3279/2020
Einführung von Tempo 50 auf der gesamten Länge der Inneren Kanalstraße
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1051 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/66/662
Vorlagen-Nummer
3279/2020
Stand: 20.06.2023
Sachstandsbericht
Einführung von Tempo 50 auf der gesamten Länge der Inneren Kanalstraße
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt am 24.01.2019, TOP 5.2.1
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss bekräftigt seinen Beschluss vom 12.06.2007 (Vorlagen-Num-
mer 4366/2006) und beauftragt die Verwaltung die Geschwindigkeit auf der Inneren
Kanalstraße auf 50 km/h und die dazugehörigen Lichtsignalanlagen anzupassen.
Der Verkehrsausschuss beschließt die Erw eiterung des Beschlusses: Tempo 50 auf
der Universitätsstraße zw ischen Aachener Straße und Bachemer Straße.
Bei allen Anpassungen der Ampelanlagen zw ischen Zoobrücke und Luxemburger
Straße sind ÖPNV-Bevorrechtigungen für Bahn+Bus sow ie die Belange des Rad-und
Fußverkehrs zu beachten.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die gesamte Strecke wurde auf Tempo 50 herabgesetzt.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Anlage 5 - unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung BV Nippes 04.02.2021
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Anlage 5
Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 19.01.2021
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Anlage 3 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 21.01.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 1. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.01.2021 öffentlich 2.1 Einführung von Tempo 50 auf der gesamten Länge der Inneren Kanal- straße hier: Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt am 24.01.2019, TOP 5.2.1 3279/2020 RM Wahlen macht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen deutlich, dass bei den Arbeiten an den Ampelanlagen möglichst Vorrangschaltungen für den ÖPNV, insbe- sondere für die kreuzenden Straßenbahnlinien, eingerichtet werden sollten. Er schlägt vor, die Vorlage heute zunächst ohne Votum in die Bezirksvertretungen zu verweisen. Auf seine Nachfrage teilt die Verwaltung mit, dass drei der betroffenen Anlagen entlang der Inneren Kanalstraße aktuell nicht am Verkehrsrechner ange- schlossen sind: Innere Kanalstraße/Hornstraße Innere Kanalstraße/Am Gleisdreieck Innere Kanalstraße/Herkulesstraße Nord. Im Rahmen der Anpassung auf Tempo 50 seien diese Anschlüsse jedoch vorgese- hen. SE Grieser begrüßt seitens der Klima Freunde Köln die Anpassung auf Tempo 50. Allerdings sollte es den Bezirksvertretungen erleichtert werden, im Bereich von Schu- len und Kitas kurzfristig auch Tempo 30-Zonen einzuführen. Aktuell werde in diesen Einrichtungen häufig bei geöffneten Fenstern unterrichtet; die Lärmbelastung bei Tempo 30 sei wesentlich geringer. Die Reduzierung auf Tempo 50 sei aus ihrer Sicht nur ein erster Schritt. Wün- schenswert wäre die Umwandlung und bauliche Abtrennung von einer Kfz-Spur in eine reine Radspur; langfristig zudem die Umwandlung in eine ÖPNV-Spur mit einem enger getakteten Busangebot. 2 RM Jäger teilt mit, dass die SPD-Fraktion der Vorlage bereits heute hätte zustimmen können. RM Tokyürek schließt sich für die Fraktion Die Linke. dieser Auffassung an. Sie bittet noch um Mitteilung, warum die Verwaltung die Anregung der BV Innenstadt, in bei- den Richtungen Blitzgeräte aufzustellen, nicht in den Beschlussvorschlag übernom- men habe. Für die FDP-Fraktion merkt SB Dr. Beese an, dass diese mit der Vorlage leben kön- ne. Er möchte jedoch nachdrücklich die Einrichtung einer Grünen Welle auf dem ge- samten Abschnitt anregen. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Hinw eis: Die Niederschrift spiegelt nicht den tatsächlichen Verlauf der Sitzung w ider; vielmehr w urde ein Großteil der Anmerkungen und Fragestellungen im Vorfeld einge- reicht, um die Sitzungsdauer aus Infektionsschutzgründen so kurz w ie möglich zu halten.
