V/0998/2007
Familien stärken hier: Trennungs- und Scheidungsberatung im Kontext präventiver Familienförderung
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Beschlussvorlage
7600 Zeichen
V/0998/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Familien stärken hier: Trennungs- und Scheidungsberatung im Kontext präventiver Familienförderung Beratungsfolge 04.12.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die finanzielle Förderung der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle in Münster wird ab dem Haushaltsjahr 2007 fortlaufend um 24.000 € erhöht. 2. Die finanzielle Förderung der Beratungsstelle bei Familienkrisen, Trennung und Scheidung Trialog wird ab dem Haushaltsjahr 2007 fortlaufend um 15.000 € erhöht. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass für das präventive Angebot der Trennungs- und Schei- dungsberatung jährliche Kosten von 39.000 € entstehen. Die Kosten werden aus dem Budget der Hilfen zur Erziehung zur Verfügung gestellt. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 4551.760.2000.9 Soziale Gruppenarbeit 2007 ff 39.000 Ansatz: 23.000 €. Restsumme von 16.000 € aus dem Deckungsring des UA 4551. Insgesamt: 39.000 Vorlagen-Nr.: V/0998/2007 Auskunft erteilt: Herr Vogt Ruf: 492 51 75 E-Mail: VogtH@stadt-muenster.de Datum: 20.11.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0998/2007 Begründung: 1. Anlass Mit der Trennung und Scheidung von Paaren mit Kindern beginnen häufig vielfältige Problembe- lastungen. Erzieherische Überforderung des allein erziehenden Elternteils kann die Konsequenz sein. Unumstritten sind die Folgen für die kindliche Entwicklung: Ängste, Wut, Trauer, Störung des Selbstwertgefühls, allgemeines Misstrauen in die Verlässlichkeit menschlicher Beziehungen u.ä. sind die in diesem Kontext beschriebenen emotionalen Reaktionen. In Münster lebten 2006 23,7 % der Kinder in einem Haushalt mit einem allein erziehenden Elternteil. Seit Jahren ist ein kontinuierlicher Anstieg der Beratungsfälle gem. § 17 SGB VIII zu verzeichnen, bei gleichzeitig steigender Komplexität der Falllage. Allein die durch den Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien im Jahr 2006 durchgeführten Beratungen ver- zeichneten eine Zunahme von ca. 23 % im Vergleich zum Vorjahr. Auch eine erhöhte Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung für diese Kinder und Jugendlichen wurde in den vergangenen Jahren statistisch abgebildet. Mit dieser Vorlage soll die Grundlage dafür geschaffen werden, das vorhandene Beratungsange- bot für diese Zielgruppe bedarfsgerecht auszubauen und somit zukünftig kostenintensive Hilfen im Bereich der Hilfen zur Erziehung zu verhindern. 2. Ausgangslage In Deutschland wird jede dritte Ehe geschieden. In 50 % aller Scheidungsfälle sind minderjährige Mädchen und Jungen betroffen. Kinder erfahren grundlegende Werte und Einsichten über menschliche Beziehungen in ihrer Fami- lie. Der Grundstein für soziales Lernen und das Ausbilden sozialer Kompetenzen wird in der Fami- lie gelegt. Die für die Persönlichkeitsentwicklung entscheidenden Grundlagen wie erfahrene Bin- dung und Orientierung werden im familiären Kontext ausgebildet. Partnerschaftsprobleme, Trennung und Scheidung der Eltern können zu Belastungen und negati- ven Auswirkungen bei Kindern und Jugendlichen führen. Mütter und Väter erhalten seit 1998 durch die oben genannten Träger Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung gem. § 17 SGB VIII. Aufgabe der Jugendhilfe ist es, präventiv den Belastungen von Familien entgegenzuwirken oder die negativen Auswirkungen möglichst gering zu halten (§ 17 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 SGB VIII). Gem. § 17 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 SGB VIII dient die Beratung in Trennungs- und Scheidungssituatio- nen der Sensibilisierung der Eltern für die Situation des Kindes und der Sicherung der gemeinsa- men elterlichen Verantwortung. Somit handelt es sich bei der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung um eine präventive Hilfe zur Krisenvorbeugung, aber auch um eine aktuelle Hilfe in manifesten Krisen und Konflikten, sowie um eine nachsorgende Hilfe nach erfolgter Trennung und Scheidung. 