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1921/2021

32. Bericht zur Situation Geflüchteter

Mitteilung Ausschuss 25.05.2021

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32. Bericht zur Situation Geflüchteter

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4054 Zeichen

32. Bericht zur Situation Geflüchteter
Stand: 31.03.2021
Standorte Internetanbindung, priorisiert
Standort
Stadt-
bezirkStadtteil Unterkunftsart Miete/Eigentum
Ist-Belegung 
31.03.2021
Datum 
Leerzug Prio
Aachener Straße 3 Weiden Wohnungen Miete 132 0
Am Panthaleonsberg 1 Altstadt-Süd Wohnheime Miete 0 31.03.20210
Am Panthaleonsberg 1 Altstadt-Süd Wohnungen Miete 0 31.03.20210
Äußere Kanalstraße 4 Ehrenfeld Wohnungen Miete 62 0
Bergisch Gladbacher Straße 9 Mülheim Wohnungen Miete 22 31.07.20210
Blaubach 1 Altstadt-Süd Wohnheime Eigentum 58 0
Bonner Straße 2 Marienburg Wohnheime Eigentum 77 0
Börschgasse 7 Zündorf Wohnungen Miete 9 0
Dellbrücker Mauspfad 9 Dellbrück Wohnheime Miete 53 0
Dorothee-Sölle-Platz 1 Neustadt-NordWohnungen Miete 22 0
Dürener Straße 3 Lindenthal Systembauten Eigentum 42 0
Erbacher Weg 6 Lindweiler Systembauten* Eigentum 0 0
Genovevastraße 9 Mülheim Wohnungen Miete 28 0
Hackenbroicher Straße 6 Worringen Wohnungen Miete 16 0
Kalscheurer Weg 2 Zollstock Systembauten Eigentum 104 0
Koblenzer Straße 2 Bayenthal Systembauten Miete 31 31.12.20230
Lahnstraße 2 Rodenkirchen Wohnungen Miete 2 0
Loorweg 7 Zündorf Systembauten Eigentum 68 0
Loorweg 7 Zündorf Wohnungen Miete 16 0
Merianstraße 6 Seeberg Mobile WohneinheitenEigentum 61 30.06.20210
Methweg 4 Neuehrenfeld Wohnungen Miete 51 0
Mündelstraße 9 Mülheim Wohnheime Eigentum 76 01.04.20260
Neubrücker Ring 8 Neubrück Systembauten Miete 169 0
Neusser Landstraße 6 Fühlingen Systembauten Eigentum 110 0
Oskar-Jäger-Straße 4 Ehrenfeld Wohnheime Miete 47 0
Overbeckstraße 4 Neuehrenfeld Wohnungen Miete 4 0
Pallenbergstraße 5 Weidenpesch Wohnheime Eigentum 3 28.02.20210
Parkstraße 7 Wahnheide Wohnungen Miete 108 0
Pastor-Wolff-Straße 5 Niehl Systembauten Eigentum 134 0
Potsdamer Straße 3 Weiden Wohnungen Eigentum 74 0
Rothenburger Straße 8 Höhenberg Wohnungen Eigentum 49 0
Schlagbaumsweg 9 Holweide Mobile WohneinheitenEigentum 194 0
Siegburger Straße 1 Deutz Wohnungen Miete 67 31.12.20220
Siegburger Straße 7 Poll Wohnungen Miete 51 30.06.20220
Siegburger Straße 7 Poll Wohnungen Miete 77 30.06.20220
Sinziger Straße 2 Raderthal Wohnungen Eigentum 10 0
Urbacher Weg 7 Ensen Systembauten Eigentum 143 0
von Bodelschwinghstraße 9 Höhenhaus Wohnungen Miete 126 31.12.2021 0
Zülpicher Straße 3 Sülz Wohnungen Miete 35 0
Zum Dammfelde 3 Widdersdorf Wohnungen Miete 23 0

