2825/2017
Radverkehrskonzept Innenstadt
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Anlage 1 - Lageplan
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S
X X
X
X X
X X
X X
X
S 0,5/0,2
S 0,5/0,2
X
X
XX
X X X
XX
S 0,5/0,2
+/- 0,03
X X
Beethovenstr.
Schaevenstr.
P
Engelbertstraße
Lindenstraße
Hohenstaufenring
Rubensstr.
Habsburgerring
Schaafenstraße
Gem. Köln Flur 34
Hohenstaufenring
Jahnstraße
Zülpicher Platz
X
X
X X
X
X X
X
X
XX
X
X
XX
X
X X
X
XXX
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X X
X
XX
X X
X X
XX
X
X X
X
X
1.80
1.20
~ S 1/1 S
SS 1/1
S
2 x
20 x 2 x
3 x
6 x
20 x
2 x 20 x
2 x
2 x
10 x
10 x
4 x
5 x
16 x 4 x 10 x
4 x 10 x 4 x 10 x 10 x
24 x 2 x 2 x 24 x 10 x 24 x 3 x Einfahrt
Behindertenstellplatz
(Anzahl Stellplätze)
Legende
Laden / Anwohnerparken
(Anzahl Stellplätze)
Fahrradpaken
(Anzahl Stellplätze)
M 1:
gez.
Amt für Straßen
und
Verkehrstechnik
Datum
Amtsleiter (66) Abteilungsleiterin (661) Gruppenleiter (661/5) Sachbearbeiter (661/5)
500
Hohenstaufenring/Habsburgerring
Zülpicher Straße bis Lindenstraße
Im Haltebereich Schutzstreifen - V1
Radfahrstreifen
Herr Harzendorf Frau Stolte-Neumann Herr Möllers Herr Lemke
J.Colmer
11.08.2017
Anlage 4 - Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag
3738 Zeichen
Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung zum Radverkehrskonzept Innenstadt Radverkehrsführung an den Kölner Ringen 2825/2017 Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke vom 10.10.2017 AN/1497/2017 Die Verwaltung nimmt zum Änderungsantrag wie folgt Stellung: Ziff. 2: Der Pilotversuch ist als weiterer Schritt zur fahrradfreundlichen Gestaltung der Ringe ge- plant. Der Streckenabschnitt für den Pilotversuch wurde so gewählt, dass eine kurzfristige Umsetzung möglich ist. In dem ausgewählten Streckenabschnitt sind keine größeren bauli- chen Maßnahmen erforderlich, sondern überwiegend Markierungen und Beschilderung so- wie Erneuerung und Anpassung der Lichtsignalanlagen. Damit kann getestet werden, ob das abgestimmte System tragfähig ist. Außerdem soll hier auf umfangreiche Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit und zur Bemessung der Verkehrsanlagen verzichtet werden. Der im Änderungsantrag zusätzlich vorgeschlagene Abschnitt Lindenstraße bis Friesenplatz unterscheidet sich hinsichtlich der Verkehrsbelastung (höher) und der Folge von verkehrs- starken Knotenpunkten (dichter) von der Pilotstrecke in der Verwaltungsvorlage. Die höhere Verkehrsbelastung und dichtere Folge von verkehrsstarken Knotenpunkten verschärft den Konflikt zwischen KFZ und anderen Verkehrsteilnehmern. Deswegen werden hier detaillierte- re Leistungsfähigkeitsuntersuchungen auch mit unterschiedlichen Prognosewerten (siehe auch Beschlusspunkt 5 der Vorlage) vorgeschlagen, um einen möglichst konfliktfeien Weg zur fahrradfreundlichen Umgestaltung im Sinne des Pilotprojektes zu finden und damit em- pfehlen zu können. Zudem liegt für den zusätzlich vorgeschlagenen Abschnitt zwischen Lindenstraße und Frie- senplatz bisher keine Entwurfsplanung vor. Die Erstellung dieser Entwurfsplanung wird auf- grund der oben genannten Fragestellungen einen erheblichen Abstimmungsaufwand bedeu- ten, sodass der Zeitplan mit Beginn der Umsetzung im Frühjahr 2018 keinesfalls zu halten wäre. Die Verwaltung empfiehlt daher weiterhin, den in der Vorlage vorgeschlagenen Abschnitt Zülpicher Platz bis Lindenstraße für den Pilotversuch auszuwählen. Auf Grundlage der Er- gebnisse des Pilotversuchs können dann unmittelbar die nächsten Abschnitte geplant und umgesetzt werden. Ziff. 2a: Die Verwaltung schlägt vor, zunächst auf eine flächige Gestaltung zu verzichten und die Er- fahrungen mit der Markierung in der Ulrichgasse abzuwarten. Hier ist – wie auf den Ringen - ein 2,5 m breiter Radfahrstreifen mit Piktogrammen vorgesehen. An den Konfliktbereichen an der Ulrichgasse ist zudem eine vollflächige Roteinfärbung vorgesehen. Ziff. 2b: Es ist auch Aufgabe des Pilotversuchs herauszufinden, wie viele Radfahrende die neue Füh- rungsform annehmen und inwieweit die Interessen der verschiedenen Gruppen von Radfah- renden durch die neue Führungsform berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist beabsichtigt, nach der Pilotphase die baulichen Radwege zu sperren bzw. zurückzubauen. Ziff. 6: Die zwei Lichtsignalanlagen Habsburgerring/Richard-Wagner-Straße und Hohenzollern- ring/Aachener Straße/Rudolfplatz werden noch in 2017 umprogrammiert um Tempo 30 so- wie die Aufhebung der Benutzungspflicht umzusetzen. Aufgrund der länger andauernden Baumaßnahmen im Umfeld des Rudolfplatzes bleiben diese beiden Altanlagen noch länger in Betrieb. Die drei Lichtsignalanlagen zwischen Zülpicher Platz und Lindenstraße sollen zusammen mit der Umsetzung des Pilotversuches vollständig erneuert werden. Die Umsetzung ist im Früh- jahr 2018 geplant. Aufgrund des engen Zeitplans ist es nicht ratsam, für wenige Monate eine Programmierung und Bearbeitung der vorhandenen Altanlagen durchzuführen.
