1226/2024
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe; hier: "Niehlpferdchen e.V."
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Anlage 2 Konzept Niehlpferdchen e.V_
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Konzeption der Kindertagesstätte „Niehlpferdchen“ unter der Trägerschaft des gemeinnützigen Vereins Niehlpferdchen e.V. erarbeitet von Patricia Liliana Adao da Eira Correia weiterentwickelt mit den pädagogischen Mitarbeiter*innen des Niehlpferdchen e.V. Stand: Januar 2024 Kindertagesstätte „Niehlpferdchen“, Pasteurstr. 5, 50735 Köln-Niehl Inhaltsverzeichnis Vorwort 1. Sitz des Vereins 2. Träger 3. Lage und sozio-kulturelles Umfeld der Kindertagesstätten 4. Pädagogisches Team 5. Gruppenstruktur 6. Raumgestaltung 7. Die Kinder 7.1. Ihre Rechte 7.2. Partizipation 7.3. Inklusion 8. Selbstbild der pädagogisch Tätigen 9. Werte und Normen 10. Unsere pädagogischen Grundlagen 10.1. Pflege 10.2. Schlaf- und Ruhebedürfnis 10.3. Esskultur und Ernährung 10.4. Situationsorientierter Ansatz 10.5. Freispiel 10.6. Angeleitete Tätigkeiten 10.7. Ausflüge 11. Pädagogische Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung 12. Bildungsbereiche/Bildungsvereinbarung NRW 12.1. Umsetzung der Bildungsvereinbarung bezogen auf Bewegung 12.2. Umsetzung der Bildungsvereinbarung bezogen auf Sprache 13. Umgang mit Konflikten, Förderung der kognitiven und sozialen Kompetenzen 14. Eingewöhnung 15. Erziehungspartnerschaft mit den Eltern 16. Regeln 17. Ein Tag bei den Niehlpferdchen 18. Ein Jahr bei den Niehlpferdchen 19. Schließungszeiten 20. Vernetzung mit anderen Institutionen 21. Qualitätsmanagement Schlusswort Vorwort Der pädagogische Verein Niehlpferdchen e.V. wurde am 03.12.2023 von Patricia Liliana Adao da Eira Correia und Rafael do Couto Correia, sowie 5 weiteren Personen gegründet. Gründungsziel des Vereins ist der Betrieb der Kindertagesstätte Niehlpferdchen. 1. Sitz des Vereins Der Verein hat folgenden Sitz: Niehlpferdchen e.V., Pasteurstr. 5 in 50735 Köln-Niehl Kontaktdaten: Tel.: 0178/ 78 39 110, kita-niehlpferdchen@t-online.de Adresse und Kontaktdaten der Kindertagesstätte „Niehlpferdchen“ lauten: Pasteurstr. 5, 50735 Köln-Niehl Tel.: 0221/ 977 584 78, kita-niehlpferdchen@t-online.de 2. Träger Träger der Kindertagesstätte ist der gemeinnützige Verein Niehlpferdchen e.V.. Der Verein setzt sich zur Zeit aus seinen 7 Gründungsmitgliedern zusammen. Diese werden vertreten durch den Vorstand, der laut Satzung vom 03.12.2023 aus 2 Personen gebildet wird (Vorsitzende und Schatzmeister). 3. Lage und sozio-kulturelles Umfeld der Kindertagesstätte Unsere Einrichtung befindet sich im Kölner Stadtteil Niehl. Niehl grenzt im Osten an den Rhein (größtes Hafengebiet Kölns), im Süden an Riehl und Nippes, im Westen an Weidenpesch und im Norden an Fühlingen und Merkenich. Der alte Ortskern Niehls liegt an der Stelle, wo die römische Straße von Köln nach Neuss -die heutige Niehler Straße- auf das Rheinufer trifft. Niehl wurde erstmals im Jahre 927 erwähnt. Die Eingemeindung nach Köln erfolgte am 1. April 1888. Bis zum 20. Jahrhundert war Niehl ein Fischerdorf, dann erfolgte nördlich des Dorfes die Ansiedlung einiger Großbetriebe. Zu diesen gehören vor allem die Ford-Werke. Den Industrieansiedlungen im Norden des Stadtteils entsprach eine zunehmende Wohnbebauung im Süden und Westen. In diese beiden Richtungen ist Niehl mit den Nachbarstadtteilen Riehl, Nippes und Weidenpesch übergangslos zusammengewachsen. Durch die Vielzahl an industriellen Betrieben leben in Niehl auch viele Migranten aus aller Welt. Entsprechend bunt ist das Geschäftsleben dort, eine kulturelle Vielfalt ist gegeben, aber auch als Wohnviertel wird Niehl immer beliebter, es entstanden in den letzten Jahren viele neue Siedlungen. Die Pasteurstraße liegt in einem kleinen Gewerbegebiet, zwischen der Boltenstern- und der Amsterdamer Straße, sehr nah an Riehl mit seinen Ausflugsmöglichkeiten Zoo und Flora. Sie ist geprägt von kleinen Betrieben, wie einer KFZ-Werkstatt und einem Glaser, sowie einigen Büro- und Wohngebäuden. Die rechte Seite der Straße ist unbebaut und grenzt an das Gelände des Kölner Stadtanzeigers. Trotz umliegender Gewerbe ist weder eine Lärm- noch eine Schadstoffbelästigung gegeben. Öffentliche Parkmöglichkeiten stehen in ausreichender Anzahl zur Verfügung, was den Eltern eine entspannte Bring- und Abholsituation ermöglicht. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Kindertagesstätte sowohl mit Bus (Linie 140) als auch mit der Bahn (Linie 16 und 13) hervorragend zu erreichen. 4. Pädagogisches Team Das Team der Niehlpferdchen besteht neben dem pädagogisch-organisatorischen Leitungsteam aus 2 Fachkräften und einer Ergänzungskraft in Vollzeit. Zusätzlich unterstützt uns eine Diplom-Sozialarbeiterin mit 30 Stunden. Das Leitungsteam der Einrichtung verfügt über langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Kindern zwischen 0 - 6 Jahren. Davon profitieren Kinder, Eltern und natürlich Mitarbeiter*innen und Auszubildende im kollegialen Austausch. Durch diesen sehr guten Personalschlüssel sind wir in der Lage, Fortbildungen, Urlaube aber auch Krankheiten der Mitarbeiter*innen intern aufzufangen, so dass wir personell jederzeit gut besetzt sind. Ergänzt wird unser Team durch unsere „Küchenfee“, die für unser leibliches Wohl sorgt, einen Hausmeister sowie eine Reinigungskraft, die dafür Sorge tragen, dass unsere Kita blitzt und blinkt. Eine Alltagshelferin unterstützt darüber hinaus die Einrichtung. Zusätzlich absolvieren regelmäßig Auszubildende aus den Bereichen Kinderpflege, Erziehung und Sozialwesen im Rahmen ihrer Ausbildung Praktika in den Kinder-tagesstätte. 5. Gruppenstruktur Bei der Kindertagesstätte Niehlpferdchen handelt es sich ursprünglich um eine eingruppige Einrichtung, die 2012 im Trägerverein des Muuzepückelchen e.V. mit 11 Kindern im Alter von 0 - 3 Jahren startete. Da der Bedarf auch an Plätzen für über-3-jährige Kinder groß und der damalige Trägerverein von der Gruppenform sehr überzeugt war, befand sich die Einrichtung von 2013/14 - 2016/17 im Ausbau zur altersgemischten Gruppe, und wird mittlerweile von 21 Kindern zwischen 0 - 6 Jahren besucht. Eine Besonderheit in der Altersmischung der 0 - 6-Jährigen sehen wir darin, dass die Kinder nicht nur individuell sondern auch langfristig von frühester Kindheit an in ihrer Entwicklung begleitet werden. Diese Altersstruktur hat konkrete Auswirkungen auf das Sozialverhalten und die Gruppenfähigkeit der Kinder. Die jüngeren Kinder lernen anhand des Verhaltens der älteren Kinder, indem sie diese beobachten und deren Handlungsweisen aufnehmen. Gemeinsam mit der Wahrnehmung der Reaktionen der Erwachsenen erfahren sie so die Regeln des sozialen Miteinanders noch bevor sie Erklärungen verstehen können. Die älteren Kinder erleben, dass sie helfen, schützen und anregen können. Zudem werden sie nach ihrer Meinung gefragt und agieren als Vorbilder. Uns ist bewusst, dass diese Altersmischung hohe Anforderungen an unser Team stellt. Eine genaue Beobachtung der Kinder ist ebenso unerlässlich wie die Anpassung der räumlichen Gegebenheiten an die Bedürfnisse der Kinder und die Dynamik der Gruppe. Der Verein legt Wert auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und auf eine Altersmischung im Rahmen der Möglichkeiten. 6. Raumgestaltung Die Kita Niehlpferdchen hat das Glück über große, lichtdurchflutete Räume zu verfügen. Ca. 215 qm Erdgeschossfläche, sowie eine ca. 50 qm große Turnhalle im ausgebauten Souterrain, bieten den Kindern der Niehlpferdchen viele Möglichkeiten, sich auszutoben und zu entfalten, zu malen/basteln, zu singen/musizieren, sich in eine gemütliche Kuschelecke zurückzuziehen - einfach in liebevoller, geborgener Atmosphäre einen schönen Tag zu verbringen. Unterteilt wird das Erdgeschoss in: Einen Gruppenraum, der den Mittelpunkt der Einrichtung bildet. Durch möglichst reduzierte Möbelelemente und sorgfältig ausgewählte, anregende Materialien soll den Kindern ein abwechslungsreiches Spiel-, Experimentier- und Lernumfeld geschaffen werden. Besonders im Gruppenraum legen wir Wert darauf, dass die verschiedenen Spielbereiche wandelbar sind und dadurch stets den Bedürfnissen und Interessen der Kinder angepasst werden können. Zusätzlich gibt es einen Nebenraum und einen Schlafraum. Alle Räume dürfen von den Kindern für die unterschiedlichsten Aktivitäten genutzt werden. Wichtig ist, dass Rücksicht auf die Kinder genommen wird, die schlafen oder eine Ruhephase benötigen. Der Schlafraum ist so eingerichtet, dass er eher zum ruhigeren Spiel einlädt. Außer diesen Räumen befindet sich im Erdgeschoss noch die Garderobe mit separatem Eingangsbereich, in dem Kinderwagen abgestellt werden können. Küche und Büro befinden sich ebenfalls im Erdgeschoss. Ebenso die Sanitärbereiche für Kinder und Erwachsene. Im Untergeschoss haben wir neben der Turnhalle zusätzliche Lagerflächen. Das Haus ist freistehend und verfügt über eine außergewöhnlich große Außenfläche. Das gesamte Grundstück ist über 3000 qm groß. Die Räume sind an zwei Seiten umringt von unserer etwa 600 qm großen Außenspielfläche. Dort haben wir neben einem Spielhäuschen, Blumen-/Gemüsebeeten, einem kleinen und einem großen Sandkasten verschiedene, phantasie- und sinnanregende Spielmöglichkeiten geschaffen. 7. Die Kinder Konform zur aktuellen Säuglingsforschung gehen wir davon aus, dass das Kind mit allen Kompetenzen, die es für seine weitere Entwicklung benötigt, zur Welt kommt. Von Geburt an ist es fähig, diese aktiv zu nutzen, sowie menschliche Handlungen zu interpretieren. Wir als Erwachsene können versuchen, das Umfeld und die Bedingungen für die Kinder bestmöglich zu schaffen und zu gestalten. Dies setzen wir in unserer Kindertagesstätte um, indem wir die Kinder ganzheitlich ansprechen, sie in ihren Entwicklungsschritten und ihrem Tun unterstützen und ihnen dabei helfen, neue Schritte zu erproben. Wir nutzen den natürlichen Forschergeist des Kindes, seine Lernfreude und Neugier, seine Lust auf die Welt und das Leben, seinen Drang nach Selbsttätigkeit und Bewegung. Die Entwicklung jedes einzelnen Kindes ist unserer Meinung nach jedoch nicht planbar, wir können es aber nach bestem Wissen unterstützen und fördern. Dazu entwickeln wir für jedes Kind ein Handlungskonzept, welches wir in unsere tägliche Erziehungsarbeit miteinfließen lassen. Hierbei ist es durchaus möglich, dass pädagogisches Handeln für gleiche Ziele bei verschiedenen Kindern variieren kann. Aus dem Anspruch heraus, jedes Kind in seiner Individualität und seinem Tempo entsprechend zu unterstützen, ergibt sich die Notwendigkeit verschieden zu agieren. Das pädagogische Tun wird stets neu beobachtet und reflektiert. Das Wohl der uns anvertrauten Kinder ist in allen Bereichen der Einrichtungen oberster Handlungsgrundsatz. Werden Anhaltspunkte für die konkrete Gefährdung des Wohls eines Kindes bekannt, so werden wir auf die Inanspruchnahme geeigneter Hilfen hin-wirken, bzw. diese erforderlichenfalls selber hinzuziehen. 7.1. Ihre Rechte Aus den Rechten der Kinder sind für den Verein Niehlpferdchen e.V. folgende von besonderer Bedeutung: • das Kind hat das Recht auf Achtung; • das Kind hat das Recht auf optimale Bedingungen für sein Wachstum und seine Entwicklung; • das Kind hat das Recht, es selbst zu sein; • das Kind hat das Recht, ernst genommen zu werden; • das Kind hat das Recht, für das, was es ist, geschätzt zu werden; • das Kind hat das Recht, zu wünschen, zu verlangen, zu bitten; • das Kind hat das Recht auf Geheimnisse; • das Kind hat das Recht auf Respektierung seiner Besitztümer; • das Kind hat das Recht auf Erziehung; • das Kind hat das Recht, sich erzieherischen Einflüssen, die seinen eigenen Überzeugungen zuwiderlaufen, zu widersetzen. 