V/0250/2016
Investitionen der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2016_Vorlage_sozint_Anlage_1
2063 Zeichen
Beschlussvorlage Nr. V/0250/2016, Anlage 1, Übersicht Zuschüsse zur Förderung sozial-integrativer Vereinsschwerpunkte Verein Maßnahme Antrag vom Kosten Kooperation Punkte Ausländ. Men- schen Punkte Ju- gend- liche Punkte Frauen Punkte Menschen mit Be- hinderung Punkte Seni- oren Punk- te Ge- samt- Punk- te Zuschuss Bau- kosten x Punk- te ./. 100 ARC Ausbau Sanitär- anlagen, Sanie- rung Bootssteg 27.02.2015 45.000,00 € Schulen, Ver- eine 4 X 1 X 1 X 1 Nein 0 X 1 8 3.600,00 € DJK SC Nienberge Energetische Sanierung MzwHalle, 1. BA 28.02.2011 62.000,00 € KiTa, GS, Caritas, Ju- gendhilfe 6 Keine Angaben 0 X 1 X 1 X 1 X 1 10 6.200,00 € 5.000,00 € Sanierungen im Vereinsheim 29.02.2016 11.000,00 € KiTa, GS, Caritas, Ju- gendhilfe 6 Keine Angaben 0 X 1 X 1 X 1 X 1 10 1.100,00 € Hiltruper Segelclub Sanierungen im/am Segelheim 05.12.2014 17.500,00 € Keine Angaben 0 Keine Angaben 0 X 1 Keine Anga- ben 0 Keine Angaben 0 Keine Anga- ben 0 1 175,00 € Paddelsport Münster Sanierung Stütz- mauer Außenge- lände 17.11.2015 4.000,00 € Universität 2 X 1 X 1 X 1 X 1 X 1 7 280,00 € Sanierung Stütz- pfeiler Bootshaus 17.11.2015 1.000,00 € Universität 2 X 1 X 1 X 1 X 1 X 1 7 70,00 € Sanierung Park- platz 18.08.2014 1.000,00 € Universität 2 X 1 X 1 X 1 X 1 X 1 7 70,00 € RFV Münster- Sprakel Reitplatzsanie- rung nach Wet- terschaden 15.09.2014 15.200,00 € Schulen, Lehr- kräfte 2 X 1 X 1 X 1 X 1 X 1 7 1.064,00 € SC Gremmen- dorf Reparatur Bereg- nung Tennisanla- ge 22.10.2014 6.000,00 € 1 Kurs 2 Nein 0 nein 0 nein 0 X 1 nein 0 3 180,00 € SC Hansa Wetterschutz für Regatten 12.02.2015 4.000,00 € 2 GS, 1 RS, 1 Sozialer Ver- band 4 Keine Angaben 0 Keine Anga- ben 0 Keine Anga- ben 0 Keine Angaben 0 X 1 5 200,00 € Schwimm- vereinigung Wärmepumpe, Dachsanierung 10.09.2014 144.000,00 € Schulen, Lehr- kräfte 2 X 1 X 1 X 1 X 1 X 1 7 10.080,00 € 5.000,00 € Schwimm- vereinigung Sanierung Türen Umkleidekabinen 10.09.2014 8.500,00 € Schulen, Lehr- kräfte 2 X 1 X 1 X 1 X 1 X 1 7 595,00 €
Beschlussvorlage
17985 Zeichen
V/0250/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Investitionen der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. hier: Bewilligung von Zuschüssen zu Baukosten und sozial-integrativen Schwerpunkten Beratungsfolge 16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 01.09.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 01.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 06.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 06.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 06.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 08.09.2016 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschläge: I. Sachentscheidung 1. Der Sportausschuss bewilligt Sportförderung 2016 wie folgt 1.1 349.000,00 € Zuschuss zur Baukostenförderung Verein Maßnahme Antrag vom Kosten Zuschuss Bezirks- vertre- tung 1 ARC Hansestraße Ausbau Sanitäranlagen, Sanierung Bootssteg 27.02.2015 45.000,00 € 22.500,00 € Hiltrup 2 ARTC/ TC Albachten Sturmschaden an Zaun und Wetterschutz 02.02.2015 800,00 € 400,00 € West 3 DJK SC Nienberge Energetische Sanierung Mehrzweckhalle, 1. BA 28.02.2011 62.000,00 € 31.000,00 € West 4 DJK SC Nienberge Sanierungen im Ver- einsheim 29.02.2016 11.000,00 € 5.500,00 € West 5 DJK SV Borussia Ausbau Bouleanlage um 2 Bahnen 08.04.2014 3.500,00 € 1.750,00 € Mitte 6 Hiltruper Segelclub Sanierungen im/am Segelheim 05.12.2014 17.500,00 € 8.750,00 € Hiltrup 7 Marinejugend Münster Sanierungen im Ver- einsheim 27.02.2015 20.000,00 € 10.000,00 € Südost Vorlagen-Nr.: V/0250/2016 Auskunft erteilt: Frau Jany Ruf: 492-5211 E-Mail: Jany@stadt-muenster.de Datum: 06.06.