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0867/2020

Beantwortung einer Anfrage nach §4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln der Ratsgruppe GUT betreffend "Geflüchteten aus griechischen Auffanglagern aufnehmen"

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 25.03.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.03.2020

Anlagen 1-3

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Anlage 4

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Anlagen 1-3

3419 Zeichen

Köln, im März 2019

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalens

Herrn Minister Dr. Joachim Stamp

Platz des Landtags 1

40002 Düsseldorf

Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Seenotrettung geflüchteter Menschen

Sehr geehrter Herr Minister,

im Sommer des letzten Jahres habe ich mich gemeinsam mit den Oberbürgermeistern der
Städte Bonn und Düsseldorf dafür ausgesprochen, in Seenot geratene geflüchtete Men-
schen aufzunehmen.

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14.02.2019 entschieden, die Unterstützung
dieser Initiative zu bekräftigen. Eine Kopie des fraktionsübergreifenden Antrages, der unge-
ändert vom Rat beschlossen wurde, füge ich diesem Schreiben zu Ihrer Kenntnis bei.

Ich bitte Sie herzlich, sich bei der Bundesregierung für die Aufnahme von aus Seenot geret-
teter Flüchtlinge einzusetzen.

Ebenfalls möchte ich Sie bitten, die Möglichkeiten der Aufenthaltsgewährung nach

8 23 Abs. 1 bzw. Abs. 2 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die In-
tegration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) für den Personenkreis der Seenotge-
retteten zu nutzen und auszuschöpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Henriette Reker

Anlage

Köln, im März 2019

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Herrn Bundesminister Horst Seehofer

Alt-Moabit 140

10557 Berlin

Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Seenotrettung geflüchteter Menschen

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

im Sommer des letzten Jahres habe ich mich gemeinsam mit den Oberbürgermeistern der
Städte Bonn und Düsseldorf dafür ausgesprochen, in Seenot geratene geflüchtete Men-
schen aufzunehmen.

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14.02.2019 entschieden, die Unterstützung
dieser Initiative zu bekräftigen. Eine Kopie des fraktionsübergreifenden Antrages, der unge-
ändert vom Rat beschlossen wurde, füge ich diesem Schreiben zu Ihrer Kenntnis bei.

Ich bitte Sie, die Möglichkeiten der Aufenthaltsgewährung nach $ 23 Abs. 1 bzw.

Abs. 2 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Aus-
ländern im Bundesgebiet (AufenthG) für den Personenkreis der Seenotgeretteten zu nutzen
und auszuschöpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Henriette Reker

Anlage

Köln, im März 2019

Bundeskanzleramt

Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1

10557 Berlin

Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Seenotrettung geflüchteter Menschen

Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin,

im Sommer des letzten Jahres habe ich mich gemeinsam mit den Oberbürgermeistern der
Städte Bonn und Düsseldorf dafür ausgesprochen, in Seenot geratene geflüchtete Men-
schen aufzunehmen.

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 14.02.2019 entschieden, die Unterstützung
dieser Initiative zu bekräftigen. Eine Kopie des fraktionsübergreifenden Antrages, der unge-
ändert vom Rat beschlossen wurde, füge ich diesem Schreiben zu Ihrer Kenntnis bei.

Ich bitte Sie in Ihrer Funktion als Vorsitzende des Bundeskabinetts, sich weiterhin für die Be-
kämpfung der Fluchtursachen einzusetzen, insbesondere für eine gerechtere und effektivere
Wirtschafts- und Entwicklungszusammenarbeit.

Ich möchte Sie zudem bitten, auf europäischer Ebene eine politische Lösung bezüglich der
Ausweitung der Seenotrettung im Mittelmeer und der Aufnahme von aus Seenot geretteten
Flüchtlingen herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Henriette Reker

Anlage

Anlage 4

3401 Zeichen

Ministerium für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Minister

Ministerium für Kinder, Familie,Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

An die on
en ME" ut
aneile Reker / I Stadt Köln _
Hydschen Aafigis 16 -9. Mai 2019

(7

Eingang

Die bie öberbürgdAkäisterin 7 | $

Seenotrettung geflüchteter Menschen
Ihr Schreiben vom März 2019

ee

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Luce Freu Alrer,

für Ihr Schreiben und die Bereitschaft der Stadt Köln, in Seenot gerate-
ne geflüchtete Menschen aufzunehmen, danke ich Ihnen.

