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0308/2024

Schulrechtliche Erweiterung des Bildungsganges PIA Erzieher*in von 2 auf 3 Züge zum Schuljahr 2024/25 am Berufskolleg Ehrenfeld

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.02.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.03.2024, TOP 10.18

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Stellungnahme der Schulkonferenz vom 13.09.2023

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1620 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0308/2024
Stand: 05.02.2025 
Sachstandsbericht  
Schulrechtliche Erweiterung des Bildungsganges PIA Erzieher*in von 2 auf 3 Züge zum 
Schuljahr 2024/25 am Berufskolleg Ehrenfeld 
Beschluss: 
 
1.) Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Erweiterung um 
einen Zug des Bildungsganges „praxisintegrierte Ausbildung Erzieher*in - Fachschule 
Sozialpädagogik (Anlage E) APO-BK“ von 2 auf 3 Züge zum 01.08.2024 am Berufskol-
leg Ehrenfeld, Weinsbergstraße 72, 50823 Köln (BK 20).  
 
2.) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be-
schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur 
Genehmigung des Beschlusses zu stellen.  
 
3.) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwal-
tungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Antrag zur Genehmigung der Zügigkeitserweiterung des Bildungsganges Bildungsgangs 
„praxisintegrierte Ausbildung Erzieher*in - Fachschule Sozialpädagogik (Anlage E) APO-BK“ 
von 2 auf 3 Züge wurde an die Bezirksregierung gestellt. Die Genehmigung durch die Bezirks-
regierung erfolgte mit Schreiben vom 21.06.2024, die Zügigkeit wurde somit von 2 auf 3 Züge 
erhöht. Leider war die Nachfrage zum Schuljahr 2024/25 nicht entsprechend und es konnten 
wieder 2 Züge gebildet werden. Das Anmeldeverfahren im nächsten Schuljahr bleibt abzuwar-
ten.  
Nächste Schritte: 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beschlussvorlage Rat

6892 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0308/2024 
Freigabedatum 
19.02.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Schulrechtliche Erweiterung des Bildungsganges PIA Erzieher*in von 2 auf 3 Züge zum 
Schuljahr 2024/25 am Berufskolleg Ehrenfeld (BK 20)  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1.) Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Erweiterung um 
einen Zug des Bildungsganges „praxisintegrierte Ausbildung Erzieher*in - Fachschule 
Sozialpädagogik (Anlage E) APO-BK“ von 2 auf 3 Züge zum 01.08.2024 am Berufskol-
leg Ehrenfeld, Weinsbergstraße 72, 50823 Köln (BK 20).  
 
2.) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be-
schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur 
Genehmigung des Beschlusses zu stellen.  
 
