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3279/2020

Einführung von Tempo 50 auf der gesamten Länge der Inneren Kanalstraße

Beschlussvorlage Ausschuss 19.01.2021

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 02.03.2021, TOP 2.1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 5 - unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung BV Nippes 04.02.2021

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Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 19.01.2021

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Anlage 2 - Lageplan Tempolimits (korrigierte Fassung)

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Anlage 4 - unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung BV Ehrenfeld 04.02.2021

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Lageplan LSA

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Anlage 6 - Auszug BV Lindenthal 01.02.2021

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Anlage 7 - Stellungnahme der Verwaltung

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1051 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/662 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3279/2020
Stand: 20.06.2023 
Sachstandsbericht  
Einführung von Tempo 50 auf der gesamten Länge der Inneren Kanalstraße 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt am 24.01.2019, TOP 5.2.1 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss bekräftigt seinen Beschluss vom 12.06.2007 (Vorlagen-Num-
mer 4366/2006) und beauftragt die Verwaltung die Geschwindigkeit auf der Inneren 
Kanalstraße auf 50 km/h und die dazugehörigen Lichtsignalanlagen anzupassen. 
Der Verkehrsausschuss beschließt die Erw eiterung des Beschlusses: Tempo 50 auf 
der Universitätsstraße zw ischen Aachener Straße und Bachemer Straße. 
Bei allen Anpassungen der Ampelanlagen zw ischen Zoobrücke und Luxemburger 
Straße sind ÖPNV-Bevorrechtigungen für Bahn+Bus sow ie die Belange des Rad-und 
Fußverkehrs zu beachten.   
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die gesamte Strecke wurde auf Tempo 50 herabgesetzt. 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Anlage 5 - unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung BV Nippes 04.02.2021

8 Zeichen

Anlage 5

Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 19.01.2021

2777 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 21.01.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 1. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 19.01.2021  
öffentlich 
2.1 Einführung von Tempo 50 auf der gesamten Länge der Inneren Kanal-
straße  
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt am 24.01.2019, TOP 
5.2.1 
3279/2020 
RM Wahlen macht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen deutlich, dass bei den 
Arbeiten an den Ampelanlagen möglichst Vorrangschaltungen für den ÖPNV, insbe-
sondere für die kreuzenden Straßenbahnlinien, eingerichtet werden sollten. Er 
schlägt vor, die Vorlage heute zunächst ohne Votum in die Bezirksvertretungen zu 
verweisen. Auf seine Nachfrage teilt die Verwaltung mit, dass drei der betroffenen 
Anlagen entlang der Inneren Kanalstraße aktuell nicht am Verkehrsrechner ange-
schlossen sind:  
 
Innere Kanalstraße/Hornstraße 
Innere Kanalstraße/Am Gleisdreieck 
Innere Kanalstraße/Herkulesstraße Nord.  
 
Im Rahmen der Anpassung auf Tempo 50 seien diese Anschlüsse jedoch vorgese-
hen. 
 
SE Grieser begrüßt seitens der Klima Freunde Köln die Anpassung auf Tempo 50. 
Allerdings sollte es den Bezirksvertretungen erleichtert werden, im Bereich von Schu-
len und Kitas kurzfristig auch Tempo 30-Zonen einzuführen. Aktuell werde in diesen 
Einrichtungen häufig bei geöffneten Fenstern unterrichtet; die Lärmbelastung bei 
Tempo 30 sei wesentlich geringer.  
 
Die Reduzierung auf Tempo 50 sei aus ihrer Sicht nur ein erster Schritt. Wün-
schenswert wäre die Umwandlung und bauliche Abtrennung von einer Kfz-Spur in 
eine reine Radspur; langfristig zudem die Umwandlung in eine ÖPNV-Spur mit einem 
enger getakteten Busangebot.

2 
 
 
RM Jäger teilt mit, dass die SPD-Fraktion der Vorlage bereits heute hätte zustimmen 
können.  
 
RM Tokyürek schließt sich für die Fraktion Die Linke. dieser Auffassung an. Sie bittet 
noch um Mitteilung, warum die Verwaltung die Anregung der BV Innenstadt, in bei-
den Richtungen Blitzgeräte aufzustellen, nicht in den Beschlussvorschlag übernom-
men habe.  
 
Für die FDP-Fraktion merkt SB Dr. Beese an, dass diese mit der Vorlage leben kön-
ne. Er möchte jedoch nachdrücklich die Einrichtung einer Grünen Welle auf dem ge-
samten Abschnitt anregen.  
 