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0250/2016 Verein Maßnahme Antrag vom Kosten Zuschuss Bezirks- vertre- tung 8 Paddelsport Münster Sanierung Stützmauer Außengelände 17.11.2015 4.000,00 € 2.000,00 € Ost 9 Paddelsport Münster Sanierung Stützpfeiler Bootshaus 17.11.2015 1.000,00 € 500,00 € Ost 10 Paddelsport Münster Sanierung Parkplatz 18.08.2014 1.000,00 € 500,00 € Ost 11 RV St Georg Verlegung eigene Tele- fonleitung 11.07.2014 3.000,00 € 1.500,00 € West 12 RFV Münster- Sprakel Reitplatzsanierung nach Wetterschaden 15.09.2014 15.200,00 € 7.600,00 € Nord 13 SC Hansa Winterlager, Schulungs- raum, 2. Förderrate 10.01.2011 730.000,00 € 90.000,00 € Mitte 14 SC Hansa Wetterschutz für Regat- ten 12.02.2015 4.000,00 € 2.000,00 € Mitte 15 SC Gremmendorf Reparatur Beregnung Tennisanlage 22.10.2014 6.000,00 € 3.000,00 € Südost 16 SC Münster 08 Neubau Clubhaus 26.02.2015 1.050.000,00 € 525.000,00 € Mitte/Ost 17 Schwimm- vereinigung Wärmepumpe, Dachsa- nierung 10.09.2014 144.000,00 € 72.000,00 € Ost 18 Schwimm- vereinigung Sanierung Türen Um- kleidekabinen 10.09.2014 8.500,00 € 4.250,00 € Ost 19 TC Handorf Sanierung Drainage, Tennisplatzberegnung, zwei Bauabschnitte 15.12.20141 5.01.2015 59.300,00 € 29.650,00 € Ost 20 THC Sanierung Hebeanlage 16.04.2014 7.200,00 € 3.600,00 € West 1.2 17.334 € Zuschuss zur Förderung sozial-integrativer Vereinsschwerpunkte Verein Maßnahme Antrag vom Kosten Prozent- punkte Zuschuss: Baukosten x PPunkte ./. 100 1 ARC Hansestraße Ausbau Sanitäranlagen, Sanierung Bootssteg 27.02.2015 45.000,00 € 8 3.600,00 € 2 DJK SC Nienberge Energetische Sanierung Mehrzweckhalle, 1. BA 28.02.2011 62.000,00 € 10 5.000,00 € 3 DJK SC Nienberge Sanierungen im Ver- einsheim 29.02.2016 11.000,00 € 10 1.100,00 € 4 Hiltruper Segelclub Sanierungen im/am Segelheim 05.12.2014 17.500,00 € 1 175,00 € 5 Paddelsport Münster Sanierung Stützmauer Außengelände 17.11.2015 4.000,00 € 7 280,00 € 6 Paddelsport Münster Sanierung Stützpfeiler Bootshaus 17.11.2015 1.000,00 € 7 70,00 € 7 Paddelsport Münster Sanierung Parkplatz 18.08.2014 1.000,00 € 7 70,00 € 8 RFV Münster - Sprakel Reitplatzsanierung nach Wetterschaden 15.09.2014 15.200,00 € 7 1.064,00 € 9 SC Gremmendorf Reparatur Beregnung Tennisanlage 22.10.2014 6.000,00 € 3 180,00 € - 3 - V/0250/2016 Verein Maßnahme Antrag vom Kosten Prozent- punkte Zuschuss: Baukosten x PPunkte ./. 100 10 SC Hansa Wetterschutz für Regat- ten 12.02.2015 4.000,00 € 5 200,00 € 11 Schwimm- vereinigung Wärmepumpe, Dachsa- nierung 10.09.2014 144.000,00 € 7 5.000,00 € 12 Schwimm- vereinigung Sanierung Türen Um- kleidekabinen 10.09.2014 8.500,00 € 7 595,00 € 2. Der Sportausschuss lehnt den Förderantrag von ARTC/TC Albachten für eine SAT- Anlage im Tennisheim ab. 3. Der Sportausschuss vertagt die Entscheidung über die Förderanträge Verein Geplante Maßnahme Bezirks- vertretung American Football-Club Münster Mammuts Footballplatz mit Funktionsgebäude, Oxford - Baracks West Billardgesellschaft