Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2287/2017 vom 07.09.2017
Stand: Am 18.09.2017 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/Stab Vorlagen-Nummer 2287/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich hier: Umsetzung des Werbenutzungsvertrages und Änderung der Anzahl von FGU-Einheiten Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal stimmt den Änderungen der Prioritätenliste Fahrgastunterstände und dem von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu. Alternative: keine Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 18.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 02.07.2013 wurde die Prioritätenliste Fah r- gastunterstände (FGU) auf Basis der Bewertungsergebnisse der neun Bezirksvertretu ngen als eine Grundlage für den neuen Werbenutzungsvertrag, der am 01.01.2015 in Kraft getr e- ten ist, beschlossen (Session -Nr. 1556/2013). Inzwischen erfolgte die Umsetzung von 505 Fahrgastunterständen im Stadtbahnbereich und 116 Fahrgastunterständen im Busbereich. Die Beschlussvorlage 1556/2013 enthält auf Seite 3 den Hinweis, dass “…die Prioritätenliste als Anhaltspunkt für die von der Stadt Köln und KVB AG grundsätzlich favorisierten Stando r- te von Fahrgastunterständen zu verstehen“ ist. Basis der beschlo ssenen Haltestellenstand- orte waren dabei die werktäglichen Einsteigerzahlen. Demnach ist an Bushaltestellen, die eine Mindesteinsteigerzahl von 40 Einsteiger/Tag vorweisen, ein Fahrgastunterstand vorg e- sehen. Bei Beschlussfassung stand eine Detailprüfung bezüglich der konkreten Umsetzbarkeit noch aus und erfolgte vertragsgemäß im Zuge der konkreten Planungen. Entgegen der ursprün g- lichen Zeitplanung konnte die Standortfestlegung und Detailprüfung im Busbereich erst ab dem dritten Quartal 2015 durchgeführt w erden, da zunächst in den beteiligten Stellen die Personalkapazitäten geschaffen werden mussten. Nach Abschluss der Detailprüfungen der vorgesehenen Standorte für die Fahrgastunterstände ergeben sich für den Stadtbezirk Li n- denthal im Busbereich an 26 Halte stellenstandorten Umgestaltungsprobleme, die zu Abwe i- chungen hinsichtlich der ursprünglich beschlossenen Prioritätenliste führen. Die vertraglich vereinbarte Anzahl an Neuaufstellungen mit den von den Stadtbezirken und dem Verkehr s- ausschuss beschlossenen Standorten kann damit nicht erreicht werden. Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigungsrech t- licher Anforderungen können nach derzeitigem Stand 13 Fahrgastunterstände im Stadtbezirk Lindenthal nicht eingerichtet werden. Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: Stadtbezirk Hst.- Nr./ (VRS- Nr.) Haltestellenname Richtung1 vorhandene FGU geplante FGU, (ins- gesamt inkl. Be- stand) Austauschart Begründung für die Nicht- Aufstellung 3 13701 Bf Lövenich 1+2 1 2 Zusätzliche FGU Örtliche Ge- gebenheiten 3 13121 Universität 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge- gebenheiten 3 13050 Bachemer Straße 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge- gebenheiten 3 13755 Zaunstraße 1 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge- gebenheiten 1 Richtung 1 entspricht der Richtung laut Strecken- und Linienverzeichnis im Fahrplanbuch; Richtung 2 entspricht der Gegenrichtung 3 Stadtbezirk Hst.