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V/0998/2007

Familien stärken hier: Trennungs- und Scheidungsberatung im Kontext präventiver Familienförderung

Vorlagen 20.11.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 04.12.2007, TOP 12

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 - Antrag Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Bistum Münster

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Ansehen

Anlage 2 - Antrag Trialog

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Ansehen

Beschlussvorlage

7600 Zeichen

V/0998/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Familien stärken  
hier: Trennungs- und Scheidungsberatung im Kontext präventiver Familienförderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.12.2007         Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die finanzielle Förderung der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle in Münster wird 
ab dem Haushaltsjahr 2007 fortlaufend um 24.000 € erhöht. 
 
2. Die finanzielle Förderung der Beratungsstelle bei Familienkrisen, Trennung und Scheidung 
Trialog wird ab dem Haushaltsjahr 2007 fortlaufend um 15.000 € erhöht.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für das präventive Angebot der Trennungs- und Schei-
dungsberatung jährliche Kosten von 39.000 € entstehen. Die Kosten werden aus dem Budget der 
Hilfen zur Erziehung zur Verfügung gestellt. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
4551.760.2000.9 Soziale Gruppenarbeit 2007 ff 39.000  Ansatz: 23.000 €. 
Restsumme von 
16.000 € aus dem 
Deckungsring des 
UA 4551. 
 
Insgesamt: 39.000  
Vorlagen-Nr.: 
V/0998/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Vogt 
Ruf: 
492 51 75 
E-Mail: 
VogtH@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.11.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0998/2007 
Begründung: 
 
1. Anlass 
 
Mit der Trennung und Scheidung von Paaren mit Kindern beginnen häufig vielfältige Problembe-
lastungen. Erzieherische Überforderung des allein erziehenden Elternteils kann die Konsequenz 
sein. Unumstritten sind die Folgen für die kindliche Entwicklung: Ängste, Wut, Trauer, Störung des 
Selbstwertgefühls, allgemeines Misstrauen in die Verlässlichkeit menschlicher Beziehungen u.ä. 
sind die in diesem Kontext beschriebenen emotionalen Reaktionen. In Münster lebten 2006 23,7 % 
der Kinder in einem Haushalt mit einem allein erziehenden Elternteil.  
 
Seit Jahren ist ein kontinuierlicher Anstieg der Beratungsfälle gem. § 17 SGB VIII zu verzeichnen, 
bei gleichzeitig steigender Komplexität der Falllage. Allein die durch den Kommunalen Sozialdienst 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien im Jahr 2006 durchgeführten Beratungen ver-
zeichneten eine Zunahme von ca. 23 % im Vergleich zum Vorjahr.  
 
Auch eine erhöhte Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung für diese Kinder und Jugendlichen 
wurde in den vergangenen Jahren statistisch abgebildet. 
 
Mit dieser Vorlage soll die Grundlage dafür geschaffen werden, das vorhandene Beratungsange-
bot für diese Zielgruppe bedarfsgerecht auszubauen und somit zukünftig kostenintensive Hilfen im 
Bereich der Hilfen zur Erziehung zu verhindern. 
 
 
2. Ausgangslage 
 
In Deutschland wird jede dritte Ehe geschieden. In 50 % aller Scheidungsfälle sind minderjährige 
Mädchen und Jungen betroffen. 
 
Kinder erfahren grundlegende Werte und Einsichten über menschliche Beziehungen in ihrer Fami-
lie. Der Grundstein für soziales Lernen und das Ausbilden sozialer Kompetenzen wird in der Fami-
lie gelegt. Die für die Persönlichkeitsentwicklung entscheidenden Grundlagen wie erfahrene Bin-
dung und Orientierung werden im familiären Kontext ausgebildet.  
 
Partnerschaftsprobleme, Trennung und Scheidung der Eltern können zu Belastungen und negati-
ven Auswirkungen bei Kindern und Jugendlichen führen. Mütter und Väter erhalten seit 1998 durch 
die oben genannten Träger Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung gem. 
§ 17 SGB VIII. 
 
