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2287/2017

Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 18.09.2017, TOP 9.1.6

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

13720 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/Stab 
 
Vorlagen-Nummer 
 2287/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich 
hier: Umsetzung des Werbenutzungsvertrages und Änderung der Anzahl von FGU-Einheiten 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal stimmt den Änderungen der Prioritätenliste Fahrgastunterstände 
und dem von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu. 
 
 
Alternative: 
 
keine 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 18.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 02.07.2013 wurde die Prioritätenliste Fah r-
gastunterstände (FGU) auf Basis der Bewertungsergebnisse der neun Bezirksvertretu ngen 
als eine Grundlage für den neuen Werbenutzungsvertrag, der am 01.01.2015 in Kraft getr e-
ten ist, beschlossen (Session -Nr. 1556/2013). Inzwischen erfolgte die Umsetzung von 505 
Fahrgastunterständen im Stadtbahnbereich und 116 Fahrgastunterständen im Busbereich. 
 
Die Beschlussvorlage 1556/2013 enthält auf Seite 3 den Hinweis, dass “…die Prioritätenliste 
als Anhaltspunkt für die von der Stadt Köln und KVB AG grundsätzlich favorisierten Stando r-
te von Fahrgastunterständen zu verstehen“ ist. Basis der beschlo ssenen Haltestellenstand-
orte waren dabei die werktäglichen Einsteigerzahlen. Demnach ist an Bushaltestellen, die 
eine Mindesteinsteigerzahl von 40 Einsteiger/Tag vorweisen, ein Fahrgastunterstand vorg e-
sehen.  
 
Bei Beschlussfassung stand eine Detailprüfung bezüglich der konkreten Umsetzbarkeit noch 
aus und erfolgte vertragsgemäß im Zuge der konkreten Planungen. Entgegen der ursprün g-
lichen Zeitplanung konnte die Standortfestlegung und Detailprüfung im Busbereich erst ab 
dem dritten Quartal 2015 durchgeführt w erden, da zunächst in den beteiligten Stellen die 
Personalkapazitäten geschaffen werden mussten. Nach Abschluss der Detailprüfungen der 
vorgesehenen Standorte für die Fahrgastunterstände ergeben sich für den Stadtbezirk Li n-
denthal im Busbereich an 26 Halte stellenstandorten Umgestaltungsprobleme, die zu Abwe i-
chungen hinsichtlich der ursprünglich beschlossenen Prioritätenliste führen. Die vertraglich 
vereinbarte Anzahl an Neuaufstellungen mit den von den Stadtbezirken und dem Verkehr s-
ausschuss beschlossenen Standorten kann damit nicht erreicht werden.  
Bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten und durch Berücksichtigung genehmigungsrech t-
licher Anforderungen können nach derzeitigem Stand 13 Fahrgastunterstände im Stadtbezirk 
Lindenthal nicht eingerichtet werden.  
 
Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: 
 
Stadtbezirk Hst.-
Nr./ 
(VRS-
Nr.) 
Haltestellenname Richtung1 vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU, (ins-
gesamt 
inkl. Be-
stand) 
Austauschart Begründung 
für die Nicht-
Aufstellung 
3 13701 Bf Lövenich 1+2 1 2 Zusätzliche 
FGU 
Örtliche Ge-
gebenheiten 
3 13121 Universität 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge-
gebenheiten 
3 13050 Bachemer Straße 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge-
gebenheiten 
3 13755 Zaunstraße 1 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge-
gebenheiten 
                                                 
1 Richtung 1 entspricht der Richtung laut Strecken- und Linienverzeichnis im Fahrplanbuch; Richtung 2 entspricht der 
Gegenrichtung

3 
Stadtbezirk Hst.-
Nr./ 
(VRS-
Nr.) 
Haltestellenname Richtung1 vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU, (ins-
gesamt 
inkl. Be-
stand) 
Austauschart Begründung 
für die Nicht-
Aufstellung 
3 13852 Widdersdorf 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge-
gebenheiten 
3 13211 Sülzgürtel 1 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge-
gebenheiten 
3 13666 Willi-Lauf-Allee 2 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge-
gebenheiten 
3 13657 Beethovenstraße 1 0 1 Neuaufstellung Örtliche Ge-
gebenheiten 
3 13663 Wiener Weg 1 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf 
Privatgrund-
stück 
3 13850 Indianapolis 
Straße 
2 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf 
Privatgrund-
stück 
3 13766 Stormstraße 2 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf 
Privatgrund-
stück 
3 13663 Wiener Weg 2 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf 
Privatgrund-
stück 
3 13771 Ostlandstraße 2 0 1 Neuaufstellung Aufbau auf 
Privatgrund-
stück 
 
