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2617/2018

Organisation der Bürgerbeteiligung zur Ost-West-Achse

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 14.08.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 11.09.2018, TOP 6.7

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

11511 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/664/1 
664/1 
Vorlagen-Nummer 14.08.2018 
 2617/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 11.09.2018 
 
Organisation der Bürgerbeteiligung zur Ost-West-Achse 
hier: Anfrage der Fraktion Die Linke in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, 
TOP 5.2.3 
Frage 1: 
„Nach welchem Regelwerk gestaltet die Verwaltung Bürgerbeteiligungsverfahren? Falls es kein Re-
gelwerk gibt, sondern fallweise vorgegangen wird: Wie werden von Fall zu Fall die Formen der Bür-
gerbeteiligung festgelegt und nach welchen Grundsätzen geschieht diese Festlegung?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Stadt Köln hat einen Leitlinienprozess für die Bürgerbeteiligung gestartet und ein Arbeitsgremium 
Bürgerbeteiligung eingerichtet, das aus Vertreterinnen und Vertretern der Politik, der Verwaltung und 
der Bürgerschaft besteht. Grundlage hierfür war ein Beschluss des Stadtrates vom 12. Mai 2015. 
 
Mit den Leitlinien will die Stadt Köln sich transparente Regeln für alle künftigen Beteiligungsverfahren 
geben – damit Politik, Verwaltung und Bürgerschaft wissen, wie und in welcher Form Beteiligung 
möglich ist, was mit den Ergebnissen geschieht und wie über die Entscheidung informiert wird. In 
einem solchen verbindlichen Regelwerk für Bürgerbeteiligung werden feste Abläufe, Rechte, Pflichten 
und Zuständigkeiten festgelegt, die dann bei allen Verfahren in Köln gelten und auf die sich alle Sei-
ten verlassen können.  
 
Da der Leitlinienprozess noch nicht abgeschlossen ist, wird zurzeit im Einzelfall entschieden, in wel-
cher Form und mit welchem Umfang die Bürgerbeteiligung stattfinden soll. Hierbei wird auf die Erfah-
rungen aus dem Leitlinienprozess und aus abgeschlossenen oder laufenden Maßnahmen zurückge-
griffen. 
 
Das übergreifende Ziel des Bürgerbeteiligungsprozesses im Projekt Ost-West Achse lautet: Die zu 
treffende Entscheidung zugunsten einer Vorzugsvariante soll breit verstanden und getragen werden.  
 
Hierzu gilt es folgende Unterziele zu erreichen: 
 
 Transparenz: Die Bevölkerung ist informiert; es gibt glaubwürdige und verständliche Informatio-
nen.  
 Klarheit: Die Kriterien, nach denen die Varianten verglichen und bewertet werden, sind klar. 
Ebenso jeweilige Vor- und Nachteile.  
 Dialog: Die Menschen tauschen Argumente offen und fair aus. Die verschiedenen Interessen-
gruppen haben sich eingebracht und verstehen die Verschiedenartigkeit der Perspektiven.  
 Respekt: Auch wenn Menschen bei ihrer Meinung bleiben, verstehen und respektieren sie doch 
die „andere Seite“.  
 
Dieser Bürgerbeteiligungsprozess hat den Charakter einer Konsultation der Bürgerinnen und Bürger

2 
 
als Expertinnen und Experten ihrer Lebenswirklichkeit vor Ort und geht damit über eine Information 
(z.B. Flyer, Presseartikel) und den Dialog (z. B. Podiumsdiskussion, Gespräche in der Stadtbahn) 
deutlich hinaus. 
 
 
Verfahrensablauf : 
 
 
 
Ziel der Bürgerbeteiligung ist es, allen relevanten Nutzerinnen und Nutzern und der Betroffenen der 
Ost-West-Achse, mit ihrem Expertenwissen innerhalb des Planungsprozesses Gehör zu verschaffen: 
 
 Den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Anrainerinnen und Anrainern. 
 Den Nutzerinnen und Nutzern des Individualverkehrs. 
 Den Nutzerinnen und Nutzern des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). 
 
Sie alle sollten die Möglichkeit erhalten, ihre Anforderungen, Wünsche und Ziele zu äußern, um eine 
Berücksichtigung bei der weiteren Planung zu gewährleisten. Alle wichtigen Erkenntnisse sollten ge-
sammelt werden, um darauf aufbauend eine Variantenempfehlung zu formulieren. 
 