Anlage 3.1 - Änderungsantrag aus Verkehrsausschuss 10.10.2017
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Die LINKE im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Andreas Wolter Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 10.10.2017 AN/1497/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 10.10.2017 Änderungsantrag zu Top 4.5 „Radverkehrskonzept Innenstadt – Radverkehrsführung an den Kölner Ringen„ Sehr geehrter Herr Wolter, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Antragsteller bitten Sie folgenden Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Top 4.5 in die Tagesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.10.2017 aufzunehmen: Beschluss: Beschlusspunkt 2 wird zur Erweiterung des Pilotversuches wie folgt ergänzt bzw. geändert: 2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in einem Pilotversuch auf dem Hohenstaufenring und dem Habsburgerring zwischen Zülpicher Platz und dem Frie- senplatz bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur in kompletter Breite einen Radfahrstrei- fen einzurichten und das Parken dort neu zu ordnen. a. Die Radspur ist nicht nur durch Piktogramme, sondern durch eine durchge- hende, flächige Gestaltung hervorzuheben. b. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die bisherigen Radwe- ge nicht mehr durch Radfahrende benutzt werden. Der folgende Beschlusspunkt 6 wird hinzugefügt: 6. Der Beschluss ist bis zur Jahresmitte 2018 umzusetzen. Bereits bis Ende 2017 sind im Bereich des Pilotprojektes die Umrüstung der Ampel- anlagen, Tempo 30 sowie Aufhebung der Benutzungspflicht umzusetzen. - 2 - Begründung: Die Erweiterung des Pilotversuches ist aus mehreren Gründen sinnvoll (und teils sogar rechtlich geboten): Möchte man einen Eindruck davon gewinnen, wie der bereits beschlossene 10-Punkte-Plan von RingFrei umgesetzt wirkt, ist der Pilotversuch wesentlich zu kurz gefasst und bietet nicht genügend Möglichkeit zur Extrapolation von relevanten Ergebnissen. Daher beantragen wir die Erweiterung bis hin zum Friesenplatz. Die Aktion „wir machen den #RingFrei“, die am Samstag, dem 16. September stattfand, hat sehr eindrucksvoll bewiesen, dass der Wegfall einer kompletten KFZ-Spur problemlos mög- lich ist und den Verkehr sogar beruhigt und verstetigt. Mehrere Kölner Initiativen – u.a. RingFrei, Stylemile.Cologne, ADFC, Radkomm, Green- peace, VCD, Agora Köln, lebenswertmobil, Kölner Sternfahrt, Anzeigen-Flashmob, human dignity und die Bürgerinitiative Grüngürtel für alle – haben die KFZ in eine Radspur umge- wandelt, die sofort angenommen, genutzt und gelobt wurde. Nicht nur die Radfahrer konnten problemlos und entspannt nebeneinander fahren, auch die Fußgänger an den Ringen waren sichtlich entlastet und entstresst. Die sonst alltäglichen Konflikte zwischen Passanten und Radfahrern fielen weg. Im gesamten Abschnitt gilt Tempo 30 und die Radwegebenutzungspflicht ist bereits aufge- hoben. Es mangelt jedoch an einer eindeutigen Verkehrsführung. Radfahrende müssen permanent die Perspektive wechseln. Mal sind sie dem KFZ-Verkehr gleichgestellt, dann sollen sie sich wieder dem Fußverkehr anpassen. Niemals ist eine klare, eindeutige Radfahrerperspektive möglich. Das verwirrt alle Verkehrsteilnehmer gleicherma- ßen und kreiert unnötige Konflikte und Gefahren. Daher ist die eindeutige und KFZ-spurbreit geführte Radspur die einzig sinnvolle Lösung. Ein Unfallschwerpunkt, wie der an der Ehrenstraße, würde damit ebenso entschärft, wie auch die unhaltbare Situation an den beiden Großbaustellen am Rudolfplatz und am Frie- senplatz. Gerade angesichts der Baustellen, die über Jahre dort sein werden, ist die Erweiterung des Pilotversuches nicht nur nötig, sondern sogar rechtlich geboten. Die Stadt ist verpflichtet, eine Baustelle so einzurichten, dass der Fuß-und Radverkehr barrierefrei abgewickelt wird. Das ist bislang bei keiner der dort eingerichteten Baustellen gegeben. Die Radspur würde hier zu einer deutlichen Entzerrung der Situation beitragen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Michael Weisenstein SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