Aufgabe der Jugendhilfe ist es, präventiv den Belastungen von Familien entgegenzuwirken oder 
die negativen Auswirkungen möglichst gering zu halten (§ 17 Abs. 1 Nrn.  1 und 2 SGB VIII). Gem. 
§ 17 Abs. 1 Nr. 3 und  Abs. 2 SGB VIII dient die Beratung in Trennungs- und Scheidungssituatio-
nen der Sensibilisierung der Eltern für die Situation des Kindes und der Sicherung der gemeinsa-
men elterlichen Verantwortung. 
 
Somit handelt es sich bei der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung um 
eine präventive Hilfe zur Krisenvorbeugung, aber auch um  eine aktuelle Hilfe in manifesten Krisen 
und Konflikten, sowie um eine nachsorgende Hilfe nach erfolgter Trennung und Scheidung. 
 
3. Ziele der Vorlage 
 
Prävention im Sinne einer rechtzeitigen Intervention beinhaltet insbesondere die Partnerschaftsbe-
ratung, die dabei unterstützen soll, partnerschaftliches Zusammenleben aufzubauen und zu erhal-
ten. Bestehende Krisen und Konflikte in der Partnerschaft sollen durch frühzeitige Konfliktberatung 
bewältigt werden. Diese Form der Beratung soll dazu beitragen, Eskalationen zwischen den Eltern-
teilen vorzubeugen und Trennung und Scheidung zu vermeiden.

- 3 - 
V/0998/2007 
 
Bei unvermeidbarer Trennung sollen die Konsequenzen für die Kinder möglichst geringe Auswir-
kungen haben. Aufgabe für die Beratung ist es dabei, Bedingungen für eine förderliche Wahrneh-
mung der Elternverantwortung zu schaffen. Ebenso ist sie hilfreich bei der Entwicklung eines ein-
vernehmlichen Konzepts der elterlichen Sorge, um  somit den Kindern nach Möglichkeit beide El-
tern zu erhalten.  
 
Mit der Stärkung und dem Ausbau dieses Beratungsangebotes in Münster soll der Versuch unter-
nommen werden, diesen tiefen biographischen Einschnitt und die damit häufig verbundenen Fol-
gen für eine gesunde Entwicklung für möglichst viele Minderjährige zu vermeiden. 
 
Bezug nehmend auf die festgestellte Korrelation zwischen dieser Zielgruppe und der erhöhten In-
anspruchnahme von Hilfen zur Erziehung ist ein weiter es Ziel dieser Vorlage, kostenintensive Ein-
zelfallhilfen in diesem Bereich zu verhindern. 
 
4. Anträge 
 
4. 1 Antrag der Ehe-, Familien- und Lebensberatung (efl) im Bistum Münster (Anlage 1) 
 
Mit Schreiben vom 07.11.2007 hat die Ehe-, Familien- und Lebensberatung den Antrag auf Anpas-
sung der Förderung an den gestiegenen Beratungsbedarf und an die neuen Aufgabenfelder ge-
stellt. Deutlich wird, dass die Zahl der Ratsuchenden seit Jahren angestiegen ist. Durch eine Be-
fragung dieser Ratsuchenden stellt sich dar, dass in Trennungs- und Scheidungsberatungen 78 % 
der Fälle die Beratung als hilfreich erlebt haben.  
 
Die Ehe-, Familien- und Lebensberatung erhält seit dem Jahr 2000 unverändert einen Zuschuss 
von 46.020 € von der Stadt Münster. Wie ausgeführt wird, wird dieser Betrag dem gestiegenen 
Fallaufkommen nicht mehr gerecht. Mit der Erhöhung um 24.000 € auf dann 70.000 € wird einer-
seits die Möglichkeit gegeben, weitere Fachkraftstunden einzusetzen, andererseits wird auch die 
fallübergreifende Arbeit im Zusammenhang mit den Familienzentren gefördert. 
 
4.2 Antrag von Trialog, Beratungsstelle bei Familienkrisen, Trennung und Scheidung (Anlage 2) 
 
Auch Trialog hat mit Schreiben vom 07.11.2007 den Antrag auf Erhöhung des städtischen Zu-
schusses um 15.000 € gestellt. Die Stadt Münster gewährt seit 1996 an die Beratungsstelle einen 
Zuschuss von 38.650 €.  
 
