AN/0628/2017
Feinstaubreduzierung im Kölner Norden
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Antrag nach § 3 (CDU BV5)
2515 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Neusser Str. 450 50733 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - Rathaus- Eingang beim Bezirksbürgermeister: 24.04.2017 AN/0628/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Feinstaubreduzierung im Kölner Norden - Antrag der CDU - Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Nip- pes am 11.05.2017 zu setzen. Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung im Rahmen eines Pilotprojektes im Stadtbezirk Nippes um die Erstellung einer Konzeption mit anschließender Ausführung wie unter Einsatz spe- zieller Reinigungsmaschinen durch Straßenabsaugung und -spülung mittels Wassereinsatz an geeigneten Stellen eine wirksame Reduzierung von Feinstaubaufwirbelungen erfolgen kann. Gleichzeitig ist unter Verwendung geeigneter Messtechnik, ggf. in Zusammenarbeit mit Prüforgani- sationen wie z. B. TÜV oder DEKRA, eine dauernde Projektüberwachung inkl. Vergleichsmessun- gen sicherzustellen. Begründung: Eine Antwort auf einen Antrag im Landtag Baden-Württemberg vom Januar 2017 ergab u. a., dass lediglich 7% aller Feinstaubemissionen im Bereich des Messpunktes „Am Neckartor“ in Stuttgart CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes Bezirksrathaus Nippes Neusser Straße 450 50733 Köln Tel: 0221-221 95 305 Fax: 0221-221 95 394 www.fraktion.cdu-koeln.de cdu-bv5@stadt-koeln.de CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes Bezirksrathaus Nippes – Neusser Straße 450 – 50733 Köln aus Abgasemissionen der Fahrzeuge resultieren, davon 6% lokal und 1% bedingt aus dem Hinter- grund. Einen viel höheren Anteil hatten jedoch Aufwirbelungen von Staubpartikeln, die durch die im An- trag beschriebenen Maßnahmen vermieden werden könnten, da die Staubpartikel entweder abge- saugt oder fortgeschwemmt würden. Die regelmäßige Nassreinigung von Straßen unter Verwendung geeigneter, möglicherweise be- reits vorhandener, Fahrzeuge bedeutet einen wesentlich geringeren Aufwand, als z. B. derzeit dis- kutierte Fahrverbote, die letztlich einen erheblichen Schaden für die Kölner Wirtschaft und Köln insgesamt ergeben würden. Die Stadt Stuttgart führt hierzu z. Zt. einen Pilotversuch durch, wobei sich bis jetzt positive Ergebnisse gezeigt haben. gez. Schmitz gez. Erkelenz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Neusser Straße 450
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0628/2017
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (CDU)
- Datum
- 25.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27