Anlage 2 - Regelquerschnitte
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Anlage 2 Querschnitte Beschlusspunkt 3: Südliche Ringe (südlich Zülpicher Platz bis Rheinufer: Abschnitte A bis R – siehe Seiten 2 bis 8) Querschnitte Beschlusspunkt 4: Nördliche Ringe (Ebertplatz bis Rheinufer: Abschnitte S, T – siehe Seiten 9, 10) 2 Ubierring - Fahrtrichtung Rudolfplatz Zufahrt vom Rheinufer: Rheinuferstraße bis Höhe KVB-Halt Ubierring Die Zweistreifigkeit für Kfz-Verkehr im Zufahrtsbereich zum Ubierring von der Rheinuferstraße wird in der hier angestrebten kurzfristigen Zeitschiene beibehalten. Das Kfz-Parken entfällt zugunsten des Verflechtungsbereichs, es entfallen ca. 9 Pkw-Stellplätze. Abschnitt A: Höhe KVB-Halt Ubierring Auf Höhe des Bahnsteigs Ubierring beginnt der Regelquerschnitt mit 2,5 m Radfahrstreifen und 3,0 m Fahrbahn für den Kfz-Verkehr. Es wird ein Sicherheitsraum zwischen Kfz-Fahrstreifen und Radfahrstreifen markiert. Das Kfz-Parken entfällt für die Einrichtung des Radfahrstreifens vollständig, es entfallen ca. 11 Pkw-Stellplätze. 3 Abschnitt B: Ende KVB-Halt bis Bottmühle Die Regellösung mit 2,5 m Radfahrstreifen und 3,0 m Fahrbahn für den Kfz-Verkehr wird bis Bottmühle fortgeführt. Das Parken im Seitenraum bleibt unverändert. Im Bereich des Bushalts wird der Radfahrstreifen unterbrochen. Abschnitt C: Bottmühle bis Alteburger Straße 4 Die Regellösung mit 2,5 m Radfahrstreifen und 3,0 m Fahrbahn für den Kfz-Verkehr wird bis zur Alteburger Straße fortgeführt. Das Parken wird dort beibehalten. Am Abschnittsende erfolgt der Übergang in den Bereich vorhandener Schutzstreifen rund um den Chlodwigplatz. Abschnitt D: Alteburger Straße bis Chlodwigplatz Die Abschnitte mit schmalen Fahrbahnen und Schutzstreifen rund um den Chlodwigplatz funktionieren im Bestand und werden beibehalten. Karolingerring - Fahrtrichtung Rudolfplatz Abschnitt E: Chlodwigplatz bis Brunostraße Die Abschnitte mit schmalen Fahrbahnen und Schutzstreifen rund um den Chlodwigplatz funktionieren im Bestand und werden in beiden Fahrtrichtungen beibehalten. Die Situation in der Anfahrt Brunostraße mit der Überleitung in den Mischverkehr wird überprüft. Sachsenring - Fahrtrichtung Rudolfplatz Abschnitt F: Karolingerring bis Waisenhausgasse 5 Der Querschnitt aus den vorausgegangenen Abschnitten mit vorhandenem Schutzstreifen wird hier vom Grundsatz weitergeführt. Es erfolgen keine Eingriffe in die Parkregelung. Die Fahrbahnbreite mit 6,4 m führt bei Parken am Fahrbahnrand zu etwas eingeschränkten Bedingungen. Im Entwurf wird eine Lösung mit 1,9 m breiten Parkständen (durch Winkelmarkierung), 0,5 m Sicherheitsraum, 1,5 m Schutzstreifen und 2,5 m Kernfahrbahn gewählt. Die Regellösung mit 2,5 m Radfahrstreifen und 3,0 m Fahrbahn für den Kfz-Verkehr soll ab dem Kreuzungsbereich Ulrichgasse wieder realisiert werden. Hierzu wird derzeit ein Entwurf für die Kreuzung Sachsenring/Ulrichgasse erstellt. Abschnitt G: Ulrichgasse bis Am Trutzenberg/Waisenhausgasse Die Regellösung mit 2,5 m Radfahrstreifen und 3,0 m Fahrbahn für den Kfz-Verkehr wird hier wieder realisiert. Eingriffe beim Parken sind nicht erforderlich. Es sind ausreichend Flächen vorhanden um zusätzliche Sicherheitsräume zu markieren. 