Zu jeder Perspektive gab es zwei aufeinander aufbauende Veranstaltungen mit dem identischen Teil-
nehmerkreis. Insgesamt arbeiteten die Teilnehmenden jeweils an zwei Terminen für jeweils sechs 
Stunden. Zunächst wurde mit einer Expedition eine Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustands 
an den relevanten Orten entlang des Kernbereiches der Ost-West-Achse über der Erde an der Straße 
und auf den Plätzen, unter der Erde in den U-Bahn-Stationen sowie in den Verkehrsmitteln Stadt-
bahn, Bus und Auto gemacht. In einem zweiten Teil wurden auf der Basis der Bestandsaufnahme und 
einer Sammlung und Diskussion vorhandener Stärken und Schwächen Bewertungen der fünf Pla-
nungsvarianten aus den jeweiligen Perspektiven (Individualverkehr, Anwohner & Anrainer, ÖPNV-
Nutzer) formuliert. Diese Konsultationsformate wurden im April und Mai 2018 durchgeführt.  
 
 
 
Bei der abschließenden Auswertungskonferenz wurden die Ergebnisse der Konsultationsgruppen 
präsentiert, diskutiert und eine Resonanz auf die Variantenempfehlungen und die jeweiligen Argu-
mente eingeholt.

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Frage 2: 
„Auf welche Weise wurden die Kölnerinnen und Kölner über die Bürgerbeteiligung zur Ost- West- 
Achse informiert? Gab es eine besondere Ansprache für die definierten Gruppen Anwohner/ Anlieger, 
ÖPNV-Nutzer und Individualverkehr?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Um dem Projekt "Ausbau der Ost-West-Achse" ein Gesicht zu geben und um die Kölner Öffentlichkeit 
auf den Bürgerbeteiligungsprozess aufmerksam zu machen, wurde durch die beauftragte Agentur 
eine Kommunikationsstrategie entwickelt, die über eine reine Information deutlich hinausging. Denn 
die Aufgabe war, auch die sogenannte schweigende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger zu aktivie-
ren und zur Mitarbeit zu mobilisieren. 
Zum Kampagnenauftakt Anfang März 2018 stand das Auftakt Dialog-Forum im Mittelpunkt der Kom-
munikation. Produziert wurden 
 
 ein 9 x 4 Meter großer "Teppich", um die Ost-West-Achse begehbar zu machen, 
 über 800 Plakate, 
 10.000 Flyer, die u. a. in den Stadtbahnen ausgelegt wurden sowie 
 28.000 Flyer, die per Postwurfsendung an die Anwohnenden sowie Anrainerinnen und Anrai-
ner verteilt wurden, 
 Stellwände für die an mehreren Tagen auf dem Neumarkt stehende Info-Stadtbahn. 
 
Weiterhin gab es zu diesem Zeitraum folgende Kommunikationsmaßnahmen: 
 Pressekonferenz am 5. März 2018, 
 Info-Stadtbahn am Neumarkt am 09. und 10. März 2018, 
 dynamische Fahrgast-Information an den Haltestellen, 
 KVB-Newsletter an 3.000 Kunden, 
 Facebook, Twitter, Blogartikel, 
 Website www.stadt-koeln.de/ost-west-achse, 
 Zeitungsbeilage KölnTakt, 
 Pressemitteilungen. 
 
Für den zweiten Kampagnenteil zur Bewerbung der Auswertungskonferenz im Juni 2018 wurden pro-
duziert: 
 über 800 Plakate, 
 22.000 Flyer, die u. a. in den Stadtbahnen ausgelegt wurden sowie 
 28.000 Flyer, die per Postwurfsendung an die Anwohnenden sowie Anrainerinnen und Anrai-
ner verteilt wurden. 
 
Auch zu dieser Veranstaltung gab es begleitende Kommunikationsmaßnahmen: 
 Info-Stadtbahn am Neumarkt am 15. und 16. sowie 22. und 23. Juni 2018, 
 dynamische Fahrgast-Information an den Haltestellen, 
 KVB-Newsletter an 3.000 Kunden, 
 Facebook, Twitter, Blogartikel, 
 Website www.stadt-koeln.de/ost-west-achse, 
 Pressemitteilungen. 
 
Pressespiegel und FAQs: 
Der Bürgerbeteiligungsprozess und die anstehende politische Entscheidung sorgten für Berichterstat-
tungen in allen großen Kölner Tageszeitungen, im Radio und im WDR sowie in den sozialen Medien. 
 