7.2. Partizipation Partizipation ist von zentraler Bedeutung für positive Entwicklungs- und Bildungsprozesse der Kinder. Das Mitwirken, Mitgestalten und Mitbestimmen der Kinder an Entscheidungen, die sie selbst und alle sie berührenden Angelegenheiten betreffen, ist nicht nur wünschenswert, sondern essenziell und verpflichtend, wie auch die UNO-Kinderrechtskonvention in Artikel 12 festgehalten hat. Partizipation als Fundament einer demokratischen Gesellschaft eröffnet den Kindern vielfältige Lernerfahrungen, fördert ihr Selbstbewusstsein und damit ihre Resilienz, stärkt ihre soziale Kompetenz und ihr Verantwortungsbewusstsein, sich selbst und der Gesellschaft gegenüber. Kinder erhalten Freiräume, lernen für ihre eigenen Ideen, Bedürfnisse und Wünsche selbstbestimmt einzustehen und damit auf Entscheidungen und Entscheidungsverfahren Einfluss nehmen zu können. Partizipation ist somit eine Grundhaltung, die wir in unserer Kindertagesstätte mit Überzeugung pflegen. Wir fördern die Beteiligung der Kinder aktiv. Wir bieten ein sicheres Umfeld und eine vertrauensvolle Bindung zu den Betreuungspersonen. Dadurch schaffen wir einen Raum in dem die Kinder sich offen, mutig und selbstsicher einbringen können. Wir nehmen die Gedanken und Impulse der Kinder ernst und integrieren ihre Bedürfnisse, Meinungen und Anliegen in unsere Alltagsgestaltung. Kindliche Kompetenzen wie Neugier, Spontaneität, Fantasie, Kreativität und Begeisterungsfähigkeit beeinflussen gemeinsame Entschei-dungsprozesse bedeutsam. Durch die Einbindung von Entscheidungsraum in unseren pädagogischen Alltag lernen die Kinder selbst- und mitbestimmt ihr Leben und ihre Zukunft zu gestalten. Von zentraler Bedeutung sind in diesem Zusammenhang unsere regelmäßig statt-findenden Kindersitzungen, sowohl in der Klein- als auch in der Gesamtgruppe. Im Partizipationsprozess erleben Kinder die Wichtigkeit dessen, was sie sagen und tun. Sie leisten einen Beitrag zum Ergebnis und erleben sich als Teil der Gemeinschaft. Diese positiven Selbstwirksamkeitserfahrungen stärken ihr Selbstvertrauen und ihre Freude an weiteren Prozessen aktiv mitzuwirken. Wichtig zur Umsetzung einer alters- und entwicklungsgerechten Mitwirkung der Kinder ist ein wertschätzendes, transparentes und offenes Klima in unserer Kindertagesstätte. Die Betreuungspersonen sind nicht nur präsent und interessiert, sie hören aktiv zu, pflegen den Dialog zum Kind auf Augenhöhe, sie berücksichtigen neben verbalen auch nonverbale Signale. Besonders im U3-Bereich ist die Wahrnehmung der nonverbalen Signale noch bedeutsamer. Als Erwachsene müssen wir uns das Machtverhältnis zwischen uns und den Kindern immer wieder bewusst machen, es regelmäßig reflektieren. Wir müssen ihnen eine aktive Beteiligung nicht nur zutrauen sondern Vertrauen in ihre Kompetenzen haben. 7.3. Inklusion Parallel zu den Rechten der Kinder und deren Partizipation ist uns das Thema Inklusion äußerst wichtig, da es aus unserer Sicht noch einen Schritt weitergeht, bzw. die vorangegangenen Punkt ergänzt. Für uns bedeutet Inklusion (lat. inclusio = Einschluss), dass alle Kinder zwar individuelle Bedürfnisse haben, in ihrer Verschiedenheit aber gleichberechtigt sind und die gleichen Möglichkeiten erhalten, sich zu entwickeln. In der Kita Niehlpferdchen begegnen sich Kinder, aber auch Erwachsene, aus unterschiedlichen Familien und Kulturen, mit heterogenen Werten, Orientierungen und Lebensentwürfen. Diese Verschiedenartigkeit sehen wir als deutliche Bereicherung. Alle Kinder und Erwachsene sind vorurteilsfrei willkommen und werden gleichermaßen in die Gemeinschaft der Kindertagesstätte integriert. Sie können gleich- berechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Bildung, Entwicklungsvoraussetzungen oder sonstigen individuellen Merkmalen. Mit dem Recht auf soziale Teilhabe vermitteln wir die Werte unserer demokratischen Gesellschaft. Die pädagogisch Tätigen passen sich an die Bedürfnisse der ihnen anvertrauten Kinder an, bauen Bildungs- oder sonstige Barrieren ab und ermöglichen Vielfalt. Sie unterstützen die Kinder darin, ihre Persönlichkeit zu entfalten und ihren Platz in der Gruppe und so auch später in der Gesellschaft zu finden. Dieser Prozess erfolgt dynamisch und gestaltet sich im permanenten Austausch mit Kindern und Erwachsenen. Die Kinder erleben sich dabei in ihrer Einzigartigkeit und lernen gleichzeitig, Gemeinsamkeiten und Unterschiede wahrzunehmen, zu akzeptieren und damit umzugehen. Ihre sozialen und emotionalen Fähigkeiten werden in diesem Entwicklungs- und Bildungsprozess unterstützt. Die Inklusion der Kinder setzen wir im pädagogischen Alltag um, indem wir • die sozialen und kulturellen Erfahrungen, sowie die Lebensbedingungen der Kinder und ihrer Familien achten; • verantwortungsvoll mit dem Entwicklungspotenzial und den Ressourcen aller Kinder umgehen; • Bildungszugang zur eigenen und zu fremden Kulturen (Sprache, Tradition, Rollen-bilder) ermöglichen; • individuelle Entwicklungsschritte und -möglichkeiten berücksichtigen; • Interesse an und Umgang mit Gemeinsamkeiten und Unterschieden fördern; • Gruppenstrukturen und -regeln, sowie die Raumgestaltung und die Spiel- und Lernmaterialien an die Bedürfnisse der Kinder anpassen; • einen regelmäßigen, offenen und transparenten Austausch mit den Eltern pflegen. Die Umsetzung dessen erfordert neben regelmäßiger Reflektion von den Betreuungs-personen: • eine offene, vorurteilsfreie Haltung; • Empathie; • einen respektvollen Umgang untereinander; • die Auseinandersetzung mit dem eigenen Wert- und Rollenverständnis, sowie mit potentiellen Ängsten (Vorurteile, Berührungsängste, Diskriminierung etc.); • regelmäßige Beobachtung der Kinder und entsprechende Dokumentation; • gemeinsamen Austausch, kollegiale Beratung und regelmäßige Evaluation im Team; • die Erweiterung ihres Wissens durch Fachveranstaltungen und -literatur, sowie Weiterbildungen. 8. Selbstbild der pädagogisch Tätigen Die pädagogisch Tätigen der Kindertagesstätte sehen sich als entwicklungsbegleitende Person des Kindes. Eine begleitende Person ist behutsam, empathisch, wertschätzend, beobachtend und unterstützt die Entwicklungsprozesse des Kindes. Sie kennt nicht schon im Voraus alle Lösungen, die sie mit ihren Techniken zu erreichen versucht, sondern sie versucht im Dialog mit dem Kind herauszufinden, welcher Weg geeignet ist. Sie unterstützt das Kind darin, auszudrücken, was es selbst möchte. Ganz besonders in den ersten Lebensjahren braucht das Kind Erwachsene, die es in seiner Individualität annehmen, schützend begleiten und ihm die Sicherheit und Geborgenheit geben, die es in dieser Entwicklungsphase benötigt. Dies erfordert, dass die Betreuungspersonen ein Bewusstsein dafür haben, sich selbst auch in einem ständigen Lern- und Entwicklungsprozess zu befinden. Sie sollten jederzeit eine zuverlässige, stabile Bezugsperson sein, die authentisch, berechenbar und wertschätzend agiert. Wertschätzung, bzw. Akzeptanz bedeutet nicht, dass die pädagogisch Tätigen jede Bestrebung des Kindes billigen. Es wäre falsch diese Akzeptanz als Erziehung ohne Regeln und Grenzen zu verstehen. Wesentlich für die Betreuung von Kindern ist ein Höchstmaß an Sensibilität, an Verstehen und Verständnis für Interessen und Bedürfnisse des Kindes vor dem Hintergrund entwicklungspsychologischer Kenntnisse. Die Erwachsenen müssen stets gewissenhaft und verantwortungsbewusst handeln. Sie müssen die Fähigkeit besitzen, die Übersicht zu behalten und bei Gefahr entschlossen einzugreifen. All unsere Aktivitäten haben ein Ziel - die gesunde und selbstbewusste Entwicklung der Kinder mit Hilfe positiver Erfahrungen und vertrauter, zuverlässiger Bindungen. Basis hierfür sind einerseits ein kindgerechtes, abwechslungsreiches, anregendes und sicheres Umfeld, andererseits ein Team von pädagogisch Tätigen, das qualifiziert und mit Leidenschaft die Entwicklung jedes einzelnen Kindes fördert. 9. Werte und Normen Wir möchten den Kindern einen Ort, ein „zweites Zuhause“ geben, an dem sie sich sicher, wertgeschätzt und wohl fühlen, optimal betreut und individuell gefördert werden. Dies basiert auf einer Wertehaltung, die davon geprägt ist, aus unseren Kindern weltoffene, interessierte und starke Persönlichkeiten zu machen. Menschen lernen das Meiste durch Nachahmung, auch und vor allem Art und Weise, miteinander umzugehen. Sowohl Eltern als auch Mitarbeiter*innen „erziehen“ Kinder zu einer bestimmten Einschätzung von Werten. Dies geschieht in jedem Fall, häufig unbewusst, einfach dadurch, wie sie sind und welche Werte sie selbst mitbringen. Wir müssen uns daher in besonderem Maße bewusst darüber sein, welche Werte und Normen uns wichtig sind, wie sehr wir sie verinnerlicht haben, denn sie wirken prägend auf das Kind. Aus diesem Grund vermitteln wir den Kindern gesellschaftskonforme Werte und prüfen, so gut dies möglich ist, mit ihnen, welche Bedeutung sie für das eigene Verhalten und Erleben haben. Als Kölner*innen leben wir Toleranz und legen Wert auf ein konstruktives Miteinander der unterschiedlichen Kulturen und Lebensformen. Auch wenn wir konfessionsfrei sind vermitteln wir den Kindern sowohl die zentralen Elemente der christlich-abendländischen Kultur, in der sie aufwachsen, als auch die fremder Kulturen. Wichtig ist uns, dass sich in unserer Kindertagesstätte jedes Kind als einzigartiges Individuum erlebt, unabhängig von Nationalität, äußerem Erscheinungsbild, Geschlecht oder Religionszugehörigkeit. In einer welt- und wertoffenen Gesellschaft ist es unabdingbar, dass Kinder offen auf andere Personen mit deren Werten, Sitten und Einstellungen zugehen. 10. Unsere pädagogischen Grundlagen »Erkläre mir, und ich werde vergessen Zeige mir, und ich werde mich erinnern. Beteilige mich, und ich werde verstehen“ R. Rabenstein In der intensiven Auseinandersetzung damit, wie wir unsere pädagogische Arbeit gestalten wollen, haben wir uns mit den verschiedenen Ansätzen beschäftigt und diese mit unseren bisherigen Erfahrungen zusammenfließen lassen. Die Erkenntnis, die wir daraus gewonnen haben, ist, dass jeder pädagogische Ansatz sehr gute Aspekte beinhaltet, uns persönlich aber eine alleinige Richtung zu starr ist. 10.1. Pflege Wie z.B. Emmi Pikler gehen auch wir davon aus, dass Säuglingspflege bereits „Erziehung“ ist. Der Säugling macht den größten Teil seiner sozialen Erfahrungen während er gewickelt, an- und ausgezogen, gebadet und gefüttert wird. Aus diesem Grund schenken wir diesen Tätigkeiten in unserer Kindertagesstätte besondere Beachtung und legen nicht den Schwerpunkt darauf, diese zeitsparend und effizient auszuführen, sondern ihnen Raum zu geben. Für das Baby und das Kleinkind gibt es keine Trennung zwischen „Arbeit“ (wickeln usw.) und „Spiel“. Alles was man mit ihm macht ist spielerisches Lernen. Egal ob Rassel oder Hemdchen, beide Dinge sind gleichzeitig Spielzeug und spannendes Forschungsobjekt. Der Umgang mit dem Kind sollte jederzeit von liebevollem Respekt geprägt sein. Die Pflege des Säuglings sollte stets empfindsam, behutsam und feinfühlig durchgeführt werden. Dabei ist es wichtig, dem Kind begleitend zu erklären, was man tut, Gegenstände, Kleidungsstücke usw. zu benennen. Dies hat neben dem Spracherwerb den Sinn das Kind miteinzubeziehen, es nicht zu übergehen, ihm die Gelegenheit zu geben zu kooperieren. Dazu gehört auch, dass nur vertraute Personen das Kind wickeln und es selbst entscheiden kann, wer es wickeln darf. Auch ein Säugling ist schon zur Kooperation fähig und kann den Dialog aufnehmen. Durch Lautäußerungen, Mimik, Gestik und Bewegungen kommt es zu einer echten Interaktion. 10.2. Schlaf- und Ruhebedürfnis Ist ein Kind im Laufe des Tages müde, wird es von einem der Erwachsenen hingelegt. Dies geschieht ganz individuell, da jedes Kind, unabhängig vom Alter, seinen eigenen Schlafrhythmus hat, und kann auch an den unterschiedlichsten Orten (Bett, Körbchen, Sofa, Schoß, Schlafzimmer oder Gruppenraum...) sein. Ganz so wie es dem jeweiligen Bedürfnis des Kindes entspricht und dieses sich wohlfühlt. Dies individuelle Schlaf- und Rückzugbedürfnis zu respektieren ist uns ein großes Anliegen. Denn nur indem wir dieses ermöglichen, schaffen wir für alle Kinder ein angenehmes Gruppenklima. Dadurch dass jedes einzelne Kind weiß, bzw. spürt, dass es sich aus dem Geschehen zurückziehen kann, schaffen wir eine Atmosphäre ohne Zwänge, in der die Kinder Wärme und Akzeptanz spüren und füreinander entwickeln können. Kinder, die nach Bedarf schlafen oder ruhen, sind selten gereizt oder übermüdet. 