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V/0098/2011

Ausbau der Straße Am Getterbach

Vorlagen 07.02.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 10.03.2011, TOP 4.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3421 Zeichen

V/0098/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausbau der Straße Am Getterbach 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.03.2011 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Straße Am Getterbach wird auf der Grundlage des Ausbauplanes Reg.-Nr. 10041 Blatt 1 – 6 
(6) vom 11.02.2011 ausgebaut. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Baukosten in Höhe von 1.320.000 € entstehen. 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitst ellung von Verkehrs- 
flächen und –anlagen 
Investitionsmaßnahme 4084 Am Getterbach - Bau 
2010 
2011 
2012 
50.000 € 
500.000 € 
770.000 € 
 
VE 2012 
770.000 € 
Insgesamt: 1.320.000 €  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im  Haushaltsplan 2011 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0098/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Schulte 
Ruf: 
492 66 54 
E-Mail: 
Schulte@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.02.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0098/2011 
 
Begründung: 
 
Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW 
 
Die Straßen „Am Gette
rbach“ sind abgängig und dringend erneuerungsbedürftig. Der geplante 
Ausbau der Straßen nach dem heute üblichen technischen Standard stellt eine wesentliche bauli-
che Verbesserung im Verhältnis zu dem bisherigen Zustand dar, die beitragsauslösend im Sinne 
des Straßenbaubeitragsrechts ist (§ 8 KAG NRW). 
 
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG (Kommunalabgabengesetz 
NRW) für Straßenbaumaßnahmen der Stadt Münster“ (SBS) vom 15.12.1978 in der Fassung vom 
14.05.2009 ist gem. § 3 Abs. 3 Buchstabe b) der Hauptzug als Haupterschließungsstraße und die 
davon abzweigenden Stichstraßen nach Buchstabe a) als Anliegerstraße einzustufen. 
 
Die Anlieger beteiligen sich bei einer Einstufung des Hauptzuges der Straße Am Getterbach als 
Haupterschließungsstraße mit 60-80 % (je nach Teileinrichtung) an den beitragsfähigen Kosten. 
Die drei nach Süden abzweigenden Stichstraßen sind als Anliegerstraßen einzustufen. Hier be-
trägt der Anteil der Beitragspflichtigen generell 80 % der beitragsfähigen Kosten. 
 
Nachfolgend sind die vier Anlagen und ihre voraussichtlichen Anliegerbeteiligungen dargestellt:  
 
Anlage Beitragsfähige 
Kosten 
Anliegeranteile 
in % 
Umlagefähige 
Kosten 
Verteiler-
wert/m² 
Am Getterbach  
Hauptzug 
700.000 € 60 – 80 440.000 € 5,70 €
Am Getterbach  
Stichstraße 1 (östlich) 
145.000 € 80 116.000 € 9,49 €
Am Getterbach 
Stichstraße 2 (mittlere) 
145.000 € 80 116.000 € 6,74 €
Am Getterbach 
Stichstraße 3 (westlich) 
360.000 € 80 288.000 € 4,29 €
 
Nach den vorläufigen Beitragsberechnungen übernehmen die Grundstückseigentümer bzw. Erb-
bauberechtigen demnach voraussichtlich 960.000 € an Straßenbaubeiträgen. 
 
Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße vom rd. 800 m², eingeschos-
sig bebaut, muss am Hauptzug mit einer voraussichtlichen Beitragsbelastung in Höhe von etwa 
4.600 €, an der Stichstraße 1 mit etwa 7.600 €, an der Stichstraße 2 mit etwa 5.400 € und an der 
Stichstraße 3 mit etwa 3.400 € rechnen. Insgesamt variieren die Beiträge für die Privatgrundstücke 
zwischen ca. 1.360 € und ca. 36.490 €.   
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

10.03.2011 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Getterbach

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0098/2011
Typ
Vorlagen
Datum
07.02.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37