Das Leistungsspektrum umfasst sowohl die Beratung der Eltern, als auch die Gruppenarbeit mit 
Kindern aus Familien nach Trennung und Scheidung. In zunehmend hochstrittigen und komplexen 
Fällen sind erhöhte Gesprächseinheiten indiziert. Das Beratungsangebot soll mit dem erhöhten 
Zuschuss zum Wohle von Eltern und Kindern gestärkt  und ausgebaut werden. 
 
I. V. 
 
gez.  
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Antrag der Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Bistum Münster 
 
Anlage 2 Antrag Trialog, Beratungsstelle bei Familienkrisen, Trennung und Scheidung

Anlage 1 - Antrag Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Bistum Münster

8301 Zeichen

Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung in Münster 
 
Antrag auf Anpassung der Förderung an den gestiegenen Beratungsbedarf 
und an die neuen Aufgabenfelder 
 
 
 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle  Münster (EFL) ist eine Einrich- 
tung des Bistums. Sie bietet seit 42 Jahren den Bür gerinnen und Bürgern der Stadt 
Unterstützung an bei der Bewältigung von Partnersch aftsproblemen und anderen 
persönlichen Krisen und Konflikten. Mit ihrem Schwe rpunkt greift sie ein zentrales 
Anliegen der Bevölkerung auf und wird dementsprechend im hohen Maße, auch über 
die Konfessionsgrenzen hinweg, in Anspruch genommen. 
 
Spätestens seit 1998 haben Eltern minderjähriger Kinder und Jugendlicher nach § 17 
SGB VIII einen Anspruch auf „Beratung in Fragen der Partnerschaft,  Trennung 
und Scheidung“ . In rund der Hälfte der Fälle könnten die EFL-Ratsuchenden diesen 
Anspruch geltend machen. Im Jahr 2006 waren dies 218 Beratungsfälle mit Wohnsitz 
in Münster; hinzu kommen noch 30 Beratungsfälle mit  jungen Erwachsenen unter 27 
Jahren. Insgesamt waren 377 Kinder und Jugendliche vom Beratungsangebot der 
EFL betroffen. 
 
Die EFL-Beratung unterstützt mit ihrem Angebot die Stadt Münster bei der Wahr- 
nehmung einer Pflichtaufgabe, der unter präventivem Aspekt  eine wachsende 
Bedeutung  zukommt. Immer stärker treten die Folgen zerrüttet er Paarbeziehungen 
für die Erwachsenen selbst, die betroffenen Kinder und nicht zuletzt auch für die 
kommunalen Haushalte ins Bewusstsein der Öffentlichkeit.  
 
 
 
 
 
	

  

 

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       Münster, den 07.11.2007 
 
Stadt Münster 
z. Hd. Herrn Oberbürgermeister  
Dr. Berthold Tillmann 
 
48127 Münster

Schon lange ist daher die EFL-Beratung ein fester B estandteil der örtlichen Kinder- 
und Jugendhilfe. Seit Mitte der 90-ger beteiligt sich die Stadt an der Finanzierung des 
Beratungsangebotes, seit sieben Jahren mit einem Fö rderbetrag in Höhe von 46.000 
Euro; dies entspricht einem Anteil von 15 % an den Kosten, die auf die Ratsuchen- 
den aus Münster entfallen. Allerdings hat sich die Situation für die EFL in den letz- 
ten 7 Jahren grundlegend verändert:  
 
 Die Nachfrage nach Beratung ist um ein Drittel gest iegen . Inzwischen neh- 
men jährlich fast 700 Ratsuchende mit Wohnsitz in M ünster die EFL in An- 
spruch. 
 
 In der fallübergreifenden Arbeit sind wichtige Auf gaben hinzugekommen, insbe- 
sondere im Zusammenhang mit der Beteiligung der EFL an Familienzentren . 
Gerade diese Aufgabe dient in besonderer Weise der Prävention, denn sie er- 
leichtert, dass Eltern in einer die Partnerschaft s ehr belastenden Phase über 
das EFL-Angebot gezielt informiert und zur Inanspruchnahme der Beratung mo- 
tiviert werden. Wir haben in einer Untersuchung fes tgestellt, dass das EFL-
Angebot gerade für diesen Personenkreis besonders erfolgreich ist.  
 