- Nr./ (VRS- Nr.) Haltestellenname Richtung1 vorhandene FGU geplante FGU, (ins- gesamt inkl. Be- stand) Austauschart Begründung für die Nicht- Aufstellung 3 13852 Widdersdorf 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge- gebenheiten 3 13211 Sülzgürtel 1 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge- gebenheiten 3 13666 Willi-Lauf-Allee 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge- gebenheiten 3 13657 Beethovenstraße 1 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge- gebenheiten 3 13663 Wiener Weg 1 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf Privatgrund- stück 3 13850 Indianapolis Straße 2 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf Privatgrund- stück 3 13766 Stormstraße 2 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf Privatgrund- stück 3 13663 Wiener Weg 2 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf Privatgrund- stück 3 13771 Ostlandstraße 2 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf Privatgrund- stück Zudem sind 10 Standorte ermittelt worden, welche den nach § 6 Bauordnung NW (BauO NW) notwendigen Abstand von mindestens 3,0 m nicht nachweisen können. Die Abstandfl ä- chen liegen auf angrenzenden Privatgrundstücken. Da abstandsrechtliche Vorschriften grundsätzlich dem Nachbarschutz dienen, ist entsprechend den Anforderungen der BauO NW (hier §§ 73 i. V. m. 74 BauO NW) der jeweilige Betro ffene zu beteiligen und im A n- schluss die Interessenlagen gegeneinander abzuwägen. In einigen Fällen konnten Nachba r- zustimmungen erzielt werden, einige Fälle stellen sich bereits deshalb besonders problem a- tisch dar, weil bei Eigentümergemeinschaften eine Vi elzahl von Eigentümern zu erreichen ist, was oft bereits praktisch nicht gelingt, da die Anhörungen als unzustellbar an die G e- nehmigungsbehörde zurückgelangen. Die folgende Tabelle führt die derzeit noch in Bearbeitung befindlichen und nicht abschließend ent- schiedenen betroffenen Bushaltestellen auf: Stadt be- zirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestel- lenname Richtung Vorhan- dene FGU geplante FGU, (insge- samt inkl. Be- stand) Aus- tauschart Begründung für die Nicht- Aufstellung Bemer- kung 3 13353 Hohenlind 1+2 1 1 Austausch §6 Standort (KVB Be- stand) Ist in Prü- fung beim Bauauf- sichts- amt 4 Stadt be- zirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestel- lenname Richtung Vorhan- dene FGU geplante FGU, (insge- samt inkl. Be- stand) Aus- tauschart Begründung für die Nicht- Aufstellung Bemer- kung 3 13152 Sülzburg- straße/ Ber- renrather Straße 1+2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prü- fung beim Bauauf- sichts- amt 3 13131 Konrad- straße 1+2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prü- fung beim Bauauf- sichts- amt 3 13462 Stolberger Straße/ Maarweg 2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prü- fung beim Bauauf- sichts- amt 3 13463 Stolberger Straße 2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prü- fung beim Bauauf- sichts- amt 3 13111 Weißhaus- straße 2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prü- fung beim Bauauf- sichts- amt 3 13561 Widders- dorfer Stra- ße 2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prü- fung beim Bauauf- sichts- amt 3 13771 Ostland- straße 1 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prü- fung beim Bauauf- sichts- amt 3 13421 Oskar- Jäger- Straße/ Gürtel 2 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prü- fung beim Bauauf- sichts- amt 3 13231 Scherfgin- straße 1 0 1 Neuauf- stellung §6 Standort Ist in Prü- fung beim Bauauf- sichts- amt Darüber hinaus können drei vorgesehene Standorte wegen derzeit laufender Baumaßnahmen bzw. Umplanungen seitens der Verwaltung und noch ausstehender Entscheidungen der Ämter nicht in die Planung aufgenommen werden. Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: Stadt- bezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellen- name Richtung vorhandene FGU geplante FGU, (ins- gesamt Austauschart Begründung für die Nicht- Aufstellung 5 inkl. Be- stand) 3 13050 Bachemer Straße 1 0 1 Neuaufstellung Zurückgestellt – Baumaßnahme durch Stadt Köln geplant 3 13666 Willi-Lauf- Allee 1 0 1 Neuaufstellung Antwort vom Umwelt und Verbraucher- schutzamt steht aus 3 13665 Eichenstraße 2 0 1 Neuaufstellung Antwort vom Bauverwal- tungsamt steht aus Weiteres Vorgehen Durch die hier aufgeführten Änderungen würde sich die Gesamtanzahl der neuaufgestellten Fah r- gastunterstände an den Bushaltestellen im Stadtgebiet nach derzeitigem Stand von insgesamt 382 auf ca. 150 Einheiten verringern. Um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU dennoch zu erre i- chen, werden im Folgenden das weitere Vorgehen erläutert und Ersatzstandorte vorgeschlagen: Die seit Mitte 2015 laufenden Detailprüfungen im Busbereich haben ergeben, dass der Vertrag nicht, wie ursprünglich vereinbart, umgesetzt werden kann. Dies hat zu wiederholten Vertragsanpassungen geführt, um die Interessen von Stadt Köln und KVB AG besser zu inkludieren. Um die vertraglichen Vereinbarungen nicht zu gefährden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2017 Ersatzhaltestellen für die möglicherweise nicht umsetzbaren Standorte benannt werden. In diesem Fall hat die Firma Wall GmbH als Vertragspartner den jeweiligen FGU bis spätestens 30. September 2018 an der Ersatzha l- testelle zu errichten, sofern die erfor derlichen Genehmigungen und Erlaubnisse vorliegen. Folglich stehen alle Fahrgastunterstände, die bis zum 31. Dezember 2017 nicht bei der Firma Wall GmbH gemeldet sind, dem Fahrgast auf Dauer nicht zur Verfügung. Aufgrund der zeitaufwendigen Vorlaufarbeit en für die Beantragung der Genehmigungen sowie der noch andauernden Genehmigungsverfahren ist es empfehlenswert, die Ersatzstandorte bereits so schnell wie möglich bzw. spätestens bis zum 30. September 2017 zu benennen. Die Projektgruppe empfiehlt dieses V orgehen aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte aus den genehmigungsrechtl i- chen Anforderungen und dem damit verbundenen Zeitaufwand. Aufgrund des oben dargelegten Sachstandes werden für die Haltestellenstandorte – die bedingt durch die örtlichen Gegebenhe iten und durch Berücksichtigung genehmigungsrechtlicher Anford e- rungen nicht umgesetzt werden können – folgende Alternativen vorgeschlagen. Die hier aufgeführte Tabelle zeigt Haltestellenstandorte, bei denen der Abbau des Fahrgastuntersta n- des durch die Bes chlussvorlage 1556/2013 beschlossen wurde. Die Verwaltung empfiehlt, um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU zu erreichen, diese nicht abzubauen, sondern zu erhalten. Stadtbezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellenname Richtung vorhandene FGU geplante FGU lt. Vertrag 2 neu geplan- te FGU 3 13511 Alter Militärring (Richtung 2) 2+1 2 1 2 2 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015 6 Stadtbezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellenname Richtung vorhandene FGU geplante FGU lt. Vertrag 2 neu geplan- te FGU 3 13657 Beethovenstraße 2 1 0 1 3 13654 Birkenallee 2 1 0 1 3 13572 Böcklinstraße 1 1 0 1 3 13572 Böcklinstraße 2 1 0 1 3 13760 Braugasse 2 1 0 1 3 13856 Brennerei 1 1 0 1 3 13671 Egelspfad 1 1 0 1 3 13671 Egelspfad 2 1 0 1 3 13553 Kämpchensweg 2 1 0 1 3 13312 Kitschburger Straße 2 1 0 1 3 13356 Koppensteinstraße 2 1 0 1 3 13053 Leiblplatz 2 1 0 1 3 13557 Leinsamenweg 1 1 0 1 3 13558 Roggenweg 1 1 0 1 3 13558 Roggenweg 2 1 0 1 3 13571 Schwindstraße 2 1 0 1 3 13752 Seithümerstraße 1 1 0 1 3 13752 Seithümerstraße 2 1 0 1 3 13761 Selma-Lagerlöf-Straße 2 1 0 1 3 13757 Spitzangerweg 2 1 0 1 3 13661 Südallee 2 1 0 1 3 13113 Sülzburgstraße 1 1 0 1 3 13765 Weiden, Sportplatz 1 1 0 1 3 13765 Weiden, Sportplatz 2 1 0 1 Zusätzlich werden weitere potenzielle Ersatzhaltestellen vorgeschlagen, die anhand der Einsteige r- zahlen ausgewählt wurden. Die genannten Standorte wurden gemeinsam durch Verwaltung und KVB AG im Vorhinein auf eine positive Umsetzbarkeit geprüft. Stadtbezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellenname Richtung vorhandene FGU geplante FGU lt. Vertrag3 neu ge- plante FGU 3 13708 Weiden, Zentrum 2+1 0 0 1 3 13311 Dürener Straße/Gürtel 1 1 1 2 3 13463 Stolberger Straße 1 0 0 1 Zusätzlich zu den hier bereits genannten Haltestellenstandorten werden vorsorglich für die Standorte, für die keine Abweichung von den Vorschriften des § 6 BauO NW erteilt werden kann, weitere E r- satzhaltestellen empfohlen. Die verwaltungsinterne Vorprüfung für diese Standorte hat allerdings e r- geben, dass die Umsetzbarkeit aufgrund der genehmigungsrechtlichen Anforderungen zu diesem Zeitpunkt nicht garantiert und ggf. der Fahrgastunterstand nicht realisiert werden kann. 3 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015 7 Stadtbezirk Hst.-Nr./ (VRS-Nr.) Haltestellenname Richtung vorhandene FGU geplante FGU lt. Vertrag4 neu geplante FGU 3 13556 Flachsweg 1 0 0 1 3 13131 Konradstraße 1+2 0 0 1 3 13053 Leiblplatz 1 1 1 2 3 13753 Dieselstraße 2 0 0 1 3 13846 Palmenhof 1 0 0 1 3 13767 Curt-Stenvert-Bogen 2 0 0 1 3 13849 Rosmarinweg 1 0 0 1 3 13355 Krieler Straße 2 0 0 1 3 13462 Stolberger Straße/ Maarweg 1 0 0 1 3 13501 Müngersdorf S-Bahn, Technologie Park 1 0 0 1 3 13654 Birkenallee 2 0 0 1 3 13312 Kitchburger Str. 1 1 1 2 3 13356 Freiligrathstr. 1 1 1 2 3 13321 Gleuler Str./Gürtel 1 1 1 2 3 13052 Geibelstr. 1 1 1 2 3 13847 Zur Abtei 1+2 0 0 1 3 13848 Zum neuen Kreuz 1+2 0 0 1 Zusammenfassung Die Regelungen der Landesbauordnung und technische Restriktionen an den vorgesehenen Die R e- gelungen der BauO NW und technische Restriktionen an den vorgesehenen Haltestellenstandorten schränken die Umsetzung des Werbenutzungsvertrages für die Aufstellung der Fahrgastunterstände voraussichtlich nicht unerheblich ein. Zur Aufrechterhaltung eines attraktive n öffentlichen Persone n- nahverkehrs sollten aus Sicht von Verwaltung und KVB AG jedoch möglichst viele Haltestellen mit einem FGU ausgestattet werden, insbesondere die mit hohen Einsteigerzahlen. Sollte dies aufgrund der dargelegten Restriktionen jedoch nicht möglich sein, sind die vorgeschlagenen Ersatzstandorte zu prüfen. Darüber hinaus sollte von dem bereits beschlossenen Abbau der vorhandenen Fahrgastu n- terstände abgesehen werden, um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU im Stadtgebiet anbieten zu können. 4 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015
Beratungsverlauf
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18.09.2017
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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