2413/2024
Landesförderung plusKITA - Weiterführung des Beschlusses vom 28.01.2020 (Session-Nr.: 4066/2019) ab dem Kindergartenjahr 2025/2026
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 2413/2024 Freigabedatum 11.10.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Landesförderung plusKITA - Weiterführung des Beschlusses vom 28.01.2020 (Session- Nr.: 4066/2019) ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt unter dem Vorbehalt, dass die Landesfördermittel zukünftig auch in der Höhe weiterhin zur Verfügung gestellt werden, die über das Kinder- gartenjahr 2024/25 hinausgehende Anerkennung und Förderung aller bisher geförderten plusKITAs nach §§ 44 und 45 KiBiz bis zum Inkrafttreten der angekündigten KiBiz-Revision. Jede der Einrichtungen erhält ab dem 01.08.2025 weiterhin die gesetzliche Mindestförde- rung von derzeit rund 35.500 Euro, bei 233 Kitas sind dies insgesamt rund 8,272 Mio. Euro. 2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechen- der Landesfördermittel, die Mittel in Höhe von 50.000 Euro für die Sprachförderung von Kindern mit Sprachförderbedarf ohne Kitaplatz (Non-Kita-Kinder) ebenfalls bis zum Inkraft- treten der angekündigten KiBiz-Revision fortzuführen. Die Gesamtfördersumme beträgt damit rund 8,322 Mio. Euro. Für die Stadt Köln entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, da es sich um eine Landesförderung handelt, die in voller Höhe an die ausgewählten Kindertageseinrichtungen weitergegeben wird. 3. Die Anerkennung der plusKITA-Einrichtungen gilt bis zum Inkrafttreten der angekündigten KiBiz-Revision. Eine neue Verteilung der Mittel anhand der neuen Gesetzeslage wird ent- sprechend vorab beschlossen. Jugendhilfeausschuss 05.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Beschluss vom 28.01.2020 (Session-Nr.: 4066/2019) wurde die Anerkennung von 233 Kin- dertagesstätten in Köln als plusKITA-Einrichtungen nach §§ 44 und 45 KiBiz in der ab August 2020 geltenden Fassung beschlossen. Jede der Einrichtungen erhielt ab dem 01.08.2020 die damals gesetzliche Mindestförderung von 30.000 Euro, bei 233 Kitas waren dies insgesamt 6,990 Mio. Euro. Durch die jährliche Dynamisierung der Landesmittel beträgt die Förderung mittlerweile rund 35.500 Euro pro Kindertagesstätte. Bei der Verteilung der Mittel war der kita- scharfe Indikator Einkommensstufe 1 (EK1) zugrunde gelegt worden. Dabei handelt es sich um die Kinder bzw. Eltern, die aufgrund eines niedrigen Einkommens keine Elternbeiträge zahlen können. Die 233 Kitas mit den höchsten Anteilen erhielten die plusKITA-Förderung. Es kommt immer wieder vor, dass zum Beispiel wegen der Schließung von Kitas (zumeist aus baulichen Gründen) die Fördermittel plusKITA, die diese erhalten haben, auf Nachrücker über- tragen werden müssen. Nachrücker sind die Kitas, die in der Reihenfolge der Kitas mit den höchsten Anteilen EK1 als nächste folgen. Hierüber informiert die Verwaltung zweimal jährlich den Jugendhilfeausschuss. Zudem wurden Mittel in Höhe von 50.000 Euro für die Sprachförderung von Kindern, die bislang keine Kita besuchen, beschlossen. Die Gesamtfördersumme beträgt damit mittlerweile rund 8,322 Mio Euro. Für die Stadt Köln entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, das es sich um eine Landesförderung han- delt, die in voller Höhe an die ausgewählten Kindertageseinrichtungen weitergegeben wird. Die Anerkennung der plusKITAs wurde zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren – bis zum 1.8.2025 - beschlossen. Im Sinne der Planungssicherheit der Träger ist es wichtig, dass schon weit im Voraus Kl arheit darüber besteht, ob die Kindertageseinrichtungen bzw. Träger auch über den 01.08.2025 hinaus mit den Landesmitteln rechnen können. Es wird hiermit vorgeschla- gen, eine aktualisierte Neuverteilung der plusKITA-Mittel erst nach Inkrafttreten der zeitnah an- gekündigten KiBiz-Revision vorzunehmen. Es bleibt in diesem Zusammenhang abzuwarten, inwieweit der Landesgesetzgeber eine plusKITA-Förderung zukünftig ausgestalten wird. Weiterhin wird der Jugendhilfeausschuss zweimal jährlich über die Nachrücker der Förderung informiert. Diese werden ab sofort anhand einer aktualisierten Datengrundlage ermittelt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2413/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.10.2024
- Erstellt
- 06.08.2024 14:51