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2433/2023

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Planungsrecht schaffen für den Erhalt des Poller Schützenplatzes auf den Poller Sport- und Spielwiesen am Weidenweg als Veranstaltungsfläche mit Auflagen AZ. 126/23 B

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 14.09.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 19.10.2023, TOP 2.1

Anlage 1- Bürgereingabe_

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2-Bürgereingabe

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Anlage 3- Bürgereingabe

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Anlage 1- Bürgereingabe_

3844 Zeichen

An den Rat der Stadt Köln

& Frau Oberbürgermeisterin
& Beschwerdeausschuss

@& SPD, Grüne, CDU, FDP usw.
&® BV7

Presse

per e-mail

„Bürgerantrag“, Anregungen und Beschwerden nach $14 Hauptsatzung ($24 GO)

hier:

BA Planungsrecht schaffen für den Erhalt des Poller Schützenplatzes auf den Poller Sport- und Spielwiesen am
Weidenweg als Veranstaltungsfläche mit Auflagen

Hiermit mache ich gemäß $ 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und $ 24 der Gemeindeordnung NRW folgende
Anregung:

Die Verwaltung wird aufgefordert, notwendige Schritte, insbesondere Schaffung planungsrechtlicher Grundlagen
einzuleiten , um den Poller Schützenplatze neben den Poller Sport- und Spielwiesen am Weidenweg weiterhin als
Veranstaltungsfläche - ggfls. mit Auflagen zu erhalten.

Überraschenderweise und unglücklicherweise wurde dem in Auflösung befindlichen Poller Schützenverein St.
Hubertus der Vertrag über den vom Poller Schützenverein St. Hubertus - insbesondere vom früheren Vorsitzenden
Heinz-Baum - imitierten, gebauten und z.T. durch Schenkung erworbenen Schützenplatz zum 01. Februar 2023
gekündigt.

Nach meinen Informationen befindet sich ein Teil der Fläche auch im Besitz von 2 bis drei Eigentümern und der
Stadt Köln. Die privaten Eigentümer hatten die Nutzung der Fläche dem Schützenverein gestiftet.

Über Jahrzehnte fanden dort viele Veranstaltungen statt, vom Schützenfest, über Kirmes, Zirkus und Info-
Veranstaltungen bis aktuell zur Theateraufführungen Kölner Künstler über das Atelier Mobile; d..h. Theater, Tanz,
Konzert und Ausstellungsformate für Kinder und Erwachsene, gestaltet von zahlreichen Kulturschaffenden und
Initiativen aus der direkten Nachbarschaft. Hier konnten u.a. Poller Künstler ohne bürokratischen Aufwand, geringen
bis freien Gebühren und nur mit wenigen Auflagen auftreten bzw. sich im Rahmen anderer Veranstaltungen
vorstellen. Außerdem nutzten viele Poller Vereine, Gruppen und Schulen den Platz.

Angeblich soll der Platz jetzt dem Landschaftsschutzgebiet zugefügt werden und nicht mehr für Veranstaltungen zur
Verfügung stehen.

Der Platz ist aber die einzige große öffentliche Veranstaltungsfläche mit einer Teil-Infrastruktur in Poll. Fällt er weg,
können weder größere Volksfeste /Veranstaltungen noch Kunstaktionen, wie 2.B. das Atelier Mobile mit Kölner und
Poller Künstlern - siehe oben - durchgeführt werden. Der Marktplatz ist hierfür zu klein, für viele zu teuer und nur
eingeschränkt nutzbar.

Außerdem wird der asphaltierte Teil des Schützenplatzes als Trainingsparcours von Skatern genutzt und Eltern
lassen hier ihre Kinder im Sommer auf Rädchen fahren.

Ich halte es auch aus vielerlei Gründen für moralisch bedenklich, den Vertrag über den Platz zu kündigen - auch
wenn es infolge gesundheitlicher Belastungen im Schützenverein zu zwei ausufernden Veranstaltungen gekommen,
die zu Belastungen und Beschwerden einzelner Anwohner führten. Unter Führung von Heinz Baum wurde ein wilder
Acker zu einer ordnungsgemäßen Veranstaltungsfläche umgebaut, die auch von der Stadt Köln genutzt wurde. Jetzt
sollen diese ehrenamtlichen Erfolge sang- und klanglos untergehen...