32. Bericht zur Situation Geflüchteter
Stand: 31.03.2021
Standorte Internetanbindung, priorisiert
Standort
Stadt-
bezirkStadtteil Unterkunftsart Miete/Eigentum
Ist-Belegung 
31.03.2021
Datum 
Leerzug Prio
Aloys-Boecker-Straße 7 Lind Mobile WohneinheitenEigentum 142 1a
Haferkamp 9 Stammheim Mobile WohneinheitenEigentum 139 1a
Posadowskystraße 9 Höhenhaus Wohnungen Miete 101 31.12.20221a
Josef-Broicher-Straße 7 Urbach Mobile WohneinheitenEigentum 145 1a
Rather Kirchweg 8 Brück Systembauten Eigentum 61 1a
Am Springborn 9 Mülheim Wohnungen Eigentum 95 1b
Ankerstraße 1 Altstadt-Süd Wohnheime Miete 66 1b
Auweiler Straße 6 Esch/AuweilerSystembauten Eigentum 128 1b
Boltensternstraße 5 Riehl Wohnheime Miete 85 1b
Grafenmühlenweg 9 Dellbrück Wohnheime Eigentum 33 1b
Heinrich-Rohlmann-Straße 4 Ossendorf Systembauten Eigentum 107 1b
Herkulesstraße 4 Neuehrenfeld Notaufnahmen Eigentum 112 1b
Herkulesstraße 4 Neuehrenfeld Notaufnahmen Eigentum 7 1b
Lindweilerweg 5 Longerich Systembauten Eigentum 58 1b
Lindweilerweg 5 Longerich Systembauten Eigentum 0 1b
Merlinweg 2 Rondorf Systembauten Eigentum 117 1b
Ostmerheimer Straße 8 Merheim Wohnheime Miete 130 31.10.20221b
Severinswall 1 Altstadt-Süd Wohnheime Miete 57 31.05.20221b
Sinnersdorfer Straße 6 Roggendorf/ThenhovenSystembauten* Eigentum 0 1b
Xantener Straße 5 Nippes Wohnheime Eigentum 44 1b
Poller Holzweg 7 Poll Wohnungen Eigentum 93 3
An den Gelenkbogenhallen 1 Deutz Mobile WohneinheitenPacht 96 30.06.20223
Weißdornweg 2 Rondorf Systembauten Eigentum 49 31.12.20213
Winterberger Straße 8 Merheim Wohnheime Miete 17 31.12.20213
Hermann-Heinrich-Gossen-Straße 3 Junkersdorf Mobile WohneinheitenEigentum 55 30.11.20213
* Quarantänenutzung

32. Bericht zur Situation Geflüchteter

24922 Zeichen

Situation Geflüchteter in Köln 
 
 
 
32. Bericht 
 
(I. Quartal 2021) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit 
und Wohnen 
Amt für Wohnungswesen 
 
 
Stand 31.03.2021

1 
 
 
32. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2021 
 
Inhalt 
Einleitung  ............................................................................................................................................... 2 
1. Zahlen und Daten  ............................................................................................................................. 2 
1.1. Gesamtzahlen  ..................................................................................................................... 2 
1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft  ........................................................................... 3 
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart ........................................................ 3 
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk  .............................................................................. 5 
2. Ressourcenmanagement  ................................................................................................................ 6 
2.1. Entwicklungen I. Quartal 2021  ......................................................................................... 6 
2.2. Sachstand  ............................................................................................................................ 6 
3. Internetanbindung der Unterbringungsstandorte für Geflüchtete Teil IV  ................................. 8 
4. Bewältigung der Corona-Pandemie in Geflüchtetenunterkünften  ............................................ 9

2 
 
 
32. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2021 
 
Einleitung 
 
Die Stadt Köln erfüllt mit der Unterbringung und sozialen Betreuung von Geflüchteten ihren 
gesetzlichen Auftrag aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sowie dem 
Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) und stellt die Unterbringung für alle Personen 
(auch unerlaubt Eingereiste) sicher, die durch die Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen 
werden.  
Hierfür hält die Stadt selbst eine Vielzahl an Unterkünften im gesamten Stadtgebiet vor, 
beziehungsweise hat Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter langfristig angemietet. Die 
soziale Betreuung der Geflüchteten wird durch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
sowie kirchliche und private Träger sichergestellt und von einer großen Anzahl 
ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer unterstützt. 
Der Bericht erscheint quartalsweise und bezieht sich aktuell auf den Zeitraum bis 
31.03.2021. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass zu einzelnen Punkten bereits aktuellere 
Erkenntnisse vorliegen. 
1. Zahlen und Daten 
1.1. Gesamtzahlen 
In der Gesamtentwicklung ist die Zahl der untergebrachten Geflüchteten seit Anfang 2019 
rückläufig. Dieser Trend setzt sich im ersten Quartal 2021 fort. 
Die Zuweisungen durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen überwiegend im Rahmen 
der Familienzusammenführung und umfassen durchschnittlich ein bis zwei Personen pro 
Woche.  
Die Zuweisungsquote lag zum Stichtag 31.03.2021 bei 100,37 %. 
Jahreswerte 2010 - 2021: 
 
