2433/2023
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Planungsrecht schaffen für den Erhalt des Poller Schützenplatzes auf den Poller Sport- und Spielwiesen am Weidenweg als Veranstaltungsfläche mit Auflagen AZ. 126/23 B
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Anlage 1- Bürgereingabe_
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An den Rat der Stadt Köln & Frau Oberbürgermeisterin & Beschwerdeausschuss @& SPD, Grüne, CDU, FDP usw. &® BV7 Presse per e-mail „Bürgerantrag“, Anregungen und Beschwerden nach $14 Hauptsatzung ($24 GO) hier: BA Planungsrecht schaffen für den Erhalt des Poller Schützenplatzes auf den Poller Sport- und Spielwiesen am Weidenweg als Veranstaltungsfläche mit Auflagen Hiermit mache ich gemäß $ 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und $ 24 der Gemeindeordnung NRW folgende Anregung: Die Verwaltung wird aufgefordert, notwendige Schritte, insbesondere Schaffung planungsrechtlicher Grundlagen einzuleiten , um den Poller Schützenplatze neben den Poller Sport- und Spielwiesen am Weidenweg weiterhin als Veranstaltungsfläche - ggfls. mit Auflagen zu erhalten. Überraschenderweise und unglücklicherweise wurde dem in Auflösung befindlichen Poller Schützenverein St. Hubertus der Vertrag über den vom Poller Schützenverein St. Hubertus - insbesondere vom früheren Vorsitzenden Heinz-Baum - imitierten, gebauten und z.T. durch Schenkung erworbenen Schützenplatz zum 01. Februar 2023 gekündigt. Nach meinen Informationen befindet sich ein Teil der Fläche auch im Besitz von 2 bis drei Eigentümern und der Stadt Köln. Die privaten Eigentümer hatten die Nutzung der Fläche dem Schützenverein gestiftet. Über Jahrzehnte fanden dort viele Veranstaltungen statt, vom Schützenfest, über Kirmes, Zirkus und Info- Veranstaltungen bis aktuell zur Theateraufführungen Kölner Künstler über das Atelier Mobile; d..h. Theater, Tanz, Konzert und Ausstellungsformate für Kinder und Erwachsene, gestaltet von zahlreichen Kulturschaffenden und Initiativen aus der direkten Nachbarschaft. Hier konnten u.a. Poller Künstler ohne bürokratischen Aufwand, geringen bis freien Gebühren und nur mit wenigen Auflagen auftreten bzw. sich im Rahmen anderer Veranstaltungen vorstellen. Außerdem nutzten viele Poller Vereine, Gruppen und Schulen den Platz. Angeblich soll der Platz jetzt dem Landschaftsschutzgebiet zugefügt werden und nicht mehr für Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Der Platz ist aber die einzige große öffentliche Veranstaltungsfläche mit einer Teil-Infrastruktur in Poll. Fällt er weg, können weder größere Volksfeste /Veranstaltungen noch Kunstaktionen, wie 2.B. das Atelier Mobile mit Kölner und Poller Künstlern - siehe oben - durchgeführt werden. Der Marktplatz ist hierfür zu klein, für viele zu teuer und nur eingeschränkt nutzbar. Außerdem wird der asphaltierte Teil des Schützenplatzes als Trainingsparcours von Skatern genutzt und Eltern lassen hier ihre Kinder im Sommer auf Rädchen fahren. Ich halte es auch aus vielerlei Gründen für moralisch bedenklich, den Vertrag über den Platz zu kündigen - auch wenn es infolge gesundheitlicher Belastungen im Schützenverein zu zwei ausufernden Veranstaltungen gekommen, die zu Belastungen und Beschwerden einzelner Anwohner führten. Unter Führung von Heinz Baum wurde ein wilder Acker zu einer ordnungsgemäßen Veranstaltungsfläche umgebaut, die auch von der Stadt Köln genutzt wurde. Jetzt sollen diese ehrenamtlichen Erfolge sang- und klanglos untergehen... Die Flächen zwischen der Bebauung Poll und dem Rhein wurden von der Stadt Köln um 1908 beim Bau des Deutzer Hafens extra als „Sport- und Spielwiesen“ (im Gegensatz zu den „Poller Wiesen“ auf Deutzer Gebiet) geplant, ausgewiesen und gebaut. Der Schützenpatz stellte hierfür eine vielfältig nutzbare Allgemeinfläche dar für die es keinen Ersatz in Poll gibt. Um Kosten und Aufwand zu vermeiden, könnte die Verwaltung des Platzes vom in Auflösung befindlichen Schützenverein dem Poller Maigeloog in Kooperation mit Kölner Künstlern übertragen werden. Ich würde bei Behandlung des Themas gerne dazu reden... Sollte dies auf dem Verwaltungsweg ohne offiziellen Beschluss der BV erfolgen können, ziehe ich den Antrag an die BV zurück
