2782/2017
Ginkgo-Bäume in der Ulmenallee
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2. Straßenreinigungsverzeichnis-Bez. 2
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Bezirk: Rodenkirchen ab 01.01.2017 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straßen- art Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Straße Theodor-Heuss-Str. x x Verbindungsweg zur Friedrich-Ebert-Str. x Theodor-Körner-Str. A 1 x Theophanoplatz (außer Platzfläche) A 3 3 Theophanostr. A 3 3 Thomas-Mann-Str. (Bayenthal) A 1 1 Tiberiusstr. A 2 2 Trenkebergstr. von Südstr. bis Alte Kölnstr. H 1 x Trittenheimer Str. von Bernkasteler Str. bis Ürziger Str. A 2 2 bis Wendekreis vor Zollstockgürtel A 2 Tulpenweg x x Verbindungsweg zum Sonnenblumenweg x Türnicher Str. A 1 1 Verbindungsweg zur Markusstr. G 1 Uedorfer Str. x Uferstr. von Barbarastr. bis Walther-Rathenau-Str. unbebaute Seite A 3 3 von Barbarastr. bis Walther-Rathenau-Str. bebaute Seite A 3 von Barbarastr. bis Walther-Rathenau-Str. bebaute Seite (außer Rückfront Im Park 8) A 3 von Walter-Rathenau-Str. bis Roonstr. H 3 3 von Roonstr. bis Grüngürtelstr. H 3 3 Uhlandstr. x x Wohnweg zu Nr. 36 x Uhuweg x Stichstraße zu Hausnr. 20-44 x Stichstraße zu Hausnr. 37-59 x Stichstraße zu Hausnr. 58-82 x Ulmenallee von Ober Buschweg bis Nr. 24b/31 A 1 x von Nr. 24c/29 bis Nr. 50 x x Fußweg zur Rotdornallee x Unter Buschweg von Rodderweg bis Industriestr. H 1 x Stichstraße zu Nr. 46-144 x x x
1. Ulmenallee-Bürgereingabe-Ginkgo
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Nachbarschaft der Ulmenallee in Köln-Sürth, Bezirksvertretung Rodenkirchen Herrn Karl-Heinz Daniel, FDP- Fraktion Hauptstraße 85 50996 KÖLN Köln, den 27. Juli 2017 Unzumutbare Härte- Gingko-Früchte stinken unerträgl ich Sehr geehrter Herr Daniel, wohlwissend, dass dieses Thema schon einmal Gegenst and der Beratungen in der Bezirksvertretung war, möchten die Anwohner der Ulmenallee in Köln-Sürth noch einmal die Forderung nach einer Fällung der weiblichen Gingko-Bäume in unserer Straße vorbringen. Ermuntert werden wir von zahlreichen Entscheidungen anderer Städte, die dem Anliegen Ihrer Bürger entgegengekommen sind, wie 2010 die St adt Duisburg und 2016 Sankt Augustin und Essen, um nur einige zu nennen. Betrachtet man die Fruchtstände in diesem Jahr an den Bäumen, dann kann man davon ausgehen, dass die Geruchs- und Verunreinigungsbelästigung in diesem Herbst extrem hoch sein wird. Der Samen des weiblichen Gingko-Baums wird über einen längeren Zeitraum hinweg zu Boden fallen gelassen. Nimmt man einen da von auf, merkt man sofort: die Gingko-Samen stinken fürchterlich (Buttersäure), der Duft hängt auch bei nur kurzer Berührung an den Fingern und in der Nase, also an allem, was mit dem Samen in Berührung gekommen ist. An Schuhen, in Teppichen, auf Fußböden in Fluren, auf Automatten- und reifen. Die Abwehrreaktionen reichen vom Naserümpfen bis zu Brechreiz. Zur Reinigung der kontaminierten Objekte hilft nur kräftiges Waschen mit deutlich alkalischen Seifen (Kern- oder Schmierseife) oder besser noch alkoholische La ugen. Die Lauge überführt die schwerlösliche und gut haftende Buttersäure in ihr lösliches Salz, was ausspülbar ist. Vorfälle im vergangenen Jahr, wo die Berührung mit den Samen bei Kleinkindern zu Erbrechen und Durchfall geführt hat oder Haustiere gleiche Symptome zeigten, wenn sie unbeobachtet die Samen fraßen, zeigt, dass die Situ ation