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AN/2473/2021

Handeln der Verwaltung im Hinblick auf die StVO Novelle

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) 18.11.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 29.11.2021, TOP 6.2.1

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

2977 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales 
Herrn Bernd Petelkau 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.11.2021 
 
AN/2473/2021 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 29.11.2021 
 
Handeln der Verwaltung im Hinblick auf die StVO Novelle 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
durch die Änderung der Bußgeldkatalogverordnung hat der Gesetzgeber bestimmte Halt- 
und Parkverstöße (z.B. Halten in 2. Reihe, Parken auf Geh-und Radwegen, Halten auf Rad-
schutzstreifen) als verkehrssicherheitsgefährdende Ordnungswidrigkeiten hochgestuft, so 
dass diese Verhaltensweisen unter bestimmten Voraussetzungen zur Eintragung von Punk-
ten in das Fahreignungsregister führen werden (siehe Anlage 13 zu § 40 FeV). Dies hat zur 
Folge, dass der Ermessenspielraum der mit der Überwachung des Straßenverkehrs betrau-
ten Verfolgungsorgane erheblich reduziert worden ist und somit eine Duldung derartiger Ver-
kehrsverstöße regelmäßig nicht mehr in Betracht kommen darf. Die zum 09.11.2021 einge-
führten gesetzlichen Änderungen sind bereits seit dem 20.04.2020 bekannt.  
 
1. Welche vorbereitenden Maßnahmen hat die Verwaltung in den vergangenen 18 Mo-
naten getroffen, um auf die zu erwartende veränderte Rechtslage angemessen rea-
gieren zu können?  
 
2. Wurden die Mitarbeiter*innen des städtischen Verkehrsdienstes über die veränderten 
Rahmenbedingungen im Hinblick auf ihren deutlich reduzierten Ermessensspielraum 
und die damit einhergehende Handlungspflicht zur Verfolgung und unmittelbaren Be-
seitigung von verkehrssicherheitsgefährdenden Parkverstößen geschult bzw. wurde 
die Dienstanweisungen entsprechend angepasst? 
 
3. Zukünftig wird der Beurteilung, ob durch einen Halt- oder Parkverstoß zusätzlich auch 
eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer*innen verursacht eine folgenschwere 
Bedeutung zukommen (hohes Bußgeld, Eintragung von Punkten, Abschleppen des 
Fzg.). Wurden die Mitarbeiter*innen des Verkehrsdienstes diesbezüglich geschult?

- 2 - 
 
4. Plant die Verwaltung Informationskampagnen für Gewerbetreibende (Handwer-
ker*innen, Geschäftsinhaber*innen, Paketdienste, Lieferdienste, etc.) und Anwoh-
ner*innen über die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen? 
 
5. Wie schätzt die Verwaltung die zu erwartende Ladezonenproblematik sowie den Um-
gang mit den verbotswidrig auf Gehwegen abgestellten Miet-Krafträdern aufgrund der 
neuen rechtlichen Rahmenbedingungen ein? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
Grüne-  
Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU-
Fraktionsgeschäftsführer 
Lucas Sickmöller 
Volt-
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

29.11.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2473/2021
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
Datum
18.11.2021
Erstellt
18.11.2021 15:16