2703/2020
Corona-Pandemie: Fortführung des Notfallfonds Struktursicherung Livemusikstätten
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI/2 Vorlagen-Nummer 2703/2020 Freigabedatum 07.09.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Corona-Pandemie: Fortführung des Notfallfonds Struktursicherung Livemusikstätten Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln bestätigt den Beschluss des Wirtschaftsausschusses vom 16.06.2020 zur Fortführung struktursichernder Unterstützungsmaßnahmen der durch die Corona-Pandemie betroffe- nen Livemusikspielstätten (Vorlage Nummer AN/0824/2020). Gleichzeitig beschließt der Rat die hierfür erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 600.000 € im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15, Transferaufwen- dungen, im Haushaltsjahr 2020. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch Mehrerträge im Teiler- gebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, in der Teilplanzeile 06, Kostenerstattungen und Umla- gen, ebenfalls im Haushaltsjahr 2020. Finanzausschuss 07.09.2020 Rat 10.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 600.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2020 beschlossen: „Der vom Rat am 14.05.2020 beschlossene Notfallfonds zur Struktursicherung bei durch die Corona- Pandemie betroffenen Livemusikspielstätten in Köln hat sich bewährt und soll daher fortgeführt wer- den, sofern die pandemiebedingte Schließung der Livemusikspielstätten über den 31.08.2020 hinaus für längere Zeit staatlicherseits angeordnet wird. Kernaufgabe des Notfallfonds ist die Liquidität klei- nerer und mittlerer, förderwürdiger Spielstätten zu stützen, soweit vorrangig bestehende oder ange- kündigte Hilfsprogramme des Bundes bzw. Landes nicht zum Tragen kommen. Die Verwaltung wird daher, beauftragt den o.a. Notfallfonds fortzuführen und dafür einen weiteren überplanmäßigen Transferaufwand von bis zu 600.000 Euro im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, Haushaltsjahr 2020, bereitzustellen, der aus Mehrerträgen im Teilergebnisplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, Teilplanzeile 06, Kostenerstattungen und Umlagen, Haushaltsjahr 2020, finanziert werden soll bzw. sofern notwendig haushaltswirtschaftlich anderweitig zu finanzieren, und dass andere Formate, die zur Unterstützung der Clubszene relevant sind Berücksichtigung finden.“ Begründung der Dringlichkeit 3 Eine Öffnung der Livemusikstätten ist weiter nicht absehbar, was zunehmend existenzbedrohend wird. Gemeinsam mit dem Klubkomm e.V. erfolgt ein ständiger Dialog über Möglichkeiten zur Nut- zung vorrangig bestehender oder angekündigter Hilfsprogramme des Bundes bzw. Landes. Es ist nicht auszuschließen, dass diese übergeordneten Programme aus unterschiedlichen Gründen nicht greifen. So kommen Projekt-Hilfen nicht zum Tragen, wenn der Klub selbst geschlossen bleiben muss. Kurzfristige Bauinvestititionen sichern ebenso nicht die Existenz kleinerer Einrichtungen. Um kurzfristig und in Absprache mit der Livemusik-Szene handlungsfähig zu sein, müssen die Fortfüh- rung des Hilfsprogrammes und die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel jetzt erfolgen. Bewertung unter Gesichtspunkten der Haushaltsbewirtschaftung in der Corona Krise von II/20 vom 25.03.2020 Die Schließung aller Livemusikspielstätten in Köln seit dem 13.03.2020 hat die Betriebe und Veran- stalter in Köln in eine existenzielle Krise gestürzt. Die andauernde Schließung des Geschäftsbetrie- bes bedeutet für den Großteil der Betriebe die Zahlungsunfähigkeit, wenn keine Hilfe erfolgt, und da- mit die Insolvenz. Hier besteht deshalb ebenso dringlicher wie eiliger Handlungsbedarf, um die beste- henden Strukturen zu erhalten und andere Transferaufwendungen zu vermeiden.
Anlage 3
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Anlage 3
Stellungnahme der Verwaltung zur Nachfrage von RM Jörg Frank auf der Sitzung des
Finanzausschusses am 07.09.2020 zu
TOP 4.1 Corona-Pandemie: Wirtschaftliche Auswirkungen au f die Veranstaltungs- und
Eventbranche in Köln
AN/0564/2020
4.1.1 Antwort der Verwaltung
1778/2020
Antwort der Verwaltung
Der vermeintliche Widerspruch bezieht sich offensichtlich auf folgende Passage in
2609/22020:
„Die KölnBusiness GmbH ist in ständigem Kontakt und Austausch mit der Klubkomm sowie
Betreibern von Spielstätten. Erkenntnis aus den Gesprächen ist, dass das Bundesprogramm
aktuell nicht hilfreich ist, da das Hauptproblem die laufenden Betriebskosten sind.
