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1318/2022

Einwohneranfrage Autostraße Kalkberg (Mülheimer Süden Östlicher Ringschluss)

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 27.06.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.08.2022, TOP 1.2

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

6936 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/1 
664 
Vorlagen-Nummer 
 1318/2022 
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.08.2022 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.08.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.08.2022 
 
Einwohneranfrage Autostraße Kalkberg (Mülheimer Süden Östlicher Ringschluss) 
Sachverhalt: 
 
Im Februar 2022 wurde von den Bürger*inneninitiativen Mehr Grün in Kalk, Kalkberg und Buchforst 
Mobil eine Einwohneranfrage eingereicht. Die aufgeführten Fragen beziehen sich auf zwei Beschlüs-
se, die in der Ratssitzung am 10.09.2020 gefasst wurden (Vorlagen-Nr.1896/2020: Bedarfsfeststel-
lungsbeschluss für die Vergabe von Planungsleistungen zur Realisierung der Maßnahmenumsetzung 
„ Mülheimer Süden, Netzelement 4 - Östlicher Ringschluss" und AN/ 1171/2020 Gesundheit hat 
oberste Priorität - Kalkberg als Hubschrauberstation endgültig aufgeben). 
 
 
Frage 1:  
„Wann werden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vorliegen, wann soll mit  
dem Bau der Autostraße begonnen werden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Hinsichtlich einer Machbarkeitsstudie zur Darstellung der verschiedenen Möglichkeiten einer nachhal-
tigen, zukünftigen Nutzung des Kalkbergs wird auf die Beantwortung der Anfrage Vorlagen-Nr.: 
1510/2022 im Rahmen der Ratssitzung am 05.05.2022 verwiesen. 
 
Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 11.12.2018 (Vorlagen-Nr.: 3245/2018) wurde die Ver-
waltung mit der Planung des Östlichen Ringschlusses (Netzelementes 4) beauftragt. Dieses Netze-
lement besteht aus mehreren Einzelmaßnahmen. In diesem Kontext ist die „Durchbindung Westum-
gehung Kalk bis Karlsruher Straße“ relevant. Mit Einholung des Bedarfsfeststellungsbeschlusses am 
10.09.2020 wurden die erforderlichen Planungsmittel hierfür gesichert. Die Verwaltung hat mittlerwei-
le die Planungsleistungen an einen Generalplaner vergeben.  
Wesentliche Bestandteile des Planungsprozesses sind die Vorplanung sowie die Entwurfsplanung. 
Um Baurecht zu erhalten, wird ein Planfeststellungsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz erfor-
derlich, das bei der Bezirksregierung beantragt und von dort durchgeführt wird. Wenn dieser Prozess 
erfolgreich durchlaufen und im Ergebnis der Plan festgestellt worden ist, schließt die Ausführungspla-
nung an. Aufgrund der Komplexität des Projektes und mit Blick auf das Genehmigungsverfahren ist 
mit einem Baubeginn frühestens ab ca. Mitte 2028 zu rechnen. 
 
 
Frage 2:  
„Welche Gremien müssen nach Vorlage der Prüfergebnisse aus der Vergabe  
dem Bau einer „Durchbindung Westumgehung Kalk zur Karlsruher Straße“

2 
 
zustimmen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Vorplanung wird den politischen Gremien der Stadt Köln vorgelegt und ein erweiterter Planungs-
beschluss eingeholt. Das beschlussfassende Gremium ist der Rat der Stadt Köln. Zuvor werden die 
betroffenen Bezirksvertretungen Innenstadt, Kalk und Mülheim sowie der Verkehrs- und Finanzaus-
schuss als Fachausschüsse des Rates in die Beratung einbezogen.  
 
