V/0495/2016
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen
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Beschlussvorlage
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V/0495/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 06.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 15.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 05.10.2016 Sportausschuss Entscheidung 1. Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach der Sportförderrichtlinie für die geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen wie folgt den beantragten „förd e- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: Verein BV Maßnahme Antrag vom ca. Au f- wand Zu- schuss bis zu Zu- schuss- entschei- schei- dung (voraus- sichtlich) Segel- club Hansa Münster Mit- te Sicherheitsplatt- form für Hebekran 11.09.15 6.000 € 3.000 € 2017 SV Blau- Weiß Aasee Mit- te Schallschutz im Multifunktionshaus 17.09.15 8.000 € 4.000 € 2017 Paddel- sport Münster Ost Dachsanierung Bootshaus 27.04.15 3.700 € 1.850 € 2017 Schwim mverei- nigung Münster von 1891 Ost Entwässerungs- maßnahmen 23.03.16 108.000 € 54.000 € 2018 Vorlagen-Nr.: V/0495/2016 Auskunft erteilt: Frau Jany Ruf: 492-5211 E-Mail: Jany@stadt-muenster.de Datum: 15.06.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0495/2016 Summe 125.700 € 62.850 € 2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Bedingungen: 2.1 Die Bewilligung des „förderungsunschädlich en vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportfö r- derrichtlinie hat keinen Einfluss auf die Beratung und Beschlussfassung der Gremien der Stadt Münster über die von den Sportvereinen beantragten Baukostenzuschüsse. 2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die von den Sportve r- einen beantragte Sportförderung entscheiden werden, ist unabhängig von der En tscheidung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „ förderungsunschäd- lichen vorzeitigen Baubeginn“ den Sportvereinen gegenüber keine n Hinweis auf die Bewe r- tung der Förderanträge. 2.4 Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an anderer Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten. 2.5 Die Sportvereine halten bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahmen die ei n- schlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmen sich über Abweichungen davon rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach Ziffer 1. zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen. Begründung: 1. Die Baumaßnahmen Der Sportverein Segelclub Hansa Münster e. V. beantragte am 11.09.2015 einen städtischen Ba u- kostenzuschuss zu seinem Aufwand für die Erneuerung der Sicherheitsplattform für den Heb ekran, da er die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen - bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. Der Segelclub Hansa Münster e. V. muss kurzfristig die vorgenannte notwendige Baumaßnahme durc h- führen, da die jetzige Holz-Plattform ein Sicherheitsrisiko darstellt. Das Holz ist alt und durch Vermoo- sung sehr rutschig. Hinzu kommt, dass die Plattform aufgrund der in den letzten Jahren entstandenen Untiefe des Aasees an dieser Stelle zu kurz ist. Die Segler sind beim Transpo rtieren, Hängen und Sichern der Boote auf der Plattform einer ständigen Gefährdung ausg esetzt. Bei den Booten kommt es zu Beschädigungen am Schwert-, Kiel- und Unterwasserschiff. Der Sportverein Blau-Weiß Aasee e. V. beantragte am 17.09.2015 einen städtischen Baukostenz u- schuss zu seinem Aufwand für einen Schallschutz im Multifunktionshaus, da er die geplante Ba u- maßnahme nur teilweise mit Eigen - bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. SV Blau -Weiß Aasee e. V. muss kurzfristig die vorgenannte notwendige Baumaßnahme durchführen. Das Fitnessst udio und der Seminarraum müssen zum Erhalt der Funktionalität der Räume, zur Verbesserung der Akustik und zur Verringerung des Lärmpegels mit einem Schallschutz ausgestattet werden. Für die drei festang e- stellten Mitarbeiter und die Nutzer besteht aktuell eine hohe Lärmbelastung, die langfristig zu gesund- heitlichen Schäden führen kann. Der Seminarraum wurde in 2014 du rch die Z usammenlegung von zwei kleinen zu einem großen Raum umgestaltet. Eine volle Ausnu tzung/Belegung des Raumes, die für die täglichen Vereinsgeschäfte immer häufiger notwendig ist, bedingt einen sehr hohen Lärmp e- gel und schlechte akustische Bedingungen. Der Sportverein Paddelsport Münster e. V. beantragte am 27.04.2015 einen städtischen