1951/2018
Neubau des Verwaltungsgebäudes der Ineos in Worringen
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
1728 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/63/632/3 Vorlagen-Nummer 1951/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 21.06.2018 Neubau des Verwaltungsgebäudes der Ineos in Worringen In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 08.03.2018 wurden unter TOP 11.1.5 zuvor ge- stellte mündliche Fragen des Bezirksbürgermeisters Herr Zöllner durch die Verwaltung schriftlich be- antwortet. Hierzu stellte Herr Bezirksbürgermeister Zöllner am 08.03.2018 eine weitere Frage. Frage: Bezirksbürgermeister Herr Zöllner möchte wissen, ob der Betreiber beauftragt wurde einen Zubrin- gerbus von den anderen Grundstücksteilen zum Verwaltungsgebäude einzurichten oder ob dies von der Verwaltung nicht gefordert wurde. Antwort der Verwaltung: Nein, die Verwaltung hat nicht die Einrichtung eines Zubringerbusses gefordert. Es besteht keine ge- setzliche Ermächtigungsgrundlage solch einen Eingriff zu einem Privatgrundstück und damit in die nach Grundgesetz geschützte Eigentumsfreiheit überhaupt hier vorzunehmen. Im Übrigen ergab eine informatorische Kontaktaufnahme der Verwaltung mit der Geschäftsführung der Fa. Ineos Köln, dass die dortigen Parkplatzdispositionen was die Nähe/Entfernung zum neuen Verwaltungsgebäude angeht, in keiner Weise Anlass für baurechtliche Bedenken geben. Die zum o.g. Bauvorhaben zugehörigen Stellplätze sind eben nicht in die entferntesten Stellen des privatrechtli- chen Industriegeländes gelegt worden. Es verbleibt letztlich eben nicht sicher beherrschbar, ob jeder Werksangehöriger täglich neu sich beim Abstellen eines Privat-Kfz angemessen verhält oder nicht.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1951/2018
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 11.06.2018
- Erstellt
- 08.06.2018 08:35