*Stand 31.03.2021

3 
 
 
32. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2021 
 
Die Zahlen der Geflüchteten, die in Köln untergebracht werden, sinken langsam aber 
kontinuierlich. Im Vergleich zum Jahr 2014 werden jedoch immer noch circa 650 Geflüchtete 
mehr in Köln untergebracht und betreut. 
Die für die Versorgung dieser Menschen benötigten Unterbringungsmöglichkeiten sollen dem 
vom Rat beschlossenen Standard entsprechen („Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung 
von Flüchtlingen in Köln“ vom 20.07.2004). Insbesondere die Maßgabe, dass an einem 
Standort höchstens 80 Menschen untergebracht werden sollen, kann derzeit oft nicht erfüllt 
werden. Eine deutliche Entspannung der Lage ist bisher nicht zu verzeichnen. Das bedeutet, 
dass auch weiterhin große Anstrengungen notwendig sind, um dem Anspruch der 
weltoffenen und toleranten Stadtgesellschaft gerecht zu werden. 
Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen seit März 2020 in Kombination mit der 
monatlichen Veränderung: 
 
Der auffällige Rückgang im Juli und August 2020 ist die Folge von Corona-
Schutzmaßnahmen, die zu einer Stagnation im Belegungsmanagement in den Monaten April 
bis Juni 2020 führten. Ebenfalls in den nachfolgenden Monaten, insbesondere im Dezember 
2020 sowie in der Zeitspanne von Februar bis März 2021, ist eine deutliche Reduktion 
aufgrund mehrmaliger Lockdowns durch ein Herunterfahren des öffentlichen Lebens zu 
erkennen. 
1.2. Alters- / Familienstruktur und Herkunft 
Im Hinblick auf die unterschiedlichen Bedarfe an sozialer Infrastruktur wird jeweils zum 
30.06. und 31.12. des Jahres eine Analyse der Personenstruktur erstellt. Im 31. Bericht zur 
Situation Geflüchteter sind die statistischen Merkmale zum Stichtag 31.12.2020 ausführlich 
dargestellt. 
 
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart 
Zur Unterbringung geflüchteter Menschen werden unterschiedliche Unterkunftsarten genutzt, 
die sich hinsichtlich der Privatsphäre für die Menschen erheblich unterscheiden 
(Unterbringungsqualität).

4 
 
 
32. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2021 
 
Differenziert wird: 
• Notaufnahme (Herkulesstraße) 
• Notunterkunft 
• Beherbergungsbetrieb 
• Wohnheim 
• Mobile Wohneinheit 
• Systembau 
• Wohnung (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Einzelwohnun gen) 
Ausführliche Erläuterungen hinsichtlich Bauart, Unterbringungsqualität und Nutzungsart sind 
im 20. Bericht zu finden. 
Tatsächliche Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats: 
. 
. 
 
 
 
 
 
 
Grafische Darstellung der Verteilung zum 31.03.2021: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stichtag 31.12.2020 31.01.2021 28.02.2021 31.03.2021 
Notaufnahme 119 108 78 71 
Notunterkünfte 87 89 91 82 
Beherbergungsbetriebe 402 382 387 362 
Mobile Wohneinheiten 911 868 848 831 
Systembauten 1.442 1.446 1.457 1.411 
Wohnungen 2.370 2.301 2.306 2.247 
Wohnheime 845 910 819 785 
Summe 6.176 6.104 5.986 5.789

5 
 
 
32. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2021 
 
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk 
Die Verteildichte gibt, basierend auf der tatsächlichen Belegung zum Stichtag, das Verhältnis 
von Einwohnern eines Stadtbezirks (Stand 31.03.2021) zu den in diesem Bezirk 
untergebrachten geflüchteten Menschen an. Durch Aus- und Umzüge, Verlegungen in 
andere Unterkünfte etc. sind diese Zahlen in ständiger dynamischer Entwicklung.  
Dargestellt ist die reale Belegung zum ersten Quartalsende 2021 sowie der voraussichtliche 
Anteil geflüchteter Menschen im Stadtbezirk im Dezember 2021 unter Berücksichtigung der 
bis Jahresende erwarteten Inbetriebnahme neuer bzw. Aufgabe noch belegter Objekte. 
Die Veränderung der Verteildichte zum Jahresende wird außerdem von der Entwicklung der 
Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Gesamtfallzahl, so sinkt die Verteildichte 
ebenfalls. 
Auf Grund der unter Punkt 1.1 aufgezeigten Prämissen für die Fallzahlentwicklung, der 
weiterhin in der Diskussion befindlichen Asylpolitik von Bund und Land und der kaum 
vorhersehbaren politischen Entwicklung in den Hauptherkunftsländern der geflüchteten 
Menschen ist eine seriöse Prognose nicht möglich. 
 