6 Salierring - Fahrtrichtung Rudolfplatz Abschnitte I, H: Waisenhausgasse bis Barbarossaplatz Grundsätzlich wird die Regellösung mit 2,5 m Radfahrstreifen und 3,0 m Fahrbahn für den Kfz- Verkehr hier fortgeführt. Die Querschnittsaufteilung muss noch im Detail ausgearbeitet werden, mit dem Ziel, das Parken in zweiter Reihe im Abschnitt nördlich von Am Weidenbach zu unterbinden. Barbarossaplatz - Fahrtrichtung Rudolfplatz Für den komplexen Barbarossaplatz sind weitere Detailplanungen in Bearbeitung. Die Anforderungen des Radverkehrs, insbesondere die 2,5 m Radfahrstreifen werden hier als Zielvorgabe angesetzt. Hohenstaufenring - Fahrtrichtung Rudolfplatz Abschnitt J: Barbarossaplatz bis Taxistand vor Zülpicher Platz Die Regellösung mit 2,5 m Radfahrstreifen und 3,0 m Fahrbahn für den Kfz-Verkehr wird hier wieder realisiert. 7 Abschnitt K: Barbarossaplatz bis Taxistand vor Zülpicher Platz Vor der Jahnstraße erfolgt die Überleitung vom Radfahrstreifen in einen Schutzstreifen in gerader Fahrlinie. Rechtsabbieger in die Jahnstraße müssen sich über den Schutzstreifen hinweg einordnen. Der Schutzstreifen schließt nördlich des Kreuzungsbereichs Zülpicher Platz an den geplanten Schutzstreifen im Bereich Pilotversuch (siehe Beschlusspunkt 2) an. Hohenstaufenring/Barbarossaplatz - Fahrtrichtung Rheinufer Abschnitt L: Hohenstaufenring bis Ende Barbarossaplatz Der Hohenstaufenring südlich des Zülpicher Platzes ist bereits der Anfahrtsbereich zum komplexen Barbarossaplatz. Für den Barbarossaplatz sind weitere Detailplanungen erforderlich. Die Anforderungen des Radverkehrs, insbesondere die 2,5 m Radfahrstreifen werden hier als Zielvorgabe angesetzt. Salierring - Fahrtrichtung Rheinufer Abschnitt M: Barbarossaplatz bis Eifelstraße Die Verwaltung empfiehlt, in diesem Abschnitt mit wechselnden Fahrbahnbreiten und Schutzstreifen den Bestand vorläufig beizubehalten. 8 #RingFrei bevorzugt eine Lösung bei der in diesem Abschnitt im Sinne der Führungskontinuität die Regellösung mit 2,5 m Radfahrstreifen umgesetzt wird. Es sollte geprüft werden, ob ein Austausch der vorhandenen Schutzstreifen gegen Radfahrstreifen vorgenommen werden kann. Sachsenring - Fahrtrichtung Rheinufer Abschnitt N: Eifelstraße bis Metzer Straße Die Regellösung mit 2,5 m Radfahrstreifen und 3,0 m Fahrbahn für den Kfz-Verkehr wird grundsätzlich zwischen der Eifelstraße und der Metzer Straße wieder realisiert. Für die Führung im Kreuzungsbereich Sachsenring / Ulrichgasse wird derzeit eine Planung erstellt. Karolingerring, Ubierring - Fahrtrichtung Rheinufer Abschnitte O, P, Q, R: Metzer Straße bis Rheinufer Die Abschnitte mit schmalen Fahrbahnen und Schutzstreifen rund um den Chlodwigplatz einschließlich Weiterführung über den Ubierring bis zum Anschluss an die Rheinuferstraße funktionieren im Bestand und werden beibehalten. 9 Theodor-Heuss-Ring - Fahrtrichtung Rheinufer Abschnitt S: Ebertplatz zum Konrad-Adenauer-Ufer Die Regellösung mit 2,5 m Radfahrstreifen für den Radverkehr wird realisiert. Eingriffe beim Parken sind nicht erforderlich. Es sind ausreichend Flächen vorhanden um die erforderlichen Sicherheitsräume zu markieren. 10 Theodor-Heuss-Ring - Fahrtrichtung Ebertplatz Zufahrt vom Rheinufer: Konrad-Adenauer-Ufer bis Sedanstraße Der Übergang vom Rhein zum Theodor-Heuss-Ring muss im Rahmen des Masterplans / Umgestaltung Ebertplatz mitbetrachtet werden. Die Pflasterfläche lässt eine Markierung in diesem Bereich aktuell nicht zu. Abschnitt T: Sedanstraße bis Ebertplatz Auf der Strecke kann die Regellösung mit 2,5 m Radfahrstreifen und 3,0 m Fahrbahn bei den vorhandenen Schrägparkplätzen nicht realisiert werden. Es wird daher ein Schutzstreifen mit 1,75 m Breite und einem Sicherheitsraum von 1,0 m zum Schrägparken vorgeschlagen. Aufgrund des Schwerverkehrsaufkommen (Bestandteil Lkw-Führungskonzept) kommt eine Kfz-Fahrbahnbreite < 3,0 m nicht in Betracht. RingFrei bevorzugt eine Lösung, bei der die Regellösung mit 2,5 m Radfahrstreifen und 3,0 m Kfz- Fahrstreifen realisiert wird. Das Schrägparken ist in Längsparken umzuwandeln. Laut überschlägiger Ermittlung der Verwaltung entfallen bei dieser Lösung ca. 40 Stellplätze am rechten Fahrbahnrand.
Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 10.10.2017
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Anlage 3 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 13.10.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 10.10.2017 öffentlich 4.5 Radverkehrskonzept Innenstadt Radverkehrsführung an den Kölner Ringen 2825/2017 1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke vom 10.10.2017 AN/1497/2017 RM Pöttgen nimmt seitens der SPD-Fraktion Stellung zum vorliegenden Änderungs- antrag und wirbt um Zustimmung. RM Michel signalisiert seitens der CDU-Fraktion Zustimmung zur Verwaltungsvorla- ge. Die Einführung von Tempo 30 sei für die ganze Strecke weitestgehend vertret- bar, der Verkehr werde besser und sicherer fließen. Für den Pilotversuch sei die Entwicklung eines Parkraumkonzeptes wichtig – ähnlich wie am Ebertplatz – da in absehbarer Zeit auch über die Situation im Bereich der Wälle entschieden werde. Unstrittig seien die Planungen der Nord- und Südbereiche. Lobenswert sei, mit wie wenig Veränderungen die Räume nun neu verteilt werden. Dass der Bereich um den Barbarossaplatz von den Planungen ausgenommen wurde, werde ausdrücklich be- grüßt. Es handele sich hier um eine wichtige Route für den Individualverkehr über die Bäche bis zur Aachener Straße. Zum weiteren Prozedere schlage er vor, die Verwaltungsvorlage und den Ände- rungsantrag zunächst in die Bezirksvertretung Innenstadt zu verweisen. RM Hammer betont, dass das vorliegende Konzept nur der Einstieg in weitergehen- de Maßnahmen sein könne. Von Interesse sei für ihn noch, wie die Radverkehrsfüh- rung an der Baustelle Rudolfplatz aussehen werde; die vergleichbare Situation am Friesenplatz sei unbefriedigend. Dem Verfahrensvorschlag seines Vorredners könne sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anschließen. Ein Votum über den Änderungsantrag könne heute noch nicht abgegeben werden, hierüber müsse erst fraktionsintern beraten werden. Ad hoc se- he er Ziff. 2 b eher kritisch. SE Wienke resümiert, dass die Planungen zu den Ringen bereits seit zwei Jahren andauern und es Einvernehmen gab, die Initiative RingFrei zu unterstützen; insofern verwundere es sie nun, dass in der heutigen Sitzung kein Beschluss gefasst werde. Auch sie übt starke Kritik an der Fußgänger- und Radwegeführung rund um die Bau- stellen Friesenplatz und Rudolfplatz und fordert schnellstmögliche Abhilfe. Seitens der FDP-Fraktion kann sich RM Sterck hingegen nicht den zustimmenden Worten seiner Vorredner anschließen. Der Verkehrsraum in Köln sei sehr begrenzt und müsse sinnvoll und intelligent genutzt werden. Ein gleichbleibend hohes Radver- kehrsaufkommen finde man nicht zu allen Tages- und Jahreszeiten und nicht bei je- der Wetterlage; insofern seien die in Rede stehenden Maßnahmen viel zu massiv. Insbesondere die Umnutzung einer kompletten Kfz-Spur in einen Radfahrstreifen und zudem die parallele Aufrechterhaltung der bisherigen Radwege – wie von Herrn Hammer vorgeschlagen - halte er nicht für Ziel führend. Für den 2. Durchgang im hiesigen Ausschuss am 05. Dezember werde seine Fraktion einen Änderungsantrag vorlegen. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, greift Ausschussvorsitzender Wolter den eingangs gemachten Vorschlag auf, die Vorlage und den Änderungsantrag zu- nächst in die Bezirksvertretung Innenstadt zu verweisen. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der SPD- Fraktion, der da lautet: „Beschlusspunkt 2 wird zur Erweiterung des Pilotversuches wie folgt ergänzt bzw. geändert: 2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in einem Pilotversuch auf dem Hohenstaufenring und dem Habsburgerring zwischen Zülpicher Platz und dem Frie- senplatz bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur in kompletter Breite einen Radfahrstrei- fen einzurichten und das Parken dort neu zu ordnen. a. Die Radspur ist nicht nur durch Piktogramme, sondern durch eine durchge- hende, flächige Gestaltung hervorzuheben. b. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die bisherigen Radwe- ge nicht mehr durch Radfahrende benutzt werden. c. Der folgende Beschlusspunkt 6 wird hinzugefügt: 6. Der Beschluss ist bis zur Jahresmitte 2018 umzusetzen. Bereits bis Ende 2017 sind im Bereich des Pilotprojektes die Umrüstung der Ampelanlagen, Tempo 30 so- wie Aufhebung der Benutzungspflicht umzusetzen.“ zur Anhörung in die Bezirksvertretung Innenstadt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/5 661/5 Vorlagen-Nummer 2825/2017 Freigabedatum 26.09.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Radverkehrskonzept Innenstadt Radverkehrsführung an den Kölner Ringen Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf den Kölner Ringen durchgängig vom Ubierring bis zum Theodor-Heuss-Ring Tempo 30 einzurichten. 