Dass im Zusammenhang mit den Aktivitäten rund um di e Familienzentren die Nach- 
frage nach EFL-Beratung erneut anwächst, ist unter dem Gesichtspunkt der Präven- 
tion begrüßenswert, stellt aber die EFL-Beratung vor Aufgaben, die mit eigenen 
Mitteln nicht mehr lösbar sind . 
 
Mit dem derzeit geförderten Anteil an den Fachkräft en ist die anfallende Arbeit nicht 
zu bewältigen. Wir beantragen daher eine Anpassung der Förderung  an den ge- 
stiegenen Beratungsbedarf und an die neuen Aufgabenfelder im Bereich der Präven- 
tion und bitten, den städtischen Zuschuss  auf 70.000 Euro zu erhöhen .  
 
Wir bitten, bei Ihrer Entscheidung insbesondere auc h folgende Gesichtspunkte zu 
berücksichtigen: 
 
 Müsste die Stadt die Kosten für die 218 Beratungsfälle , die als Eltern minder- 
jähriger Kinder und Jugendlicher einen Anspruch auf  Partnerschaftsberatung 
geltend machen können, tragen, so entstünden ihr Ko sten in Höhe von 136.000 
Euro  (625 Euro je Fall bei ca. 11 Gesprächen je Fall).  
 
 Trennung und Scheidung wirken sich erheblich auf d ie öffentlichen Haushalte 
aus, insbesondere auf die Ausgaben im Bereich von Wohngeld und Sozial- 
hilfe . Das Risiko, Sozialhilfe zu beziehen, ist für Kind er in „Alleinerziehenden-
Haushalten“ 9 Mal höher als bei Kindern, die im Haushaltstyp „Ehepaar mit Kin- 
dern“ aufwachsen.  
 
 
Mit der Bitte um Unterstützung und 
mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Norbert Wilbertz, 
EFL im Bistum Münster 
 
Anlagen: Diagramme zum KJHG-Anspruch der Ratsuchenden aus Münster, zur Finanzierung und zur Evaluation

EFL-Beratungsstelle Antrag EFL 2.xls: Ratsuchende mit Wohnsitz in der Stadt Münster 
Beratungsfälle 509 Frauen 414 
Beratungsgespräche 3.198 Männer 277 
betroffene Kinder/Jug. 377 beratene Personen insges. 6 91 
Beratungsfälle Anteil 
Beratung nach § 17 KJHG 218 42,8% 
Beratung junger Erwachsener 30 5,9% 
Beratung ohne KJHG-Relevanz 261 51,3% 
insgesamt 509 100,0% 
Finanzierung für 509 Beratungsfälle (beantragt) 
Kosten 1
€ Finanzierung €
720 Beratungsfälle 450.309,29 Münster  beantragt 70.000,00 22,0% 
1 Beratungsfall 625,43 Land (antlg.) 56.234,60 17,7% 
509 Beratungsfälle 318.343,65 Bistum 192.109,04 60,3% 
insgesamt 318.343,65 100,0% 
1) Basis: Kosten der  EFL-Beratungsstelle Münster 
Anteil der Ratsuchenden mit KJHG-Anspruch auf Beratung 
EFL - Beratung für Bürgerinnen und Bürger aus Münster 
Fälle mit Anspruch auf Beratung 
42,8% 
5,9% 
51,3% 
Beratung nach § 17 KJHG 
Beratung junger 
Erwachsener 
Beratung ohne KJHG- 
Relevanz 
Finanzierung 
22,0% 
17,7% 60,3% 
Münster 
beantragt 
Land (antlg.) 
Bistum 
Stand: 31.12.2006

