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V/0926/2020

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Sanierung des Spielplatzes An der Vogelrute im Stadtbezirk Münster Südost im Haushaltsjahr 2020 - Planungs- und Baubeschluss

Vorlagen 26.10.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 10.11.2020, TOP 6.1

20201007_PlanZurVorlage_D_0110_2020AnderVogelrute_kleinSW_wa

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Dringlichkeitsentscheidung_D-0110-2020_SP_AnderVogelrute

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20201007_PlanZurVorlage_D_0110_2020AnderVogelrute_kleinSW_wa

83 Zeichen

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Anlage zur Vorlage D/0110/2020

Beschlussvorlage

1015 Zeichen

V/0926/2020 
V/0926/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Sanierung des Spielplatzes An der Vogelrute im 
Stadtbezirk Münster Südost im Haushaltsjahr 2020 - Planungs- und Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.11.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die umseitige Dringlichkeitsentscheidung D/0110/2020 über die  
Sanierung des Spielplatzes An der Vogelrute im Stadtbezirk Münster Südost im Haushaltsjahr 
2020 – Planungs- und Baubeschluss 
wird gemäß § 36 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 60 GO NRW genehmigt. 
 
 
Begründung: 
 
Die Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung D/0110/2020 zu entneh-
men. 
 
 
I.V. 
 
 
 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
 
Anlage: 
 Dringlichkeitsentscheidung D/0110/2020 
 
 
  
Amt für Grünflächen, Umw elt 
und Nachhaltigkeit 
 
29.10.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Wagner 
Telefon: 492-6732 
WagnerKatrin@stadt-
muenster.de

Anlage A

24 Zeichen

Anlage A zur V/0926/2020

Dringlichkeitsentscheidung_D-0110-2020_SP_AnderVogelrute

12048 Zeichen

Dringlichkeitsentscheidung D/0110/2020 
 
 
 
 
Betreff: 
 
Sanierung des Spielplatzes An der Vogelrute im Stad tbezirk Münster Südost im Haushaltsjahr 2020 
-Planungs- und Baubeschluss 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.) Der Veränderung der Sanierungsreihenfolge wird gemäß Ziffer 1 der Begründung zugestimmt. 
 
2.) Der Sanierung des Spielplatzes An der Vogelrute (Plan Nr. K 181 / 5) nach dem Entwurf des Am- 
tes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit wird zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Kosten für die aufgeführte Spielplatzsanierung beträgt 50.800,- €.   
 
Die Folgekosten entsprechen den bisherigen Unterhaltungskosten. 
 
Teilfinanzplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag € Bemer-
kungen 
 
Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen    
Investitionsmaß- 
nahme 
7400 Sanierung von Spielplätzen; 
BV Südost 
2020   
Auszahlungen     50.800,- €   
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o.g. Investiti- 
onsmaßnahme veranschlagt bzw. werden im investiven Budget der Produktgruppe aufgefangen. 
 
 
 
 
 
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Wagner  
Telefon: 492-6732 
WagnerKatrin@stadt-
muenster.de

- 2 - 
 
Begründung: 
Allgemeine Informationen: 
Die Sanierungsvorschläge erfolgten in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
und auf der Basis der Vorlage V/0839/2019, beschlossen am 12.11.2019. 
Mit den vorgelegten Sanierungsmaßnahmen wird weiterhin ein umfangreiches Angebot für integratives 
Spielen im Sinne des barrierefreien „Design for all“ vorgehalten. 
Die nachstehende Sanierungsmaßnahme solle im 4. Quartal 2020 durchgeführt werden. Die Sanierung 
des Spielplatzes kann sich aber im Einzelfall aufgrund der guten Konjunktur im Baugewerbe und den da- 
mit verbundenen verlängerten Lieferzeiten bei der Herstellung der Spielgeräte bis in das I. Quartal 2021 
verzögern. 
 
