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3282/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 18.09.2023 betreffend "Leerstehende Wohnungen in der GAG-Siedlung in Stammheim"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.10.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 30.10.2023, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4228 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-9/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3282/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.10.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung der 
Bezirksvertretung Mülheim vom 18.09.2023 betreffend "Leerstehende Wohnungen in 
der GAG-Siedlung in Stammheim" 
Nachstehend beantwortet die GAG Immobilien AG die Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der 
Bezirksvertretung Mülheim vom 18.09.23 wie folgt: 
 
Vorausgeschickt sei, dass die umfangreichen Abriss-/Neubauvorhaben wie die Quartiersent-
wicklung in Köln-Stammheim voraussetzen, dass die betroffenen Mieter und Mieterinnen im 
ersten Schritt - und das bereits zwölf bis fünfzehn Monate vor Beginn der eigentlichen Bau-
maßnahme - frühzeitig informiert werden und deren Umzug und der vollständige Leerzug der 
Gebäude rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen sichergestellt sein muss. Der Leerstand 
ganzer Häuserblöcke – wenngleich es aus Ihrer Sicht irritierend anmuten mag - ist somit un-
vermeidbar, um mit diesem Projekt mittel- und langfristig das Vermietungspotential moderner 
und zeitgemäßer Wohnungen am Kölner Wohnungsmarkt zu sichern. 
 
1.         Konnte allen Mieter*innen der mittlerweile leerstehenden Wohnungen ein adä-
quates bzw. ihren Wünschen entsprechendes Wohnungsangebot (Stadtteil, 
Wohnungsgröße, Mietpreis usw.) angeboten werden und von wie vielen wurde 
dieses Angebot wahrgenommen? 
 
Ja, sämtlichen Mietern wurden rechtzeitig passende Ersatzwohnungen aus unserem Bestand 
angeboten und vermietet. In den meisten Fällen (ca. 95 %) ist der Wohnungswechsel bereits 
vollzogen oder steht eine Vereinbarung kurz vor dem Abschluss. Eine Räumungsklage ist an-
hängig. Der komplette Leerzug wird voraussichtlich Ende 2023 abgeschlossen sein wird.  
 
2.         Wieviel mehr Miete müssen die Mieter*innen für die noch zu bauenden, neuen 
Wohnungen bezahlen? 
 
Zu diesem frühen Zeitpunkt ist eine Festlegung der künftigen Kaltmiete nicht möglich. 
Dem Satzungsauftrag der GAG, die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit siche-
rem Wohnraum zu sozial angemessenen Bedingungen, wird bei der Festlegung der künftigen 
Miethöhe Rechnung getragen werden.

2 
 
 
 
3.         Warum stehen auch in der Adolf- Kober- Straße schon viele Wohnungen leer, 
obwohl diese Häuser erst zu einem späteren Zeitpunkt abgerissen werden sol-
len? 
 
Der Leerstand von aktuell 10 Wohnungen ist auf eine übliche Mieterfluktuation, sprich Kündi-
gung der Wohnungsmietverträge, zurückzuführen. 
 
Erste technische Voruntersuchungen, die bestätigen, dass die seinerzeit in einfacher Bau-
weise errichteten Wohnungen in einem schlechten baulichen und energetischen Zustand sind, 
lassen eine Weitervermietung nicht zu. Der Aufwand, der erforderlich ist, um die Wohnungen 
für eine vorübergehende Weitervermietung herzurichten, ist unverhältnismäßig und betriebs-
wirtschaftlich nicht darstellbar. Somit kann eine Weitervermietung der derzeitigen Leerstände 
– selbst für einen befristeten Zeitraum - nicht erfolgen. 
 
4.         Kann man nicht einige dieser Wohnungen z.B. in der Adolf- Kober- Straße, deren 
Wohneinheiten laut Presseerklärung noch nicht abgerissen werden sollen, Woh-
nungssuchenden, Obdachlosen und Geflüchteten überlassen oder was spricht 
dagegen? 
 
Wir verweisen hier auf unsere Antwort zu 3. 
Der aktuelle bauliche Zustand der aktuell leerstehenden Wohnungen lässt eine Weitervermie-
tung – auch vorübergehend – nicht zu.  
 
5.         Wird der in der Presserklärung angekündigte Baubeginn eingehalten werden 
können und wenn nicht, was sind die Gründe dafür? 
 
Bei den in der Presseerklärung vom 15.02.2022 genannten Bauzeiten handelte es sich um vo-
raussichtliche Zeiten. Aktuell ist davon auszugehen, dass das Bauvorhaben sich verzögern 
wird. Gründe hierfür liegen in der Notwendigkeit, sämtliche Investitionen und Entscheidungen 
verstärkt zu prüfen und neu zu kalkulieren, um die Wirtschaftlichkeit der Projekte bei weiterhin 
steigenden Baukosten und Zinsen zu gewährleisten sowie in Unsicherheiten in Bezug auf För-
derprogramme des Bundes, anhaltende Engpässe bei Material, Fachfirmen und Personal.

Beratungsverlauf (1)

30.10.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Adolf-Kober-Straße

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Details

Aktenzeichen
3282/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.10.2023
Erstellt
13.10.2023 09:32