Anfrage MR Möller betr. Umsetzung des Zehn-Punkte-Aktionsplans der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus zur Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 02.12.2019, TOP 4.2
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 4327/2019 vom 06.01.2020
Stand: Am 27.01.2020 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161/1 Vorlagen-Nummer 06.01.2020 4327/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.01.2020 Anfrage MR Möller betr. Umsetzung des Zehn-Punkte-Aktionsplans der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus zur Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 02.12.2019, TOP 4.2 Frau Möller teilt mit, dass die SPD-Fraktion zu dem vorliegenden Bericht eine Anregung ha- be. Es sei deutlich erkennbar, dass der Antisemitismus in den vergangenen Jahren zuge- nommen habe. Nicht umsonst sei durch die Oberbürgermeisterin ein Antisemitismusbeauf- tragter für die Stadt Köln ernannt worden. Im Titel sowie auch in manchen Aussagen des Be- richtes spiegele sich dies jedoch nicht wider. Dies könne damit zusammenhängen, dass die Städtekoalition bereits im Jahr 2005 entstanden und die Problematik des Antisemitismus zu diesem Zeitpunkt gegebenenfalls noch nicht derart ausgeufert und bekannt gewesen sei. Aus diesem Grunde erkundigt sich MdR Möller, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Er- gänzung des Titels oder einzelner Punkte um den Begriff Antisemitismus möglich wäre. Antwort der Verwaltung Der Name der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus ist durch ihre Satzung festge- legt. Satzungsgemäßes Ziel der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus ist es, jede Form von Rassismus und Diskriminierung auf kommunaler Ebene zu bekämpfen und dadurch ei- nen Beitrag zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte, zur Achtung der Vielfalt in Europa, der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens zu leisten. In diesem Sinne wird und ist die Bekämpfung von Antisemitismus in allen Formen eingeschlossen. Eine Ergänzung des Titels oder einzelner Punkte wäre nur durch die Änderung der Satzung auf europäischer Ebene möglich und bedürfte einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mit- glieder der Städtekoalition. Die Stadt Köln steht für ein vielfaltsbewusstes Handeln. Aus diesem Grund wurde in dem vorliegenden ECCAR-Bericht besonderer Wert darauf gelegt, dass möglichst alle Bereiche und Projekte, die im Kontext Rassismus und Diskriminierung wirken, benannt werden. So wurde vielfach auf die Arbeit des NS-Dokumentationszentrums verwiesen, bei dem der The- menschwerpunkt Antisemitismus angesiedelt ist. gez. StD Dr. Keller i. V. für OB Reker
Beratungsverlauf
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27.01.2020
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen
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