V/0376/2020
jährlicher Bericht sozialer Arbeitsmarkt
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Anlage A
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Anlage A zur V/0376/2020 Kurzüberblick Die Stadt Münster beschäftigt zum Stichtag 30.06.2020 insgesamt 36 Langzeitarbeitslose bzw. Langzeitleistungsempfänger/-innen auf dem sozialen Arbeitsmarkt in den Fördermaßnahmen § 16 e/i SGB II in einem Umfang von 28,15 Vollzeitäquivalenten. Bisher ist noch kein Arbeitnehmer/ keine Arbeitnehmerin in ein ungefördertes Beschäftigungsverhältnis übernommen worden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Umsetzung der Beschlussvorlage V/0143/2019/1 mit dem Ziel: Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbezieherinnen bzw. -beziehern im SGB II- Bezug mit ergänzenden kommunalen Maßnahmen verstärkt eine Perspektive zur Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zu geben. Mit der Vorlage wird das Ziel „Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbezieherinnen bzw. -beziehern im SGB II-Bezug mit ergänzenden kommunalen Maßnahmen verstärkt eine Perspektive zur Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zu geben.“ verfolgt. Zielerreichung: Das Projekt Teilhabe am Arbeitsmarkt befindet sich in der Umsetzungs- phase. Es wird daran gearbeitet, die verbleibenden Stellenanteile zu besetzen. Finanzierung Produktgruppe: Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Diese Berichtsvorlage hat keine finanziellen Auswirkungen. Wie bereits in der Beschlussvorlage thematisiert, ist die Produktgruppe abhängig von der tatsächlichen Einrichtung der Stellen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Die Aufgabe beruht auf der Umsetzung des Ratsbeschlusses V/0143/2019/1. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Berichtsvorlage
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V/0376/2020
V/0376/2020
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Umsetzung des Teilhabechancengesetzes - "Sozialer Arbeitsmarkt" in der Stadtverwaltung
Münster
hier: jährlicher Bericht
Beratungsfolge
25.08.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und
E-Government
Bericht
Bericht:
1. Ausgangslage
Der Bundestag hat zum 01.01.2019 das Teilhabechancengesetz mit den Instrumenten § 16e SGB II
(Eingliederung von Langzeitarbeitslosen) und § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) beschlossen,
das zum Ziel hat, Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden eine öffentlich gefördert
Beschäftigungsperspektive zu eröffnen.
Der Rat hat in der Sitzung am 22.05.2019 zur Vorlage V/0143/2019/1 den Beschluss gefasst, dass
die Stadt für den Bereich des sozialen Arbeitsmarktes eine Vorbildfunktion einnehmen soll, indem die
Stadt selbst als Arbeitg eberin für Langzeitarbeitslose bzw. Langzeitleistungsbezieherinnen bzw. -
bezieher im SGB II-Bezug agiert. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass das Personal - und Organisa-
tionsamt dem Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government einmal
im Jahr über das Programm berichtet.
2. Die Umsetzung des Teilhabechancengesetztes in der Verwaltung der Stadt Münster
Zur Umsetzung des Beschlusses wurden in Erweiterung des Stellenplans 2019 40 Stellen im Konzern
der Stadt Münster eingerichtet, u m für diese Zielgruppe eine Beschäftigungsmöglichkeit zu schaffen.
Die Stellen wurden gemäß dem Ratsbeschluss mit einem kw-Vermerk 31.12.2024 versehen.
Bis zum Stichtag 30.06.2020 sind 38 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Maßnahmen §§
16e und 16i SGB II eingestellt worden, wobei 2 Teilnehmende bereits ausgeschieden sind. Es werden
Personal- und
Organisationsamt
13.08.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Elfering
Telefon: 492-1027
ElferingI@stadt-muenster.de
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aktuell 33 Teilnehmende (92 %) nach § 16i SGB II gefördert und 3 Teilnehmende nach § 16e SGB II
(8 %).
