V/0376/2021
"Clearingstelle U25“ - Arbeitsmarktdienstleistung nach § 16h SGB II
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Beschlussvorlage
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V/0376/2021 V/0376/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft "Clearingstelle U25“ - Arbeitsmarktdienstleistung nach § 16h SGB II Beratungsfolge 02.06.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme „Clearingstelle U25“ gemäß § 16h SGB II für den Zeitraum 01.09.2021 bis 31.08.2022 (optional bis 31.08.2023) im Rahmen einer öffentlichen Aus- schreibung zu beschaffen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, - dass der Schätzwert der geplanten Beschaffung der Maßnahme „Clearingstelle U25“ unter der Wertgrenze in Höhe von 750.000,00 € liegt. - dass die Beschaffung über eine öffentliche Ausschreibung in einem nationalen Vergabever- fahren (UVgO) erfolgen wird. - dass die finanziellen Mittel für die Maßnahme “Clearingstelle U25“ gemäß § 16h SGB II für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 im Eingliederungstitel (EGT) vorhanden sind. Für die fol- genden Haushaltsjahre werden die Mittel für die o.g. Maßnahm e reserviert. Der kommunale Haushalt wird nicht belastet. Jobcenter 18.05.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Robert Telefon: 492-9182 Robert@stadt-muenster.de - 2 - V/0376/2021 Begründung: I. Zielgruppe und Bedarf Die Maßnahme „Clearingstelle U25“ richtet sich an Jugendliche bzw. junge Erwachsene im Alter ab 15 und unter 25 Jahren, die den Kontakt zum Jobcenter der Stadt Münster aufgrund fehlender Mitwirkung in der Fallsteue- rung (fast) verloren haben, die ein individuelles Coaching zur Stabilisierung ihrer Lebenssituation und zur Steigerung ihrer Beschäftigungsfähigkeit und zum Teil aufsuchende Sozialarbeit benötigen. II. Maßnahmeziel Das Ziel der Maßnahme ist, wieder Kontakt zu den jungen Menschen herzustellen und mit ihnen eine tragfähige Perspektive hinsichtlich der Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit bzw. des Absolvierens einer passgenauen Qualifizierung zu entwickeln. In der Phase der Konkretisierung d er beruflichen Perspektiven des/der Teilnehmenden ist eine enge Abstimmung mit dem zuständigen Jobcoach er- forderlich. Nach dem erfolgreichen Absolvieren der geplanten Maßnahme nehmen die jungen Menschen aktiv am Integrationsprozess des Jobcenters der Stadt Münster teil und kennen ihr Potenzial zur Aufnahme einer Beschäftigung, Ausbildung oder Qualifizierung. III. Inhalt Die Maßnahme „Clearingstelle U25“ beginnt am 01.09.2021 und endet am 31.08.2022. Es besteht die Möglichkeit, die Maßnahme um 12 Monate zu verlängern (Optionszeitraum: 01.09.2022 bis 31.08.2023). Im Rahmen der Maßnahme werden Einzelcoachings durchgeführt , die entweder in den Räumlichkei- ten des Trägers oder bei der/ dem Teilnehmenden zu Hause durchgeführt werden (zum Teil auch als aufsuchender Sozialarbeit). Das übergeordnete Ziel der Maßnahme besteht darin, wieder Kontakt zu den jungen Menschen herzustellen und mit ihnen eine tragfähige Perspektive hinsichtlich der A uf- nahme einer Ausbildung oder Arbeit bzw. des Absolvierens einer passgenauen Qualifizierung zu ent- wickeln. Für das Modul 1 sind 24 Teilnehmerplätze vorgesehen. Vorrangiges Ziel des Modul 1 ist es, Kontakt zu den Teilnehmenden herzustellen und eine tragfähi ge Beziehung zu entwickeln. Hausbesuche bei den Teilnehmenden bzw. aufsuchende Sozialarbeit sowie die Begleitung der Teilnehmenden zu Ter- minen beim Jobcenter der Stadt Münster oder bei anderen Einrichtungen sind obligatorisch. Nach einer gemeinsamen Analys e der aktuellen Lebenssituation soll eine persönliche und berufliche Per- spektive entwickelt und ggf. Kontakte zu weiteren Beratungs - und Hilfesystemen hergestellt werden. Eine Unterstützung bei ersten