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V/0278/2016

Vergünstigte Bereitstellung von Immobilien durch Mietverträge,

Vorlagen 05.04.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement, Sitzung am 27.04.2016, TOP 4.7

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

2815 Zeichen

V/0278/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vergünstigte Bereitstellung von Immobilien durch Mietverträge;  
Anträge der SPD-Ratsfraktion und FDP-Ratsfraktion 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.04.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
 Entscheidung 
 
 
Bericht: 
 
Die SPD-Ratsfraktion hat vom 25.11.2015 beantragt: 
„Die Verwaltung wird gebeten, in einer Berichtsvorlage darzustellen, inwieweit bestehe nde 
Mietvergünstigungen der Stadt Münster an Dritte aus heutiger Sicht noch sinnvoll sind. Zu 
prüfen ist, welche Vergünstigungen beibehalten  werden sollen oder gegebenenfalls aufg e-
geben werden können.“ 
 
Die FDP-Ratsfraktion hat vom 25.11.2015 beantragt: 
„Rechtzeitig im ersten Halbjahr 2016, jedenfalls aber vor einem Fristablauf, werden durch die 
Verwaltung alle Mietverträge geprüft, die ab dem  01.01.2017 anpassungsfähig sind. Dabei 
soll geprüft werden, ob die Notwendigkeit einer weiteren Bezuschussung durch vergünstigte 
Mietverträge noch besteht oder ob eine Reduzierung dieser Bezuschussung erfolgen kann. 
Die Mietverträge, die in den folgenden Jahren anpassungsfähig werden, soll die Verwa ltung 
unaufgefordert jeweils auch dieser Prüfung unterziehen.“ 
 
 
Mit Vorlage V/0313/2012 hat der Rat beschlossen, dass die indirekten Förderungen durch 
Mietvergünstigungen nicht in Frage gestellt werden. Weiterh in hat der Rat die Verwaltung 
beauftragt, bei auslaufenden Verträgen und/oder Vertragsanpassungen Änderungsmöglic h-
keiten zu überprüfen und den zuständigen Gremien darüber zu berichten. Das wird seit dem 
auch so umgesetzt. 
 
Die Einschätzung bzw. Bewertung, ob die Bezuschussung einzelner Vereine, Vereinigungen 
etc. durch die indirekte Förderung durch die ve rgünstigte Bereitstellung von Immobilien noch 
sinnvoll ist, kann nur in den entsprechenden Fachämtern (Kulturamt, Sozialamt, Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien sowie Sportamt) erfolgen. 
 
Vor diesem Hintergrund soll wie folgt verfahren werden: 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0278/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Nonhoff 
Ruf: 
492 23 32 
E-Mail: 
Nonhoff-Klaus@stadt-muenster.de 
Datum: 
05.04.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0278/2016 
 
 
Die Fachämter werden zur Stellungnahme aufgefordert, ob die Vergünstigung bzw. 
Bezuschussung im Einzelfall noch sinnvoll und gerechtfertigt ist. Dies betrifft nu r die 
Verträge, die kurzfristig, also auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und mit individue l-
ler Frist kündbar sind. 
 
Sobald die Stellungsnahmen der Fachämter über die Notwendigkeit der indirekten Förderung 
durch die vergünstigte Bereitstellung der jeweiligen Immobilien vorliegen, wird der Ausschuss 
unterrichtet und das weitere Vorgehen/Verfahren im Einzelfall vorgeschlagen. 
 
 
I.A.  
gez. 
Peck 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

27.04.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.7 Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0278/2016
Typ
Vorlagen
Datum
05.04.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37