Beschluss:  
 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden 
Gremien. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 
 
 
 
 
Hinw eis: Die Niederschrift spiegelt nicht den tatsächlichen Verlauf der Sitzung w ider; 
vielmehr w urde ein Großteil der Anmerkungen und Fragestellungen im Vorfeld einge-
reicht, um die Sitzungsdauer aus Infektionsschutzgründen so kurz w ie möglich zu 
halten.

Anlage 2 - Lageplan Tempolimits (korrigierte Fassung)

461 Zeichen

Dom
Neumarkt
Herkulesstr.
Amsterdamer Str.
Graeffstr.
INNENSTADT
SÜDSTADT
Tempolimits auf der
Inneren Kanalstraße und
der Universitätsstraße
DEUTZ
Messe-
gelände
Zoobrücke
Rheinauhafen
Chlodwigplatz
Barbarossaplatz
Rudolfplatz
Universität
Rhein
Luxemburger Str.
Dürener Str.
Zülpicher Str.
Aachener Str.
Universitätsstr.
Subbelrather Str.
 Nord-Süd-Fahrt
Venloer Str.
Riehler Str.
Innere Kanalstr.
Innere Kanalstr.
Bachemer Str.
50 km/h
60 km/h
70 km/h
Anlage 2

Anlage 4 - unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung BV Ehrenfeld 04.02.2021

8 Zeichen

Anlage 4

Beschlussvorlage Ausschuss

4990 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662 
 
Vorlagen-Nummer 
 3279/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einführung von Tempo 50 auf der gesamten Länge der Inneren Kanalstraße 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt am 24.01.2019, TOP 5.2.1 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss:  
 
Der Verkehrsausschuss bekräftigt seinen Beschluss vom 12.06.2007 (Vorlagen-Nummer 4366/2006) 
und beauftragt die Verwaltung die Geschwindigkeit auf der Inneren Kanalstraße auf 50 km/h und die 
dazugehörigen Lichtsignalanlagen anzupassen. 
 
Alternative: 
 
Der Verkehrsausschuss beschließt die Beibehaltung der aktuellen Situation. 
 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen Innenstadt, 
Ehrenfeld und Nippes uneingeschränkt zustimmen. 
 
Verkehrsausschuss 19.01.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.01.2021 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.01.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 01.02.2021 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.02.2021 
Verkehrsausschuss

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  62.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Mit Beschluss vom 12.06.2007 (Vorlagen Nr.4366/2006) hat der Verkehrsausschuss die Verwaltung 
aufgefordert zu überprüfen, wo die Geschwindigkeit auf Tempo 50 im Verlauf der Inneren Kanalstra-
ße reduziert werden kann. 
 
Mit Beschluss vom 24.01.2019 hat die Bezirksvertretung Innenstadt folgenden Beschluss gefasst:  
 
1. „Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, die Geschwindigkeit auf der Inneren Kanalstra-
ße zwischen der Kreuzung Subbelrather Straße und Aachener Straße auf 50 km/h zu be-
schränken und mit Blitzgeräten in beiden Richtungen zu überwachen. (…)“ 
 
 
Im Gesamtverlauf der Inneren Kanalstraße befinden sich zahlreiche Straßenabschnitte, welche be-
reits eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ausweisen. Nur noch Teilabschnitte lassen 
eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h zu. Seitens der Straßenverkehrsbehörde wurde 
aufgrund des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt überprüft, ob diese Bereiche, auf denen 
zurzeit noch eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h ausgewiesen ist, ebenfalls auf Tem-
po 50 reduziert werden können. Diese Überprüfung hat ergeben, dass es aus Verkehrssicherheits-
gründen sinnvoll ist, auf dem Gesamtverlauf der Inneren Kanalstraße die zulässige Höchstgeschwin-

3 
digkeit auf 50 km/h festzulegen. Hiermit wird insbesondere den allgemeinen Vorgaben der Straßen-
verkehrsordnung (StVO) auf Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs Rechnung getragen. Diese Ge-
schwindigkeit auf der Inneren Kanalstraße würde dann im Gesamtverlauf der in der StVO festgeleg-
ten ortsüblichen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h entsprechen. Bei Festlegung einer gleichblei-
benden Geschwindigkeit im Gesamtverlauf dieser Verkehrsachse ist eine Stetigkeit des Verkehrs 
gegeben. Zudem ist davon auszugehen, dass bei gleichbleibender Geschwindigkeit eine Akzeptanz 
aller Verkehrsteilnehmenden für die gesamte Abwicklung des Verkehrs gewährleistet wird.  
 
