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V/0495/2016

Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen

Vorlagen 10.06.2016

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 05.10.2016, TOP 3.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

9469 Zeichen

V/0495/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
15.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
05.10.2016 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach der Sportförderrichtlinie für die 
geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen wie folgt den beantragten „förd e-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: 
 
Verein BV Maßnahme Antrag 
vom 
ca. Au f-
wand 
Zu-
schuss 
bis zu  
Zu-
schuss-
entschei-
schei-
dung 
(voraus-
sichtlich) 
Segel-
club 
Hansa 
Münster 
Mit-
te 
Sicherheitsplatt-
form für Hebekran 11.09.15 6.000 € 3.000 € 
 
2017 
SV Blau-
Weiß 
Aasee  
Mit-
te 
Schallschutz im 
Multifunktionshaus 17.09.15 8.000 € 4.000 € 
 
2017 
Paddel-
sport 
Münster 
Ost Dachsanierung 
Bootshaus 27.04.15 3.700 € 1.850 € 
 
2017 
Schwim
mverei-
nigung 
Münster 
von 
1891 
Ost Entwässerungs-
maßnahmen 23.03.16 108.000 € 54.000 € 
 
 
2018 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0495/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Jany 
Ruf: 
492-5211 
E-Mail: 
Jany@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.06.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0495/2016 
Summe  125.700 €  62.850 €  
 
2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach 
Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Bedingungen: 
 
2.1  Die Bewilligung des „förderungsunschädlich en vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportfö r-
derrichtlinie hat keinen Einfluss auf die  Beratung und Beschlussfassung  der Gremien der 
Stadt Münster über die von den Sportvereinen beantragten Baukostenzuschüsse. 
 
2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die von den Sportve r-
einen beantragte Sportförderung entscheiden werden, ist unabhängig von der En tscheidung 
zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 
 
2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „ förderungsunschäd-
lichen vorzeitigen Baubeginn“ den Sportvereinen gegenüber keine n Hinweis auf die Bewe r-
tung der Förderanträge. 
 
2.4  Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an anderer 
Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten.  
 
2.5  Die Sportvereine halten bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahmen die ei n-
schlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmen sich über Abweichungen  davon 
rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach Ziffer 1. 
zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare 
Kosten entstehen.  
 
 
Begründung: 
1. Die Baumaßnahmen  
Der Sportverein Segelclub Hansa Münster e. V. beantragte am 11.09.2015 einen städtischen Ba u-
kostenzuschuss zu seinem Aufwand für die Erneuerung der Sicherheitsplattform für den Heb ekran, 
da er die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen - bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. Der 
Segelclub Hansa Münster e. V. muss kurzfristig die vorgenannte notwendige Baumaßnahme durc h-
führen, da die jetzige Holz-Plattform ein Sicherheitsrisiko darstellt. Das Holz ist alt und durch Vermoo-
sung sehr rutschig. Hinzu kommt, dass die Plattform aufgrund der in den letzten Jahren entstandenen 
Untiefe des Aasees an dieser Stelle zu kurz ist. Die Segler sind beim Transpo rtieren, Hängen  und 
Sichern der Boote auf der Plattform einer ständigen Gefährdung ausg esetzt. Bei den Booten kommt 
es zu Beschädigungen am Schwert-, Kiel- und Unterwasserschiff.       
 
Der Sportverein Blau-Weiß Aasee e. V.  beantragte am 17.09.2015 einen städtischen Baukostenz u-
schuss zu seinem Aufwand für einen Schallschutz im Multifunktionshaus, da er die geplante Ba u-
maßnahme nur teilweise mit Eigen - bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. SV Blau -Weiß Aasee e. V. 
muss kurzfristig die vorgenannte notwendige Baumaßnahme durchführen. Das Fitnessst udio und der 
Seminarraum müssen zum Erhalt der Funktionalität der Räume, zur Verbesserung der Akustik und 
zur Verringerung des Lärmpegels mit einem Schallschutz ausgestattet werden. Für die drei festang e-
stellten Mitarbeiter und die Nutzer besteht aktuell eine hohe Lärmbelastung, die langfristig zu gesund-
heitlichen Schäden führen kann. Der Seminarraum wurde in 2014 du rch die Z usammenlegung von 
zwei kleinen zu einem großen Raum umgestaltet. Eine volle Ausnu tzung/Belegung des Raumes, die 
für die täglichen Vereinsgeschäfte immer häufiger notwendig ist,  bedingt einen sehr hohen Lärmp e-
gel und schlechte akustische Bedingungen.      
 
