2007/0384
Nichtraucherschutz in den städtischen Jugendhäusern Zusammenfassende Bewertung und Vorschlag zum weiteren Vorgehen
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2007/0384
11181 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
21.06.2007
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V
Amt: Sozialverwaltung
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Tagesordnung: I II
Verteiler:
V 50
Stvv
Vorlage-Nr. 2007/0384
Magistratsbeschluss-Nr.
404
Betreff: Nichtraucherschutz in den städtischen Jugendhäusern
Zusammenfassende Bewertung und Vorschlag zum weiteren Vorgehen
Vorlage vom: 20.06.2007
Beschlussvorschlag:
1. Die Anlage 1, „Konzeptionelle Überlegungen und Empfehlungen zum Nichtraucherschutz in den
kommunalen Jugendhäusern der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Kontext akzeptierender
Jugendarbeit“, wird zur Kenntnis genommen. Damit ist die Anforderung aus der Magistratsvorlage
Nr. 2006/0686 „Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden“ vom 27.10.2006, ein Konzept zu
erarbeiten, das auch den Problemlagen der Jugendarbeit entspricht, erledigt. Die Konsequenzen,
die sich aus dem Konzept und den politischen Vorgaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
Rauchfreiheit und Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern auch in den kommunalen
Jugendhäusern zu realisieren, ergeben, werden in den Punkten 2 bis 5 zusammengefasst.
2. Ab 1. Juli 2007 gilt in allen städtischen Jugendhäusern ein generelles Rauchverbot. In einer
Übergangsphase bis zum 14. März 2008 können die städtischen Jugendhäuser einen Raum, in
dem geraucht werden kann, vorhalten. Dieser Raum muss in geeigneter Weise von den
rauchfreien Räumen getrennt sein.
3. Ab dem 15. März 2008 gilt das generelle Rauchverbot, wie in der Magistratsvorlage Nr. 2006/0686
„Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden“ vom 27.10.2006 beschlossen, in allen Räumlichkeiten der
städtischen Jugendhäuser sowie im JUKUZ Oetinger Villa.
Selbstverständlich ist es den Jugendhäusern freigestellt und ausdrücklich erwünscht, das
Rauchverbot und die Rauchfreiheit früher umzusetzen.
4. Jedes einzelne Jugendhaus ist aufgefordert, die Übergangszeit bis 15. März 2008 für thematische
Auseinandersetzung mit dem Nichtraucherschutz und gesundheitsbewusstem Verhalten im
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...
Allgemeinen zu nutzen und diese inhaltliche und organisatorische Anforderung in seine
Jahresplanungen einzubeziehen. Die Erfahrungen sind im Rahmen der Jahresberichte zu
dokumentieren.
5. Bei der Vertragsgestaltung und der Kooperation mit anderen Trägern der Jugendarbeit ist darauf
zu achten, dass die Ziele der Rauchfreiheit im Kontext akzeptierender Jugendarbeit gleichfalls
berücksichtigt werden.
6. Sollte das Land Hessen, wie beabsichtigt, ein Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des
Passivrauchens ( Hessisches Nichtraucherschutzgesetz – HessNRSG ) verabschieden, das bereits
zu einem frühere Zeitpunkt Rauchfreiheit in öffentlichen Gebäuden vorschreibt, wird der unter den
Punkten 3. und 4. genannte späteste Termin zur Umsetzung des generellen Rauchverbotes in
städtischen Jugendhäusern sowie im JuKuz Oetinger Villa entsprechend vorgezogen.
Anlagen: Nichtraucherschutz Konzeption
Beschluss des Magistrats vom 2706.2007
Der Vorlage wird zugestimmt.
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...
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 20.06.2007
I. Ausgangssituation
Die politische Entscheidung, für die Stadtverwaltung ein Rauchverbot einzuführen, kam relativ
überraschend und schnell. Deshalb wurde für die Umsetzung in den städtischen Jugendhäusern per
Magistratsbeschluss-Nr. 746 am 15.11.2006 eine Ausnahme erwirkt, nicht zuletzt, um Zeit für eine
fachliche Debatte, Einschätzung und Erarbeitung eines Konzepts zu gewinnen.