Die Aufnahme von Flüchtlingen, die nach Europa wollen, kann nur im
solidarischen Zusammenwirken innerhalb der Europäischen Union ge-
löst werden. Eine Einigung auf EU-Ebene auf einen dauerhaften EU-
weiten Verteilungsschlüssel von Flüchtlingen konnte bisher leider nicht
erreicht werden. Es muss aber weiter das politische Ziel bleiben, eine
verlässliche EU-weite Einigung über den Umgang mit Flüchtlingen all-

gemein, insbesondere aber mit den aus Seenot Geretteten zu erreichen.

Denn hier ist eine dauerhafte Regelung, die automatisch in Fällen der
Seenotrettung greift, besonders wichtig, um lebensbedrohliche Situatio-
nen für die Menschen zu vermeiden und ad-hoc-Entscheidungen ein-

zelner Mitgliedsstaaten überflüssig zu machen.

Ich stehe in ständigem Kontakt mit der Bundesregierung und den Ver-

tretern in den entsprechenden EU-Gremien und kann Ihnen versichern,

(3

25. April 2019

Seite 1 von 2

Aktenzeichen 513-39.05.02-
E19
bei Antwort bitte angeben

Frau Einhoff

Telefon 0211 837-2689
er 0211 837-2200
FP-512@mkffi.nrw.de

SS stadt Rh
Eingang 15, Mai 2019

Amt für Integration und Vielfalt |

Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Haroldstraße 4

40213 Düsseldorf
Telefon 0211 837-02
Telefax 0211 837-2200
poststelle@mkffi.nrw.de
www.mkffi.nrw

Öffentliche Verkehrsmittel:
Rheinbahn Linien

706, 708, 709

Haltestelle Poststraße

dass ich mich auch weiterhin gegenüber dem BMI für eine Lösung zur
Seenotrettung und Flüchtlingsverteilung allgemein auf EU-Ebene per-

sönlich einsetzen werde.

Der Bund hat zuletzt im Februar 2019 und nun erneut bezüglich der
Flüchtlinge vom Rettungsschiff „Alan Kurdi“ die Zustimmung zur Auf-
nahme von Flüchtlingen in Deutschland erklärt. Bei der Verteilung dieser
Personen auf die Bundesländer nach dem erprobten Verfahren werden
die Kommunen, die ihre besondere Bereitschaft zur Aufnahme bekundet
haben, durch das BAMF nach der Kontaktaufnahme mit den Ländern
entsprechend im Rahmen einer Überquote berücksichtigt.

Den Vorschlag, aus Seenot gereitete Fiüchtlinge stattdessen über ein
Landesaufnahmeprogramm nach $ 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes
aufzunehmen, halte ich nicht für zielführend. Eine Praxis, die für in See-
not geratene Flüchtlinge die dauerhafte Aufnahme in Nordrhein-
Westfalen garantieren würde, hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit auch
zur Folge, dass sich noch mehr Menschen auf den lebensgefährlichen
Weg über das Mittelmeer begeben würden. Eine im Einklang mit der
Dublin-Ill-Verordnung ad hoc zwischen den Staaten vereinbarte Vertei-
lung der Flüchtlinge und anschließende Durchführung von Asylver-
fahren stellt demgegenüber einen fairen Weg dar, auch wenn im Einzel-
fall bei fehlender Schutzbedürftigkeit am Ende die Rückführung in das

Heimatland stehen kann.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Joachim Stamp

Seite 2 von 2

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

8869 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/03 
16 
Vorlagen-Nummer 25.03.2020 
 0867/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 26.03.2020 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen der Stadt Köln der Ratsgruppe GUT betreffend „Geflüchtete aus 
griechischen Auffanglagern aufnehmen!„ 
Mit der Anfrage AN/0357/2020 bittet die Ratsgruppe GUT um die Beantwortung folgender 
Fragen: 
 
1. Welche Reaktionen erhielt die Stadt Köln von Seiten der Landes- und Bundesregierung 
auf die Ratsbeschlüsse vom 06. Februar 2020 (und 14.02.2019) zusätzlich Geflüchtete 
aufzunehmen? (Bitte Antwortschreiben und/oder ähnliches beifügen)? 
 
Antwort der Verwaltung: 
In Erfüllung des Ratsbeschlusses vom 14.02.2019 gingen entsprechende Schreiben der 
Oberbürgermeisterin an Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Herrn Bundesminister 
Horst Seehofer und Herrn Minister Dr. Joachim Stamp. Die Schreiben sind als Anlagen 
1-3 beigefügt. Eine Antwort erhielt die Stadt Köln lediglich von Herrn Minister Dr. Stamp. 
Das Antwortschreiben ist als Anlage 4 beigefügt. 
 
