3248/2025
Beantwortung einer schriftlichen Nachfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün zur Vorlage 0811/2025 betreffend "Hochwasserschutz in Dünnwald"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII Vorlagen-Nummer 21.11.2025 3248/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.12.2025 Beantwortung einer schriftlichen Nachfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün zur Vorlage 0811/2025 betreffend "Hochwasserschutz in Dünnwald" Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung der Nachfragen zur Vorlage 0811/2025 „Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 30.01.2025 (AN/0131/2025) betreffend "Hochwas- serschutz in Dünnwald" Frage 1: wie lautete die Betriebsvorschrift des HRB Diepeschrath zum Zeitpunkt des 14.07.2021 und wie unterscheidet sich diese von der neuen Fassung? Bitte entspre- chende Fassungen beilegen. warum wurde der Zulauf zum HRB Diepeschrath am 14.07.2021 überhaupt geöffnet, wenn es doch bei einem Füllstand von 58 mNN hätte geschlossen werden müssen? was passiert mit der Auslegung der Betriebsvorschrift des HRB Diepeschrath, wenn die Katterbachstraße im Verlauf bis zum Hundeverein entsprechend angehoben wird? Hat dies irgendeine Auswirkung auf den Verschluß des HRB Diepeschrath? Frage 2: das bedeutet, dass die Katterbachstr., über keine Rückstaufunktion besitzt und das dieser Bereich keinen aktiv genutzten Retentionsraum für den Mutzbach darstellt? Wie viel m3 Wasser könnten hier natürlich retentiert werden und wieviel m3 wer- den aktuell retentiert? wir halten fest, der Mutzbach kann das HRB Diepeschrath als Retentionsraum demnach nicht nutzen? hält das HRB Diepeschrath kalkulatorisch Retentionsfläche für den Mutzbach vor und wenn ja, wie wieviel m3 und warum? stimmt es, dass die Stadt Bergisch Gladbach im Einzugsgebiet des Mutzbaches Schmutzwasserkanäle und getrennt davon eigene Regenwasserkanäle auf Ber- gisch Gladbacher Grund und Boden betreibt und das diese Regenwasserkanäle den kompletten Oberflächenabfluss aus dem Einzugsgebiet direkt in das Mutz- bachsystem einleitet? Wir reden also über Bachwasser und städtisches Oberflä- chenwasser aus Straßen- und Siedlungsbereiche? Wissen Sie über welche Men- gen wir hier reden, bei 50 jährlichen Ereignissen bzw. bei dem Katastrophenereig- nis vom 14.07.2021? Sie schreiben, der Mutzbach gehört zum Wuppereinzugsgebiet, die Unterhaltungs- und Ausbaupflicht liegt beim Wupperverband. Wie ist der Austausch zwischen der StEB, dem Zweckverband rechtsrheinischer Randkanal und dem Wupperverband 2 insbesondere zum Mutzbach und der Problematik, dass es nahezu keinen aktiv genutzten Retentionsraum gibt in Bezug auf die Sicherheit des Unterliegers Dünn- wald / Höhenhaus? Frage 3: Das bedeutet, dass Dünnwald/Höhenhaus durch die exponierte Trichterlage aktuell unterhalb der Katterbachstraße keinen wirksamen Hochwasserschutz gegen Stark- regenspitzen jeder Art und das bei einem Einzugsgebiet von 7.3 km2? Welche Re- tentionsräume mit welcher m3 Anzahl stehen oberhalb der Katterbachstraße zur Verfügung und welche davon werden genutzt und welche nicht und warum? Ist die Kostenfrage der Maßnahmen im Bereich des Wildparks Dünnwald nun ab- schließend geklärt und wann findet eine Beauftragung zur Umsetzung der Maß- nahmen statt? Frage 4: bitte stellen Sie dem AKUG die Erkenntnisse aus dem Niederschlags-Abfluss-Mo- dell für das Gesamteinzugsgebiet des Randkanals vor, sobald diese vorliegen Frage 5: wie bewerten Sie einen vollständigen Verschluß