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2008/0520

Beteiligung der DRZ GmbH an einem Betrieb zur Kanalreinigung und -notdienst sowie TV-Untersuchung

Magistratsvorlage 18.11.2008

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2008/0520

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2008/0520

8851 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
19.11.2008 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III Dezernat I 
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: EAD  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0520 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Beteili gung der DRZ GmbH an einem Betrieb zur Kanalreinigung und -notdienst sowie 
TV-Untersuchung 
 
Vorlage vom: 18.11.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat stimmt dem Erwerb der Anteile an einem Betrieb zur Kanalreinigung und –notdienst 
sowie TV-Untersuchung zu. 
2. Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung dem Erwerb entsprechend der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18. November 2008: 
 
 
 
Die DRZ GmbH ist ein städtisches Tochterunternehmen, dessen Anteile zu jeweils 
50% der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD) 
und die Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG halten. Sie betreibt in 
Darmstadt-Arheilgen eine Sortieranlage für Sperrmüll und gewerblichen Abfall.  
 
Mit Einvernehmen der EAG beabsichtigt die DRZ GmbH im ersten Schritt, 
spätestens zum 31.12.2008, den EAG-Entsorgungsanteil an der Kanaltechnik 
Südhessen GmbH (KTS) in Höhe von 25,1% zum Preis von 1,00 Euro zu 
übernehmen.  
 
Im zweiten Schritt ist vorgesehen, dass die DRZ GmbH zu einem Kaufpreis von  
1,00 Euro bis zum 31.12.2008 die verbleibenden Anteile an der KTS in Höhe von 
74,9% von der MEB GmbH (eine Beteiligungsgesellschaft der Meinhardt 
Städtereinigung GmbH & Co. KG) unter der Maßgabe übernimmt, dass die Verluste 
der KTS aus der Vergangenheit ausgeglichen sind, das Eigenkapital positiv ist und 
etwaige Risiken der Vergangenheit vertraglich durch die Meinhardt-Gruppe über-
nommen werden. Hierzu wurde der Wirtschaftsprüfer der DRZ GmbH beauftragt, 
eine Entschuldungsbilanz zu erstellen. Die Werthaltigkeit des Umlaufvermögens und 
die Belastungen aus Fremdkapital sowie deren Besicherung wurden durch ein 
Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Klug + Engelhard geprüft und für 
werthaltig befunden.  
 
Die Gesellschafterversammlung der DRZ GmbH hat in ihrer Sitzung am 23. Oktober 
2008 dieses Vorgehen beraten und ist zu der Entscheidung gelangt, wie oben 
beschrieben zu verfahren, unter dem Vorbehalt, dass die Gremien der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt diesem zustimmen. Sie hat den Gesellschafter EAD gebeten, 
diese Zustimmung einzuholen. 
 
Die DRZ GmbH hat gemeinsam mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Klug und 
Engelhard GmbH ein Konzept erarbeitet, welches einer Neugründung der KTS gleich 
kommt und eine Neuausrichtung der bestehenden Gesellschaft vorsieht.  
 
Um die Neuausrichtung des Betriebes deutlich zu machen, wird der Name der Firma 
KTS geändert, voraussichtlich in Kanatec, und der Gesellschaftszweck den neuen 
Aufgabenfeldern angepasst. 
 
Im Vorfeld wurde geprüft, dass alternative Lösungen, wie zum Beispiel Eigener-
stellung durch den EAD oder Fremdbezug anstelle der Beteiligung der DRZ GmbH 
an einem Betrieb zur Kanalreinigung und –notdienst sowie TV-Untersuchung, nicht 
sinnvoll sind.

3 
... 
 
 
1. Wie lautet der Unternehmenszweck und wie hoch ist der prozentuale Anteil 
an der Beteiligung? 
 
 
Der Gegenstand der Kanatec, wie er im Gesellschaftsvertrag fixiert werden soll, ist 
die Erbringung von Abwasserdienstleistungen, (Kanalreinigung und –notdienst,  
TV-Inspektion für Kanäle). Die Übertragung des hoheitlichen Kanalbetriebs des EAD 
ist nicht vorgesehen. 
 
Gegenstand der Gesellschaft ist ferner die Einsammlung und Verwertung 
kommunaler und gewerblicher Nass- und Flüssigabfälle. Es ist nicht vorgesehen, 
dass die Gesellschaft weitere Beteiligungen erwerben oder verwalten kann oder 
berechtigt ist, andere Aufgaben zu übernehmen. 
 
Der mittelbare Anteil der Wissenschaftsstadt Darmstadt beträgt über die DRZ GmbH 
50%. Das Stammkapital der Kanatec soll 202.400,00 Euro betragen und kann je 
nach Wunsch der DRZ-Gesellschafter (Meinhardt und EAD) in bar oder als 
Sacheinlage eingebracht werden. Die DRZ GmbH verfügt über entsprechende Mittel. 
 
Die Gesellschaft hat zwei Geschäftsführer. Ein Geschäftsführer wird durch die 
Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co.KG und ein Geschäftsführer wird durch den 
EAD benannt. Damit ist der städtische Einfluss auch in der Betriebsführung 
gesichert. 
 