Münster Wetterschaden an Gebäude und Ausstattung Nord Cirrus Modellflugclub Verlagerung der Vereinsanlage Standort- abhängig Coerder Bürgerschützen Wetterschaden Schießsporthalle Nord DJK GW Amelsbüren Photovoltaikanlage Tennisheim Hiltrup DLRG Photovoltaikanlage Vereinshaus Hiltrup ESV Münster Wetterschaden Hauptgebäude, Kegelhalle Hiltrup Segelclub Münster Krananlage Aaseeterrassen Mitte Schwarz-Weiß Münster Entwicklung Sportanlage Sonnenbergweg Hiltrup Sportschützen Hiltrup Ausbau Schießsportanlage Hiltrup TC Preußen Sanierung und Ausbau Tennisheim Hiltrup bis sie förderfähig bzw. die vorgestellten Maßnahmen umsetzungsreif geplant sind. 4. Die Stadt Münster zahlt die nach Beschlusspunkt I.1 bewilligten Zuschüsse 4.1 fristgemäß nach der Sportförderrichtlinie, ggf. über das Bewilligungsjahr hinaus, nach Vereinsanforderung und nachgewiesenem Baufortschritt. 4.2 an DJK SC Nienberge, DJK SV Borussia, Paddelsport Münster, RV St. Georg, SC Gremmendorf, Schwimmvereinigung Münster unter dem Vorbehalt, ihre Gemein- nützigkeit zu belegen bzw. an Hiltruper Segelclub und SC Münster 08 nach Vorlage eines Erbbaurechts- bzw. Pachtvertrags mit mindestens 25-jähriger Laufzeit in die Zukunft. 4.3 an SC Münster 08 in Höhe von 525.000,00 €, im Jahr 2016 52.500,00 € und stellt die weiteren Mittel in Höhe von 472.500,00 € für die Folgejahre vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zum Haushalt 2017 ff. in Aussicht. - 4 - V/0250/2016 5. Die Stadt Münster beabsichtigt, nach Abschluss der Baumaßnahmen und den Er- gebnissen der Sportstättenbesichtigungsfahrt des Arbeitskreises „Sportstätten“ die gem. Beschlussvorschlag Nr. I.1 geförderten Sportstätten im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel mit Betriebskostenzuschüssen aus dem Sportetat zu fördern. 6. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Arbeitskreis „Vereinseigene An- lagen und Sportentwicklung“ und der Vorstand des Stadtsportbund Münster e. V. den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zustimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Kosten/Folgekosten Die Stadt Münster finanziert die Zuschüsse gem. Beschlussvorschlag I.1 , Ziffer 1. und Ziffer 2. wie folgt aus dem Teilergebnisplan Begründungen A. Vorbemerkung Die Stadt Münster fördert auf Antrag der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. Baumaßnahmen auf deren Sportanlagen. Die Vereinsanträge bearbeitet die Sportverwal- tung. Zu den Fördervorschlägen der Sportverwaltung werden die Bezirksvertretungen an- gehört. Der Sportausschuss entscheidet über die Zuschüsse. B. Die Anträge mit Bewertung Die Sportverwaltung prüfte die Vereinsanträge, die zum 28.02.2015 eingingen, auf Not- wendigkeit, Dringlichkeit und Nachhaltigkeit der vorgestellten Baumaßnahmen. Bis auf den ARC und SC Münster 08 haben die Sportvereine für die Maßnahmen den förderungsun- schädlichen vorzeitigen Baubeginn beantragt bzw. genehmigt bekommen. C. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.1.1: Baukostenzuschüsse Die Sportvereine sollen mit der Sportförderung der Stadt Münster Finanzierungssicherheit erhalten. Daher schlägt die Sportverwaltung für alle förderfähigen Maßnahmen 50 % Bau- kostenzuschuss vor. Welche Zuschüsse die Sportvereine endgültig erhalten, hängt davon ab, welchen förderfähigen Aufwand die Sportverwaltung nach Bauende anerkennt. Ggf. legt sie nach der Schlussrechnung niedrigere Zuschüsse fest als der Sportausschuss beschloss. Belegen die Sportvereine unabweisbare förderfähige Mehrkosten, entwickelt die Sportver- waltung dazu Entscheidungsvorschläge. 