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V/0984/2017

Skulptur Projekte 2017

Vorlagen 08.11.2017

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Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 23.11.2017, TOP 11

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7325 Zeichen

V/0984/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Kulturamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Skulptur Projekte 2017  
hier: Fridfinnsson, Hreinn: „fourth house of project since 1974„ 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.11.2017 Kulturausschuss Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Sachentscheidung 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Skulptur „fourth house of the house project 
since 1974“ von Hreinn Fridfinnsson aufgrund der Fragilität ihrer Oberflächenbeschaf-
fenheit für einen unbeaufsichtigten, dauerhaften Verbleib im öffentlichen Raum nicht 
geeignet ist. 
 
2. Die Stadt Münster wird das Werk nicht ankaufen und auf ihr Vorkaufsrecht zu Gun s-
ten des Ank aufsinteresses eines privaten Kunstsammlers aus der Umgebung von 
Münster verzichten.  
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster und dem LWL als Träger 
der Skulpturen Projekte im Einvernehmen mit Künstler und privatem Käufer in dem 
Kaufvertrag das vorrangige Recht eingeräumt wird, das Werk im Bedarfsfall auszulei-
hen. Die Möglichkeit, das Werk in Münster temporär auszustellen, bleibt somit erha l-
ten.  
 
 
Begründung: 
 
In der Sitzung des Kulturausschusses vom 12.10.2017 wurde beschlossen, dass u.a. a uch der 
dauerhafte Verbleib des Kunstwerkes „fourth house of the house project since 1974“ des isländ i-
schen Künstlers Hreinn Fridfinnsson von der Verwaltung geprüft werden soll. Konzipiert als „N o-
madisches Haus“ war das Werk seitens des Künstlers ursprüngl ich grundsätzlich nicht für einen 
dauerhaften Verbleib in Münster vorgesehen. Offensichtlich auch aufgrund der großen Beliebtheit 
und des hohen Interesses an seiner Arbeit hatte der Künstler erst im Nachgang der Sitzung des 
künstlerischen Fachbeirats seine  Bereitschaft erklärt, das Haus an dem Ort im Sternbuschpark 
verbleiben zu lassen.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0984/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Schnell 
Ruf: 
492-4100 
E-Mail: 
Schnell@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.11.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0984/2017 
Die Stadt müsse in diesem Fall aber die folgenden Punkte gewährleisten: 
 
1. Das Haus müsste weiterhin als „Nomadisches Haus“ auch an anderen Orten stehen kö n-
nen, sollte es al s Leihgabe bei ihm oder der Stadt als zukünftige Eigentümerin angefragt 
werden. 
2. Der Eindruck von Virtualität durch eine makellose Spiegeloberfläche gehört zwingend zum 
Erscheinungsbild des Werkes und ist entsprechend konstant zu erhalten. Dies bedeutet, 
dass sämtliche Formen der Verschmutzung von Fingerabdrücken oder Pollenflug über 
Graffitis bis hin zu Kratzern innerhalb kurzer Zeit zu entfernen sind. Die entsprechend ko n-
tinuierliche und umfängliche Pflege ist zu gewährleisten. 
 
Pflege- und Wartungsaufwand 
 
Die Prüfung auf Grundlage der Unterlagen und Rückmeldungen der Skulptur Projekte hat ergeben, 
dass der Pflege- und Wartungsaufwand dieser Skulptur bei einem weiteren unbeaufsichtigten Ve r-
bleib im öffentlichen Raum beträchtlich und schwer zu kalkulieren i st. Wurde der Edelstahlmetal l-
rahmen während der Skulptur Projekte Ausstellung zwei Mal pro Tag besichtigt und gereinigt, ist 
auch in Zeiten ohne vergleichbar starken Besuche randrang eine tägliche Kontrolle und Reinigung 
notwendig. 
Die Reinigung ist dabei m it speziellen Utensilien und Reinigungsmitteln vorzunehmen. Zu beac h-
ten ist außerdem, dass das Material nur abgetupft und niemals abgerieben werden darf, da die 
Oberfläche ansonsten schlierig oder zerkratzt werden könnte. Bei Verschmu tzungen, durch deren 
chemische Zusammensetzung die Oberfläche beschädigt werden könnte, ist zudem die zeitnahe 
Entfernung, idealerweise mit fließendem Wasser, erforderlich. 
 