10.3. Esskultur und Ernährung Ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer täglichen pädagogischen Arbeit ist die Pflege einer angenehmen Esskultur, die wir den Kindern vermitteln möchten. Die Kinder sollen das Essen nicht nur als Verpflegung und Notwendigkeit sehen sondern als soziokulturelles Erlebnis wahrnehmen. Dies beginnt mit dem Frühstück, welches wir den Kindern offen zwischen ca. 07.30 Uhr und 10.00 Uhr anbieten. Montags, mittwochs und freitags starten wir mit einem gesunden Müsli, Milch, Joghurt und frischem Obst in den Tag. Dienstags und donnerstags gibt es verschiedene Brotsorten und ab und zu Brötchen. Dazu reichen wir Käse, Marmelade/Honig/Rübenkraut, vegetarische Pasten, sowie gelegentlich etwas Wurst. Natürlich steht den Kindern auch an diesen Tagen frisches Obst und Rohkost zur Verfügung. Als Getränke gibt jederzeit Wasser, Tee, Milch und manchmal Kakao. In unserer Kindertagesstätte werden nur die Kinder gefüttert, die aufgrund ihres Alters oder Entwicklungsstandes noch nicht alleine, bzw. ohne Unterstützung essen können. Wir legen viel Wert darauf, den Kindern schon früh die Möglichkeit zu geben selbständig zu essen. Uns ist wichtig, den Kindern den Freiraum zu schaffen, auch beim Essen ihre kognitiven und feinmotorischen Fähigkeiten zu erproben. („Wie bekomme ich die Marmelade auf mein Brot?“) Dies erfordert von der begleitenden Person ein hohes Maß an Aufmerksamkeit, Geduld und Sich-zurückhalten-können, da während dieses Lern-prozesses natürlich manches Mal „Marmelade mit einem Klecks Brot“ gegessen wird. Auch Tisch, T-Shirt und Hose gehen dabei nicht leer aus. Selbstverständlich können die Kinder während der Frühstückszeit auch mehrmals etwas essen kommen oder ihren Freund*innen Gesellschaft leisten. Denn das gemeinsame Essen ist immer einer der Hauptkommunikationsorte. Dies trifft natürlich ebenso für das Mittagessen zu, das nicht geliefert sondern frisch zubereitet wird. Zu Mittag gibt es kindgerechte „Hausmannskost“, die abwechslungsreich und ausgewogen ist. In der einen Woche bieten wir in der Regel ein Fleischgericht an und in der kommenden Woche gibt es Fisch. Selbstverständlich achten wir beim Einkauf auf frische und qualitativ hochwertige Lebensmittel. Obst, Gemüse und Fleisch beziehen wir weitestgehend von landwirtschaftlichen Betrieben aus dem Umland, die dieses meist in Bio-Qualität anbieten. Beim gemeinsamen Essen dürfen die Kinder alles essen, müssen aber nichts essen. Jedoch werden sie zum Probieren der Speisen angeregt. Da hierbei fast alle Sinne angesprochen werden (sehen, riechen, fühlen und schmecken), geben wir den Kindern den Raum zum „experimentieren“. Sie erlernen dadurch eine Vielzahl an Dingen. „Wenn ich Milch zu meinen Kartoffeln gieße und das zermatsche entsteht Püree“ oder „schwimmt die Gurkenscheibe, wenn ich sie in mein Wasserglas werfe, oder geht sie unter?“. Lässt man zu, dass beispielsweise mit Oliven experimentiert wird, indem die Kinder sie auf die Finger stecken dürfen, macht man die Erfahrung, dass manch jemand sie sogar lecker findet. Dabei achten wir natürlich darauf, dass dieses Experimentieren nicht seinen eigentlichen Sinn verliert und den Kindern auch eine wertschätzende Haltung gegenüber den Lebensmitteln vermittelt wird. Dazu gehört ebenso, dass das „Auge mitisst“ und der Tisch ansprechend gedeckt wird. Jedes Kind bekommt die Chance sich einzubringen und während des Essens mit darauf zu achten, dass jeder bekommt, was er braucht. Die Kombination „Befriedigung“ (Sattwerden, Lust am Essen) und „Freude am Kontakt“ ergibt eine tragfähige Grundlage für neue Lernerfahrungen und fördert das Zusammengehörig-keitsgefühl. Niemals wird in unserer Einrichtung mit Essen belohnt oder bestraft. Des Wetter des nächsten Tages ist unabhängig von der Menge dessen, was gegessen wurde und wer den Rosenkohl nicht mehr geschafft hat, hat vielleicht noch in einem kleinen Eckchen seines Magens Platz für den Obstquark, den es zum Nachtisch gibt. 10.4. Situationsorientierter Ansatz Generell orientieren wir uns in der pädagogischen Arbeit am ehesten am situations-orientierten Ansatz. Dieser greift die aktuellen Bedürfnisse und Gefühle der Kinder auf und berücksichtigt ihre jeweilige Lebenssituation. Wir möchten den Kindern die Möglichkeit geben, Ereignisse oder erlebte Situationen, die sie beschäftigen, auf emotionaler Ebene nachzuerleben, auf kognitiver Ebene zu verstehen und auf der Handlungsebene aufzuarbeiten oder zu verändern. Ziel dessen ist, dass sie ihr gegenwärtiges Leben verstehen und praktische Situationen bewältigen können. Erforderlich dafür ist, dass die individuellen Erfahrungen, bzw. Erlebnisse jedes Kindes weitestgehend berücksichtigt werden. Dadurch erwerben und erweitern sie nicht nur eigene, lebenspraktische Fähigkeiten, sondern vergrößern ihren Erfahrungshorizont, entwickeln ihre Selbständigkeit weiter, begreifen sich als Teil einer Gruppe und lernen selbstbewusst, kompetent und solidarisch zu denken und zu handeln. Lernen im situationsorientierten Ansatz bedeutet, dass die Kinder selbstbestimmt forschen, experimentieren und entdecken. Es erfolgt in nachvollziehbaren Zusammen-hängen, die emotionales, soziales und sachbezogenes Lernen und Handeln verbinden. Für die pädagogisch Tätigen bedeutet dies, die Kinder intensiv zu beobachten, um sich dadurch einen Einblick in deren Gefühlsleben und Interessen zu verschaffen. Diese Aufgabe ist überaus anspruchsvoll. Sie bedeutet, mitzudenken und mitzufühlen bei dem, was die Kinder bewegt und nicht nur abzuwarten und auf das zu reagieren, was von den Kindern an sie herangetragen wird. Ideen und Vorschläge, die sie einbringen, sollten stets auf konkreten Beobachtungen beruhen. Sie sollten erkennen, welche Themen hinter den Fragen und dem Verhalten der Kinder stehen. Es gilt, Bildungsinhalte herauszufiltern und daraus Lernstoff zu entwickeln. Unerlässlich für eine gute Umsetzung dessen ist neben der Beobachtung die Dokumentation und natürlich der fachliche Austausch im Team. Unser Ziel ist, die Kinder mit all ihren Sinnen und Gefühlen anzusprechen, da sie am besten ganzheitlich lernen: mit Kopf, Herz, Hand und Humor. 10.5. Freispiel Das freie, selbstbestimmte Spielen ist für die Entwicklung des Kindes entscheidend. Deshalb legen wir im pädagogischen Alltag viel Wert darauf. Freispiel bedeutet Selbst-bildung durch Eigentätigkeit. Im Spiel werden kognitive, motorische, soziale und emotionale Fähigkeiten geschult. Unsere Aufgabe ist es hierbei ausreichend Anreize zu schaffen, so dass das selbstwirksame Lernen des Kindes sich entfalten kann. Dies geschieht durch angemessene Umgebung und Spielmaterialien, sowie einer Begleitung des Spiel-prozesses, die dem Kind möglichst viel Selbständigkeit einräumt. Die Kinder wählen ihre Tätigkeit aus und gehen spontan aufbrechenden Spielbedürfnissen nach. Sie suchen sich ihr Spielmaterial und ihre Spielpartner*innen aus, setzen sich selbst Ziele und bestimmen von sich aus Verlauf und Dauer eines Spiels. Dies beinhaltet durchaus Phasen des „Nicht-Spielens“. Spielen und Lernen gehören zusammen. Spielen ist ein Grundbedürfnis und zugleich eine lustvolle Betätigung für ein Kind. In spielerischer Auseinandersetzung mit der Umwelt entfaltet das Kind seine Stärken und lernt gleichzeitig seine Fähigkeiten und seine Grenzen kennen. 10.6. Angeleitete Tätigkeiten Neben dem Freispiel finden täglich angeleitete Tätigkeiten statt. Im Gegensatz zum freien Spiel bestimmen bei der angeleiteten Tätigkeit die pädagogisch Tätigen Zeitpunkt, Dauer, Ablauf, Ort, Auswahl der Beteiligten und Inhalt der Tätigkeit. Diese werden geplant und entweder mit einzelnen Kindern, einer Kleingruppe oder der Gesamtgruppe durchgeführt. Auch hier steht im Vordergrund, aktuelle Themen der Kinder aufzugreifen und zu bearbeiten. Kinder können nur dann neue Informationen und Lerninhalte aufnehmen, wenn sie einen „freien Kopf“ haben. Sie sind von sich aus wissbegierig, wollen Neues lernen, experimentieren und lassen sich gerne zu den verschiedensten Aktionen und Projekten motivieren. Bei Projekten, die wir mit den Kindern durchführen, beschäftigen sich eine Betreuungsperson und eine festgelegte Gruppe von Kindern über einen längeren Zeitraum intensiv mit einem Thema. Wie auch im Freispiel steht bei der angeleiteten Tätigkeit ebenfalls der Prozess und nicht das Produkt im Vordergrund. Um die Kinder zu fördern und zu unterstützen setzen wir bei ihren vorhandenen Fähigkeiten an, nicht bei ihren Defiziten. 10.7. Ausflüge Ausflüge sind bei uns nicht das „Jahres-Highlight“, sondern finden regelmäßig und häufig statt. Für die älteren Kinder gibt es regelmäßig einen Naturtag, während die jüngeren Kinder Obst und Gemüse auf dem Wochenmarkt einkaufen. Darüber hinaus besuchen wir den Zoo, die Flora und den Rhein. Aber auch vor weiteren Strecken schrecken wir nicht zurück, so waren wir schon im Königsforst und besuchen auch regelmäßig den „Finkensgarten“ in Rodenkirchen. Wir gehen ins Kindertheater, machen projektorientierte Ausflüge, erkunden z.B. unsere Stadt, und natürlich werden unsere Außenflächen und Spielplätze in der Umgebung täglich und wetterunabhängig genutzt. 11. Pädagogische Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung Die Ziele unseres ganzheitlichen, pädagogischen Ansatzes sind: • Selbstwahrnehmung und ein positives Selbstbild entwickeln; • Erleben von Selbständigkeit und eigenem Können; • Erleben und Aufbau eigener Stärke und Selbstvertrauen; • Erleben und Erkennen eigener Grenzen; • Erleben von Zuverlässigkeit, Sicherheit und Geborgenheit; • Erwerb passiver und aktiver Sprachkompetenz; • Aufbau altersspezifischer kognitiver Kompetenzen; • Erwerb physischer Kompetenzen; • Erwerb sozialer Kompetenzen; • emotionale Stabilität, „In-sich-Ruhen“; • Entwicklung von Werten; • usw. Maßnahmen zur Zielerreichung sind: • empathische Wahrnehmung und Erfüllung der kindlichen Bedürfnisse; • vertraute, liebevolle und emotional stabile Betreuung; • Aufbau eines sicheren Bindungsverhaltens; • aktive verbale und nonverbale Kommunikation mit dem Kind in allen Bereichen; • Gewähren von altersgerechten Handlungsspielräumen sowie das gleichzeitige Schaffen von Sicherheit und Orientierung durch Grenzen und Regeln; • altersspezifische Bildungs- und Förderprojekte in allen Entwicklungsbereichen; • Vermittlung von Werten und Normen; • Erlernen adäquater Kommunikations- und Handlungsmuster; • angemessenes Verbalisieren und Einfordern von eigenen Bedürfnissen; • gezielte Beobachtung der Entwicklung des Kindes sowie systematische und transparente Entwicklungsdokumentation; • bedürfnisorientierte Bildung und Förderung der Kinder nach Entwicklungsplänen, die in Absprache mit den Eltern in den halbjährlichen Entwicklungsgesprächen erstellt werden; • individuelle Förderung von Talenten und Begabungen: • gezielte Unterstützung im Abbau von Schwächen und Entwicklungsdefiziten. 12. Bildungsbereiche/Bildungsvereinbarung NRW In der Umsetzung unserer pädagogischen Arbeit berücksichtigen wir selbstverständlich die folgenden Bildungsbereiche der Bildungsvereinbarung NRW: • Bewegung • Körper, Gesundheit und Ernährung • Sprache und Kommunikation • Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung • Musisch-ästhetische Bildung • Religion und Ethik • Mathematische Bildung • Naturwissenschaftlich-technische Bildung • Ökologische Bildung • Medien 12.1. Umsetzung der Bildungsvereinbarung bezogen auf Bewegung Bewegung fördert nicht nur die körperliche Fitness/Gesundheit, sondern unterstützt auch die Konzentrations- und Lernfähigkeit. Sozialverhalten, Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl werden ebenfalls positiv beeinflusst. Aus diesem Grund greifen wir den natürlichen Bewegungsdrang der Kinder auf. Besonders in den ersten Lebensjahren lernen Kinder, sich in Räumen zu bewegen und Höhe, Tiefe, Breite kennen. Das ist die Phase, in der im Gehirn viele Nervenverbindungen angelegt werden. Die Bewegung schärft die Sinne. Die Sinne sind Voraussetzung für komplexe Bewegungen - ein Wechselspiel, das nicht zu trennen ist. Dies berücksichtigen wir bei der Gestaltung unserer Räume und des Außengeländes, die gleichzeitig Anregungen und Herausforderungen bieten, aber auch übersichtlich genug sein müssen, dass ein Kind sie annehmen kann. Durch eine Vielfalt an Materialien, die wir den Kindern zur Verfügung stellen, haben diese die Möglichkeit, ihren „Bewegungsraum“ selber zu gestalten. Dadurch können sie ihre eigenen Grenzen erforschen und sich selber herausfordern. Auch in angeleiteten Bewegungsangeboten legen wir Wert darauf, die Kinder zwar zu motivieren, werden aber kein Kind dazu auffordern, seine eigenen Grenzen zu überschreiten. Das Kind soll sich jederzeit wohl und sicher fühlen, nur dadurch kann es Freude an der Bewegung erleben. 