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VI/61 Vorlagen-Nummer 2433/2023 Freigabedatum 11.09.2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Planungsrecht schaffen für den Erhalt des Poller Schützenplatzes auf den Poller Sport- und Spielwiesen am Weidenweg als Veranstaltungsfläche mit Auflagen (AZ. 126/23 B) Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Petenten für die Eingabe, lehnt den Vorschlag ab und folgt der Stellungnahme der Verwaltung. Bezirksvertretung 7 (Porz) 19.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent regt an den Poller Schützenplatz, welcher auch unter dem Namen Heinz-Baum- Platz bekannt ist, als Veranstaltungsort zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die notwendigen Schritte eingeleitet werden, wozu nach Aussage des Petenten insbesondere die Schaffung der notwendigen planungsrechtlichen Grundlagen zählen. Stellungnahme der Verwaltung: Dem Wunsch des Petenten kann nicht gefolgt werden. Das Thema Erhaltung Heinz-Baum- Platz war in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand politischer Anfragen. Insbesondere sei an dieser Stelle auf die ausführliche Beantwortung der Verwaltung in der Mitteilung 3971/2022 verwiesen. Wesentliche Auszüge hieraus werden nachfolgend nochmal wiedergegeben: „Die Grundstücke im Bereich des Heinz- Baum- Platz in Köln- Poll gehören nur in Teilen der Stadt Köln. Größere Grundstücksanteile gehören der St. Hubertus Schützenbruderschaft 1878 e.V. Die Schützenbruderschaft hatte 1972 bereits den Antrag auf Anmietung der städt. Teilflä- chen gestellt, um in diesem Bereich dann einen Festplatz herrichten zu können. Nachdem der Liegenschaftsausschuss in seiner Sitzung am 18.09.1972 einer Vermietung der städt. Grund- stücke an die Schützenbruderschaft zugestimmt hatte, wurde ein entsprechender Gestat- tungsvertrag abgeschlossen und der Ausbau eines Festplatzes durch die Schützenbruder- schaft auf den überwiegend vereinseigenen Flächen wurde vorgenommen. Der Festplatz be- steht somit schon seit Mitte der 70er Jahre, ist wegen der überwiegend in Privatbesitz befindli- chen Grundstücke jedoch nicht als offizieller Festplatz der Stadt Köln gelistet. In dem heute noch bestehenden Gestattungsvertrag mit der Schützenbruderschaft ist dieser gestattet worden, einen Festplatz zu unterhalten und diesen für Vereinsveranstaltungen wie beispielsweise dem Poller Schützenfest zu nutzen. Zudem wurde der Schützenbruderschaft das alleinige Recht zur Untervermietung für die Durchführung von maximal 8 anderen Fest- veranstaltungen pro Jahr eingeräumt. Die Schützenbruderschaft ist zwischenzeitlich in Liquidation. Die Liquidatorin der Schützen- bruderschaft hatte zur Erzielung von Einnahmen, mit denen Sie offene Forderungen beglei- chen konnte, von dem vertraglich eingeräumten Recht auf Untervermietung noch Gebrauch gemacht. Diese Vermietungen sind teilweise jedoch aus dem Ruder gelaufen. In Abstimmung mit der Liquidatorin wurde daher das mit der Schützenbruderschaft bestehende Vertragsver- hältnis von der Verwaltung einvernehmlich zum 31.01.2023 gekündigt. Die städt. Grundstücke werden zu diesem Termin von der Liquidatorin an die Stadt Köln zurückgegeben. Damit wer- den keine weiteren Veranstaltungen mehr auf dem Heinz- Baum- Platz stattfinden. Die der Stadt Köln gehörenden Teilflächen sollen gemäß des vom Rat der Stadt Köln be- schlossenen Landschaftsplan ökologisch aufgewertet werden.“ Abschließend ist zu betonen, dass es sich hierbei nicht um einen planungsrechtlichen Konflikt handelt. Der Aussage aus dem Bürgerantrag, dass der Platz nun erstmalig dem Landschafts- schutzgebiet zugeführt werden soll und daher für Veranstaltungen nicht mehr zur Verfügung steht, kann nicht gefolgt werden. Das gesamte Areal zwischen Rhein und Alfred-Schütte-Allee 3 (inkl. Heinz-Baum-Platz) ist seit geraumer Zeit Gegenstand des großen Landschaftsschutzge- bietes „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen“. Entsprechend ist eine Anpassung des Planungsrechts weder zielführend noch erforderlich. Die ursächlichen Gründe für den Entfall des Schützenplatzes als Veranstaltungsort sind oben dargelegt. Anlagen Anlage 1: Eingabe des Petenten