 
Frage 3: 
„Bei der Auftaktveranstaltung der Bürgerbeteiligung zur Ost- West- Achse am 17.03. hielten auf dem 
Podium die erklärten Befürworter eines Tunnelbaus, Verkehrsdezernentin Blome und KVB-Chef 
Fenske jeweils 20-minütige Vorträge mit klarer Stellungnahme pro Tunnel. Auf dem Podium kam da-

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gegen kein Befürworter einer oberirdischen Lösung zu Wort. 
Sieht die Verwaltung durch dieses Vorgehen das Prinzip der Ergebnisoffenheit von Bürgerbeteiligun-
gen verletzt und was sind die Gründe der Verwaltung für ihre Haltung?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung sieht das Prinzip der Ergebnisoffenheit von Bürgerbeteiligungen keinesfalls verletzt. 
Die Positionierung der Beigeordneten für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur sowie des Vorstandsvor-
sitzenden der KVB AG für eine Tunnellösung erfolgte auf einer fachlich fundierten Bewertung der ver-
schiedenen Varianten und sollte deshalb ausschließlich als Expertenvotum für die Bürgerbeteiligung 
aufgefasst werden. 
 
 
Frage 4: 
„Sieht die Verwaltung durch dieses Vorgehen das Prinzip der notwendigen Transparenz von Zielstel-
lungen, Rahmenbedingungen und Aufgabenstellungen verletzt und was sind die Gründe der Verwal-
tung für ihre Haltung?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung hat von Anfang an auf größtmögliche Transparenz gesetzt. Ziel ist es, sämtliche für 
die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Aspekte zusammenzutragen und festzuhalten, damit sie im 
Entscheidungsprozess des Rates Berücksichtigung finden. Es bestand daher die Möglichkeit, auf 
vielen unterschiedlichen Wegen Wünsche, Anregungen und Rückmeldungen zu äußern, ob am Tele-
fon, auf dem Postweg, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Darüber hinaus bestand auf Veran-
staltungen wie beispielsweise den sogenannten "Info-Stadtbahnen", der großen Auftaktveranstaltung 
und nicht zuletzt der Auswertungskonferenz die Gelegenheit zu Austausch und Diskussion. Alle auf 
diese Weise gesammelten Anregungen finden Eingang in das Bürgerbeteiligungsverfahren, werden 
der Auswertung zugeführt und dokumentiert. 
Besondere Bedeutung kommt den Ergebnissen aus den sogenannten "Konsultationsformaten" zu. In 
drei Gruppen bewerteten rund 200 Bürgerinnen und Bürgerin in Expeditionen und Workshops die fünf 
Planungsvarianten jeweils aus Sicht der Anwohnerinnen, Anwohner, Anrainerinnen und Anrainer, des 
Individualverkehrs sowie der ÖPNV-Nutzenden. Je Perspektive wurde ein gemeinsames Fazit formu-
liert, das von den Teilnehmenden auf der am 30. Juni 2018 durchgeführten Auswertungskonferenz 
präsentiert wurde.  
Eine zusammenfassende Dokumentation aller Anregungen und Ergebnisse wird neben der städte-
baulichen und verkehrlichen Machbarkeitsstudie als eine dritte Säule in die Entscheidungsvorlage für 
den Rat einfließen. 
 
 
Frage 5: 
„Aufgrund welcher Überlegungen hat die Verwaltung entschieden, welche Informationen für die Bür-
gerbeteiligung bereitgestellt wurden, und warum wurden die Informationslücken nicht vor Beginn der 
Bürgerbeteiligung gefüllt?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung wurde am 10. Oktober 2017 vom Verkehrsausschuss der Stadt Köln mit der Durch-
führung eines Bürgerbeteiligungsverfahrens zur Umgestaltung der Ost-West-Achse beauftragt. Der 
Beschluss sieht vor, dass in dem Verfahren die bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden fünf Varianten – 
eine oberirdische und vier unterschiedlich lange Tunnelvarianten – auf Basis der vorliegenden ver-
kehrlichen und städtebaulichen Machbarkeitsstudien bewertet werden sollen und die Bürgerinnen und 
Bürger anschließend eine entsprechende Empfehlung an den Rat geben. Alle im Beteiligungsprozess 
erarbeiteten Ergebnisse und Fragestellungen sowie zusätzlichen Informationen der Verwaltung wur-
den auf der Homepage der Stadt Köln zur Verfügung gestellt.  
Die von den Parteien mit Ratsbeschluss vom 03. Mai 2018 neu vorgeschlagenen Varianten waren 
daher nicht Bestandteil der durchgeführten Bürgerbeteiligung. Die Kölner Verkehrs-Betriebe und die 
Stadt Köln prüfen und bewerten zurzeit die neu eingebrachten Varianten, wie es der Rat beauftragt

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hat, und wollen Ergebnisse im Rahmen einer weiteren Veranstaltung mit den Bürgerinnen und Bür-
gern voraussichtlich im Herbst 2018 vor der Einbringung der Beschlussvorlage in den Rat präsentie-
ren. 
 
gez. BG Blome

Beratungsverlauf (1)

11.09.2018 Verkehrsausschuss
TOP 6.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2617/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
14.08.2018
Erstellt
07.08.2018 11:09