3. Ziele der Vorlage Prävention im Sinne einer rechtzeitigen Intervention beinhaltet insbesondere die Partnerschaftsbe- ratung, die dabei unterstützen soll, partnerschaftliches Zusammenleben aufzubauen und zu erhal- ten. Bestehende Krisen und Konflikte in der Partnerschaft sollen durch frühzeitige Konfliktberatung bewältigt werden. Diese Form der Beratung soll dazu beitragen, Eskalationen zwischen den Eltern- teilen vorzubeugen und Trennung und Scheidung zu vermeiden. - 3 - V/0998/2007 Bei unvermeidbarer Trennung sollen die Konsequenzen für die Kinder möglichst geringe Auswir- kungen haben. Aufgabe für die Beratung ist es dabei, Bedingungen für eine förderliche Wahrneh- mung der Elternverantwortung zu schaffen. Ebenso ist sie hilfreich bei der Entwicklung eines ein- vernehmlichen Konzepts der elterlichen Sorge, um somit den Kindern nach Möglichkeit beide El- tern zu erhalten. Mit der Stärkung und dem Ausbau dieses Beratungsangebotes in Münster soll der Versuch unter- nommen werden, diesen tiefen biographischen Einschnitt und die damit häufig verbundenen Fol- gen für eine gesunde Entwicklung für möglichst viele Minderjährige zu vermeiden. Bezug nehmend auf die festgestellte Korrelation zwischen dieser Zielgruppe und der erhöhten In- anspruchnahme von Hilfen zur Erziehung ist ein weiter es Ziel dieser Vorlage, kostenintensive Ein- zelfallhilfen in diesem Bereich zu verhindern. 4. Anträge 4. 1 Antrag der Ehe-, Familien- und Lebensberatung (efl) im Bistum Münster (Anlage 1) Mit Schreiben vom 07.11.2007 hat die Ehe-, Familien- und Lebensberatung den Antrag auf Anpas- sung der Förderung an den gestiegenen Beratungsbedarf und an die neuen Aufgabenfelder ge- stellt. Deutlich wird, dass die Zahl der Ratsuchenden seit Jahren angestiegen ist. Durch eine Be- fragung dieser Ratsuchenden stellt sich dar, dass in Trennungs- und Scheidungsberatungen 78 % der Fälle die Beratung als hilfreich erlebt haben. Die Ehe-, Familien- und Lebensberatung erhält seit dem Jahr 2000 unverändert einen Zuschuss von 46.020 € von der Stadt Münster. Wie ausgeführt wird, wird dieser Betrag dem gestiegenen Fallaufkommen nicht mehr gerecht. Mit der Erhöhung um 24.000 € auf dann 70.000 € wird einer- seits die Möglichkeit gegeben, weitere Fachkraftstunden einzusetzen, andererseits wird auch die fallübergreifende Arbeit im Zusammenhang mit den Familienzentren gefördert. 4.2 Antrag von Trialog, Beratungsstelle bei Familienkrisen, Trennung und Scheidung (Anlage 2) Auch Trialog hat mit Schreiben vom 07.11.2007 den Antrag auf Erhöhung des städtischen Zu- schusses um 15.000 € gestellt. Die Stadt Münster gewährt seit 1996 an die Beratungsstelle einen Zuschuss von 38.650 €. Das Leistungsspektrum umfasst sowohl die Beratung der Eltern, als auch die Gruppenarbeit mit Kindern aus Familien nach Trennung und Scheidung. In zunehmend hochstrittigen und komplexen Fällen sind erhöhte Gesprächseinheiten indiziert. Das Beratungsangebot soll mit dem erhöhten Zuschuss zum Wohle von Eltern und Kindern gestärkt und ausgebaut werden. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: Anlage 1 Antrag der Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Bistum Münster Anlage 2 Antrag Trialog, Beratungsstelle bei Familienkrisen, Trennung und Scheidung
Anlage 1 - Antrag Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Bistum Münster
8301 Zeichen
Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung in Münster
Antrag auf Anpassung der Förderung an den gestiegenen Beratungsbedarf
und an die neuen Aufgabenfelder
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Münster (EFL) ist eine Einrich-
tung des Bistums. Sie bietet seit 42 Jahren den Bür gerinnen und Bürgern der Stadt
Unterstützung an bei der Bewältigung von Partnersch aftsproblemen und anderen
persönlichen Krisen und Konflikten. Mit ihrem Schwe rpunkt greift sie ein zentrales
Anliegen der Bevölkerung auf und wird dementsprechend im hohen Maße, auch über
die Konfessionsgrenzen hinweg, in Anspruch genommen.