2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in einem Pilotversuch auf dem Hohen- staufenring und dem Habsburgerring zwischen Zülpicher Platz und der Lindenstraße bei Um- nutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten und das Parken dort neu zu ordnen. 3. Der Verkehrsausschuss beschließt, auf dem südlichen Teil der Ringe eine durchgängige Rad- verkehrsführung einzurichten. Der Beschlusspunkt Kölner Ringe Süd umfasst den Salierring, den Sachsenring, den Karolingerring und den Ubierring sowie in nördlicher Fahrtrichtung den Habsburgerring zwischen Barbarossaplatz und Zülpicher Platz (Anschluss an Beschlusspunkt 2). Grundprinzip der Maßnahme ist die Einrichtung von Radverkehrsanlagen durch die Um- nutzung einer Kfz-Fahrspur. 4. Der Verkehrsausschuss beschließt, auf dem nördlichen Teil der Ringe eine durchgängige Radverkehrsführung einzurichten. Der Beschlusspunkt Kölner Ringe Nord umfasst den The- odor-Heuss-Ring. Grundprinzip der Maßnahme ist die Einrichtung von Radverkehrsanlagen durch die Umnutzung einer Kfz-Fahrspur, ohne in die Parkregelungen einzugreifen. 5. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Verkehrsuntersuchung für den Kernbereich an den Ringen durchzuführen, um die Verkehrsströme zu erfassen und potenzi- elle Verkehrsverlagerungen abschätzen zu können. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, wenn die Bezirksvertretung Innenstadt ohne Änderungen zustimmt. Verkehrsausschuss 10.10.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2017 Verkehrsausschuss 05.12.2017 2 Begründung Mit dem Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI), das im Juni 2016 vom Verkehrsausschuss be- schlossen worden ist, hat die Verwaltung den Auftrag bekommen, auf den nördlichen und südlichen Kölner Ringen mit Markierungsmaßnahmen eine Radverkehrsführung herzustellen. Parallel dazu hat der Verkehrsausschuss beschlossen, die Forderungen des 10-Punkte-Planes zur Attraktivierung der Kölner Ringe der Initiative „#RingFrei“ zu überprüfen und bei der Planung zu berücksichtigen. Mit der Initiative und dem ADFC hat es 6 Arbeitstreffen gegeben; die Ergebnisse wurden am 22. Mai 2017 in einer Arbeitssitzung Vertretern des Verkehrsausschusses und der Bezirksvertretung Innenstadt vor- gestellt. Die Fahrbahnaufteilung mit Radfahrstreifen (Beschlusspunkte 2, 3 und 4) wurde am 14. Au- gust 2017 der Initiative und dem ADFC vorgestellt. Dabei fanden die Planungen der Verwaltung, an den Ringen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten einen Radfahrstreifen mit einer Re- gelbreite von 2,5 m einzusetzen, eine sehr positive Resonanz. 3 Zum Beschlusspunkt 1: Tempo 30 Da der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt werden soll, empfiehlt die Verwaltung aus Verkehrssi- cherheitsgründen, die Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer anzugleichen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs soll daher auf Tempo 30 beschränkt werden. Die daraus resultierende Anpassung der LSA-Schaltungen kommt auch dem zügigen Radverkehr zugute, da er dadurch besser in die fortlaufende Schaltung integriert wird. Zum Beschlusspunkt 2: Pilotstrecke Als zukünftige Regellösung für die Ringe soll der Radverkehr unter Umnutzung einer Kfz-Fahrspur auf einem 2,5 m breiten Radfahrstreifen geführt werden. Die Regellösung wird eingesetzt, wenn die erforderliche Fahrbahnbreite vorhanden und die verkehrstechnische Verträglichkeit gegeben ist. Auf der gemeinsam mit der Initiative „#RingFrei“ und dem ADFC definierten Pilotstrecke zwischen dem Zülpicher Platz und der Lindenstraße (Anlage 1) wird diese Regellösung erstmalig umgesetzt. Der Radfahrstreifen soll mit Piktogrammen in dichter Folge von etwa 10 bis 15 Metern ausgestattet wer- den, auf eine vollflächige Einfärbung des Radfahrstreifens sollte aus Sicht der Verwaltung verzichtet werden. Im Bereich der verengten Fahrbahn in Höhe der Stadtbahnhaltestelle „Zülpicher Platz“ steht die für die Regellösung erforderliche Fahrbahnbreite nicht zur Verfügung, daher wird hier ein Schutzstreifen geplant. Vor den Lichtsignalanlagen werden, wie bereits auf der Strecke zwischen Ehrenstraße und Hansaring, aufgeweitete Aufstellflächen für den Radverkehr über eine gesamte Fahrspur markiert. Ebenso werden, da wo es erforderlich ist, indirekte Linksabbiegemöglichkeiten für den Radverkehr neu geschaffen. Entsprechend dem 10-Punkte-Plan der Initiative „#RingFrei“ werden die 43 vorhandenen Kurzzeit- parkplätze in diesem Abschnitt in Lieferzonen und zum Fahrradparken umgenutzt. Außerhalb der Ladezeiten sollen die Stellplätze den Anwohnern zur Verfügung gestellt werden. Den Kurzzeitparkern stehen ausreichend Stellplätze in den angrenzenden Parkhäusern zur Verfügung. Mit der Ausweitung der Ladezonen wird auch das Ziel verfolgt, das kurzzeitige Parken