 
 
0,47% 
0,59% 
0,26% 
0,41% 
0,45% 
0,31% 
0,92% 
0,56% 
0,62% 
0,51% 
0,53% 
0,59% 
0,30% 
0,40% 
0,36% 
0,37% 
0,92% 
0,67% 
0,65% 
0,53% 
0,00% 0,20% 0,40% 0,60% 0,80% 1,00% 
Innenstadt 
Rodenkirchen 
Lindenthal 
Ehrenfeld 
Nippes 
Chorweiler 
Porz 
Kalk 
Mülheim 
Gesamt 
Verteildichte in den Stadtbezirken 
Anteil I. Quartal 2021 
voraussichtlicher Anteil 
Dezember 2021

6 
 
 
32. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2021 
 
2. Ressourcenmanagement 
Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um einerseits der durch kommunal nicht 
beeinflussbare Ursachen bedingten deutlichen Schwankungen der Anzahl geflüchteter 
Menschen gerecht zu werden, andererseits auch um die Qualität der Unterkünfte - gerade 
hinsichtlich der notwendigen Privatsphäre - für die geflüchteten Menschen stetig zu 
verbessern. 
Neben der Qualität der Unterbringung steht dabei auch die mittelfristige Rückkehr zu den in 
den Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung Geflüchteter festgelegten Standards 
im Fokus. 
 
2.1. Entwicklungen I. Quartal 2021 
Mit Stand 31.03.2021 waren (außerhalb der Notaufnahme Herkulesstraße) 79,59% der in 
städtischen Ressourcen (ohne Beherbergungsbetriebe) versorgten Geflüchteten in 
Unterkünften untergebracht, deren Wohneinheiten abgeschlossen sind und die sowohl über 
eigene Sanitäranlagen als auch über eigene Küchen verfügen.  
 
Durch Neubau und Sanierung der Unterkünfte wird eine verbesserte Unterbringungsqualität 
angestrebt, sodass die überwiegende Mehrheit der untergebrachten Geflüchteten in 
abgeschlossenen Wohneinheiten versorgt werden kann. Eine Aufgabe von Wohneinheiten 
dieser Art ist dennoch notwendig, wenn sich das Objekt in einem maroden Zustand befindet. 
Der Rat der Stadt Köln hat nunmehr mit Beschluss vom 04.02.2021 die konkrete Vorgabe 
gemacht, die Quote der geflüchteten Menschen, die in Köln in abgeschlossenen 
Wohneinheiten leben, schrittweise um 5 % jährlich zu steigern.  
Diese neuen Vorgaben erfordern einer Anpassung der Ressourcenplanung für die 
Unterkünfte. Hierüber wird in den nächsten Quartalsberichten ebenfalls berichtet. 
 
2.2. Sachstand 
Eine Erhaltung oder Steigerung der Unterbringungsqualität hängt von vielfältigen 
Einflussfaktoren ab und soll durch konkrete Maßnahmen erreicht werden, die sich wie folgt 
darstellen: 
Zur Erhaltung des Qualitätsstandards für die Unterbringung Geflüchteter ist vorgesehen, 
kostenintensive Standorte und solche mit geringen Qualitätsstandards sukzessive zu 
schließen. Dabei stehen u.a. die Standorte mit mobilen Wohneinheiten der ersten und 
zweiten Containergeneration im Fokus. Sie verfügen nur über Gemeinschaftsküchen bzw. -
sanitäreinrichtungen. Durch diese Bauweise ergeben sich u.a. besondere brandschutz-
rechtliche Aspekte, die sehr kostenintensiv sind.  
In der Unterkunftsart „Wohnungen“ befinden sich Objekte, die zwar abgeschlossene 
Wohneinheiten bieten, deren Bausubstanz und -zustand die Betreibung als 
Geflüchtetenunterkunft sehr kostenintensiv machen (marode Elektrik- und Wasserinstallation 
und/oder marode Bausubstanz). Daher müssen auch Objekte der Unterkunftsart 
„Wohnungen“ zur Schließung vorgesehen werden.

