4369/2019
Änderung der Richtlinie der Stadt Köln zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ für das Gebiet „Mülheim-Nord, Keupstraße, Buchheim und Buchforst“
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/1 Vorlagen-Nummer 4369/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung der Richtlinie der Stadt Köln zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln„ für das Gebiet „Mülheim-Nord, Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Änderungen in der Richtlinie der Stadt Köln zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Rahmen des Programms „Star- ke Veedel – Starkes Köln“ für das Gebiet „Mülheim-Nord, Keupstraße, Buchheim und Buch- forst“. Grundlage bildet die am 06.05.2019 von der Bezirksvertretung Mülheim beschlossene Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds (Vorlagen-Nr. 1497/2019). Beschlussalternative Die Bezirksvertretung Mülheim erkennt die Änderungen der Richtlinie zur Gewährung von Zu- wendungen aus dem Verfügungsfonds für den Sozialraum „Mülheim-Nord, Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ nicht an. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.01.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 174.720,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 122.304,00 € 70 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadt Köln hat sich mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (Vorlage Nr.: 2899/2016) für die Durchfüh- rung des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ entschieden. Mit dem Programm „Starke Ve- edel - Starkes Köln“ steht die Stärkung der Stadtquartiere mit besonderem Förderbedarf sowie die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der in diesen Quartieren lebenden Menschen im Fo- kus. Die Aktivierung der in dem Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger ist daher ein entschei- dender Baustein für die erfolgreiche Umsetzung von „Starke Veedel – Starkes Köln“. Mit dem Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes im Sozialraum „Mülheim-Nord, Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ am 18.05.2017 (Vorlage Nr.: 1381/2017) wurde die Grundlage geschaffen, um Zuwendungen aus dem Städtebauförderprogramm zu beantragen. Mit Ratsbeschluss vom 14.02.2019 (Vorlage- Nr.: 0020/2019) wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept fortge- schrieben. Der Förderantrag zur Maßnahme 0.0.1 „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ wurde mit Zuwendungsbescheid vom 10.11.2016 durch den Fördermittelgeber positiv beschieden. 3 Der Verfügungsfonds ist eine Teilmaßnahme des „Büros für Quartiersmanagement und Aktivierung“. Für den Sozialraum „Mülheim-Nord, Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ stehen im Bewilligungs- zeitraum 2019/2020 Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds mit einem Gesamtvolumen von 174.720,00 € zur Verfügung. Die Teilmaßnahme ist zeitlich begrenzt und endet zum 31.12.2020. Die Vergabe der Fördermittel aus dem Verfügungsfonds ist entsprechend der Förderrichtlinie „Stadt- erneuerung 2008“ auf der Grundlage einer kommunalen Richtlinie vorzunehmen. Die kommunale Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds wurde am 06.05.2019 von der Bezirksvertretung Mülheim beschlossen (Vorlagen-Nr. 1497/2019). Zwischenzeit- lich gab es Änderungen in der Kölner Vergabeordnung. Seit dem 01.07.2019 gelten in der Kölner Vergabeordnung neue Wertgrenzen. Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller ist im Rahmen des Verfügungsfonds dazu verpflichtet, die Wertgrenzen einzuhalten. Dies erfordert eine Anpassung der kommunalen Richtlinie auf Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds. Während die Antragstellerin bzw. der Antragsteller einen Auftrag bis zu einem Höchstwert von 499 € (ohne Umsatzsteuer) weiterhin im Wege eines Direktauftrages vergeben kann, ist seit dem 01.07.2019 bei einem geschätzten Auftragswert ab 500 € bis 4.999 € (ohne Umsatzsteuer) ein Preis- vergleich zwischen mindestens drei Anbietern durchzuführen (siehe Punkt 11 der Richtlinie). Darüber hinaus wurde die Richtlinie dahingehend abgeändert, dass die pro Antragsdurchlauf nicht verausgabten Restmittel unter Berücksichtigung der Fördermittelbewilligung auf zukünftige Antrags- phasen in 2020 übertragen werden (siehe Punkt 10 der Richtlinie). Des Weiteren wurden die bisher sechs festgelegten Antragsphasen durch einen zusätzlichen An- tragszeitraum ergänzt, da sich in den bisherigen Antragszeiträumen zeigte, dass die zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht in Gänze ausgeschüttet werden. Durch eine siebte Antragsphase im Juli 2020 wird die Möglichkeit, Projektanträge zu stellen, verlängert, wodurch weitere Mittel verausgabt werden können (siehe Punkt 9 der Richtlinie). Finanzierung Die Kosten für die Teilmaßnahme zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds für den Sozialraum „Mülheim-Nord, Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ liegen bei insgesamt 174.720,00 €. Die Höhe der Fördermittel im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Soziale Stadt" des Landes NRW beträgt laut Zuwendungsbescheid Nr. 05/58/16 insgesamt 122.304,00 € brutto. Eine Nachförderung ist ausgeschlossen. Die Gesamtkosten liegen innerhalb des Kostenvolumens der bereits beschlossenen Mittel des Gesamtprogramms in Höhe von 97,2 Millionen €. Die Finanzierung der förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme erfolgt aus dem Teilergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Anlagen Anlage 1: Richtlinie der Stadt Köln zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ für das Gebiet „Buchheim, Buchforst, Mül- heim-Nord und Keupstraße,“ (Stand 02.12.2019) Anlage 2: Antragsvordruck
Anlage 1 RL VF 5+9
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Richtlinie der Stadt Köln zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ für das Gebiet „Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord, Keupstraße““ (Stand 02.12.2019) 1. Allgemeines Im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ hat der Rat am 18.05.2017 das Integrierte Stadtentwicklungskonzept für den Sozialraum „Buchheim, Buchforst und Mülheim- Nord, Keupstraße“ beschlossen. Mit dem Verfügungsfonds wird die Entwicklung und Umset- zung kleinteiliger Projekte und Aktivitäten gefördert. Alle auf dem Gebiet der Sozialen Stadt „Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord, Keupstraße“ tätigen E inrichtungen, Vereine, Be- wohnergruppen, einzelne engagierte Bewohnerinnen und Bewohner und sonstige Institutio- nen haben die Möglichkeit, mit ihren Ideen, Aktionen und Projekten an der Aufwertung ihres Stadtteils bzw. der Umsetzung des Integrierten Handlungskonz eptes aktiv mitzuwirken und Fördermittel aus dem Verfügungsfonds zu beantragen. Über die Vergabe der Fördermittel aus dem Verfügungsfonds wird auf Basis der Förderricht- linie Stadterneuerung 2008, Teil IV - Förderbestimmungen für die Soziale Stadt, Ziffer 17 „Aktive Mitwirkung der Beteiligten“ in Verbindung mit dieser kommunalen Richtlinie entschie- den. 2. Förderungsgegenstand Gefördert werden Maßnahmen und Projekte im Geltungsbereich des Sozialraums „ Buch- heim, Buchforst und Mülheim-Nord, Keupstraße“, für das auf der Grundlage der Förderricht- linie Stadterneuerung 2008 des Landes Nordrhein -Westfalen Fördermittel des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen bewilligt wurden. Die Abgrenzung der Teilräume „Mülheim- Nord und Keupstraße“ sowie „Buchheim und Buchforst“ sind unter Punkt 17 dargestellt. Zuwendungen werden nur zur Deckung von Ausgaben der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers für einzelne abgegrenzte Vorhaben (Projektförderung) g e- währt. Eine institutionelle Förderung der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendung s- empfängers ist ausgeschlossen. Der Verfügungsfonds darf nicht die Regelförderung beziehungsweise Regelfinanzierung von Projekten ersetzen, sondern soll helfen, neue und zusätzliche Ideen aus dem Sozialraum „Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord, Keupstraße“ zu realisieren. 