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2413/2024

Landesförderung plusKITA - Weiterführung des Beschlusses vom 28.01.2020 (Session-Nr.: 4066/2019) ab dem Kindergartenjahr 2025/2026

Beschlussvorlage Ausschuss 11.10.2024

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 05.11.2024, TOP 2.2.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

4363 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2413/2024 
Freigabedatum 11.10.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Landesförderung plusKITA - Weiterführung des Beschlusses vom 28.01.2020 (Session-
Nr.: 4066/2019) ab dem Kindergartenjahr 2025/2026  
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt unter dem Vorbehalt, dass die Landesfördermittel 
zukünftig auch in der Höhe weiterhin zur Verfügung gestellt werden, die über das Kinder-
gartenjahr 2024/25 hinausgehende Anerkennung und Förderung aller bisher geförderten 
plusKITAs nach §§ 44 und 45 KiBiz bis zum Inkrafttreten der angekündigten KiBiz-Revision. 
Jede der Einrichtungen erhält ab dem 01.08.2025 weiterhin die gesetzliche Mindestförde-
rung von derzeit rund 35.500 Euro, bei 233 Kitas sind dies insgesamt rund 8,272 Mio. Euro.  
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechen-
der Landesfördermittel, die Mittel in Höhe von 50.000 Euro für die Sprachförderung von 
Kindern mit Sprachförderbedarf ohne Kitaplatz (Non-Kita-Kinder) ebenfalls bis zum Inkraft-
treten der angekündigten KiBiz-Revision fortzuführen.  
Die Gesamtfördersumme beträgt damit rund 8,322 Mio. Euro. Für die Stadt Köln entstehen 
keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, da es sich um eine Landesförderung handelt, die 
in voller Höhe an die ausgewählten Kindertageseinrichtungen weitergegeben wird. 
3. Die Anerkennung der plusKITA-Einrichtungen gilt bis zum Inkrafttreten der angekündigten 
KiBiz-Revision. Eine neue Verteilung der Mittel anhand der neuen Gesetzeslage wird ent-
sprechend vorab beschlossen. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 05.11.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Beschluss vom 28.01.2020 (Session-Nr.: 4066/2019) wurde die Anerkennung von 233 Kin-
dertagesstätten in Köln als plusKITA-Einrichtungen nach §§ 44 und 45 KiBiz in der ab August 
2020 geltenden Fassung beschlossen. Jede der Einrichtungen erhielt ab dem 01.08.2020 die 
damals gesetzliche Mindestförderung von 30.000 Euro, bei 233 Kitas waren dies insgesamt 
6,990 Mio. Euro. Durch die jährliche Dynamisierung der Landesmittel beträgt die Förderung 
mittlerweile rund 35.500 Euro pro Kindertagesstätte. Bei der Verteilung der Mittel war der kita-
scharfe Indikator Einkommensstufe 1 (EK1) zugrunde gelegt worden. Dabei handelt es sich um 
die Kinder bzw. Eltern, die aufgrund eines niedrigen Einkommens keine Elternbeiträge zahlen 
können. Die 233 Kitas mit den höchsten Anteilen erhielten die plusKITA-Förderung. 
Es kommt immer wieder vor, dass zum Beispiel wegen der Schließung von Kitas (zumeist aus 
baulichen Gründen) die Fördermittel plusKITA, die diese erhalten haben, auf Nachrücker über-
tragen werden müssen. Nachrücker sind die Kitas, die in der Reihenfolge der Kitas mit den 
höchsten Anteilen EK1 als nächste folgen. Hierüber informiert die Verwaltung zweimal jährlich 
den Jugendhilfeausschuss. 
 
Zudem wurden Mittel in Höhe von 50.000 Euro für die Sprachförderung von Kindern, die bislang 
keine Kita besuchen, beschlossen. 
 
Die Gesamtfördersumme beträgt damit mittlerweile rund 8,322 Mio Euro. Für die Stadt Köln 
entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, das es sich um eine Landesförderung han-
delt, die in voller Höhe an die ausgewählten Kindertageseinrichtungen weitergegeben wird. 
 
Die Anerkennung der plusKITAs wurde zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren – bis zum 
1.8.2025 - beschlossen. Im Sinne der Planungssicherheit der Träger ist es wichtig, dass schon 
weit im Voraus Kl arheit darüber besteht, ob die Kindertageseinrichtungen bzw. Träger auch 
über den 01.08.2025 hinaus mit den Landesmitteln rechnen können. Es wird hiermit vorgeschla-
gen, eine aktualisierte Neuverteilung der plusKITA-Mittel erst nach Inkrafttreten der zeitnah an-
gekündigten KiBiz-Revision vorzunehmen. Es bleibt in diesem Zusammenhang abzuwarten, 
inwieweit der Landesgesetzgeber eine plusKITA-Förderung zukünftig ausgestalten wird.  
 
Weiterhin wird der Jugendhilfeausschuss zweimal jährlich über die Nachrücker der Förderung 
informiert. Diese werden ab sofort anhand einer aktualisierten Datengrundlage ermittelt.

Beratungsverlauf (1)

05.11.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2413/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.10.2024
Erstellt
06.08.2024 14:51