2015 bewilligte der Sportausschuss SC Hansa Münster für den Neubau eines Winterlagers mit Schulungsraum 365.000,00 € Zuschuss mit der Option, davon 275.000,00 € im Jahr 2015 zu finanzieren und 90.000,00 € für das Jahr 2016 in Aussicht zu stellen. Die Baumaß- nahme läuft, Haushaltsmittel zur Finanzierung der 2. Rate stehen mit dem Haushalt 2016 bereit. Nr. Bezeichnung Etat Betrag Bemerkungen Produkt- gruppe 0801 Trans- feraufwen- dungen 2016 349.000 € Baukostenzuschüsse Zeile 15 17.334 € Zuschüsse zu sozial-integra- tiven Vereinsschwerpunkten - 5 - V/0250/2016 Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.1.2: Zuschüsse für sozial-integrative Vereinsschwerpunkte Fördert die Stadt Münster die Baumaßnahmen von Sportvereinen aus dem Sportetat, un- terstützt sie auch ihre nachgewiesenen sozial-integrativen Vereinsschwerpunkte. Für ihre förderfähigen Vereinsangebote erhalten die Sportvereine für - Kooperationen mit KiTa, Schule, Sozialeinrichtung = 2 – 6 Prozentpunkte - Angebote für besondere Gruppen im Sport = 1 – 5 Prozentpunkte - Kursangebote = 1 - 3 Prozentpunkte. Je Antrag für eine geförderte Baumaßnahme sind bis zu 14 Prozentpunkte möglich. Der Höchstzuschuss beträgt 5.000,00 €. Die Förderung ihrer sozial-integrativen Schwerpunkte beantragten 7 der 14 Sportvereine, für deren Baumaßnahmen die Sportverwaltung unter Beschlussvorschlag Nr. I.1.1 einen Baukostenzuschuss vorschlägt. Die von der Sportverwaltung vorgeschlagene Förderung sozial-integrativer Vereinsschwerpunkte ergibt sich aus dem Verhältnis der Prozentpunkte für die sozial-integrativen Vereinsschwerpunkte zur förderfähigen Bausumme. Die Förde- rung sozial-integrativer Vereinsschwerpunkte von DJK SC Nienberge in Zusammenhang mit der Förderung energetischer Sanierung in der Mehrzweckhalle liegt bei 6.200,00 €. Die Förderung der Schwimmvereinigung in Zusammenhang mit der Förderung von Wärme- pumpe und Dachsanierung bei 10.080,00 €. Die Sportverwaltung schlägt wegen der För- derobergrenze vor, jeweils 5.000,00 € Höchstzuschuss zu bewilligen. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.2: Antrag ablehnen ARTC/TC Albachten plant die Ersatzbeschaffung für die durch das Unwetter im Sommer 2014 beschädigten SAT-Anlage auf dem Tennisheim. Die Anlage (ca. 550,00 € Aufwand für Beschaffung und Installation) dient nicht ursprünglich sportförderlichen Zwecken im Sinne der Richtlinie. Die Sportverwaltung schlägt vor, den Antrag abzulehnen. Sie hat mit dem Verein über den Beschlussvorschlag gesprochen. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.3: Antragsentscheidung vertagen Zurzeit sind von den fristgerecht für 2016 gestellten Zuschussanträgen 11 nicht prüffähig bzw. die Bauvorhaben sind unzureichend geplant, sodass die Sportverwaltung 2016 keinen Vorschlag zur Förderung entwickeln kann. Die Sportverwaltung schlägt vor, die Zuschuss- entscheidung über die Anträge bis zur Konkretisierung zu vertagen. Über diesen Beschluss- vorschlag hat die Sportverwaltung mit den Vereinen gesprochen. Unzureichende Planung bzw. fehlende geeignete Flächen Die AFC Münster Mammuts planen einen Footballplatz mit Funktionsgebäude auf