des HRB Diepeschrath (bei einem vergleichbaren Extremeignisses wie den 14.07.2021) die Situation beim Oberlieger Bergisch Gladbach. Welche konkreten Probleme treten wo auf? wie bewertet der Zweckverband rrh. Randkanal die Situation des Oberliegers Ber- gisch Gladbach? Ist der Randkanal ausreichend dimensioniert, kann die Stadt Ber- gisch Gladbach Ihren Städteausbau problemlos umsetzen oder welche Art von Problematik stellt sich dem Oberlieger und wie kann diese gelöst werden? Antwort der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB): Vorbemerkung: Das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Diepeschrath ist dafür konzipiert worden, bei Hoch- wasser durch Rückhalt des aus Bergisch Gladbach kommenden Wassers den Spitzenabfluss im rechtsrheinischen Randkanal (rrhKRK) so weit zu drosseln, dass das Hochwasser schad- los in Richtung Rhein abgeleitet werden kann. Das HRB stellt hierfür ein Rückhaltevolumen von 238.700 m3 zur Verfügung. Erforderlich ist der Rückhalt an dieser Stelle auf Grund der Querschnittsreduzierung des rrhKRK und der damit einhergehenden verminderten Abflussleis- tung. Als Schutzziel wurde bei Planung und Genehmigung des HRB ein 50-jährliches Hoch- wasser festgelegt. D.h. bis zu einem Hochwasser, das im statistischen Mittel einmal alle 50 Jahre auftritt, kann der Abfluss im Randkanal durch Betrieb des HRB entsprechend reduziert werden. Bei selteneren und größeren Hochwasserereignissen wird die Schutzfunktion des HRB planmäßig überschritten und schadhafte Überstauereignisse aus dem Randkanal kön- nen nicht ausgeschlossen werden. Das Tief "Bernd" entlud am 13. und 14. Juli 2021 extreme Niederschlagsmengen über West- deutschland. Allein am Mittwoch (14.07.) fielen in Köln 156 mm Regen (gemessen vom DWD an seiner Bodenstation in Stammheim). Dies entspricht etwa einem Fünftel des gesamten Niederschlags eines Jahres im langjährigen Mittel. Die statistische Wiederkehrzeit für ein solch extremes Niederschlagsereignis liegt deutlich über 500 Jahren. Das Ereignis hat im ge- samten Kölner Stadtgebiet zu Überflutungen und Sturzfluten geführt. Zu 1: wie lautete die Betriebsvorschrift des HRB Diepeschrath zum Zeitpunkt des 14.07.2021 und wie unterscheidet sich diese von der neuen Fassung? Bitte entspre- chende Fassungen beilegen. Auszug aus der Betriebsanweisung 2008: Das Stauziel für das HRB ist auf NN +58,00 m festgesetzt. Die Zulaufschieber schließen bei Erreichen des Stauzieles automatisch über die Speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) bzw. nach dem Abfallen des Beckenpegels öffnen sie automatisch. 3 Auszug aus Betriebsanweisung 2023: Der Abfluss in der unteren Randkanalstrecke wird durch Regelschieber in der Mess- und Steuerwarte so gesteuert, dass im Messschacht „Am Klosterhof“ in Köln-Dünnwald ein Was- seraustritt verhindert wird. Die Beckenentleerung erfolgt über das Auslaufbauwerk, sowie bei einem Einstau über 54,50 mNN über die Schwelle des Einlaufbauwerkes. Wenn die Druck- höhe im Randkanal über dem Beckeneinstau liegt, verhindert eine Rückstauklappe im Aus- laufbauwerk einen rückwertigen Zufluss zum HRB. Das Stauziel für das HRB ist gem. der gül- tigen Nebenbestimmung 3.6 des Planfeststellungsbeschlusses vom 03.05.1995 auf NN +58,00 m festgesetzt. Die Zulaufschieber schließen bei Erreichen des Stauzieles automatisch über die SPS bzw. nach dem Abfallen des Beckenpegels öffnen sie automatisch. warum wurde der Zulauf zum HRB Diepeschrath am 14.07.2021 überhaupt geöffnet, wenn es doch