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3443/2020

Quarantänestation in Roggendorf/Thenhoven

Beantwortung einer Anfrage (BV) 02.12.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 03.12.2020

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3192 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 
 3443/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 03.12.2020 
 
Quarantänestation in Roggendorf/Thenhoven 
Mit der Anfrage 1334/2020 bittet die FDP der Bezirksvertretung Chorweiler um Auskunft zur Quaran-
tänestation in Roggendorf/Thenhoven: 
 
1. Zu wie vielen Infektionen ist es bereits in Unterkünften für Geflüchtete in Köln bzw. im Bezirk 
Chorweiler gekommen? 
 
2. Wie viele Quarantänestationen für Geflüchtete gibt es sonst noch in Köln bzw. im Bezirk 
Chorweiler? 
 
3. Wie soll die Einhaltung der angeordneten Quarantänen durchgesetzt werden? 
 
4. Wie lange soll die Unterkunft als Quarantänestation genutzt werden? 
 
5. Wann soll die Unterkunft ihren regulären Betrieb als Wohnheim aufnehmen? 
 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
zu 1.) Im Stadtbezirk Chorweiler gibt es insgesamt vier belegte Unterkünfte für Geflüchtete. Davon 
drei Unterkünfte mit abgeschlossenen Unterbringungseinheiten und eine Unterkunft mit mobi-
len Unterbringungseinheiten der sogenannten 2. Generation (Gemeinschafsanitäreinrichtung). 
 
 Seit dem 01.10.2020 gab es stadtweit bei 160 untergebrachten Geflüchteten ein positives 
Testergebnis (Stand 27.11.2020). Davon entfielen nur zwei positive Testergebnisse auf den 
Stadtbezirk Chorweiler (in abgeschlossenen Unterbringungseinheiten). 
 
zu 2.) Im Stadtbezirk Chorweiler gibt es zwei Unterkünfte, die zur Quarantäne und Schutzisolierung 
von positiv Getesteten bzw. Kontaktpersonen genutzt werden. Seit Beginn der Pandemie zu-
nächst der Standort am Erbacher Weg in Lindweiler und neuerdings auch der Standort in der 
Sinnersdorfer Str. in Roggendorf/Thenhoven. Darüber hinaus gibt es noch einen weiteren 
Standort in der Geisbergstr. in Klettenberg. 
 
zu 3.) Die Einweisung von positiv Getesteten bzw. Kontaktpersonen und die Anordnung einer Qua-
rantäne obliegen dem Gesundheitsamt. Vor Ort werden die Geflüchteten durch den beauftrag-
ten Betreuungsträger Deutsches Rotes Kreuz (DRK) betreut und es wird ein Wach- und Si-
cherheitsdienst eingesetzt. 
 
Allerdings ist weder der Betreuungsträger noch der Wach- und Sicherheitsdienst beauftragt 
und befugt coronabedingte Maßnahmen umfassend zu kontrollieren und durchzusetzen.

2 
 
Sollte die Unterkunft unerlaubt verlassen werden, gilt das folgende Verfahren: Zunächst erfolgt 
eine unmittelbare Ansprache durch die Heimleitung oder außerhalb deren Dienstzeiten durch 
den beauftragten Wach- und Sicherheitsdienst. Außerdem werden die Personen direkt an das 
Gesundheitsamt gemeldet. Von dort aus werden die Informationen wiederum an das Amt für 
öffentliche Ordnung übermittelt und es obliegt auch diesem Amt entsprechende Ordnungsgel-
der zu verhängen. 
 
zu 4.) Ein Nutzungsende ist vorerst nicht abzusehen. Die Entscheidung hierzu obliegt einzig und 
alleine dem Gesundheitsamt bzw. dem städtischen Krisenstab. 
 
zu 5.) Das ist nicht bekannt. Siehe vorherige Antwort. Im Übrigen handelt es sich bei dem Standort 
in der Sinnersdorfer Str. um kein Wohnheim, sondern um abgeschlossene Unterbringungsein-
heiten.

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3443/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
02.12.2020
Erstellt
27.11.2020 08:37