12.2. Umsetzung der Bildungsvereinbarung bezogen auf Sprache Bereits während der Schwangerschaft lernen Babys Sprachmelodie und Betonung kennen und von anderen Umgebungsgeräuschen unterscheiden. Sind sie auf der Welt werden die Grundvoraussetzungen zum Spracherwerb durch Interaktion geschaffen und gefestigt. Wird wenig mit dem Kind gesprochen, fällt es diesem schwer die Regelhaftigkeit in der Sprache zu erkennen. Dies könnte die sprachliche Entwicklung stören oder verzögern. Nähe und Ansprache ist wesentlich für den Spracherwerb. Außerdem muss das Kind die Erfahrung machen, dass es etwas bewirken kann. Beispielsweise dadurch, dass jemand kommt wenn es weint oder man zurücklächelt wenn man angelächelt wird. Diese Erfahrungen übertragen sich dann auf die Sprache. Das Kind hat früh die Erfahrung gemacht, dass Kommunikation/Interaktion sinnvoll und hilfreich ist. Durch sprachliche Begleitung und Wiederholungen, wie z.B. auch bei Reimen oder Liedern, prägt das Kind sich die Worte ein und wird ermuntert, selbst zu sprechen. Den Zwang möglichst früh und korrekt zu sprechen, empfinden wir als kontraproduktiv. Die Kinder sollten ihr eigenes Tempo haben dürfen und auch Eigenarten in der individuellen kindlichen Sprache sollten von den Mitarbeitenden nicht ständig verbessert werden. Dieser Grundgedanke, dass Zwang kontraproduktiv ist, lässt sich nicht nur auf alle Bildungsbereiche sondern auf unsere gesamte pädagogische Arbeit übertragen. Wir werden die Kinder in allen Bereichen fördern und unterstützen. Wir ermutigen sie, ihre eigene Kreativität und Phantasie auszuleben. Wir lassen zu, dass sie sich in ihrem Tempo entwickeln. Sie sollen kleine Forscher sein dürfen und alle Facetten des Lebens selbsttätig entdecken können. Wir möchten sie zu selbstbewussten kleinen Menschen „erziehen“, die mutig und neugierig die Herausforderungen des Lebens annehmen ohne sich dabei selbst zu verlieren. Dies erfordert von den pädagogisch Tätigen neben dem intensiven Beobachten, sich als Spielpartner*in anzubieten, Trost zu spenden, immer ein offenes Ohr für die Belange der Kinder zu haben, Impulse zu setzen, die Kinder beim Lösen von Konflikten zu unterstützen und Vieles mehr. 13. Umgang mit Konflikten, Förderung der kognitiven und sozialen Kompetenzen Es ist uns ein Anliegen, den Kindern ein Bewusstsein für Recht und Unrecht zu vermitteln. Ein gewaltfreier, partnerschaftlicher Umgang und eine angemessene Streitkultur sind uns in der Gruppe, stellvertretend für die Gesellschaft, sehr wichtig. Da Kinder in diesem Alter relativ häufig in Konflikte miteinander geraten, ist es wichtig, so früh wie möglich an ihre Einsicht zu appellieren und ihnen die Konsequenzen ihres Handelns aufzuzeigen. Besonders wenn sie sehr jung sind, besitzen sie noch nicht die Fähigkeit, ihren Streit zu verbalisieren. Nichtsdestotrotz schreiten wir nicht sofort ein, sondern beobachten die Entwicklung des Konflikts. Oft schaffen es auch sehr junge Kinder ihren Streit selbständig zu lösen und zu bewältigen. Ist dies nicht der Fall, signalisieren wir den streitenden Parteien durch Nähe und Blickkontakt, dass wir präsent sind, wahrnehmen was geschieht und sie jederzeit unterstützen können. Sollte dieses Signal nicht ausreichen oder der Konflikt eskalieren, z.B. durch Beißen, gehen wir auf die Kinder zu und unterstützen sie, indem wir sie auf die Situation aufmerksam machen und ihnen verschiedene Lösungsmechanismen an die Hand geben. Dies bedeutet bei den Jüngsten selbstverständlich, sie voneinander zu trennen. Gerät ein Kind immer wieder in Konflikte, die es durch Schlagen, Kratzen oder Beißen zu bewältigen versucht, muss man genau beobachten, ob es sich evtl. um emotionale oder kognitive Defizite handelt oder einfach nur um ganz normale Verhaltensweisen, die zu jeder Entwicklung gehören. Häufig ist der Auslöser für Beißen noch die Unfähigkeit sich verbal ausdrücken zu können. Die älteren Kinder fordern wir auf, den Konflikt zu schildern. Wir möchten sie sensibilisieren, eigene Lösungsvorschläge zu entwickeln und sich -je nach Entwicklungs-stand- in den anderen hineinzuversetzen. Erklärt man ihnen beispielsweise den Zusammenhang zwischen Schlagen und Weinen, gelingt ihnen das leichter. Uns ist dabei wichtig, die Kinder tatsächlich nur zu unterstützen und nicht den Konflikt für sie zu lösen. Als Betreuungspersonen leben wir ihnen natürlich dieses Verhalten vor und pflegen einen freundlichen, von Respekt geprägten Umgang miteinander. Dazu gehört auch das Einhalten eines höflichen Tons. Neben „bitte“ und „danke“ achten wir darauf, uns morgens nett zu begrüßen und mittags/nachmittags voneinander zu verabschieden. 14. Eingewöhnung Die Zeit, die die Kinder zur Eingewöhnung brauchen ist so individuell wie die Kinder selbst. Unsere Erfahrung hat aber gezeigt, dass die Kinder in der Regel etwa 3 - 6 Wochen dafür benötigen. Das Kind wird während der Eingewöhnung hauptverantwortlich von einer Betreuungsperson begleitet. Ein hohes Maß an Flexibilität innerhalb des Teams ermöglicht den Bezugspersonen intensiv auf „ihr“ Eingewöhnungskind eingehen zu können. Wir orientieren uns grob am so genannten „Berliner Modell“, welches die Verweildauer des Kindes in der Einrichtung sukzessive steigert. In den ersten Tagen ist nur ein stundenweiser Besuch vorgesehen, den wir von etwa einer Stunde am ersten Tag auf 3 - 4 Stunden zur Mitte der zweiten Woche steigern. Das begleitende Elternteil sollte sich in dieser Zeit nach und nach mehr zurückziehen. Besonders in der Eingewöhnungsphase ist es sehr wichtig, dass der Kontakt zwischen Eltern und pädagogischen Mitarbeiter*innen von gegenseitigem Vertrauen geprägt ist. Nur wenn die Eltern dem Kind ein positives Gefühl gegenüber den Betreuungspersonen und der Kindertagesstätte vermitteln, hat das Kind die Möglichkeit sich gut einzugewöhnen und sich wohl zu fühlen. 15. Erziehungspartnerschaft mit den Eltern Eine positive, von Vertrauen geprägte Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den pädagogischen Mitarbeiter*innen ist unabdingbare Basis einer qualitativ hochwertigen pädagogischen Arbeit am Kind. In der familienunterstützenden Kindertagesstättenarbeit werden die Kompetenzen der Betreuungspersonen sowie die Kompetenzen der Eltern in die pädagogische Arbeit miteinbezogen, so dass eine konstruktive und optimale Koordination der beiden Lebenswelten des Kindes möglich wird. Der erste Kontakt zwischen der Einrichtung und den Eltern ist das persönliche Vorauf-nahmegespräch. Den Eltern wird dabei die pädagogische Arbeit der Kita vorgestellt, organisatorische Belange werden angesprochen, Fragen der Eltern geklärt und die Räumlichkeiten gezeigt. Es ist uns ein Anliegen, die Eltern umfassend und professionell in allen Fragen zum Thema „Kind" zu beraten, Ängste und Sorgen ernst zu nehmen und ihnen unsere pädagogische Arbeit realistisch und transparent vorzustellen. Nach der Aufnahme des Kindes findet ein ausführliches Erstgespräch zwischen den Eltern und der Bezugsperson statt. In diesem Gespräch werden detaillierte Informationen zur Betreuung, Förderung und Pflege des Kindes eingeholt, die häuslichen Gewohnheiten abgefragt, offene Fragen geklärt und die Eingewöhnung besprochen. Während der Eingewöhnungszeit (siehe auch 14. Eingewöhnung) haben die Eltern die Möglichkeit, die Betreuungspersonen ihres Kindes und die Kindergruppe kennenzulernen. Durch ihre Anwesenheit haben sie einen Einblick in den Alltag der Kita. Die Eltern können sich in dieser Zeit langsam von ihrem Kind lösen und das Vertrauen gewinnen, dass sie für die Betreuung ihres Kindes die richtige Entscheidung getroffen haben. Dies ist für die weitere Betreuung des Kindes von großer Bedeutung, da die Kinder eine latente Unsicherheit und Unzufriedenheit der Eltern schnell wahrnehmen und dadurch selbst verunsichert werden. Die Eltern werden von den pädagogischen Mitarbeiter*innen im Ablöseprozess individuell und bedürfnisorientiert unterstützt und beraten. Das Tür- und Angelgespräch ist eine wichtige Grundlage gegenseitiger unterstützender Zusammenarbeit. In diesem Gespräch besteht die Möglichkeit, täglich Informationen und Begebenheiten, sowie besondere Vorkommnisse auszutauschen. Dies ist sowohl für die Betreuungspersonen als auch für die Eltern wichtig, um individuell und situationsorientiert auf das Kind eingehen zu können. Geplante Elterngespräche finden in der Regel halbjährlich statt. Aber sowohl die Eltern als auch die pädagogischen Mitarbeiter*innen können jederzeit den Wunsch nach einem Gespräch äußern. Die Entwicklungsgespräche basieren auf den Beobachtungen und Dokumentationen aller pädagogisch Tätigen und werden schriftlich in einem Dokumentationsbogen festgehalten. Inhalte des Elterngespräches sind u.a.: • der Entwicklungsstand des Kindes; • Beobachtungen aus dem Gruppenalltag; • Beobachtungen und aktuelle Themen aus dem familiären Umfeld; • Entwicklung eines Förderkonzeptes zur Stärkung der persönlichen Entwicklung des Kindes, ebenso wie eine -unseren Möglichkeiten entsprechende- Förderung bei Schwächen oder Defiziten. Zudem stehen die Betreuungspersonen den Eltern beratend zur Seite. Elternabende ermöglichen die Information aller Eltern über aktuelle Themen sowie den Austausch untereinander, können aber auch mit einem pädagogischen Schwerpunkt-thema belegt werden. In unserer Kindertagesstätte finden 1 - 2 Elternabende pro Jahr statt. Ergänzt werden diese durch mindestens zweimal im Jahr stattfindende Elterncafés. Informationen über Alltagsaktivitäten und Projekte werden für alle Eltern einsichtig im Flur-/Garderobenbereich ausgestellt oder per E-Mail kommuniziert. Zusätzlich werden regelmäßig aktuelle Fotos aus dem Kita-Alltag ausgehängt. Die Eltern erhalten somit einen Einblick in das Tagesgeschehen. Wichtige Infos oder Einladungen werden an alle Eltern in Form einer Elternmail weitergegeben. Wir freuen uns jederzeit über Wünsche, Anregungen, konstruktive Kritik und natürlich auch einfach nur einmal eine nette Rückmeldung seitens der Eltern und versuchen diese im Rahmen der Möglichkeiten in unsere pädagogische Arbeit miteinzubeziehen. 16. Regeln Die von uns aufgestellten Regeln dienen als Orientierungshilfe. Sie werden regelmäßig überprüft und ggf. geändert, ergänzt oder abgeschafft. Hier ein Auszug der allgemeinen Regeln: • Der Umgang miteinander sollte stets von gegenseitigem Respekt und Akzeptanz geprägt sein! • Einhaltung der Bring- und Abholzeiten. • Telefonisches Abmelden bis 09.00 Uhr, falls das Kind nicht in die Kita kommt. • Infos über ansteckende Krankheiten. • Kranke Kinder gehören nicht in die Kindertagesstätte! Nach ansteckenden Krankheiten, zu denen auch Fieber und Magen-/Darm-, bzw. Durchfallerkrankungen gehören, muss das Kind einen Tag symptomfrei sein, bevor es die Einrichtung wieder besuchen darf. • Wichtige kindrelevante Informationen sind den Mitarbeiter*innen mitzuteilen. • In den Räumen müssen Hausschuhe getragen werden. • Die Kleidung der Kinder sollte bequem und kindgerecht sein. Die Aktivitäten der Kinder sollten nicht durch „Sonntagskleidung“ eingeschränkt sein. • Vor dem Mittagessen und dem Kaffeeklatsch wird gemeinsam aufgeräumt. • Vor dem Mittagessen werden die Hände gewaschen, danach werden die Zähne geputzt (die Hauptverantwortung für die Zahnpflege liegt bei den Eltern). • Die Kinder helfen, soweit sie es können, beim Decken des Tisches und beim Abräumen des Geschirrs. • Bei Mal- und Bastelaktionen wird eine Unterlage benutzt und ein Malkittel getragen. Weitere Regeln ergeben sich aus den Rechten der Kinder, aus dem institutionellen Schutzkonzept der Einrichtung, sowie dem für die Mitarbeitenden gültigen Regelwerk. 17. Ein Tag bei den Niehlpferdchen Ein strukturierter Tagesrhythmus und Rituale helfen den Kindern Vertrauen, Sicherheit und Orientierung zu finden. Dies bedeutet selbstverständlich nicht, dass jeder Tag gleich ist. 07.15 Uhr (Niehlpferdchen) Die Kindertagesstätte öffnet. Die Mitarbeiter*innen bereiten das Frühstück vor, die ersten Kinder kommen. Bis spätestens 09.30 Uhr sollten alle Kinder da sein. 07.30 – 10.00 Uhr In dieser Zeit findet das offene Frühstück statt, an dem die Kinder auch mehrmals teilnehmen können. Für viele Kinder ist dies der Raum um erste Kontakte zu knüpfen oder Pläne für den Tag zu schmieden. Manch einer sitzt vielleicht auch noch verschlafen am Tisch und wartet in Ruhe darauf, dass seine Lebensgeister erwachen. Die gesamte Frühstückszeit wird stets von einer Betreuungsperson begleitet - nicht nur, aber auch, um den Kindern Hilfestellungen beim Frühstücken zu geben. 