Zudem sind 10 Standorte ermittelt worden, welche den nach § 6 Bauordnung NW (BauO 
NW) notwendigen Abstand von mindestens 3,0 m nicht nachweisen können. Die Abstandfl ä-
chen liegen auf angrenzenden Privatgrundstücken. Da abstandsrechtliche Vorschriften 
grundsätzlich dem Nachbarschutz dienen, ist entsprechend den Anforderungen der BauO 
NW (hier §§ 73 i. V. m. 74 BauO NW) der jeweilige Betro ffene zu beteiligen und im A n-
schluss die Interessenlagen gegeneinander abzuwägen. In einigen Fällen konnten Nachba r-
zustimmungen erzielt werden, einige Fälle stellen sich bereits deshalb besonders problem a-
tisch dar, weil bei Eigentümergemeinschaften eine Vi elzahl von Eigentümern zu erreichen 
ist, was oft bereits praktisch nicht gelingt, da die Anhörungen als unzustellbar an die G e-
nehmigungsbehörde zurückgelangen.  
 
Die folgende Tabelle führt die derzeit noch in Bearbeitung befindlichen und nicht abschließend  ent-
schiedenen betroffenen Bushaltestellen auf: 
Stadt
be-
zirk 
Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestel-
lenname 
Richtung Vorhan-
dene FGU 
geplante 
FGU, 
(insge-
samt 
inkl. Be-
stand) 
Aus-
tauschart 
Begründung 
für die 
Nicht-
Aufstellung 
Bemer-
kung 
3 13353 Hohenlind 1+2 1 1 Austausch §6 Standort 
(KVB Be-
stand) 
Ist in Prü-
fung beim 
Bauauf-
sichts-  
amt

4 
Stadt
be-
zirk 
Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestel-
lenname 
Richtung Vorhan-
dene FGU 
geplante 
FGU, 
(insge-
samt 
inkl. Be-
stand) 
Aus-
tauschart 
Begründung 
für die 
Nicht-
Aufstellung 
Bemer-
kung 
3 13152 Sülzburg-
straße/ Ber-
renrather 
Straße 
1+2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in Prü-
fung beim 
Bauauf-
sichts-  
amt 
3 13131 Konrad-
straße 
1+2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in Prü-
fung beim 
Bauauf-
sichts-  
amt 
3 13462 Stolberger 
Straße/ 
Maarweg 
2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in Prü-
fung beim 
Bauauf-
sichts-  
amt 
3 13463 Stolberger 
Straße 
2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in Prü-
fung beim 
Bauauf-
sichts-  
amt 
3 13111 Weißhaus-
straße 
2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in Prü-
fung beim 
Bauauf-
sichts-  
amt 
3 13561 Widders-
dorfer Stra-
ße 
2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in Prü-
fung beim 
Bauauf-
sichts-  
amt 
3 13771 Ostland-
straße 
1 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in Prü-
fung beim 
Bauauf-
sichts-  
amt 
3 13421 Oskar-
Jäger-
Straße/ 
Gürtel 
2 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in Prü-
fung beim 
Bauauf-
sichts-  
amt 
3 13231 Scherfgin-
straße 
1 0 1 Neuauf-
stellung 
§6 Standort  Ist in Prü-
fung beim 
Bauauf-
sichts-  
amt 
 
Darüber hinaus können drei vorgesehene Standorte wegen derzeit laufender Baumaßnahmen bzw. 
Umplanungen seitens der Verwaltung und noch ausstehender Entscheidungen der Ämter nicht in die 
Planung aufgenommen werden. 
 
Die folgende Tabelle führt die betroffenen Bushaltestellen auf: 
Stadt-
bezirk 
Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellen-
name 
Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU, (ins-
gesamt 
Austauschart Begründung 
für die Nicht-
Aufstellung

5 
inkl. Be-
stand) 
3 13050 Bachemer 
Straße 
1 0 1 Neuaufstellung Zurückgestellt –
Baumaßnahme 
durch Stadt 
Köln geplant 
3 13666 Willi-Lauf-
Allee 
1 0 1 Neuaufstellung Antwort vom 
Umwelt und 
Verbraucher-
schutzamt 
steht aus 
3 13665 Eichenstraße 2 0 1 Neuaufstellung Antwort vom 
Bauverwal-
tungsamt steht 
aus 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Durch die hier aufgeführten Änderungen würde sich die Gesamtanzahl der neuaufgestellten Fah r-
gastunterstände an den Bushaltestellen im Stadtgebiet nach derzeitigem Stand von insgesamt 382 
auf ca. 150 Einheiten verringern. Um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU dennoch zu erre i-
chen, werden im Folgenden das weitere Vorgehen erläutert und Ersatzstandorte vorgeschlagen: 
 