Baukosten- zuschuss zu seinem Aufwand für die Dachsanierung des Bootshauses, da er die geplante Bauma ß- - 3 - V/0495/2016 nahme nur teilweise mit Eigen - bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. Paddelsport Münster e. V. muss kurzfristig die vorgenannte notwendige Baumaßnahme durchführen, da durch Undic htigkeiten des Daches Regenwasser in das Bootshaus eindringt. Die hölzerne Dachkonstruktion wird durch das ei n- dringende Regenwasser immer wi eder nass. Dies schadet der Dachkonstruktion auf Dauer. Um gr ö- ßere Schäden zu vermeiden müssen die Reparaturarbeiten noch in diesem Jahr durchgeführt we r- den. Der Sportverein Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. beantragte am 23.03.2016 einen städtischen Baukostenzuschuss zu seinem Aufwand für die Erneuerung von Entwässerungsleitungen und eines Pufferspeichers im Freibad Sudmühle, da er die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen- bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. Die Schwimmvereinigung Müns ter von 1891 e. V. muss die Maßnahme nach Beendigung der Freibadsaison 2016 und vor Beginn des Winte reinbruchs vor- nehmen. Die Leitungen müssen dringend erneuert werden. Das städtische Tiefbauamt hat den Verein ebenfalls dazu aufgefordert, die notwendigen Erneuerungen noch in diesem Jahr durchzuführen. 2. Die städtische Sportförderung Die Sportvereine können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für die Baumaßnahmen einen städtischen Baukostenzuschuss nach der Sportfö rderrichtlinie der Stadt Münster erhalten. Beantragen die Sport- vereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren geplanten Bauma ßnahmen erst beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung entschi eden hat. Für die oben aufg e- führten Sportvereine ist frühestens 2017/2018 eine Entscheidung der Stadt Münster über die bea n- tragten Sportförderungen möglich. Bis dahin m üssen die Vereine grundsätzlich mit der Durchführung der Baumaßnahmen warten. Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Z uschussentscheidung und Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub eginn“ genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ durch den Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßn ahmen vor der Z uschussentschei- dung beginnen. 3. Das Anliegen der Sportvereine Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie haben die oben aufgeführten Vereine für die jeweiligen geplanten Baumaßnahmen einen Baukostenzuschuss beantragt und bis- lang nicht mit den Baumaßnahmen begonnen. Die Sportvereine müssen die Baumaßnahmen aus den o. g. Sachgründen kurzfristig durchführen, ohne auf die Zuschussentscheidung warten zu können. Aus diesem Grunde beantragten sie zeit- gleich mit ihren Baukostenzuschussanträgen die Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vor- zeitigen Baubeginn“. 4. Bewertung/Folgen Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“, weil die Sportvereine damit in die Lage versetzt werden, nach ihren Zeitplänen, unabhängig vom Be- ratungsgang für die beantragten Baukostenzuschüsse, aktiv zu werden. Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird d ie Vereinsanträge später bezüglich der Förd erung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ und der sp ä- teren Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportverwa ltung den Sportvereinen ausdrücklich. Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der Stadt Münster erhielten die Sportvereine von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ih nen bei der Maßnahme nplanung und Maßnahmenausführung helfen. Die Sportvereine wissen, dass über die Zuschussanträge erst ab 2017/2018 entschieden wird und sie den Finanzaufwand allein vorfinanzieren müssen. - 4 - V/0495/2016 Sofern den oben aufgeführten Sportvereinen der „förderungsunschädliche vorzeitige Baubeginn“ nicht oder erst in einer späteren Ausschusssitzung genehmigt würde, entstehen Zeitverluste, die sich unter anderem negativ auf den jeweiligen Vereinsbetrieb auswirken. Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ aus, dür- fen die Sportver eine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentscheidung begi nnen. Die Sportvereine müssen in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingungen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen haben. i. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0495/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.06.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37