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Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2020/2021
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1545/2019 vom 04.06.2019
Stand: Am 09.07.2019 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/202/3 Vorlagen-Nummer 1545/2019 Freigabedatum 04.06.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2020/2021 Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3. GO NRW Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, die Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren Verwendung die Bezirksvertretungen alleine entscheiden, wie folgt festzusetzen: Für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 werden die Mittel auf 974.400 € p.a. festgesetzt. Von diesem Betrag entfallen auf den Stadtbezirk: 1 Innenstadt 112.700 € 2 Rodenkirchen 101.700 € 3 Lindenthal 128.700 € 4 Ehrenfeld 100.800 € 5 Nippes 106.800 € 6 Chorweiler 83.900 € 7 Porz 103.900 € 8 Kalk 108.800 € 9 Mülheim 127.100 € Im Zusammenhang mit dem Beratungsverfahren nach § 37 Abs. 4 GO NRW entscheiden die Bezirksvertretungen über die Verwendung der Mittel. Die Zweckbestimmung der Mittel muss hinreichend bestimmt sein. Pauschale Festlegungen sind nicht möglich. Rat 09.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme p.a. 974.400 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung In § 37 Abs. 3 GO NRW ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufga- ben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungs- zweck eines Teils dieser Haushaltsmittel alleine entscheiden können. Das Verfahren zur Festsetzung und Verteilung der Mittel entspricht der bereits in den Vorjahren praktizierten Vorgehensweise. Bei der Festsetzung der im Haushaltsplan-Entwurf für den Doppelhaushalt 2020/2021 zunächst noch zentral im Teilplan 1801, Bezirksorientierte Mittel, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, veran- schlagten Mittel in Höhe von 974.400 € p.a. hat die Verwaltung, auf Basis der Beschlüsse des Finanzausschusses vom 23.06.2016 und des Ra- tes vom 30.06.2016, • je Bezirk einen Sockelbetrag von 30.000 € • je Einwohner einen Kopfbetrag von 0,65 € • sowie die Einwohnerstatistik zum 31.12.2018 zugrunde gelegt. Danach ergibt sich für die Haushaltsjahre 2020/2021 folgende Aufteilung auf die Stadtbezir- ke: 3 Bezirk Einwohner Sockelbetrag je Einwohner Einwohneranteil Gesamtbetrag aufgerundet 1 127.208 30.000 € 0,65 € 82.685 € 112.685 € 112.700 € 2 110.162 30.000 € 0,65 € 71.605 € 101.605 € 101.700 € 3 151.750 30.000 € 0,65 € 98.638 € 128.638 € 128.700 € 4 108.815 30.000 € 0,65 € 70.730 € 100.730 € 100.800 € 5 118.061 30.000 € 0,65 € 76.740 € 106.740 € 106.800 € 6 82.776 30.000 € 0,65 € 53.804 € 83.804 € 83.900 € 7 113.617 30.000 € 0,65 € 73.851 € 103.851 € 103.900 € 8 121.141 30.000 € 0,65 € 78.742 € 108.742 € 108.800 € 9 149.374 30.000 € 0,65 € 97.093 € 127.093 € 127.100 € 1.082.904 974.400 € Stand 31.12.2018 Die endgültige Übernahme der von den Bezirksvertretungen vorgeschlagenen Maßnahmen in den Haushaltsplan erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung des Rates über den Haushalt 2020/2021.
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