zum Laden und Liefern in zweiter Reihe zu vermeiden. Die Fahrradabstellanlagen auf den Nebenanlagen werden entfernt, so dass dem Fußgängerverkehr mehr Raum zur Verfügung steht. Die Planung sieht 224 Fahrradabstellplätze an Anlehnbügeln in heutigen Parkbuchten vor. Die Umsetzung der Pilotstrecke kann mit der Erneuerung der Ampelanlagen ab Frühjahr 2018 erfol- gen. Die Erfahrungen mit der Pilotstrecke sollen Aufschluss für die Planung der zukünftigen Radver- kehrsführung im Kernbereich der Ringe geben. Zum Beschlusspunkt 3: Radverkehrsanlagen auf den Kölner Ringen Süd Auf den südlichen Ringen zwischen Barbarossaplatz und dem Rhein sind in den vergangenen Jahren bereits abschnittsweise Schutzstreifen eingerichtet worden. Insbesondere die Streckenabschnitte mit schmalen Fahrbahnen und Schutzstreifen rund um den Chlodwigplatz (Karolingerring, Ubierring in Fahrtrichtung Rhein) haben sich bewährt und werden beibehalten. In den Bereichen, die heute über zwei Kfz-Fahrspuren und keine Radverkehrsführung verfügen, sol- len die Lücken im Radverkehrsnetz durch die Umwandlung eines Kfz-Fahrstreifens in einen Radfahr- streifen geschlossen werden. Auf den Streckenabschnitten kommt dabei grundsätzlich die Regellö- sung mit 2,5 m breitem Radfahrstreifen und 3,0 m breitem Kfz-Fahrstreifen zum Einsatz. Bei breiteren Fahrbahnquerschnitten werden situativ zusätzliche Sicherheitsräume zum Parken und/oder zum Fah- ren vorgesehen. In diesem Zuge werden Radfahrstreifen auf dem Salierring in Fahrtrichtung Barba- rossaplatz, dem Sachsenring in beiden Fahrtrichtungen und dem Ubierring in Fahrtrichtung Chlod- wigplatz markiert; außerdem auf dem Habsburgerring nördlich des Barbarossaplatzes. Auf dem Ubierring entfallen durch die Maßnahme etwa 20 Stellplätze. 4 Bei der Markierung der Lückenschlüsse wird von der Regellösung lediglich in einem Teilabschnitt des Sachsenrings in Fahrtrichtung Barbarossaplatz (Brunostraße bis Ulrichgasse) abgewichen, um das Parken für die Anwohner zu erhalten. Hier werden neue Schutzstreifen mit einer Breite von 1,5 m markiert. Abweichend von der Empfehlung der Verwaltung möchte die Initiative „#RingFrei“ einen Austausch der vorhandenen Schutzstreifen auf dem Salierring in Fahrtrichtung Chlodwigplatz und die Umset- zung der Regellösung auch auf diesem Teilabschnitt. Die Verwaltung hält dies zwar grundsätzlich für wünschenswert, möchte jedoch in erster Priorität eine durchgängige Radverkehrsführung auf der Fahrbahn herstellen ohne zu viele Konflikte mit Anliegern auszulösen. Eine Überprüfung und Optimie- rung bestehender Radverkehrsführungen kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Zum Beschlusspunkt 4: Radverkehrsanlagen auf den Kölner Ringen Nord Auf dem Theodor-Heuss-Ring kommt auf der südlichen Richtungsfahrbahn zwischen Ebertplatz und Rhein die Regellösung mit 2,5 m breitem Radfahrstreifen und 3,0 m breitem Kfz-Fahrstreifen zum Einsatz. Auf der nördlichen Richtungsfahrbahn zwischen Rhein und Ebertplatz müsste für die Markierung ei- nes Radfahrstreifens die Anordnung der Parkplätze geändert werden (Längsparken statt Schrägpar- ken). Hierdurch würden ca. 40 Pkw-Stellplätze entfallen. Diese Lösung wird von der Initiative „#Ring- Frei“ favorisiert. Die Verwaltung empfiehlt demgegenüber, zunächst die bestehende Anordnung und Anzahl der Parkplätze beizubehalten und innerhalb der bestehenden Fahrbahn einen 1,75 m breiten Schutzstreifen einzurichten. Eine Überprüfung und Optimierung der Radverkehrsführung kann im Zuge der Umplanungen für den Ebertplatz berücksichtigt werden. Zum Beschlusspunkt 5: Verkehrsuntersuchung Kernbereich Im Kernbereich der Ringe zwischen Lindenstraße und Ebertplatz sind die verkehrstechnischen Aus- wirkungen der Umwandlung einer Kfz-Fahrspur in einen Radfahrstreifen unklar. Es ist daher vorgese- hen, eine Verkehrsuntersuchung für den Kernbereich an den Ringen durchzuführen, um die Ver- kehrsströme zu erfassen und potenzielle Verkehrsverlagerungen abschätzen zu können. Dafür wer- den zeitnah Zählungen durchgeführt; die Ergebnisse dieser Verkehrsuntersuchung werden der Politik gesondert vorgestellt. Dringlichkeitsbegründung: Mit der Umsetzung der Maßnahmen soll im Frühjahr 2018 begonnen werden. Da der Verkehrsaus- schuss erst wieder im Dezember 2017 tagt, ist es erforderlich, dass in der Oktobersitzung der Ver- kehrsausschuss die Vorlage zur ersten Lesung erhält. Erst nach dem Beschluss können die Arbeiten zur Vergabe erfolgen. Anlage 1: Lageplan Pilotversuch Anlage 2: Regelquerschnitte
Anlage 5 - Auszug BV Innenstadt 19.10.2017