Spätestens seit 1998 haben Eltern minderjähriger Kinder und Jugendlicher nach § 17
SGB VIII einen Anspruch auf „Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung
und Scheidung“ . In rund der Hälfte der Fälle könnten die EFL-Ratsuchenden diesen
Anspruch geltend machen. Im Jahr 2006 waren dies 218 Beratungsfälle mit Wohnsitz
in Münster; hinzu kommen noch 30 Beratungsfälle mit jungen Erwachsenen unter 27
Jahren. Insgesamt waren 377 Kinder und Jugendliche vom Beratungsangebot der
EFL betroffen.
Die EFL-Beratung unterstützt mit ihrem Angebot die Stadt Münster bei der Wahr-
nehmung einer Pflichtaufgabe, der unter präventivem Aspekt eine wachsende
Bedeutung zukommt. Immer stärker treten die Folgen zerrüttet er Paarbeziehungen
für die Erwachsenen selbst, die betroffenen Kinder und nicht zuletzt auch für die
kommunalen Haushalte ins Bewusstsein der Öffentlichkeit.
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Münster, den 07.11.2007
Stadt Münster
z. Hd. Herrn Oberbürgermeister
Dr. Berthold Tillmann
48127 Münster
Schon lange ist daher die EFL-Beratung ein fester B estandteil der örtlichen Kinder-
und Jugendhilfe. Seit Mitte der 90-ger beteiligt sich die Stadt an der Finanzierung des
Beratungsangebotes, seit sieben Jahren mit einem Fö rderbetrag in Höhe von 46.000
Euro; dies entspricht einem Anteil von 15 % an den Kosten, die auf die Ratsuchen-
den aus Münster entfallen. Allerdings hat sich die Situation für die EFL in den letz-
ten 7 Jahren grundlegend verändert:
Die Nachfrage nach Beratung ist um ein Drittel gest iegen . Inzwischen neh-
men jährlich fast 700 Ratsuchende mit Wohnsitz in M ünster die EFL in An-
spruch.
In der fallübergreifenden Arbeit sind wichtige Auf gaben hinzugekommen, insbe-
sondere im Zusammenhang mit der Beteiligung der EFL an Familienzentren .
Gerade diese Aufgabe dient in besonderer Weise der Prävention, denn sie er-
leichtert, dass Eltern in einer die Partnerschaft s ehr belastenden Phase über
das EFL-Angebot gezielt informiert und zur Inanspruchnahme der Beratung mo-
tiviert werden. Wir haben in einer Untersuchung fes tgestellt, dass das EFL-
Angebot gerade für diesen Personenkreis besonders erfolgreich ist.
Dass im Zusammenhang mit den Aktivitäten rund um di e Familienzentren die Nach-
frage nach EFL-Beratung erneut anwächst, ist unter dem Gesichtspunkt der Präven-
tion begrüßenswert, stellt aber die EFL-Beratung vor Aufgaben, die mit eigenen
Mitteln nicht mehr lösbar sind .
Mit dem derzeit geförderten Anteil an den Fachkräft en ist die anfallende Arbeit nicht
zu bewältigen. Wir beantragen daher eine Anpassung der Förderung an den ge-
stiegenen Beratungsbedarf und an die neuen Aufgabenfelder im Bereich der Präven-
tion und bitten, den städtischen Zuschuss auf 70.000 Euro zu erhöhen .
Wir bitten, bei Ihrer Entscheidung insbesondere auc h folgende Gesichtspunkte zu
berücksichtigen:
Müsste die Stadt die Kosten für die 218 Beratungsfälle , die als Eltern minder-
jähriger Kinder und Jugendlicher einen Anspruch auf Partnerschaftsberatung
geltend machen können, tragen, so entstünden ihr Ko sten in Höhe von 136.000
Euro (625 Euro je Fall bei ca. 11 Gesprächen je Fall).
Trennung und Scheidung wirken sich erheblich auf d ie öffentlichen Haushalte
aus, insbesondere auf die Ausgaben im Bereich von Wohngeld und Sozial-
hilfe . Das Risiko, Sozialhilfe zu beziehen, ist für Kind er in „Alleinerziehenden-
Haushalten“ 9 Mal höher als bei Kindern, die im Haushaltstyp „Ehepaar mit Kin-
dern“ aufwachsen.
Mit der Bitte um Unterstützung und
mit freundlichen Grüßen
Norbert Wilbertz,
EFL im Bistum Münster
Anlagen: Diagramme zum KJHG-Anspruch der Ratsuchenden aus Münster, zur Finanzierung und zur Evaluation
EFL-Beratungsstelle Antrag EFL 2.xls: Ratsuchende mit Wohnsitz in der Stadt Münster
Beratungsfälle 509 Frauen 414
Beratungsgespräche 3.198 Männer 277
betroffene Kinder/Jug. 377 beratene Personen insges. 6 91
Beratungsfälle Anteil
Beratung nach § 17 KJHG 218 42,8%
Beratung junger Erwachsener 30 5,9%
Beratung ohne KJHG-Relevanz 261 51,3%
insgesamt 509 100,0%
Finanzierung für 509 Beratungsfälle (beantragt)
Kosten 1
€ Finanzierung €
720 Beratungsfälle 450.309,29 Münster beantragt 70.000,00 22,0%
1 Beratungsfall 625,43 Land (antlg.) 56.234,60 17,7%
509 Beratungsfälle 318.343,65 Bistum 192.109,04 60,3%
insgesamt 318.343,65 100,0%
1) Basis: Kosten der EFL-Beratungsstelle Münster
Anteil der Ratsuchenden mit KJHG-Anspruch auf Beratung
EFL - Beratung für Bürgerinnen und Bürger aus Münster
Fälle mit Anspruch auf Beratung
42,8%
5,9%
51,3%
Beratung nach § 17 KJHG
Beratung junger
Erwachsener
Beratung ohne KJHG-
Relevanz
Finanzierung
22,0%
17,7% 60,3%
Münster
beantragt
Land (antlg.)
Bistum
Stand: 31.12.2006
EFL-Beratung im Bistum Münster
Ging es bei der Beratung um die Bearbeitung von Partnerschaftsfragen, schätzten
2/3 derjenigen, die geantwortet haben, ihre Paarbeziehung als befriedigender
und stabiler ein.
Waren Trennung und Scheidung Thema, wurde die Beratung in 78 % der Fälle
als hilfreich erlebt.
Insgesamt würden 94 % derjenigen, die geantwortet haben, die Beratung
weiterempfehlen.
Meine Fähigkeit, Probleme zu lösen,
ist heute im Vgl. z. Zt. Vor der Beratung
verbessert 703 71,1%
unverändert 279 28,2%
verschlechtert 7 0,7%
989 100,0%
Meine Partnerbeziehung erlebe ich
heute im Vgl. zur Zeit vor der Beratung
befriedigender 414 65,8%
unverändert 167 26,6%
weniger befriedigend 48 7,6%
629 100,0%
Die Stabilität unsere Beziehung ist
nach meiner Einschätzung heute im
Vgl. zur Zeit vor der Beratung
größer 386 61,7%
unverändert 182 29,1%
geringen 58 9,3%
626 100,0%
Wir haben uns getrennt. Im Zus.hang
mit diesem Prozeß war Berat. für mich
hilfreich 190 78,8%
vielleicht hilfreich 34 14,1%
nicht hilfreich 17 7,1%
241 100,0%
Ich würde die Beratungsstelle
weiterempfehlen 890 93,5%
vielleicht weiterempf. 57 6,0%
nicht weiterempfehlen 5 0,5%
952 100,0%
Befragung von 2000 Ratsuchenden
ein halbes Jahr nach Abschluß der Beratung
Rücklaufquote 48,2 %
Ich würde die Beratungsstelle
93%
6%
1%
weiterempfehlen
vielleicht
weiterempf.
nicht
weiterempfehlen
Meine Paarbeziehung erlebe ich heute
im Vgl. z.Zt. vor der Beratung
65%
27%
8%
befriedigender
unverändert
weniger
befriedigend
Wir haben uns getrennt. Im Zus.hang
mit diesem Prozeß war Beratung für
mich
79%
14%
7%
hilfreich
vielleicht
hilfreich
nicht hilfreich
Stand: 01.07.1999
EFL-Beratungsstelle Antrag EFL 2.xls
Jahr Planstellen Berat.Kontakte Ratsuchende
Zuwachs
Berat.Kontakte (in 1.000) Ratsuchende (in 100)
1992 4,01 0,0% 3.200 3,2 0,0% 637 6,4 0,0%
1996 4,55 13,5% 3.874 3,9 21,1% 751 7,5 17,9%
2000 4,89 21,9% 4.131 4,1 29,1% 881 8,8 38,3%
2002 5,28 31,8% 4.790 4,8 49,7% 930 9,3 46,0%
2004 5,28 31,8% 4.627 4,6 44,6% 911 9,1 43,0%
2006 5,28 31,8% 4.594 4,6 43,6% 999 10,0 56,8%
Entwicklung des Stellenplans und der Nachfrage
0,00
1,00
2,00
3,00
4,00
5,00
6,00
7,00
8,00
9,00
10,00
1992 1996 2000 2002 2004 2006
Planstellen Berat.Kontakte (in 1.000) Ratsuchende (in 100)
Stichtag für die Stellenbesetzung: 01.07. des jeweiligen Jahres
Anlage 2 - Antrag Trialog
3662 Zeichen
TRIAISCE Beratungsstelle bei Familienkrisen, Trennung und Scheidung . Trialog ' Von-Vincke-Str. 6 : 48143 Münster Von-Vincke-Str. 6 : 48143 Münster B Tel.: 0251/511414 Anden Fax.: 0251/4844 96 50 Oberbürgermeister der Stadt Münster " E-mail: trialog@muenster.de Herrn Dr. Berthold Tillmann www.trialog-muenster.de 48127 Münster Münster, 07.11.07 Haushaltsantrag für das Jahr 2008 Kommunale Bezuschussung der Beratungsstelle TRIALOG Sehr geehrter Herr Dr. Tillmann, hiermit beantragen wir — wie schon in den vergangenen Jahren - eine Erhöhung des städtischen Zuschusses für die Beratungsstelle TRIALOG um mindestens 15.000 Euro für das Haushaltsjahr 2008 und die Folgejahre. Wie Ihnen bekannt ist, erbringt TRIALOG gemäß der mit der Stadt Münster ausgehandelten Leistungsvereinbarung ausschließlich Beratungsleistungen auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII $ 16, 17, 18 und 29) und unterstützt auf dieser gesetzlichen Grundlage Familien mit minderjährigen Kindern in Krisen- und Konfliktsituationen. Die Finanzierung der Beratungsarbeit erfolgt von Seiten der Stadt Münster durch einen seit 1996 (!) nicht erhöhten Festbetrag von 38.650 Euro und durch die Bezuschussung der sozialen Gruppenarbeit mit Kindern aus Trennungs- und Scheidungsfamilien mit maximal 15.300 Euro. Dieser Betrag variiert je nach Anzahl der Teilnehmer und der möglichen Gruppentermine. Für die drei hauptamtlich im Umfang von 1,75 Stellen tätigen BeraterInnen und die Verwaltungskraft mit 0,25 % Stellenumfang werden die Personalkosten lediglich zu 50% aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gedeckt. Dies entsprach für das Jahr 2007 einer Fördersumme von 58.270 Euro. Ausgehend von diesem Finanzierungsmodell ergibt sich für das Jahr 2008 folgende Planung: Einnahmen aus öffentlichen Fördermitteln: Personalkostenzuschuss des Landschaftsverbandes 58.270,- € Zuschuss Stadt Münster (Festbetrag) 38.650,- € Soziale Gruppenarbeit (flexibler Betrag), maximal 15.300,- € 112.220,- € Ausgaben Personalkosten: 120.000,- € Ausgaben Sachkosten: 23.000,- € 143.000,- € Trialog e.V. : Bankverbindung: Sparkasse Münsterland Ost (BLZ 400 501 50) - Kto.Nr. 356 634 Es besteht also ein Haushaltsdefizit von 30.780 €uro, wobei diese Berechnungen von einer gleich bleibenden öffentlichen Bezuschussung sowie einem ebenfalls konstanten Betrag für die Personal- und Sachkosten ausgehen. Der Trägerverein der Beratungsstelle sieht sich in der Lage, auch weiterhin einen Teil dieses Betrages aus Eigenmitteln beizusteuern. Durch die Zuweisung von Bußgeldern, Spenden der KlientInnen und durch Beiträge des Fördervereins ist es, wie die Erfahrung der vergangenen Jahre gezeigt hat, möglich, ungefähr die Hälfte dieses Fehlbetrages zu decken. Allerdings werden durch diese Rekrutierung von Eigenmitteln sowie die damit verbundene jährliche Planungs- und Finanzierungsunsicherheit in erheblichem Maße zeitliche und fachliche Ressourcen gebunden. Wie aus der obigen Aufstellung hervorgeht, wird der beantragte Zuschuss ausschließlich zur Deckung der laufenden Personal- und Sachkosten benötigt. TRIALOG hat einen festen Platz bei der Bereitstellung eines qualifizierten und bedarfsgerechten Angebotes im Rahmen der Jugendhilfe in Münster. Um dieses Angebot im vereinbarten Umfang aufrecht erhalten zu können, möchten wir Sie daher dringend bitten, in diesem Jahr unserein Antrag stattzugeben und damit die Arbeit der Beratungsstelle TRIALOG endlich auf eine annähernd gesicherte finanzielle Basis zu stellen. Mit freundlichen Grüßen , [ Proztto - dad Sigrid Müller-Groll Rechtsanwalt Dipl.-Psych. (1. Vorsitzender des Trägervereins) (Leiterin der Beratungsstelle)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Von-Vincke-Straße 6
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0998/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.11.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37