Anlage 2-Bürgereingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Freitag, 7. April 2023 18:55 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 07.04.2023 18:54:37 an Sie geschickt Anliegen: Bürgerantrag: Keine weiteren Veranstaltungen auf dem sogenannten Heinz-Baum-Platz auf den Poller Sport- und Spielwiesen am Weidenweg in Köln-Poll Hiermit mache ich gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und § 24 der Gemeindeordnung NRW folgende Anregung: Letztes Jahr wurden die umliegenden Anwohner:innen des sogenannten Heinz-Baum- Platzes an den Poller Rheinwiesen monatelang mit teilweise unzumutbarer Lautstärke terrorisiert, die von den Veranstaltungen auf dem Platz ausgingen. Vor allem das über Stunden anhaltende Bassgewummer, das viele Hundert Meter weit zu hören ist, ist für viele Anwohner:innen ein Ärgernis. Ein Aufenthalt im Freien wird dadurch unmöglich gemacht. Der Gipfel der Unzumutbarkeit waren die Veranstaltungen eines gigantischen 10-Mast-Party- Zeltes mit Dauerbeschallung von Donnerstag bis Sonntag, über Wochen hinweg. Die Mitarbeiter:innen des Ordnungsamtes dürften sich noch gut an die zahlreichen Beschwerden erinnern. Ein weiterer Konfliktpunkt ist der fehlende Parkraum und die Zerstörung der Landschaft. Parkende Fahrzeugen blockierten die Fahrradstraße am Weidenweg und standen verbotswidrig auf den umiegenden Wiesenflächen. Die Aufbauten und die Befahrung mit schweren Fahrzeugen sowie die auch dort parkenden Fahrzeuge haben den Boden des Platzes absolut verdichtet, Regenwasser kann nicht mehr abfließen. Eine Wiederherstellung der für Köln wichtigen Retensionsfläche hat nach Abbau der Zelte etc. nicht stattgefunden. Vermieter und Initiator der Veranstaltungen ist der Poller Schützenverein St. Hubertus, der wohl ein Nutzungsrecht an der öffentlichen Fläche besitzt. Nun wurde dem Schützenverein die Nutzung des Platzes gekündigt, wie der lokalen Presse zu entnehmen war. Die Fläche soll dem Landschaftsschutzgebiet zugeführt werden. Eine sehr gute Entscheidung für die Natur und die Anwohnerschaft! Aber nun wollen dieselben Akteure des Schützenvereins nur unter anderem Vereinsnamen die Veranstaltungen mit dem Label „Kleinkunst“ und „Kulturförderung“ fortsetzen. Kultur sollte durchaus gefördert werden, aber muss das zu Lasten der Wohnqualität der Anwohner:innen gehen und als Open Air Veranstaltungen im Naturschutz- und Erholungsraum stattfinden? Es gibt bereits ein Open Air Gelände an der Südbrücke zwischen Deutz und Poll. Das ist weit ab von Wohngebieten und hatte in der Vergangenheit ein recht gutes Konzept gegen Lärmbelästigungen. Warum finden die Veranstaltungen nicht dort, einige Hundert Meter weiter, statt? Die Poller Anwohner:innen in Rheinnähe sind schon durch Lärmemissionen der Poser- und Raserszene an der Alfred-Schütte-Allee (die auch die umliegendenden Straßen vereinnahmt) und der unzähligen Partyschiffe auf dem Rhein bereits sehr belastet. Zusätzlicher Lärm, der von den Veranstaltungen auf dem Platz, vor allem durch die Beschallung mit Musik ausgeht, wird von vielen Anwohner:innen als erhebliche Belästigung angesehen. Und mehr Autoverkehr und behindernd parkende Fahrzeuge in den Wohngebieten, auf der Fahrradstraße und den anliegenden Grünflächen sind ebenfalls ein Ärgernis. Es wäre wünschenswert, wenn weitere Veranstaltungen auf dem Platz, in direkter Nachbarschaft zu Wohngebieten unterbunden werden und die Fläche endgültig dem Landschaftsschutzgebiet zugeordnet wird. Halten Sie an Ihrer ursprünglichen Entscheidung fest!
