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1913/2018

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von SE Frau Westphal zum Schulneubau Heliosgelände

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 25.07.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 04.09.2018, TOP 3.1.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2277 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  25.07.2018 
 1913/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.09.2018 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von SE Frau Westphal zum Schulneubau 
Heliosgelände 
Frau Westphal, sachkundige Einwohnerin (FDP-Fraktion), fragte in der Sitzung des Ausschusses 
Schule und Weiterbildung vom 14.05.2018, wann der Bauvorbescheid zum Brandschutz erteilt wird. 
 
Die Verwaltung antwortet darauf: 
 
Der Bauvorbescheid zum Brandschutz ist unter Auflagen am 19.04.2018 erteilt worden. 
Die Auflagen in dem Bescheid stehen nicht im Widerspruch zu dem aktuellen Brandschutzkonzept 
und wurden vollständig berücksichtigt. Ein Lageplan wurde erstellt und gemäß der Auflage der Bau-
aufsicht von der Eigentümerin, der Bouwens Development GmbH & Co., geprüft und unterzeichnet. 
Die Angrenzerzustimmung (ebenfalls eine Auflage der Bauaufsicht) ist mit der Eigentümerin vorabge-
stimmt und kann mit Unterzeichnung der Nachbarschaftsvereinbarung erteilt werden.  
Im Gesamtprojektablauf ist die Einreichung des Bauantrages nicht kritisch. Für die Erteilung der Bau-
genehmigung stehen im Worst-Case weiterhin über 11 Monate zur Verfügung. Berücksichtigt man 
das bereits genehmigte Brandschutzkonzept und die umfangreiche Vorabstimmung mit den Fachäm-
tern dürfte die Zeit ausreichen, um eine Baugenehmigung zu erteilen. 
Parallel zum Einreichungstermin des Bauantrages, wurde die Entwurfsplanung fertiggestellt. Außer-
dem wurden, um die politisch definierte Baukostenobergrenze durch Einsparpotentiale und Kostenop-
timierungen sicher einzuhalten, planerische Untersuchungen vorgenommen. Dies hat die vorherge-
hende Entwurfsplanung verzögert. 
Um eine höhere Qualität des Bauantrages zu erreichen, hat man sich für die Terminverschiebung 
entschieden. Erfahrungsgemäß führen Nachforderungen und Rückweisungen von Unterlagen durch 
die Bauaufsicht sonst zu größeren Verzögerungen. Im III.Quartal 2018 soll der Baubeschluss erfol-
gen. Als Termin für den Baubeginn wird Juni 2019 angestrebt. Die Inbetriebnahme des Schulneubaus 
auf dem Heliosgelände ist weiterhin zum Schuljahr 2023/2024 geplant. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

04.09.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1913/2018
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
25.07.2018
Erstellt
06.06.2018 09:35