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V/0376/2020

jährlicher Bericht sozialer Arbeitsmarkt

Vorlagen 06.08.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government, Sitzung am 25.08.2020, TOP 14

Anlage A

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Berichtsvorlage

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Anlage A

2030 Zeichen

Anlage A zur V/0376/2020 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster beschäftigt zum Stichtag 30.06.2020 insgesamt 36 Langzeitarbeitslose bzw. 
Langzeitleistungsempfänger/-innen auf dem sozialen Arbeitsmarkt in den Fördermaßnahmen § 
16 e/i SGB II in einem Umfang von 28,15 Vollzeitäquivalenten. Bisher ist noch kein Arbeitnehmer/ 
keine Arbeitnehmerin in ein ungefördertes Beschäftigungsverhältnis übernommen worden.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Umsetzung der Beschlussvorlage V/0143/2019/1 mit dem Ziel:  
 Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbezieherinnen bzw. -beziehern im SGB II-
Bezug mit ergänzenden kommunalen Maßnahmen verstärkt eine Perspektive zur Teilhabe 
auf dem Arbeitsmarkt zu geben. 
 
 Mit der Vorlage wird das Ziel „Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbezieherinnen 
bzw. -beziehern im SGB II-Bezug mit ergänzenden kommunalen Maßnahmen verstärkt 
eine Perspektive zur Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zu geben.“ verfolgt. 
Zielerreichung: Das Projekt Teilhabe am Arbeitsmarkt befindet sich in der Umsetzungs-
phase. Es wird daran gearbeitet, die verbleibenden Stellenanteile zu besetzen.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe:   
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Diese Berichtsvorlage hat keine finanziellen Auswirkungen. Wie bereits in der Beschlussvorlage 
thematisiert, ist die Produktgruppe abhängig von der tatsächlichen Einrichtung der Stellen.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
Die Aufgabe beruht auf der Umsetzung des Ratsbeschlusses V/0143/2019/1.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Berichtsvorlage

10548 Zeichen

V/0376/2020 
V/0376/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Umsetzung des Teilhabechancengesetzes - "Sozialer Arbeitsmarkt" in der Stadtverwaltung 
Münster 
hier: jährlicher Bericht 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.08.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und  
E-Government 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Ausgangslage 
 
Der Bundestag hat zum 01.01.2019 das Teilhabechancengesetz mit den Instrumenten § 16e SGB II 
(Eingliederung von Langzeitarbeitslosen) und § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) beschlossen, 
das zum Ziel hat, Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden eine öffentlich gefördert 
Beschäftigungsperspektive zu eröffnen. 
 
Der Rat hat in der Sitzung am 22.05.2019 zur Vorlage V/0143/2019/1 den Beschluss gefasst, dass 
die Stadt für den Bereich des sozialen Arbeitsmarktes eine Vorbildfunktion einnehmen soll, indem die 
Stadt selbst als Arbeitg eberin für Langzeitarbeitslose bzw. Langzeitleistungsbezieherinnen bzw. -
bezieher im SGB II-Bezug agiert. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass das Personal - und Organisa-
tionsamt dem Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government einmal 
im Jahr über das Programm berichtet. 
 
 
2. Die Umsetzung des Teilhabechancengesetztes in der Verwaltung der Stadt Münster 
 
Zur Umsetzung des Beschlusses wurden in Erweiterung des Stellenplans 2019 40 Stellen im Konzern 
der Stadt Münster eingerichtet, u m für diese Zielgruppe eine Beschäftigungsmöglichkeit zu schaffen. 
Die Stellen wurden gemäß dem Ratsbeschluss mit einem kw-Vermerk 31.12.2024 versehen.  
 
Bis zum Stichtag 30.06.2020 sind 38 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Maßnahmen §§ 
16e und 16i SGB II eingestellt worden, wobei 2 Teilnehmende bereits ausgeschieden sind. Es werden 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
13.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Elfering 
Telefon: 492-1027 
ElferingI@stadt-muenster.de

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V/0376/2020 
aktuell 33 Teilnehmende (92 %) nach § 16i SGB II gefördert und 3 Teilnehmende nach § 16e SGB II 
(8 %).  
 
Das Stellenangebot ist breit gefächert und beinhaltet viele  verschiedene Berufsgruppen und Tätigkei-
ten. Es standen insgesamt bisher 56 unterschiedliche Stellenangebote bzw. Einsatzmöglichkeiten für 
den sozialen Arbeitsmarkt mit einem zahlenmäßigen Bedarf von insgesamt 90,94 Vollzeitäquivale n-
ten zur Verfügung. Dies e Stellenangebote werden laufend aktualisiert und flexibel erweitert, um das 
Angebot so breit wie möglich zu fächern. 19 Ämter und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen der 
Stadtverwaltung hatten Bedarf angemeldet und mögliche Einsatzorte benannt. Die bis zu m 
30.06.2020 eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den folgenden Ämtern und eigenb e-
triebsähnlichen Einrichtungen eingesetzt: 
 
