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AN/0628/2017

Feinstaubreduzierung im Kölner Norden

Antrag nach § 3 BV5 (CDU) 25.04.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 11.05.2017, TOP 8.1.10

Antrag nach § 3 (CDU BV5)

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Antrag nach § 3 (CDU BV5)

2515 Zeichen

Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Neusser Str. 450 
50733 Köln 
Frau  
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
- Rathaus-  
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister: 24.04.2017 
AN/0628/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Feinstaubreduzierung im Kölner Norden 
- Antrag der CDU - 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Nip-
pes am 11.05.2017 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung im Rahmen eines Pilotprojektes im Stadtbezirk 
Nippes um die Erstellung einer Konzeption mit anschließender Ausführung wie unter Einsatz spe-
zieller Reinigungsmaschinen durch Straßenabsaugung und -spülung mittels Wassereinsatz an 
geeigneten Stellen eine wirksame Reduzierung von Feinstaubaufwirbelungen erfolgen kann. 
 
Gleichzeitig ist unter Verwendung geeigneter Messtechnik, ggf. in Zusammenarbeit mit Prüforgani-
sationen wie z. B. TÜV oder DEKRA, eine dauernde Projektüberwachung inkl. Vergleichsmessun-
gen sicherzustellen. 
 
Begründung: 
 
Eine Antwort auf einen Antrag im Landtag Baden-Württemberg vom Januar 2017 ergab u. a., dass 
lediglich 7% aller Feinstaubemissionen im Bereich des Messpunktes „Am Neckartor“ in Stuttgart 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes 
Bezirksrathaus Nippes 
Neusser Straße 450 
50733 Köln 
Tel: 0221-221 95 305 
Fax: 0221-221 95 394 
 
www.fraktion.cdu-koeln.de 
cdu-bv5@stadt-koeln.de 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes  
Bezirksrathaus Nippes – Neusser Straße 450 – 50733 Köln

aus Abgasemissionen der Fahrzeuge resultieren, davon 6% lokal und 1% bedingt aus dem Hinter-
grund.  
 
Einen viel höheren Anteil hatten jedoch Aufwirbelungen von Staubpartikeln, die durch die im An-
trag beschriebenen Maßnahmen vermieden werden könnten, da die Staubpartikel entweder abge-
saugt oder fortgeschwemmt würden.  
 
Die regelmäßige Nassreinigung von Straßen unter Verwendung geeigneter, möglicherweise be-
reits vorhandener, Fahrzeuge bedeutet einen wesentlich geringeren Aufwand, als z. B. derzeit dis-
kutierte Fahrverbote, die letztlich einen erheblichen Schaden für die Kölner Wirtschaft und Köln 
insgesamt ergeben würden. Die Stadt Stuttgart führt hierzu z. Zt. einen Pilotversuch durch, wobei 
sich bis jetzt positive Ergebnisse gezeigt haben. 
 
 
 
gez. Schmitz gez. Erkelenz

Beratungsverlauf (1)

11.05.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Neusser Straße 450
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/0628/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (CDU)
Datum
25.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27