In dem Antwortschreiben von Herrn Minister Dr. Stamp wird unter Hinweis auf Geflüchte-
te, die von dem Rettungsschiff „Alan Kurdi“ in der Bundesrepublik aufgenommen werden 
sollen, auf ein geplantes besonderes Verteilverfahren verwiesen. Danach sollen - nach 
Verteilung der Geflüchteten auf die Bundesländer nach dem erprobten Verfahren - die 
Kommunen, die ihre besondere Bereitschaft zur Aufnahme bekundet haben, durch das 
BAMF nach der Kontaktaufnahme mit den Ländern entsprechend im Rahmen einer 
Überquote berücksichtigt werden. Nach den Feststellungen der Verwaltung sind diese 
besonderen Verteilverfahren für aus Seenot gerettete Geflüchtete bis heute aber nie 
praktiziert worden. Die aufgenommenen Geflüchteten wurden nach dem Königsteiner 
Schlüssel auf die Bundesländer verteilt und innerhalb Nordrhein-Westfalens nach den 
üblichen Verteilverfahren allen Kommunen zugewiesen. Eine besondere Berücksichti-
gung der Kommunen, die ihre Aufnahmebereitschaft erklärt haben, erfolgte nicht. 
 
Auf den Ratsbeschluss vom 06.02.2020 ist noch keine Reaktion der Landes- oder Bun-
desregierung erfolgt. Wie in der Begründung zu dem Ratsbeschluss durch die Verwal-
tung ausgeführt, hatten 16 der im Bündnis „Städte Sichere Häfen“ vertretenen NRW-
Städte vereinbart, in ihren jeweiligen Kommunen Beschlüsse herbeizuführen, mit denen 
Unterstützungsangebote zur Verbesserung der Situationen der Menschen in den griechi-
schen Auffanglagern formuliert wurden. Ziel dieser gemeinsamen Initiative ist es, Bund 
und Land gesammelt konkrete Aufnahmekontingente anzubieten. Köln war einer der ers-

2 
 
ten Städte, die einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Zurzeit werden von den Rä-
ten weiterer Städte entsprechende Beschlüsse gefasst.  
 
Es war geplant, diese Initiative der NRW-Städte am 25.03.2020 bei dem bundesweiten 
Treffen des Bündnisses „Städte Sichere Häfen“ einzubringen. Dieses Treffen wurde in-
zwischen aber aufgrund der aktuellen Situation abgesagt. Der ursprüngliche Plan, die in 
den Bündnis-Kommunen beschlossenen Aufnahmekontingente als ein gemeinsames 
Angebot der Kommunen an die Bundesregierung und die Landesregierungen zu übermit-
teln, kann daher bisher nicht umgesetzt werden.  
 
Unabhängig davon ist die Bundesregierung aber über die Aufnahmebereitschaft und die 
dazu gefassten Beschlüsse vieler Kommunen informiert. So haben Vertreter des Bünd-
nisses „Städte Sichere Häfen“ eine Einladung des Bundesministeriums des Innern für 
Bau und Heimat (BMI) genutzt, um über die Aufnahmebereitschaft vieler Kommunen zu 
informieren und auszuloten, wie diese konkret ausgefüllt werden kann. Bereits am 
10.03.2020 haben auf Initiative von Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker die Ober-
bürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf, der Landeshauptstadt Hannover, der 
Landeshauptstadt Potsdam und der Stadt Hamm ein gemeinsames Schreiben an die 
Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Frau Dr. Angela Merkel, gerichtet. Mit 
diesem Schreiben haben die Stadtoberhäupter an die Bundesregierung appelliert, eine 
Initiative zu ergreifen, um die humanitäre Katastrophe in den griechischen Auffanglagern 
zu beenden. Dabei haben sie auf die Aufnahmebereitschaft ihrer Städte und die zum Teil 
schon vorliegenden entsprechenden Ratsbeschlüsse verwiesen. 
 
Am 16.03.2020 erfolgte auf Bitte der Bundesregierung eine Abfrage des Deutschen Städ-
tetags bei den Mitgliedsstädten zur konkreten Aufnahmebereitschaft für geflüchtete Ki n-
der aus Griechenland. Die Verwaltung hat das vom Rat im Februar 2020 beschlossene 
Aufnahmekontingent (16 Plätze für unbegleitete Kinder und Jugendliche) am 17.03.2020 
an den Städtetag gemeldet. 
 
Die Bundesregierung ist also durch diese verschiedenen Initiativen – unabhängig von der 
noch ausstehenden abschließenden Meldung durch die Bündnisstädte – über die Auf-
nahmebereitschaft vieler Kommunen in der Bundesrepublik informiert.  
 
