3443/2020
Quarantänestation in Roggendorf/Thenhoven
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3192 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 3443/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 03.12.2020 Quarantänestation in Roggendorf/Thenhoven Mit der Anfrage 1334/2020 bittet die FDP der Bezirksvertretung Chorweiler um Auskunft zur Quaran- tänestation in Roggendorf/Thenhoven: 1. Zu wie vielen Infektionen ist es bereits in Unterkünften für Geflüchtete in Köln bzw. im Bezirk Chorweiler gekommen? 2. Wie viele Quarantänestationen für Geflüchtete gibt es sonst noch in Köln bzw. im Bezirk Chorweiler? 3. Wie soll die Einhaltung der angeordneten Quarantänen durchgesetzt werden? 4. Wie lange soll die Unterkunft als Quarantänestation genutzt werden? 5. Wann soll die Unterkunft ihren regulären Betrieb als Wohnheim aufnehmen? Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: zu 1.) Im Stadtbezirk Chorweiler gibt es insgesamt vier belegte Unterkünfte für Geflüchtete. Davon drei Unterkünfte mit abgeschlossenen Unterbringungseinheiten und eine Unterkunft mit mobi- len Unterbringungseinheiten der sogenannten 2. Generation (Gemeinschafsanitäreinrichtung). Seit dem 01.10.2020 gab es stadtweit bei 160 untergebrachten Geflüchteten ein positives Testergebnis (Stand 27.11.2020). Davon entfielen nur zwei positive Testergebnisse auf den Stadtbezirk Chorweiler (in abgeschlossenen Unterbringungseinheiten). zu 2.) Im Stadtbezirk Chorweiler gibt es zwei Unterkünfte, die zur Quarantäne und Schutzisolierung von positiv Getesteten bzw. Kontaktpersonen genutzt werden. Seit Beginn der Pandemie zu- nächst der Standort am Erbacher Weg in Lindweiler und neuerdings auch der Standort in der Sinnersdorfer Str. in Roggendorf/Thenhoven. Darüber hinaus gibt es noch einen weiteren Standort in der Geisbergstr. in Klettenberg. zu 3.) Die Einweisung von positiv Getesteten bzw. Kontaktpersonen und die Anordnung einer Qua- rantäne obliegen dem Gesundheitsamt. Vor Ort werden die Geflüchteten durch den beauftrag- ten Betreuungsträger Deutsches Rotes Kreuz (DRK) betreut und es wird ein Wach- und Si- cherheitsdienst eingesetzt. Allerdings ist weder der Betreuungsträger noch der Wach- und Sicherheitsdienst beauftragt und befugt coronabedingte Maßnahmen umfassend zu kontrollieren und durchzusetzen. 2 Sollte die Unterkunft unerlaubt verlassen werden, gilt das folgende Verfahren: Zunächst erfolgt eine unmittelbare Ansprache durch die Heimleitung oder außerhalb deren Dienstzeiten durch den beauftragten Wach- und Sicherheitsdienst. Außerdem werden die Personen direkt an das Gesundheitsamt gemeldet. Von dort aus werden die Informationen wiederum an das Amt für öffentliche Ordnung übermittelt und es obliegt auch diesem Amt entsprechende Ordnungsgel- der zu verhängen. zu 4.) Ein Nutzungsende ist vorerst nicht abzusehen. Die Entscheidung hierzu obliegt einzig und alleine dem Gesundheitsamt bzw. dem städtischen Krisenstab. zu 5.) Das ist nicht bekannt. Siehe vorherige Antwort. Im Übrigen handelt es sich bei dem Standort in der Sinnersdorfer Str. um kein Wohnheim, sondern um abgeschlossene Unterbringungsein- heiten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3443/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 02.12.2020
- Erstellt
- 27.11.2020 08:37