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V/0250/2016

Investitionen der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.

Vorlagen 09.05.2016

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 08.09.2016, TOP 3.3

2016_Vorlage_sozint_Anlage_1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

2016_Vorlage_sozint_Anlage_1

2063 Zeichen

Beschlussvorlage Nr. V/0250/2016, Anlage 1, Übersicht Zuschüsse zur Förderung sozial-integrativer Vereinsschwerpunkte 
 
Verein Maßnahme Antrag vom Kosten Kooperation Punkte 
Ausländ. 
Men-
schen 
Punkte 
Ju-
gend-
liche 
Punkte Frauen Punkte 
Menschen 
mit Be-
hinderung 
Punkte Seni-
oren 
Punk-
te 
Ge-
samt-
Punk-
te 
Zuschuss Bau-
kosten x Punk-
te ./. 100 
ARC  
Ausbau Sanitär-
anlagen, Sanie-
rung Bootssteg 
27.02.2015 45.000,00 € Schulen, Ver-
eine 4 X 1 X 1 X 1 Nein 0 X 1 8 3.600,00 € 
DJK SC 
Nienberge 
Energetische 
Sanierung 
MzwHalle, 1. BA 
28.02.2011 62.000,00 € 
KiTa, GS, 
Caritas, Ju-
gendhilfe 
6 Keine 
Angaben 0 X 1 X 1 X 1 X 1 10 
6.200,00 € 
5.000,00 € 
Sanierungen im 
Vereinsheim 29.02.2016 11.000,00 € 
KiTa, GS, 
Caritas, Ju-
gendhilfe 
6 Keine 
Angaben 0 X 1 X 1 X 1 X 1 10 1.100,00 € 
Hiltruper  
Segelclub 
Sanierungen 
im/am Segelheim 05.12.2014 17.500,00 € Keine Angaben 0 Keine 
Angaben 0 X 1 
Keine 
Anga-
ben 
0 Keine 
Angaben 0 
Keine 
Anga-
ben 
0 1 175,00 € 
Paddelsport 
Münster 
Sanierung Stütz-
mauer Außenge-
lände 
17.11.2015 4.000,00 € Universität 2 X 1 X 1 X 1 X 1 X 1 7 280,00 € 
Sanierung Stütz-
pfeiler Bootshaus 17.11.2015 1.000,00 € Universität 2 X 1 X 1 X 1 X 1 X 1 7 70,00 € 
Sanierung Park-
platz 18.08.2014 1.000,00 € Universität 2 X 1 X 1 X 1 X 1 X 1 7 70,00 € 
RFV Münster-
Sprakel 
Reitplatzsanie-
rung nach Wet-
terschaden 
15.09.2014 15.200,00 € Schulen, Lehr-
kräfte 2 X 1 X 1 X 1 X 1 X 1 7 1.064,00 € 
SC Gremmen-
dorf 
Reparatur Bereg-
nung Tennisanla-
ge  
22.10.2014 6.000,00 € 1 Kurs 2 Nein 0 nein 0 nein 0 X 1 nein 0 3 180,00 € 
SC Hansa Wetterschutz für 
Regatten 12.02.2015 4.000,00 € 
2 GS, 1 RS, 1 
Sozialer Ver-
band 
4 Keine 
Angaben 0 
Keine 
Anga-
ben 
0 
Keine 
Anga-
ben 
0 Keine 
Angaben 0 X 1 5 200,00 € 
Schwimm-
vereinigung 
Wärmepumpe, 
Dachsanierung 10.09.2014 144.000,00 € Schulen, Lehr-
kräfte 2 X 1 X 1 X 1 X 1 X 1 7 
10.080,00 € 
5.000,00 € 
Schwimm-
vereinigung 
Sanierung Türen 
Umkleidekabinen 10.09.2014 8.500,00 € Schulen, Lehr-
kräfte 2 X 1 X 1 X 1 X 1 X 1 7 595,00 €