Der Sportverein Paddelsport Münster e. V. beantragte am 27.04.2015 einen städtischen Baukosten-
zuschuss zu seinem Aufwand für die Dachsanierung des Bootshauses, da er die geplante Bauma ß-

- 3 - 
V/0495/2016 
nahme nur teilweise mit Eigen - bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. Paddelsport Münster e. V. muss 
kurzfristig die vorgenannte notwendige Baumaßnahme durchführen, da durch Undic htigkeiten des 
Daches Regenwasser in das Bootshaus eindringt. Die hölzerne Dachkonstruktion wird durch das ei n-
dringende Regenwasser immer wi eder nass. Dies schadet der Dachkonstruktion auf Dauer. Um gr ö-
ßere Schäden zu vermeiden müssen die Reparaturarbeiten noch in diesem Jahr durchgeführt we r-
den.    
 
Der Sportverein Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. beantragte am 23.03.2016 einen 
städtischen Baukostenzuschuss zu seinem Aufwand für die Erneuerung von Entwässerungsleitungen 
und eines Pufferspeichers im Freibad Sudmühle, da er die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit 
Eigen- bzw. Kreditmitteln finanzieren  kann. Die Schwimmvereinigung Müns ter von 1891 e. V. muss 
die Maßnahme nach Beendigung der Freibadsaison 2016 und vor Beginn des Winte reinbruchs vor-
nehmen. Die Leitungen müssen dringend erneuert werden. Das städtische Tiefbauamt hat den Verein 
ebenfalls dazu aufgefordert, die notwendigen Erneuerungen noch in diesem Jahr durchzuführen.       
 
2. Die städtische Sportförderung 
Die Sportvereine können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für die Baumaßnahmen  einen städtischen 
Baukostenzuschuss nach der Sportfö rderrichtlinie der Stadt Münster erhalten. Beantragen die Sport-
vereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren geplanten Bauma ßnahmen erst 
beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung entschi eden hat. Für die oben aufg e-
führten Sportvereine ist frühestens 2017/2018 eine Entscheidung der Stadt Münster  über die bea n-
tragten Sportförderungen möglich. Bis dahin m üssen die Vereine grundsätzlich mit der Durchführung 
der Baumaßnahmen warten.  
 
Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Z uschussentscheidung und 
Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub eginn“ 
genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ durch den 
Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßn ahmen vor der Z uschussentschei-
dung beginnen.     
 
3. Das Anliegen der Sportvereine  
Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie haben die oben aufgeführten 
Vereine für die jeweiligen geplanten Baumaßnahmen einen Baukostenzuschuss beantragt und bis-
lang nicht mit den Baumaßnahmen begonnen. 
 
Die Sportvereine müssen die Baumaßnahmen aus den o. g. Sachgründen kurzfristig durchführen, 
ohne auf die Zuschussentscheidung warten zu können. Aus diesem Grunde beantragten sie zeit-
gleich mit ihren  Baukostenzuschussanträgen die Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vor-
zeitigen Baubeginn“. 
 
4. Bewertung/Folgen  
Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“, 
weil die Sportvereine damit in die Lage versetzt werden, nach ihren Zeitplänen, unabhängig vom Be-
ratungsgang für die beantragten Baukostenzuschüsse, aktiv zu werden. 
Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird d ie Vereinsanträge später 
bezüglich der Förd erung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt 
keine Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ und der sp ä-
teren Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportverwa ltung den 
Sportvereinen ausdrücklich.  
 
Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der Stadt Münster erhielten die 
Sportvereine von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ih nen bei der Maßnahme nplanung 
und Maßnahmenausführung helfen. Die Sportvereine wissen, dass über die Zuschussanträge erst ab 
2017/2018 entschieden wird und sie den Finanzaufwand allein vorfinanzieren müssen.

- 4 - 
V/0495/2016 
Sofern den oben aufgeführten Sportvereinen der „förderungsunschädliche vorzeitige Baubeginn“ nicht 
oder erst in einer späteren Ausschusssitzung genehmigt würde, entstehen Zeitverluste, die sich unter 
anderem negativ auf den jeweiligen Vereinsbetrieb auswirken.  
 
Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ aus, dür-
fen die Sportver eine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentscheidung begi nnen. Die 
Sportvereine müssen in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingungen und die 
separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen haben. 
 
 
i. V. 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

06.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.10.2016 Sportausschuss
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0495/2016
Typ
Vorlagen
Datum
10.06.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37