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Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 6.1.3 der Ratssitzung am 21.05.2019 „Gebührenfestsetzung für die Inanspruchnahme der Standplätze auf den Kölner Wochenmärkten“
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 AN/0738/2019 vom 20.05.2019
Stand: Am 21.05.2019 im Rat endgültig abgelehnt.
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.05.2019 AN/0738/2019 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 21.05.2019 Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 6.1.3 der Ratssitzung am 21.05.2019 „Gebührenfestsetzung für die Inanspruchnahme der Standplätze auf den Kölner Wochenmärkten„ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie folgenden Ersetzungsantrag zu Tagesordnungspunkt 6.1.3 der Ratssitzung am 21.05.2019 „Gebührenfestsetzung für die Inanspruchnahme der Standplätze auf den Kölner Wochenmärkten“ auf die Tagesordnung zu nehmen. Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt: Der Rat nimmt die als Anlage 1 beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Gültigkeit der aktuellen Satzung über die Erhebung von Gebühren auf den Wochenmärkten der Stadt Köln für ein Jahr zu verlängern. Die Verwaltung legt aktualisierte Gebührenbedarfsberechnungen für die Jahre 2020 und 2021 inklusive einer Änderungssatzung für diese beiden Jahre parallel zu den Haushaltsverhandlungen vor. Begründung: Da der kommende Haushalt ein Doppelhaushalt für die Jahre 2020 und 2021 sein wird, ist es sinnvoll für beide Jahre eine Gebührenbedarfsrechnung inklusive möglicher Gebührenanpassungen vorliegen zu haben, damit diese im Haushalt berücksichtig werden können. Dies wäre bei Beschluss der vorliegenden Verwaltungsvorlage lediglich für ein Jahr möglich. Die Verwaltung schreibt in der Vorlage, dass in den vergangenen Jahren rückläufige Standflächenvermietungen zu verzeichnen waren und glaubt, dass sich dieser Trend auf Grund ihrer Marketingkampagne umkehren würde. Dass eine Erhöhung für die Tageshändler um 21% (um 56 Cent je Meter) diese Marketingkampagne zu unterstützen vermag, ist möglich aber zweifelhaft. Mit unserem Vorschlag haben die Märkte ein Jahr Zeit um sich zu stärken und auf die höheren Gebühren einzustellen. gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE.
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