Die Flächen zwischen der Bebauung Poll und dem Rhein wurden von der Stadt Köln um 1908 beim Bau des Deutzer
Hafens extra als „Sport- und Spielwiesen“ (im Gegensatz zu den „Poller Wiesen“ auf Deutzer Gebiet) geplant,
ausgewiesen und gebaut. Der Schützenpatz stellte hierfür eine vielfältig nutzbare Allgemeinfläche dar für die es
keinen Ersatz in Poll gibt.

Um Kosten und Aufwand zu vermeiden, könnte die Verwaltung des Platzes vom in Auflösung befindlichen
Schützenverein dem Poller Maigeloog in Kooperation mit Kölner Künstlern übertragen werden.

Ich würde bei Behandlung des Themas gerne dazu reden...

Sollte dies auf dem Verwaltungsweg ohne offiziellen Beschluss der BV erfolgen können, ziehe ich den Antrag an die
BV zurück

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4484 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61 
 
Vorlagen-Nummer 
 2433/2023 
Freigabedatum 11.09.2023  
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Planungsrecht schaffen für den Erhalt des Poller 
Schützenplatzes auf den Poller Sport- und Spielwiesen am Weidenweg als 
Veranstaltungsfläche mit Auflagen (AZ. 126/23 B)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Petenten für die Eingabe, lehnt den Vorschlag ab und 
folgt der Stellungnahme der Verwaltung.  
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 19.10.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent regt an den Poller Schützenplatz, welcher auch unter dem Namen Heinz-Baum-
Platz bekannt ist, als Veranstaltungsort zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die 
notwendigen Schritte eingeleitet werden, wozu nach Aussage des Petenten insbesondere die 
Schaffung der notwendigen planungsrechtlichen Grundlagen zählen.  
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Dem Wunsch des Petenten kann nicht gefolgt werden. Das Thema Erhaltung Heinz-Baum-
Platz war in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand politischer Anfragen. Insbesondere sei 
an dieser Stelle auf die ausführliche Beantwortung der Verwaltung in der Mitteilung 3971/2022 
verwiesen. Wesentliche Auszüge hieraus werden nachfolgend nochmal wiedergegeben:  
„Die Grundstücke im Bereich des Heinz- Baum- Platz in Köln- Poll gehören nur in Teilen der 
Stadt Köln. Größere Grundstücksanteile gehören der St. Hubertus Schützenbruderschaft 1878 
e.V. Die Schützenbruderschaft hatte 1972 bereits den Antrag auf Anmietung der städt. Teilflä-
chen gestellt, um in diesem Bereich dann einen Festplatz herrichten zu können. Nachdem der 
Liegenschaftsausschuss in seiner Sitzung am 18.09.1972 einer Vermietung der städt. Grund-
stücke an die Schützenbruderschaft zugestimmt hatte, wurde ein entsprechender Gestat-
tungsvertrag abgeschlossen und der Ausbau eines Festplatzes durch die Schützenbruder-
schaft auf den überwiegend vereinseigenen Flächen wurde vorgenommen. Der Festplatz be-
steht somit schon seit Mitte der 70er Jahre, ist wegen der überwiegend in Privatbesitz befindli-
chen Grundstücke jedoch nicht als offizieller Festplatz der Stadt Köln gelistet.  
 
In dem heute noch bestehenden Gestattungsvertrag mit der Schützenbruderschaft ist dieser 
gestattet worden, einen Festplatz zu unterhalten und diesen für Vereinsveranstaltungen wie 
beispielsweise dem Poller Schützenfest zu nutzen. Zudem wurde der Schützenbruderschaft 
das alleinige Recht zur Untervermietung für die Durchführung von maximal 8 anderen Fest-
veranstaltungen pro Jahr eingeräumt. 
 
Die Schützenbruderschaft ist zwischenzeitlich in Liquidation. Die Liquidatorin der Schützen-
bruderschaft hatte zur Erzielung von Einnahmen, mit denen Sie offene Forderungen beglei-
chen konnte, von dem vertraglich eingeräumten Recht auf Untervermietung noch Gebrauch 
gemacht. Diese Vermietungen sind teilweise jedoch aus dem Ruder gelaufen. In Abstimmung 
mit der Liquidatorin wurde daher das mit der Schützenbruderschaft bestehende Vertragsver-
hältnis von der Verwaltung einvernehmlich zum 31.01.2023 gekündigt. Die städt. Grundstücke 
werden zu diesem Termin von der Liquidatorin an die Stadt Köln zurückgegeben. Damit wer-
den keine weiteren Veranstaltungen mehr auf dem Heinz- Baum- Platz stattfinden. 
 
