V/0984/2017
Skulptur Projekte 2017
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Beschlussvorlage
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V/0984/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Kulturamt Betrifft Skulptur Projekte 2017 hier: Fridfinnsson, Hreinn: „fourth house of project since 1974„ Beratungsfolge 23.11.2017 Kulturausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Skulptur „fourth house of the house project since 1974“ von Hreinn Fridfinnsson aufgrund der Fragilität ihrer Oberflächenbeschaf- fenheit für einen unbeaufsichtigten, dauerhaften Verbleib im öffentlichen Raum nicht geeignet ist. 2. Die Stadt Münster wird das Werk nicht ankaufen und auf ihr Vorkaufsrecht zu Gun s- ten des Ank aufsinteresses eines privaten Kunstsammlers aus der Umgebung von Münster verzichten. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster und dem LWL als Träger der Skulpturen Projekte im Einvernehmen mit Künstler und privatem Käufer in dem Kaufvertrag das vorrangige Recht eingeräumt wird, das Werk im Bedarfsfall auszulei- hen. Die Möglichkeit, das Werk in Münster temporär auszustellen, bleibt somit erha l- ten. Begründung: In der Sitzung des Kulturausschusses vom 12.10.2017 wurde beschlossen, dass u.a. a uch der dauerhafte Verbleib des Kunstwerkes „fourth house of the house project since 1974“ des isländ i- schen Künstlers Hreinn Fridfinnsson von der Verwaltung geprüft werden soll. Konzipiert als „N o- madisches Haus“ war das Werk seitens des Künstlers ursprüngl ich grundsätzlich nicht für einen dauerhaften Verbleib in Münster vorgesehen. Offensichtlich auch aufgrund der großen Beliebtheit und des hohen Interesses an seiner Arbeit hatte der Künstler erst im Nachgang der Sitzung des künstlerischen Fachbeirats seine Bereitschaft erklärt, das Haus an dem Ort im Sternbuschpark verbleiben zu lassen. Vorlagen-Nr.: V/0984/2017 Auskunft erteilt: Frau Schnell Ruf: 492-4100 E-Mail: Schnell@stadt-muenster.de Datum: 08.11.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0984/2017 Die Stadt müsse in diesem Fall aber die folgenden Punkte gewährleisten: 1. Das Haus müsste weiterhin als „Nomadisches Haus“ auch an anderen Orten stehen kö n- nen, sollte es al s Leihgabe bei ihm oder der Stadt als zukünftige Eigentümerin angefragt werden. 2. Der Eindruck von Virtualität durch eine makellose Spiegeloberfläche gehört zwingend zum Erscheinungsbild des Werkes und ist entsprechend konstant zu erhalten. Dies bedeutet, dass sämtliche Formen der Verschmutzung von Fingerabdrücken oder Pollenflug über Graffitis bis hin zu Kratzern innerhalb kurzer Zeit zu entfernen sind. Die entsprechend ko n- tinuierliche und umfängliche Pflege ist zu gewährleisten. Pflege- und Wartungsaufwand Die Prüfung auf Grundlage der Unterlagen und Rückmeldungen der Skulptur Projekte hat ergeben, dass der Pflege- und Wartungsaufwand dieser Skulptur bei einem weiteren unbeaufsichtigten Ve r- bleib im öffentlichen Raum beträchtlich und schwer zu kalkulieren i st. Wurde der Edelstahlmetal l- rahmen während der Skulptur Projekte Ausstellung zwei Mal pro Tag besichtigt und gereinigt, ist auch in Zeiten ohne vergleichbar starken Besuche randrang eine tägliche Kontrolle und Reinigung notwendig. Die Reinigung ist dabei m it speziellen Utensilien und Reinigungsmitteln vorzunehmen. Zu beac h- ten ist außerdem, dass das Material nur abgetupft und niemals abgerieben werden darf, da die Oberfläche ansonsten schlierig oder zerkratzt werden könnte. Bei Verschmu tzungen, durch deren chemische Zusammensetzung die Oberfläche beschädigt werden könnte, ist zudem die zeitnahe Entfernung, idealerweise mit fließendem Wasser, erforderlich. Ergeben sich nachhaltige Schäden wie Schlieren oder