II. Analyse und fachliche Einschätzung
Eine von mir veranlasste grobe statistische Momentaufnahme in den städtischen Jugendhäusern
zeigt, dass die theoretische Analyse des Rauchverhaltens von Jugendlichen leider auch in Darmstadt
empirisch nachvollziehbar ist. Das Einstiegsalter ist sehr niedrig und bei sozial benachteiligten
Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich in unseren Jugendhäusern aufhalten, ist die Quote
der Rauchenden im Durchschnitt überdurchschnittlich und erschreckend hoch. Dieses kann nicht
mehr lediglich als jugendphasenspezifisches Verhalten bewertet, sondern muss als massive
Suchtmittelgefährdung bzw. -abhängigkeit gedeutet werden.
Übersicht: RaucherInnen und NichtraucherInnen in den Einrichtungen
Jugendhaus Raucher/innen
Über 16
Raucher/innen
Unter 16 Jahren
A Ca. 90 % Ca. 75 %
B Ca. 100 % Ca. 50 %
C Ca. 75 % Kaum vertreten
D Ca. 75 % Ca. 25 %
E Ca. 51 % Ca. 7 %
In unserem Kontext interessant ist das Jugendhaus (E), dessen Zustandsbeschreibung relativ positiv
auffällt. Von dort wird nämlich berichtet, dass das Thema „Rauchen“ seit Jahren Bestandteil der
täglichen Arbeit sei, dies bedeutet, dass entsprechende Aktivitäten durchaus Aussicht auf Erfolg
zeigen.
Die Jugendhäuser haben sich erneut (es gibt schon einen Magistratsbeschluss 0210/05 vom April
2000) zusammen mit dem Suchthilfekoordinator und dem Koordinator für Kinder- und Jugendschutz
mit dem Grundverständnis suchtpräventiver Arbeit, mit den Bedingungen der Lebenswelt ihrer
Zielgruppe, sowie dem Gesundheitsverhalten sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher (speziell
ihrem Suchtmittelkonsum) ausführlich auseinandergesetzt.
Es wurden folgende soziale Problemlagen und Risikofaktoren herausgearbeitet:
• Arbeitsplatz- und Ausbildungsstellenmangel
• Armut – soziale Benachteiligung
• Identitätssuche in der Adoleszenz
• familiäre Probleme
• medial geprägte Wertorientierungen
• delinquentes Verhalten
• Bildungsdefizite und Schulprobleme
• Perspektivlosigkeit, Ausgrenzungserfahrung
• Benachteiligung aufgrund des Migrationshintergrundes
• mangelndes Gesundheitsbewusstsein
• Suchtgefährdung, bzw. Abhängigkeit von legalen/illegalen Drogen
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...
Aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Jugendhäuser ist die Problematik des
Rauchens für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Vergleich zu den aufgeführten
Problemlagen von nachrangiger Bedeutung.
Dennoch räumen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Jugendhäusern dem
Nichtraucherschutz einen hohen Stellenwert ein. Für die Umsetzung des Nichtraucherschutzes
bedürfe es allerdings Erfolg versprechender Strategien im Bereich der Suchtprävention, d.h. einer
Balance zwischen dem Zugang zu dieser Zielgruppe und den angestrebten Verhaltensänderungen.
Die Kommunalen Jugendhäuser haben sich auf Konzeptionelle Überlegungen und Empfehlungen zum
Nichtraucherschutz geeinigt, die jedoch voraussetzen, dass es in den Häusern wenigstens einen
Raum, in dem geraucht werden darf, geben müsse. (Siehe Anlage 1)
Alle Jugendhäuser haben im Zuge der konzeptionellen Arbeit hinsichtlich der Umsetzung des
Nichtraucherschutzes für die jeweils eigenen Situationen konkrete Vorschläge entwickelt.
Da die Jugendhäuser von unterschiedlichen Altersgruppen besucht werden (je nachdem welche
„Generation“ das Haus gerade für sich belegt), unterschiedliche Situationen (z.B. bisheriger Umgang
mit dem Rauchen) und über unterschiedliche räumliche Voraussetzungen verfügen, wurde an dieser
Stelle darauf verzichtet, die detaillierten konzeptionellen Überlegungen für die Häuser darzulegen.
Da die Umsetzung dieser Forderung bedeutet, dass es auf lange Sicht „Raucherräume“ in den
Jugendhäusern geben würde, ist hier eine politische Vorgabe zur Umsetzung der Rauchfreiheit in den
Jugendhäusern erforderlich, ohne den akzeptierenden Ansatz in der Kinder- und Jugendarbeit
aufzugeben.
