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3572/2025

66. Anordnung der Kostenspaltung gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages vom 29.06.2001

Beschlussvorlage Ausschuss 11.02.2026

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Nächste Beratung: Mobilitätsausschuss, Sitzung am 03.03.2026, TOP 3.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

2998 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/621/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3572/2025 
Freigabedatum 
11.02.2026  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
66. Anordnung der Kostenspaltung gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln über die 
Erhebung eines Erschließungsbeitrages vom 29.06.2001  
Beschlussorgan 
Mobilitätsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Mobilitätsausschuss beschließt, dass für die  
 
Erschließungsanlage   Dürener Straße in Köln-Junkersdorf 
von 25 m östlich Einmündung Horbeller Straße (Beginn des Erschlie-
ßungsbereiches der Ortsdurchfahrt) 
bis  7 m westlich des Gebäudes Dürener Str. 437 (Ende des Er-
schließungsbereiches der Ortsdurchfahrt) 
der Erschließungsbeitrag für die Teileinrichtungen 
Fahrbahn, kombinierter Geh-Radweg, Parkfläche, Straßenbäume, Straßenbegleitgrün, Ent-
wässerung, Beleuchtung 
selbstständig erhoben wird. 
 
Alternative: 
 
Verzicht auf Kostenspaltung  
 
 
Mobilitätsausschuss 03.03.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet die Gemeinden für die erstmalige Herstellung von 
Erschließungsanlagen (im Wesentlichen Straßen) Erschließungsbeiträge von den Eigentü-
mer*innen der erschlossenen Grundstücke zu erheben. 
Grundsätzlich entsteht für eine Erschließungsanlage die Beitragspflicht (also die Möglichkeit 
der Abrechnung) mit deren vollständiger Herstellung, vorausgesetzt die Stadt ist Eigentümerin 
aller Straßenflächen und die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt. 
Sofern sich aber bei einzelnen Teileinrichtungen unabsehbare Verzögerungen ergeben, sieht 
das Gesetz die Möglichkeit einer Abrechnung von fertigen Teilen einer Erschließungsanlage 
vor. Nach § 127 Abs. 3 BauGB kann der Erschließungsbeitrag für den Grunderwerb, die Frei-
legung und für die technischen Ausbauteile der Erschließungsanlage selbstständig erhoben 
werden (Kostenspaltung). Auch § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Er-
schließungsbeitrages vom 29.06.2001 sieht die Möglichkeit der Kostenspaltung vor. 
Für die in dem Beschlussvorschlag aufgeführte Dürener Straße soll durch die Anordnung der 
Kostenspaltung die Grundlage geschaffen werden, den Erschließungsbeitrag für die techni-
schen Teileinrichtungen selbstständig zu erheben. Die Anlage ist zwar seit 2006 technisch fer-
tiggestellt, die Stadt Köln ist jedoch noch nicht Eigentümerin der gesamten Straßenlandfläche. 
 
Alternative: 
Bei Verzicht auf eine Kostenspaltung verzögert sich die Refinanzierung der Herstellungskos-
ten.  
 
Sollte der Grunderwerb endgültig scheitern, ist im Hinblick auf § 12a Kommunalabgabenge-
setz NRW, der eine zeitliche Begrenzung der Beitragserhebungsmöglichkeit seit dem Eintritt 
der Vorteilslage vorsieht, auf jeden Fall Anfang 2027 eine Kostenspaltung aufgrund der beste-
henden Beitragserhebungspflicht erforderlich.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

853 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Anordnung der Kostenspaltung erfolgt im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen 
Beitragserhebungspflicht 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

03.03.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3572/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
11.02.2026
Erstellt
15.12.2025 12:19