Kratzer, muss eine für die Verarbeitung und Pflege von Edelstahlmetallen qualifizierte Firma beauftragt werden. Dabei hat sich bereits bei der Planung und Ausführung des Werkes die hochgradig spiegelnde Oberfläche des Hauses als große Herausforderung erwiesen. Mehrere regionale Unternehmen, die angefragt wu rden, haben sich eine Oberflächenvergütung in derart hoher Qualität nicht zugetraut. Auf die offene Ausschreibung hat sich nur die Firma Arnold mit Sitz in Thüringen gemeldet, von der u.a. auch die glänzenden Jeff Koons Figuren ausgeführt werden. Nacharbeiten bei Schäden leichter und oberflächlicher Art (leichte Kratzer und Schlieren) kö nnen durch einen Mitarbeiter der Firma Arnold vor Ort vorgenommen werden. Inklusive der Kosten für Anreise, Verbrauchsmaterialien und Arbeitszeit ist dabei mit Kosten von ca. 2.000 € pro Einsatz zu rechnen. Nacharbeiten von größeren Beschädigungen (tiefere Kratzer, z.B. durch mutwilliges Einritzen) können nicht mehr vor Ort vorgenommen werden, sondern machen eine Überarbeitung im Werk in Thüringen erforderlich. Dabei ist zud em zu beachten, dass ein Austauschen von beschädi gten Teilen kaum möglich ist und in einem solchen Fall ggf. das Projekt komplett neu produziert werden müsste. Eine reine tägliche Kontrolle der Skulptur ließe sich z.B. durch eine Schulpatenschaft im Stad tteil, durch eine Beteiligung des Begegnungszentrums Lorenz -Süd oder durch die Bürgerinitiat ive „Wir in Berg Fidel“ ggf. noch regeln. Entsprechende Rückmeldungen des angefragten Stad tteilhauses sowie der Bürgerinitiative haben jedoch bestätigt, dass b edingt durch die Intensität der Pflege des Kunstwerkes der Einsatz einer bezahlten Kraft unausweichlich ist. Weiteres Vorgehen Für den Erwerb der Arbeit hat sich bereits vor Monaten ein privater Kunstsammler int eressiert, der sich bereits mehrfach im Rahmen der Skulptur Projekte engagiert hat bzw. sich auch im Rahmen einer Patenschaft kontinuierlich engagiert. Auch aufgrund des zu erwartenden hohen Pflegeau f- - 3 - V/0984/2017 wands ist er in diesem Fall jedoch nicht bereit, den Verbleib dieser Skulptur an dem Standort im Sternbuschpark oder einem anderen öffentlichen Ort in Münster im Rahmen einer Patenschaft und/oder Spende zu gewährleisten. Stattdessen beabsichtigt er, das Werk auf seinem Privatg e- lände im Umland von Münster in einem g eschützteren Rahmen zu installieren. Auch z um Schutz der Arbeit ist diese nach Beendigung der Skulptur Projekte bereits unentgeltlich von diesem poten- tiellen Käufer abgebaut und bis Ende des Jahres ebenfalls unentgeltlich auf seinem Gelände ei n- gelagert worden. Im Falle eines Ankaufs durch ihn ist er gerne bereit, die Skulptur bei Bedarf und Nachfr age an die Stadt Münster zu verleihen, um diese zumindest temporär wieder im Sternbuschpark insta llieren zu können. Gemäß der nomadischen Konzeption des Werkes ist im Kaufvertrag vorges ehen, dass das Werk auf Anfrage bei dem Künstler oder dem zukünftigen Besitzer auch weiterhin als Leihg a- be temporär an einem anderen Ort installiert werden kann. Im Einvernehmen mit Künstler und Käufer sollen der Stadt Münster und dem LWL hier das Recht einer bevorzugten Berü cksichtigung eingeräumt werden. Die für eine Aufstellung der Skulptur notwendigen Betonfundamente sind im Sternbusc hpark noch vorhanden und können dort dauerhaft verbleiben. Sie können ohne weiteren Folgekosten für die Stadt so gesichert werden, dass sie bei Mäh- und Pflegearbeiten e rkannt und geschützt werden und für zukünftige temporäre Installationen zur Verfügung stehen. i.V. gez. Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0984/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.11.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37