3. Förderfähige Maßnahmen Es können Zuwendungen für folgende förderfähige Maßnahmen gewährt werden: Durchführung von Workshops zu Aufgabenstellungen im Stadtteil Mitmachaktionen im Stadtteil Wettbewerbe zu Themenstellungen im Stadtteil Imagekampagnen und andere geeignete Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten im Stadtteil Förderfähig sind die für diese Maßnahmen entstehende n Sach- und Honorarkosten. Gege- benenfalls ist ein Honorarvertrag für selbstständige Tätigkeiten abzuschließen. Für den An- tragsteller oder die Antragstellerin kann maximal eine Aufwandsentschädigung für die eigent- liche Projektdurchführung in Höhe von 15 Euro pro Stunde anerkannt werden. Im Rahmen des Verwendungsnachweises ist eine entsprechende Stunden-Tätigkeitsdokumentation vor- zulegen. 4. Zielsetzungen und Fördervoraussetzungen der Maßnahmen a) Zu den allgemeinen Zielsetzungen gehören, dass die beantragten Maßnahmen die fo l- genden Kriterien erfüllen: Aktivierung von Bewohnerengagement Stärkung der Gemeinschaft beziehungsweise der Nachbarschaft Stärkung von Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im Sozialraum lebenden Bürge- rinnen und Bürger Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Sozialraum b) Zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen gehören, dass die Maßnahmen ausschließlich dem Gebiet und seiner Bewohnerschaft zu Gute kommen, ausschließlich im Gebiet durchgeführt werden, alle für die Maßnahme erforderlichen öffentlich -rechtlichen Genehmigungen vorlie- gen, mit der beantragten Maßnahme vor Bewilligung noch nicht begonnen wurde. 5. Förderausschluss Folgende Maßnahmen beziehungsweise Kosten können nicht gefördert werden: Maßnahmen, für die Fördermittel anderer Finanzierungsträger vorrangig einzusetzen sind Maßnahmen, deren Durchführung auch ohne Förd erung nach dieser Richtlinie s i- chergestellt ist, Maßnahmen, die der Gewinnerzielung dienen, reguläre Personalkosten sowie laufende Betriebs- und Sachkosten der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers, Kostenanteile in der Höhe, in der die Empfängerin beziehungsweise der Empfänger der Zuwendung die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz hat. In diesem Fall dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer) gefördert werden, Unbefristete Maßnahmen. 6. Art und Umfang der Mittel Die Finanzierung des Verfügungsfonds erfolgt mit den vom Land Nordrhein- Westfa- len bewilligten Fördermitteln und mit Mitteln der Stadt Köln. Die für den Verfügungsfonds bewilligten Fördermittel werden anteilig auf die Jahre 2019 bis 2020 verteilt. Die maximale Zuwendungshöhe pro Projektantrag an den Verfügungsfonds wird auf 4.999 Euro (netto) begrenzt. Die Zuwendung wird zweckgebunden für die im Antrag dargestellten Kosten bewilligt. Der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller wird gestattet, innerhalb der geförderten Maßnahme Mehrausgaben einzelner Kostenpositionen durch Minderaus- gaben bei anderen Kostenpositionen bis zu einer Höhe von 20 Prozent ohne Zustim- mung der Stadt Köln auszugleichen. Die Fördermittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. 7. Antragsteller und Zuwendungsempfänger Antragstellerin und Antragsteller, Zuwendungsempfänge rin und Zuwendungsempfänger können im Sozialraum tätige juristische und natürliche Personen sein. 8. Rechtsanspruch Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die zur Verfügung ste- henden Mittel sind freiwillige Leistungen der Stadt Köln. Eine Förderung durch den Verf ü- gungsfonds erfolgt nur vorbehaltlich der bewilligten Fördermittel und der zur Verfügung st e- henden Haushaltsmittel. 9. Antragstellung Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds „ Buchheim, Buch- forst und Mülheim-Nord, Keupstraße“ ist schriftlich an das Amt für Stadtentwicklung und Sta- tistik zu rich ten. Das Antragsformular (siehe Anlage) ist im Internet abrufbar unter www.starke-veedel.koeln. Es gelten die nachfolgenden Abgabefristen für die Antragszeiträume der jeweiligen Jahre: 2019: Antragstellung jeweils bis 29. 