Beschlussvorlage

17985 Zeichen

V/0250/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Investitionen der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. 
hier: Bewilligung von Zuschüssen zu Baukosten und sozial-integrativen Schwerpunkten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
01.09.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
01.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
06.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
06.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
06.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
08.09.2016 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschläge: 
 
I.  Sachentscheidung 
 
1. Der Sportausschuss bewilligt Sportförderung 2016 wie folgt  
1.1 349.000,00 € Zuschuss zur Baukostenförderung  
 Verein Maßnahme Antrag vom Kosten Zuschuss 
Bezirks- 
vertre-
tung 
1 ARC  
Hansestraße 
Ausbau Sanitäranlagen, 
Sanierung Bootssteg 27.02.2015 45.000,00 € 22.500,00 € Hiltrup 
2 ARTC/ 
TC Albachten 
Sturmschaden an Zaun 
und Wetterschutz 02.02.2015 800,00 € 400,00 € West 
3 DJK SC  
Nienberge 
Energetische Sanierung  
Mehrzweckhalle, 1. BA 28.02.2011 62.000,00 € 31.000,00 € West 
4 DJK SC  
Nienberge 
Sanierungen im Ver-
einsheim 29.02.2016 11.000,00 € 5.500,00 € West 
5 DJK SV  
Borussia 
Ausbau Bouleanlage um 
2 Bahnen 08.04.2014 3.500,00 € 1.750,00 € Mitte 
6 Hiltruper  
Segelclub 
Sanierungen im/am 
Segelheim 05.12.2014 17.500,00 € 8.750,00 € Hiltrup 
7 Marinejugend  
Münster 
Sanierungen im Ver-
einsheim 27.02.2015 20.000,00 € 10.000,00 € Südost 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0250/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Jany 
Ruf: 
492-5211 
E-Mail: 
Jany@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.06.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0250/2016 
 Verein Maßnahme Antrag vom Kosten Zuschuss 
Bezirks- 
vertre-
tung 
8 Paddelsport  
Münster 
Sanierung Stützmauer 
Außengelände 17.11.2015 4.000,00 € 2.000,00 € Ost 
9 Paddelsport  
Münster 
Sanierung Stützpfeiler 
Bootshaus 17.11.2015 1.000,00 € 500,00 € Ost 
10 Paddelsport  
Münster Sanierung Parkplatz 18.08.2014 1.000,00 € 500,00 € Ost 
11 RV St Georg Verlegung eigene Tele-
fonleitung 11.07.2014 3.000,00 € 1.500,00 € West 
12 RFV Münster- 
Sprakel 
Reitplatzsanierung nach 
Wetterschaden 15.09.2014 15.200,00 € 7.600,00 € Nord 
13 SC Hansa Winterlager, Schulungs-
raum, 2. Förderrate 10.01.2011 730.000,00 € 90.000,00 € Mitte 
14 SC Hansa Wetterschutz für Regat-
ten 12.02.2015 4.000,00 € 2.000,00 € Mitte 
15 SC  
Gremmendorf 
Reparatur Beregnung 
Tennisanlage 22.10.2014 6.000,00 € 3.000,00 € Südost 
16 SC Münster 08 Neubau Clubhaus 26.02.2015 1.050.000,00 
€ 525.000,00 € Mitte/Ost 
17 Schwimm- 
vereinigung 
Wärmepumpe, Dachsa-
nierung 10.09.2014 144.000,00 € 72.000,00 € Ost 
18 Schwimm- 
vereinigung 
Sanierung Türen Um-
kleidekabinen 10.09.2014 8.500,00 € 4.250,00 € Ost 
19 TC Handorf 
Sanierung Drainage, 
Tennisplatzberegnung, 
zwei Bauabschnitte  
15.12.20141
5.01.2015 59.300,00 € 29.650,00 € Ost 
20 THC Sanierung Hebeanlage 16.04.2014 7.200,00 € 3.600,00 € West 
 