7 
 
 
32. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2021 
 
 
Zum 31.03.2021 konnten an zwei Standorten die Unterbringungen vollständig beendet 
werden, während an zwei weiteren Veränderungen erfolgen:  
Stand I. Quartal 2021:  
 
 
In der Notunterkunft Bonner Straße wird durch den Einbau von Etagenküchen im laufenden 
Betrieb ein verbesserter Unterbringungsstandard als Wohnheim erreicht (siehe nächste 
Tabelle), womit der Standort in seiner Funktion als Notunterkunft aufgegeben wird. Die 
Möglichkeit der individuellen Zubereitung eigener Mahlzeiten hat eine integrationsfördernde 
Wirkung. Der Standort Pallenbergstraße befindet sich in einer Umstrukturierung. 
Folgende Unterkünfte sollen bis Ende 2021 umgebaut, saniert bzw. bezugsfertig hergerichtet 
werden, um eine verbesserte Unterbringungsqualität zu erreichen 
Stand I. Quartal 2021 für die Sanierung von Unterkünften, die zurzeit hergerichtet werden: 
Zur Verbesserung des Qualitätsstandards ist außerdem die Schaffung von 
Unterkunftsplätzen durch Neubau und Anmietung von neuen Objekten vorgesehen. Weil die 
neuen Plätze jeweils über abgeschlossene Wohneinheiten mit eigener Küche und eigenem 
Sanitärbereich verfügen, wird hiermit ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der 
Unterbringungsqualität und damit zur Integration geleistet. 
Stand I. Quartal 2021 für den Neubau von Unterkunftsplätzen, die sich noch in der Errichtung 
befinden: 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stand 
ortent 
wicklu 
ng 
Belegart Datum 
Leerzug 
max. 
Belegung* 
Real 
31.12. 
2020 
Real 
31.03. 
2021 
Am Pantaleonsberg Wohnungen 1 Altstadt-Süd  überwieg. 
Familien 
31.03.2021 94 73 0
Bonner Straße Notunterkünfte 2 Marienburg V Männer 31.03. 2021 152 87 82 
Marktstraße Wohnungen 2 Raderberg II Familien 01.02.2021 1 2 7 0
Pallenbergstraße Wohnheime 5 Weidenpesch  Frauen 31.03.2 021 10 3 3
170 85 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
Stadtteil Status 
Bau 
vorauss. 
Fertigstellung 
max. 
Beleg 
ung 
vorauss. 
belegte 
Plätze 
Bele 
gung 
31.03. 
2021 
Bonner Straße Wohnheime 2 Marienburg Sanierung II Quarta l2021 140 116 0
Ikarosstraße Wohnungen 4 Ossendorf Sanierung II Quartal2 021 4 4 0
Ikarosstraße Wohnungen 4 Ossendorf Sanierung II Quartal2 021 4 4 0
Ikarosstraße Wohnungen 4 Ossendorf Sanierung II Quartal2 021 4 4 0
Boltensternstraße Wohnheime 5 Riehl Sanierung II Quartal2021 210 139 0
Buschdorfer Straße Wohnungen 2 Raderthal Sanierung II Quartal2021 6 6 0
139 0

8 
 
 
32. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2021 
 
 
Außerdem ist es gelungen in folgenden Beherbergungsbetrieben die Nutzung als Unterkunft 
vollständig zu beenden: 
 
Ein vollständiger Verzicht auf die Inanspruchnahme jeglicher Beherbergungsbetriebe wird 
jedoch auf Grund der dort verfügbaren besonderen Gegebenheiten, die sich besonders für 
die speziellen Schutzbedarfe einzelner Geflüchteter eignen, auch auf Dauer nicht möglich 
sein. 
3. Internetanbindung der Unterbringungsstandorte für Geflüchtete 
Die Phase der Überprüfung der Qualität der Internetversorgung in den Unterkünften für 
Geflüchtete und die Klärung technischer Fragen ist übergegangen in eine Phase der 
Planung, Prüfung und Beauftragung von Verbesserungen, wobei bei etlichen Standorten 
inzwischen erhebliche Verbesserungen umgesetzt werden konnten.  
Bei der Verbesserung standen zwei Aspekte im Fokus: 
• Erhöhung der Bandbreite durch Verlegung eines Glas faserkabels  
• Verbesserung Signalstärke und  -verteilung innerha lb des Standortes. 
Zum 31.03.2021 liegen für 65 Standorte folgende Sachstände zu den folgenden 
Priorisierungs-Kriterien vor:  
• Prio 0 -   Umsetzungen von Verbesserungen oder bes teht kein Handlungsbedarf 
• Prio 1a - Entscheidungsbedarf 
• Prio 1b - Handlungsbedarf  
• Prio 2 –  Recherchebedarf 
• Prio 3 –  keine Umsetzung aufgrund Wirtschaftlichk eitsentscheidung  
Prio 0: für 40 Standorte wurden Verbesserungen umgesetzt  oder ist kein Handlungsbedarf 
• 6 Standorte werden im Laufe des Jahres 2021 aufgeg eben 
• 7 Standorte: Bandbreite wurde deutlich erweitert Neubrücker Ring, Erbacher Weg, 
Neusser Landstraße, Blaubach, Koblenzer Straße, Urbacher Weg, Loorweg  
• 4 große Standorte: Bandbreite wurde mittels Glasfaser auf 1 Gigabite/s erhöht   
Dürener Straße, Pastor-Wolff-Straße, Kalscheurer Weg, Schlagbaumsweg 
• 23 Standorte: Alternative Privatanschluss (ggf. so zialarbeiterische Unterstützung) 
 