Zu 1: 
Information zu der Sanierungsrangfolge: 
In der Sitzung am 12.11.2019 wurde folgende Sanierungsreihenfolge beschlossen: 
  
 
Sanierung ab Haushaltsjahr 2020 
 
    
1 28701 Buxtrup 7 5 N 15.000,- €  
2 28205 Idaschule 6 5 N 19.500,- €  
3 28607 Eichendorff 8 5 N 5.000,- €  
4 28707 Dirk-von-Merveldt-Straße 1. BA 8 5 N 15.000,- €  
5 28707 Dirk-von-Merveldt-Straße 2. BA 8 5 N 19.000,- €  
6 28203 Agathastraße 7 5 N 14.000,- €  
7 28609 Haus Angelmodde  8 5 N 11.000,- €  
8 28703 Juffernkamp 8 5 N 24.500,- €  
9 28603 Birkenheide II 7 4 N 14.000,- €  
10  28702 An der Vogelrute 6 4 J 48.000,- €  
11 28604 Birkenheide I (Ballspielfläche) 7 4 N 20.000,- €  
12 28712 Herrenstraße 7 4 N 30.000,- €  
13 28708 Am Steintor 7 4 N 30.000,- €  
 
Die Sanierung der Spielplätze Buxtrup, Idaschule, Eichendorff und Dirk-von-Merveldt-Straße 1. BA ist 
bereits abgeschlossen. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit hält es für notwendig, die in 
der Sitzung am 12.11.2020 beschlossenen Reihenfolge der Sanierung der Spielplätze dahingehend zu 
ändern, dass der Spielplatz An der Vogelrute bereits im Haushaltsjahr 2020 saniert und der 2. Bauab- 
schnitt des Spielplatzes Dirk-von-Merveldtstraße erst im Haushaltsjahr 2021 durchgeführt wird. Grund 
dafür ist, dass alle Geräte auf dem Spielplatz An der Vogelrute abgängig sind und z. T. kurzfristig abge- 
baut werden müssen. Zudem ist der Druck auf die Fläche durch das neue Baugebiet Petersheide / Pe- 
tersdamm und durch die angrenzende fünf-gruppige Kita gestiegen.  
 
Die Sanierungsreihenfolge soll nun wie folgt festgelegt werden: 
  
 
Sanierung ab Haushaltsjahr 2020 
 
    
1 28701 Buxtrup (erfolgt) 7 5 N 15.000,- €  
2 28205 Idaschule (erfolgt) 6 5 N 19.500,- €  
3 28607 Eichendorff (erfolgt) 8 5 N 5.000,- €  
4 28707 Dirk-von-Merveldt-Straße 1. BA (erfolgt) 8 5 N 15.000,- €  
5 28702 An der Vogelrute 8 6 N 50.800,- €  
6 28707 Dirk-von-Merveldt-Straße 2. BA 8 5 N 19.000,- €  
7 28203 Agathastraße 7 5 N 14.000,- €  
8 28609 Haus Angelmodde  8 5 N 11.000,- €  
9 28703 Juffernkamp 8 5 N 24.500,- €  
10  28603 Birkenheide II 7 4 N 14.000,- €  
11 28604 Birkenheide I (Ballspielfläche) 7 4 N 20.000,- €  
12 28712 Herrenstraße 7 4 N 30.000,- €  
13 28708 Am Steintor 7 4 N 30.000,- €

- 3 - 
 
Zu 2) 
Information zu der Sanierungsmaßnahme: 
 
28602 An der Vogelrute 
Situation: 
Der Spielplatz An der Vogelrute befindet sich im B- Plan-Gebiet Wolbeck 6 „Molkenbuer“ im südlichen Be-
reich von Wolbeck. 
Ehemals lag der Spielplatz am östlichen Rand des Wohngebietes, an der Grenze zum damaligen Lancier-
Gelände. Nun ist auf dem Lancier-Gelände das neue B -Plan-Gebiet Nr. 509 „Am Steintor / Petersheide / 
Petersdamm“ entstanden. Große Teile des neuen Bauge bietes sind bereits erschlossen und somit liegt 
der Spielplatz nun in mitten der Wohnbebauung. 
Im Süden, Westen, Norden wird der Spielplatz durch die angrenzende Wohnbebauung und im Süden 
durch einen Graben begrenzt. Erschlossen ist der Spielplatz über einen schmalen Fußweg im Westen und 
zukünftig über eine breite Zuwegung im Südosten. Di e Wohnbebauung besteht hauptsächlich aus Einfa- 
milien- und Reihenhäusern und wenigen Mehrfamilienhäusern. 
Der Spielplatz wurde im Jahr 1972 errichtet und wurde das letzte Mal 2005 in Teilen saniert. 
 