2. Wird die Bundesregierung das aktuelle Angebot der Stadt Köln annehmen, zusätzlich 
100 Geflüchtete und weitere 16 unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus griechischen 
Auffanglagern aufzunehmen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Siehe hierzu Beantwortung der Frage 1. 
 
Sobald eine Reaktion der Bundesregierung auf das gemeinsame konkrete Angebot der 
im Bündnis „Städte Sichere Häfen“ zusammengeschlossenen Kommunen vorliegt, wird 
die Verwaltung informieren. 
 
3. Falls zu 2. Nein: Welche Gründe führt die Bundesregierung an, unser Kölner Angebot 
nicht anzunehmen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Siehe hierzu Beantwortung zu Frage 1. und 2. 
 
4. Im Kölner Ratsbeschluss vom 06.02.2020 wird gefordert, von Artikel 17 Dublin-III-VO 
verstärkt Gebrauch zu machen, in der zitierten Pressemitteilung wird hingegen eine „ge-

3 
 
samteuropäische Verteilung“ als Teil einer Lösung propagiert. Erkennt die Oberbürger-
meisterin hierin keinen Widerspruch? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zwischen der in der gemeinsamen Presseerklärung des Niedersächsischen Innenminis-
ters sowie der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der Städte Potsdam, 
Hannover, Köln, Freiburg im Breisgau, Rottenburg am Neckar und Frankfurt (Oder) ge-
forderten gesamteuropäischen Verteilung und der vom Rat beschlossenen Aufforderung, 
verstärkt von Art. 17 der Dublin-III-VO Gebrauch zu machen, besteht kein Widerspruch.  
 
In Art. 3 Abs. 1 der Dublin-VO ist festgelegt, dass die Mitgliedsstaaten jeden Antrag auf 
internationalen Schutz, den ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser im Hoheitsge-
biet eines Mitgliedsstaats einschließlich an der Grenze oder in den Transitzonen stellt, 
prüfen. Der Antrag wird von einem einzigen Mitgliedsstaat geprüft, der nach den Kriterien 
des Kapitels III als zuständiger Staat bestimmt wird. 
 
Grundsätzlich zuständig für die Prüfung und Durchführung der Verfahren ist also der Mit-
gliedsstaat, den der Schutzsuchende erreicht, und in dem er einen Antrag stellt.  
 
Der Artikel 17 der Dublin-III-VO lässt dazu aber Ausnahmen zu – er ist mit „Ermessens-
klauseln“ überschrieben. Nach Art. 17 Abs. 1 kann jeder Mitgliedsstaat abweichend von 
Art. 3 Abs. 1 beschließen, einen bei ihm von einem Drittstaatsangehörigen oder Staaten-
losen gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, auch wenn er nach den in 
dieser Verordnung festgelegten Kriterien nicht für die Prüfung zuständig ist. 
 
Die Ausnahme von den grundsätzlichen Regelungen und Zuständigkeiten setzt also vo-
raus, dass ein einzelner Mitgliedsstaat einen entsprechenden Beschluss fasst, Antrags-
verfahren durchzuführen, obwohl er nach der Dublin-III-VO zunächst nicht zuständig ist.  
 
Dieser „Ermessens-Artikel“ eröffnet also aktuell nach der geltenden Dublin-VO der Bun-
desrepublik die Möglichkeit, Menschen aufzunehmen und die Verfahren trotz zunächst 
fehlender Zuständigkeit im eigenen Land durchzuführen. Diese Ausnahmeregelungen 
greifen aber nur, wenn – wie beschrieben – ein Mitgliedsstaat der EU dazu auch seine 
Bereitschaft erklärt. Eine weitergehende Regelung zur Verteilung schutzsuchender Men-
schen und zur Durchführung von Verfahren gibt es innerhalb der EU aber nicht. Insofern 
ist der Beschluss des Rates, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, von Artikel 
17 der Dublin-III-VO verstärkt Gebrauch zu machen, unter den derzeit geltenden geset z-
lichen Regelungen zur Minderung der humanitären Katastrophe an der EU-Außengrenze 
umsetzbar und zielführend. 
 
Unabhängig davon teilt die Verwaltung aber die Auffassung, dass letztendlich nur ein a b-
gestimmtes, für alle Mitgliedsstaaten verbindliches gesamteuropäisches Verteilungsver-
fahren solche Szenarien, wie sie sich derzeit an den Europäischen Außengrenzen ab-
spielen, vermeiden kann. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

26.03.2020 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Poststraße
  • Straße 1

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Details

Aktenzeichen
0867/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
25.03.2020
Erstellt
13.03.2020 11:19