3.) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwal-
tungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.03.2024 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.03.2024 
Jugendhilfeausschuss 12.03.2024 
Rat 21.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 (1) Hintergrund 
Erzieher*innen nehmen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsaufgaben in Einrichtungen für 
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wahr. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen dabei auf 
sozialpädagogischen Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit, in Kindertageseinrichtungen 
sowie Schulen oder in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. 
Die angespannte Personalsituation in der Kindertagesbetreuung im Kölner Stadtgebiet ver-
schärft sich zunehmend und ein Ende der Entwicklung ist unter den aktuellen Rahmenbedin-
gungen noch nicht absehbar. Die Stadt Köln versucht mit den Ihr zur Verfügung stehenden 
Mitteln dem Fachkräftemangel entgegen zu treten und strebt langfristig die Verdopplung der 
Ausbildungskapazität der aktuell max. 351 Schulplätzen in den Eingangsklassen am Berufs-
kolleg Ehrenfeld an. Hierfür soll eine bauliche Erweiterung an einem anderen Standort für das 
Berufskolleg Ehrenfeld erfolgen. Bis zur Umsetzung dieses Vorhabens wurden die vorhande-
nen Ressourcen am Berufskolleg geprüft und für eine Erweiterung um eine Klasse für den Bil-
dungsgang „PIA Erzieher*in“ vorbereitet. 
Das Berufskolleg Ehrenfeld in der Weinsbergstr. 72, 50823 Köln verfügt bereits über 2 Züge 
der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) Erzieher*in -Fachschule Sozialpädagogik (Anlage E) 
APO-BK und soll um einen Zug auf insgesamt 3 Züge erweitert werden. Somit stehen in den 
Eingangsklassen 75 bis maximal 96 Schulplätze zur Verfügung. 
Dieser Bildungsgang vermittelt durch eine fachschulische Ausbildung in Verbindung mit einer 
vergüteten Anstellung als Praktikant*in in einer sozialpädagogischen Einrichtung den Berufs-
abschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher (ggf. mit Fach-
hochschulreife)“. 
Erzieher/innen können in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, z.B. Kindergär-
ten, Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Einrichtungen der offenen und stationären 
Jugendhilfe, Erholungs- und Ferienheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, of-
fene Ganztagsschulen, Jugendzentren bzw. Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendar-
beit etc., tätig werden. 
Die Dauer der Ausbildung beläuft sich auf 3 Jahre.  
Das Berufskolleg Ehrenfeld arbeitet mit verschiedenen Trägern und Einrichtungen der Kinder- 
und Jugendhilfe zusammen. Diese Kooperationen gewährleisten eine möglichst enge Verzah-
nung zwischen fachtheoretischer und fachpraktischer Ausbildung, mit dem Ziel die angehen-
den Erzieherinnen und Erzieher optimal auf die vielfältigen Aufgaben in den Einrichtungen der 
Kinder- und Jugendhilfe vorzubereiten. 
Im Anschluss an die schulische Ausbildung steht die Berufstätigkeit als Staatlich anerkannte 
Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher (ggf. Zuerkennung der Fachhochschulreife).  
Alternativ kann die Aufnahme in Fachschulen für Heilpädagogik zum Erwerb der Qualifikation 
für sonderpädagogische Aufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen oder die Aufnahme 
in die Klasse 13 der Fachoberschule für Sozialwesen zum nachträglichen Erwerb der Allge-
meinen Hochschulreife (mit 2. Fremdsprache), bzw. der fachgebundenen Hochschulreife 
(ohne 2. Fremdsprache) angestrebt werden.

3 
 
(2) Beteiligung der Schulkonferenz 
Die Zustimmung durch die Schulkonferenz des Berufskolleg Ehrenfeld für die Erweiterung des 
Bildungsganges PIA Erzieher*in liegt vor.  
 
(3) Zur personellen und räumlichen Situation 
Die erforderlichen Lehrkräfte für die Erweiterung des Bildungsganges sind vorhanden. 
Die erforderlichen Unterrichts- und Fachräume sowie die benötigte Ausstattung sind am Be-
rufskolleg Ehrenfeld vorhanden. 
Der vormals als Bibliothek genutzte Raum konnte, durch verwaltungsinterne Bemühungen 
und in Absprache mit der Schule, erneut der Nutzung als Unterrichtsraum zugeführt werden. 
Das Ausräumen der Bibliothek und die Neu-Möblierung des Raumes sind bereits vollzogen.  
 
(4) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger 
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen.  
 
Die Verwaltung hat alle Träger von Ersatzschulen mit dem Ausbildungsangebot PIA Erzie-
her*in im Kölner Raum über die Planungsabsichten informiert. Diese hatten bis zum 
08.02.2024 die Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Da die Verwaltung keine Mitteilungen 
von den Schulträgern erhalten hat, geht sie von einer stillen Zustimmung o.a. Enthaltung bei 
allen beteiligten Schulträgern aus. 
 
(5) Anordnung der sofortigen Vollziehung  
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die Änderung des Bildungsganges am Berufskolleg Ehrenfeld, 
Weinsbergstraße 72, 50823 Köln zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organi-
satorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens 
gezwungen wird. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 
80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuord-
nen. 
 
Anlagen

Anlage 1 Stellungnahme der Schulkonferenz vom 13.09.2023

116 Zeichen

Anlage 1 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Schulkonferenz des 
Berufkollegs Ehrenfeld vom 13.09.2023

Beratungsverlauf (4)

04.03.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
11.03.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2024 Rat
TOP 10.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0308/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.02.2024
Erstellt
19.01.2024 12:40