Er wird vor allem von jüngeren Kindern aber auch von älteren Kindern gut frequentiert.  
Die südliche Sandspielfläche ist eher für jüngere Kinder geeignet und mit einer Vogelscharwippe (Nr. 1), 
einem Elfen-Sand-Spielhaus (Nr. 2), einem Spielhaus (Nr. 3) und einem Kreisel (Nr. 4) ausgestattet. Da- 
gegen ist die nördliche Sandspielfläche eher für ältere Kinder geeignet und mit einem 3-fach Reck (Nr. 5), 
der Spiellandschaft „Riesa“ (Nr. 6) und einer Doppelschaukel (Nr. 7) ausgestattet.  
Sanierungsvorschlag des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit: 
(Ziffern siehe Plan K 181 / 5) 
Alle Spielgeräte mussten in der Vergangenheit häufi ger repariert werden und sind mit Ausnahme der Vo- 
gelscharwippe (Nr.1) abgängig. Die Spiellandschaft „Riesa“ (Nr. 6) muss bereits kurzfristig abgebaut w er- 
den. 
Der Spielplatz war mit zahlreichen Bäumen überstanden. Im Laufe der letzten Jahre mussten jedoch fünf 
Bäume aufgrund von straken Vitalitätsverlust und mangelnder Standsicherheit gefällt werden. Im Zuge der 
Sanierung sollen die Bedingungen der bestehenden Bäume verbessert und drei neue Bäume gepflanzt 
werden. 
Entlang des abgängigen Maschendrahtzaunes (Nr. 11) im Südosten haben sich Akazienschösslinge aus- 
gebreitet, die aus sicherheitstechnischen Gründen regelmäßig entfernt werden müssen. Ferner ist die 
gesamte südöstliche Vegetationsstruktur ruinös.  
Durch das neue Baugebiet entsteht parallel zum ehemaligen Maschendrahtzaun eine neue Zuwegung, 
die durch den Erschließungsträger errichtet wird. Damit ändert sich die Erreichbarkeit und die Erschlie- 
ßung des Spielplatzes.  
Alle Veränderungen zusammen sollen zum Anlass genommen werden, den gesamten Spielplatz zu sanie- 
ren.  
 
Die Bepflanzung im Nordwesten und Westen des Spielplatzes und auch die Pflasterflächen bleiben be- 
stehen und auch die Sandflächen werden kaum verändert.  
Der Maschendrahtzaun (Nr. 11) im Südosten soll beseitigt und die benachbarte ruinöse Vegetationsstruk-
tur (Akazienschösslinge, vergreiste Bodendecker und Sträucher) gerodet werden. Dadurch wird der Spiel-
platz optisch zum neuen Baugebiet geöffnet. Ferner entsteht entlang der Südgrenze eine neue Zuwegung 
(Nr. 22), die zum einen als Pflegezufahrt und zum andern als Vernetzung mit dem neuen Baugebiet dient. 
An der neuen Zuwegung befindet sich auch ein neuer kommunikativer Sitzplatz mit einer Tisch-Bank-
Kombination (Nr. 20). Dieser wird durch die Pflanzung neuer Bäume eingerahmt, die gleichzeitig eine 
neue Raumkante zum neuen Baugebiet bilden. Ein 1,20m hoher Stabgitterzaun (Nr. 23) entlang der Zu- 
wegung schützt die Kinder vor dem Graben und ermöglicht eine sichere Erreichbarkeit des Spielplatzes. 
Die neue Zuwegung wird ferner bis zu der alten bestehenden Pflasterung im Westen fortgeführt, sodass 
das alte Baugebiet nun auch über diese Zuwegung mit dem neuen Baugebiet verbunden ist. Die gerodete 
Vegetationsstruktur wird durch Rasen ersetzt (Nr. 21), der mit in den Spielablauf integriert werden kann.  
Die Sandeinfassungen bleiben größtenteils so bestehen. Die südliche Sandspielfläche soll weiterhin vor 
allem den jüngeren Kindern dienen. Hier wird die neue Kleinkind-Spielanlage „Stade“ (Nr. 12) aufgebaut. 
Sie besteht aus zwei Spielpodesten und einem Sandspielhaus. Das eine Spielpodest (Trapezförmig mit 
einer Podesthöhe von 0,95) ist über eine kleine Treppe zu erreichen. Von hier aus können die Kinder über