bei einem Füllstand von 58 mNN hätte geschlossen werden müssen? Entsprechend seiner oben beschriebenen Funktion wurde am 14.07.2021 das Zulaufbauwerk des HRB Diepeschrath geöffnet, um den Teil der Hochwasserwelle, der aufgrund der Quer- schnittsreduzierung der rrhKRK nicht schadlos weitergeleitet werden kann, aufzunehmen und zwischenzuspeichern. Mit ansteigendem Wasserstand im HRB hat die automatische Steuerung den Zulauf zum Be- cken gedrosselt. Durch den entstehenden Rückstau der Wassermassen des Extremereignis- ses kam es bereits am Nachmittag des 14. Julis zu Schäden im Bereich der technischen Ein- richtungen des Randkanals und der Infrastruktur des HRB Diepeschrath. Ein Mitarbeiter der StEB Köln, die im Auftrag des Zweckberbandes die technischen Anlagen betreiben, war zu diesem Zeitpunkt vor Ort, um die Entwicklung des Wasserstands im Becken und den Abfluss im Kanal zu überwachen. Da es im Randkanal durch die hohe hydraulische Belastung zu Wasseraustritten an den Schächten kam und aufgrund aufgetretener Schäden am Becken und der Steuerung, öffnete der Mitarbeiter in Absprache mit dem Geschäftsführer des Zweck- verbands die Schieber wieder manuell um weitere Schäden zu vermeiden. Grundlage der Ent- scheidung waren auch die vorliegenden Hochwassergefahrenkarten der Bezirksregierung Köln für den Bereich Mutzbach/Randkanal. Sie zeigen bei einem HQextrem (statistisches Wiederkehrintervall rund alle 500 Jahre) keine Überflutungen bis zur Leuchterbruchsiedlung. Damit wurde die damalige Entscheidung basierend auf den zur Verfügung stehenden Informa- tionen nachvollziehbar getroffen. Während des Extremereignisses lief dem HRB auch oberirdisch Wasser aus dem ehemaligen Handbachverlauf und über den Diepeschrather Weg zu. Aufgrund dieser erheblichen Wasser- mengen ist davon auszugehen, dass das HRB auch mit einem weiteren Verschließen des Zu- laufs übergelaufen wäre. was passiert mit der Auslegung der Betriebsvorschrift des HRB Diepeschrath, wenn die Katterbachstraße im Verlauf bis zum Hundeverein entsprechend angehoben wird? Hat dies irgendeine Auswirkung auf den Verschluß des HRB Diepeschrath? Wenn die Katterbachstraße, auf ein Niveau von 58,30 mNN angehoben wird, entfällt die Vo- raussetzung für die Nebenstimmung 3.6 aus dem Planfeststellungsbeschluss vom 03.05.1995 („Das Stauziel des Hochwasserrückhaltebeckens wird vorläufig auf NN + 58,00 m festge- setzt.“). Es gilt dann das im Planfeststellungsbeschluss von 1995 festgesetzte Stauziel von 58,30 m NN ohne Nebenbestimmungen. Damit kann bei Vollfüllung des Beckens Wasser über den Diepeschrather Weg in die Mutzbachaue abfließen und über das eigentliche Beckenvolu- men von 238.700 m3 hinausgehend das dortige zusätzliche Retentionsvolumen von 10.000 m3 nutzen. Andererseits könnte damit dann auch bei Hochwasser des Mutzbachs dem HRB über den Diepeschrather Weg hinweg Wasser aus der Mutzbachaue zufließen. Das für Hochwas- ser aus dem rrhKRK zu Verfügung stehende Rückhaltevolumen des HRB würde dadurch re- duziert werden. Zu 2: das bedeutet, dass die Katterbachstr., über keine Rückstaufunktion besitzt und das dieser Bereich keinen aktiv genutzten Retentionsraum für den Mutzbach darstellt? Wie viel m3 Wasser könnten hier natürlich retentiert werden und wieviel m3 wer- den aktuell retentiert? Die Katterbachstraße hat auch im Ist-Zustand eine Rückstaufunktion für den Mutzbach. Das 4 Volumen beträgt < 10.000 m3. wir halten fest, der Mutzbach kann das HRB Diepeschrath als Retentionsraum demnach nicht