Ein zusätzliches Argument, das Rauchverbot auszusprechen, ergibt sich aus der veränderten
gesellschaftlichen Debatte und Realität zu diesem Thema: Raucher/innen, egal ob jugendlich oder
nicht, müssen sich inzwischen überall, auf Bahnhöfen, in Gaststätten, in privaten und öffentlichen
Räumen damit auseinandersetzen, dass nicht geraucht werden darf. Auf mittlere Sicht wird
Nichtrauchen in geschlossenen der akzeptierte gesellschaftliche Standard sein.
III. Konsequenzen und Maßnahmen
1. Kurzfristig ist Rauchfreiheit in den Jugendhäusern auf freiwilliger Basis nicht zu erreichen,
deshalb ist eine politische Vorgabe erforderlich.
2. Es soll den Vorschlägen der Jugendhäuser, wenigstens einen rauchfreien Raum im
Jugendhaus zu erhalten, zwar gefolgt werden aber nur für eine Übergangszeit bis zum 14.
März 2008. Ab dann soll die Rauchfreiheit in den Jugendhäusern generell umgesetzt werden.
Dabei steht es den Jugendhäusern frei, schon vorher damit zu beginnen.
3. Für die Oetinger Villa ist zu bedenken, dass bisher im restlichen Haus bei Veranstaltungen
des JUKUZ geraucht werden kann. Da für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht
einzusehen ist, dass für die Besucher/innen des JUKUZ andere Regeln gelten als für die des
städtischen Jugendzentrums müsste dann auch verboten werden im JUKUZ zu rauchen, da
es sich um ein städtisches Gebäude handelt. Mit Akzeptanz dieser Maßnahme seitens der
Besucher/innen des JUKUZ kann nicht ohne weiteres gerechnet werden. Mit den Betreibern
des JUKUZ ist daher im Sinne der Beschlüsse für die Städtischen Jugendhäuser zu
verhandeln.
4. Im Kontext Nichtraucherschutz sind verstärkt substanzbezogene und zielgruppenspezifische
Maßnahmen zur Suchtprävention notwendig, d.h. jedes einzelne Jugendhaus ist aufgefordert,
die thematische Auseinandersetzung mit dem Nichtraucherschutz und gesundheitsbewusstem
Verhalten im Allgemeinen mit in seine Jahresplanungen einzubeziehen und die Erfahrungen
im Rahmen der Jahresberichte zu dokumentieren.
5. Die pädagogisch Handelnden vor Ort müssen eine Balance zwischen konsequentem
Nichtraucherschutz in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und suchtpräventiven
Strategien im Bereich akzeptierender Jugendarbeit sicherstellen.
6. Neben den rauchfreien öffentlichen Räumen im Jugendhaus sollen Freiflächen außerhalb des
Jugendhauses vorgehalten werden, um die Kontinuität in der Arbeit mit nicht abstinenten
Jugendlichen sicherstellen zu können.
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...
7. Jugendhäuser sind in ihrem Bestreben zu unterstützen, bei den Jugendlichen und jungen
Erwachsenen gesundheitsbewusste Verhaltensweisen und den Nichtraucherschutz zu fördern
(Siehe Anlage 1 Punkt I und III). Dazu gehört eine enge Kooperation mit dem städtischen
Koordinator für Sucht- und Drogenhilfe.
IV. Weiteres Vorgehen
Ich werde im Rahmen einer Dienstbesprechung mit den Jugendhäusern und dem JUKUZ das
Vorgehen erläutern und die Jugendhäuser auffordern, ihre Konzepte im Rahmen der Jahresplanung
entsprechend anzupassen.