1.2 17.334 € Zuschuss zur Förderung sozial-integrativer Vereinsschwerpunkte 
 Verein Maßnahme Antrag 
vom Kosten Prozent-
punkte 
Zuschuss: 
Baukosten x 
PPunkte ./. 
100 
1 ARC  
Hansestraße  
Ausbau Sanitäranlagen, 
Sanierung Bootssteg 27.02.2015 45.000,00 € 8 3.600,00 € 
2 DJK SC  
Nienberge 
Energetische Sanierung 
Mehrzweckhalle, 1. BA 28.02.2011 62.000,00 € 10 5.000,00 € 
3 DJK SC  
Nienberge 
Sanierungen im Ver-
einsheim 29.02.2016 11.000,00 € 10 1.100,00 € 
4 Hiltruper  
Segelclub 
Sanierungen im/am 
Segelheim 05.12.2014 17.500,00 € 1 175,00 € 
5 Paddelsport 
Münster 
Sanierung Stützmauer 
Außengelände 17.11.2015 4.000,00 € 7 280,00 € 
6 Paddelsport 
Münster 
Sanierung Stützpfeiler 
Bootshaus 17.11.2015 1.000,00 € 7 70,00 € 
7 
Paddelsport 
Münster Sanierung Parkplatz 18.08.2014 1.000,00 € 7 70,00 € 
8 
RFV Münster -
Sprakel  
Reitplatzsanierung nach 
Wetterschaden 15.09.2014 15.200,00 € 7 1.064,00 € 
9 SC  
Gremmendorf 
Reparatur Beregnung 
Tennisanlage 22.10.2014 6.000,00 € 3 180,00 €

- 3 - 
V/0250/2016 
 Verein Maßnahme Antrag 
vom Kosten Prozent-
punkte 
Zuschuss: 
Baukosten x 
PPunkte ./. 
100 
10 SC Hansa Wetterschutz für Regat-
ten 12.02.2015 4.000,00 € 5 200,00 € 
11 Schwimm-
vereinigung 
Wärmepumpe, Dachsa-
nierung 10.09.2014 144.000,00 €  7 5.000,00 € 
12 Schwimm-
vereinigung 
Sanierung Türen Um-
kleidekabinen 10.09.2014 8.500,00 € 7 595,00 € 
 
2. Der Sportausschuss lehnt den Förderantrag von ARTC/TC Albachten für eine SAT-
Anlage im Tennisheim ab. 
 
3. Der Sportausschuss vertagt die Entscheidung über die Förderanträge 
Verein Geplante Maßnahme Bezirks-
vertretung 
American Football-Club 
Münster Mammuts 
Footballplatz mit Funktionsgebäude, Oxford -
Baracks West 
Billardgesellschaft  
Münster Wetterschaden an Gebäude und Ausstattung Nord 
Cirrus Modellflugclub  Verlagerung der Vereinsanlage  Standort-
abhängig 
Coerder Bürgerschützen Wetterschaden Schießsporthalle Nord 
DJK GW Amelsbüren Photovoltaikanlage Tennisheim Hiltrup 
DLRG Photovoltaikanlage Vereinshaus Hiltrup 
ESV Münster Wetterschaden Hauptgebäude, Kegelhalle Hiltrup 
Segelclub Münster Krananlage Aaseeterrassen Mitte 
Schwarz-Weiß Münster Entwicklung Sportanlage Sonnenbergweg Hiltrup 
Sportschützen Hiltrup Ausbau Schießsportanlage Hiltrup 
TC Preußen Sanierung und Ausbau Tennisheim Hiltrup 
bis sie förderfähig bzw. die vorgestellten Maßnahmen umsetzungsreif geplant sind. 
 
4. Die Stadt Münster zahlt die nach Beschlusspunkt I.1 bewilligten Zuschüsse 
 
4.1 fristgemäß nach der Sportförderrichtlinie, ggf. über das Bewilligungsjahr hinaus, 
nach Vereinsanforderung und nachgewiesenem Baufortschritt. 
 