Das Stellenangebot ist breit gefächert und beinhaltet viele verschiedene Berufsgruppen und Tätigkei-
ten. Es standen insgesamt bisher 56 unterschiedliche Stellenangebote bzw. Einsatzmöglichkeiten für
den sozialen Arbeitsmarkt mit einem zahlenmäßigen Bedarf von insgesamt 90,94 Vollzeitäquivale n-
ten zur Verfügung. Dies e Stellenangebote werden laufend aktualisiert und flexibel erweitert, um das
Angebot so breit wie möglich zu fächern. 19 Ämter und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen der
Stadtverwaltung hatten Bedarf angemeldet und mögliche Einsatzorte benannt. Die bis zu m
30.06.2020 eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den folgenden Ämtern und eigenb e-
triebsähnlichen Einrichtungen eingesetzt:
Personal- und Organisationsamt
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Amt für Bürger- und Ratsservice
Amt für Schule und Weiterbildung
Kulturamt
Stadtbücherei
Stadtarchiv
Sozialamt
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Jobcenter
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Hier sind sie zum Beispiel als Hilfskraft in der Registratur, im Archiv oder auf den Recyclinghöfen, als
Hilfshausmeister/-in, Teamassistenz, Einstellhilfe, Küchengehilfe, Wagenpfleger/ -in, Kassierer/ -in,
Rezeptionist/-in, Reinigungskraft, Hilfskraft in der Straßenreinigung oder als Hilfsgärtner/ -in tätig. Es
werden durch die neuen Mitarbeitenden insgesamt 28,15 Vollzeitäquivalente besetzt. 17 Teilnehmen-
de arbeiten in Vollzeit, 19 Teilnehmende in Teilzeit. Im Durchschnitt bekleiden die Teilnehmenden
0,78 Vollzeitäquivalente. Bei dem Großteil der Stellen h andelt es sich um Vollzeitstellen, einige Ste l-
len wurden nur in Teilzeit angeboten. In den meisten Fällen ist die Teilzeitbeschäftigung auf einen
entsprechenden Wunsch der Mitarbeiter/-innen zurückzuführen.
Die geplante Dauer der Arbeitsverhältnisse betr ägt aufgrund der möglichen Förderzeiten bzw. einer
Befristung des Projektes „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ bei der Stadt Münster bis zum 31.12.2024
durchschnittlich 3,98 Jahre. Der Großteil der Teilnehmenden ist derzeit in Entgeltgruppe 3 eingru p-
piert (69 %), wobei für einige Teilnehmende gemäß den tarifrechtlichen Bestimmungen des TVöD
NRW nach 6 Monaten Tätigkeit in Entgeltgruppe 3 und einer internen Prüfung ein Aufstieg in die En t-
geltgruppe 4 erfolgen kann. Aktuell liegt der Durchschnittsbruttoverdienst der Teilnehmen den bei
1.853,87 €. Würden alle Teilnehmenden in Vollzeit beschäftigt sein, läge dieser bei 2.378,13 €.
3. Teilnehmende nach Strukturmerkmalen
Die Strukturmerkmale der Beschäftigten des sozialen Arbeitsmarktes in der Verwaltung sind abhängig
von den Stellenangeboten, den Anforderungsprofilen, den tarifvertraglichen Regelungen, der Struktur
der Leistungsberechtigten und weiteren örtlichen Faktoren.
Um gleichwohl eine Bewertung und Einschätzung des sozialen Arbeitsmarktes in der Stadtverwaltung
zu ermöglichen, wird nachfolgend den örtlichen Kennzahlen die Bundesstatistik gegenübergestellt.
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3.1 Nach Geschlecht
81 % der nach dem Teilhabechancengesetz bei der Stadt Münster b eschäftigten Personen sind
männlich und 19 % weiblich.
3.2 Nach Alter
Der Kreis der Teilnehmenden der Maßnahmen „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und „Eingliederung von
Langzeitarbeitslosen“ ist größtenteils im für Erwerbsfähige fortgeschrittenen Alter. So hat die Mehrheit
der Teilnehmenden bundesweit wie auch bei der Stadt Münster das 45. L ebensjahr bereits erreicht
bzw. überschritten. Die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Münster sind durchschnit t-
lich 49,47 Jahre alt.
Die Stadt Münster hat eine größere Zahl von Personen eingestellt, die das 45. Lebensjahr bereits
vollendet hat. Das entspricht insbesondere auch der Zielrichtung des Teilhabechancengesetzes.
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3.3 Nach Migrationshintergrund
In Bezug auf den Migrationshintergrund der Teilnehmenden stehen dem Personal - und Organisati-
onsamt die Informationen zu zwei Merkmale n zur Verfügung: die Staatsangehörigkeit der Teilne h-
menden sowie der Geburtsort. Zwei Teilnehmende besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
Vier der Teilnehmenden besitzen neben der deutschen Staatsangehörigkeit a uch eine zweite Staats-
angehörigkeit.
Der Anteil an Teilnehmenden, deren Migrationshintergrund anhand ihres Geburtsortes erkennbar
ist, ist deutlich höher, er liegt bei 17 %.
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3.4 Nach abgeschlossener Berufsausbildung
3.5 Nach Schwerbehinderung
Zwei der Teilnehmenden sind schwerbehindert, das entspricht einer Quote von 6 %. Weitere Tei l-
nehmende haben gesundheitliche Einschränkungen.