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Anlage 5 Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Herr Droske Telefon: (0221) 221-91709 Fax : (0221) 221-26592 E-Mail: ralf.droske@stadt-koeln.de Datum: 20.10.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 19.10.2017 öffentlich 3.5 Radverkehrskonzept Innenstadt Radverkehrsführung an den Kölner Ringen 2825/2017 Beschluss, geändert: Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden geänderten Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, auf den Kölner Ringen durchgän- gig vom Ubierring bis zum Theodor-Heuss-Ring Tempo 30 einzurichten. 2. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in einem Pilotversuch auf dem Hohenstaufenring und dem Habsburgerring zwischen Zülpicher Platz und der Lin- denstraße Bismarckstraße bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstrei- fen einzurichten und das Parken dort neu zu ordnen. a. Die Radspur ist nicht nur durch Piktogramme, sondern durch eine durchgehende, flächige Gestaltung hervorzuheben. b. Durch geeignete Maßnahmen (z.B. baulicher Art oder durch Au- ßengastronomie) ist sicherzustellen, dass die bisherigen Radwege nicht mehr durch Radfahrende benutzt werden. 3. Der Verkehrsausschuss beschließt, auf dem südlichen Teil der Ringe eine durchgän- gige Radverkehrsführung einzurichten. Der Beschlusspunkt Kölner Ringe Süd um- fasst den Salierring, den Sachsenring, den Karolingerring und den Ubierring sowie in nördlicher Fahrtrichtung den Habsburgerring zwischen Barbarossaplatz und Zülpicher Platz (Anschluss an Beschlusspunkt 2). Grundprinzip der Maßnahme ist die Einrich- tung von Radverkehrsanlagen durch die Umnutzung einer Kfz-Fahrspur. Anders als in Anlage 2, S. 4f aufgeführt wird auf dem Sachsenring auch im Abschnitt (Querschnitt F) Brunostraße bis Ulrichgasse die beschriebene „Regellösung“ realisiert. 4. Der Verkehrsausschuss beschließt, auf dem nördlichen Teil der Ringe eine durch- gängige Radverkehrsführung einzurichten. Der Beschlusspunkt Kölner Ringe Nord umfasst den Theodor-Heuss-Ring. Grundprinzip der Maßnahme ist die Einrichtung von Radverkehrsanlagen durch die Umnutzung einer Kfz-Fahrspur, ohne in die Park- regelungen einzugreifen. Anders als in Anlage 2, S. 10 aufgeführt wird auf dem Theodor-Heuss-Ring (Querschnitt T) ebenfalls die „Regellösung“ realisiert. 5. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Verkehrsuntersuchung für den Kernbereich an den Ringen durchzuführen, um die Verkehrsströme zu erfassen und potenzielle Verkehrsverlagerungen abschätzen zu können. 6. Der Beschluss ist bis zur Jahresmitte 2018 umzusetzen. Bereits bis Ende 2017 sind im Bereich des Pilotprojektes die Umrüstung der Ampelanlagen, Tempo 30 sowie Aufhebung der Benutzungspflicht umzusetzen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt, gegen CDU und FDP. 3.5.1 Gemeinsamer Änderungsantrag zur Vorlage „Radverkehrsführung an den Kölner Ringen“, Grüne, GUT, Deine Freunde AN/1519/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgende geänderte bzw. ergänzte Beschlussvorlage: Beschlusspunkt 2 wird wie folgt ersetzt: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in einem Pilotversuch auf dem Hohenstaufenring, dem Habsburgerring und dem Hohenzol- lernring zwischen Zülpicher Platz und Bismarckstraße bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten und das Parken neu zu ordnen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt, gegen SPD, CDU und FDP. Beschlusspunkt 3 wird wie folgt ergänzt: Anders als in Anlage 2, S. 4f aufgeführt wird auf dem Sachsenring auch im Abschnitt (Querschnitt F) Brunostraße bis Ulrichgasse die be- schriebene „Regellösung“ realisiert. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt, gegen SPD, CDU und FDP. Beschlusspunkt 4 wird wie folgt ergänzt: Anders als in Anlage 2, S. 10 aufgeführt wird auf dem Theodor-Heuss-Ring (Querschnitt T) ebenfalls die „Regellösung“ realisiert. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt, gegen SPD, CDU und FDP. 3.5.2 Änderungsantrag SPD Beschluss: Beschlusspunkt 2 wird zur Erweiterung des Pilotversuches wie folgt ergänzt bzw. geändert: a. Die Radspur ist nicht nur durch Piktogramme, sondern durch eine durchgehende, flächige Gestaltung hervorzuheben. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt, gegen CDU und FDP. b. Durch geeignete Maßnahmen (z.B. baulicher Art oder durch Außen- gastronomie) ist sicherzustellen, dass die bisherigen Radwege nicht mehr durch Radfahrende benutzt werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt, gegen CDU und Herrn Graf. Der folgende Beschlusspunkt 6 wird hinzugefügt: 7. Der Beschluss ist bis zur Jahresmitte 2018 umzusetzen. Bereits bis Ende 2017 sind im Bereich des Pilotprojektes die Umrüstung der Ampelanlagen, Tempo 30 sowie Aufhebung der Benutzungspflicht umzuset- zen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt, gegen CDU und FDP.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2825/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 26.09.2017
- Erstellt
- 12.09.2017 09:56