4.2 an DJK SC Nienberge, DJK SV Borussia, Paddelsport Münster, RV St. Georg, SC 
Gremmendorf, Schwimmvereinigung Münster unter dem Vorbehalt, ihre Gemein-
nützigkeit zu belegen bzw. an Hiltruper Segelclub und SC Münster 08 nach Vorlage 
eines Erbbaurechts- bzw. Pachtvertrags mit mindestens 25-jähriger Laufzeit in die 
Zukunft. 
 
4.3 an SC Münster 08 in Höhe von 525.000,00 €, im Jahr 2016  52.500,00 € und stellt 
die weiteren Mittel in Höhe von 472.500,00 € für die Folgejahre vorbehaltlich der 
Zustimmung des Rates zum Haushalt 2017 ff. in Aussicht.

- 4 - 
V/0250/2016 
5. Die Stadt Münster beabsichtigt, nach Abschluss der Baumaßnahmen und den Er-
gebnissen der Sportstättenbesichtigungsfahrt des Arbeitskreises „Sportstätten“ die 
gem. Beschlussvorschlag Nr. I.1 geförderten Sportstätten im Rahmen verfügbarer 
Haushaltsmittel mit Betriebskostenzuschüssen aus dem Sportetat zu fördern. 
 
6.  Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Arbeitskreis „Vereinseigene An-
lagen und Sportentwicklung“ und der Vorstand des Stadtsportbund Münster e. V. 
den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zustimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Kosten/Folgekosten 
 
Die Stadt Münster finanziert die Zuschüsse gem. Beschlussvorschlag I.1 ,  Ziffer 1. und 
Ziffer 2. wie folgt aus dem Teilergebnisplan 
 
 
 
 
Begründungen 
 
A. Vorbemerkung 
Die Stadt Münster fördert auf Antrag der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. 
Baumaßnahmen auf deren Sportanlagen. Die Vereinsanträge bearbeitet die Sportverwal-
tung. Zu den Fördervorschlägen der Sportverwaltung werden die Bezirksvertretungen an-
gehört. Der Sportausschuss entscheidet über die Zuschüsse. 
 
B. Die Anträge mit Bewertung 
Die Sportverwaltung prüfte die Vereinsanträge, die zum 28.02.2015 eingingen, auf Not-
wendigkeit, Dringlichkeit und Nachhaltigkeit der vorgestellten Baumaßnahmen. Bis auf den 
ARC und SC Münster 08 haben die Sportvereine für die Maßnahmen den förderungsun-
schädlichen vorzeitigen Baubeginn beantragt bzw. genehmigt bekommen. 
 
C. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.1.1: Baukostenzuschüsse 
Die Sportvereine sollen mit der Sportförderung der Stadt Münster Finanzierungssicherheit 
erhalten. Daher schlägt die Sportverwaltung für alle förderfähigen Maßnahmen 50 % Bau-
kostenzuschuss vor. Welche Zuschüsse die Sportvereine endgültig erhalten, hängt davon 
ab, welchen förderfähigen Aufwand die Sportverwaltung nach Bauende anerkennt. Ggf. legt 
sie nach der Schlussrechnung niedrigere Zuschüsse fest als der Sportausschuss beschloss. 
Belegen die Sportvereine unabweisbare förderfähige Mehrkosten, entwickelt die Sportver-
waltung dazu Entscheidungsvorschläge. 
 
2015 bewilligte der Sportausschuss SC Hansa Münster für den Neubau eines Winterlagers 
mit Schulungsraum 365.000,00 € Zuschuss mit der Option, davon 275.000,00 € im Jahr 
2015 zu finanzieren und 90.000,00 € für das Jahr 2016 in Aussicht zu stellen. Die Baumaß-
nahme läuft, Haushaltsmittel zur Finanzierung der 2. Rate stehen mit dem Haushalt 2016 
bereit. 
 
