1545/2019
Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2020/2021
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
3735 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
II/20/202/3
Vorlagen-Nummer
1545/2019
Freigabedatum
04.06.2019
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2020/2021
Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3. GO NRW
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat beschließt, die Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren Verwendung
die Bezirksvertretungen alleine entscheiden, wie folgt festzusetzen:
Für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 werden die Mittel auf 974.400 € p.a. festgesetzt.
Von diesem Betrag entfallen auf den Stadtbezirk:
1 Innenstadt 112.700 €
2 Rodenkirchen 101.700 €
3 Lindenthal 128.700 €
4 Ehrenfeld 100.800 €
5 Nippes 106.800 €
6 Chorweiler 83.900 €
7 Porz 103.900 €
8 Kalk 108.800 €
9 Mülheim 127.100 €
Im Zusammenhang mit dem Beratungsverfahren nach § 37 Abs. 4 GO NRW entscheiden die
Bezirksvertretungen über die Verwendung der Mittel. Die Zweckbestimmung der Mittel muss
hinreichend bestimmt sein. Pauschale Festlegungen sind nicht möglich.
Rat 09.07.2019
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme p.a. 974.400 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung
In § 37 Abs. 3 GO NRW ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufga-
ben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungs-
zweck eines Teils dieser Haushaltsmittel alleine entscheiden können. Das Verfahren zur Festsetzung
und Verteilung der Mittel entspricht der bereits in den Vorjahren praktizierten Vorgehensweise.
Bei der Festsetzung der im Haushaltsplan-Entwurf für den Doppelhaushalt 2020/2021 zunächst noch
zentral im Teilplan 1801, Bezirksorientierte Mittel, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, veran-
schlagten Mittel in Höhe von
974.400 € p.a.
hat die Verwaltung, auf Basis der Beschlüsse des Finanzausschusses vom 23.06.2016 und des Ra-
tes vom 30.06.2016,
• je Bezirk einen Sockelbetrag von 30.000 €
• je Einwohner einen Kopfbetrag von 0,65 €
• sowie die Einwohnerstatistik zum 31.12.2018
zugrunde gelegt.
Danach ergibt sich für die Haushaltsjahre 2020/2021 folgende Aufteilung auf die Stadtbezir-
ke:
3
Bezirk Einwohner Sockelbetrag je Einwohner Einwohneranteil Gesamtbetrag aufgerundet
1 127.208 30.000 € 0,65 € 82.685 € 112.685 € 112.700 €
2 110.162 30.000 € 0,65 € 71.605 € 101.605 € 101.700 €
3 151.750 30.000 € 0,65 € 98.638 € 128.638 € 128.700 €
4 108.815 30.000 € 0,65 € 70.730 € 100.730 € 100.800 €
5 118.061 30.000 € 0,65 € 76.740 € 106.740 € 106.800 €
6 82.776 30.000 € 0,65 € 53.804 € 83.804 € 83.900 €
7 113.617 30.000 € 0,65 € 73.851 € 103.851 € 103.900 €
8 121.141 30.000 € 0,65 € 78.742 € 108.742 € 108.800 €
9 149.374 30.000 € 0,65 € 97.093 € 127.093 € 127.100 €
1.082.904 974.400 €
Stand
31.12.2018
Die endgültige Übernahme der von den Bezirksvertretungen vorgeschlagenen Maßnahmen in den
Haushaltsplan erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung des Rates über den Haushalt 2020/2021.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1545/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.06.2019
- Erstellt
- 30.04.2019 10:41