0867/2020
Beantwortung einer Anfrage nach §4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln der Ratsgruppe GUT betreffend "Geflüchteten aus griechischen Auffanglagern aufnehmen"
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Anlagen 1-3
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Köln, im März 2019 Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalens Herrn Minister Dr. Joachim Stamp Platz des Landtags 1 40002 Düsseldorf Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Seenotrettung geflüchteter Menschen Sehr geehrter Herr Minister, im Sommer des letzten Jahres habe ich mich gemeinsam mit den Oberbürgermeistern der Städte Bonn und Düsseldorf dafür ausgesprochen, in Seenot geratene geflüchtete Men- schen aufzunehmen. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14.02.2019 entschieden, die Unterstützung dieser Initiative zu bekräftigen. Eine Kopie des fraktionsübergreifenden Antrages, der unge- ändert vom Rat beschlossen wurde, füge ich diesem Schreiben zu Ihrer Kenntnis bei. Ich bitte Sie herzlich, sich bei der Bundesregierung für die Aufnahme von aus Seenot geret- teter Flüchtlinge einzusetzen. Ebenfalls möchte ich Sie bitten, die Möglichkeiten der Aufenthaltsgewährung nach 8 23 Abs. 1 bzw. Abs. 2 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die In- tegration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) für den Personenkreis der Seenotge- retteten zu nutzen und auszuschöpfen. Mit freundlichen Grüßen Henriette Reker Anlage Köln, im März 2019 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Herrn Bundesminister Horst Seehofer Alt-Moabit 140 10557 Berlin Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Seenotrettung geflüchteter Menschen Sehr geehrter Herr Bundesminister, im Sommer des letzten Jahres habe ich mich gemeinsam mit den Oberbürgermeistern der Städte Bonn und Düsseldorf dafür ausgesprochen, in Seenot geratene geflüchtete Men- schen aufzunehmen. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14.02.2019 entschieden, die Unterstützung dieser Initiative zu bekräftigen. Eine Kopie des fraktionsübergreifenden Antrages, der unge- ändert vom Rat beschlossen wurde, füge ich diesem Schreiben zu Ihrer Kenntnis bei. Ich bitte Sie, die Möglichkeiten der Aufenthaltsgewährung nach $ 23 Abs. 1 bzw. Abs. 2 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Aus- ländern im Bundesgebiet (AufenthG) für den Personenkreis der Seenotgeretteten zu nutzen und auszuschöpfen. Mit freundlichen Grüßen Henriette Reker Anlage Köln, im März 2019 Bundeskanzleramt Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel Willy-Brandt-Straße 1 10557 Berlin Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Seenotrettung geflüchteter Menschen Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin, im Sommer des letzten Jahres habe ich mich gemeinsam mit den Oberbürgermeistern der Städte Bonn und Düsseldorf dafür ausgesprochen, in Seenot geratene geflüchtete Men- schen aufzunehmen. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14.02.2019 entschieden, die Unterstützung dieser Initiative zu bekräftigen. Eine Kopie des fraktionsübergreifenden Antrages, der unge- ändert vom Rat beschlossen wurde, füge ich diesem Schreiben zu Ihrer Kenntnis bei. Ich bitte Sie in Ihrer Funktion als Vorsitzende des Bundeskabinetts, sich weiterhin für die Be- kämpfung der Fluchtursachen einzusetzen, insbesondere für eine gerechtere und effektivere Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit. Ich möchte Sie zudem bitten, auf europäischer Ebene eine politische Lösung bezüglich der Ausweitung der Seenotrettung im Mittelmeer und der Aufnahme von aus Seenot geretteten Flüchtlingen herbeizuführen. Mit freundlichen Grüßen Henriette Reker Anlage
Anlage 4