nutzen? Solange der Diepeschrather Weg (58,1 mNN am Tiefpunkt) höher als die Katterbachstraße auf Bergisch Gladbacher Gebiet liegt, fließt kein Wasser aus der Mutzbachaue in das HRB. hält das HRB Diepeschrath kalkulatorisch Retentionsfläche für den Mutzbach vor und wenn ja, wie wieviel m3 und warum? Diese Frage lässt sich nicht einfach beantworten. In einer aktuellen Berechnung aus 2023 zur hydraulischen Leistungsfähigkeit des Randkanals wurde das gesamte Beckenvolumen dem Rückhalt eines Hochwassers aus dem rrhKRK zugeschrieben. Im Ergebnis liegt die Rückhal- tekapazität und damit die Schutzfunktion des Beckens zwischen einem 50-jährlichen und ei- nem 100-jährlichen Hochwasserereignis des rrhKRK. Ob das HRB zusätzlich Kapazitäten für den Rückhalt von Hochwasser aus dem Mutzbach bieten kann, hängt dementsprechend da- von ab, welche Schutzziele für beide Gewässer definiert werden. stimmt es, dass die Stadt Bergisch Gladbach im Einzugsgebiet des Mutzbaches Schmutzwasserkanäle und getrennt davon eigene Regenwasserkanäle auf Ber- gisch Gladbacher Grund und Boden betreibt und das diese Regenwasserkanäle den kompletten Oberflächenabfluss aus dem Einzugsgebiet direkt in das Mutz- bachsystem einleitet? Wir reden also über Bachwasser und städtisches Oberflä- chenwasser aus Straßen- und Siedlungsbereiche? Wissen Sie über welche Men- gen wir hier reden, bei 50 jährlichen Ereignissen bzw. bei dem Katastrophenereig- nis vom 14.07.2021? Da die Frage nicht hinreichend von Kölner Seite beantwortet werden kann, wurde die Anfrage an die Stadt Bergisch Gladbach weitergeleitet. Die Antwort steht noch aus. Sie schreiben, der Mutzbach gehört zum Wuppereinzugsgebiet, die Unterhaltungs- und Ausbaupflicht liegt beim Wupperverband. Wie ist der Austausch zwischen der StEB, dem Zweckverband rechtsrheinischer Randkanal und dem Wupperverband insbesondere zum Mutzbach und der Problematik, dass es nahezu keinen aktiv ge- nutzten Retentionsraum gibt in Bezug auf die Sicherheit des Unterliegers Dünn- wald / Höhenhaus? Ein erster gemeinsamer Austausch mit Bergisch Gladbach, StEB Köln, Wupperverband und Zweckverband fand 2023 statt. Seither kommt es in unregelmäßigen Abständen zu weiteren Abstimmungen. Zu 3: Das bedeutet, dass Dünnwald/Höhenhaus durch die exponierte Trichterlage aktuell unterhalb der Katterbachstraße keinen wirksamen Hochwasserschutz gegen Stark- regenspitzen jeder Art und das bei einem Einzugsgebiet von 7.3 km2? Welche Re- tentionsräume mit welcher m3 Anzahl stehen oberhalb der Katterbachstraße zur Verfügung und welche davon werden genutzt und welche nicht und warum? Zur Identifikation möglicher zusätzlicher Retentionsräume wurde durch den Zweckverband die Erstellung eines Niederschlags-Abflussmodells beauftragt, das das gesamte Einzugsgebiet des rrhKRK abbildet. Das Modell soll im 4. Quartal 2025 fertiggestellt sein. Dieses Modell stellt den Ist-Zustand des Abflussgeschehens im Einzugsgebiet des rechtsrheinischen Randkanals dar. In einem nächsten Schritt können dann zusammen mit der Stadt Bergisch Gladbach und dem Wupperverband mögliche Rückhalteräume und ihre Wirksamkeit identifiziert werden. Ist die Kostenfrage der Maßnahmen im Bereich des Wildparks Dünnwald nun ab- schließend geklärt und wann findet eine Beauftragung zur Umsetzung der Maß- nahmen statt? Derzeit ist geplant, dass das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln einen 5 diesbezüglichen Antrag über das Wiederaufbauprogramm des Landes stellt. Hierzu muss je- doch noch ein