Anlage 2 - Lageplan Tempolimits (korrigierte Fassung)
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Dom Neumarkt Herkulesstr. Amsterdamer Str. Graeffstr. INNENSTADT SÜDSTADT Tempolimits auf der Inneren Kanalstraße und der Universitätsstraße DEUTZ Messe- gelände Zoobrücke Rheinauhafen Chlodwigplatz Barbarossaplatz Rudolfplatz Universität Rhein Luxemburger Str. Dürener Str. Zülpicher Str. Aachener Str. Universitätsstr. Subbelrather Str. Nord-Süd-Fahrt Venloer Str. Riehler Str. Innere Kanalstr. Innere Kanalstr. Bachemer Str. 50 km/h 60 km/h 70 km/h Anlage 2
Anlage 4 - unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung BV Ehrenfeld 04.02.2021
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Anlage 4
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662 Vorlagen-Nummer 3279/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einführung von Tempo 50 auf der gesamten Länge der Inneren Kanalstraße hier: Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt am 24.01.2019, TOP 5.2.1 Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss bekräftigt seinen Beschluss vom 12.06.2007 (Vorlagen-Nummer 4366/2006) und beauftragt die Verwaltung die Geschwindigkeit auf der Inneren Kanalstraße auf 50 km/h und die dazugehörigen Lichtsignalanlagen anzupassen. Alternative: Der Verkehrsausschuss beschließt die Beibehaltung der aktuellen Situation. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen Innenstadt, Ehrenfeld und Nippes uneingeschränkt zustimmen. Verkehrsausschuss 19.01.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.01.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.01.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 01.02.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.02.2021 Verkehrsausschuss 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 62.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Beschluss vom 12.06.2007 (Vorlagen Nr.4366/2006) hat der Verkehrsausschuss die Verwaltung aufgefordert zu überprüfen, wo die Geschwindigkeit auf Tempo 50 im Verlauf der Inneren Kanalstra- ße reduziert werden kann. Mit Beschluss vom 24.01.2019 hat die Bezirksvertretung Innenstadt folgenden Beschluss gefasst: 1. „Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, die Geschwindigkeit auf der Inneren Kanalstra- ße zwischen der Kreuzung Subbelrather Straße und Aachener Straße auf 50 km/h zu be- schränken und mit Blitzgeräten in beiden Richtungen zu überwachen. (…)“ Im Gesamtverlauf der Inneren Kanalstraße befinden sich zahlreiche Straßenabschnitte, welche be- reits eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ausweisen. Nur noch Teilabschnitte lassen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h zu. Seitens der Straßenverkehrsbehörde wurde aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt überprüft, ob diese Bereiche, auf denen zurzeit noch eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h ausgewiesen ist, ebenfalls auf Tem- po 50 reduziert werden können. Diese Überprüfung hat ergeben, dass es aus Verkehrssicherheits- gründen sinnvoll ist, auf dem Gesamtverlauf der Inneren Kanalstraße die zulässige Höchstgeschwin- 3 digkeit auf 50 km/h festzulegen. Hiermit wird insbesondere den allgemeinen Vorgaben der Straßen- verkehrsordnung (StVO) auf Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs Rechnung getragen. Diese Ge- schwindigkeit auf der Inneren Kanalstraße würde dann im Gesamtverlauf der in der StVO festgeleg- ten ortsüblichen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h entsprechen. Bei Festlegung einer gleichblei- benden Geschwindigkeit im Gesamtverlauf dieser Verkehrsachse ist eine Stetigkeit des Verkehrs gegeben. Zudem ist davon auszugehen, dass bei gleichbleibender Geschwindigkeit eine Akzeptanz aller Verkehrsteilnehmenden für die gesamte Abwicklung des Verkehrs gewährleistet wird. Eine entsprechende Anpassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann jedoch nur erfolgen, wenn alle vorhandenen Lichtsignalanlagen auf diese Höchstgeschwindigkeit programmiert werden. Betroffen sind, zwischen Zoobrücke und Luxemburger Straße, 20 Ampelanlagen. Die Änderung der betroffenen Lichtsignalanlagen könnte innerhalb von 6 Monaten nach Beschlussfassung realisiert werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 62.000 €. Entsprechende Mittel stehen im Hpl. 2020/2021 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Mit der Vereinheitlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit werden eine Verbesserung des Ver- kehrsflusses und dadurch eine Verringerung der Emissionen erreicht. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen 1. Lageplan LSA 2. Lageplan Tempolimits