Mit dem Auslaufen der Überbrückungshilfe des Bundes zum 1. September müssen die
Spielstätten die Betriebskosten wie Miete, Personal usw. alleine schultern. Da nicht
absehbar ist, wann ein regulärer (oder zumindest wirtschaftlich sinnvoller) Betrieb wieder
möglich ist, bedeutet dies für viele Betreiber, dass die Unternehmen in ihrer Existenz bedroht
sind.“
Richtig ist, dass die Überbrückungshilfen wie in der Beantwortung 1778/2020 dargestellt
natürlich für die Abdeckung der Betriebskosten in den Monaten Juni, Juli und August
herangezogen werden konnten/können. Hier ist die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-
GmbH selbstverständlich unterstützend tätig. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage
lief dieses Programm allerdings Ende August aus. Mit „aktuell nicht hilfreich“ war die Zeit
danach, also ab September gemeint, in der das Programm nicht mehr zu greifen schien.
Allerdings gibt es auch bei der Überbrückungshilfe Veränderungen; zum einen wurde die
Antragsfrist für die Abdeckung der Kosten in den Monaten Juni-August bis Ende September
verlängert, und zum anderen haben sich die Spitzen der Großen Koalition darüber hinaus
auf ihrer Sitzung am 25. August auf weitergehende Maßnahmen im Kontext der Coronakrise
geeinigt. Diese laufen vor allem auf eine Verlängerung bestehender Hilfen und Regelungen
hinaus. Die Laufzeit der Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen, die seit
Anfang Juli beantragt werden können, soll bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. In
diesem Fall wäre die Förderung über den städtischen Notfallfonds nachrangig. Gegenwärtig
ist noch nicht klar, für welche Parameter diese Verlängerung im Detail gelten soll.
Wahrscheinlich ist, dass zumindest der Zeitraum, in dem die Überbrückungshilfen beantragt
werden können, sowie der Zeitraum, in dem die Auszahlung der Überbrückungshilfen erfolgt,
bis Ende des Jahres 2020 ausgeweitet wird. Ob auch die Monate, in denen für die
Anspruchsberechtigung entsprechend hohe Umsatzausfälle nachgewiesen werden müssen
– gegenwärtig sind dies April und Mai 2020 – angepasst werden, ist noch unsicher.
Ebenfalls besteht gegenwärtig keine Klarheit darüber, ob auch die im Rahmen der
Überbrückungshilfen erstattungsfähigen Kosten nachträglich ausgeweitet werden. Im Fall der
Corona-Soforthilfen war dies zumindest in Nordrhein-Westfalen geschehen.
Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH hält die Entwicklung der Förderprogramme
ständig im Blick und steht selbstverständlich den Livemusikspielstätten wie allen
Unternehmen auch bei der Überbrückungshilfe beratend zur Seite; im Einzelfall bietet sich
jedoch auch die Hilfe eines/einer Steuerberaters/in an. Insbesondere wird in der nächsten
Zeit zu prüfen sein, für welchen Zeitraum und wann, welches Unterstützungsprogramm in
Anspruch genommen werden sollte, um die Wirkung nicht zu neutralisieren.
Anlage 2, Auszug aus FA 07-09-2020 zu 1778-2020
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 08.09.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 07.09.2020 öffentlich 4.1 Corona-Pandemie: Wirtschaftliche Auswirkungen auf die Veranstal- tungs- und Eventbranche in Köln AN/0564/2020 4.1.1 Antwort der Verwaltung 1778/2020 RM Frank verweist auf die am 31.08.2020 im Ausschuss Kunst und Kultur vorgelegte Beantwortung einer Anfrage (2609/2020) zum Sachstand Fortführung des Notfall- fonds Struktursicherung Livemusikstätten, in der Probleme im Zusammenhang mit Überbrückungshilfen geschildert werden. Er sehe hier einen Widerspruch zu der Aussage der vorliegenden Beantwortung, die schildere, dass die Erstattung von fixen Betriebskosten möglich sei. Er frage sich daher, warum die Stadtverwaltung und die KölnBusiness Wirtschaftsförderungsgesellschaft nicht entsprechende Beratungsleis- tungen anbiete, wie die Überbrückungshilfen gewährt werden können. Schließlich habe der Wirtschaftsausschuss beschlossen, nachrangige Hilfen sicherzustellen. Er bitte die Verwaltung um Aufklärung. Herr Beigeordneter Greitemann sagt eine schriftliche Beantwortung zu.
Anlage 1, Auszug aus FA 07-09-2020 zu 2703-2020
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 08.09.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 07.09.2020 öffentlich 10.65 Corona-Pandemie: Fortführung des Notfallfonds Struktursicherung Livemusikstätten 2703/2020 RM Frank schlägt vor, die Vorlage ohne Votum in den Rat zu verweisen. Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs sei zunächst die Beantwortung seiner Nachfrage zu TOP 4.1.1 (1778/2020) nötig, die zur Ratssitzung vorliegen solle. Der Ausschuss ist damit einverstanden. Beschluss: Der Finanzausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den Rat.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2703/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.09.2020
- Erstellt
- 27.08.2020 09:41