mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Netzwerk gegen häusliche Gewalt-Statistik 2017 Mündliche Nachfragen in der Sitzung 06.12.2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0453/2019 vom 06.03.2019

Stand: Am 02.05.2019 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

    PDF

    Herunterladen: Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511 Vorlagen-Nummer 06.03.2019 0453/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 14.03.2019 Netzwerk gegen häusliche Gewalt-Statistik 2017 Mündliche Nachfragen in der Sitzung 06.12.2018 In der Sitzung vom 06.12.2018 wurden zur Mitteilung der Verwaltung zum Thema Statistik des Netz- werkes gegen häusliche Gewalt (DS Nr.3362/2018) einige Fragen gestellt, die durch die Verwaltung wie folgt beantwortet werden: Frau RM Schwab fragt nach, ob bei der nächsten Jahresstatistik auch der SKM mit aufgeführt wird. Ebenso fragt sie, was die Verwaltung zu tun gedenke, um den Frauen zu helfen, da die Anzahl der Frauenhausplätze relativ begrenzt sei. Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: In der Jahresstatistik für das Jahr 2017 werden die Angaben des SKM mit aufgenommen. Darüber hinaus beabsichtigt die Verwaltung den SKM in die regelmäßigen Sitzungen des „Netzwerk gegen häusliche Gewalt“ einzuladen. In Folge werden nach einem entsprechenden Austausch, auch in den kommenden Berichten die Si- tuationen männlicher Opfer thematisiert. Mit Ratsbeschluss vom 11.07.2016 (Vorlagen-Nr. 3804/2016) hat der Rat der Stadt Köln die Realisie- rung eines Neu/Ersatzbaus für das 1. Frauenhaus beschlossen. Im Rahmen des Neubaus wird ent- sprechend das Angebot auf insgesamt 16 Plätze für Frauen und max. 18 Kinder ausgeweitet. Die Ausstattung des Personals wird ebenfalls unter Berücksichtigung der Erweiterung aufgestockt. Neben der Platzerweiterung werden mit dem Neubau folgende Standardverbesserungen für die Un- terbringung der Frauen erreicht:  Aufnahme von mobilitätseingeschränkte Frauen/oder deren Kinder ist möglich  Unterbringung der Frauen und deren Kindern in kleinen Wohngruppen/Appartements mit Kü- chen und ausreichenden Sanitäranlagen  Aufnahme einer Frau mit einem Jungen über 12 Jahren ist möglich durch entsprechend sepa- rate Unterbringungsmöglichkeit. Für den Neubau des Frauenhauses besteht ein zwischen der GAG, dem Verein Frauen helfen Frau- en und der Verwaltung abgestimmtes Raum- und Nutzungskonzept. Die Fertigstellung des Neubaus ist für Mitte 2020 anvisiert. Darüber hinaus hat das Land in 2017 zur Stärkung der Frauenhäuser weitere Fördermittel zur Verfü- gung gestellt. Hierfür haben die Frauenhäuser insgesamt eine 0,5 Stelle zusätzlich erhalten. Diese Stelle soll zur besseren Fluktuation/ Verkürzung der Verweildauer im Frauenhaus beitragen, indem die Frauen bei der Wohnungssuche aktiv unterstützt werden. Die Förderung besteht auch weiter für 2019. Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf

  1. 02.05.2019

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 11.2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz