V/0098/2011
Ausbau der Straße Am Getterbach
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Beschlussvorlage
3421 Zeichen
V/0098/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Ausbau der Straße Am Getterbach - Baubeschluss - Beratungsfolge 10.03.2011 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Straße Am Getterbach wird auf der Grundlage des Ausbauplanes Reg.-Nr. 10041 Blatt 1 – 6 (6) vom 11.02.2011 ausgebaut. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Baukosten in Höhe von 1.320.000 € entstehen. Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitst ellung von Verkehrs- flächen und –anlagen Investitionsmaßnahme 4084 Am Getterbach - Bau 2010 2011 2012 50.000 € 500.000 € 770.000 € VE 2012 770.000 € Insgesamt: 1.320.000 € Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2011 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Vorlagen-Nr.: V/0098/2011 Auskunft erteilt: Herr Schulte Ruf: 492 66 54 E-Mail: Schulte@stadt-muenster.de Datum: 07.02.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0098/2011 Begründung: Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW Die Straßen „Am Gette rbach“ sind abgängig und dringend erneuerungsbedürftig. Der geplante Ausbau der Straßen nach dem heute üblichen technischen Standard stellt eine wesentliche bauli- che Verbesserung im Verhältnis zu dem bisherigen Zustand dar, die beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts ist (§ 8 KAG NRW). Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG (Kommunalabgabengesetz NRW) für Straßenbaumaßnahmen der Stadt Münster“ (SBS) vom 15.12.1978 in der Fassung vom 14.05.2009 ist gem. § 3 Abs. 3 Buchstabe b) der Hauptzug als Haupterschließungsstraße und die davon abzweigenden Stichstraßen nach Buchstabe a) als Anliegerstraße einzustufen. Die Anlieger beteiligen sich bei einer Einstufung des Hauptzuges der Straße Am Getterbach als Haupterschließungsstraße mit 60-80 % (je nach Teileinrichtung) an den beitragsfähigen Kosten. Die drei nach Süden abzweigenden Stichstraßen sind als Anliegerstraßen einzustufen. Hier be- trägt der Anteil der Beitragspflichtigen generell 80 % der beitragsfähigen Kosten. Nachfolgend sind die vier Anlagen und ihre voraussichtlichen Anliegerbeteiligungen dargestellt: Anlage Beitragsfähige Kosten Anliegeranteile in % Umlagefähige Kosten Verteiler- wert/m² Am Getterbach Hauptzug 700.000 € 60 – 80 440.000 € 5,70 € Am Getterbach Stichstraße 1 (östlich) 145.000 € 80 116.000 € 9,49 € Am Getterbach Stichstraße 2 (mittlere) 145.000 € 80 116.000 € 6,74 € Am Getterbach Stichstraße 3 (westlich) 360.000 € 80 288.000 € 4,29 € Nach den vorläufigen Beitragsberechnungen übernehmen die Grundstückseigentümer bzw. Erb- bauberechtigen demnach voraussichtlich 960.000 € an Straßenbaubeiträgen. Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße vom rd. 800 m², eingeschos- sig bebaut, muss am Hauptzug mit einer voraussichtlichen Beitragsbelastung in Höhe von etwa 4.600 €, an der Stichstraße 1 mit etwa 7.600 €, an der Stichstraße 2 mit etwa 5.400 € und an der Stichstraße 3 mit etwa 3.400 € rechnen. Insgesamt variieren die Beiträge für die Privatgrundstücke zwischen ca. 1.360 € und ca. 36.490 €. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Am Getterbach
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0098/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.02.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37