10.00 – 12.00 Uhr Neben dem Freispiel, in dem die Kinder Spielpartner*in, Spielmaterial und Spielbereich selbständig wählen können, finden in dieser Zeit unterschiedliche Aktivitäten statt. Je nach Themenbereich und Planung werden von den pädagogisch Tätigen gezielte Impulse gesetzt, bzw. angeleitete Beschäftigungen durchgeführt. Dies beinhaltet selbstverständlich auch Angebote außerhalb der Räume, bzw. außerhalb der Einrichtung, wie z.B. regelmäßig stattfindende Ausflüge. Gegen 11.15 Uhr gibt es einen kleinen Vor-mittagssnack. 12.00 – 12.30 Uhr „Gongschlag“ zum gemeinsamen Aufräumen und Händewaschen. 12.30 – 13.30 Uhr Das Mittagessen hat einen sehr hohen Stellenwert, da es Kindern und Betreuungs-personen den Raum gibt, gemeinsam in gemütlicher, ruhiger Atmosphäre über den Tag oder andere Erlebnisse zu kommunizieren. Den pädagogischen Mitarbeiter*innen ist es dabei besonders wichtig, den Kindern eine angenehme Tischkultur zu vermitteln und das Essen nicht nur als Verpflegung und Notwendigkeit zu erleben. Durch das anschließende Zähneputzen erlernen die Kinder Grundlagen der Körper-hygiene, die mit zunehmendem Alter von den pädagogischen Mitarbeiter*innen erweitert und gefestigt werden. 14.00 Uhr „Schnelle“ Abholzeit 14.00 – 15.15 Uhr Ruhephase, ruhige Angebote (z.B. malen, Buchbetrachtungen, Phantasiereisen o.ä.) 15.15 – 16.00 Uhr Kaffeeklatsch, Freispiel 16.00 – 16.30 Uhr Zweite Abholzeit Die Öffnungszeiten der Kita Niehlpferdchen sind täglich montags bis freitags von 07.15 Uhr bis 16.30 Uhr. 18. Ein Jahr bei den Niehlpferdchen Als Kölner*innen pflegen wir das Brauchtum und feiern gerne Feste. Diese gliedern und strukturieren unter anderem das Kindergartenjahr. Nach den Sommerferien findet die Eingewöhnung der neuen Kinder statt und eh man sich versieht, zieht schon der Herbst ins Land. Wir sammeln Blätter, die wir pressen, bauen lustige Kastanienfigürchen und beginnen langsam damit, die ersten St.Martins-Lieder zu singen... • St.Martin - an einem Nachmittag rund um den 11.11. machen wir im Hof ein kleines Martinsfeuer, singen gemeinsam mit Eltern und Kindern und wärmen uns anschließend in den Räumen bei einem warmen Tee oder Kakao und ein paar Leckereien auf. • Nikolaus - feiern wir am Vormittag des 06.12. (oder danach falls es sich um einen Samstag oder Sonntag handelt) mit den Kindern (ohne Eltern). • Weihnachtsfeier - unsere Weihnachtsfeier findet an einem Freitagnachmittag Anfang Dezember statt (mit Eltern). • Kölle Alaaf - da wir über Karneval geschlossen haben, veranstalten wir am Mittwoch vor Weiberfastnacht mit den Kindern eine Karnevalsfeier (ohne Eltern). • Ostern - sollte es schon warm und trocken sein, legen wir unser gemütliches Osterbrunch an Gründonnerstag in den Garten. Dort können die Kinder auch ihre Nester suchen. Falls es doch noch kalt und regnerisch ist, haben wir auch innen genug tolle Verstecke für den Osterhasen (ohne Eltern). • Sommerfest - an einem Samstagnachmittag vor den Sommerferien feiern wir alle zusammen unser Sommerfest. Wir grillen, essen leckere Salate, bauen die Hüpfburg auf und lassen es uns gut gehen. • Geburtstage - alle Kinder- und Mitarbeiter*innengeburtstage werden natürlich gefeiert (vormittags oder nach dem Mittagessen, ohne Eltern). • Sonstige Feste - wenn sich die Gelegenheit ergibt, feiern wir gerne auch andere Feste, z.B. das Zuckerfest o.ä. 19. Schließungszeiten Unsere Kindertagesstätte hat geschlossen: • zwischen Weihnachten und Neujahr (je nachdem wie die Feiertage liegen maximal 2 Wochen); • über Karneval (Weiberfastnacht - einschl. Karnevalsdienstag); • 3 Wochen in den Schulsommerferien; • an verschiedenen Brückentagen (immer: freitags nach Christi Himmelfahrt und freitags nach Fronleichnam); • an allen gesetzlichen Feiertagen. 20. Vernetzung mit anderen Institutionen Eine Vernetzung mit den anderen Kindertagesstätten der Umgebung, mit Einrichtungen für Kinder mit speziellem Förderbedarf, mit Frühförderstellen, mit Erziehungsberatungsstellen, den zuständigen Behörden und anderen Fachstellen für Kinder, sowie die Teilnahme an fachlichen Arbeitskreisen wird von uns aktiv vorangetrieben. Außerdem arbeiten wir bei Bedarf eng mit Physiotherapeut*innen, Logopäd*innen oder anderen Fachkräften zusammen. Informationsbesuche für die Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen schätzen wir sehr. Auch die Durchführung verschriebener Anwendungen integrieren wir gerne in unseren Kita-Alltag. 21. Qualitätsmanagement Eine gleichbleibend hohe Qualität ist uns in unserer Arbeit sehr wichtig. Wir sichern diese durch: • kollegiale Beratung; • regelmäßigen, fachlichen Austausch innerhalb der Teams (14-tägige Dienstbesprechung, bei Bedarf öfter, in der die verschiedenen Themen besprochen werden, z.B. Fallbesprechungen, Planungen etc.); • regelmäßiger Austausch mit dem Elternbeirat; • bedarfsorientierte Supervision; • jährlich stattfindende Konzeptionstage, die durch Projektarbeiten/-recherche zu verschiedenen Themen in Kleingruppen oder 2er-Teams ergänzt und unterstützt werden; • Teilnahme an verschiedenen Arbeitskreisen, z.B. Treffen der freien Träger, Leitungskonferenzen des paritätischen Wohlfahrtsverbandes etc.; • Teilnahme an Fachtagungen; • Vorstandssitzungen, mindestens 1x im Quartal; • Fort- und Weiterbildungen, an denen unsere Mitarbeiter*innen regelmäßig teilnehmen sollen. Selbstverständlich steht Fachliteratur zur Verfügung und kann jederzeit neu und/oder anlassbezogen angeschafft werden. Die pädagogische Arbeit einer Kindertagesstätte befindet sich in der steten Weiter-entwicklung. Wir überprüfen unser Handeln regelmäßig und ergänzen/passen die Inhalte unserer Konzeption an die aktuellen Qualitätsstandards an. Weitere Gründe zur Anpassung/Ergänzung der pädagogischen Konzeption können neben der Änderung gesetzlicher Vorgaben oder neuer erziehungswissenschaftlicher Erkenntnisse, z.B. Vorschläge der Eltern, Wünsche/Ideen der Kinder oder Anregungen unserer Mitarbeitenden sein. Neben dem bedarfsorientierten Entgegennehmen von Fragen und Anliegen der Eltern führen wir einmal im Jahr eine Elternbefragung durch. Dieser können wir die Zufriedenheit mit den geltenden Rahmenbedingungen (z.B. bezüglich der täglichen Öffnungszeiten, jährlichen Schließzeiten usw.) und der pädagogischen Arbeit mit den Kindern entnehmen. Darüber hinaus bietet sie Raum für Wünsche, Anregungen, konstruktive Kritik und auch Lob. Die Ergebnisse dieser Befragung setzen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten um. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Austausch mit dem Elternbeirat statt. Ebenfalls finden mindestens einmal im Jahr Mitarbeiter*innengespräche statt. Diese dienen dazu, Aufgaben und Arbeitsfelder ggf. neu zu definieren, die Zusammenarbeit im Team/mit der Leitung zu reflektieren, aber auch Entwicklungsperspektiven zu besprechen und bei Bedarf gemeinsam weitere Schritte einzuleiten und die Mitarbeiter*innen zu unterstützen. Sie sind aber auch Raum für gegenseitige konstruktive Kritik, sowohl positiver als auch negativer Natur. Uns ist wichtig, dass im Gespräch eine Atmosphäre herrscht, in der sich die/der Mitarbeiter*in wohl fühlt und ihre/seine Meinung frei äußern kann. Geführt werden diese Gespräche mit der/dem jeweiligen Mitarbeiter*in, der Leitung und einer/einem entsprechend geschulten Vertreter*in des Vorstands. Darüber hinaus nutzen wir das Qualitätssystem des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und evaluieren auf dessen Grundlage unsere pädagogische Arbeit. Ein gutes Beschwerdemanagement ist uns sehr wichtig. Wir legen großen Wert darauf, die Belange aller (Kinder, Eltern und Mitarbeiter*innen) ernst zu nehmen, allen Beschwerden nachzugehen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Schlusswort Dieses pädagogische Konzept wurde im Januar 2024 von Patricia Liliana Adao da Eira Correia und ihrem pädagogischen Team erstellt und gilt als verbindliches Instrument im Bereich des pädagogischen Handelns. Wie erwähnt befindet sich dieses Konzept in der stetigen Evaluation und Anpassung durch alle pädagogisch Tätigen des Niehlpferdchen e.V.. Der Stand des Dokumentes ist dem Titelblatt zu entnehmen.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/510/62 1701 Vorlagen-Nummer 1226/2024 Freigabedatum 23.04.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe; hier: "Niehlpferdchen e.V." Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den „Niehlpferdchen e.V.“, Pasteurstr. 5, 50735 Köln, gemäß § 75 Absatz 1 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.05.2024 Jugendhilfeausschuss 18.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Verein „Niehlpferdchen e.V.“, Pasteurstr. 5, 50735 Köln wurde am 03.12.2023 gegründet und am 29.02.2024 mit Sitz in Köln unter der VR-Nr. 21764 beim Amtsgericht Köln eingetra- gen. Der Verein beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Zweck des Vereins „Niehlpferdchen e.V.“ ist gemäß § 2 der Satzung, der Betrieb einer Kinder- tagesstätte als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach den Vorschriften des SGB VIII. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch ein trägerspezifisches pädagogi- sches Konzept für Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter bis sechs Jahren. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein übernimmt zum 01.08.2024 die bestehende Kindertagesstätte Niehlpferdchen in der Pasteurstr. 5, 50735 Köln. In Betreuung sind 21 Kinder zwischen 0 – 6 Jahren. Die Kinder- tagesstätte befindet sich bisher in der Trägerschaft des „Muuzepückelchen e.V.“. Die pädagogische Konzeption des „Niehlpferdchen e.V.“ geht von dem Leitbild aus, dass das Kind von Geburt mit allen Kompetenzen, die es für seine Entwicklung benötigt, zur Welt kommt. So wird jedes Kind in seiner Individualität und seinem Tempo entsprechend begleitet, gefördert und unterstützt. Hier wird an den Stärken des Kindes angesetzt. Die pädagogische Arbeit orientiert sich am situationsbedingten Ansatz und bietet eine ganz- heitliche Methode zur Umsetzung der vielfältigen Bildungsziele: Beteiligung von Kindern an Entscheidungen (und auch Eltern) Förderung der Inklusion im pädagogischen Handeln Umsetzung der zehn Bildungsbereiche der Bildungsgrundsätze NRW Berücksichtigung der Kinderrechte z.B. das „Recht auf Spiel und Freizeit“, das „Recht auf beschweren“. Die Erziehungspartnerschaft mit den Familien gehört zum festen Bestandteil der konzeptionel- len Arbeit. Es finden regelmäßige Gesprächs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote als auch Elternabende und Elterncafés statt. Weiterer Bestandteil der Konzeption ist die Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Fach- kräfte, bedarfsorientierte Supervision, kollegiale Beratung, Konzeptionstage, Teilnahme an Fachtagungen, Teilnahme an verschiedenen Arbeitskreisen und Vernetzung mit anderen Insti- tutionen. Die Berücksichtigung des § 8a SGB VIII ist Bestandteil und findet im Schutzauftrag in der täg- lichen Arbeit Berücksichtigung. Ein einrichtungsbezogenes Kinderschutzkonzept inkl. Risiko- analyse liegt vor. Das Finanzamt Köln-Nord wurde bereits kontaktiert und eine Steuer-Nr. vergeben. Ein Be- scheid nach § 60a Abs. 1 Abgabenordnung ist aktuell noch nicht erteilt. Auf der Grundlage der eingereichten Vereinssatzung wird davon ausgegangen, dass die Feststellung und Einhaltung 3 der satzungsmäßigen Voraussetzungen bestätigt wird. Den Vereinsvorstand bilden: Patricia Liliana Adao da Eira Correia und Rafael do Couto Correia Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die einer Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. Nach Ansicht der Jugendverwaltung gewährleistet der Verein eine den Zielen des § 75 Abs. 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit. Er lässt aufgrund der fachlichen und personel- len Voraussetzungen erwarten, dass er im Stande ist, einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten. Die Verwaltung schlägt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII vor. Die Satzung, die pädagogische Konzeption und das institutionelle Schutzkonzept sind als Anla- gen 1-3 unter Session-Nr. 1226/2024 hinterlegt. Begründung der Dringlichkeit Damit der Verein den Betrieb der Kindertageseinrichtung übergangslos zum 01.08.2024 übernehmen kann, benötigt er zeitnah die Anerkennung als Träger der freien Jugend- hilfe. Die Dringlichkeit ergibt sich durch die Beratungsfolge, in der die Anhörung durch die BV Nippes am 02.05.2024, der Beschlussfassung durch den JHA am 18.06.2024 vo- rausgehen muss, um noch vor der Sommerpause eine Entscheidung herbeizuführen.