 
Frage 3:  
„Wie verhalten sich die beiden am 10.09.20 getroffenen Beschlüsse zu einer Machbarkeitsstudie für 
eine Autostraße und die Machbarkeitsstudie zur Suche von neuen Nutzungsmöglichkeiten für den 
Kalkberg zueinander und wurde in den Überlegungen für eine neue Autostraße berücksichtigt, dass 
es die Möglichkeit gibt, den Kalkberg und seine Umgebung zu einem Landschaftspark zu entwickeln, 
der ein Naherholungsraum für die Stadtteile Buchforst, Kalk, Deutz und Mülheim sein könnte und die-
se Stadtteile über Fuß- und Fahrradwege verbindet?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der östliche Ringschluss ist Voraussetzung für die Realisierung der großen rechtsrheinischen Sied-
lungsprojekte im Mülheimer Süden und im Deutzer Hafen. Der am 10.09.2020 gefasste Bedarfsfest-
stellungsbeschluss basiert, wie oben bereits erwähnt, auf dem Planungsbeschluss aus dem Jahr 
2018 und ist somit eine grundlegende Voraussetzung, die zur Erfüllung des Ratsauftrages erforderlich 
ist.  
Die beiden Beschlüsse (Durchbindung Westumgehung Kalk bis Karlsruher Straße und Nutzung Kalk-
berg) widersprechen sich aus Sicht der Verwaltung nicht, da eine nachhaltige Nutzung des Kalkbergs 
unabhängig vom Bau des östlichen Ringschlusses umgesetzt werden kann. Die neue Durchbindung 
erhält selbstverständlich straßenbegleitende Geh- und Radwege, die das vorhandene Wegenetz er-
gänzen und verbessern und einen wirkungsvollen Beitrag leisten, die Erreichbarkeit des umgebenden 
Quartiers für den nichtmotorisierten Verkehr zu verbessern. Der Lückenschluss wird am westlichen 
Böschungsfuß des Kalkbergs in direkter Nachbarschaft zu den Gleisanlagen der Deutschen Bahn 
verlaufen Mit dieser Trassenbündelung werden die bestehenden Strukturen nicht zerschnitten. 
 
 
Frage 4:  
„Könnte mit alternativen Verkehrsmitteln eine „Durchbindung Westumgehung Kalk zur Karlsruher 
Straße“ klima- und flächenschonender realisiert werden, z.B. eine reine Fahrradstra-
ße/Fußgängerweg entlang des Kalkberges oder eine Schwebebahn (vgl. Claus en Caan Architekten/ 
green box Landschaftsarchitekten)?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Durch den Östlichen Ringschluss soll das vorhandene Straßennetz in Deutz, Mülheim und Kalk von 
den zusätzlichen Kfz-Verkehren aus den künftigen Aufsiedlungen entlastet werden. Der Straßenzug 
wird als stadtverträgliche Straße mit Tempo 50 im gesamten Streckenverlauf geplant. Die Durchbin-
dung zur Karlsruher Straße erhält straßenbegleitende Geh- und Radwege. 
 
 
Frage 5:  
„Inwiefern passen die Pläne einer neuen Autostraße entlang des Kalkberges zur neuen Stadtstrategie 
Köln 2030, in der als Handlungsempfehlungen die Schaffung von mehr Freiflächen, die Wegbereitung 
der Verkehrswende und Ermöglichung eines klimagerechten Lebens formuliert sind?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Wie in anderen Großstädten Deutschlands besteht auch in Köln große Wohnungsknappheit. Die neu-
en Entwicklungsgebiete wie derzeit in Mülheim sollen diesem Mangel entgegenwirken. Die neu ent-
stehenden Entwicklungsgebiete erfordern ein angemessen dimensioniertes verkehrliches Angebot, 
das auch den Aus- und den Neubau von Straßeninfrastruktur beinhaltet. Der Dimensionierung liegt 
zugrunde, unnötige Verkehre möglichst zu vermeiden, nichtvermeidbare Verkehre auf umweltfreund-
liche Verkehrsarten zu verlagern und/oder verträglich abzuwickeln Die Ertüchtigung der Infrastruktur

3 
 
konzentriert sich nicht allein auf die Schaffung dieser neuen Straße, sondern beinhaltet auch die In-
tegration einer neuen Stadtbahnanbindung im Mülheimer-Süden. Im gleichen Zuge wird das Radver-
kehrsnetz ausgebaut und die Fußverkehrssituation deutlich verbessert. Für die Binnenerschließung 
innerhalb der neuen Siedlungsgebiete sind zukunftsweisende Mobilitätskonzepte und Maßnahmen 
entwickelt worden, die den privaten Pkw-Besitz reduzieren und den Umstieg auf umweltfreundliche 
Verkehrsmittel fördern.

Beratungsverlauf (3)

22.08.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.08.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.08.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Karlsruher Straße

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Details

Aktenzeichen
1318/2022
Typ
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
Datum
27.06.2022
Erstellt
19.04.2022 17:22