V/0744/2015
Aufhebung des Bahnüberganges Galgenheide im Rahmen des Neubaus der Eisenbahnüberführung Heroldstraße
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Beschlussvorlage
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V/0744/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Aufhebung des Bahnüberganges Galgenheide im Rahmen des Neubaus der Eisenbahnüberführung Heroldstraße Beratungsfolge 01.10.2015 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 29.10.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen nimmt das Schreiben der DB Netz AG vom 05.08.2015 mit den darin enthaltenden Konsequenzen bei Beibehaltung des Bahnüberganges Galgenheide im Rahmen des Neubaus der Eisen- bahnüberführung Heroldstraße zur Kenntnis. 2. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen stimmt der Auf- hebung des Bahnübergangs in Konsequenz der Ausführungen der DB Netz AG nach Fer- tigstellung der Eisenbahnüberführung Heroldstraße zu. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: Ausgangslage Die Verwaltung hatte mit der öffentlichen Berichtsvorlage V/0368/2013 die Bezirksvertretung Münster-West am 27.06.2013 und den Ausschuss für Stadtplanung, S tadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft am 04.07.2013 darüber informiert, dass die DB mit der Aufhebung des BÜ an der Heroldstraße den weiter östlich gelegenen BÜ Galgenheide ebenfalls schließen will. Die Verwa l- tung hatte seinerzeit keine gravierenden Gründe gesehen, die gegen eine Aufhebung des BÜ Gal- genheide sprechen und empfohlen, der DB mitzuteilen, dass die notwendigen Planungen zur Au f- hebung des BÜ Galgenheide im Rahmen der laufenden Planungen zur Aufhebung und Rückbau des BÜ Heroldstraße angestoßen werden können. Dieser Auffassung der Verwaltung sind sowohl die BV Münster -West als auch der ASSVW nicht gefolgt. Die Bezirksvertretung Münster -West hat in ihrer Sitzung am 27.06.2013 mehrheitlich b e- schlossen, den Bahnübergang Galgenheide zu erhalten. De r Ausschuss für Stadtplanung, Stad t- entwicklung und Wirtschaft hat in seiner Si tzung am 04.07.2013 mehrheitlich beschlossen, dass gravierende Gründe gegen eine Aufhebung des Bahnüberganges Galgenheide sprechen, da über den Bahnübergang wichtige regionale und überregionale Radwegerouten verlaufen. Das Einvernehmen der Stadt Münster wurde der DB aufgrund der Beschlusslage nicht erteilt. Vorlagen-Nr.: V/0744/2015 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 22.09.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0744/2015 Mögliche Auswirkungen auf das Projekt Heroldstraße bei Beibehaltung des BÜ Galgenheide Die DB Netz AG hat sich mit Schreiben vom 05.08.2015 (Anlage 1) erneut an die Stadt Münster gewandt und mögliche Auswirkungen dargelegt, die sich aus einer Beibehaltung des Bahnübe r- ganges Galgenheide ergeben können. Die Aufhebung der Bahnübergänge Heroldstraße und Galgenheide werden auf der Grundlage des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) vom Bund bezuschusst. Die DB Netz AG verweist auf Erfahrungen mit anderen Projekten, wonach sich der Bund bei der Errichtung von nicht höhengleichen Kreuzungen als Querungsalternative unter Beibehaltung eines in der Nähe be- findlichen Bahnüberganges an der Finanzierung nicht beteiligt. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, dass im Rahmen des EKrG ein Kreuzungsrechtsve r- fahren für den BÜ Galgenheide eingeleitet werden kann. Dieses würde zu erheblichen Verz ö- gerungen des gesamten Projektes und zu bisher nicht kalkulierbaren Kostensteigerungen fü h- ren. Die Aufhebung des Bahnüberganges Galgenheide im Rahmen des Neubaus der Eisenbah n- unterführung Heroldstraße stellt die kostengünstigere Variante dar. Bei einer nachtr äglichen ersatzlosen Aufhebung wären die Kosten von den Kreuzungsbeteiligten hierfür je zur Hälfte zu tragen. Die nachträgliche Aufhebung des BÜ erzeugt auch höhere Kosten für Aufwe ndungen, da Synergieeffekte nicht mehr zum Tragen kämen. Sollten die Planu ngstätigkeiten für das Projekt Eisenbahnunterführung Heroldstraße gän zlich eingestellt werden, müsste gemäß der abgeschlossenen Planungsvereinbarung der Beteiligte, in dessen Verantwortungsbereich der Grund des Abbruchs zu suchen ist, die angefallenen Planungskosten in voller Höhe tragen. Fazit Die DB Netz AG hat in Ihrem Schreiben vom 05.08.2015 die möglichen Auswirkungen auf das Pro- jekt Heroldstraße bei Beibehaltung des Bahnüberganges Galgenheide dargelegt. Als Konsequenz hieraus empfiehlt die Verwaltun g weiterhin, im Rahmen des Neubaus der Eise n- bahnüberführung Heroldstraße auch den Bahnübergang Galgenheide aufzuheben. Diese Empfe h- lung begründet sich