 
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
Stadtteil Status 
Bau 
vorauss. 
Fertigstellung 
max. 
Beleg 
ung 
vorauss. 
belegte 
Plätze 
Bele 
gung 
31.03. 
2021 
Lindweilerweg Systembauten 5 Longerich Bau II Quartal202 1 78 70 0
Projekt Unterkunftsart B
e
z
i
r
k
Stadtteil Stand 
ortent 
wicklu 
ng 
Belegart Datum 
Leerzug 
max. 
Belegung* 
Real 
31.12. 
2020 
Real 
31.03. 
2021 
Ferdinandstraße 
Beherbergungsbetriebe 9 Mülheim  überwieg. 
Familien 
20.03.2021 30 16 0
Venloer Straße Beherbergungsbetriebe 4 Bickendorf II überwieg. 
Familien 
28.01.2021 39 12 0
28 0

9 
 
 
32. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2021 
 
Prio 1a: für 5 Standorte wurde ein Entscheidungsbedarf  identifiziert März 2021 
• 5 Standorte: Kosten-/Nutzenanalyse sowie Entscheid ung nach Vorliegen eines 
Angebots zur Verbesserung der Internetanbindung 
 
Prio 1b: für 15 Standorte wurde ein Handlungsbedarf  identifiziert März 2021 
• 2 Standorte: Angebotsbeiziehung zur Verbesserung d er Internetanbindung läuft 
• 13 Standorte: Auftrag wurde erteilt, Bau- und Umrü starbeiten sind in Vorbereitung 
oder finden derzeit statt (Wiedervorlage bei Erledigung)  
 
Prio 2: Standorte, für die ein Recherchebedarf  identifiziert wurde 
Recherche, ob und welche Probleme/Bedarfe bestehen 
 
Prio 3: für 5 Standorte wurde keine Umsetzung  entschieden 
• 5 Standorte: keine Umsetzung wegen zu hoher Kosten  im Verhältnis 
Restnutzungsdauer des Standorts 
Poller Holzweg, An den Gelenkbogenhallen, Weißdornweg, Winterberger Straße, 
Hermann-Heinrich-Gossen-Str.  
 
Umsetzung von beauftragten Verbesserungen und Interimslösungen 
 
Die Verlegung eines Glasfaserkabels in der Straße sowie der Hausanschluss bedürfen 
Tiefbauarbeiten, welche Planungen, Baugenehmigungen und freie Kapazitäten bei den 
umsetzenden Unternehmen sowie des Telekommunikationsanbieters erfordern. Die 
Umsetzung nimmt in der Regel 12 bis 16 Wochen in Anspruch. Auch die Verbesserung der 
Feldstärke und Verteilung des W-LANs in den Unterkünften mittels Routern und Antennen 
kann sich je nach Bauweise der Unterkunft komplex gestalten. Es ist daher angesichts des 
laufenden Homeschoolings wiederholt der Wunsch nach Interimslösungen aufgekommen. 
Diese wurden sämtlich geprüft und als leider nicht praktikabel verworfen.  
 