­ Personal- und Organisationsamt 
­ Amt für Finanzen und Beteiligungen 
­ Amt für Bürger- und Ratsservice   
­ Amt für Schule und Weiterbildung 
­ Kulturamt 
­ Stadtbücherei 
­ Stadtarchiv 
­ Sozialamt 
­ Amt für Kinder, Jugendliche und Familien  
­ Jobcenter  
­ Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
­ Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
Hier sind sie zum Beispiel als Hilfskraft in der Registratur, im Archiv oder auf den Recyclinghöfen, als 
Hilfshausmeister/-in, Teamassistenz, Einstellhilfe, Küchengehilfe, Wagenpfleger/ -in, Kassierer/ -in, 
Rezeptionist/-in, Reinigungskraft, Hilfskraft in der Straßenreinigung oder als Hilfsgärtner/ -in tätig. Es 
werden durch die neuen Mitarbeitenden insgesamt 28,15 Vollzeitäquivalente besetzt. 17 Teilnehmen-
de arbeiten in Vollzeit, 19 Teilnehmende in Teilzeit. Im Durchschnitt bekleiden die Teilnehmenden 
0,78 Vollzeitäquivalente. Bei dem Großteil der Stellen h andelt es sich um Vollzeitstellen, einige Ste l-
len wurden nur in Teilzeit angeboten. In den meisten Fällen ist die Teilzeitbeschäftigung auf einen 
entsprechenden Wunsch der Mitarbeiter/-innen zurückzuführen.  
 
Die geplante Dauer der Arbeitsverhältnisse betr ägt aufgrund der möglichen Förderzeiten bzw. einer 
Befristung des Projektes „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ bei der Stadt Münster bis zum 31.12.2024 
durchschnittlich 3,98 Jahre. Der Großteil der Teilnehmenden ist derzeit in Entgeltgruppe 3 eingru p-
piert (69 %), wobei für einige Teilnehmende gemäß den tarifrechtlichen Bestimmungen des TVöD 
NRW nach 6 Monaten Tätigkeit in Entgeltgruppe 3 und einer internen Prüfung ein Aufstieg in die En t-
geltgruppe 4 erfolgen kann. Aktuell liegt der Durchschnittsbruttoverdienst der Teilnehmen den bei 
1.853,87 €. Würden alle Teilnehmenden in Vollzeit beschäftigt sein, läge dieser bei 2.378,13 €.  
 
3. Teilnehmende nach Strukturmerkmalen  
Die Strukturmerkmale der Beschäftigten des sozialen Arbeitsmarktes in der Verwaltung sind abhängig 
von den Stellenangeboten, den Anforderungsprofilen, den tarifvertraglichen Regelungen, der Struktur 
der Leistungsberechtigten und weiteren örtlichen Faktoren.  
 
Um gleichwohl eine Bewertung und Einschätzung des sozialen Arbeitsmarktes in der Stadtverwaltung 
zu ermöglichen, wird nachfolgend den örtlichen Kennzahlen die Bundesstatistik gegenübergestellt.

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3.1  Nach Geschlecht 
 
81 % der nach dem Teilhabechancengesetz bei der Stadt Münster b eschäftigten Personen sind 
männlich und 19 % weiblich. 
 
3.2 Nach Alter 
 
Der Kreis der Teilnehmenden der Maßnahmen „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und „Eingliederung von 
Langzeitarbeitslosen“ ist größtenteils im für Erwerbsfähige fortgeschrittenen Alter. So hat die Mehrheit 
der Teilnehmenden bundesweit wie auch bei der Stadt Münster das 45. L ebensjahr bereits erreicht 
bzw. überschritten. Die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Münster sind durchschnit t-
lich 49,47 Jahre alt. 
 
 
Die Stadt Münster hat eine größere Zahl von Personen eingestellt, die das 45. Lebensjahr bereits 
vollendet hat. Das entspricht insbesondere auch der Zielrichtung des Teilhabechancengesetzes.

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V/0376/2020 
 
 
3.3  Nach Migrationshintergrund 
 
In Bezug auf den Migrationshintergrund der Teilnehmenden stehen dem Personal - und Organisati-
onsamt die Informationen zu zwei Merkmale n zur Verfügung: die Staatsangehörigkeit der Teilne h-
menden sowie der Geburtsort. Zwei Teilnehmende besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. 
Vier der Teilnehmenden besitzen neben der deutschen Staatsangehörigkeit a uch eine zweite Staats-
angehörigkeit. 
 
 
Der Anteil an Teilnehmenden, deren Migrationshintergrund anhand ihres Geburtsortes erkennbar 
ist, ist deutlich höher, er liegt bei 17 %.

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V/0376/2020 
 
 
 
 
3.4 Nach abgeschlossener Berufsausbildung 
 
 
3.5 Nach Schwerbehinderung 
 
Zwei der Teilnehmenden sind schwerbehindert, das entspricht einer Quote von 6 %. Weitere Tei l-
nehmende haben gesundheitliche Einschränkungen. 
 