Darmstadt, 19.06.2007
Pa/Mo
Dezernat V
Jochen Partsch
Stadtrat
Anlage
Konzeptionelle Überlegungen und Empfehlungen zum Nichtraucherschutz in den Kommunalen
Jugendhäusern der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Kontext akzeptierender Jugendarbeit
anlage 1
20561 Zeichen
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Die Zielgruppe sozial Benachteiligter ist konzeptioneller Schwerpunkt akzeptierender Jugendarbeit in den städtischen Kinder- und Jugendhäusern. Diese Zielgruppe ist mit einer Fülle existentieller, sozialer Probleme und Risikofaktoren konfrontiert, wobei das Thema Rauchen für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen dabei von nachrangiger Bedeutung ist. Um den Problemlagen der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit mit sozial benachteiligten Jugendlichen gerecht zu werden, muss ein Konzept zum Nichtraucherschutz eine Balance bilden zwischen aktivem Nichtraucherschutz und akzeptierender Jugendarbeit, um den Zugang zu dieser Zielgruppe sicherzustellen und angestrebte Verhaltensänderungen erzielen zu können. Förderung von gesundheitsbewussten Verhaltensweisen Nach Erkenntnissen des pädagogischen Personals in den kommunalen Jugendhäusern sind Jugendliche sich der Gefahren von legalen und illegalen Drogen, gerade beim Rauchen und beim Alkoholkonsum, sehr wohl bewusst. Diese Kenntnis der Gefahren führt aber nicht zwingend dazu, sich eine gesunde Lebensweise anzueignen. Gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen sind gerade bei sozial benachteiligten Jugendlichen weit verbreitet. Durch eine Zunahme kultureller und sozialer Spannungsfelder, einer ständig wachsenden Zahl Jugendlicher, die von relativer Armut betroffen sind, und gleichzeitig hohen gesellschaftlichen Erwartungen an Leistung und Qualifikationen, wächst der Druck auf Jugendliche. Es ist zu erwarten, dass sich drohende Arbeitslosigkeit, eingeschränkte Bildungschancen und schlechte Wohnverhältnisse weiterhin negativ auf die Gesundheit und das Gesundheitsverhalten Jugendlicher auswirken werden. (15. Shell-Studie Jugend 2006, S. 18) Aus dieser Erkenntnis und zur Förderung von gesundheitsbewussten Verhaltensweisen, ergeben sich in den kommunalen Kinder- und Jugendhäusern der Wissenschaftsstadt Darmstadt zielgruppenspezifische und ganzheitlich orientierte Aktionen zum Thema Gesundheit, mit speziellen Maßnahmen und Angeboten zum Nichtraucherschutz, z.B.: Gesundheitscheck (Gesundheitsverhalten, Lungenvolumentest, Ausdauereinheiten, Wissensfragen über Gesundheitsverhalten, Auszeichnungen für Mr. und Mrs. Fit) gesundheitsbewußte Kochaktionen (fett- und zuckerarm, wenig Kohlenhydrate) räumliche und technische Voraussetzungen für spontane sportliche Aktivitäten in den Einrichtungen (Bereitstellung von Sport-Equipment) Sensibilität für gesundes Körperbewußtsein schaffen Erleichterung und Stärkung des Nichtrauchens durch Schaffung von Ersatzbefriedigung (z.B. kostenlose Bereitstellung von Obst in den Räumen der Einrichtungen)Stärkung des Nichtraucherschutzes und akzeptierende Jugendarbeit Mit Beschluss 0210/05. April 2000 hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt dem von den kommunalen Kinder- und Jugendhäusern und der Kinder- und Jugendförderung in Kooperation mit der Fachstelle für Suchtprävention entwickelten Leitbild der städtischen Kinder- und Jugendhäuser zum Umgang mit drogenkonsumierenden Kinder- und Jugendlichen zugestimmt. Damit