Bewerbungsaktivitäten soll erfolgen, sofern die Rahmenb edingungen des Teilnehmenden stabil genug sind und eine Integration in den Arbeits - und Ausbildungsmarkt zu erwarten ist. Die Dauer der Teilnahme am Modul 1 beträgt grundsätzlich 3 Monate und kann bei Be- darf zweimal um weitere drei Monate verlängert werden. Für das Modul 2 sind 14 Teilnehmerplätze vorgesehen. Im Rahmen des Moduls 2 werden Teilneh- mende, die (relativ) aktiv am Integrationsprozess des Jobcenters Münster mitwirken, im Rahmen ei- - 3 - V/0376/2021 ner 6-monatigen Einzelfallhilfe betreut. Diese Einzelfallhilfe kann um 6 Monate und bei Bedarf noch einmal um 3 Monate verlängert werden. Die Teilnehmenden sollen bei der Stabilisierung der Lebens- situation unterstützt werden. Darüber hinaus geht es um die Entwicklung einer beruflichen Perspekti- ve und die Umsetzung erster Schritte zur Integration in Arbeit, Qualifizierung oder Ausbildung. IV. Erfolgsanalyse Die Bewertung des Erfolgs der geplanten Maßnahme erfolgt anhand von folgenden Indikatoren: a) Anzahl der Teilnehmenden, die wieder aktiv am Integrationsprozess des Jobcenters der Stadt Münster teilnehmen / Anzahl der Maßnahmeteilnehmenden b) Anzahl der in den Bera tungsprozess zurückgeführten Teilnehmenden, die ihr Potenzial zur Auf- nahme einer Beschäftigung, Ausbildung oder Qualifizierung kennen / Anzahl der wieder in den Beratungsprozess zurückgeführten Teilnehmenden Das Jobcenter der Stadt Münster bewertet die geplante Maßnahme als erfolgreich, wenn die Quote zu a) bei 30 Prozent und die Quote zu b) bei 70 Prozent liegt. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Anlage A
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Anlage A zur V/0376/2021 Kurzüberblick Die Maßnahme „Clearingstelle U25“ richtet sich an Jugendliche bzw. junge Erwachsene im Alter ab 15 und unter 25 Jahren, die den Kontakt zum Jobcenter der Stadt Münster aufgrund fehlender Mitwirkung in der Fallsteuerung (fast) verloren haben. Die jungen Menschen benötigen e in indivi- duelles, zum Teil aufsuchendes Coaching zur Stabilisierung ihrer Lebenssituation und zur Steige- rung ihrer Beschäftigungsfähigkeit . Das Ziel der Maßnahme ist, wieder Kontakt zu den jun gen Menschen herzustellen und mit ihnen eine tragfähige Perspektive hinsichtlich der Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit bzw. des Absolvierens einer passgenauen Qualifizierung zu entwickeln. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucher - schutz und Arbeitsförderung über die geplante arbeitsmarktpolitische Maßnahme „Clearingstelle U25“ gemäß §156h SGB II zu informieren. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbrau- cherschutz und Arbeitsförderung soll über den Bedarf der Beschaffung der geplanten arbeits- marktpolitischen Maßnahme entscheiden. Finanzierung Produktgruppe: 0501 Leistungen der Grundsicherung Die geplante arbeitsmarktpolitische Maßnahme wird aus Bundesmitteln (hier: Eingliederungstitel) finanziert. Der kommunale Haushalt wird nicht belastet. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe beruht auf dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zum Teil in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die geplante arbeitsmarktpolitische Maßnahme vom Jobcenter der Stadt Münster richtet sich an Jugendliche bzw. junge Erwachsene im Alter ab 15 und unter 25 Jahren, die den Kontakt zum Jobcenter der Stadt Münster aufgrund fehlender Mitwirkung in der Fallsteuerung (fast) verloren. Im Fokus steht, für und mit jungen Menschen ein tragfähige (berufliche) Perspektive zu entwi- ckeln. Hiervon profitieren junge Menschen unabhängig von Geschlecht, einer Migrationsvorge- schichte oder einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0376/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.05.2021
- Erstellt
- 07.05.2021 07:10