0308/2024
Schulrechtliche Erweiterung des Bildungsganges PIA Erzieher*in von 2 auf 3 Züge zum Schuljahr 2024/25 am Berufskolleg Ehrenfeld
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1620 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/IV/2
Vorlagen-Nummer
0308/2024
Stand: 05.02.2025
Sachstandsbericht
Schulrechtliche Erweiterung des Bildungsganges PIA Erzieher*in von 2 auf 3 Züge zum
Schuljahr 2024/25 am Berufskolleg Ehrenfeld
Beschluss:
1.) Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Erweiterung um
einen Zug des Bildungsganges „praxisintegrierte Ausbildung Erzieher*in - Fachschule
Sozialpädagogik (Anlage E) APO-BK“ von 2 auf 3 Züge zum 01.08.2024 am Berufskol-
leg Ehrenfeld, Weinsbergstraße 72, 50823 Köln (BK 20).
2.) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be-
schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur
Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
3.) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwal-
tungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Antrag zur Genehmigung der Zügigkeitserweiterung des Bildungsganges Bildungsgangs
„praxisintegrierte Ausbildung Erzieher*in - Fachschule Sozialpädagogik (Anlage E) APO-BK“
von 2 auf 3 Züge wurde an die Bezirksregierung gestellt. Die Genehmigung durch die Bezirks-
regierung erfolgte mit Schreiben vom 21.06.2024, die Zügigkeit wurde somit von 2 auf 3 Züge
erhöht. Leider war die Nachfrage zum Schuljahr 2024/25 nicht entsprechend und es konnten
wieder 2 Züge gebildet werden. Das Anmeldeverfahren im nächsten Schuljahr bleibt abzuwar-
ten.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beschlussvorlage Rat
6892 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0308/2024 Freigabedatum 19.02.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schulrechtliche Erweiterung des Bildungsganges PIA Erzieher*in von 2 auf 3 Züge zum Schuljahr 2024/25 am Berufskolleg Ehrenfeld (BK 20) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1.) Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Erweiterung um einen Zug des Bildungsganges „praxisintegrierte Ausbildung Erzieher*in - Fachschule Sozialpädagogik (Anlage E) APO-BK“ von 2 auf 3 Züge zum 01.08.2024 am Berufskol- leg Ehrenfeld, Weinsbergstraße 72, 50823 Köln (BK 20). 2.) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be- schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3.) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziffer. 4 Verwal- tungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.03.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.03.2024 Jugendhilfeausschuss 12.03.2024 Rat 21.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: (1) Hintergrund Erzieher*innen nehmen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsaufgaben in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wahr. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen dabei auf sozialpädagogischen Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit, in Kindertageseinrichtungen sowie Schulen oder in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Die angespannte Personalsituation in der Kindertagesbetreuung im Kölner Stadtgebiet ver- schärft sich zunehmend und ein Ende der Entwicklung ist unter den aktuellen Rahmenbedin- gungen noch nicht absehbar. Die Stadt Köln versucht mit den Ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dem Fachkräftemangel entgegen zu treten und strebt langfristig die Verdopplung der Ausbildungskapazität der aktuell max. 351 Schulplätzen in den Eingangsklassen am Berufs- kolleg Ehrenfeld an. Hierfür soll eine bauliche Erweiterung an einem anderen Standort für das Berufskolleg Ehrenfeld erfolgen. Bis zur Umsetzung dieses Vorhabens wurden die vorhande- nen Ressourcen am Berufskolleg geprüft und für eine Erweiterung um eine Klasse für den Bil- dungsgang „PIA Erzieher*in“ vorbereitet. Das Berufskolleg Ehrenfeld in der Weinsbergstr. 72, 50823 Köln verfügt bereits über 2 Züge der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) Erzieher*in -Fachschule Sozialpädagogik (Anlage E) APO-BK und soll um einen Zug auf insgesamt 3 Züge erweitert werden. Somit stehen in den Eingangsklassen 75 bis maximal 96 Schulplätze zur Verfügung. Dieser Bildungsgang vermittelt durch eine fachschulische Ausbildung in Verbindung mit einer vergüteten Anstellung als Praktikant*in in einer sozialpädagogischen Einrichtung den Berufs- abschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher (ggf. mit Fach- hochschulreife)“. Erzieher/innen können in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, z.B. Kindergär- ten, Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Einrichtungen der offenen und stationären Jugendhilfe, Erholungs- und Ferienheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, of- fene Ganztagsschulen, Jugendzentren bzw. Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendar- beit etc., tätig werden. Die Dauer der Ausbildung beläuft sich auf 3 Jahre. Das Berufskolleg Ehrenfeld arbeitet mit verschiedenen Trägern und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Diese Kooperationen gewährleisten eine möglichst enge Verzah- nung zwischen fachtheoretischer und fachpraktischer Ausbildung, mit dem Ziel die angehen- den Erzieherinnen und Erzieher optimal auf die vielfältigen Aufgaben in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vorzubereiten. Im Anschluss an die schulische Ausbildung steht die Berufstätigkeit als Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher (ggf. Zuerkennung der Fachhochschulreife). Alternativ kann die Aufnahme in Fachschulen für Heilpädagogik zum Erwerb der Qualifikation für sonderpädagogische Aufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen oder die Aufnahme in die Klasse 13 der Fachoberschule für Sozialwesen zum nachträglichen Erwerb der Allge- meinen Hochschulreife (mit 2. Fremdsprache), bzw. der fachgebundenen Hochschulreife (ohne 2. Fremdsprache) angestrebt werden. 3 (2) Beteiligung der Schulkonferenz Die Zustimmung durch die Schulkonferenz des Berufskolleg Ehrenfeld für die Erweiterung des Bildungsganges PIA Erzieher*in liegt vor. (3) Zur personellen und räumlichen Situation Die erforderlichen Lehrkräfte für die Erweiterung des Bildungsganges sind vorhanden. Die erforderlichen Unterrichts- und Fachräume sowie die benötigte Ausstattung sind am Be- rufskolleg Ehrenfeld vorhanden. Der vormals als Bibliothek genutzte Raum konnte, durch verwaltungsinterne Bemühungen und in Absprache mit der Schule, erneut der Nutzung als Unterrichtsraum zugeführt werden. Das Ausräumen der Bibliothek und die Neu-Möblierung des Raumes sind bereits vollzogen. (4) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Die Verwaltung hat alle Träger von Ersatzschulen mit dem Ausbildungsangebot PIA Erzie- her*in im Kölner Raum über die Planungsabsichten informiert. Diese hatten bis zum 08.02.2024 die Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Da die Verwaltung keine Mitteilungen von den Schulträgern erhalten hat, geht sie von einer stillen Zustimmung o.a. Enthaltung bei allen beteiligten Schulträgern aus. (5) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die Änderung des Bildungsganges am Berufskolleg Ehrenfeld, Weinsbergstraße 72, 50823 Köln zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organi- satorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuord- nen. Anlagen
Anlage 1 Stellungnahme der Schulkonferenz vom 13.09.2023
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Anlage 1 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Schulkonferenz des Berufkollegs Ehrenfeld vom 13.09.2023
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0308/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.02.2024
- Erstellt
- 19.01.2024 12:40