Anlage 1 - Lageplan LSA
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Anlage
Anlage 6 - Auszug BV Lindenthal 01.02.2021
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Anlage 6 Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 93313 Fax : (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 04.02.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 01.02.2021 öffentlich 9.2.1 Einführung von Tempo 50 auf der gesamten Länge der Inneren Kanal- straße hier: Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt am 24.01.2019, TOP 5.2.1 3279/2020 Geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss bekräftigt seinen Beschluss vom 12.06.2007 (Vorlagen- Nummer 4366/2006) und beauftragt die Verwaltung die Geschwindigkeit auf der In- neren Kanalstraße auf 50 km/h und die dazugehörigen Lichtsignalanlagen anzupas- sen. Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Erweiterung des Beschlusses: Tempo 50 auf der Universitätsstraße zwischen Aachener Straße und Bachemer Straße. Der Beschluss der BV Lindenthal zu Tempo 30 Lärmschutz an der Schule Eli- sabeth-von-Thüringen Universitätsstraße zwischen Zülpicher Straße und Ber- renrather Straße während der Coronazeit wird beachtet und kurzfristig umge- setzt (Keine Chance die Fenster Coronalüftend zu öffnen und Unterricht zu ma- chen). Bei allen Anpassungen der Ampelanlagen zwischen Zoobrücke und Luxem- burger Straße sind ÖPNV-Bevorrechtigungen für Bahn+Bus sowie die Belange des Rad-und Fußverkehrs gleichrangig zu beachten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich Zugestimmt 1 Nein Stimme (AFD)
Anlage 7 - Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 7 Einführung von Tempo 50 auf der gesamten Länge der Inneren Kanalstraße hier: Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt am 24.01.2019, TOP 5.2.1 Vorlagennummer: 3279/2020 Die Verwaltung nimmt zum geänderten Beschluss der BV Lindenthal (vgl. Anlage 6 zur Vorlage) wie folgt Stellung: Auf der Universitätsstraße und der Inneren Kanalstraße sollen aufgrund des Beschlusses des Verkehrsausschusses alle vorhandenen Lichtsignalanlagen zwischen Luxemburger Straße und Zoobrücke auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h programmiert werden, so auch im Abschnitt zwischen Aachener Straße und Bachemer Straße. Der Beschluss der BV Lindenthal zu Tempo 30 auf der Universitätsstraße zwischen Berrenrather Straße und Zülpicher Straße zum Lärmschutz an der Elisabeth-von- Thüringen Schule wurde von der Verwaltung bereits geprüft (vgl. Vorlagen-Nr. 3338/2020). Nach Auffassung der Verwaltung ist diese Maßnahme hingegen aus rechtlicher Sicht nicht umsetzbar. Die Planung der Lichtsignalanlagen erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Richtlinie für Lichtsignalanlagen und des Handbuches für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen. Die Belange aller am Verkehr Teilnehmenden werden bei der Planung betrachtet und berücksichtigt. Zur Fragestellung des RM Tokyürek aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.01.2021, warum die Verwaltung die Anregung der BV Innenstadt, in beiden Richtungen Blitzgeräte aufzustellen, nicht in den Beschlussvorschlag übernommen hat, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Einrichtung von Blitzanlagen im Bereich der Inneren Kanalstraße und der Universitätsstraße wird von der Verwaltung nach Beschlussfassung und Umsetzung der Maßnahme geprüft.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3279/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.01.2021
- Erstellt
- 11.11.2020 07:22