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1545/2019

Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2020/2021

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.06.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.07.2019, TOP 10.2

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3735 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/202/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1545/2019 
Freigabedatum 
04.06.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2020/2021  
Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3. GO NRW 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, die Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren Verwendung 
die Bezirksvertretungen alleine entscheiden, wie folgt festzusetzen: 
 
Für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 werden die Mittel auf 974.400 € p.a. festgesetzt. 
 
 
Von diesem Betrag entfallen auf den Stadtbezirk: 
1 Innenstadt  112.700 € 
2 Rodenkirchen 101.700 € 
3 Lindenthal  128.700 € 
4 Ehrenfeld  100.800 € 
5 Nippes  106.800 € 
6 Chorweiler    83.900 € 
7 Porz   103.900 € 
8 Kalk   108.800 € 
9 Mülheim  127.100 € 
 
Im Zusammenhang mit dem Beratungsverfahren nach § 37 Abs. 4 GO NRW entscheiden die 
Bezirksvertretungen über die Verwendung der Mittel. Die Zweckbestimmung der Mittel muss 
hinreichend bestimmt sein. Pauschale Festlegungen sind nicht möglich. 
 
 
 
Rat 09.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  p.a. 974.400 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
In § 37 Abs. 3 GO NRW ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufga-
ben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungs-
zweck eines Teils dieser Haushaltsmittel alleine entscheiden können. Das Verfahren zur Festsetzung 
und Verteilung der Mittel entspricht der bereits in den Vorjahren praktizierten Vorgehensweise. 
 
Bei der Festsetzung der im Haushaltsplan-Entwurf für den Doppelhaushalt 2020/2021 zunächst noch 
zentral im Teilplan 1801, Bezirksorientierte Mittel, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, veran-
schlagten Mittel in Höhe von 
 
974.400 € p.a. 
 
hat die Verwaltung, auf Basis der Beschlüsse des Finanzausschusses vom 23.06.2016 und des Ra-
tes vom 30.06.2016, 
 
• je Bezirk einen Sockelbetrag von 30.000 €  
• je Einwohner einen Kopfbetrag von 0,65 €  
• sowie die Einwohnerstatistik zum 31.12.2018 
 
zugrunde gelegt. 
 
Danach ergibt sich für die Haushaltsjahre 2020/2021 folgende Aufteilung auf die Stadtbezir-
ke:

3 
 
 
 
       Bezirk Einwohner Sockelbetrag je Einwohner Einwohneranteil Gesamtbetrag aufgerundet 
1 127.208 30.000 € 0,65 € 82.685 € 112.685 € 112.700 € 
2 110.162 30.000 € 0,65 € 71.605 € 101.605 € 101.700 € 
3 151.750 30.000 € 0,65 € 98.638 € 128.638 € 128.700 € 
4 108.815 30.000 € 0,65 € 70.730 € 100.730 € 100.800 € 
5 118.061 30.000 € 0,65 € 76.740 € 106.740 € 106.800 € 
6 82.776 30.000 € 0,65 € 53.804 € 83.804 € 83.900 € 
7 113.617 30.000 € 0,65 € 73.851 € 103.851 € 103.900 € 
8 121.141 30.000 € 0,65 € 78.742 € 108.742 € 108.800 € 
9 149.374 30.000 € 0,65 € 97.093 € 127.093 € 127.100 € 
  1.082.904         974.400 € 
 
Stand 
31.12.2018 
      
 
Die endgültige Übernahme der von den Bezirksvertretungen vorgeschlagenen Maßnahmen in den 
Haushaltsplan erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung des Rates über den Haushalt 2020/2021.

Beratungsverlauf (1)

09.07.2019 Rat
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1545/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.06.2019
Erstellt
30.04.2019 10:41