Ergeben sich nachhaltige Schäden wie Schlieren oder Kratzer, muss eine für die Verarbeitung und 
Pflege von Edelstahlmetallen qualifizierte Firma beauftragt werden. Dabei hat sich bereits bei der 
Planung und Ausführung des Werkes die hochgradig spiegelnde Oberfläche des Hauses als große 
Herausforderung erwiesen. Mehrere regionale Unternehmen, die angefragt wu rden, haben sich 
eine Oberflächenvergütung in derart hoher Qualität nicht zugetraut. Auf die offene Ausschreibung 
hat sich nur die Firma Arnold mit Sitz in Thüringen gemeldet, von der u.a. auch die glänzenden Jeff 
Koons Figuren ausgeführt werden. 
 
Nacharbeiten bei Schäden leichter und oberflächlicher Art (leichte Kratzer und Schlieren) kö nnen 
durch einen Mitarbeiter der Firma Arnold vor Ort vorgenommen werden. Inklusive der Kosten für 
Anreise, Verbrauchsmaterialien und Arbeitszeit ist dabei mit Kosten von ca. 2.000 € pro Einsatz zu 
rechnen. 
Nacharbeiten von größeren Beschädigungen (tiefere Kratzer, z.B. durch mutwilliges Einritzen) 
können nicht mehr vor Ort vorgenommen werden, sondern machen eine Überarbeitung im Werk in 
Thüringen erforderlich. Dabei ist zud em zu beachten, dass ein Austauschen von beschädi gten 
Teilen kaum möglich ist und in einem solchen Fall ggf. das Projekt komplett neu produziert werden 
müsste. 
 
Eine reine tägliche Kontrolle der Skulptur ließe sich z.B. durch eine Schulpatenschaft im Stad tteil, 
durch eine Beteiligung des Begegnungszentrums Lorenz -Süd oder durch die Bürgerinitiat ive „Wir 
in Berg Fidel“ ggf. noch regeln. Entsprechende Rückmeldungen des angefragten Stad tteilhauses 
sowie der Bürgerinitiative haben jedoch bestätigt, dass b edingt durch die Intensität der Pflege des 
Kunstwerkes der Einsatz einer bezahlten Kraft unausweichlich ist.  
 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Für den Erwerb der Arbeit hat sich bereits vor Monaten ein privater Kunstsammler int eressiert, der 
sich bereits mehrfach im Rahmen der Skulptur Projekte engagiert hat bzw. sich auch im Rahmen 
einer Patenschaft kontinuierlich engagiert. Auch aufgrund des zu erwartenden hohen Pflegeau f-

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V/0984/2017 
wands ist er in diesem Fall jedoch nicht bereit, den Verbleib dieser Skulptur an dem Standort im 
Sternbuschpark oder einem anderen öffentlichen Ort in Münster im Rahmen einer Patenschaft 
und/oder Spende zu gewährleisten. Stattdessen beabsichtigt er, das Werk auf seinem Privatg e-
lände im Umland von Münster in einem g eschützteren Rahmen zu installieren. Auch z um Schutz 
der Arbeit ist diese nach Beendigung der Skulptur Projekte bereits unentgeltlich von diesem poten-
tiellen Käufer abgebaut und bis Ende des Jahres ebenfalls unentgeltlich auf seinem Gelände ei n-
gelagert worden. 
 
Im Falle eines Ankaufs durch ihn ist er gerne bereit, die Skulptur bei Bedarf und Nachfr age an die 
Stadt Münster zu verleihen, um diese zumindest temporär wieder im Sternbuschpark insta llieren 
zu können. Gemäß der nomadischen Konzeption des Werkes ist im Kaufvertrag vorges ehen, dass 
das Werk auf Anfrage bei dem Künstler oder dem zukünftigen Besitzer auch weiterhin als Leihg a-
be temporär an einem anderen Ort installiert werden kann. Im Einvernehmen mit Künstler und 
Käufer sollen der Stadt Münster und dem LWL hier das Recht einer bevorzugten Berü cksichtigung 
eingeräumt werden. 
 
Die für eine Aufstellung der Skulptur notwendigen Betonfundamente sind im Sternbusc hpark noch 
vorhanden und können dort dauerhaft verbleiben. Sie können ohne weiteren Folgekosten für die 
Stadt so gesichert werden, dass sie bei Mäh- und Pflegearbeiten e rkannt und geschützt werden 
und für zukünftige temporäre Installationen zur Verfügung stehen.  
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

23.11.2017 Kulturausschuss
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
V/0984/2017
Typ
Vorlagen
Datum
08.11.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37