Anlage 1 Satzung Niehlpferdchen e.V
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$1 $2 83 84 Satzung des gemeinnützigen Vereins Niehlpferdchen e.V. Name und Sitz . Der Verein trägt den Namen „Niehlpferdchen e. V.". . Der Verein hat seinen Sitz in Köln. . Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen wer- den. Zweck des Vereins . Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. . Zweck des Vereins ist der Betrieb einer Kindertagesstätte als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches - 8. Buch (VIII) — Kinder- und Jugendhilfe. . Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch ein trägerspezifi- sches pädagogisches Konzept für Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter bis sechs Jahren. Selbstlosigkeit, Mittelverwendung . Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftli- che Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mitgliedschaft . Mitglied des Vereins darf jede voll geschäftsfähige, natürliche und juristische Person werden. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme beschließt. Der Mitgliedsbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. 2. Die Mitgliedschaft endet: 85 a) durch Tod oder bei juristischen Personen durch Auflösung, b) durch Austritt, c) durch Ausschluss. Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjah- res. Der Ausschluss ist nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist durch Beschluss des Vereinsvorstandes möglich. Gegen den Beschluss des Vorstands kann binnen einer Frist von einem Monat nach Zugang der Aus- schlusserklärung Einspruch bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden. Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruhen die Rechte des Mit- glieds. : Organe Organe des Vereins sind a) b) $6 die Mitgliederversammlung, der Vorstand. Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung besteht aus Vereinsmitgliedern. Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitliederversammlung statt, und zwar im ersten Halbjahr. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind: . Die Wahl des Vorstands, . Entscheidung über die Berufung eines ausgeschlossenen Mitglieds, . Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung, . Entlastung des Vorstands, . Wahl der Rechnungsprüfer, . Änderung der Satzung, . Auflösung des Vereins. N9aUIPOD-— Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes oder sei- nem Stellvertreter mit einer Frist von 14 Tagen unter Angabe der Tagesord- nung in Textform eingeladen. Jedes Mitglied kann bis zum fünften Tag vor der Mitgliederversammlung Anträge zur Tagesordnung stellen. Die Tagesordnung kann durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung in der Sitzung ge- ändert werden. Dies gilt nicht für Satzungsänderungen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dieses verlangen. [587 87 88 Der Vorsitzende des Vorstands oder sein Stellvertreter leitet die Versamm- lung. Bei der Abstimmung hat jedes Mitglied eine Stimme. Stimmenthaltungen gel- ten als ungültige Stimmen. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der gültigen Stimmen erfasst. Beschlüsse über Satzungsänderungen und die Auf- lösung des Vereins bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der gültigen Stimmen. Abweichend von $ 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Be- schluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Sitzungsleiter und von einem anderen Vorstandsmitglied gegenzu- zeichnen ist. Das Protokoll ist in der nächsten Mitgliederversammlung zu ver- lesen und zur Abstimmung zu bringen. Der Vorstand Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister (gleich- zeitig Stellvertreter). Der Vorstand wird auf zwei Kalenderjahre gewählt, jedoch ‚bleiben die Vorstandsvorsitzenden so lange im Amt, bis ein Nachfolger ge- wählt ist. Scheidet ein Mitglied des Vorstands vorzeitig, z.B. durch Rücktritt oder Tod aus, ist das Ersatzmitglied des Vorstands nur für die restliche Amts- dauer des ausgeschiedenen Mitglieds gewählt. Vorstand im Sinne des $ 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Der Vorsitzende ruft bei Bedarf oder wenn zwei Vorstandsmitglieder es begeh- ren, eine Vorstandssitzung unter Angabe der Tagesordnung ein. Er leitet die Vorstandssitzung. Über die Sitzung ist ein Protokoll durch den Schriftführer zu fertigen und von ihm und dem Vorsitzenden zu unterschreiben. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich. Dem steht nicht entgegen, dass die Mit- gliederversammlung beschließen kann, mit dem Vorstand Anstellungsverträge als Betreuer im erzieherischen Bereich abzuschließen. Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. &9 Auflösung des Vereins ‚Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins arı die Stadt Köln, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwenden wird. Errichtet zu Köln, den ORAL 2D2%
Anlage 3 Schutzkonzept Niehlpf. e.V
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Institutionelles
Schutzkonzept
des
Niehlpferdchen e.V.
Pasteurstraße 5, 50735 Köln-Niehl
Stand: Januar 2024
Inhalt
Vorwort.................................................................................................................................3
Risikoanalyse .....................................................................................................................5
Risikofaktor 1 – Individuelle Rückzugsorte und Verstecke der Kinder............................5
Risikofaktor 2 – Weitergabe von Informationen..............................................................6
Risikofaktor 3 – 1:1 Situationen .....................................................................................6
Nähe und Distanz ..........................................................................................................7
Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse...........................................................................8
Gefahrensituationen.......................................................................................................8
Praktische Umsetzung des Schutzauftrages...................................................................9
Verhaltenskodex.............................................................................................................9
Einstellung neuer Mitarbeiter:innen..............................................................................11
Beschwerdemanagement.............................................................................................13
Intervention ..................................................................................................................16
Stärkung der schutzbedürftigen Personen...................................................................18
Qualitätsmanagement...................................................................................................18
Schlusswort ......................................................................................................................19
2
Vorwort
„Niehlpferdchen e.V.“ – wird der pädagogische Trägerverein der Kindertagesstätte
„Niehlpferdchen“ im Kölner Stadtteil Niehl sein. Der Verein wurde am 03.12.2023
gegründet und wird die bestehende Kindertagesstätte Niehlpferdchen, in der Pasteur Str.
5, 50735 Köln zum 01.08.2024 übernehmen.
Der Verein versteht sich als Alternative zu Elterninitiativen, da vielen Familien die Zeit fehlt,
sich neben Job und Familie noch ehrenamtlich in einer Kindertagesstätte zu engagieren.
Die verwalterische, organisatorische und pädagogische Leitung liegt in den Händen des
Trägervereins.
In unserer Kindertagesstätte werden Kinder von 0 bis 6 Jahren betreut. In der Einrichtung
sorgen wir verantwortungsbewusst für das körperliche, geistige und seelische Wohl der
Kinder und schützen sie vor jeder Form von Übergriffen, Missbrauch und Gewalt.
Gemeinsam bauen wir an einer Kultur der Achtsamkeit, die sich an folgenden Grundregeln
festmachen lässt:
• Kindern und Menschen, mit denen wir zusammenarbeiten, begegnen wir jederzeit mit
Wertschätzung, Respekt und Vertrauen.
• Wir richten unsere Arbeit an den individuellen Bedürfnissen der Kinder aus und achten
ihre Rechte.
• Wir sehen das Kind als Individuum, dessen Persönlichkeit unbedingte Achtung zukommt.
• Jederzeit werden die Gefühle der Kinder ernstgenommen. Mitarbeitende sind
ansprechbar für die Themen der heranwachsenden Mitmenschen.
• Grenzen werden respektiert und gewahrt.
• Achtsam und empathisch gehen wir im pädagogischen Alltag mit Nähe und Distanz um.
Unser Schutzkonzept sieht diese Kultur der Achtsamkeit als Fundament unserer Arbeit an,
die sich von der erzieherischen Grundhaltung (Wertschätzung, Empathie und Kongruenz)
ableiten lässt. Im Folgenden werden wir unser Schutzkonzept auf der Grundlage einer
individuellen Risikoanalyse vorstellen. Bei Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
3
Ein Schutzkonzept, dass auf einer Risikoanalyse aufbaut, kann niemals vollendet sein. Es
unterzieht sich regelmäßigen Evaluationen und wird somit stetig an die Anforderungen der
heutigen Zeit angepasst.
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Risikoanalyse
In der Kindertagesstätte des Vereins Niehlpferdchen e.V. werden zurzeit Kinder in einer
altersheterogenen Gruppe von 0-6 Jahren betreut. Mit Hilfe des Fragebogens des
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes wurde eine individuelle Risikoanalyse durchgeführt um
konkrete Risikobereiche identifizieren zu können. Die Risikoanalyse kann als Ist-Zustand
verstanden werden. Sie liefert hilfreiche Informationen, an welchen Stellen in unserer
Kindertagesstätte Bedarf an ein institutionelles Schutzkonzept und daraus hervorgehende
Interventionsmaßnahmen besteht. Ebenso zeigt die Risikoanalyse auf, an welchen Stellen
bereits Anforderungen an ein solches Konzept bewusst oder unbewusst implementiert
worden sind.
Risikofaktor 1 – Individuelle Rückzugsorte und Verstecke der Kinder
Die Kindertagesstätte hat im Rahmen der baulichen Gegebenheiten, aber auch in Teilen
bewusst geschaffene Rückzugsorte und Versteckmöglichkeiten für Kinder, die Risiken
bergen und nicht immer einsehbar sind. Dennoch handelt es sich bei diesen Bereichen um
Orte im baulichen Gefüge, die Kindern den Raum und die Gelegenheit bieten, sich
zurückzuziehen und in Kleingruppen spielen zu können. Die Kinder kommunizieren in der
Regel mit den Betreuungskräften, wenn sie einen Raum oder Funktionsbereich in einer
Kleingruppe eigenständig bespielen möchten. Auf der Grundlage dieses Risikofaktors
müssen folgende Räumlichkeiten als Risikoorte auf Grund der Lage und des Zugangs
gesehen werden:
• Fenster im Wickelraum sind blickdicht zu halten.
• Nebenräume von Gruppen dienen als Rückzugsorte, in denen sich Kinder geschützt
begegnen können. Auch die Wahrnehmung des eigenen Körpers und Spiele mit dem
Körper dürfen von Kindern in diesem Zusammenhang gelebt werden. Die pädagogisch
Tätigen gewährleisten die Aufsichtspflicht, indem sie regelmäßig, in kurzen zeitlichen
Intervallen Kontakt zu den beteiligten Kindern aufnehmen.
• Das Außengelände bietet Raum für das freie Spiel. Der Aktionsraum der Kinder wird den
personellen Kapazitäten angepasst, um jederzeit die Aufsichtspflicht gewährleisten zu
können.
• Die Turnhalle kann von Kindern auf Grund ihrer Lage nicht allein benutzt werden. Eine
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zuständige Betreuungsperson muss die Kinder in den Spielbereich hinein begleiten.
• Der Flurbereich und die Küche sind zugängliche Räume, weshalb die zuständigen
Betreuungspersonen auch diese Wege und Räume im Blick behalten müssen.