EFL-Beratung im Bistum Münster 
 Ging es bei der Beratung um die Bearbeitung von Partnerschaftsfragen, schätzten 
    2/3  derjenigen, die geantwortet haben, ihre Paarbeziehung  als befriedigender 
    und stabiler  ein. 
 Waren Trennung und Scheidung  Thema, wurde die Beratung in  78 % der Fälle 
    als hilfreich  erlebt. 
 Insgesamt würden  94 %  derjenigen, die geantwortet haben, die Beratung 
    weiterempfehlen. 
Meine Fähigkeit, Probleme zu lösen, 
ist heute im Vgl. z. Zt. Vor der Beratung 
verbessert 703 71,1% 
unverändert 279 28,2% 
verschlechtert 7 0,7% 
989 100,0% 
Meine Partnerbeziehung erlebe ich 
heute im Vgl. zur Zeit vor der Beratung 
befriedigender 414 65,8% 
unverändert 167 26,6% 
weniger befriedigend 48 7,6% 
629 100,0% 
Die Stabilität unsere Beziehung ist 
nach meiner Einschätzung heute im 
Vgl. zur Zeit vor der Beratung 
größer 386 61,7% 
unverändert 182 29,1% 
geringen 58 9,3% 
626 100,0% 
Wir haben uns getrennt. Im Zus.hang 
mit diesem Prozeß war Berat. für mich 
hilfreich 190 78,8% 
vielleicht hilfreich 34 14,1% 
nicht hilfreich 17 7,1% 
241 100,0% 
Ich würde die Beratungsstelle 
weiterempfehlen 890 93,5% 
vielleicht weiterempf. 57 6,0% 
nicht weiterempfehlen 5 0,5% 
952 100,0% 
Befragung von 2000 Ratsuchenden 
ein halbes Jahr nach Abschluß der Beratung 
Rücklaufquote 48,2 % 
Ich würde die Beratungsstelle 
93% 
6% 
1% 
 weiterempfehlen 
vielleicht 
weiterempf. 
nicht 
weiterempfehlen 
Meine Paarbeziehung erlebe ich heute 
im Vgl. z.Zt. vor der Beratung 
65% 
27% 
8% 
befriedigender 
unverändert 
weniger 
befriedigend 
Wir haben uns getrennt. Im Zus.hang 
mit diesem Prozeß war Beratung für 
mich 
79% 
14% 
7% 
hilfreich 
vielleicht 
hilfreich 
nicht hilfreich 
Stand: 01.07.1999

EFL-Beratungsstelle  Antrag EFL 2.xls 
Jahr Planstellen Berat.Kontakte Ratsuchende 
Zuwachs 
Berat.Kontakte (in 1.000) Ratsuchende (in 100) 
1992 4,01 0,0% 3.200 3,2 0,0% 637 6,4 0,0% 
1996 4,55 13,5% 3.874 3,9 21,1% 751 7,5 17,9% 
2000 4,89 21,9% 4.131 4,1 29,1% 881 8,8 38,3% 
2002 5,28 31,8% 4.790 4,8 49,7% 930 9,3 46,0% 
2004 5,28 31,8% 4.627 4,6 44,6% 911 9,1 43,0% 
2006 5,28 31,8% 4.594 4,6 43,6% 999 10,0 56,8% 
Entwicklung des Stellenplans und der Nachfrage 
0,00 
1,00 
2,00 
3,00 
4,00 
5,00 
6,00 
7,00 
8,00 
9,00 
10,00 
1992 1996 2000 2002 2004 2006 
Planstellen Berat.Kontakte (in 1.000) Ratsuchende (in 100) 
Stichtag für die Stellenbesetzung: 01.07. des jeweiligen Jahres

Anlage 2 - Antrag Trialog

3662 Zeichen

TRIAISCE

Beratungsstelle bei Familienkrisen,
Trennung und Scheidung

.

Trialog ' Von-Vincke-Str. 6 : 48143 Münster Von-Vincke-Str. 6 : 48143 Münster
B Tel.: 0251/511414
Anden Fax.: 0251/4844 96 50
Oberbürgermeister der Stadt Münster " E-mail: trialog@muenster.de
Herrn Dr. Berthold Tillmann www.trialog-muenster.de

48127 Münster
Münster, 07.11.07

Haushaltsantrag für das Jahr 2008
Kommunale Bezuschussung der Beratungsstelle TRIALOG

Sehr geehrter Herr Dr. Tillmann,

hiermit beantragen wir — wie schon in den vergangenen Jahren - eine Erhöhung des städtischen
Zuschusses für die Beratungsstelle TRIALOG um mindestens 15.000 Euro für das Haushaltsjahr 2008
und die Folgejahre.