05., bis 15.07., bis 30.09. 2020: Antragstellung jeweils bis 19.01.,bis 15.04., bis 24.05., 16.07. Der Antrag muss Angaben zur Antragstellerin beziehungsweise zum Antragsteller beinha l- ten, Zeitpunkt oder Zeitraum der Maßnahme sowie Ziele und Inhalte benennen, Nutzen und Auswirkungen für das Gebiet definieren. Er ist mit dem Ausstell ungsdatum und der rechts- verbindlichen Unterschrift der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers zu vers e- hen. Die Einnahmen und Ausgaben der Maßnahme sind in einem Finanzierungsplan detailliert darzustellen. Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbeson- dere Beiträge und Spenden) sind als Deckungsmittel für all e mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen. Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller versichert im Antrag, dass die Ang a- ben vollständig und richtig sind un d dass die beantragte Maßnahme bedarfsgerecht und sinnvoll ist und keine Finanzierungsmöglichkeiten aus anderen Quellen (zum Beispiel b e- zirks- oder sozialräumliche Mittel beziehungsweise Mittel anderer Fördermittelgeber) heran- gezogen werden. 10. Entscheidungs- und Bewilligungsverfahren Die Anträge werden durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln auf ihre grundsätzliche Förderfähigkeit vorgeprüft. Eine Nichteinhaltung der F örderbedingungen ge- mäß der Richtlinie zur Gewährung v on Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds führt zum Ausschluss. Die Antragstellerin oder der Antragsteller erhält hierüber eine schriftliche Mittei- lung. Die förderfähigen Anträge werden durch ein Gremium, das aus der Bezirksjugendpfle- ge, den Sozialraumkoordinatorinnen der Sozialräume , dem Quartiersmanager oder der Quartiersmanagerin Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord, Keupstraße sowie je einer Ver- treterin/eines Vertreters des interkulturellen Dienstes, und des Bürgeramtes Mülheim gebil- det wird, sowie durch zuständige städtische Dienststellen bewertet. Die auf Basis dieser Bewertung erstellten Stellungnahme n werden den Mitgliedern der Be- zirksvertretung Mülheim vor Entscheidung zur Verfügung gestellt. Über die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Fördermittelbudgets entscheidet die Bezirksvertretung Mülheim. Das im jeweiligen Jahr zur Verfügung stehende Budget wird gleichmäßig auf die Antragszeiträume des jeweiligen Jahres aufgeteilt. Werden diese Teil- budgets nicht vollständig ausgeschöpft, werden die überschüssigen Mittel unter Berücksich- tigung der Fördermittelbewilligung in den nächsten Antragszeitraum übertragen . Mittel, die nach der letzten Antragsrunde verbleiben, verfallen. Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller wird schriftlich über die Entscheidung der Bezirksvertretung informiert. Bei positiver Entscheidung über den Antrag erhält sie oder er einen schriftlichen Bewilligungsbescheid. Die „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendu n- gen aus dem Verfügungsfonds für den Sozialraum „Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord, Keupstraße““ sowie der eingereichte Projektantrag sind Bestandteil der Bewilligung. Im Falle einer Antragsablehnung durch die Bezirksvertretung erhält die Antragstellerin bezie- hungsweise der Antragsteller eine schriftliche Mitteilung mit einer Begründung der Entschei- dung. Die Anträge können in einem späteren Antragszeitraum erneut gestellt werden. 11. Vergabebestimmungen Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller ist dazu verpflichtet, folgende Vergab- ebestimmungen einzuhalten und nachzuweisen: Aufträge bis zu einem Höchstwert von 499 € (ohne Umsatzsteuer) können nach Erhalt des Bewilligungsbescheides durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller im We- ge eines Direktauftrages vergeben werden. Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 500 € bis 4.999 € (ohne Umsatzsteu- er) können nach Erhalt des Bewilligungsbescheides durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller in einem formlosen Verfahren vergeben werden. Das formlose Ver- fahren umfasst einen Preisvergleich (z.B. online, telefonisch oder per E-Mail) zwi- schen mindestens drei Anbietern, bei denen ein Angebot eingeholt wird. Die Antrag- stellerin bzw. der Antragsteller ist dazu verpflichtet, den Auftrag an den Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. Dies ist durch entsprechende Nachwei- se (z.B. Ausdruck einer Anfrage per E-Mail; Telefonnotiz) zu dokumentieren. Die An- gebote sind den Antragsunterlagen beizufügen bzw. spätestens mit den Abrech- nungsunterlagen (siehe Punkt 14) bei der Stadt einzureichen. Auch eine unbeantwor- tete Anfrage stellt eine Angebotseinholung dar. 12. Zweckbindungsfrist für beschaffte Gegenstände Für Ersteinrichtungen und bewegliche Gegenstände, die im Rahmen de r Maßnahme b e- schafft werden, ist eine Zweckbindungsfrist von mindestens fünf Jahren ab dem Anscha f- fungsdatum vom Zuwendungsempfänger einzuhalten und sicherzustellen. Dies beinhaltet die zweckentsprechende Nutzung sowie die Instandhaltung und Ersatzbeschaffung bei Verlust. Erst nach Ablauf der zeitlichen Bindung kann über die erworbenen oder hergestellten G e- genstände frei verfügt werden. Sofern diese Frist unterschritten wird, muss vom Zuwe n- dungsempfänger der Zuschuss anteilig für die nicht erfüllte Zweckbindungszeit erstattet wer- den. Sofern der Anschaffungs - oder Herstellungswert beschaffter Gegenstände 800,00 Euro netto übersteigt, sind diese zu inventarisieren. 13. Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, alle inhaltli- chen und abrechnungsrelevanten Änderungen der Projekte unverzüglich dem Amt für Stadt- entwicklung und Statistik schriftlich mitzuteilen. 14. Nachweis der Verwendung und Auszahlungsmodalitäten Für die Auszahlung der Zuwendung gilt das Erstattungspri nzip, d.h. der Zuwendungsemp- fänger oder die Zuwendungsempfängerin tritt finanziell in Vorle istung. Die Zuwendung wird nachträglich auf Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Auf begründeten Antrag kann dem Zuwendungsempfänger oder der Zuwendungsempfängerin vor Projektstart ein Abschlag in Höhe von 30% der Antragssumme, maximal jedoch 1.500 Euro, ausgezahlt werden. Der Verwendungsnachweis ist spätestens vier Wochen nach Beendigung der Maßnahme an das Amt für Stadtentwicklung und Statistik in schriftlicher und digitaler Form zu senden. Für Maßnahmen die Ende 2020 durchgeführt werden, muss der Verwendungsnachweis vier Wo- chen nach Beendigung der Maßnahme, spätestens aber bis zum 11.12.2020 dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik vorgelegt werden. Mit dem Nachweis müssen alle Vergabe -, Vertrags-, Auftrags-, Rechnungs- und Einnahmeunterlagen sowie Zahlungsnachweise (Kon- toauszüge, Quittungen) im Original zur Archivierung bei der S tadt Köln, Amt für Sta dtent- wicklung und Statistik eingereicht werden. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Sofern der Antragsteller oder die Antragstellerin eine Aufwandsentschädigung beantragt hat, ist für die geleistete Proj ektarbeitszeit ein Stunden-Tätigkeitsbericht vorzule- gen. Weiterhin ist die Einhaltung der Publizitätsvorschriften gem. Ziffer 16.1 durch entspr e- chende Vorlage der Veröffentlichungen beziehungsweise. durch Fotos nachzuweisen. In dem Sachbericht sind die Ve rwendung der Zuwendung sow ie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen und zwei bis drei aussagekräftige Fotos (die auch an die Stadt Köln zur weiteren Verwendung weitergegeben werden dürfen) des Projektes beizufügen. In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und voneinander getrennt entsprechend der Gliederung des Finanzplanes auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben enthalten. Aus dem Nachweis müssen Tag, Empfänger, Einzahler, Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein. Soweit die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach §15 Umsatzsteuergesetz besteht, dürfen nur die Entgelte (Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer abzgl. Vorsteuer) berücksichtigt werden. Die zu verwendenden Formulare sind im Internet abrufbar unter www.starke-veedel.koeln. Sofern im Rahmen des Projektes Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 500 € bis 4.999 € (ohne Umsatzsteuer) vergeben wurden, ist zudem spätestens im Zuge des Verwen- dungsnachweises nachzuweisen, dass in einem formlosen Verfahren bei mindestens drei Anbietern ein Angebot eingeholt wurde (siehe Punkt 11). Sind die nachgewiesenen Kosten geringer als die mit dem Bew illigungsbescheid anerkann- ten Kosten oder erhöhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Deckungsmittel hinzu, reduziert sich die Zuwendung entsprechend. Eine nachträgliche Erhöhung der Zuwendung bei Überschreitung der veranschlagten Kosten ist ausgeschlossen. Nach Überprüfung der Kosten - und Einnahmebelege und der zweckentsprechenden Ver- wendung der Mittel des Verfügungsfonds wird der sich daraus ergebende Zuschuss ausge- zahlt. Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die in den Belegen enthaltenen Angaben richtig sind, die Ausgaben notwendig waren und wirtschaftlich und sparsam verfahren wo r- den ist. 15. Prüfung der Verwendung Die Bewilligungsbehörde des Landes Nordrhein -Westfalen ist berechtigt, die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstigen Geschäftsunterlagen örtlich zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. In d iesem Fall muss durch den Zuwendungsempfänger Akteneinsicht gewährt werden und die Er teilung von Auskünften sichergestellt werden. 16. Erstattung der Zuwendung und Verzinsung Die Zuwendung ist unverzüglich zu erstatten, soweit ein Zuwendungsbescheid nach Verwal- tungsverfahrensrecht (insbesondere §§ 48, 49 VwVfG NRW) oder anderen Rechtsvorschrif- ten mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen oder sonst unwirk- sam wird. Der Erstattungsanspruch wird insbesondere festgestellt und geltend gemacht, wenn eine auflösende Bedingung eingetreten ist (z.B. nachträgliche Ermäßigung der Aus- gaben oder Änderung der Finanzierung), die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist, die Zuwendung nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird, Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt, insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig vorlegt sowie Mitteilungs- pflichten nach Ziffer 13 nicht rechtzeitig nachkommt. Zurückgeforderte Beträge sind vom Zeitpunkt der Auszahlung an bis zum Zeitpunkt der E r- stattung mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verzinsen (§ 49a Abs. 3 Satz 1 VwVfG NRW). 17. Besondere Nebenbestimmungen 17.1 Publizitätsvorschriften Bei der Erstellung von Medien zur Publizität (Internet, Broschüren, Faltblätter, Postkarten, Postern, Plakaten, Präsentationen, Hinweisschildern und ähnliches) i m Rahmen von Ma ß- nahmen, die mit Mitteln des Verfügungsfonds im Geltungsbereich des Gebietes „Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord, Keupstraße“ gefördert werden sind die Logos des Bundesm i- nisteriums des Innern für Bau und Heimat, der Städtebauförderung, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, der Stadt Köln sowie S tarke Veedel auf den öffen tlichkeitswirksamen Materialien zu platzieren. Die Vorlagen für die zu verwendenden Logos wer den von der Stadt Köln als Muster zur Verf ü- gung gestellt. 17.2 Geschlechtergerechtigkeit Alle Maßnahmen sind dem Ziel der Verwirklichung der Geschlechtergerecht igkeit verpflich- tet. Sie sollen daher so optimiert werden, dass sie sowohl die unterschiedlichen Ausgangs- bedingungen von Frauen und Männern als auch die unterschie dlichen Auswirkungen von Maßnahmen der Förderung auf beide Geschlechter in der Art berüc ksichtigen, dass U n- gleichbehandlungen aufgedeckt und abgebaut werden. 18. Gebiet der Teilräume Buchheim, Buchforst und Mülheim-Nord, Keupstraße Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt mit Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Mülheim in Kraft.
