Mandari Insight

AN/0738/2019

Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 6.1.3 der Ratssitzung am 21.05.2019 „Gebührenfestsetzung für die Inanspruchnahme der Standplätze auf den Kölner Wochenmärkten“

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 20.05.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.05.2019

Linke Änderungsantrag nach § 13

· application/pdf

Ansehen

Linke Änderungsantrag nach § 13

2405 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker  
Historisches Rathaus  
50667 Köln 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.05.2019 
AN/0738/2019 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 21.05.2019 
 
Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 6.1.3 der Ratssitzung am 21.05.2019 
„Gebührenfestsetzung für die Inanspruchnahme der Standplätze auf den Kölner 
Wochenmärkten„ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin 
 
DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie folgenden Ersetzungsantrag zu 
Tagesordnungspunkt 6.1.3 der Ratssitzung am 21.05.2019 „Gebührenfestsetzung für die 
Inanspruchnahme der Standplätze auf den Kölner Wochenmärkten“ auf die Tagesordnung zu 
nehmen. 
 
 
Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt: 
 
Der Rat nimmt die als Anlage 1 beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen zustimmend zur 
Kenntnis und beschließt die Gültigkeit der aktuellen Satzung über die Erhebung von Gebühren auf 
den Wochenmärkten der Stadt Köln für ein Jahr zu verlängern. 
 
Die Verwaltung legt aktualisierte Gebührenbedarfsberechnungen für die Jahre 2020 und 2021 
inklusive einer Änderungssatzung für diese beiden Jahre parallel zu den Haushaltsverhandlungen 
vor. 
 
 
Begründung: 
 
Da der kommende Haushalt ein Doppelhaushalt für die Jahre 2020 und 2021 sein wird, ist es 
sinnvoll für beide Jahre eine Gebührenbedarfsrechnung inklusive möglicher 
Gebührenanpassungen vorliegen zu haben, damit diese im Haushalt berücksichtig werden 
können. Dies wäre bei Beschluss der vorliegenden Verwaltungsvorlage lediglich für ein Jahr 
möglich. 
 
Die Verwaltung schreibt in der Vorlage, dass in den vergangenen Jahren rückläufige 
Standflächenvermietungen zu verzeichnen waren und glaubt, dass sich dieser Trend auf Grund 
ihrer Marketingkampagne umkehren würde.

Dass eine Erhöhung für die Tageshändler um 21% (um 56 Cent je Meter) diese 
Marketingkampagne zu unterstützen vermag, ist möglich aber zweifelhaft.  
 
Mit unserem Vorschlag haben die Märkte ein Jahr Zeit um sich zu stärken und auf die höheren 
Gebühren einzustellen. 
 
 
gez.  
Michael Weisenstein  
Geschäftsführer  
Fraktion DIE LINKE.

Beratungsverlauf (1)

21.05.2019 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0738/2019
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
20.05.2019
Erstellt
20.05.2019 13:34