A-W/0014/2019
Öffentlichkeitscharakter der Eltingstraße sichtbarer machen
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Originalantrag
2548 Zeichen
FDP in der
Bezirksvertretung West
Geringhoffstraße 48
48163 Münster
Tel. 0251 - 987 30 60
Fax: 0251 - 987 30 61
Email: bv-west@fdp-ms.de
www.bvwest.fdp-ms.de
Peter Koch-Tölken
Bezirksvertreter
Münster, 18.06.2019
Antrag
A-W/0014/2019
Öffentlichkeitscharakter der Eltingstraße
sichtbarer machen
Die Bezirksvertretung West möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit der Charakter der Eltingstraße in Roxel
als öffentlicher Verkehrsraum sichtbarer als bisher gemacht werden kann , um aktuell
immer wieder auftretende Konflikte zwischen öffentlichem und privatem Straßenraum z u
vermeiden.
Geprüft werden sollte auch, ob ein Halteverbot auf der Straße, Farbmarkierungen sowie
eine bessere Kennzeichnung der Vorfahrtsregelung zu einer Verbesserung der Situation
beitragen können.
Begründung:
Die Eltingstraße erstreckt sich als Sack gasse von der Wulfertstr. bis zur
Grundstücksgrenze "Brintrup", ist jedoch als Straße und somit öffentlicher Raum nicht klar
erkennbar. Vielmehr empfinden die Nutzer der Fläche die Straße lediglich als Zufahrtweg
zu den dort zahlreich vorhandenen Parkplätzen. Auch diese Parkplätze sind nicht als
Einzelparkplätze gek ennzeichnet, so daß die Parkordnung auf der Gesamtfläche
insgesamt als nicht einheitlich gekennzeichnet ist.
Schon öfters ist es vorgekommen, dass bei Ausfahrten aus den Stellplätzen Unfallschäden
durch Auffahren auf Autos entstanden sind, die sich regelw idrig zwischen die Parkbuchten
auf die öffentliche Fläche der Eltingstraße gestellt haben - ein Verhalten, was zu
besucherstarken Zeiten oft zu beobachten ist. Ausfahrende Parker übersehen wegen des
toten Winkels oft diese nicht ordnungsgemäß parkenden Aut os. Es entsteht das Problem,
inwieweit der Unfall nun auf einer Privatfläche oder auf öffentlicher Fläche geschehen ist
und ob die Herbeirufung von Polizei notwendig ist oder nicht.
Im Übrigen wird die Eltingstraße durch ihren derzeitigen „Zufahrts“ -Charakter auch nicht
als vorfahrtsberechtigt gegenüber dem Verkehr auf der Wulfertstraße empfunden (rechts
An den Bezirksbürgermeister
- 2 -
vor links), was dort täglich und ständig zu beobachten ist. Daher scheint es angemessen
zu sein, die Eltingstraße stärker als öffentlichen Raum zu kennzeichnen.
Nachrichtlich: Die Verwaltung der Parkfläche obliegt einer münsterschen Hausverwaltung.
Zur Darstellung des Problems ist ein farbiger Auszug aus Google beigelegt.
Peter Koch-Tölken
Bezirksvertreter
Stellungnahme der Verwaltung vom 12.09.2019
3705 Zeichen
A-w j 00A 4 /2019 32.23.0012 12.09.2019 Frau Krieger 3211 An die Bezirksvertretung Münster-West | | üb Dezernent I | STADT MÜNSTER | Herr ‘9. SEP. 2018 Herrn Stadtrat Heuer Eing. 48, SEP. 2019 | am IS a über y2 33.24 - Frau Remmers Die FDP-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung beauftragt zu prü- fen, inwieweit der Charakter der Eltingstraße als öffentlicher Verkehrsraum sichtbarer gestal- “tet werden kann, um aktuell immer wieder auftretende Konflikte zwischen öffentlichem und privatem Straßenraum zu vermeiden. Weiterhin wird angeregt zu. prüfen, ob ein Haltverbot, Farbmarkierungen sowie eine bessere Kennzeichnung der Vorfahrtregelung zu einer Ver- besserung der Situation beitragen können. Sichtbarkeit als öffentlicher Verkehrsraum Bei der Eltingstraße handelt es sich um eine Sackgasse, die mit einem Parkplatz abschließt. Beides, sowohl die Straße als auch der Parkplatz, sind öffentliche Verkehrsfläche. Durch den Asphalt an der Wulfertstraße und der Eitingstraße sowie dem Straßenbenen- nungsschild im Einmündungsbereich ist die Eltingstraße als öffentliche Straße erkennbar. Es wurde jedoch vor Ort festgestellt, dass der Einmündungsbereich sehr stark mit Grün züge- wachsen ist. Das städtische Tiefoauamt wurde bereits darum gebeten, einen Grünrückschnitt zu veranlassen. Um die Sichtbarkeit der Einmündung Eltingstraße und die Vorfahrt der von rechts kommenden Verkehrsteilnehmer/-innen zu erhöhen, wird ein Verkehrszeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) aufgestellt. Haltverbote und Farbmarkierungen Verkehrszeichen, auch Haltverbote, dürfen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur dort angeordnet. werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich . ist. An der Eltingstraße liegt nach Mitteilung der Polizei keine Unfalllage vor. Auch von den Abfallwirtschaftsbetrieben und der Feuerwehr liegt keine Mitteilung vor, dass die Einrichtung eines Haltverbotes erforderlich ist. Vor Ort konnte ebenfalls keine Erforderlichkeit für ein Haltverbot festgestellt werden. Die Ein- richtung eines Haltverbotes ist daher rechtlich nicht möglich. Es dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen und -einrichtungen verwendet werden. Farbmarkierungen auf öffentlichen Verkehrsflächen stellen keine Verkehrszeichen und -einrichtungen nach der StVO dar und sind somit rechtlich nicht zulässig. Weiterhin wird die Verkehrssituation auf dem öffentlichen Parkplatz angesprochen. Vor Ort und auf diversen Luftbildaufnahmen konnte eine geordnete Parkweise auch ohne Markie- rungen festgestellt werden. Markierungen sind zudem auf gepflasterten Flächen nicht lange haltbar und werden in der Regel aufgrund des hohen Unterhaltungsaufwandes vom Tiefbau- amt nicht aufgebracht. Eine Abgrenzung der Parkstände durch eine geänderte Pflasterung ist hingegen mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Darüber hinaus erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegensei- tige Rücksichtnahme. Diese Grundregel ist nach der StVO bei der Teilnahme am Straßen- verkehr zu beachten und gilt auch auf Parkplätzen. Markierungen oder Änderungen des Pflasters sind nicht erforderlich und sollten daher nicht vorgenommen werden. Um die Sichtbarkeit der Einmündung Eltingstraße zu verbessern, wird der Grünrückschnitt im Einmündungsbereich vorgenommen und das Verkehrszeichen mit der Nummer 102 (Kreu- zung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts) aufgestellt. Die verkehrsrechtliche Anord- nung hierzu ist bereits erfolgt und wird in Kürze vom städtischen Bauhof umgesetzt. Weitere Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung und der Polizei verkehrlich nicht erfor- derlich. ad Any) Schulze- Wefher
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Geringhoffstraße 48
- Wulfertstraße
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0014/2019
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 17.06.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37