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Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) AN/1637/2018 vom 15.11.2018

Stand: Am 15.11.2018 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz Frau Oberbürgermeisterin - Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 15.11.2018 AN/1637/2018 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates hier: Sicherung der Clubkultur durch geeignete Instrumente für den in der Mitteilung 2309/2018 benannten Bereich in Ehrenfeld Sehr geehrter Herr Kienitz, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesord- nung der heutigen Sitzung Stadtentwicklungsausschusses aufzunehmen: Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah dem Stadtentwicklungsausschuss und der BV Ehrenfeld Instrumente vorzuschlagen, mit dem im Bereich zwischen Widdersdor- fer Str./ Weinsbergstraße, Melaten und Ehrenfeldgürtel, Venloerstraße, Hospeltstraße und Vogelsangerstraße ein urbanes Gebiet mit den Festsetzungen Gewerbe, Woh- nen und Clubkultur incl. Musikclubs gesichert sowie weiterentwickelt werden kann. 2. Bereiche für die Ansiedlung bzw. Sicherung von Einrichtungen der Clubkultur sowie von Kreativräumen sind zu identifizieren und zu sichern. 3. Gebiete mit bestehenden Bebauungsplänen, sowie in Aufstellung befindlichen Be- bauungsplänen, die diesem Ziel nicht widersprechen, werden ausgenommen. 4. Genehmigungen nach § 34 BauGB werden zwischenzeitlich nur erteilt, wenn sie dem o.g. Ziel nicht widersprechen. Begründung der Dringlichkeit: Aktueller Entwicklungsdruck auf den o.g. Bereich. - 2 - Begründung: Der steigende Nutzungsdruck auf Flächen im Kölner Innenbereich ist ungebrochen. Ein gro- ßes Entwicklungsziel ist die Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen. Zu einer attraktiven, urbanen Wohnentwicklung gehört ebenso die meist als Zwischennutzung vor- handen Clubkultur in bisher ungesteuerten Entwicklungsgebieten. Damit nicht eine unge- bremste Verdrängung dies belebenden Elements erfolgt, soll im o.g. Bereich von Ehrenfeld ein Miteinander von Wohnen, Gewerbe und Clubkultur ermöglicht werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beratungsverlauf

  1. 15.11.2018

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 3.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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