Ratsbeschluss erwirkt werden. Eine alternative Fördermöglichkeit stellt die För- derrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL) des Landes dar. Zu 4: bitte stellen Sie dem AKUG die Erkenntnisse aus dem Niederschlags-Abfluss-Mo- dell für das Gesamteinzugsgebiet des Randkanals vor, sobald diese vorliegen Die Berechnungen und Ergebnisse des N-A Modells werden derzeit erstellt. Sie bilden eine einheitliche und aktuelle Basis für Ermittlung der Zuflüsse zum rrhKRK bei Hochwasserereig- nissen. Damit steht erstmalig eine ganzheitliche Grundlage für Szenarienbetrachtungen zur Verringerung des Zuflusses in den rrhKRK zur Verfügung. Diese Grundlage kann nach Ab- schluss der Arbeiten dem AKUG vorgestellt werden. Zu 5: wie bewerten Sie einen vollständigen Verschluß des HRB Diepeschrath (bei einem vergleichbaren Extremeignisses wie den 14.07.2021) die Situation beim Oberlieger Bergisch Gladbach. Welche konkreten Probleme treten wo auf? Dieser Frage kann erst mit Vorliegen des Niederschlags-Abfluss-Modells und dem Übertrag der Abflusswellen in das hydraulische Modell für den rrhKRK hinreichend nachgegangen wer- den. wie bewertet der Zweckverband rrh. Randkanal die Situation des Oberliegers Ber- gisch Gladbach? Ist der Randkanal ausreichend dimensioniert, kann die Stadt Ber- gisch Gladbach Ihren Städteausbau problemlos umsetzen oder welche Art von Problematik stellt sich dem Oberlieger und wie kann diese gelöst werden? Wie bereits erläutert, kann über den rrhKRK in Kombination mit der Rückhaltewirkung des HRB Diepeschrath ein Hochwasser mit einer statistischen Wiederkehrwahrscheinlichkeit zwi- schen 50 und 100 Jahren schadlos abgeleitet werden. Spätestens mit Inkrafttreten der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie von 2007 und ihrer Umsetzung in nationales Recht mit der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) 2010 wurde ein Paradigmenwechsel in der Hochwasservorsorge eingeleitet. Ziel von Hochwasserschutzmaßnahmen ist heute nicht mehr das anfallende Wasser möglichst schnell abzuleiten inklusive der damit einhergehenden Erhöhung des Hochwasserrisikos für die Un- terlieger. Vielmehr sollen an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse gewährleistet werden und durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche ist der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen (§6 WHG). Dementsprechend soll nun statt weiterer Ausbaumaßnahmen zur Erhöhung der Abflussleis- tung des rrhKRK auf Kölner Stadtgebiet und der zufließenden Strunde auf Bergisch-Gladba- cher Stadtgebiet lokal nach Lösungen zum dezentralen Rückhalt des Wassers gesucht wer- den. Zu diesem Zweck wurde vom Zweckverband das Niederschlags-Abfluss-Modell für das gesamte Einzugsgebiet des rrhKRK beauftragt. Mit Hilfe dieses Werkzeugs sind lokale Re- tentionsmöglichkeiten zu identifizieren, wodurch die Weiterleitung von Hochwasser zum Un- terlieger minimiert wird. Neben der technischen Machbarkeit ist auch bei einer Betrachtung der Wirtschaftlichkeit davon auszugehen, dass dezentrale Lösungen einem weiteren Ausbau der Leistungsfähigkeit des rrhKRK vorzuziehen sind. Daher haben sich das Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach und die StEB Köln auf die Identifikation weiterer Retentionsräume im Einzugsgebiet des rrhKRK als gemeinsame Aufgabe für den Zweckverband verständigt. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3248/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 21.11.2025
- Erstellt
- 17.11.2025 11:19