Die der Stadt Köln gehörenden Teilflächen sollen gemäß des vom Rat der Stadt Köln be-
schlossenen Landschaftsplan ökologisch aufgewertet werden.“  
Abschließend ist zu betonen, dass es sich hierbei nicht um einen planungsrechtlichen Konflikt 
handelt. Der Aussage aus dem Bürgerantrag, dass der Platz nun erstmalig dem Landschafts-
schutzgebiet zugeführt werden soll und daher für Veranstaltungen nicht mehr zur Verfügung 
steht, kann nicht gefolgt werden. Das gesamte Areal zwischen Rhein und Alfred-Schütte-Allee

3 
(inkl. Heinz-Baum-Platz) ist seit geraumer Zeit Gegenstand des großen Landschaftsschutzge-
bietes „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen“. Entsprechend ist 
eine Anpassung des Planungsrechts weder zielführend noch erforderlich. Die ursächlichen 
Gründe für den Entfall des Schützenplatzes als Veranstaltungsort sind oben dargelegt. 
 
Anlagen 
Anlage 1: Eingabe des Petenten

Anlage 2-Bürgereingabe

3884 Zeichen

Von:  online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet:  Freitag, 7. April 2023 18:55 
An:  02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff:  Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 07.04.2023 
18:54:37 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Bürgerantrag: Keine weiteren Veranstaltungen auf dem sogenannten Heinz-Baum-Platz auf 
den Poller Sport- und Spielwiesen am Weidenweg in Köln-Poll 
 
Hiermit mache ich gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und § 24 der 
Gemeindeordnung NRW folgende Anregung: 
 
Letztes Jahr wurden die umliegenden Anwohner:innen des sogenannten Heinz-Baum-
Platzes an den Poller Rheinwiesen monatelang mit teilweise unzumutbarer Lautstärke 
terrorisiert, die von den Veranstaltungen auf dem Platz ausgingen. Vor allem das über 
Stunden anhaltende Bassgewummer, das viele Hundert Meter weit zu hören ist, ist für viele 
Anwohner:innen ein Ärgernis. Ein Aufenthalt im Freien wird dadurch unmöglich gemacht.  
 
Der Gipfel der Unzumutbarkeit waren die Veranstaltungen eines gigantischen 10-Mast-Party-
Zeltes mit Dauerbeschallung von Donnerstag bis Sonntag, über Wochen hinweg. Die 
Mitarbeiter:innen des Ordnungsamtes dürften sich noch gut an die zahlreichen Beschwerden 
erinnern. 
 
Ein weiterer Konfliktpunkt ist der fehlende Parkraum und die Zerstörung der Landschaft. 
Parkende Fahrzeugen blockierten die Fahrradstraße am Weidenweg und standen 
verbotswidrig auf den umiegenden Wiesenflächen. Die Aufbauten und die Befahrung mit 
schweren Fahrzeugen sowie die auch dort parkenden Fahrzeuge haben den Boden des 
Platzes absolut verdichtet, Regenwasser kann nicht mehr abfließen. Eine Wiederherstellung 
der für Köln wichtigen Retensionsfläche hat nach Abbau der Zelte etc. nicht stattgefunden.  
 
Vermieter und Initiator der Veranstaltungen ist der Poller Schützenverein St. Hubertus, der 
wohl ein Nutzungsrecht an der öffentlichen Fläche besitzt. Nun wurde dem Schützenverein 
die Nutzung des Platzes gekündigt, wie der lokalen Presse zu entnehmen war. Die Fläche 
soll dem Landschaftsschutzgebiet zugeführt werden. Eine sehr gute Entscheidung für die 
Natur und die Anwohnerschaft! 
 
Aber nun wollen dieselben Akteure des Schützenvereins nur unter anderem Vereinsnamen 
die Veranstaltungen mit dem Label „Kleinkunst“ und „Kulturförderung“ fortsetzen. Kultur 
sollte durchaus gefördert werden, aber muss das zu Lasten der Wohnqualität der 
Anwohner:innen gehen und als Open Air Veranstaltungen im Naturschutz- und 
Erholungsraum stattfinden?  
 
Es gibt bereits ein Open Air Gelände an der Südbrücke zwischen Deutz und Poll. Das ist 
weit ab von Wohngebieten und hatte in der Vergangenheit ein recht gutes Konzept gegen 
Lärmbelästigungen. Warum finden die Veranstaltungen nicht dort, einige Hundert Meter 
weiter, statt? 
 
