2008/0520
Beteiligung der DRZ GmbH an einem Betrieb zur Kanalreinigung und -notdienst sowie TV-Untersuchung
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2008/0520
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 19.11.2008 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III Dezernat I Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: EAD Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0520 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Beteili gung der DRZ GmbH an einem Betrieb zur Kanalreinigung und -notdienst sowie TV-Untersuchung Vorlage vom: 18.11.2008 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat stimmt dem Erwerb der Anteile an einem Betrieb zur Kanalreinigung und –notdienst sowie TV-Untersuchung zu. 2. Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung dem Erwerb entsprechend der Vorlage zuzustimmen. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 18. November 2008: Die DRZ GmbH ist ein städtisches Tochterunternehmen, dessen Anteile zu jeweils 50% der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD) und die Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG halten. Sie betreibt in Darmstadt-Arheilgen eine Sortieranlage für Sperrmüll und gewerblichen Abfall. Mit Einvernehmen der EAG beabsichtigt die DRZ GmbH im ersten Schritt, spätestens zum 31.12.2008, den EAG-Entsorgungsanteil an der Kanaltechnik Südhessen GmbH (KTS) in Höhe von 25,1% zum Preis von 1,00 Euro zu übernehmen. Im zweiten Schritt ist vorgesehen, dass die DRZ GmbH zu einem Kaufpreis von 1,00 Euro bis zum 31.12.2008 die verbleibenden Anteile an der KTS in Höhe von 74,9% von der MEB GmbH (eine Beteiligungsgesellschaft der Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG) unter der Maßgabe übernimmt, dass die Verluste der KTS aus der Vergangenheit ausgeglichen sind, das Eigenkapital positiv ist und etwaige Risiken der Vergangenheit vertraglich durch die Meinhardt-Gruppe über- nommen werden. Hierzu wurde der Wirtschaftsprüfer der DRZ GmbH beauftragt, eine Entschuldungsbilanz zu erstellen. Die Werthaltigkeit des Umlaufvermögens und die Belastungen aus Fremdkapital sowie deren Besicherung wurden durch ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Klug + Engelhard geprüft und für werthaltig befunden. Die Gesellschafterversammlung der DRZ GmbH hat in ihrer Sitzung am 23. Oktober 2008 dieses Vorgehen beraten und ist zu der Entscheidung gelangt, wie oben beschrieben zu verfahren, unter dem Vorbehalt, dass die Gremien der Wissen- schaftsstadt Darmstadt diesem zustimmen. Sie hat den Gesellschafter EAD gebeten, diese Zustimmung einzuholen. Die DRZ GmbH hat gemeinsam mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Klug und Engelhard GmbH ein Konzept erarbeitet, welches einer Neugründung der KTS gleich kommt und eine Neuausrichtung der bestehenden Gesellschaft vorsieht. Um die Neuausrichtung des Betriebes deutlich zu machen, wird der Name der Firma KTS geändert, voraussichtlich in Kanatec, und der Gesellschaftszweck den neuen Aufgabenfeldern angepasst. Im Vorfeld wurde geprüft, dass alternative Lösungen, wie zum Beispiel Eigener- stellung durch den EAD oder Fremdbezug anstelle der Beteiligung der DRZ GmbH an einem Betrieb zur Kanalreinigung und –notdienst sowie TV-Untersuchung, nicht sinnvoll sind. 3 ... 1. Wie lautet der Unternehmenszweck und wie hoch ist der prozentuale Anteil an der Beteiligung? Der Gegenstand der Kanatec, wie er im Gesellschaftsvertrag fixiert werden soll, ist die Erbringung von Abwasserdienstleistungen, (Kanalreinigung und –notdienst, TV-Inspektion für Kanäle). Die Übertragung des hoheitlichen Kanalbetriebs des EAD ist nicht vorgesehen. Gegenstand der Gesellschaft ist ferner die Einsammlung und Verwertung kommunaler und gewerblicher Nass- und Flüssigabfälle. Es ist nicht vorgesehen, dass die Gesellschaft weitere Beteiligungen erwerben oder verwalten kann oder berechtigt ist, andere Aufgaben zu übernehmen. Der mittelbare Anteil der Wissenschaftsstadt Darmstadt beträgt über die DRZ GmbH 50%. Das Stammkapital der Kanatec soll 202.400,00 Euro betragen und kann je nach Wunsch der DRZ-Gesellschafter (Meinhardt und EAD) in bar oder als Sacheinlage eingebracht werden. Die DRZ GmbH verfügt über entsprechende Mittel. Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer. Ein Geschäftsführer wird durch die Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co.KG und ein Geschäftsführer wird durch den EAD benannt. Damit ist der städtische Einfluss auch in der Betriebsführung gesichert. 2. Ist der Unternehmensgegenstand des neuen Unternehmens/Beteiligung durch den Unternehmenszweck der übernehmenden Gesellschaft abgedeckt? Der im Gesellschaftsvertrag der DRZ GmbH beschriebene Unternehmenszweck wird im Hinblick auf den erweiterten Unternehmensgegenstand an die neuen Erfordernisse angepasst. 3. Welche Chancen und Risiken hat das Unternehmen am Markt? Die Neuausrichtung der Gesellschaft erfolgt, indem unwirtschaftliche Verträge aufgegeben sowie der Fuhrpark und das Stammpersonal angepasst werden. Die verbleibenden profitablen Altgeschäfte garantieren in den ersten Jahren eine solide Grundauslastung. Die Bereiche mit entsprechend hochwertigen Margen wie z.B. der Notdienst und die TV- Untersuchung sollen ausgeweitet werden. Weitere Vorteile für die Kanatec ergeben sich auf dem Gebiet der Abfallentsorgung im Bereich der Naß- und Flüssigabfälle. Der EAD stellt bei seinen derzeitigen Gewerbekunden vermehrt fest, dass ein möglichst weitgehendes Angebot aus einer Hand nachgefragt wird. Dazu gehören neben der Entsorgung von Nass- und Flüssigabfällen auch Dienstleistungen rund um den Kanal, wie EKVO-Unter- suchungen oder Verstopfungsbeseitigung. 4 ... Durch den schrittweisen Aufbau des Anlagevermögens entsprechend der Geschäfts- entwicklung und der damit erwarteten hohen Auslastungssicherheit, durch das breitgefächerte Geschäftsfeld und die vorgegebenen gesetzlichen Verpflichtungen sind keine nennenswerten Risiken zu erwarten. 4. Wie entwickelt sich die mittelfristige Ertrags- und Liquiditätslage? Die Betrachtung der geplanten wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft hat ergeben, dass zukünftig positive Beteiligungserträge zu erzielen sind. Eine angemessene Rendite auf das eingesetzte Kapital ist zu erwarten. 5. Sind die Voraussetzungen des § 122 HGO erfüllt? Aufgrund des festgelegten Unternehmenszwecks sind die Anforderungen der Hessischen Gemeindeordnung erfüllt. Nach § 121 Abs. 2 HGO sind Tätigkeiten auf dem Gebiet der Abfall- und Abwasserbeseitigung keine wirtschaftliche Betätigung. 6. Welche Auswirkungen ergeben sich auf Handwerk und mittelständische Wirtschaft? Es besteht die Möglichkeit, Aufträge an mittelständische Unternehmen zu vergeben, z.B. für IT-Dienstleistungen und Fahrzeugreparaturen. Durch die Konzentration auf die derzeitige Kundenstrukturen bzw. neue Geschäfts- felder werden die Marktanteile der mittelständigen Wirtschaft und des Handels nicht negativ verändert. Durch die gesellschaftsrechtliche Trennung ist sichergestellt, dass eine Quersub- ventionierung aus hoheitlicher Tätigkeit nicht stattfindet. 7. Fazit Das geplante Vorgehen ergibt für die Wissenschaftsstadt Darmstadt folgende Vorteile: - die Durchführung der Kamerabefahrung der städtischen Kanäle und die dazu erforderlichen zusätzlichen Spülleistungen unter Beachtung des Vergaberechts in die Verantwortung einer Beteiligungsgesellschaft zu verlagern, 5 ... - den jetzt und auch zukünftig nach der Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen (EKVO) Verpflichteten die Möglichkeit einer qualifizierten Untersuchung ihrer Hausanschlüsse anzubieten durch eine Gesellschaft, auf die der EAD Einfluss hat, - auf die zunehmende Nachfrage öffentlicher Einrichtungen und Gewerbebetriebe nach Entsorgung ihrer Nass- und Flüssigabfälle zu reagieren, - zusätzliche Ergebnisbeiträge für die DRZ GmbH, damit für den EAD und damit auch für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu erzielen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist durch die Beteiligung an dem neuen Unternehmen für die zukünftigen, anspruchsvollen Entwicklungen und Aufgaben in einer stark technisierten Branche sicher aufgestellt, um die Anforderungen und Aufgaben im Abwasserbereich auch zukünftig zu erfüllen. Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 11. November 2008 der Vorlage zugestimmt. Darmstadt, 18. November 2008 Der Dezernent I Der Dezernent III Walter Hoffmann Klaus Feuchtinger Oberbürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0520
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.11.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00