 
 
2. Ist der Unternehmensgegenstand des neuen Unternehmens/Beteiligung 
durch den Unternehmenszweck der übernehmenden Gesellschaft abgedeckt? 
 
 
Der im Gesellschaftsvertrag der DRZ GmbH beschriebene Unternehmenszweck wird 
im Hinblick auf den erweiterten Unternehmensgegenstand an die neuen 
Erfordernisse angepasst. 
 
 
 
3. Welche Chancen und Risiken hat das Unternehmen am Markt? 
 
 
Die Neuausrichtung der Gesellschaft erfolgt, indem unwirtschaftliche Verträge 
aufgegeben sowie der Fuhrpark und das Stammpersonal angepasst werden. Die 
verbleibenden profitablen Altgeschäfte garantieren in den ersten Jahren eine solide 
Grundauslastung. Die Bereiche mit entsprechend hochwertigen Margen wie z.B. der 
Notdienst und die TV- Untersuchung sollen ausgeweitet werden.  
 
Weitere Vorteile für die Kanatec ergeben sich auf dem Gebiet der Abfallentsorgung 
im Bereich der Naß- und Flüssigabfälle. Der EAD stellt bei  seinen derzeitigen 
Gewerbekunden vermehrt fest, dass ein möglichst weitgehendes Angebot aus einer 
Hand nachgefragt wird. Dazu gehören neben der Entsorgung von Nass- und 
Flüssigabfällen auch Dienstleistungen rund um den Kanal, wie EKVO-Unter-
suchungen oder Verstopfungsbeseitigung.

4 
... 
 
 
Durch den schrittweisen Aufbau des Anlagevermögens entsprechend der Geschäfts-
entwicklung und der damit erwarteten hohen Auslastungssicherheit, durch das 
breitgefächerte Geschäftsfeld und die vorgegebenen gesetzlichen Verpflichtungen 
sind keine nennenswerten Risiken zu erwarten. 
 
 
 
4. Wie entwickelt sich die mittelfristige Ertrags- und Liquiditätslage? 
 
 
Die Betrachtung der geplanten wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft hat 
ergeben, dass zukünftig positive Beteiligungserträge zu erzielen sind. Eine 
angemessene Rendite auf das eingesetzte Kapital ist zu erwarten. 
 
 
 
5. Sind die Voraussetzungen des § 122 HGO erfüllt? 
 
 
Aufgrund des festgelegten Unternehmenszwecks sind die Anforderungen der 
Hessischen Gemeindeordnung erfüllt. Nach § 121 Abs. 2 HGO sind Tätigkeiten auf 
dem Gebiet der Abfall- und Abwasserbeseitigung keine wirtschaftliche Betätigung. 
 
 
 
6. Welche Auswirkungen ergeben sich auf Handwerk und mittelständische 
Wirtschaft? 
 
 
Es besteht die Möglichkeit, Aufträge an mittelständische Unternehmen zu vergeben, 
z.B. für IT-Dienstleistungen und Fahrzeugreparaturen. 
 
Durch die Konzentration auf die derzeitige Kundenstrukturen bzw. neue Geschäfts-
felder werden die Marktanteile der mittelständigen Wirtschaft und des Handels nicht 
negativ verändert. 
 
Durch die gesellschaftsrechtliche Trennung ist sichergestellt, dass eine Quersub-
ventionierung aus hoheitlicher Tätigkeit nicht stattfindet. 
 
 
 
7. Fazit 
 
 
Das geplante Vorgehen ergibt für die Wissenschaftsstadt Darmstadt folgende 
Vorteile: 
 
- die Durchführung der Kamerabefahrung der städtischen Kanäle und die 
dazu erforderlichen zusätzlichen Spülleistungen unter Beachtung des 
Vergaberechts in die Verantwortung einer Beteiligungsgesellschaft zu 
verlagern,

5 
... 
 
 
- den jetzt und auch zukünftig nach der Verordnung über die Eigenkontrolle 
von Abwasseranlagen (EKVO) Verpflichteten die Möglichkeit einer 
qualifizierten Untersuchung ihrer Hausanschlüsse anzubieten durch eine 
Gesellschaft, auf die der EAD Einfluss hat, 
- auf die zunehmende Nachfrage öffentlicher Einrichtungen und 
Gewerbebetriebe nach Entsorgung ihrer Nass- und Flüssigabfälle zu 
reagieren, 
- zusätzliche Ergebnisbeiträge für die DRZ GmbH, damit für den EAD und 
damit auch für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu erzielen. 
 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist durch die Beteiligung an dem neuen 
Unternehmen für die zukünftigen, anspruchsvollen Entwicklungen und Aufgaben in 
einer stark technisierten Branche sicher aufgestellt, um die Anforderungen und 
Aufgaben im Abwasserbereich auch zukünftig zu erfüllen.  
 
Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 11. November 2008 der Vorlage 
zugestimmt. 
 
 
 
Darmstadt, 18. November 2008 
 
 
 
 
Der Dezernent I     Der Dezernent III 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann     Klaus Feuchtinger 
Oberbürgermeister     Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0520
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.11.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00