  Nr. Bezeichnung Etat  Betrag Bemerkungen 
Produkt-
gruppe 0801 Trans-
feraufwen-
dungen 
2016 
349.000 €  Baukostenzuschüsse 
Zeile 15  17.334 €  Zuschüsse zu sozial-integra-
tiven Vereinsschwerpunkten

- 5 - 
V/0250/2016 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.1.2: Zuschüsse für sozial-integrative 
Vereinsschwerpunkte 
Fördert die Stadt Münster die Baumaßnahmen von Sportvereinen aus dem Sportetat, un-
terstützt sie auch ihre nachgewiesenen sozial-integrativen Vereinsschwerpunkte. Für ihre 
förderfähigen Vereinsangebote erhalten die Sportvereine für 
- Kooperationen mit KiTa, Schule, Sozialeinrichtung  = 2 – 6 Prozentpunkte 
- Angebote für besondere Gruppen im Sport  = 1 – 5 Prozentpunkte 
- Kursangebote      = 1 - 3 Prozentpunkte. 
Je Antrag für eine geförderte Baumaßnahme sind bis zu 14 Prozentpunkte möglich. Der 
Höchstzuschuss beträgt 5.000,00 €.  
 
Die Förderung ihrer sozial-integrativen Schwerpunkte beantragten 7 der 14 Sportvereine, 
für deren Baumaßnahmen die Sportverwaltung unter Beschlussvorschlag Nr. I.1.1 einen 
Baukostenzuschuss vorschlägt. Die von der Sportverwaltung vorgeschlagene Förderung 
sozial-integrativer Vereinsschwerpunkte ergibt sich aus dem Verhältnis der Prozentpunkte 
für die sozial-integrativen Vereinsschwerpunkte zur förderfähigen Bausumme. Die Förde-
rung sozial-integrativer Vereinsschwerpunkte von DJK SC Nienberge in Zusammenhang mit 
der Förderung energetischer Sanierung in der Mehrzweckhalle liegt bei 6.200,00 €. Die 
Förderung der Schwimmvereinigung in Zusammenhang mit der Förderung von Wärme-
pumpe und Dachsanierung bei 10.080,00 €. Die Sportverwaltung schlägt wegen der För-
derobergrenze vor, jeweils 5.000,00 € Höchstzuschuss zu bewilligen. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.2: Antrag ablehnen 
ARTC/TC Albachten plant die Ersatzbeschaffung für die durch das Unwetter im Sommer 
2014 beschädigten SAT-Anlage auf dem Tennisheim. Die Anlage (ca. 550,00 € Aufwand für 
Beschaffung und Installation) dient nicht ursprünglich sportförderlichen Zwecken im Sinne 
der Richtlinie. Die Sportverwaltung schlägt vor, den Antrag abzulehnen. Sie hat mit dem 
Verein über den Beschlussvorschlag gesprochen. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.3: Antragsentscheidung vertagen  
Zurzeit sind von den fristgerecht für 2016 gestellten Zuschussanträgen 11 nicht prüffähig 
bzw. die Bauvorhaben sind unzureichend geplant, sodass die Sportverwaltung 2016 keinen 
Vorschlag zur Förderung entwickeln kann. Die Sportverwaltung schlägt vor, die Zuschuss-
entscheidung über die Anträge bis zur Konkretisierung zu vertagen. Über diesen Beschluss-
vorschlag hat die Sportverwaltung mit den Vereinen gesprochen. 
 
Unzureichende Planung bzw. fehlende geeignete Flächen 
Die AFC Münster Mammuts planen einen Footballplatz mit Funktionsgebäude auf dem Ge-
lände der Oxford-Baracks (Anträge vom 15.01. und 26.02.2016). Cirrus Münster sucht seit 
mehreren Jahren ein Gelände für seine Modellfluganlage mit Clubhaus. Der Segelclub 
Münster plant den Bau eines Krans an den Aaseeterrassen. Schwarz-Weiß Münster hat vor, 
die Sportanlage Sonnenbergweg zu entwickeln. Die Sportschützen Hiltrup beabsichtigen, 
ihre Schießsportanlage auszubauen. TC Preußen trägt vor, sein Tennisheim sanieren und 
ausbauen zu wollen. Für die Maßnahmen sind keine geeigneten Flächen gesichert bzw. die 
Pläne sind nicht ausreichend konkret oder die Vorhaben nicht vollständig förderfähig. 
 
