2038/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 07.06.2021 (AN/1362/2021) betreffend Sachstand zur Umsetzung des Beschlusses AN/0382/2021 vom 04.03.2021
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
1483 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/673/1 Vorlagen-Nummer 2038/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 19.09.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 07.06.2021 (AN/1362/2021) betreffend Sachstand zur Umsetzung des Beschlusses AN/0382/2021 vom 04.03.2021 Anfrage: Wir bitten die Verwaltung kurzfristig um die Beantwortung folgender Fragen: Wurde der Behindertenbeauftragte bereits eingeschaltet zur Prüfung, welche geeigne- ten Wege- oder Durchgangssperren oder Pfosten an den Ein- und Ausgängen des Eiler Parkwegs angebracht werden können? Falls nein, wann ist mit seiner Einschaltung zu rechnen? Wann ist mit der Umsetzung der Maßnahme zu rechnen? Antwort der Verwaltung: Die Anfrage nach dem Sachstand bezieht sich auf den Beschluss AN/0382/2021 „Wege- oder Durchgangssperren am Eiler Parkweg“ der Bezirksvertretung Porz vom 04.03.2021. Im Rahmen des digitalen Beschlusscontrollings berichtete die Verwaltung via Sachstandsbe- richt vom 18.03.2024 über den aktuellen Stand der Umsetzung des Beschlusses. Mit dem genannten Sachstandsbericht äußerte die Verwaltung Vorschläge zur Umsetzung und bat Bezirksvertretung um Beratung und ggfs. Bereitstellung von Mitteln zur Umsetzung. Für die größtmögliche Transparenz wird der Sachstandsbericht dieser Beantwortung als An- lage 1 beigefügt.
Anlage 1 Sachstandsbericht zur AN/0382/2021
2108 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/67
Vorlagen-Nummer
AN/0382/2021
Stand: 18.03.2024
Sachstandsbericht
Antrag der SPD-Fraktion "Wege- oder Durchgangssperre am Eiler Parkweg"
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einschaltung des Behindertenbeauftragten zu prüfen, wel-
che geeigneten Wege- oder Durchgangssperren oder Pfosten an den Ein-und Ausgängen des Ei-
ler Parkwegs angebracht werden können.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Verwaltung hat die Situation vor Ort überprüft. Es gibt keine geeigneten Wege- oder
Durchgangssperren, die das Problem der Befahrung mit Fahrrädern verhindern können, ohne
gleichzeitig Rollstuhlfahrer:Innen oder zum Beispiel Kinderwägen vor der Nutzung der Wege
auszuschließen. Schilder mit Befahrungsverboten werden in der Regel ignoriert. Kontrollen
durch das Ordnungsamt können nur sporadisch erfolgen.
Eine Entfernung der Verkehrszeichen „Gehweg“ würde mutmaßlich zu einer verstärkten Nut-
zung durch Radfahrende führen und wird seitens der Verwaltung daher nicht befürwortet, um
den Konflikt nicht noch weiter zu befeuern. Im Zusammenhang mit der Hundefreilauffläche
wären zudem ebenfalls Kontroversen mit dem Radverkehr zu befürchten.
Um Konflikte mit freilaufenden Hunden zu reduzieren, könnte die Hundefreilauffläche auf einer
Länge von ca. 150 Meter mit einem Zaun von dem Weg getrennt werden. Dadurch könnte das
Konfliktpotential zumindest auf dem mittleren Abschnitt reduziert werden. Gänzlich verhindert
werden kann ein Zusammentreffen mit Hunden jedoch nicht.
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Aus Sicht der Verwaltung kommt hier die in der Straßenverkehrsordnung als oberstes Gebot
verankerte ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme zur Anwendung. Davon kann
auch die Einzäunung der Hundefreilauffläche nicht befreien.
Nächste Schritte:
Die Fachverwaltung bittet die Bezirksvertretung über den Vorschlag zu beraten und ggf. finan-
zielle Mittel aus Stadtverschönerungsmitteln für die Umsetzung zur Verfügung zu stellen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Frühjahr 2025
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Eiler Parkweg
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Details
- Aktenzeichen
- 2038/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 30.07.2024
- Erstellt
- 24.06.2024 13:29