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Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Kinder, Familie,Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An die on en ME" ut aneile Reker / I Stadt Köln _ Hydschen Aafigis 16 -9. Mai 2019 (7 Eingang Die bie öberbürgdAkäisterin 7 | $ Seenotrettung geflüchteter Menschen Ihr Schreiben vom März 2019 ee Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Luce Freu Alrer, für Ihr Schreiben und die Bereitschaft der Stadt Köln, in Seenot gerate- ne geflüchtete Menschen aufzunehmen, danke ich Ihnen. Die Aufnahme von Flüchtlingen, die nach Europa wollen, kann nur im solidarischen Zusammenwirken innerhalb der Europäischen Union ge- löst werden. Eine Einigung auf EU-Ebene auf einen dauerhaften EU- weiten Verteilungsschlüssel von Flüchtlingen konnte bisher leider nicht erreicht werden. Es muss aber weiter das politische Ziel bleiben, eine verlässliche EU-weite Einigung über den Umgang mit Flüchtlingen all- gemein, insbesondere aber mit den aus Seenot Geretteten zu erreichen. Denn hier ist eine dauerhafte Regelung, die automatisch in Fällen der Seenotrettung greift, besonders wichtig, um lebensbedrohliche Situatio- nen für die Menschen zu vermeiden und ad-hoc-Entscheidungen ein- zelner Mitgliedsstaaten überflüssig zu machen. Ich stehe in ständigem Kontakt mit der Bundesregierung und den Ver- tretern in den entsprechenden EU-Gremien und kann Ihnen versichern, (3 25. April 2019 Seite 1 von 2 Aktenzeichen 513-39.05.02- E19 bei Antwort bitte angeben Frau Einhoff Telefon 0211 837-2689 er 0211 837-2200 FP-512@mkffi.nrw.de SS stadt Rh Eingang 15, Mai 2019 Amt für Integration und Vielfalt | Dienstgebäude und Lieferanschrift: Haroldstraße 4 40213 Düsseldorf Telefon 0211 837-02 Telefax 0211 837-2200 poststelle@mkffi.nrw.de www.mkffi.nrw Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 706, 708, 709 Haltestelle Poststraße dass ich mich auch weiterhin gegenüber dem BMI für eine Lösung zur Seenotrettung und Flüchtlingsverteilung allgemein auf EU-Ebene per- sönlich einsetzen werde. Der Bund hat zuletzt im Februar 2019 und nun erneut bezüglich der Flüchtlinge vom Rettungsschiff „Alan Kurdi“ die Zustimmung zur Auf- nahme von Flüchtlingen in Deutschland erklärt. Bei der Verteilung dieser Personen auf die Bundesländer nach dem erprobten Verfahren werden die Kommunen, die ihre besondere Bereitschaft zur Aufnahme bekundet haben, durch das BAMF nach der Kontaktaufnahme mit den Ländern entsprechend im Rahmen einer Überquote berücksichtigt. Den Vorschlag, aus Seenot gereitete Fiüchtlinge stattdessen über ein Landesaufnahmeprogramm nach $ 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes aufzunehmen, halte ich nicht für zielführend. Eine Praxis, die für in See- not geratene Flüchtlinge die dauerhafte Aufnahme in Nordrhein- Westfalen garantieren würde, hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zur Folge, dass sich noch mehr Menschen auf den lebensgefährlichen Weg über das Mittelmeer begeben würden. Eine im Einklang mit der Dublin-Ill-Verordnung ad hoc zwischen den Staaten vereinbarte Vertei- lung der Flüchtlinge und anschließende Durchführung von Asylver- fahren stellt demgegenüber einen fairen Weg dar, auch wenn im Einzel- fall bei fehlender Schutzbedürftigkeit am Ende die Rückführung in das Heimatland stehen kann. Mit freundlichem Gruß Dr. Joachim Stamp Seite 2 von 2
Beantwortung einer Anfrage (Rat)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/03 16 Vorlagen-Nummer 25.03.2020 0867/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 26.03.2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln der Ratsgruppe GUT betreffend „Geflüchtete aus griechischen Auffanglagern aufnehmen!„ Mit der Anfrage AN/0357/2020 bittet die Ratsgruppe GUT um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Reaktionen erhielt die Stadt Köln von Seiten der Landes- und Bundesregierung auf die Ratsbeschlüsse vom 06. Februar 2020 (und 14.02.2019) zusätzlich Geflüchtete aufzunehmen? (Bitte Antwortschreiben und/oder ähnliches beifügen)? Antwort der Verwaltung: In Erfüllung des Ratsbeschlusses vom 14.02.2019 gingen entsprechende Schreiben der Oberbürgermeisterin an Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Herrn Bundesminister Horst Seehofer und Herrn Minister Dr. Joachim Stamp. Die