Anlage 3- Bürgereingabe
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Von: Gesendet: Mittwoch, 18. Oktober 2023 17:07 An: > Betreff: Ergänzung zum BA „Erhalt des Poller Schützenplatzes Sehr geehrte Damen und Herren Ich bitte die späte Zusendung (aus gesundheitlichen Gründen) zu entschuldigen - ich habe mich fürchterlich über die Widersprüche der Stadt Köln aufgeregt - insbesondere über die jetzige (wiederholte) Genehmigung Ergänzung zum BA „Erhalt des Poller Schützenplatzes auf den Poller Sport- und Spielwiesen am Weidenweg als Veranstaltungsfläche mit Auflagen“ vom 16.01.2023 Die Stellungnahme der Verwaltung (2433/2023, Freigabedatum 11.09.2023) erstaunt mich sehr, auch weil sie Widersprüche enthält. Ich habe meinen „Bürgerantrag“ auf Anregung eines städtischen „Insiders“ verfasst, der sich auch für den Erhalt dieser „Festplatzfläche“ aussprach und sich wunderte, weshalb das jetzt vom Schützenverein abgegeben statt weitergegeben wurde… In einer früheren Stellungnahme (02-1-4 Pe vom 2702.2023) zum Bürgerantrag begründet die Stadt Köln, dass „ eine Verwendung als Festplatzfläche durch die Stadt Köln scheitert neben dem fehlenden Planungsrecht auch aufgrund der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse “ In der neuerlichen Stellungnahme (2433/2023, Freigabedatum 11.09.2023) schreibt sie im Wiederspruch dazu „ Abschließend ist zu betonen, dass es sich nicht um einen planungsrechtlichen Konflik t handelt “. In beiden Schreiben wird darauf hingewiesen, dass eine „Durchführung von Festveranstaltungen durch einen anderen Betreiber an dieser Stelle nicht möglich ist“ bzw. „Damit werden keine weiteren Veranstaltungen mehr auf dem ……. Platz stattfinden“. Im Gegensatz dazu wurden trotz meiner Einsprüche zwei Veranstaltungen des Zirkus Monroe im Juli und im Oktober genehmigt – siehe Anlage. Nach meinen Informationen hat man sich innerhalb der Verwaltung gewundert, warum 1972 übersehen wurde, das Planungsrecht anzupassen, um die Zukunft des Festplatzes zu sichern. Im Übrigen stimmt es nicht, dass Veranstaltungen (Mehrzahl!) aus dem Ruder gelaufen sind. Es war hauptsächlich nur eine einzige, die auch zu Bodenschäden führte. Beschwerden von einzelnen Anwohnern über zwei andere konnten vor Ort nicht nachvollzogen werden bzw. wurden unabhängig von städtischen Kontrollen, z.B. durch Änderung an der Lautsprecheranlage, erledigt. Stadt wollte Grundstücke ankaufen…. In meinem Antrag handelt es sich um eine Poll wichtige Erweiterung von Sport und Spielflächen von 1050 m um nur 100 m – aber auch um eine Erweiterung für eine Veranstaltungsfläche, die in Poll fehlt. Zudem hat sich dort im vergangenen Jahr eine Theaterszene etabliert, die stadtweit Besucher anzog. mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2433/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 14.09.2023
- Erstellt
- 01.08.2023 10:00