Unvollständige Antragsunterlagen 
Die Billardgesellschaft Münster, die Coerder Bürgerschützen und der ESV Münster hatten 
nach dem Unwetter im Sommer 2014 Sanierungsaufwand. Für eine Förderung aus dem 
Sportetat müssen sie Antragsunterlagen ergänzen. Die Billardgesellschaft nutzt zudem 
mittlerweile anderweitig Vereinsräume bei Westfalia Kinderhaus.

- 6 - 
V/0250/2016 
Förderung regenerativer Energieprojekte 
DJK GW Amelsbüren (Tennisumkleide) und DLRG Münster (Bootshalle) beantragten Bau-
kostenzuschüsse für Photovoltaikanlagen auf ihren Vereinsgebäuden. Wegen der satzungs-
gemäßen Verwendung dieser Anlagen bzw. der damit ggf. erzielten Erlöse ist es nötig, dass 
die Stadt Münster eine Grundsatzentscheidung zur Sportförderung solcher Anlagen trifft, 
ehe die Sportverwaltung für die Vereinsanträge einen Entscheidungsvorschlag entwickelt. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.4: Zahlung bewilligter Zuschüsse 
Vereinsbau und städtische Fördermittel 
Für die Bauausführung und Zuschusszahlung gelten die Fristen der Sportförderrichtlinie. 
Die Sportvereine müssen die geförderten Baumaßnahmen ein Jahr nach der Beschlussfas-
sung starten und binnen vier Jahren beenden. Dem entsprechend fordern sie Zuschüsse 
von der Stadt Münster an. Bei Baubeginn zahlt die Sportverwaltung den Zuschuss für sozi-
al-integrative Vereinsschwerpunkte und eine Rate vom Baukostenzuschuss. Weitere Zah-
lungen erhalten die Sportvereine nach Anforderung und nachgewiesenem Baufortschritt. 
Die Schlusszahlung erfolgt nach Bauende und Prüfung der Vereinsbelege durch die Sport-
verwaltung. Sofern die Sportverwaltung wegen des Bauverlaufs Zuschüsse nicht im Bewilli-
gungsjahr zahlt, muss sie die Fördermittel für das Folgejahr sichern. Sie beantragt eine 
Ermächtigungsübertragung. Das Verfahren ist zwischen der Sport- und der Finanzverwal-
tung abgestimmt und wird jährlich umgesetzt.  
 
Zahlung unter Voraussetzungen 
Eine Fördervoraussetzung nach der Sportförderrichtlinie ist die amtlich anerkannte Ge-
meinnützigkeit der Sportvereine. Die Freistellungsbescheide der Finanzämter für DJK SC 
Nienberge, DJK SV Borussia, Paddelsport Münster, RV St. Georg, SC Gremmendorf, 
Schwimmvereinigung Münster sind nicht aktuell. Eine Fördervoraussetzung ist die mindes-
tens 25-jährige Sicherung der Flächen in die Zukunft, auf denen geförderte Sportstätten 
betrieben werden. Der Hiltruper Segelclub und SC Münster 08 führen Vertragsverhandlun-
gen mit dem Eigentümer ihrer Sportflächen. Da die betreffenden Vereinsbaumaßnahmen 
förderfähig sind und alle übrigen Fördervoraussetzungen vorliegen, schlägt die Sportver-
waltung vor, die Zuschüsse zu bewilligen, deren Auszahlung jedoch von der Vorlage des 
gültigen Finanzamtsbescheids und Erbbaurechts- bzw. Pachtvertrages abhängig zu ma-
chen. 
 
