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0453/2019

Netzwerk gegen häusliche Gewalt-Statistik 2017 Mündliche Nachfragen in der Sitzung 06.12.2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 06.03.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 14.03.2019, TOP 12.5

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2711 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer 06.03.2019 
 0453/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.03.2019 
 
Netzwerk gegen häusliche Gewalt-Statistik 2017 Mündliche Nachfragen in der Sitzung 
06.12.2018 
In der Sitzung vom 06.12.2018 wurden zur Mitteilung der Verwaltung zum Thema Statistik des Netz-
werkes gegen häusliche Gewalt (DS Nr.3362/2018) einige Fragen gestellt, die durch die Verwaltung 
wie folgt beantwortet werden: 
 
Frau RM Schwab fragt nach, ob bei der nächsten Jahresstatistik auch der SKM mit aufgeführt wird. 
Ebenso fragt sie, was die Verwaltung zu tun gedenke, um den Frauen zu helfen, da die Anzahl der 
Frauenhausplätze relativ begrenzt sei. 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
In der Jahresstatistik für das Jahr 2017 werden die Angaben des SKM mit aufgenommen. 
Darüber hinaus beabsichtigt die Verwaltung den SKM in die regelmäßigen Sitzungen des „Netzwerk 
gegen häusliche Gewalt“ einzuladen. 
In Folge werden nach einem entsprechenden Austausch, auch in den kommenden Berichten die Si-
tuationen männlicher Opfer thematisiert. 
 
Mit Ratsbeschluss vom 11.07.2016 (Vorlagen-Nr. 3804/2016) hat der Rat der Stadt Köln die Realisie-
rung eines Neu/Ersatzbaus für das 1. Frauenhaus beschlossen. Im Rahmen des Neubaus wird ent-
sprechend das Angebot auf insgesamt 16 Plätze für Frauen und max. 18 Kinder ausgeweitet. Die 
Ausstattung des Personals wird ebenfalls unter Berücksichtigung der Erweiterung aufgestockt. 
Neben der Platzerweiterung werden mit dem Neubau folgende Standardverbesserungen für die Un-
terbringung der Frauen erreicht: 
         Aufnahme von mobilitätseingeschränkte Frauen/oder deren Kinder ist möglich  
         Unterbringung der Frauen und deren Kindern in kleinen Wohngruppen/Appartements mit Kü-
chen und ausreichenden Sanitäranlagen 
         Aufnahme einer Frau mit einem Jungen über 12 Jahren ist möglich durch entsprechend sepa-
rate Unterbringungsmöglichkeit. 
 
Für den Neubau des Frauenhauses besteht ein zwischen der GAG, dem Verein Frauen helfen Frau-
en und der Verwaltung abgestimmtes Raum- und Nutzungskonzept. 
Die Fertigstellung des Neubaus ist für Mitte 2020 anvisiert. 
 
Darüber hinaus hat das Land in 2017 zur Stärkung der Frauenhäuser weitere Fördermittel zur Verfü-
gung gestellt. Hierfür haben die Frauenhäuser insgesamt eine 0,5 Stelle zusätzlich erhalten. Diese 
Stelle soll zur besseren Fluktuation/ Verkürzung der Verweildauer  im Frauenhaus beitragen, indem 
die Frauen bei der Wohnungssuche aktiv unterstützt werden. Die Förderung besteht auch weiter für 
2019. 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

14.03.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0453/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
06.03.2019
Erstellt
05.02.2019 13:19