Schreiben sind als Anlagen 1-3 beigefügt. Eine Antwort erhielt die Stadt Köln lediglich von Herrn Minister Dr. Stamp. Das Antwortschreiben ist als Anlage 4 beigefügt. In dem Antwortschreiben von Herrn Minister Dr. Stamp wird unter Hinweis auf Geflüchte- te, die von dem Rettungsschiff „Alan Kurdi“ in der Bundesrepublik aufgenommen werden sollen, auf ein geplantes besonderes Verteilverfahren verwiesen. Danach sollen - nach Verteilung der Geflüchteten auf die Bundesländer nach dem erprobten Verfahren - die Kommunen, die ihre besondere Bereitschaft zur Aufnahme bekundet haben, durch das BAMF nach der Kontaktaufnahme mit den Ländern entsprechend im Rahmen einer Überquote berücksichtigt werden. Nach den Feststellungen der Verwaltung sind diese besonderen Verteilverfahren für aus Seenot gerettete Geflüchtete bis heute aber nie praktiziert worden. Die aufgenommenen Geflüchteten wurden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt und innerhalb Nordrhein-Westfalens nach den üblichen Verteilverfahren allen Kommunen zugewiesen. Eine besondere Berücksichti- gung der Kommunen, die ihre Aufnahmebereitschaft erklärt haben, erfolgte nicht. Auf den Ratsbeschluss vom 06.02.2020 ist noch keine Reaktion der Landes- oder Bun- desregierung erfolgt. Wie in der Begründung zu dem Ratsbeschluss durch die Verwal- tung ausgeführt, hatten 16 der im Bündnis „Städte Sichere Häfen“ vertretenen NRW- Städte vereinbart, in ihren jeweiligen Kommunen Beschlüsse herbeizuführen, mit denen Unterstützungsangebote zur Verbesserung der Situationen der Menschen in den griechi- schen Auffanglagern formuliert wurden. Ziel dieser gemeinsamen Initiative ist es, Bund und Land gesammelt konkrete Aufnahmekontingente anzubieten. Köln war einer der ers- 2 ten Städte, die einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Zurzeit werden von den Rä- ten weiterer Städte entsprechende Beschlüsse gefasst. Es war geplant, diese Initiative der NRW-Städte am 25.03.2020 bei dem bundesweiten Treffen des Bündnisses „Städte Sichere Häfen“ einzubringen. Dieses Treffen wurde in- zwischen aber aufgrund der aktuellen Situation abgesagt. Der ursprüngliche Plan, die in den Bündnis-Kommunen beschlossenen Aufnahmekontingente als ein gemeinsames Angebot der Kommunen an die Bundesregierung und die Landesregierungen zu übermit- teln, kann daher bisher nicht umgesetzt werden. Unabhängig davon ist die Bundesregierung aber über die Aufnahmebereitschaft und die dazu gefassten Beschlüsse vieler Kommunen informiert. So haben Vertreter des Bünd- nisses „Städte Sichere Häfen“ eine Einladung des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat (BMI) genutzt, um über die Aufnahmebereitschaft vieler Kommunen zu informieren und auszuloten, wie diese konkret ausgefüllt werden kann. Bereits am 10.03.2020 haben auf Initiative von Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker die Ober- bürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf, der Landeshauptstadt Hannover, der Landeshauptstadt Potsdam und der Stadt Hamm ein gemeinsames Schreiben an die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Frau Dr. Angela Merkel, gerichtet. Mit diesem Schreiben haben die Stadtoberhäupter an die Bundesregierung appelliert, eine Initiative zu ergreifen, um die humanitäre Katastrophe in den griechischen Auffanglagern zu beenden. Dabei haben sie auf die Aufnahmebereitschaft ihrer Städte und die zum Teil schon vorliegenden entsprechenden Ratsbeschlüsse verwiesen. Am 16.03.2020 erfolgte auf Bitte der Bundesregierung eine Abfrage des Deutschen Städ- tetags bei den Mitgliedsstädten zur konkreten Aufnahmebereitschaft für geflüchtete Ki n- der aus Griechenland. Die Verwaltung hat das vom Rat im Februar 2020 beschlossene Aufnahmekontingent (16 Plätze für unbegleitete Kinder und Jugendliche) am 17.03.2020 an den Städtetag gemeldet. Die Bundesregierung ist also durch diese verschiedenen Initiativen – unabhängig von der noch ausstehenden abschließenden Meldung durch die Bündnisstädte – über die Auf- nahmebereitschaft vieler Kommunen in der Bundesrepublik informiert. 2. Wird die Bundesregierung das aktuelle Angebot der Stadt Köln annehmen, zusätzlich 100 Geflüchtete und weitere 16 unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus griechischen Auffanglagern aufzunehmen? Antwort der Verwaltung: Siehe hierzu Beantwortung der Frage 1. Sobald eine Reaktion der Bundesregierung auf das gemeinsame konkrete Angebot der im Bündnis „Städte Sichere Häfen“ zusammengeschlossenen Kommunen vorliegt, wird die Verwaltung informieren. 3. Falls zu 2. Nein: Welche Gründe führt die Bundesregierung an, unser Kölner Angebot nicht anzunehmen? Antwort der Verwaltung: Siehe hierzu Beantwortung zu Frage 1. und 2. 4. Im Kölner Ratsbeschluss vom 06.02.2020 wird gefordert, von Artikel 17 Dublin-III-VO verstärkt Gebrauch zu machen, in der zitierten Pressemitteilung wird hingegen eine „ge- 3 samteuropäische Verteilung“ als Teil einer Lösung propagiert. Erkennt die Oberbürger- meisterin hierin keinen Widerspruch? Antwort der Verwaltung: Zwischen der in der gemeinsamen Presseerklärung des Niedersächsischen Innenminis- ters sowie der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der Städte Potsdam, Hannover, Köln, Freiburg im Breisgau, Rottenburg am Neckar und Frankfurt (Oder) ge- forderten gesamteuropäischen Verteilung und der vom Rat beschlossenen Aufforderung, verstärkt von Art. 17 der Dublin-III-VO Gebrauch zu machen, besteht kein Widerspruch. In Art. 3 Abs. 1 der Dublin-VO ist festgelegt, dass die Mitgliedsstaaten jeden Antrag auf internationalen Schutz, den ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser im Hoheitsge- biet eines Mitgliedsstaats einschließlich an der Grenze oder in den Transitzonen stellt, prüfen. Der Antrag wird von einem einzigen Mitgliedsstaat geprüft, der nach den Kriterien des Kapitels III als zuständiger Staat bestimmt wird. Grundsätzlich zuständig für die Prüfung und Durchführung der Verfahren ist also der Mit- gliedsstaat, den der Schutzsuchende erreicht, und in dem er einen Antrag stellt. Der Artikel 17 der Dublin-III-VO lässt dazu aber Ausnahmen zu – er ist mit „Ermessens- klauseln“ überschrieben. Nach Art. 17 Abs. 1 kann jeder Mitgliedsstaat abweichend von Art. 3 Abs. 1 beschließen, einen bei ihm von einem Drittstaatsangehörigen oder Staaten- losen gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, auch wenn er nach den in dieser Verordnung festgelegten Kriterien nicht für die Prüfung zuständig ist. Die Ausnahme von den grundsätzlichen Regelungen und Zuständigkeiten setzt also vo- raus, dass ein einzelner Mitgliedsstaat einen entsprechenden Beschluss fasst, Antrags- verfahren durchzuführen, obwohl er nach der Dublin-III-VO zunächst nicht zuständig ist. Dieser „Ermessens-Artikel“ eröffnet also aktuell nach der geltenden Dublin-VO der Bun- desrepublik die Möglichkeit, Menschen aufzunehmen und die Verfahren trotz zunächst fehlender Zuständigkeit im eigenen Land durchzuführen. Diese Ausnahmeregelungen greifen aber nur, wenn – wie beschrieben – ein Mitgliedsstaat der EU dazu auch seine Bereitschaft erklärt. Eine weitergehende Regelung zur Verteilung schutzsuchender Men- schen und zur Durchführung von Verfahren gibt es innerhalb der EU aber nicht. Insofern ist der Beschluss des Rates, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, von Artikel 17 der Dublin-III-VO verstärkt Gebrauch zu machen, unter den derzeit geltenden geset z- lichen Regelungen zur Minderung der humanitären Katastrophe an der EU-Außengrenze umsetzbar und zielführend. Unabhängig davon teilt die Verwaltung aber die Auffassung, dass letztendlich nur ein a b- gestimmtes, für alle Mitgliedsstaaten verbindliches gesamteuropäisches Verteilungsver- fahren solche Szenarien, wie sie sich derzeit an den Europäischen Außengrenzen ab- spielen, vermeiden kann. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Poststraße
- Straße 1
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Details
- Aktenzeichen
- 0867/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 25.03.2020
- Erstellt
- 13.03.2020 11:19