4. Hilfeunabhängigkeit der Teilnehmenden1
Durch die Maßnahmen § 16 e/i SGB II sind insgesamt 6 8 % der Teilnehmenden der Stadt Münster
hilfeunabhängig geworden. Von den 29 Teilnehmenden, die in einem Ein -Personen-Haushalt leben,
1 Quelle: Statistische Daten des Jobcenters Münster zum Stichtag 30.06.2020
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sind 22 Personen (76 %) mittlerweile nic ht mehr im Leistungsbezug. Zwei Teilnehmende leben in
einem Mehr -Personen-Haushalt o hne Kinder. Von dies en ist eine Bedarfsgemeinschaft durch die
Maßnahme hilfeunabhängig geworden. Zwei Teilnehmerinnen und Teilnehmer leben in einem Mehr -
Personen-Haushalt mit Kindern. Davon ist e ine dieser Bedarfsgemeinschaften hilfeunabhängig ge-
worden. Drei Teilnehmende sind alleinerziehend. Diese drei Bedarfsgemeinschaften sind derzeit noch
im Leistungsbezug.
5. Fazit und Ausblick
Nach dem derzeitigen Stand ist die Beschäftigung der städtischen Teilnehmenden im Rahmen des
Teilhabechancengesetzes ein Erfolg. Eine Person, die 2019 eingestellt wurde, musste leider aufgrund
eines negativen amtsärztlichen Gutachtens zur gesundheitlichen Ei gnung aus dem Dienst wieder
ausscheiden. Mit einer Person wurde innerhalb der Probezeit ein Auflösungsvertrag geschlossen.
Eine Person hat den Einsatzort stadtintern und innerhalb der Maßnahme § 16i SGB II gewechselt.
Bisher ist keiner der neuen Mitarbeitenden in ein unbefristetes, ungefördertes Beschäftigungsverhäl t-
nis bei der Stadt Münster gewechselt. Diese Möglichkeit wird bei Stellenbesetzung en jeweils geprüft;
im Übrigen steht der stadtinterne Arbeitsmarkt den Teilnehmenden offen.
Um den (Wieder-) Einstieg in das Berufsleben für die Teilnehmenden so reibungslos wie möglich zu
gestalten, werden die Mitarbeitenden für ein beschäftigungsbegleitendes Coaching freigestellt. Dies
wird je nach den individuellen Bedürfnissen einmal in der W oche bis einmal im Monat durch die
Jobcoaches des Kommunalen Servicecenter für Arbeit des Jobcenters Münster durchgeführt.
Um die 40 geschaffenen Stellen voll besetzen zu können, ist das Personal- und Organisationsamt mit
dem Jobcenter im ständigen Austausch. Die Liste der Einsatzmöglichkeiten wird daher laufend aktua-
lisiert und das Matching der Bewerber und Bewerberinnen zu den Stellen erfolgt so passgenau wie
möglich. Eben dieses passgenaue Matching erfordert Zeit. Durch d ie bei den Teilnehmenden vorli e-
genden Vermittlungshemmnisse entsteht bei den Fachämtern ein Mehraufwand an Anleitung und
Betreuung, sodass es nicht immer möglich ist, mehrere Teilnehmende dieser Maßnahme gleichzeitig
einzuarbeiten. Auch dadurch kommt es zu einer Verzögerung der Besetzung. Durch die Aufnahme
neuer Einsatzmöglichkeiten arbeitet die Verwaltung daran, nicht nur ein breit gefächertes Angebot zu
schaffen, sondern auch die verbleibenden Stellenant eile schnellstmöglich zu besetz en. Dabei soll
insbesondere der Anteil an Frauen unter den Teilnehmenden erhöht werden.
Es ist aufgefallen, dass die kw -Vermerke zum 31.12.2024 nicht den möglichen gesetzlichen Rahmen
ausschöpfen. Dieser sieht vor, dass die letzten Einmündungen bis zum 31.12.2024 erfolgen können
und die Beschäfti gungsverhältnisse maximal bis Ende 2029 gefördert werden können. Die kw -
Vermerke der Stadt Münster zum 31.12.2024 haben zum Ergebnis, da ss bereits jetzt bei Neueinste l-
lungen die größtmögliche Förderdauer von 5 Jahren nicht mehr au sgeschöpft werden kann. Die Ver-
waltung wird zum Stellenplanentwurf 2021 vorschlagen, die kw -Vermerke entsprechend des Auße r-
krafttretens des §16i SGB II zu verlängern. Alle bis dahin geschlossenen Verträge könnten einmalig
verlängert werden.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0376/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37