Neue Beschlussvorlage  
 
Die bisherige Beauftragung von Installationen von Internetanschlüssen und Verbesserungen 
der Internetversorgung in Unterkünften für Geflüchtete beruht auf einem Beschluss des 
Ausschusses für Soziales und Senioren vom 17.09.2015 (AN/0538/2015). Danach war die 
Anbindung von 20 Wohnheimen nach dem damaligen Standards durch NetCologne 
vorgesehen. Inzwischen gibt es wesentlich mehr Wohnheime, andere Standards und höhere 
Kosten als damals veranschlagt. Es wurde deshalb vom Amt für Wohnungswesen in 
Abstimmung mit dem Amt für Informationsverarbeitung eine Beschlussvorlage in die 
politischen Gremien eingebracht, welche eine zeitgemäße Internetversorgung der 
Unterkünfte für Geflüchtete zum Gegenstand hat und auch zukünftige Bedarfe abdeckt. 
4. Bewältigung der Corona-Pandemie in Geflüchtetenunterkünften 
Entwicklung der Corona-Pandemie im ersten Quartal 2021  
Nach der umfassenden Darstellung der Situation und der Bekämpfung der Pandemie im 
Rahmen der städtischen Unterbringung von Geflüchtete im Jahresbericht 2020 soll es im 
Quartalbericht wieder um die Entwicklung im Quartal gehen, wobei Aspekte wie das 
Infektionsgeschehen in der Notaufnahme Herkulesstraße, die erhöhte Ansteckungsrate 
durch Mutationen und die Verhängung von Quarantäne mittels Allgemeinverfügungen näher 
beleuchtet werden.

10 
 
 
32. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2021 
 
 
 
Entwicklung im Jahresrückblick  
Da sich im März 2021 das erste deutliche Auftreten des Corona-Virus in Köln jährt, besteht 
auch Anlass, eine vorläufige Bilanz zu ziehen. Im Aufzeichnungszeitraum 01.04.2020 bis 
14.04.2021 gab es bei zwei Corona-Wellen im Frühjahr und im Herbst 2020 534 mit Covid-
19-infizierte untergebrachte Geflüchtete und leider auch vier Geflüchtete, die an Covid-19-
verstorben sind.  
Während es während der ersten Welle im März/April 2020 nur 32 positiv Getestete gab, 
waren es während der zweiten Welle von Oktober 2020 bis Mitte Januar 2021 315 positiv 
Getestete.  
Auftauchen der Mutationen 
Bei dem Infektionsgeschehen in Köln spielen seit Jahresbeginn zunehmend mutierte Formen 
des Covid-19 Virus eine Rolle, welche deutlich ansteckender sind als die Ursprungsversion. 
Dabei steht die in Großbritannien entdeckte Virusmutation B.1.1.7 im Vordergrund, während 
die etwas später in Südafrika und in Brasilien aufgetretenen Mutationen bisher nur eine 
marginale Rolle spielen. Dies spiegelte sich auch in den Unterkünften für Geflüchteten 
wieder, wo im Laufe des Quartals immer häufiger die britische Mutation auftauchte.  
Das Auftreten der Mutationen in den Unterkünften wird registriert, jedoch wird die Zahl der 
Infizierten mit den jeweiligen Mutationen nicht laufend statistisch erfasst, weil die zu 
ergreifenden Quarantäne-Maßnahmen des Gesundheitsamtes sich nicht wesentlich 
unterscheiden gegenüber einer Covid-19-Infektion mit dem Ursprungs-Virus. Es wird 
lediglich zum Ende der Quarantäne ein Kontrolltest durchgeführt, um sicherzugehen, dass 
keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Gegebenenfalls wird die Quarantäne verlängert.  
Bei den derzeitigen Indexfällen bei den Geflüchteten wird ausschließlich die britische 
Mutation nachgewiesen, diese jedoch recht häufig bei 37 Fällen (Stand 01.04.2021). In der 
Vergangenheit ist auch vereinzelt die südafrikanische Mutation nachgewiesen worden, 
allerdings nur bei dem Infektionsgeschehen in der Herkulesstraße Ende Januar 2021, dort 
allerdings gehäuft mit 37 Infektionen, sowie in zwei Unterkünften Anfang März 2021. Durch 
Quarantäne konnte eine weitere Verbreitung erfolgreich unterbunden werden.

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32. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2021 
 