Die seit Mitte 2015 laufenden Detailprüfungen im Busbereich haben ergeben, dass der Vertrag nicht, 
wie ursprünglich vereinbart, umgesetzt werden kann. Dies hat zu wiederholten Vertragsanpassungen 
geführt, um die Interessen von Stadt Köln und KVB AG besser zu inkludieren. Um die vertraglichen 
Vereinbarungen nicht zu gefährden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2017 Ersatzhaltestellen für 
die möglicherweise nicht umsetzbaren Standorte benannt werden. In diesem Fall hat die Firma Wall 
GmbH als Vertragspartner den jeweiligen FGU bis spätestens 30. September 2018 an der Ersatzha l-
testelle zu errichten, sofern die erfor derlichen Genehmigungen und Erlaubnisse vorliegen. Folglich 
stehen alle Fahrgastunterstände, die bis zum 31. Dezember 2017 nicht bei der Firma Wall GmbH 
gemeldet sind, dem Fahrgast auf Dauer nicht zur Verfügung.  
 
Aufgrund der zeitaufwendigen Vorlaufarbeit en für die Beantragung der Genehmigungen sowie der 
noch andauernden Genehmigungsverfahren ist es empfehlenswert, die Ersatzstandorte bereits so 
schnell wie möglich bzw. spätestens bis zum 30. September 2017 zu benennen. Die Projektgruppe 
empfiehlt dieses V orgehen aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte aus den genehmigungsrechtl i-
chen Anforderungen und dem damit verbundenen Zeitaufwand. 
 
Aufgrund des oben dargelegten Sachstandes werden für die Haltestellenstandorte – die bedingt 
durch die örtlichen Gegebenhe iten und durch Berücksichtigung genehmigungsrechtlicher Anford e-
rungen nicht umgesetzt werden können – folgende Alternativen vorgeschlagen.  
Die hier aufgeführte Tabelle zeigt Haltestellenstandorte, bei denen der Abbau des Fahrgastuntersta n-
des durch die Bes chlussvorlage 1556/2013 beschlossen wurde. Die Verwaltung empfiehlt, um die 
vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU zu erreichen, diese nicht abzubauen, sondern zu erhalten.  
Stadtbezirk Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag 2 
neu geplan-
te FGU 
3 13511 Alter Militärring (Richtung 
2) 
2+1 2 1 2 
                                                 
2 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015

6 
Stadtbezirk Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag 2 
neu geplan-
te FGU 
3 13657 Beethovenstraße 2 1 0 1 
3 13654 Birkenallee 2 1 0 1 
3 13572 Böcklinstraße 1 1 0 1 
3 13572 Böcklinstraße 2 1 0 1 
3 13760 Braugasse 2 1 0 1 
3 13856 Brennerei 1 1 0 1 
3 13671 Egelspfad 1 1 0 1 
3 13671 Egelspfad 2 1 0 1 
3 13553 Kämpchensweg 2 1 0 1 
3 13312 Kitschburger Straße 2 1 0 1 
3 13356 Koppensteinstraße 2 1 0 1 
3 13053 Leiblplatz 2 1 0 1 
3 13557 Leinsamenweg 1 1 0 1 
3 13558 Roggenweg 1 1 0 1 
3 13558 Roggenweg 2 1 0 1 
3 13571 Schwindstraße 2 1 0 1 
3 13752 Seithümerstraße 1 1 0 1 
3 13752 Seithümerstraße 2 1 0 1 
3 13761 Selma-Lagerlöf-Straße 2 1 0 1 
3 13757 Spitzangerweg 2 1 0 1 
3 13661 Südallee 2 1 0 1 
3 13113 Sülzburgstraße 1 1 0 1 
3 13765 Weiden, Sportplatz 1 1 0 1 
3 13765 Weiden, Sportplatz 2 1 0 1 
Zusätzlich werden weitere potenzielle Ersatzhaltestellen vorgeschlagen, die anhand der Einsteige r-
zahlen ausgewählt wurden. Die genannten Standorte wurden gemeinsam durch Verwaltung und KVB 
AG im Vorhinein auf eine positive Umsetzbarkeit geprüft.  
Stadtbezirk Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag3 
neu ge-
plante FGU 
3 13708 Weiden, Zentrum 2+1 0 0 1 
3 13311 Dürener Straße/Gürtel 1 1 1 2 
3 13463 Stolberger Straße 1 0 0 1 
 