- 4 - 
 
eine kleine Rutsche wieder die Sandebene oder über die Netzbrücke das Sandspielhaus (Podesthö- 
he 0,70 m) erreichen. An der einen Brüstung des Sandspielhauses ist ein Sandaufzug und eine Sandrinne 
und an der anderen Brüstung ein Sandrohr integriert. Vorgelagert befindet sich an dem Sandspielhaus 
noch ein weiteres Podest (Podesthöhe 0,45 m), das als Zugang zum Sandspielhaus, als Veranda, als 
Sitzpodest oder als Backtisch dienen kann. Ergänzt wird dieser Sandspielbereich mit einem schwingen- 
den Vogelnest (Nr. 13) und einer Federwippe (Nr. 14). Die Baumscheibe der Hainbuche zwischen den 
bestehenden Sandflächen wird vergrößert und mit Baumstämmen (Nr. 15) eingefasst. Sie können als Ba- 
lancier- oder als Sitzelement dienen. 
Im Sandspielbereich der älteren Kinder werden ebenfalls neue Spielgeräte aufgestellt. Zum einen be- 
kommt die bestehende Vogelscharwippe (Nr. 16) hier ihren neuen Standort. Zum anderen wird eine neue 
Kletter-Turmanlage errichtet. Sie besteht aus einem Dreieckrutschenturm (Podesthöhe 1,50 m), der über 
eine Leiter oder ein schräges Kletternetz erreicht werden kann. Verbunden ist der Turm ferner mit einem 
Balancierparkour. Hier können die Kinder ihre motorischen Fähigkeiten an Balancierseilen und –
Stämmen, an schrägen Kletternetzten, an Knotenseilen und Tellerseilen erproben. Das neue 3-fach-Reck 
(Nr. 18) und die bestehende Doppelschaukel (Nr. 7) runden den Sandspielbereich ab. Die Sandeinfas- 
sung entlang der großen Rot-Eiche wird aufgenommen, das Beet vergrößert und mit Sandsteinfindlingen 
(Nr. 19) zur Sandfläche abgegrenzt. So wir zum einen der Baumstandort gestärkt und zum anderen kön- 
nen die Findlinge als Sitzgelegenheiten dienen. 
Die vorhandenen Abfallbehälter (Nr. 9) werden durch das neue Abfallbehältersystem (Nr. 24) ersetzt 
Durch die neue Zuwegung, die Ausstattung mit neuen Spielgeräten, die Schaffung neuer Vegetations- 
strukturen entsteht wieder ein attraktiver Spielplatz für jüngere und ältere Kinder. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Im Haushaltsjahr 2020 stehen noch Mittel in Höhe von 50.800 ,- € zur Sanierung von Spielplätzen im 
Stadtbezirk Münster Südost zur Verfügung stehen. Diese Mittel sollen noch in diesem Jahr für die Durch- 
führung der oben beschriebenen Sanierungsmaßnahme des Spielplatzes An der Vogelrute verwendet 
werden, da der Druck auf die Fläche durch das neue Baugebiet Petersheide / Petersdamm und durch die 
angrenzende fünf-gruppige Kita gestiegen ist, alle Geräte auf dem Spielplatz An der Vogelrute abgängig 
sind und z. T. kurzfristig abgebaut werden müssen. Um die Nutzung des Spielplatzes wieder zeitnah zu 
ermöglichen, soll eine Ausschreibung der Maßnahme kurzfristig erfolgen.  
Damit eine Beauftragung noch in diesem Jahr gewährleistet werden kann, benötigt das Amt für Grünflä- 
chen, Umwelt und Nachhaltigkeit kurzfristig einen Planungs- und Baubeschluss.  
 
Die Vorlage wird zur Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung der Bezirksvertretung Münster-Südost 
in der nächsten Sitzung vorgelegt. 
 
 
 
Münster, den 16.10.2020    Münster, den 19.10.2020 
 
 
gez.       gez. 
 
 
______________________________  ___________________ ___________ 
Herr Martin Peitzmeier     Herr Reiner Borchert 
1. Stellv. Bezirksbürgermeister     Fraktionsvorsit zende  
      (Bündnis 90 / Die Grünen / GAL) 
 
 
 
Anlagen:   
Plan Spielplatz An der Vogelrute (K 181 / 5)

Beratungsverlauf (1)

10.11.2020 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Agathastraße 7
  • Herrenstraße 7
  • Juffernkamp 8
  • Petersdamm
  • An der Vogelrute 6
  • Am Steintor 7
  • Dirk-von-Merveldt-Straße 1
  • Haus Angelmodde 8
  • Birkenheide
  • Petersheide
  • Buxtrup 7

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0926/2020
Typ
Vorlagen
Datum
26.10.2020
Erstellt
07.10.2020 11:45