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AN/1598/2017

TOP 4.1: Energieleitlinien Stadt Köln 2017 - Anpassung der bestehenden Energieleitlinien an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen, 1895/2017

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 06.11.2017

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 06.11.2017

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

3243 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden des  
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
Dr. Martin Schoser 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 06.11.2017 
 
AN/1598/2017 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 06.11.2017 
 
TOP 4.1: Energieleitlinien Stadt Köln 2017 - Anpassung der bestehenden 
Energieleitlinien an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen, 1895/2017 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung 
der nächsten Ausschusssitzung zu nehmen: 
 
Beschluss: 
 
In Anlage 1 sollen die folgenden Punkte geändert werden.  
 
Punkt: 2 Wirtschaftlichkeit 
 
sind die Umweltfolgekosten wie in der bisherigen Fassung wieder aufzunehmen. Als letzter 
Satz wird hinzugefügt: 
„Die Umweltfolgekosten werden in Höhe von mindestens 80 €/t CO2 als Beitrag zum 
Klimaschutz angesetzt.“ 
 
Bei der Fernwärme wird der Absatz 5.3 wie folgt geändert: 
 
Punkt 5.3 Fernwärme 
 
„Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung, wie in Köln verfügbar, ist unter Nachhaltigkeits-
gesichtspunkten gegenüber anderen Heizsystemen zu bevorzugen. Dabei ist sowohl bei 
Neubaumaßnahmen wie auch bei Sanierungen zu überprüfen, ob Fernwärme in der Nähe 
des Objektes vorhanden ist. Ist eine Fernwärmeversorgung möglich, ist beim Versorger 
RheinEnergie AG eine Anschlussanfrage zu stellen und zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit 
beim Energiemanagement im Rahmen der energiewirtschaftlichen Prüfung vorzulegen. Da-
bei ist die Anschlussleistung auf Grund der hohen Kosten der Leistungsvorhaltung auf den 
kleinstmöglichen Wert auszulegen. Wenn keine Fernwärme genutzt werden kann, ist der

- 2 - 
 
Einsatz von regenerativen Heizungssystemen bzw. anderen geeigneten alternativen Hei-
zungskonzepten (siehe auch 5.9) zu prüfen “ 
 
 
Begründung: 
 
Das Umweltbundesamt empfiehlt die Umweltfolgekosten beim Energieeinsatz mit 80 €/t CO2 
anzusetzen. Nach den bisherigen Leitlinien wurden 50 € angesetzt. Dass dieser Ansatz bis-
her angeblich nie zu einer Veränderung des Ergebnisses bei Wirtschaftlichkeitsberechnun-
gen geführt hat, ist ein kein Grund jetzt ganz darauf zu verzichten. Bei der Beispielrechnung 
zur GS Zollstock machen 80 € immerhin 1,2 ct/kWh Unterschied zwischen Gas und Fern-
wärme – Einsatz aus. 
 
Die Inbetriebnahme eines der modernsten Heizkraftwerke Europas in Niehl und der Ausbau 
des Fernwärmenetzes waren in den letzten Jahren mit Abstand die wirkungsvollsten Maß-
nahmen zur Senkung des CO2 - Ausstoßes in Köln. Sowohl Bund und Land haben diese 
Maßnahmen mit hohen Subventionen gefördert. Das Kraftwerk kann aber nur dann seine 
volle ökologische Wirkung entfalten, wenn die bei der Stromerzeugung anfallende Wärme 
auch genutzt wird. Deshalb sollte die Stadt beim Anschluss an die Fernwärme Vorbild sein 
und die Fernwärme bevorzugt einsetzen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz                           gez. Jörg Frank 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer       GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

06.11.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1598/2017
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
06.11.2017
Erstellt
06.11.2017 12:42