3572/2025
66. Anordnung der Kostenspaltung gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages vom 29.06.2001
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/62/621/1 Vorlagen-Nummer 3572/2025 Freigabedatum 11.02.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 66. Anordnung der Kostenspaltung gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages vom 29.06.2001 Beschlussorgan Mobilitätsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Mobilitätsausschuss beschließt, dass für die Erschließungsanlage Dürener Straße in Köln-Junkersdorf von 25 m östlich Einmündung Horbeller Straße (Beginn des Erschlie- ßungsbereiches der Ortsdurchfahrt) bis 7 m westlich des Gebäudes Dürener Str. 437 (Ende des Er- schließungsbereiches der Ortsdurchfahrt) der Erschließungsbeitrag für die Teileinrichtungen Fahrbahn, kombinierter Geh-Radweg, Parkfläche, Straßenbäume, Straßenbegleitgrün, Ent- wässerung, Beleuchtung selbstständig erhoben wird. Alternative: Verzicht auf Kostenspaltung Mobilitätsausschuss 03.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet die Gemeinden für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (im Wesentlichen Straßen) Erschließungsbeiträge von den Eigentü- mer*innen der erschlossenen Grundstücke zu erheben. Grundsätzlich entsteht für eine Erschließungsanlage die Beitragspflicht (also die Möglichkeit der Abrechnung) mit deren vollständiger Herstellung, vorausgesetzt die Stadt ist Eigentümerin aller Straßenflächen und die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt. Sofern sich aber bei einzelnen Teileinrichtungen unabsehbare Verzögerungen ergeben, sieht das Gesetz die Möglichkeit einer Abrechnung von fertigen Teilen einer Erschließungsanlage vor. Nach § 127 Abs. 3 BauGB kann der Erschließungsbeitrag für den Grunderwerb, die Frei- legung und für die technischen Ausbauteile der Erschließungsanlage selbstständig erhoben werden (Kostenspaltung). Auch § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Er- schließungsbeitrages vom 29.06.2001 sieht die Möglichkeit der Kostenspaltung vor. Für die in dem Beschlussvorschlag aufgeführte Dürener Straße soll durch die Anordnung der Kostenspaltung die Grundlage geschaffen werden, den Erschließungsbeitrag für die techni- schen Teileinrichtungen selbstständig zu erheben. Die Anlage ist zwar seit 2006 technisch fer- tiggestellt, die Stadt Köln ist jedoch noch nicht Eigentümerin der gesamten Straßenlandfläche. Alternative: Bei Verzicht auf eine Kostenspaltung verzögert sich die Refinanzierung der Herstellungskos- ten. Sollte der Grunderwerb endgültig scheitern, ist im Hinblick auf § 12a Kommunalabgabenge- setz NRW, der eine zeitliche Begrenzung der Beitragserhebungsmöglichkeit seit dem Eintritt der Vorteilslage vorsieht, auf jeden Fall Anfang 2027 eine Kostenspaltung aufgrund der beste- henden Beitragserhebungspflicht erforderlich.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Anordnung der Kostenspaltung erfolgt im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Beitragserhebungspflicht Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3572/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.02.2026
- Erstellt
- 15.12.2025 12:19