in der Ulmenallee eine unzumutbare Härte darstellt. Von 20 Gingko-Bäumen s ind 18 weiblich(Quelle: Verwaltungsvorlage 0331/2010), was ein extrem hoher Anteil ist und zu diesem unzumutbaren Zustand führt . Bei der Pflanzung vor Jahren lieferten die Baumschu len Stecklinge oft in Unkenntnis des Geschlechts, desha lb kam es zu dieser extrem hohen Verdichtung weiblicher Bäume in der Ulmenallee . Wir möchten Sie mit Nachdruck auffordern, einer Fällung der Bäume zuzustimmen und diese unzumutbare Härte in unserer Wohnstraße zu be enden. Freundliche Grüße
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 2782/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ginkgo-Bäume in der Ulmenallee Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen lehnt die Fällung der Ginkgo-Bäume ab. Alternative: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen entscheidet sich für eine Fällung der achtzehn weilblichen Gink- go in der Ulmenallee und eine Ersatzpflanzung mit Ulmen. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus Mitteln des Stadtverschönerungsprogramms. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.10.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 53.550 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Aufgrund einer erneuten Eingabe der Anwohner zur Fällung der weiblichen Ginkgo-Bäume in der Blumenallee ist nochmals zu entscheiden, inwieweit eine nicht beabsichtigte Härte im Sinne des § 6 Abs. 3 Baumschutzsatzung vorliegt. Anwohner der Ulmenallee in Sürth hatten sich bereits im Herbst 2009 schriftlich und telefonisch über die Geruchsbelästigung hervorgerufen durch die Früchte weiblicher Ginkgo-Bäume beklagt und eine Fällung der Bäume gefordert. Nach Durchführung eines Ortstermins wurde festgestellt, dass die Be- schwerde gerechtfertigt ist. Einer Fällung kann von Seiten der Verwaltung jedoch aus nachfolgenden Gründen nicht entsprochen werden. Daraufhin hat die Verwaltung der Bezirksvertretung Rodenkir- chen eine Beschlussvorlage vorgelegt (Session Nr. 0331/2010). Die BV Rodenkirchen hat sich sei- nerzeit in ihrer Sitzung vom 08.03.2010 gegen die Fällung der weiblichen Ginkgo entschieden. Die Ursprünge des Ginkgos (bot. Ginkgo biloba) reichen ca. 250-300 Millionen Jahre zurück. Die Bäume sollen einst die Erde großflächig besiedelt haben. In der Kreidezeit hat sich die Baumart auf- grund der Klimaveränderungen jedoch nach Ostasien zurückgezogen, wo der Ginkgo biloba die Eis- zeiten in einem begrenzten Wuchsgebiet überlebt hat. Um 1730 wurde er in den Niederlanden und Deutschland wieder eingeführt und konnte sich dann in ganz Europa verbreiten. Seine erdgeschicht- lich lange Vergangenheit und seine robusten Eigenschaften lassen den Ginkgo zum Symbol für ein langes Leben, Fruchtbarkeit, Freundschaft, Anpassung und Unbesiegbarkeit werden. Das Kuratorium Baum des Jahres erklärte den Ginkgo biloba zum „Baum des Jahrtausends“. Auch Goethe war so fasziniert von diesem Baum, dass er 1815 ein Gedicht über den Ginkgo schrieb. So bekam der Baum den deutschen Namen „Goethe – Ginkgo“. Ein zu diesem Anlass gepflanzter Baum ist heute noch in Jena zu besichtigen. Aufgrund seiner ästhetischen und botanischen Vorzüge eignet er sich hervorragend für die Bepflanzung von Parks, Gärten und vor allem als Straßenbaum und wird deshalb auch seit vielen Jahren als stadtklimaverträglicher Straßenbaum gepflanzt. Die Baumgattung Ginkgo ist zweihäusig, d.h. es