1913/2018
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von SE Frau Westphal zum Schulneubau Heliosgelände
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2277 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 25.07.2018 1913/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.09.2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von SE Frau Westphal zum Schulneubau Heliosgelände Frau Westphal, sachkundige Einwohnerin (FDP-Fraktion), fragte in der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 14.05.2018, wann der Bauvorbescheid zum Brandschutz erteilt wird. Die Verwaltung antwortet darauf: Der Bauvorbescheid zum Brandschutz ist unter Auflagen am 19.04.2018 erteilt worden. Die Auflagen in dem Bescheid stehen nicht im Widerspruch zu dem aktuellen Brandschutzkonzept und wurden vollständig berücksichtigt. Ein Lageplan wurde erstellt und gemäß der Auflage der Bau- aufsicht von der Eigentümerin, der Bouwens Development GmbH & Co., geprüft und unterzeichnet. Die Angrenzerzustimmung (ebenfalls eine Auflage der Bauaufsicht) ist mit der Eigentümerin vorabge- stimmt und kann mit Unterzeichnung der Nachbarschaftsvereinbarung erteilt werden. Im Gesamtprojektablauf ist die Einreichung des Bauantrages nicht kritisch. Für die Erteilung der Bau- genehmigung stehen im Worst-Case weiterhin über 11 Monate zur Verfügung. Berücksichtigt man das bereits genehmigte Brandschutzkonzept und die umfangreiche Vorabstimmung mit den Fachäm- tern dürfte die Zeit ausreichen, um eine Baugenehmigung zu erteilen. Parallel zum Einreichungstermin des Bauantrages, wurde die Entwurfsplanung fertiggestellt. Außer- dem wurden, um die politisch definierte Baukostenobergrenze durch Einsparpotentiale und Kostenop- timierungen sicher einzuhalten, planerische Untersuchungen vorgenommen. Dies hat die vorherge- hende Entwurfsplanung verzögert. Um eine höhere Qualität des Bauantrages zu erreichen, hat man sich für die Terminverschiebung entschieden. Erfahrungsgemäß führen Nachforderungen und Rückweisungen von Unterlagen durch die Bauaufsicht sonst zu größeren Verzögerungen. Im III.Quartal 2018 soll der Baubeschluss erfol- gen. Als Termin für den Baubeginn wird Juni 2019 angestrebt. Die Inbetriebnahme des Schulneubaus auf dem Heliosgelände ist weiterhin zum Schuljahr 2023/2024 geplant. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1913/2018
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 25.07.2018
- Erstellt
- 06.06.2018 09:35