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Handeln der Verwaltung im Hinblick auf die StVO Novelle

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) AN/2473/2021 vom 18.11.2021

Stand: Am 29.11.2021 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zurückgestellt. Ein neuer Termin ist nicht bekannt.

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  • Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales Herrn Bernd Petelkau Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.11.2021 AN/2473/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 29.11.2021 Handeln der Verwaltung im Hinblick auf die StVO Novelle Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, durch die Änderung der Bußgeldkatalogverordnung hat der Gesetzgeber bestimmte Halt- und Parkverstöße (z.B. Halten in 2. Reihe, Parken auf Geh-und Radwegen, Halten auf Rad- schutzstreifen) als verkehrssicherheitsgefährdende Ordnungswidrigkeiten hochgestuft, so dass diese Verhaltensweisen unter bestimmten Voraussetzungen zur Eintragung von Punk- ten in das Fahreignungsregister führen werden (siehe Anlage 13 zu § 40 FeV). Dies hat zur Folge, dass der Ermessenspielraum der mit der Überwachung des Straßenverkehrs betrau- ten Verfolgungsorgane erheblich reduziert worden ist und somit eine Duldung derartiger Ver- kehrsverstöße regelmäßig nicht mehr in Betracht kommen darf. Die zum 09.11.2021 einge- führten gesetzlichen Änderungen sind bereits seit dem 20.04.2020 bekannt. 1. Welche vorbereitenden Maßnahmen hat die Verwaltung in den vergangenen 18 Mo- naten getroffen, um auf die zu erwartende veränderte Rechtslage angemessen rea- gieren zu können? 2. Wurden die Mitarbeiter*innen des städtischen Verkehrsdienstes über die veränderten Rahmenbedingungen im Hinblick auf ihren deutlich reduzierten Ermessensspielraum und die damit einhergehende Handlungspflicht zur Verfolgung und unmittelbaren Be- seitigung von verkehrssicherheitsgefährdenden Parkverstößen geschult bzw. wurde die Dienstanweisungen entsprechend angepasst? 3. Zukünftig wird der Beurteilung, ob durch einen Halt- oder Parkverstoß zusätzlich auch eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer*innen verursacht eine folgenschwere Bedeutung zukommen (hohes Bußgeld, Eintragung von Punkten, Abschleppen des Fzg.). Wurden die Mitarbeiter*innen des Verkehrsdienstes diesbezüglich geschult? - 2 - 4. Plant die Verwaltung Informationskampagnen für Gewerbetreibende (Handwer- ker*innen, Geschäftsinhaber*innen, Paketdienste, Lieferdienste, etc.) und Anwoh- ner*innen über die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen? 5. Wie schätzt die Verwaltung die zu erwartende Ladezonenproblematik sowie den Um- gang mit den verbotswidrig auf Gehwegen abgestellten Miet-Krafträdern aufgrund der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen ein? Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 29.11.2021

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 6.2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: zurückgestellt

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