Wie Ihnen bekannt ist, erbringt TRIALOG gemäß der mit der Stadt Münster ausgehandelten
Leistungsvereinbarung ausschließlich Beratungsleistungen auf der Grundlage des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes (SGB VIII $ 16, 17, 18 und 29) und unterstützt auf dieser gesetzlichen Grundlage
Familien mit minderjährigen Kindern in Krisen- und Konfliktsituationen.

Die Finanzierung der Beratungsarbeit erfolgt von Seiten der Stadt Münster durch einen seit 1996 (!)
nicht erhöhten Festbetrag von 38.650 Euro und durch die Bezuschussung der sozialen Gruppenarbeit
mit Kindern aus Trennungs- und Scheidungsfamilien mit maximal 15.300 Euro. Dieser Betrag variiert
je nach Anzahl der Teilnehmer und der möglichen Gruppentermine.

Für die drei hauptamtlich im Umfang von 1,75 Stellen tätigen BeraterInnen und die Verwaltungskraft
mit 0,25 % Stellenumfang werden die Personalkosten lediglich zu 50% aus Mitteln des Landes
Nordrhein-Westfalen gedeckt. Dies entsprach für das Jahr 2007 einer Fördersumme von 58.270 Euro.

Ausgehend von diesem Finanzierungsmodell ergibt sich für das Jahr 2008 folgende Planung:
Einnahmen aus öffentlichen Fördermitteln:
Personalkostenzuschuss des Landschaftsverbandes 58.270,- €

Zuschuss Stadt Münster (Festbetrag) 38.650,- €
Soziale Gruppenarbeit (flexibler Betrag), maximal 15.300,- €

112.220,- €
Ausgaben Personalkosten: 120.000,- €
Ausgaben Sachkosten: 23.000,- €
143.000,- €

Trialog e.V. : Bankverbindung: Sparkasse Münsterland Ost (BLZ 400 501 50) - Kto.Nr. 356 634

Es besteht also ein Haushaltsdefizit von 30.780 €uro, wobei diese Berechnungen von einer gleich
bleibenden öffentlichen Bezuschussung sowie einem ebenfalls konstanten Betrag für die Personal-
und Sachkosten ausgehen.

Der Trägerverein der Beratungsstelle sieht sich in der Lage, auch weiterhin einen Teil dieses Betrages
aus Eigenmitteln beizusteuern. Durch die Zuweisung von Bußgeldern, Spenden der KlientInnen und
durch Beiträge des Fördervereins ist es, wie die Erfahrung der vergangenen Jahre gezeigt hat,
möglich, ungefähr die Hälfte dieses Fehlbetrages zu decken. Allerdings werden durch diese
Rekrutierung von Eigenmitteln sowie die damit verbundene jährliche Planungs- und
Finanzierungsunsicherheit in erheblichem Maße zeitliche und fachliche Ressourcen gebunden.

Wie aus der obigen Aufstellung hervorgeht, wird der beantragte Zuschuss ausschließlich zur Deckung
der laufenden Personal- und Sachkosten benötigt.

TRIALOG hat einen festen Platz bei der Bereitstellung eines qualifizierten und bedarfsgerechten
Angebotes im Rahmen der Jugendhilfe in Münster. Um dieses Angebot im vereinbarten Umfang
aufrecht erhalten zu können, möchten wir Sie daher dringend bitten, in diesem Jahr unserein Antrag
stattzugeben und damit die Arbeit der Beratungsstelle TRIALOG endlich auf eine annähernd
gesicherte finanzielle Basis zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

, [ Proztto - dad

Sigrid Müller-Groll
Rechtsanwalt Dipl.-Psych.
(1. Vorsitzender des Trägervereins) (Leiterin der Beratungsstelle)

Beratungsverlauf (1)

04.12.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Von-Vincke-Straße 6

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0998/2007
Typ
Vorlagen
Datum
20.11.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37