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TOP 4.1: Energieleitlinien Stadt Köln 2017 - Anpassung der bestehenden Energieleitlinien an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen, 1895/2017

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/1598/2017 vom 06.11.2017

Stand: Am 06.11.2017 im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft ungeändert beschlossen.

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Dr. Martin Schoser Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 06.11.2017 AN/1598/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 06.11.2017 TOP 4.1: Energieleitlinien Stadt Köln 2017 - Anpassung der bestehenden Energieleitlinien an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen, 1895/2017 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung zu nehmen: Beschluss: In Anlage 1 sollen die folgenden Punkte geändert werden. Punkt: 2 Wirtschaftlichkeit sind die Umweltfolgekosten wie in der bisherigen Fassung wieder aufzunehmen. Als letzter Satz wird hinzugefügt: „Die Umweltfolgekosten werden in Höhe von mindestens 80 €/t CO2 als Beitrag zum Klimaschutz angesetzt.“ Bei der Fernwärme wird der Absatz 5.3 wie folgt geändert: Punkt 5.3 Fernwärme „Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung, wie in Köln verfügbar, ist unter Nachhaltigkeits- gesichtspunkten gegenüber anderen Heizsystemen zu bevorzugen. Dabei ist sowohl bei Neubaumaßnahmen wie auch bei Sanierungen zu überprüfen, ob Fernwärme in der Nähe des Objektes vorhanden ist. Ist eine Fernwärmeversorgung möglich, ist beim Versorger RheinEnergie AG eine Anschlussanfrage zu stellen und zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit beim Energiemanagement im Rahmen der energiewirtschaftlichen Prüfung vorzulegen. Da- bei ist die Anschlussleistung auf Grund der hohen Kosten der Leistungsvorhaltung auf den kleinstmöglichen Wert auszulegen. Wenn keine Fernwärme genutzt werden kann, ist der - 2 - Einsatz von regenerativen Heizungssystemen bzw. anderen geeigneten alternativen Hei- zungskonzepten (siehe auch 5.9) zu prüfen “ Begründung: Das Umweltbundesamt empfiehlt die Umweltfolgekosten beim Energieeinsatz mit 80 €/t CO2 anzusetzen. Nach den bisherigen Leitlinien wurden 50 € angesetzt. Dass dieser Ansatz bis- her angeblich nie zu einer Veränderung des Ergebnisses bei Wirtschaftlichkeitsberechnun- gen geführt hat, ist ein kein Grund jetzt ganz darauf zu verzichten. Bei der Beispielrechnung zur GS Zollstock machen 80 € immerhin 1,2 ct/kWh Unterschied zwischen Gas und Fern- wärme – Einsatz aus. Die Inbetriebnahme eines der modernsten Heizkraftwerke Europas in Niehl und der Ausbau des Fernwärmenetzes waren in den letzten Jahren mit Abstand die wirkungsvollsten Maß- nahmen zur Senkung des CO2 - Ausstoßes in Köln. Sowohl Bund und Land haben diese Maßnahmen mit hohen Subventionen gefördert. Das Kraftwerk kann aber nur dann seine volle ökologische Wirkung entfalten, wenn die bei der Stromerzeugung anfallende Wärme auch genutzt wird. Deshalb sollte die Stadt beim Anschluss an die Fernwärme Vorbild sein und die Fernwärme bevorzugt einsetzen. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 06.11.2017

    Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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