gibt männliche und weibliche Exemplare. Letztere fruchten nach 20-50 Jahren Standzeit. Die Früchte sind etwa Pflaumen groß, orange und riechen 3 äußerst unangenehm. In der Regel werden deshalb männliche Exemplare verwendet. Es kann leider vorkommen, dass von den Baumschulen irrtümlich weibliche Exemplare geliefert werden, was aber durch die späte Samenbildung erst nach vielen Standjahren erkannt wird. Nach dem Abfallen der Früchte entsteht beim Verfaulen des sich ablösenden, stark fetthaltigen Samenfleisches ein beißen- der, fast ranziger Geruch nach Buttersäure. Die Ginkgo-Früchte fallen in der Regel nach dem Laub im November und Dezember. Wenn sie unten liegen, entsteht der Verwesungsgeruch, der nur durch Frost gestoppt wird. Sobald sie Frost mitbekommen haben, wird der Faulprozess beendet und damit auch der dabei entstehende Gestank. Eine rasche Abhilfe kann hier nur eine regelmäßige und gründliche Reinigung der Fahrbahn und des Gehweges schaffen. Dort, wo die Abfallwirtschaftsbetriebe gemäß Straßenreinigungssatzung die Straßen reinigen, wird in der Regel das Problem durch Beseitigung der Fall-Früchte regelmäßig be- seitigt. Sind die Anlieger laut Satzung für die Reinigung zuständig, müssen auch von diesen die Früchte regelmäßig und in kurzen Zeitabständen entsorgt werden. Das ist das eigentliche Problem, die Anlieger reinigen nicht. Die Reinigung der Straße und des Gehweges in der Ulmenallee ist gemäß Straßenreinigungssat- zung, siehe Anlage 2, wie folgt geregelt: Nur in dem gelb markierten Bereich von Ober Buschweg bis zur Ulmenallee Nr. 24b/31 (siehe rote Markierung) wird die Fahrbahn von den Abfallwirtschaftsbetrieben gereinigt. Für die Gehwegreinigung und den restlichen Straßenabschnitt ist die Reinigungspflicht auf die Anlieger übertragen. Vor Haus- nummer Nr. 24c steht allerdings der letzte Straßenbaum in dieser Straße, dahinter gibt es keine Ginkgos. 4 Die Bäume sind mit öffentlichen Mitteln gepflanzt und stehen somit unter dem Schutz der Baum- schutzsatzung. Da es sich hier nicht um Gefahrenabwehr oder um die Entfernung nicht mehr standsi- cherer Bäume handelt, liegt das Entscheidungsrecht über die Fällung von gesunden Bäumen bei der Bezirksvertretung. Entsprechend den Vorgaben der Baumschutzsatzung der Stadt Köln (§ 6 Erlaubnisse) kann aufgrund des Fruchtfalls weiblicher Ginkgo-Bäume keine Fällgenehmigung ausgesprochen werden. § 6 (3) legt jedoch fest "darüber hinaus kann eine Erlaubnis mit Zustimmung der örtlichen zuständigen Bezirks- vertretung erteilt werden, wenn das Verbot zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die beabsichtigte Maßnahme mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist." In der Ulmenallee in Sürth sind insgesamt 20 Ginkgo-Standorte vorhanden, davon sind 18 Standorte mit einer weiblichen Pflanze versehen. Die Kosten zur Fällung eines Baumes liegen bei ca. 1.000,-€, für die Ersatzpflanzung fallen ca. 1.500,-€ an. Die Gesamtkosten zur Beseitigung der 18 weiblichen Ginkgobäume und die Ersatzpflan- zung belaufen sich somit auf rund 45.000,-€ Netto. Dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen stehen für diese Sondermaßnahme keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Anlagen: 1. Bürgereingabe 2. Auszug aus dem Straßenreinigungsverzeichnis
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2782/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.09.2017
- Erstellt
- 07.09.2017 11:22