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4327/2019

Anfrage MR Möller betr. Umsetzung des Zehn-Punkte-Aktionsplans der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus zur Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 02.12.2019, TOP 4.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 06.01.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 27.01.2020, TOP 3.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2596 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161/1 
 
Vorlagen-Nummer  06.01.2020 
 4327/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.01.2020 
 
Anfrage MR Möller betr. Umsetzung des Zehn-Punkte-Aktionsplans der Europäischen 
Städtekoalition gegen Rassismus zur Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 02.12.2019, TOP 4.2 
Frau Möller teilt mit, dass die SPD-Fraktion zu dem vorliegenden Bericht eine Anregung ha-
be. Es sei deutlich erkennbar, dass der Antisemitismus in den vergangenen Jahren zuge-
nommen habe. Nicht umsonst sei durch die Oberbürgermeisterin ein Antisemitismusbeauf-
tragter für die Stadt Köln ernannt worden. Im Titel sowie auch in manchen Aussagen des Be-
richtes spiegele sich dies jedoch nicht wider. Dies könne damit zusammenhängen, dass die 
Städtekoalition bereits im Jahr 2005 entstanden und die Problematik des Antisemitismus zu 
diesem Zeitpunkt gegebenenfalls noch nicht derart ausgeufert und bekannt gewesen sei. Aus 
diesem Grunde erkundigt sich MdR Möller, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Er-
gänzung des Titels oder einzelner Punkte um den Begriff Antisemitismus möglich wäre. 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Der Name der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus ist durch ihre Satzung festge-
legt. 
 
Satzungsgemäßes Ziel der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus ist es, jede Form 
von Rassismus und Diskriminierung auf kommunaler Ebene zu bekämpfen und dadurch ei-
nen Beitrag zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte, zur Achtung der Vielfalt in 
Europa, der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des 
Völkerverständigungsgedankens zu leisten. In diesem Sinne wird und ist die Bekämpfung 
von Antisemitismus in allen Formen eingeschlossen.  
 
Eine Ergänzung des Titels oder einzelner Punkte wäre nur durch die Änderung der Satzung 
auf europäischer Ebene möglich und bedürfte einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mit-
glieder der Städtekoalition. 
 
Die Stadt Köln steht für ein vielfaltsbewusstes Handeln. Aus diesem Grund wurde in dem 
vorliegenden ECCAR-Bericht besonderer Wert darauf gelegt, dass möglichst alle Bereiche 
und Projekte, die im Kontext Rassismus und Diskriminierung wirken, benannt werden. So 
wurde vielfach auf die Arbeit des NS-Dokumentationszentrums verwiesen, bei dem der The-
menschwerpunkt Antisemitismus angesiedelt ist.  
 
gez. StD Dr. Keller i. V. für OB Reker

Beratungsverlauf (1)

27.01.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4327/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
06.01.2020
Erstellt
11.12.2019 16:27