Risikofaktor 2 – Weitergabe von Informationen
In der Kindertagesstätte sind Menschen für die Betreuung der Kinder zuständig und
verantwortlich. Durch die im Alltag aufzubringende Flexibilität im Hinblick auf
unterschiedliche Anforderungen in den Betreuungssituationen, kann es dazu kommen,
dass wesentliche Informationen nicht transparent kommuniziert werden können. Das Team
tauscht sich in regelmäßigen Abständen im Rahmen der Teamsitzungen sowie in
Übergabegesprächen aus. Durch situativ entstehende Zeitengpässe für Vorbereitung und
Teamsitzungen (aus unterschiedlichen, nachvollziehbaren Gründen), können im
Tagesverlauf Hindernisse entstehen, die einer guten und transparenten
Informationsweitergabe entgegenstehen. Neben einem Gruppentagebuch sollte daher die
Möglichkeit erörtert werden, die Kita zunehmend digital auszustatten und in der Gruppe
ein vereinsinternes Tablet einzuführen, in dem alle wesentlichen Informationen aus der
Gruppe auch mit dem Dienstgerät der pädagogischen und organisatorischen Leitung
geteilt werden.
Risikofaktor 3 – 1:1 Situationen
Im pädagogischen Alltag kommt es unweigerlich zu 1:1 Situationen. Diese entstehen
hauptsächlich im pflegerischen Bereich, in Schlaf- und Ruhesituationen, bei Verletzungen
von Kindern, bei der Hilfe beim Toilettengang und bei der kompetenzorientierten
Einzelförderung. All diese Situationen fordern es von den pädagogisch Tätigen, sich
abzusprechen und klar miteinander zu kommunizieren. In pflegerischen Situationen sollte
die Betreuungsperson mit dem Kind niemals hinter geschlossener Tür agieren, wobei die
Tatsache geachtet werden muss, dass die Intimsphäre des betroffenen Kindes trotzdem
zu schützen ist.
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Nähe und Distanz
Das Kind darf körperliche Nähe einfordern, wobei immer die persönliche Intimsphäre auf
Seiten des Kindes und der Betreuungskraft gewahrt wird. Die Kinder haben das Recht, an
der Entscheidung zu partizipieren, welche Betreuungsperson ihre primäre Bezugsperson
ist. Sie dürfen von dieser Bezugsperson einfordern gewickelt und bei Toilettengängen
begleitet zu werden. Im Team wird das Beziehungsgefüge zwischen Kindern und
begleitenden pädagogisch Tätigen reflektiert. Der regelmäßige Austausch über einen
angemessenen Umgang mit den Themen Nähe und Distanz ist für uns unerlässlich und
soll wesentlicher Bestandteil der regelmäßigen Teamsitzungen sein.
Die Regeln zu Nähe und Distanz sind bisher nicht festgeschrieben, aber klar
abgesprochen. Diese Regeln, die sowohl für die Kinder untereinander als auch in der
Interaktion zwischen Mitarbeiter:innen und Kind gelten, sind insbesondere folgende:
• Küssen auf den Mund ist nicht gestattet und auch grundsätzlich sollten Küsse zwischen
Betreuungskräften und Kindern nicht ausgetauscht werden.
• Es erfolgt keine bewusste Berührung von intimen Körperstellen.
• Ein Klaps auf den Po ist niemals Ausdruck von Wertschätzung oder ein humorvolles
Zeichen.
Die pädagogisch Tätigen gehen offen mit den Kindern ins Gespräch, indem sie mit ihnen
über gute und schlechte Gefühle sprechen, Vereinbarungen treffen, Situationen
beobachten und somit im Blick behalten und die Meinungsäußerung „Nein“ und „Stopp“
einfordern und fördern. Handlungsempfehlungen und -anweisungen sind Teil dieses
Schutzkonzeptes und ergeben sich aus diesem.
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Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse
Altersunterschiede und soziale Positionen der am System Kindertagesstätte
partizipierenden Menschen bringen Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse mit sich.
Teamimmanent und zwischen Team und Kindern entstehen besondere
Vertrauensverhältnisse. Der Verein ist sich im Hinblick auf die Verletzbarkeit der
Beteiligten und die Gefahren von Grenzüberschreitungen seiner besonderen
Verantwortung sehr bewusst. Unterschiede im Beziehungsgefüge sollen nicht ausgenutzt
werden. Zur Reflexion dieser Thematik nutzen wir die offene Ansprache und die kollegiale
Fallberatung als Methode. Im Hinblick auf notwendige tiefergehende Reflexionen, stellen
wir den Mitarbeitenden das Instrument der Supervision zur Verfügung.
Die Kinder unter 3 Jahren sind auf Grund ihres besonderen Abhängigkeitsverhältnisses,
das sich durch ihren Entwicklungsstand und dem daraus hervorgehenden Förderbedarf
begründen lässt, besonders zu schützen. In den Interaktionen mit Kindern dieser Gruppe
ist in besonderer Weise die Beobachtung und Wahrnehmung von Mimik und Gestik sowie
der stetige Dialog mit den häuslichen Bezugspersonen wichtig. Nur so kann z.B. eine
mögliche Kindeswohlgefährdung eingeschätzt und entsprechend behandelt werden.
Gefahrensituationen
Zwischen älteren und jüngeren, aber auch gleichaltrigen Kindern kann es zu einem
Machtgefälle im Spiel kommen. Spielsituationen werden deshalb sehr häufig wertneutral
beobachtet und im Anschluss im Hinblick auf die Fähig- und Fertigkeiten sowie das
Machtgefälle analysiert. Pädagogisch Tätige greifen sofort ein, wenn Kinder sich unwohl
fühlen und um Hilfe respektive Unterstützung in der Klärung von Sachverhalten bitten.
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Praktische Umsetzung des Schutzauftrages
Der Träger ist verpflichtet, klare und spezifische Regeln für die jeweiligen Arbeitsbereiche
auszuarbeiten. Ziel ist es, Orientierung für ein adäquates Verhalten zu geben und einen
Rahmen zu schaffen, der Grenzverletzungen jedweder Art verhindert. Der folgende
Verhaltenskodex wird von allen Mitarbeiter:innen unterschrieben und damit anerkannt. Ein
Exemplar erhält die/der Mitarbeiter:in, ein Exemplar wird zur Personalakte genommen.
Verhaltenskodex
Sprache und Wortwahl
Wir legen Wert auf eine angemessene und respektvolle verbale und nonverbale
Kommunikation. Wir kommunizieren mit Kindern entwicklungsangemessen, gewaltfrei und
jederzeit dem Kind zugewandt. Wir bemühen uns um eine gute und freundliche Wortwahl,
leben diese vor und setzen uns für die Verwendung dieser ein. Kinder werden mit ihrem
Vornamen, bzw. gewünschten Namen angesprochen. Abfällige Bemerkungen,
Bloßstellungen, sexualisierte Sprache sollen in unserer Einrichtung keinen Platz haben.
Deshalb greifen wir bei Verwendung dieser Diktion ein und legen sprachliche Grenzen
sofort offen. Im Rahmen unseres Professionsverständnisses zeigen wir sprachliche
Alternativen auf.
Adäquate Gestaltung von Nähe und Distanz
Wir achten und respektieren Grenzen und Bedürfnisse und setzen uns als pädagogisch
Tätigen ebenfalls Grenzen, wo diese nötig sind. Eine Negierung von Seiten des Kindes
oder der Betreuungsperson sollte deshalb gegenseitig akzeptiert werden. Jedes Kind steht
als Individuum im Blick unseres Handelns. Dabei müssen wir dann priorisieren, wenn es
zu Gefahrensituationen kommt oder ein Kind sich verletzt hat. Die Kinder werden im
Rahmen der Entwicklungsdokumentation regelmäßig im Freispiel beobachtet. Die
Beobachtung wird mithilfe der Lerndispositionen aus der Methode „Bildungs- und
Lerngeschichten“ ausgewertet und bildet eine Grundlage für regelmäßige
Entwicklungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten.
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Angemessenheit von Körperkontakt
Klare Kommunikation zu den bestehenden Regeln ist uns wichtig und wird von uns als
unerlässlich empfunden. Küssen auf den Mund, Klapse auf den Po, Berührungen im
Intimbereich sind nicht erlaubt. Den Kindern werden Grenzen beim Körperkontakt
verdeutlicht. In Entscheidungen im Rahmen von pflegerischen Tätigkeiten werden die
Kinder miteinbezogen. Im Wickelvorgang erklären wir dem Kind spielerisch was und
warum wir etwas tun.
Beachtung der Intimsphäre
Die Intimsphäre des Kindes ist unbedingt zu achten. Wünsche des Kindes, die der
Einhaltung der Intimsphäre dienen, werden beachtet und umgesetzt. Fragen zur Sexualität
gehören zum menschlichen Leben und werden von den Kindern zu recht gestellt. Mit
diesen Fragen gehen wir offen um und nehmen das fragende Kind sehr ernst. Je nach
Frage oder Situation beziehen wir in unser pädagogisches Handeln Fachliteratur mit ein.
Bei zu intimen Fragen verweisen wir auf die Eltern. Natürliches wird von uns zugelassen.
Wie bereits erwähnt dürfen Kinder körpernah miteinander spielen, die betreuende Kraft
nimmt in kurzen zeitlichen Intervallen Kontakt zu den am Spiel beteiligten Kindern auf.
Pädagogische Mitarbeiter:innen haben die Situation im Blick und schreiten im Falle von
Grenzüberschreitungen oder Nichteinhaltung von kommunizierten Regeln im Hinblick auf
Nähe und Distanz ein. Das grenzüberschreitende Verhalten wird sodann mit den Kindern
thematisiert und reflektiert. Wir sind im Rahmen von Tür- und Angelgesprächen sowie
Entwicklungsgesprächen mit den Eltern im Kontakt und informieren sie über die Fragen
zur Sexualität, die ihre Kinder stellen, und über stattgefundene Doktorspiele, damit die
Eltern wissen, was ihre Kinder beschäftigt.
Umgang und Nutzung mit Medien
Als Medien verwenden wir Computer, Kameras, CD-Player, Tablets, Zeitungen und
Bücher. Die Kinder sollen Gelegenheit erhalten, einen kindgerechten Umgang mit diesen
Medien zu erproben und Kompetenzen im Bereich der medialen Bildung zu erwerben. Die
Eltern unterschreiben eine Einverständniserklärung, dass ihr Kind fotografiert werden darf.
Fotos werden grundsätzlich nicht im Internet veröffentlicht. Mitarbeitende machen zu
keinem Zeitpunkt Aufnahmen mit einem privaten digitalen Endgerät.
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Grenzsetzung
Grenzsetzung muss für das Kind nachvollziehbar und dem Entwicklungsstand sowie dem
Regelbruch angemessen sein. Konsequenzen werden unmittelbar und transparent
gezogen. Abgesprochene Regeln gelten grundsätzlich für alle am System
Kindertagesstätte beteiligten Personen. Regeländerungen müssen demzufolge auch mit
dem gesamten System kommuniziert werden.
Ausflüge und Tagesaktionen
Aktionen in diesem Bereich werden den Eltern frühzeitig mitgeteilt. Bei spontanen
Aktivitäten (Spielplatz, Eisdiele, einkaufen…) werden die Eltern unmittelbar in der
Abholsituation informiert. Die Kinder kennen die Regeln, die für Ausflüge gelten. Vor
Beginn der Aktion werden die Regeln im Gruppengespräch wiederholt, am Ende des
Ausfluges reflektiert die Gruppe die Einhaltung der Regeln. Ausflüge sind von der Leitung
der Einrichtung zu genehmigen. Eine Genehmigung kann nur erfolgen, wenn den
Begleitpersonen die örtlichen Begebenheiten persönlich bekannt sind. Zu Ausflügen sind
die entsprechenden Materialien (Gefahrenprävention, Erste Hilfe, Verpflegung)
mitzuführen.
Einstellung neuer Mitarbeiter:innen
Bei Stellenausschreibungen sowie bei Anfragen zu Praktika im Rahmen der schulischen
oder beruflichen Bildung gelten folgende Einstellungsmerkmale bzw. -voraussetzungen:
• Belehrung des Gesundheitsamtes zum Infektionsschutz
• Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragung
• Gepflegtes äußeres Erscheinungsbild
• Nachweis der Ausbildung bzw. des Studiums (nur bei Stellenbesetzungsverfahren, nicht
bei Praktikant:innen)
• Impfstatus (nur bei Stellenbesetzungsverfahren, nicht bei Praktikant:innen)
• Sichtung der Fortbildungsnachweise
• Sichtung der Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit: lückenloser Lebenslauf,
Beurteilungen früherer Arbeitgeber, Zeugnisse
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• Bei Einstellung wird der Verhaltenskodex unterschrieben
Durch ein geregeltes Verfahren bei Stellenbesetzungen stellen wir sicher, dass bei neuen
Mitarbeiter:innen neben der fachlichen Qualifikation auch die persönliche Eignung vorliegt.
Alle Bewerber:innen, die für eine Stelle in Frage kommen, werden zur Hospitation im Alltag
eingeladen. Sie erhalten das Konzept der Einrichtung als auch das Schutzkonzept zum
Lesen. Die Einrichtungsleitung stellt zunächst die Einrichtung und das Team vor. So haben
alle Beteiligten die Gelegenheit, sich einen ersten Eindruck zu verschaffen. Die Leitung
stellt den Bewerber:innen Fragen zu eigenen pädagogischen Erfahrungen, zu eigenen
Werten sowie zu Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern. Mögliche Fragen zum Thema
Prävention könnten sein:
• Wie beurteilen Sie den Wunsch des Kindes, es beim Toilettengang zu begleiten?
• Wie wickeln Sie?
• Wie ist Ihr Umgang mit kindlichen Fragen und Handlungen im Themenbereich der
Sexualität?