wurde die konzeptionelle Grundlage für die pädagogische Arbeit im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit fortgeschrieben und präzisiert. Grundlage der konzeptionellen Fortschreibung ist die Erkenntnis, dass Drogen (legale und illegale Suchtmittel) Bestandteil im Alltag der Gesellschaft sind und somit auch zur Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen gehören. Dies bestimmt somit auch die pädagogische Arbeit der kommunalen Kinder und Jugendhäuser in der Suchtprävention. Im Rahmen dieser Leitlinien setzt sich das pädagogische Personal mit dem Risikoverhalten seiner sozial benachteiligten Besucherinnen und Besucher auseinander und versucht, deren Risikokompetenzen zu stärken, um süchtigen Verhaltensweisen vorzubeugen. Im Sinne einer Stärkung des Nichtraucherschutzes - ohne gleichzeitige Ausgrenzung und Stigmatisierung nicht abstinenter Jugendlicher - bedeutet dies: Priorität der rauchfreien Räume und Zonen innerhalb der kommunalen Jugendeinrichtungen (Ausweitung des Nichtraucherschutzes) Beibehaltung von Rauchmöglichkeiten als Rückzugsbereich nicht abstinenter Jugendlicher (Verhinderung der Ausgrenzung) Schaffung ansprechender Freiflächen vor den Jugendhäusern als Alternative zu fehlenden Rauchmöglichkeiten in den Einrichtungen Vorbildfunktion des rauchenden pädagogischen Personals durch Konsum ausschließlich auf den Freiflächen der Einrichtungen Thematische Auseinandersetzung mit dem Nichtraucherschutz Obwohl erfolgreiche Konzepte zur Suchtprävention bei Kindern und Jugendlichen existieren, greifen offenbar politische Maßnahmen und Präventionsprogramme zur Reduzierung des Konsums von suchtgefährdenden Stoffen (z.B. Tabak- und Alkoholkonsum) nicht effektiv. Jugendliche Verhaltensweisen sind von kurzfristigen Perspektiven geprägt, obwohl ihnen die langfristig gesundheitsschädigende Wirkung bekannt und bewusst ist. Daher sind angestrebte Verhaltensänderungen nicht durch Reglementierungen zu erreichen, sondern benötigen als Basis einen vertrauensvollen Umgang und den direkten Kontakt zwischen Pädagogen und Jugendlichen. Nur auf dieser Grundlage kann die Bereitschaft von Jugendlichen hergestellt werden, sich mit anderen Wertorientierungen, als Vorstufe eines gesundheitsbewussten Verhaltens, auseinanderzusetzen. Angebote und Projekte zu einer freiwilligen Auseinandersetzung im Sinne des Nichtraucherschutzes in den kommunalen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden folgendermaßen konzipiert: Auslagen und Aushänge von Informationsmaterial zu gesundheitsrelevanten Themen themenspezifische Informationsveranstaltungen Einzelfallarbeit in Form von individuellen, persönlichen Gesprächen Diskussionen in Gruppen über gesundheitliche Themen Mediale Projekte zum Nichtraucherschutz Insbesondere die Zielgruppe sozial benachteiligter Jugendlicher, welche die Besucherinnen- und Besucherstruktur der kommunalen Jugendhäuser hauptsächlich prägt, zeigen ein riskantes Gesundheitsverhalten hinsichtlich Ernährung, Rauchen und Trinken. Die genannten konzeptionellen Überlegungen sollen zur Förderung von gesundheitsbewusstem Verhalten beitragen und eine Auseinandersetzung mit gesundheitsschädigenden Verhaltensweisen ermöglichen. Präventiven Projekten und Maßnahmen (Gesundheitsgefährdung durch Tabakkonsum ist dabei nur ein Aspekt unter vielen sozialen Problemlagen) zum Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen werden in der pädagogischen