V/0189/2013
Mobilfunksendeanlagen in Münster
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Berichtsvorlage
3198 Zeichen
V/0189/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Mobilfunksendeanlagen in Münster; neuer geplanter Standort im Stadtgebiet Münster-Hiltrup Beratungsfolge 18.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht Bericht: Die Stadt Münster hat die Gelegenheit, sich im Rahmen der sogenannten freiwilligen Vereinb a- rung zu den in Münster geplanten Mobilfunksendeanlagen zu äußern. Die allgemeinen städt i- schen Kriterien für die Stellungnahme im Rahmen der freiwilligen Vereinbarung sind dabei, ob es im Umfeld der geplanten Sendeanlagen sensible Einrichtungen gibt (Schul en, Kindergärten, A l- tenheime, Krankenhäuser) und, falls ja, ob die dort zu erwartenden Feldstärkewerte unterhalb des „Schwe izer Anlagenwertes“ liegen. Der Schweizer Anlagengrenzwert beträgt 10% des in Deutschland geltenden Grenzwertes. Außerdem werden aber auch die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen informiert. Eine Stellungnahme der Bezirk s- vertretung wird die Verwaltung an den Netzbetreiber weiterleiten. Im Frühjahr 2010 versteigerte die Bundesnetzagentur zusätzlich e Frequenzen für neue mobile Kommunikationstechnologien. Alle vier Mobilfunkbetreiber (Telekom, Vodafone, O2, E -Plus) ha- ben zusätzliche Fr equenzen erhalten. Mit den neuen Frequenzen soll u.a. ein LTE -Netz (Long Term Evolution) aufgebaut werden. Mit diesem neuen Übertragungsstandard LTE soll die dritte Mobilfunkgeneration UMTS abgelöst werden. LTE ist auf schnelle Datenübertragung ausgerichtet und ermöglicht ein bis zu 100 -mal schnelleres Downloadtempo als DSL -Anschlüsse. Nach einer Stellungnahme des Bundesamtes für Strahlenschutz sind hinsichtlich möglicher biologischer Wir- kungen des neuen LTE -Übertragungsstandards keine wesentlichen Unterschiede zu den bisher genutzten Mobilfunkfrequenzen zu erwarten. Die Firma Telefonica O2 Germany möchte nunmehr am Stan dort Osttor 85 im Stadtbezirk Müns- ter-Hiltrup eine LTE-Sendeanlage errichten. An diesem Standort (freistehender Mast) betreibt sie bereits eine UMTS-Sendeanlage. Auch ein weiterer Mobilfunkbetreiber nutzt diesen Standort. Da sich in der näheren Umgebung di eses Standortes zwei sensible Einrichtungen befinden (KiTa und Schule), wurde bereits im Jahre 2007 eine Immissionsprognose erstellt, die die elektroma g- netischen Felder der vorhandenen Antennen bei maximaler Auslastung berücksichtigte. Dabei wurde eine Aus schöpfung des in Deutschland geltenden Grenzwertes in Höhe von maximal 2,47% ermittelt. Durch den Hinzubau der LTE -Sendeanlagen wird der Ausschöpfungsgrad zwar ansteigen, aber mit Sicherheit noch unter dem Schweizer Anlagengrenzwert liegen. Zur Absich e- Vorlagen-Nr.: V/0189/2013 Auskunft erteilt: Herr Landwehr Ruf: 492-6716 E-Mail: LandwehrW@stadt-muenster.de Datum: 25.03.2013 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0189/2013 rung wird die Verwa ltung nach Inbetriebnahme der neuen Sendeanlage eine Vor -Ort- Immissionsmessung durch die Bundesnetzagentur veranlassen. Die städtischen Kriterien für die Zustimmung zu der o.g. Sendeanlage sind somit erfüllt. i.V. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Osttor 85
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0189/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.03.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37