Zusätzlich zu den hier bereits genannten Haltestellenstandorten werden vorsorglich für die Standorte, 
für die keine Abweichung von den Vorschriften des § 6 BauO NW erteilt werden kann, weitere E r-
satzhaltestellen empfohlen. Die verwaltungsinterne Vorprüfung  für diese Standorte hat allerdings e r-
geben, dass die Umsetzbarkeit aufgrund der genehmigungsrechtlichen Anforderungen zu diesem 
Zeitpunkt nicht garantiert und ggf. der Fahrgastunterstand nicht realisiert werden kann.  
                                                 
3 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015

7 
Stadtbezirk Hst.-Nr./ 
(VRS-Nr.) 
Haltestellenname Richtung vorhandene 
FGU 
geplante 
FGU lt. 
Vertrag4 
neu geplante 
FGU 
3 13556 Flachsweg 1 0 0 1 
3 13131 Konradstraße 1+2 0 0 1 
3 13053 Leiblplatz 1 1 1 2 
3 13753 Dieselstraße 2 0 0 1 
3 13846 Palmenhof 1 0 0 1 
3 13767 Curt-Stenvert-Bogen 2 0 0 1 
3 13849 Rosmarinweg 1 0 0 1 
3 13355 Krieler Straße 2 0 0 1 
3 13462 Stolberger Straße/ 
Maarweg 
1 0 0 1 
3 13501 Müngersdorf S-Bahn, 
Technologie Park 
1 0 0 1 
3 13654 Birkenallee 2 0 0 1 
3 13312 Kitchburger Str. 1 1 1 2 
3 13356 Freiligrathstr. 1 1 1 2 
3 13321 Gleuler Str./Gürtel 1 1 1 2 
3 13052 Geibelstr. 1 1 1 2 
3 13847 Zur Abtei 1+2 0 0 1 
3 13848 Zum neuen Kreuz 1+2 0 0 1 
 
Zusammenfassung 
Die Regelungen der Landesbauordnung und technische Restriktionen an den vorgesehenen Die R e-
gelungen der BauO NW und technische Restriktionen an den vorgesehenen Haltestellenstandorten 
schränken die Umsetzung des Werbenutzungsvertrages für die Aufstellung der Fahrgastunterstände 
voraussichtlich nicht unerheblich ein. Zur Aufrechterhaltung eines attraktive n öffentlichen Persone n-
nahverkehrs sollten aus Sicht von Verwaltung und KVB AG jedoch möglichst viele Haltestellen mit 
einem FGU ausgestattet werden, insbesondere die mit hohen Einsteigerzahlen. Sollte dies aufgrund 
der dargelegten Restriktionen jedoch nicht möglich sein, sind die vorgeschlagenen Ersatzstandorte zu 
prüfen. Darüber hinaus sollte von dem bereits beschlossenen Abbau der vorhandenen Fahrgastu n-
terstände abgesehen werden, um die vertraglich vereinbarte Anzahl an FGU im Stadtgebiet anbieten 
zu können. 
 
 
                                                 
4 Werbenutzungsvertrag vom 01.01.2015

Beratungsverlauf (1)

18.09.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (44)

  • Bachemer Straße 2
  • Zaunstraße 1
  • Willi-Lauf-Allee 2
  • Beethovenstraße 1
  • Stormstraße 2
  • Ostlandstraße 2
  • Eichenstraße 2
  • Birkenallee 2
  • Böcklinstraße 1
  • Braugasse 2
  • Kitschburger Straße 2
  • Koppensteinstraße 2
  • Schwindstraße 2
  • Seithümerstraße 1
  • Selma-Lagerlöf-Straße 2
  • Südallee 2
  • Sülzburgstraße 1
  • Dürener Straße
  • Stolberger Straße 1
  • Konradstraße 1
  • Dieselstraße 2
  • Krieler Straße 2
  • Freiligrathstraße 1
  • Geibelstraße 1
  • Wiener Weg 1
  • Alter Militärring
  • Egelspfad 1
  • Kämpchensweg 2
  • Leiblplatz 2
  • Leinsamenweg 1
  • Roggenweg 1
  • Spitzangerweg 2
  • Flachsweg 1
  • Curt-Stenvert-Bogen 2
  • Rosmarinweg 1
  • Zur Abtei 1
  • Indianapolis-Straße 2
  • Oskar-Jäger-Straße
  • Zum Neuen Kreuz 1
  • Sülzgürtel 1
  • Straße 2 0
  • Straße 1 0
  • Maarweg 2
  • Palmenhof 1

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Details

Aktenzeichen
2287/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.09.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27