4. Hilfeunabhängigkeit der Teilnehmenden1 
 
Durch die Maßnahmen § 16 e/i SGB II sind insgesamt 6 8 % der Teilnehmenden der Stadt Münster 
hilfeunabhängig geworden. Von den 29  Teilnehmenden, die in einem Ein -Personen-Haushalt leben, 
                                                
1 Quelle: Statistische Daten des Jobcenters Münster zum Stichtag 30.06.2020

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V/0376/2020 
sind 22 Personen (76  %) mittlerweile nic ht mehr im Leistungsbezug. Zwei Teilnehmende leben in 
einem Mehr -Personen-Haushalt o hne Kinder. Von dies en ist eine  Bedarfsgemeinschaft durch die 
Maßnahme hilfeunabhängig geworden. Zwei  Teilnehmerinnen und Teilnehmer leben in einem Mehr -
Personen-Haushalt mit Kindern. Davon ist e ine dieser Bedarfsgemeinschaften  hilfeunabhängig ge-
worden. Drei Teilnehmende sind alleinerziehend. Diese drei Bedarfsgemeinschaften sind derzeit noch 
im Leistungsbezug.  
 
5. Fazit und Ausblick 
 
 Nach dem derzeitigen Stand ist die Beschäftigung der städtischen Teilnehmenden im Rahmen des 
Teilhabechancengesetzes ein Erfolg. Eine Person, die 2019 eingestellt wurde, musste leider aufgrund 
eines negativen amtsärztlichen Gutachtens zur gesundheitlichen Ei gnung aus dem Dienst wieder 
ausscheiden. Mit einer Person wurde innerhalb der Probezeit ein Auflösungsvertrag geschlossen. 
Eine Person hat den Einsatzort stadtintern und innerhalb der Maßnahme § 16i SGB II gewechselt. 
Bisher ist keiner der neuen Mitarbeitenden in ein unbefristetes, ungefördertes Beschäftigungsverhäl t-
nis bei der Stadt Münster gewechselt. Diese Möglichkeit wird bei Stellenbesetzung en jeweils geprüft; 
im Übrigen steht der stadtinterne Arbeitsmarkt den Teilnehmenden offen. 
 
Um den (Wieder-) Einstieg in das Berufsleben für die Teilnehmenden so reibungslos wie möglich zu 
gestalten, werden die Mitarbeitenden für ein beschäftigungsbegleitendes Coaching freigestellt. Dies 
wird je nach den individuellen Bedürfnissen einmal in der W oche bis einmal im Monat durch die 
Jobcoaches des Kommunalen Servicecenter für Arbeit des Jobcenters Münster durchgeführt.  
 
Um die 40 geschaffenen Stellen voll besetzen zu können, ist das Personal- und Organisationsamt mit 
dem Jobcenter im ständigen Austausch. Die Liste der Einsatzmöglichkeiten wird daher laufend aktua-
lisiert und das Matching der Bewerber und Bewerberinnen zu den Stellen erfolgt so passgenau wie 
möglich. Eben dieses passgenaue Matching erfordert Zeit. Durch d ie bei den Teilnehmenden vorli e-
genden Vermittlungshemmnisse entsteht bei den Fachämtern ein Mehraufwand an Anleitung und 
Betreuung, sodass es nicht immer möglich ist, mehrere Teilnehmende dieser Maßnahme gleichzeitig 
einzuarbeiten. Auch dadurch kommt es zu einer Verzögerung der Besetzung. Durch die Aufnahme 
neuer Einsatzmöglichkeiten arbeitet die Verwaltung daran, nicht nur ein breit gefächertes Angebot zu 
schaffen, sondern auch die verbleibenden Stellenant eile schnellstmöglich zu besetz en. Dabei soll 
insbesondere der Anteil an Frauen unter den Teilnehmenden erhöht werden.  
 
Es ist aufgefallen, dass die kw -Vermerke zum 31.12.2024 nicht den möglichen gesetzlichen Rahmen 
ausschöpfen. Dieser sieht vor, dass die letzten Einmündungen bis zum 31.12.2024 erfolgen können 
und die Beschäfti gungsverhältnisse maximal bis Ende 2029 gefördert werden können. Die kw -
Vermerke der Stadt Münster zum 31.12.2024 haben zum Ergebnis, da ss bereits jetzt bei Neueinste l-
lungen die größtmögliche Förderdauer von 5 Jahren nicht mehr au sgeschöpft werden kann. Die Ver-
waltung wird zum Stellenplanentwurf 2021 vorschlagen, die kw -Vermerke entsprechend des Auße r-
krafttretens des §16i SGB II zu verlängern. Alle bis dahin geschlossenen Verträge könnten einmalig 
verlängert werden.  
 
In Vertretung  
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

25.08.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0376/2020
Typ
Vorlagen
Datum
06.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37