dem Ge- lände der Oxford-Baracks (Anträge vom 15.01. und 26.02.2016). Cirrus Münster sucht seit mehreren Jahren ein Gelände für seine Modellfluganlage mit Clubhaus. Der Segelclub Münster plant den Bau eines Krans an den Aaseeterrassen. Schwarz-Weiß Münster hat vor, die Sportanlage Sonnenbergweg zu entwickeln. Die Sportschützen Hiltrup beabsichtigen, ihre Schießsportanlage auszubauen. TC Preußen trägt vor, sein Tennisheim sanieren und ausbauen zu wollen. Für die Maßnahmen sind keine geeigneten Flächen gesichert bzw. die Pläne sind nicht ausreichend konkret oder die Vorhaben nicht vollständig förderfähig. Unvollständige Antragsunterlagen Die Billardgesellschaft Münster, die Coerder Bürgerschützen und der ESV Münster hatten nach dem Unwetter im Sommer 2014 Sanierungsaufwand. Für eine Förderung aus dem Sportetat müssen sie Antragsunterlagen ergänzen. Die Billardgesellschaft nutzt zudem mittlerweile anderweitig Vereinsräume bei Westfalia Kinderhaus. - 6 - V/0250/2016 Förderung regenerativer Energieprojekte DJK GW Amelsbüren (Tennisumkleide) und DLRG Münster (Bootshalle) beantragten Bau- kostenzuschüsse für Photovoltaikanlagen auf ihren Vereinsgebäuden. Wegen der satzungs- gemäßen Verwendung dieser Anlagen bzw. der damit ggf. erzielten Erlöse ist es nötig, dass die Stadt Münster eine Grundsatzentscheidung zur Sportförderung solcher Anlagen trifft, ehe die Sportverwaltung für die Vereinsanträge einen Entscheidungsvorschlag entwickelt. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.4: Zahlung bewilligter Zuschüsse Vereinsbau und städtische Fördermittel Für die Bauausführung und Zuschusszahlung gelten die Fristen der Sportförderrichtlinie. Die Sportvereine müssen die geförderten Baumaßnahmen ein Jahr nach der Beschlussfas- sung starten und binnen vier Jahren beenden. Dem entsprechend fordern sie Zuschüsse von der Stadt Münster an. Bei Baubeginn zahlt die Sportverwaltung den Zuschuss für sozi- al-integrative Vereinsschwerpunkte und eine Rate vom Baukostenzuschuss. Weitere Zah- lungen erhalten die Sportvereine nach Anforderung und nachgewiesenem Baufortschritt. Die Schlusszahlung erfolgt nach Bauende und Prüfung der Vereinsbelege durch die Sport- verwaltung. Sofern die Sportverwaltung wegen des Bauverlaufs Zuschüsse nicht im Bewilli- gungsjahr zahlt, muss sie die Fördermittel für das Folgejahr sichern. Sie beantragt eine Ermächtigungsübertragung. Das Verfahren ist zwischen der Sport- und der Finanzverwal- tung abgestimmt und wird jährlich umgesetzt. Zahlung unter Voraussetzungen Eine Fördervoraussetzung nach der Sportförderrichtlinie ist die amtlich anerkannte Ge- meinnützigkeit der Sportvereine. Die Freistellungsbescheide der Finanzämter für DJK SC Nienberge, DJK SV Borussia, Paddelsport Münster, RV St. Georg, SC Gremmendorf, Schwimmvereinigung Münster sind nicht aktuell. Eine Fördervoraussetzung ist die mindes- tens 25-jährige Sicherung der Flächen in die Zukunft, auf denen geförderte Sportstätten betrieben werden. Der Hiltruper Segelclub und SC Münster 08 führen Vertragsverhandlun- gen mit dem Eigentümer ihrer Sportflächen. Da die betreffenden Vereinsbaumaßnahmen förderfähig sind und alle übrigen Fördervoraussetzungen vorliegen, schlägt die Sportver- waltung vor, die Zuschüsse zu bewilligen, deren Auszahlung jedoch von der Vorlage des gültigen Finanzamtsbescheids und Erbbaurechts- bzw. Pachtvertrages