Der Träger hat die Verantwortung, dass nur solche Personen beschäftigt werden, die
neben fachlicher Eignung auch persönliche Eignung nachweisen. Niemand darf in der
Kindertagesstätte eingesetzt werden, wenn er/sie rechtskräftig wegen einer Straftat gegen
die sexuelle Selbstbestimmung sowie weiterer sexualbezogener Straftaten des
Strafgesetzbuches verurteilt worden ist. Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen
Führungszeugnisses ist obligatorisch. Die Beantragung des Führungszeugnisses ist
kostenpflichtig. Die Erstattung der Kosten übernimmt der Trägerverein. Das
Ausstellungsdatum des Führungszeugnisses darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
Das erweiterte Führungszeugnis enthält gegenüber dem normalen Führungszeugnis auch
Sexualdelikte, die zur Verurteilung geführt haben. Ferner werden im erweiterten
Führungszeugnis Straftatbestände im Rahmen der Fürsorge- und Erziehungspflicht, im
Umgang mit Schutzbefohlenen, in den Bereichen Menschen- und Kinderhandel,
exhibitionistische Handlungen sowie der Besitz und die Verbreitung von
Kinderpornographie abgebildet.
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Die Unterlagen zur Beantragung erhalten die Bewerber:innen rechtzeitig. Die Aufnahme
der Tätigkeit kann nicht erfolgen, solange das Führungszeugnis nicht vorliegt. Die
Mitarbeitenden reichen alle fünf Jahre ein aktuelles Führungszeugnis ein. Die
Verantwortung für die Beauftragung zur Beantragung hat die Leitung der
Kindertagesstätte. Führungszeugnisse werden zur Personalakte genommen.
Neben der Verpflichtung zur Einholung eines Führungszeugnisses wird ab sofort von allen
Beschäftigten eine Selbstauskunftserklärung eingeholt, die folgenden Wortlaut hat:
„Hiermit bestätige ich, [Name], dass gegen mich kein Ermittlungsverfahren wegen eines
der Straftatbestände im dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches eingeleitet wurde
und auch keine Verurteilung in diesem Zusammenhang erfolgte. Ich werde den
Trägerverein der Kindertagesstätte unverzüglich informieren, sobald ein
Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wurde.“
Beschwerdemanagement
In unserer pädagogischen Arbeit wollen wir, dass die Rechte der Kinder gesichert werden.
Aus diesem Grund sind wir momentan im Begriff, Partizipations- und
Beschwerdeverfahren in der Arbeit zu evaluieren und ggf. die Möglichkeiten dazu zu
erweitern. So soll auch in konfliktreichen Situationen respektvoll mit Kindern kommuniziert
werden können. Kinder sollen darin bestärkt werden, ihre Meinung frei äußern zu können,
sie zu vertreten und dafür einzustehen. Dies kann dazu führen, Kinder vor Übergriffen zu
schützen. Kinder, Eltern und Beschäftigte haben die Möglichkeit, sich zu beschweren.
Kindern fällt es oft schwer, ihre Beschwerden eindeutig und direkt zu äußern. Sie müssen
sich jedoch sicher, sein, dass sie in ihrem Anliegen gehört werden und das Recht haben,
sich an eine Person ihres Vertrauens zu wenden. Meist ist die erste Ansprechperson
gleichzeitig die Bezugserziehungsperson. Diese steht den Kindern im Alltag zur Verfügung
und ist die erste Anlaufstelle bei Beschwerden. Die Kinder können sich ferner direkt an die
Leitung der Einrichtung wenden. Dabei hat sie in der Regel eine größere Distanz und kann
Geschehnisse von außen betrachten. In den kommenden Monaten soll eine sogenannte
Kindersprechstunde in den Alltag etabliert werden, deren Einführung in einem Morgenkreis
erfolgen soll. Diese soll einmal in der Woche stattfinden und den Kindern die Gelegenheit
bieten, bei der Einrichtungsleitung Wünsche oder Beschwerden zu äußern. Die
Einrichtungsleitung protokolliert die Themen der Kinder und nimmt deren Anliegen mit in
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die Teamsitzungen.
Zu den Eltern wird ein offenes Verhältnis gepflegt, sodass diese die Mitarbeiter:innen oder
die Einrichtungsleitung ansprechen können. Die Anliegen der Eltern sollen unmittelbar im
Gruppenteam thematisiert werden. Im Flurbereich soll zeitnah eine Anregungs- und
Kritikbox aufgestellt werden, deren Inhalt Aufschluss darüber geben kann, welche
Wünsche und Erwartungen die Eltern an die Kindertagesstätte haben.
Folgende Ansprech- und Kooperationspartner gibt es außerdem:
Träger der EinrichtungenNiehlpferdchen e.V.
Pasteurstr. 5
50735 Köln-Niehl
Tel.: 0178/ 78 39 110
Patricia Correia
Rafael Correia
Fachberatung Der Paritätische NRW
Kreisgruppe Köln
Marsilstein 4-6 50676 Köln
Tel.: 0221/ 951 542 -32
Herr Dehnert
Gesundheitsamt Gesundheitsamt der Stadt
Köln Neumarkt 15-21
50667 Köln
Tel.: 0221/ 221 335 00
LVR-Dezernat Kinder,
Jugend und Familie
LVR-Fachbereich
Kinder und Familie
Kennedy Ufer 2
50679 Köln
Tel.: 0221/ 809 -4451
Frau Kraft
PräventionsfachkraftStelle zur Zeit unbesetzt
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Erziehungs- und
Familienberatung
Familienberatung der Stadt
Köln
Zweigstelle Innenstadt
Ebertplatz 23
50668 Köln
Tel.: 0221/ 221 249 23
Diakonie Deutschland
Tunisstr. 3
50667 Köln
Tel.: 0221/ 257 74 61
Kath. Beratungsstelle,
Caritas
Arnold-von-Siegen-Str. 5
50678 Köln
Tel.: 0221/ 606 08 54 -0
Kinderschutzbund Deutscher Kinderschutzbund
Ortsverband Köln e.V.
Bonner Str. 151
50968 Köln
Tel.: 0221/ 577 77 - 0
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Intervention
In der professionellen Arbeit mit Kindern kommt es zu Grenzverletzungen und dies ist
auch nicht vermeidbar, lediglich reduzierbar. Im Allgemeinen geschehen sie einmalig oder
maximal gelegentlich und in der Regel ohne Absicht. Häufiger Grund ist eine falsche
Selbstwahrnehmung oder weil es für bestimmte Situationen keine klare Reglung gibt. Es
zählt zur Pflicht jeder Betreuungsperson, bei wahrgenommenen Anzeichen einer
Grenzverletzung durch Mitarbeiter:innen diese unmittelbar der Einrichtungsleitung zu
melden. Richtet sich die Wahrnehmung gegen den Vorgesetzten ist ein Mitglied des
Vorstandes ins Benehmen zu setzen. Allen Vorhaltungen wird nachgegangen. Im Team
haben wir uns auf folgende Interventionen bei Grenzverletzungen geeinigt:
• Wir werden aktiv, bewahren aber gleichzeitig Ruhe.
• Wir gehen „dazwischen“ und unterbinden die Grenzverletzung.
• Wir benennen die Grenzverletzung und den Übergriff deutlich und beenden ihn.
• Wir klären die Situation reflexiv.
• Wir beziehen offensiv Stellung gegen gewalttätiges, diskriminierendes und sexistisches
Verhalten.
• Wir sprechen den Vorfall bei den Verantwortlichen im Team an und wägen ab, ob eine
Aufarbeitung teamimmanent oder unter Einbeziehung des Vorstandes sinnvoll ist.
Letzterer stellt das Instrument Supervision zur Verfügung.
• Wir beraten im Hinblick auf Konsequenzen im gesamten Vorstand, ggf. unter Einbezug
der Fachberatung.
• Wir informieren die Eltern bei erheblichen Grenzverletzungen und bieten die Herstellung
von Kontakt zu einer Beratungsstelle an.
• Wir arbeiten am Thema in Gruppe und Team.
• Wir überprüfen regelmäßig unsere Gruppenregeln und evaluieren diese.
Wir verstehen grenzverletzende Übergriffe als klare Hinwegsetzung über gesellschaftliche
Normen und Regeln, fachliche Standards und die individuellen Grenzen der Opfer. Es
zählt zur Pflicht der Mitarbeitenden, wahrgenommene Übergriffe und Anzeichen für diese
zu unterbinden und der Einrichtungsleitung zu melden. Keinesfalls schaltet ein
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Teammitglied eigenmächtig eine weitere Stelle ein, ohne dass die Situation nicht kurzfristig
teamimmanent besprochen worden ist. Bei der Vermutung, dass ein Kind Opfer
sexualisierter Gewalt geworden ist, gibt der Trägerverein folgenden Handlungsplan1 vor:
• Wir nehmen den Vorfall wahr und dokumentieren ihn. Dabei nehmen wir unsere eigene
Wahrnehmung ernst und handeln nicht überstürzt. Es kommt in keinem Fall zu einer
direkten Konfrontation mit mutmaßlich tatverdächtigen Personen. Das Verhalten des
betroffenen Kindes wird beobachtet. Es werden keine eigenen Ermittlungen getätigt.
Notizen werden mit Datum und Uhrzeit versehen. Es werden keine Befragungen am Kind
durchgeführt.
• Wir handeln besonnen und besprechen uns zunächst mit einer Person unseres
Vertrauens. Mögliche Fragen können sein, ob die Einschätzung geteilt wird. Das Wenden
an eine vertraute Person innerhalb des Teams kann helfen, ungute Gefühle zur Sprache
zu bringen.
• Wir erkennen unsere eigenen Grenzen und Möglichkeiten und akzeptieren diese.
• Wir holen uns Hilfe und nehmen Kontakt auf zu einer Beratungsstelle, die uns als Team
stützt und trägt.
• Wir sprechen unmittelbar Verfahrensschritte mit allen am Prozess Beteiligten ab und
wenden uns hier zunächst an die Fachberatung und das Jugendamt. Dabei beachten wir
den Opferschutz. Engmaschig sprechen wir alle weiteren Schritte ab, die in jedem
Einzelfall neu zu definieren sind.
Diese Regelungen gelten auch, wenn Kinder von sexualisierter Gewalt, Missbrauch oder
Vernachlässigung berichten. Im Gespräch mit den Kindern im Hinblick auf diese Themen
beachten wir folgende Regeln:
• Wir hören zu, schenken Glauben und bewahren Ruhe.
• Wir dokumentieren das Gespräch.
1 Ablaufplan des paritätischen Wohlfahrtverbandes als Grundlage verwendet. Der genaue Ablauf 1 orientiert sich an den
Empfehlungen der Parität: https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/ user_upload/Publikationen/doc/kinder-und-
jugendschutz-in-einrichtungen-2016_web.pdf, 18ff.
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• Wir ermutigen junge Menschen, sich anzuvertrauen.
• Wir handeln nicht überstürzt.
• Wir wissen, dass Berichte über kleine Grenzverletzungen ernstgenommen werden
müssen. Kinder erzählen in der Regel zunächst nur einen kleinen Ausschnitt dessen, was
ihnen widerfahren ist.
• Wir fragen nicht nach dem „Warum“ – weil diese Fragen Schuldgefühle auslösen können.
Wir kommunizieren gewaltfrei und lösungsorientiert in Ich-Botschaften.
• Wir fordern keine logische Erklärung ein.
• Wir erkennen unsere eigenen Grenzen an und wenden uns an unser Team.
Stärkung der schutzbedürftigen Personen
Im pädagogischen Alltag leben wir den Kindern vor, wie man Gewaltverzicht üben kann,
respektvoll und akzeptierend miteinander umgehen kann, altersgerecht und liebevoll
begleiten kann und wesentliche Werte und Regeln im Miteinander der Menschen
vermitteln kann. Wir wirken darauf hin, dass Kinder mündig werden, Körpersignale zu
erkennen und wahrzunehmen und üben mit ihnen, dass „Nein“ eine probate Antwort ist,
die allenthalben Akzeptanz finden sollte. Die Kinder lernen im sozialen Gefüge ihre
Gefühle und Interessen sowie Bedürfnisse auszudrücken, Konflikte auszuhalten und
Lösungen zu entwickeln, die letztlich einer angemessenen Frustrationstoleranz dienen.
Betreuungskräfte begleiten die Kinder auf ihrem Weg und beziehen sie in Entscheidungen
im Gruppenalltag partizipativ mit ein. Alle am Alltag Beteiligten wissen, dass jeder
Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen muss. Auf Elternabenden
thematisieren wir die Unverzichtbarkeit der Beschäftigung mit dem Thema Körper und
Sexualität sowohl in der Einrichtung als auch im häuslichen Umfeld. Fachliteratur kann
jederzeit empfohlen werden.
Qualitätsmanagement
Prävention ist ein wesentlicher Pfeiler unserer Arbeit und somit auch Standard im Rahmen
des Qualitätsmanagements. Eine Fachkraft soll daher auf Dauer die Aufgabe der
Präventionsfachkraft übernehmen und durch entsprechende Fortbildungen geschult
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werden. Dieses Schutzkonzept ist Anhang und fester Bestandteil der allgemeinen
pädagogischen Konzeption. Das Schutzkonzept bedarf der ständigen Überprüfung und
Anpassung, dafür soll im Kindergartenjahr ein Konzeptionstag zur Verfügung gestellt
werden. Die Überprüfung und Anpassung wird sofort erforderlich, wenn es in der
Einrichtung zu einem entsprechenden Vorfall grenzüberschreitenden Handelns kommt.
Schlusswort
Dieses Schutzkonzept wurde im Januar 2024 von Team und Trägerverein Niehlpferdchen
e.V. überarbeitet und gilt als verbindliches Instrument im Bereich des pädagogischen
Handelns. Wie erwähnt befindet dieses Schutzkonzept sich in der stetigen Evaluation und
Anpassung. Der Stand des Dokumentes ist dem Titelblatt zu entnehmen.
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1226/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.04.2024
- Erstellt
- 10.04.2024 14:30