Zahlung in Raten 
SC Münster 08 plant den Neubau eines Vereinsheims nahe dem Sportzentrum Münster- 
Ost. 50 % Zuschuss zu 1.050.000,00 € geschätztem Aufwand sind 525.000,00 € und aus 
den verfügbaren Fördermitteln von 350.000,00 € für alle förderfähigen Baumaßnahmen 
nicht in einem Jahr zu finanzieren. Die Sportverwaltung schlägt vor, im Bewilligungsjahr 
von 50 % bewilligtem Zuschuss 10 % Anzahlung (52.500,00 €) zu finanzieren. Sie schlägt 
vor, die restlichen 472.500,00 € vom bewilligten Zuschuss dem Verein vorbehaltlich ver-
fügbarer Haushaltsmittel für die Jahre 2017 ff. in Aussicht zu stellen. 
 
Derlei Beschlüsse fasste der Sportausschuss in der Vergangenheit wiederholt aus finanziel-
len Gründen, zuletzt für das Haus des Sports von TV Wolbeck. Damit ist sichergestellt, dass 
die betroffenen Sportvereine eine Zuschussbewilligung entsprechend der Maßnahmendring-
lichkeit und anerkannten Baukosten über 50 % Zuschuss erhalten und der städtische Etat 
nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel belastet wird. Die Sportverwaltung hat SC 
Münster 08 über ihren Beschlussvorschlag und die Folgen für den Vereinsetat hingewiesen.

- 7 - 
V/0250/2016 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.5: Betriebskostenzuschüsse 
Die Stadt Münster fördert auf Vereinsantrag die Betriebskosten, die die Sportvereine für 
ihre Sportstätten haben, mit Pauschalbeträgen nach der Sportförderrichtlinie. Sind die 
Baumaßnahmen fachgerecht ausgeführt, für die die Sportverwaltung nach Beschlussvor-
schlag Ziffer I.1 Zuschüsse vorschlägt, soll auch der Sportstättenbetrieb gefördert werden. 
Grundlage dieser Förderung wird das Ergebnis der Sportstättenbesichtigungsfahrt des Ar-
beitskreises „Sportstätten“ sein. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.6.: Wahrung der Vereinsinteressen 
Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportent-
wicklung. Dafür arbeiten Sportverwaltung und Stadtsportbund Münster e. V. als Interes-
senvertretung der Münsteraner Sportvereine zusammen. Der „Arbeitskreis Vereinseigene 
Anlagen und Sportentwicklung“ und die Sportverwaltung stimmten die Beschlussvorschläge 
der Sportverwaltung am 25.05.2016 ab. Auch der SSB-Vorstand stimmt zu. 
 
Begründung zu Ziffer II: Finanzierung bewilligter Zuschüsse 
2016 stehen im Teilergebnisplan Produktgruppe 0801, Zeile 15 „Transferaufwendungen“ 
368.000 € bereit, 350.000,00 € für Vereinsinvestitionen (Baumaßnahmen) und 18.000,00 
€ für sozial-integrative Vereinsschwerpunkte.  
 
Durch den Beschlussvorschlag Nr. I.1.1 (Baukostenzuschüsse) werden 349.000,00 € aus-
gezahlt. Durch den Beschlussvorschlag Nr. I.1.2 (sozial-integrative Vereinsschwerpunkte) 
werden 17.334 € Fördermittel gebunden. Folgt der Sportausschuss diesen Beschlussvor-
schlägen der Sportverwaltung, verbleiben im Teilergebnisplan für eine spätere Förderung 
1.000,00 € für Baumaßnahmen und in Zusammenhang damit 666,00 € für sozial-
integrative Vereinsschwerpunkte. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlage 1: Übersicht Zuschüsse zur Förderung sozial-integrativer Vereinsschwerpunkte (Be-
schlussvorschlag Nr. I.1.2)

Beratungsverlauf (7)

16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.09.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.09.2016 Sportausschuss
TOP 3.3 Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hansestraße
  • Sonnenbergweg
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0250/2016
Typ
Vorlagen
Datum
09.05.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37