aus den von der DB Netz dargelegten Auswirkungen einerseits, aber auch aus dem Sicherheitsgewinn durch die Beseitigung eines höhengleichen Bahnüberganges andererseits. Die verkehrlichen Nachteile für die Nutzer des Bahnüberganges sind verhältnismäßig gering und daher nach Abwägung vertretbar. Der Abstand zwischen dem Bahnübergang Galgenheide und der geplanten Eisenbahnüberführung Heroldstraße beträgt 533 m. Für Radfahrer aus dem Bereich östlich des Bahnüberganges Galgenheide ergibt sich damit ein zusätzlicher Zeitaufwand von ca. 2 Minuten. Dies ist aus Sicht der Verwaltung vertretbar. Da Wartezeiten vor der geschlossenen Schranke künftig entfallen kann die Nutzung der verlegten Heroldstraße zeitlich sogar gün stiger ausfallen. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Schreiben der DB Netz AG vom 05.08.2015 Anlage 2: Übersichtsplan
Anlage 1: Schreiben der DB Netz AG vom 05.08.2015
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"DB Netz AG + Unionsträße 5 + 59067 Hamm . Unlonstraße 5 , . . . En . 59067 Hamm Stadt Münster. .. . 5 og: . BT www.dbnetze.comjfahrweg ‘Aufhebung des Bahnüberganges Galgenheide im Rahmen des " Neubaus der Eisenbahnüberführung Heroldstraße . Anlage 1 zur Vorlage V/0744/2015 . DB Netz AG i - Reglonalbereich West‘ Prodiltonsplanung und -steuerung Der Oberbürgermeister - :Ren€ Magill - an Bor wardt Stadt Münster Telefon 02381 370-2115 "Albersloh we 741.9 Telefax 02381 370-2190 ersioher Weg 33 Eing. 10, AUG, 2018 - LG ‘Mobil 0160 97443078 2X sene. magill@deutschebahn.com Tieibauamt ve Zeichen I, NP-W-D-HM(P) Ma 48127 Münster 05.08.2015 \ Sehr geehrte Frau Borgwardt, . in unseren Schreiben vom 30.08.2011/26.07. 2013 a an das Stadiplanungsamı sowie den Schrei- ben vom 29.04.2011/ 10 ‚09.2013 an das Tiefbauamt haben wir die notwendige Aufhebung des . Bahnübergariges (BÜ) Galgenheide im Rahmen des Neubaus der Eisenbahnüberführung (Eö) Heroldstraße begründet. j “Die Planungen sind inzwischen soweit fortgeschritten, dass wir bis zum Ende 2015 die Ent- " . -wurfsplanung für die Gesamtmaßnahme abgeschlossen und die Genehmigungsplanung bezüg- . ‚lich-der Änderung der Elsenbahnbetriebsanlagen erärbeitet haben. Bu Bis-zum 30.09. 2015 werden - ‚aufgrund der langen Vorlaufzeiten - umfangreiche Sperrpausen u ‚mit nicht unerheblichen Einschränkungen des Eisenbahnverkehrs für. 2018 verbindlich‘ ange- meldet. In unserem ‚Schreiben vom 10.09.2013 hatten wir u.a. auch auf das Termin-, Finanzierungs- und‘ Genehmigüngsrisiko. verwiesen. Die Aufhebung der Bahnübergänge Heroldstraße und .Galgenheide würden auf Grundlage des Eisenhahnkreuzungsgesetzes EKrG 85 3, 13 vom Bund bezuschusst. Wir wissen aus den Erfahrungen mit anderen Projekten, dass der Bund sich beider Errichtung von, nicht höhengleichen Kreuzungen als Querungsalternative unter Beibehaltung eines sich in der Nähe befindlichen Bahnüberganges an der Finanzierung nicht beteiligt. “. "Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, dass im Rahmen. des EKrG ein Kreuzungsrechtsverfah- ren für den BÜ Galgenheide eingeleitet werden kann. Dieses würde zu erheblichen, Verzöge- rungen des gesamten Projektes und zu bisher noch nicht kalkulierbaren Kostensteigerungen führen, . . = DB Netz AG’ Voistizender des ° Vorstand: Br,’ Roland Bosch “ Sitz Frankfürt am Main Aufsichtsrates: - Frank Sennhenn, Bernd Koch Registergericht - Dr. Rüdiger Grube Vorsitzender . . Üte Plambeck . Frankfurt am Main ' . De Prof. Dr, Dirk Rompf /HRB 50 879 Dr, Jörg Sandvoß _ USt-IdNr.: DE199861757 m Ergänzend möchten wir darauf verweisen, dass die Aufhebung des Bahnüberganges im Rah- ‚men des Neubaus der EÜ Heroldstraße die kostengünsligere Variante darstellt. Bei einer nach- “täglichen ersätzlosen. Aufhebung (EKrG $$ 3, 14a) wären die Kosten von den Kreuzungsbetei- ligten hierfür je zur Hälfte zu tragen. Die nachträgliche Aufhebung des BÜ erzeugt auch wesent- lich höhere Kosten und Aufwendungen, dä Synergieeffekte nicht mehr zum Tragen kämen... j Wir möchten darauf hinweisen, dass - sollten die ‚Planungstätigkeiten für das Projekt gänzlich : ° eingestellt werden.- gemäß der abgeschlossenen Planungsvereinbarung der Beteiligte. in des- : sen Verantwortungsbereich: der Grund:des Abbruches zu suchen Ist, die angefallenen ‚Pla- ” nungskosten in voller Höhe FAT tragen! hätte, . j : . . - Mit freundlichen Grüßen DBNetzAG.. . Martin Pieck » 2... Rene:Magill
Anlage 2: Übersichtsplan
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Heroldstraße
- Galgenheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0744/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.09.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37