Anlage 2 Antragsformular VF
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Stadt Köln Starke Veedel - Starkes Köln Antrag auf Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Die Oberbürgermeisterin Amt für Stadtentwicklung und Statistik Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Telefon 0221 / 221-30809 Telefax 0221 / 221-28493 E-Mail starke.veedel@stadt-koeln.de Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds Antragstellerin oder Antragsteller (Gruppe, Verein, Einrichtung, Person) Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner Familienname Vorname Straße und Hausnummer Postleitzahl Telefonnummer Telefaxnummer E-Mail-Adresse Projekttitel Das Projekt ist eine (Bitte maximal zwei Möglichkeiten ankreuzen.) Maßnahme zur Aktivierung des Bewohnerengagements Maßnahme zur Stärkung der Gemeinschaft und der Nachbarschaft Maßnahme zur Stärkung der Eigenverantwortung und Selbsthilfe der im Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger Maßnahme zur Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Sozialraum Projektbeginn Projektende Seite 1 von 4 - Beschreibung des Projektes (sofern nötig, kann eine Anlage beigefügt werden) Welche Bewohnergruppen sollen besonders mit dem Projekt angesprochen werden? Was soll das Projekt für die Bewohnerinnen und Bewohner im Sozialraum erreichen? (Zum Beispiel Stärkung des Zusammenhaltes) Seite 2 von 4 Kosten des Projektes Art der Kosten bitte detailliert darstellen Kosten in Euro Summe der Kosten Einnahmen des Projektes Beiträge oder Spenden Eintrittsgelder oder sonstige Einnahmen Summe der Einnahmen Beantragter Zuschuss aus dem Verfügungsfonds (Differenz Kosten abzüglich Einnahmen, maximal 4999 Euro) Seite 3 von 4 Begründung zur Auszahlung eines Abschlags vor Projektbeginn Höhe des beantragten Abschlags Maximal 30 Prozent des beantragten Zuschusses, höchstens 1500 Euro. Kontoverbindung der Antragstellerin oder des Antragstellers Kontoinhaberin oder Kontoinhaber Familienname Vorname Geldinstitut IBAN BIC Die Antragstellerin oder der Antragsteller versichert mit der Unterschrift, dass die beantragte Maßnahme bedarfsgerecht und sinnvoll ist und vorrangige Finanzierungsmöglichkeiten aus anderen Quellen, zum Beispiel bezirks- oder sozialräumliche Mittel oder anderer Fördermittelgeber geprüft wurden. Weiterhin wird mit der Unterschrift bestätigt, dass die in diesem Antrag gemachten Angaben vollständig und richtig sind, einschließlich seiner Anlagen. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe, ihr zustimme und mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten einverstanden bin. Link zur Datenschutzerklärung Ort und Datum Ort und Datum Unterschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers Seite 4 von 4
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4369/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.01.2020
- Erstellt
- 16.12.2019 11:32