abhängig zu ma- chen. Zahlung in Raten SC Münster 08 plant den Neubau eines Vereinsheims nahe dem Sportzentrum Münster- Ost. 50 % Zuschuss zu 1.050.000,00 € geschätztem Aufwand sind 525.000,00 € und aus den verfügbaren Fördermitteln von 350.000,00 € für alle förderfähigen Baumaßnahmen nicht in einem Jahr zu finanzieren. Die Sportverwaltung schlägt vor, im Bewilligungsjahr von 50 % bewilligtem Zuschuss 10 % Anzahlung (52.500,00 €) zu finanzieren. Sie schlägt vor, die restlichen 472.500,00 € vom bewilligten Zuschuss dem Verein vorbehaltlich ver- fügbarer Haushaltsmittel für die Jahre 2017 ff. in Aussicht zu stellen. Derlei Beschlüsse fasste der Sportausschuss in der Vergangenheit wiederholt aus finanziel- len Gründen, zuletzt für das Haus des Sports von TV Wolbeck. Damit ist sichergestellt, dass die betroffenen Sportvereine eine Zuschussbewilligung entsprechend der Maßnahmendring- lichkeit und anerkannten Baukosten über 50 % Zuschuss erhalten und der städtische Etat nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel belastet wird. Die Sportverwaltung hat SC Münster 08 über ihren Beschlussvorschlag und die Folgen für den Vereinsetat hingewiesen. - 7 - V/0250/2016 Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.5: Betriebskostenzuschüsse Die Stadt Münster fördert auf Vereinsantrag die Betriebskosten, die die Sportvereine für ihre Sportstätten haben, mit Pauschalbeträgen nach der Sportförderrichtlinie. Sind die Baumaßnahmen fachgerecht ausgeführt, für die die Sportverwaltung nach Beschlussvor- schlag Ziffer I.1 Zuschüsse vorschlägt, soll auch der Sportstättenbetrieb gefördert werden. Grundlage dieser Förderung wird das Ergebnis der Sportstättenbesichtigungsfahrt des Ar- beitskreises „Sportstätten“ sein. Begründung zu Beschlussvorschlag Nr. I.6.: Wahrung der Vereinsinteressen Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportent- wicklung. Dafür arbeiten Sportverwaltung und Stadtsportbund Münster e. V. als Interes- senvertretung der Münsteraner Sportvereine zusammen. Der „Arbeitskreis Vereinseigene Anlagen und Sportentwicklung“ und die Sportverwaltung stimmten die Beschlussvorschläge der Sportverwaltung am 25.05.2016 ab. Auch der SSB-Vorstand stimmt zu. Begründung zu Ziffer II: Finanzierung bewilligter Zuschüsse 2016 stehen im Teilergebnisplan Produktgruppe 0801, Zeile 15 „Transferaufwendungen“ 368.000 € bereit, 350.000,00 € für Vereinsinvestitionen (Baumaßnahmen) und 18.000,00 € für sozial-integrative Vereinsschwerpunkte. Durch den Beschlussvorschlag Nr. I.1.1 (Baukostenzuschüsse) werden 349.000,00 € aus- gezahlt. Durch den Beschlussvorschlag Nr. I.1.2 (sozial-integrative Vereinsschwerpunkte) werden 17.334 € Fördermittel gebunden. Folgt der Sportausschuss diesen Beschlussvor- schlägen der Sportverwaltung, verbleiben im Teilergebnisplan für eine spätere Förderung 1.000,00 € für Baumaßnahmen und in Zusammenhang damit 666,00 € für sozial- integrative Vereinsschwerpunkte. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlage 1: Übersicht Zuschüsse zur Förderung sozial-integrativer Vereinsschwerpunkte (Be- schlussvorschlag Nr. I.1.2)
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Hansestraße
- Sonnenbergweg
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0250/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.05.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37