Eine entsprechende Anpassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann jedoch nur erfolgen, 
wenn alle vorhandenen Lichtsignalanlagen auf diese Höchstgeschwindigkeit programmiert werden.  
Betroffen sind, zwischen Zoobrücke und Luxemburger Straße, 20 Ampelanlagen. Die Änderung der 
betroffenen Lichtsignalanlagen könnte innerhalb von 6 Monaten nach Beschlussfassung realisiert 
werden. 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 62.000 €. Entsprechende Mittel stehen im Hpl. 
2020/2021 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Mit der Vereinheitlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit werden eine Verbesserung des Ver-
kehrsflusses und dadurch eine Verringerung der Emissionen erreicht. 
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Anlagen  
1. Lageplan LSA 
2. Lageplan Tempolimits

Anlage 1 - Lageplan LSA

6 Zeichen

Anlage

Anlage 6 - Auszug BV Lindenthal 01.02.2021

1494 Zeichen

Anlage 6 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon:  (0221) 93313  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  steffen.wagener1@stadt-koeln.de  
Datum: 04.02.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 01.02.2021  
öffentlich 
9.2.1 Einführung von Tempo 50 auf der gesamten Länge der Inneren Kanal-
straße  
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt am 24.01.2019, TOP 
5.2.1 
3279/2020 
Geänderter Beschluss:  
 
Der Verkehrsausschuss bekräftigt seinen Beschluss vom 12.06.2007 (Vorlagen-
Nummer 4366/2006) und beauftragt die Verwaltung die Geschwindigkeit auf der In-
neren Kanalstraße auf 50 km/h und die dazugehörigen Lichtsignalanlagen anzupas-
sen. 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Erweiterung des Beschlusses: 
Tempo 50 auf der Universitätsstraße zwischen Aachener Straße und Bachemer 
Straße. 
 
Der Beschluss der BV Lindenthal zu Tempo 30 Lärmschutz an der Schule Eli-
sabeth-von-Thüringen Universitätsstraße zwischen Zülpicher Straße und Ber-
renrather Straße während der Coronazeit wird beachtet und kurzfristig umge-
setzt (Keine Chance die Fenster Coronalüftend zu öffnen und Unterricht zu ma-
chen). 
 
Bei allen Anpassungen der Ampelanlagen zwischen Zoobrücke und Luxem-
burger Straße sind ÖPNV-Bevorrechtigungen für Bahn+Bus sowie die Belange 
des Rad-und Fußverkehrs gleichrangig zu beachten.               
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich Zugestimmt  
  
1 Nein Stimme (AFD)

Anlage 7 - Stellungnahme der Verwaltung

1743 Zeichen

Anlage 7 
 
Einführung von Tempo 50 auf der gesamten Länge der Inneren Kanalstraße 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt am 24.01.2019, TOP 5.2.1 
Vorlagennummer: 3279/2020 
 
 
 
Die Verwaltung nimmt zum geänderten Beschluss der BV Lindenthal (vgl. Anlage 6 zur 
Vorlage) wie folgt Stellung: 
 
Auf der Universitätsstraße und der Inneren Kanalstraße sollen aufgrund des Beschlusses 
des Verkehrsausschusses alle vorhandenen Lichtsignalanlagen zwischen Luxemburger 
Straße und Zoobrücke auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h programmiert 
werden, so auch im Abschnitt zwischen Aachener Straße und Bachemer Straße. 
 
Der Beschluss der BV Lindenthal zu Tempo 30 auf der Universitätsstraße zwischen 
Berrenrather Straße und Zülpicher Straße zum Lärmschutz an der Elisabeth-von- Thüringen 
Schule wurde von der Verwaltung bereits geprüft (vgl. Vorlagen-Nr. 3338/2020). Nach 
Auffassung der Verwaltung ist diese Maßnahme hingegen aus rechtlicher Sicht nicht 
umsetzbar.  
 
Die Planung der Lichtsignalanlagen erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Richtlinie für 
Lichtsignalanlagen und des Handbuches für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen. 
Die Belange aller am Verkehr Teilnehmenden werden bei der Planung betrachtet und 
berücksichtigt.  
 
 
 
 
Zur Fragestellung des RM Tokyürek aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 
19.01.2021, warum die Verwaltung die Anregung der BV Innenstadt, in beiden 
Richtungen Blitzgeräte aufzustellen, nicht in den Beschlussvorschlag übernommen 
hat, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Die Einrichtung von Blitzanlagen im Bereich der Inneren Kanalstraße und der 
Universitätsstraße wird von der Verwaltung nach Beschlussfassung und Umsetzung der 
Maßnahme geprüft.

Beratungsverlauf (6)

19.01.2021 Verkehrsausschuss
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
21.01.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.01.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV)
Zur Sitzung
01.02.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.7 Anhörung (BV)

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
01.02.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.03.2021 Verkehrsausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3279/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.01.2021
Erstellt
11.11.2020 07:22