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AN/1637/2018

Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) 15.11.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 15.11.2018, TOP 3.1

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

2482 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Stadtentwicklungsausschusses 
Herrn  
Niklas Kienitz 
 
Frau Oberbürgermeisterin -  
Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
50667 Köln 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 15.11.2018 
 
AN/1637/2018 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
hier:  Sicherung der Clubkultur durch geeignete Instrumente für den in der Mitteilung 
2309/2018 benannten Bereich in Ehrenfeld 
Sehr geehrter Herr Kienitz, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesord-
nung der heutigen Sitzung Stadtentwicklungsausschusses aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah dem Stadtentwicklungsausschuss und der 
BV Ehrenfeld Instrumente vorzuschlagen, mit dem im Bereich zwischen Widdersdor-
fer Str./ Weinsbergstraße, Melaten und Ehrenfeldgürtel, Venloerstraße, Hospeltstraße 
und Vogelsangerstraße ein urbanes Gebiet mit den Festsetzungen Gewerbe, Woh-
nen und Clubkultur incl. Musikclubs gesichert sowie weiterentwickelt werden kann.  
2. Bereiche für die Ansiedlung bzw. Sicherung von Einrichtungen der Clubkultur sowie 
von Kreativräumen sind zu identifizieren und zu sichern. 
3. Gebiete mit bestehenden Bebauungsplänen, sowie in Aufstellung befindlichen Be-
bauungsplänen, die diesem Ziel nicht widersprechen, werden ausgenommen.  
4. Genehmigungen nach § 34 BauGB werden zwischenzeitlich nur erteilt, wenn sie dem 
o.g. Ziel nicht widersprechen.  
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Aktueller Entwicklungsdruck auf den o.g. Bereich.

- 2 - 
 
Begründung:  
 
Der steigende Nutzungsdruck auf Flächen im Kölner Innenbereich ist ungebrochen. Ein gro-
ßes Entwicklungsziel ist die Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen. Zu einer 
attraktiven, urbanen Wohnentwicklung gehört ebenso die meist als Zwischennutzung vor-
handen Clubkultur in bisher ungesteuerten Entwicklungsgebieten. Damit nicht eine unge-
bremste Verdrängung dies belebenden Elements erfolgt, soll im o.g. Bereich von Ehrenfeld 
ein Miteinander von Wohnen, Gewerbe und Clubkultur ermöglicht werden.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz   gez. Lino Hammer 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

15.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Weinsbergstraße
  • Hospeltstraße
  • Ehrenfeldgürtel

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Details

Aktenzeichen
AN/1637/2018
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
Datum
15.11.2018
Erstellt
15.11.2018 14:09