Die Poller Anwohner:innen in Rheinnähe sind schon durch Lärmemissionen der Poser- und 
Raserszene an der Alfred-Schütte-Allee (die auch die umliegendenden Straßen 
vereinnahmt) und der unzähligen Partyschiffe auf dem Rhein bereits sehr belastet.

Zusätzlicher Lärm, der von den Veranstaltungen auf dem Platz, vor allem durch die 
Beschallung mit Musik ausgeht, wird von vielen Anwohner:innen als erhebliche Belästigung 
angesehen. Und mehr Autoverkehr und behindernd parkende Fahrzeuge in den 
Wohngebieten, auf der Fahrradstraße und den anliegenden Grünflächen sind ebenfalls ein 
Ärgernis.  
 
Es wäre wünschenswert, wenn weitere Veranstaltungen auf dem Platz, in direkter 
Nachbarschaft zu Wohngebieten unterbunden werden und die Fläche endgültig dem 
Landschaftsschutzgebiet zugeordnet wird. Halten Sie an Ihrer ursprünglichen Entscheidung 
fest!

Anlage 3- Bürgereingabe

2716 Zeichen

Von:   
Gesendet:  Mittwoch, 18. Oktober 2023 17:07 
An:  > 
Betreff:  Ergänzung zum BA „Erhalt des Poller Schützenplatzes  
 
Sehr geehrte Damen und Herren  
 
Ich bitte die späte Zusendung (aus gesundheitlichen Gründen) zu entschuldigen - ich habe mich 
fürchterlich über die Widersprüche der Stadt Köln aufgeregt - insbesondere über die jetzige 
(wiederholte) Genehmigung  
 
 
Ergänzung zum BA „Erhalt des Poller Schützenplatzes auf den Poller Sport- und Spielwiesen 
am Weidenweg als Veranstaltungsfläche mit Auflagen“ vom 16.01.2023  
 Die Stellungnahme der Verwaltung (2433/2023, Freigabedatum 11.09.2023) erstaunt mich sehr, 
auch weil sie Widersprüche enthält.  
 Ich habe meinen „Bürgerantrag“ auf Anregung eines städtischen „Insiders“ verfasst, der sich auch 
für den Erhalt dieser „Festplatzfläche“ aussprach und sich wunderte, weshalb das jetzt vom 
Schützenverein abgegeben statt weitergegeben wurde… 
 In einer früheren Stellungnahme (02-1-4 Pe vom 2702.2023) zum Bürgerantrag begründet die Stadt 
Köln, dass „ eine Verwendung als Festplatzfläche durch die Stadt Köln scheitert neben dem fehlenden 
Planungsrecht  auch aufgrund der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse “ 
In der neuerlichen Stellungnahme (2433/2023, Freigabedatum 11.09.2023) schreibt sie im 
Wiederspruch dazu „ Abschließend ist zu betonen, dass es sich nicht um einen planungsrechtlichen 
Konflik t handelt “.   
 In beiden Schreiben wird darauf hingewiesen, dass eine „Durchführung von Festveranstaltungen 
durch einen anderen Betreiber an dieser Stelle nicht möglich ist“ bzw. „Damit werden keine weiteren 
Veranstaltungen mehr auf dem ……. Platz stattfinden“.  
Im Gegensatz dazu wurden trotz meiner Einsprüche zwei Veranstaltungen des Zirkus Monroe im Juli 
und im Oktober genehmigt – siehe Anlage.  
 Nach meinen Informationen hat man sich innerhalb der Verwaltung gewundert, warum 1972 
übersehen wurde, das Planungsrecht anzupassen, um die Zukunft des Festplatzes zu sichern.  
 Im Übrigen stimmt es nicht, dass Veranstaltungen (Mehrzahl!) aus dem Ruder gelaufen sind. Es war 
hauptsächlich nur eine einzige, die auch zu Bodenschäden führte. Beschwerden von einzelnen 
Anwohnern über zwei andere konnten vor Ort nicht nachvollzogen werden bzw. wurden unabhängig 
von städtischen Kontrollen, z.B. durch Änderung an der Lautsprecheranlage, erledigt.  
 Stadt wollte Grundstücke ankaufen….  
 In meinem Antrag handelt es sich um eine Poll wichtige Erweiterung von Sport und Spielflächen von 
1050 m um nur 100 m – aber auch um eine Erweiterung für eine Veranstaltungsfläche, die in Poll 
fehlt.

Zudem hat sich dort im vergangenen Jahr eine Theaterszene etabliert, die stadtweit Besucher anzog.  
 
 
 
mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

19.10.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2433/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
14.09.2023
Erstellt
01.08.2023 10:00