Notaufnahme Herkulesstraße 
Am 26.01.2021 wurde in der Notaufnahme Herkulesstraße ein erhöhtes Infektionsge-
schehen festgestellt und per Allgemeinverfügung eine Quarantäne verhängt. Nach Testung 
aller Bewohner*innen und Mitarbeitenden am 27.01.2021 ergab sich, dass insgesamt 41 
geflüchtete Personen infiziert waren, davon 37 mit der südafrikanischen Virus-Mutante, und 
insgesamt 16 Mitarbeiter vor Ort.  
Die Gruppen der Infizierten beschränkten sich im Wesentlichen auf einige größere Familien 
mit bis zu neun Mitgliedern, die in Unterkunftseinheiten familienweise zusammen 
untergebracht waren.  
Die Notaufnahme wurde vom Gesundheitsamt der Stadt Köln per Allgemeinverfügung unter 
Quarantäne gestellt, um zu verhindern, dass die mit der hochansteckende südafrikanischen 
Mutation infizierten Geflüchteten nicht kurzfristig unkontrolliert die Unterkunft mit 
unbekannten Ziel verlassen. Die Einhaltung der Quarantäne, insbesondere das Verbot, die 
Unterkunft zu betreten oder zu verlassen, wurde mit Unterstützung der Polizei gesichert. 
Außerdem wurde bezüglich der Belegung eine Zu- und Abgangssperre verhängt.  
Eine Verlegung der Indexfälle mit Virusmutationen aus der Herkulesstraße wäre wegen der 
damit verbundenen hohen Ansteckungsgefahr für andere während des Transports und am 
Ankunftsort nicht sinnvoll gewesen.  
Die Stadt Köln hat auf diesen Ausbruch reagiert, indem sie die Belegung weiter stark entzerrt 
hat, so dass nur noch etwa 70 Geflüchteten statt der möglichen 600 dort untergebracht 
waren. Zudem erfolgt die Einnahme der Mahlzeiten im Speiseraum zeitlich versetzt und es 
besteht ein Hol- und Bringservice für notwendige Alltagsutensilien in die einzelnen 
Wohneinheiten. Am 10.02.2021 wurde die Quarantäne in der Herkulesstraße aufgehoben. 
 
Allgemeinverfügung – notwendige Quarantäne-Anordnung bei großen Unterkünften 
Wenn in einer Unterkunft für Geflüchtete mehrere Geflüchtete positiv auf Covid-19 getestet 
wurden, besteht das Problem, dass die Zahl der engen und für das Infektionsgeschehen 
problematischen Kontakte in der Unterkunft auch aufgrund der häufig bestehenden 
Sprachbarriere kurzfristig nicht aufgeklärt werden können. Dies ist insbesondere nicht 
möglich ohne eine Potenzierung der Sozialkontakte von Sozialarbeitenden, Sprachmitteln 
und Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes. Eine vom Gesundheitsamt anordnete 
Reihentestung aller Bewohner*innen der Unterkunft durch den mobilen Abstrichdienst (Bio-
Monitoring) bedarf einer Vorlaufzeit von mindestens einem Tag. Nach der Testung dauert 
das Vorliegen der Labor-Ergebnisse der PCR-Tests nochmal bis zu 48 Stunden. Bis dahin 
herrscht ein unklares Infektionsgeschehens.  
Die Geflüchteten sind Teil des gesellschaftlichen Lebens in Köln und sie besuchen unter 
anderen Kindergärten, Schulen, Bildungseinrichtungen, treffen Geflüchtete aus anderen 
Einrichtungen. Das Gesundheitsamt muss daher abwägen, ob es verantwortet werden kann, 
dass mögliche Kontaktpersonen der Infizierten frei die Unterkunft verlassen können. Die 
einzige Möglichkeit, einer schnellen und effizienten Eindämmung des Infektionsgeschehens 
ist dann alle in der Unterkunft untergebrachten Personen per Allgemeinverfügung unter 
Quarantäne zu stellen. Diese Entscheidung erfolgt nicht leichtfertig, sondern angesichts des 
damit verbundenen Eingriffs in die Freiheitsrechte stets unter Beachtung des 
Verhältnismäßigkeitsprinzips.

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32. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.03 .2021 
 
Geflüchtete, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, können gegenüber ihrem Arbeitgeber auf 
die Allgemeinverfügung, die sie auch ausgehändigt erhalten, verweisen.  
Im Zeitraum 01.01. bis 31.03.2021 standen sechs Standorte zeitversetzt für jeweils 14 Tage 
per Allgemeinverfügung unter Quarantäne: Oskar-Jäger-Straße / Dellbrücker Mauspfad / 
Herkulesstraße / Siegburger Straße / Mündelstraße / Boltensternstraße 
 
Der nächste Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln wird vom Amt für Wohnungswesen 
turnusmäßig zum 30.06.2021 erstellt.

Beratungsverlauf (5)

27.05.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.05.2021 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 8.15 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
01.06.2021 Integrationsrat
TOP 5.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.06.2021 Gesundheitsausschuss
TOP 7.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.09.2021 Finanzausschuss
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1921/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.05.2021
Erstellt
20.05.2021 07:08