Arbeit der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit eine große Bedeutung beigemessen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der niederschwellig angelegten offenen Kinder- und Jugendarbeit das Prinzip der Freiwilligkeit besteht. Dies bedeutet, dass Jugendliche entscheiden, mit welchen Themen und in welcher Form sie sich auseinandersetzen wollen. Generelle Verbote und Forderungen zu abstinentem Verhalten Jugendlicher im Rahmen des Nichtraucherschutz greifen im Kontext ganzheitlich und langfristig orientierter Suchtprävention zu kurz. Neben den Programmen und Maßnahmen eines effektiven Nichtraucherschutzes bedarf es insbesondere für Maßnahmen und Projekte der Sekundärprävention des unmittelbaren Kontaktes zu den Jugendlichen, um Einfluss auf ungesunde und riskante Verhaltensweisen ausüben zu können. Empfehlungen zur Umsetzung des Nichtraucherschutzes in den kommunalen Jugendhäusern Alle Pädagoginnen und Pädagogen der kommunalen Jugendhäuser räumen dem Nichtraucherschutz sehr hohe Priorität ein. Gleichzeitig sehen sie aber auch in den nichtabstinenten Jugendlichen gleichberechtigte Jugendhausbesucherinnen und Jugendhausbesucher, denen sie auch gerecht werden wollen. Auf dieser Grundlage sind die konzeptionellen Überlegungen entstanden. Kernelement hierbei ist die Schaffung einer Balance zwischen dem Nichtraucherschutz in den Einrichtungen und suchtpräventiven Strategien im Rahmen akzeptierender Jugendarbeit. Zur Umsetzung des Nichtraucherschutzes wird folgendes empfohlen: Das Konzept zum Nichtraucherschutz in der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit versteht sich als thematische Fortschreibung des vom Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt im April 2000 beschlossenen Leitbild der städtischen Kinder- und Jugendhäuser zum Umgang mit Drogenkonsumierenden Kindern und Jugendlichen Die pädagogisch Handelnden vor Ort müssen eine Balance zwischen konsequentem Nichtraucherschutz in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und suchtpräventiven Strategien im Bereich akzeptierender Jugendarbeit sicherstellen. Hierfür werden die Einrichtungen der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit den Nichtraucherschutz in allen öffentlichen wie auch gemischt genutzten Räumen konsequent gewährleisten. Akzeptierende Jugendarbeit kann Verhaltensänderungen bei sozial Benachteiligten nur im permanenten Kontakt mit der Zielgruppe bewirken. Das Konzept zum Nichtraucherschutz muss dies ermöglichen. Hierfür muss neben den rauchfreien öffentlichen Räumen ein separater Raum vorgehalten werden, der den Nichtraucherschutz in der Einrichtung nicht beeinträchtigt um die Kontinuität in der Arbeit mit nicht abstinenten Jugendlichen sicherstellen zu können. Wetterlagen bedingt ist der Verlagerung dieser Kontakt und Beziehungsarbeit in die Freiflächen der Einrichtungen Vorrang einzuräumen. Im Kontext Nichtraucherschutz sind verstärkt substanzbezogene und zielgruppenspezifische Maßnahmen zur Suchtprävention notwendig. Vor diesem Hintergrund bedarf es einer politischen Entscheidung, die neben den strukturelle Maßnahmen und den entsprechenden Regelungen zum Nichtraucherschutz die spezielle Arbeitsfelder und Gegebenheiten berücksichtigt und die Notwendigkeit dieser Arbeit bestätigt. Akzeptanzorientierte Arbeitsfelder der Sucht- und Drogenhilfe sowie der offenen Jugendarbeit sind auf die skizzierten Spielräume angewiesen um die bislang erfolgreiche Arbeit mit schwer erreichbaren Zielgruppen fortsetzen zu können. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kinder- und Jugendeinrichtungen Wissenschaftsstadt Darmstadt Volker Weyel Suchthilfekoordinator Wissenschaftsstadt Darmstadt Rainer Claus Stadtjugendpfleger Wissenschaftsstadt Darmstadt Gerhard Kohle Koordinator für der kommunalen Kinder- und Jugendschutz Wissenschaftsstadt Darmstadt PAGE 1 PAGE 2 Konzeptionelle Überlegungen und Empfehlungen zum Nichtraucherschutz in den kommunalen Jugendhäusern der Wissenschaftsstadt Darmstadt Sozial benachteiligte Jugendliche sind mit einer Fülle von Risikofaktoren konfrontiert Erfolgreiche Gesundheits- förderung muss sich an den jeweiligen Lebensumständen und -bedingungen der Zielgruppe orientieren. Die Leitlinien zum Umgang mit Suchtmittel konsumierenden Jugendlichen sind konzeptioneller Bestandteil der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt Grundlage für die Änderung von riskantem Verhalten bei Jugendlichen ist der kontinuierliche Kontakt und die Akzeptanz der pädagogisch Handelnden. Suchtprävention ist wirksam, wenn die Programme langfristig, zielgruppen- orientiert und ganzheitlich angelegt sind. EIMPcËÌàéê¨ © r§¨3]^ñ2úöîöçÞçÖöв§¢ö¢u¢ögöaöaöaö h®c4CJjh®c4UmHnHuh®c4CJOJQJh®c45OJQJ"jh®c4OJQJUmHnHuh®c4OJQJ h®c46h®c45CJOJQJh®c45B*CJOJQJphh®c4B*CJOJQJph h®c4CJ,h®c4B*phh©zoh®c4CJ$h©zoh®c4h®c4OJQJh®c4 *h®c4$ EFGHIMNOPcýûûûûûûûûûûûûûööéöööööööööö $-DMÆ ÿÿÿÿa$$a$é125ýýý¤ËÌÍÎÏÐÑÒÓÔÕÖרÙÚÛÜÝÞßàéê§ ¨ úúõððððððððððððððððððððëððð$a$$a$$a$$a$¨ qr§¨NO]_¦§EFPQñ23úúúúòúúúúúúúêúêúêúêúêåúããã &F$ &Fa$$ &Fa$$a$ EFIJº»EFÅÆ ýýýýýøýøýøýøýóýýýýýýýîýîýîý &F &F &FFÅÆ ? @ b$c$U&b&©&ª&))ú.·/ 0£0Ä0111D1F1S1111é1ê1ì1í1ï1ð1ò1ó1õ1ö1ü1ý1þ1ÿ1222 2 2úöðöðöðöðöâöÙÎÆ¼´ÆöÆöú®öú®öú®öú®¦ö¦ö¦ö¦ööh®c40JmHnHu h®c40Jjh®c40JUjh®c4U h®c4CJh®c4OJQJh®c4CJOJQJh®c4OJQJh®c456OJQJh®c46OJQJjh®c4UmHnHu h®c4CJh®c4 h®c452 ? @ j k d!e!)"*"X#Y#a$b$"%#%1&2&3&4&5&6&7&8&9&:&;&<&=&>&úøúøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøøø &F>&?&@&A&B&C&D&E&F&G&H&I&J&K&L&M&N&O&P&Q&R&S&T&U&b&©&ª&ýýýýýýýýýýýýýýýýýýýýýýýðëæ$a$$a$ $-DMÆ ÿÿÿÿa$ª&))@*A*(+)+Ü+Ý+, ,--%.&.¨.©.ª.ú.¶/·/ 0¡0¢0£0Ä0ä01úõõõõõõõõõõõõõõõõõóóõóîîééé$a$$a$$a$$a$11111'1D1E1F1S1f111 111³1Ì1é1ë1ì1î1ï1ñ1ò1ô1õ12úúúúúúúúúúúúúúúúúúøøøøøøøøïøÿ&`#$$a$222 2:2r222222î2ï2 3l3m3 4444è45555ù÷îååå÷ã÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷÷Þ$a$$h]ha$øÿ&`#$h]h 222 222í2î2ï2k3l3m3 4 444445555ôêäÚÖÌÆÖÌÆÖÌÆÖÌÆÖÌÆÖÀ h®c4CJ h®c4CJh®c4CJOJQJh®c4h®c4CJOJQJ h®c40Jjh®c40JUh©zo0JmHnHu(°. °ÆA!°"°¿#$n%°°Ð°ÐÐ(°. °ÆA!°"°¿#$n%°°Ð°ÐÐA 0°. °ÆA!°"°¿#$n%°°Ð°ÐP0Ðò:òÅò:<@ñÿ<Standard_HmHsHtHJ@J Überschrift 1$@&56OJQJP@P Überschrift 2$$@&a$56OJQJL@L Überschrift 3$@&5CJOJQJJA@òÿ¡JAbsatz-Standardschriftart\i@óÿ³\Normale Tabelle :Vö4Ö4Ö laö0k@ôÿÁ0Keine Liste@B@ò@ Textkörper5CJOJQJBP@BTextkörper 2$a$OJQJ8 @8Fußzeile Ƹp#,)@¢!, Seitenzahl@Q@2@Textkörper 3CJOJQJ:@B: Kopfzeile Ƹp#XÖt}-ÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿXÖt}ÿÿñ£(- Pÿÿÿÿ *Pÿÿÿÿ TPÿÿÿÿ EFGHIMNOPc¤ËÌÍÎÏÐÑÒÓÔÕÖרÙÚÛÜÝÞßàéꧨ qr§¨NO]_¦ § E F PQñ23 EFIJº»EFÅÆ ?é)ì)ï)ò)õ)* *:*r*****î*ï* +l+m+ ,,,-(0000000000000000000000000000000000000000000000000000à0à0à0à0à0à0à 00r0r0r0r0r0r0r 0r0r 0r0r 0r0r 0r0r@0r 0r0ñ0ñ0ñ0ñ0ñ0ñ0ñ0ñ0ñ 0ñ0ñ 0ñ0ñ 0ñ0ñ 0ñ0ñ 0ñI0I0I0I0I0I0I0I0I0I0I0I0I0I0I0ðI0I0I0I0IÈ0LIÈ0IÈ0IÈ0IÈ0IÈ0Ø@I0L I0I04Á ¤I0I0Á I0ÀÁ I0¨ EFGHIMNOPc¤ËÌÍÎÏÐÑÒÓÔÕÖרÙÚÛÜÝÞßàéꧨ qr§¨NO]_¦ § E F PQñ23 EFIJº»EFÅÆ ?@jkde)*XYab"#123456789:;<=>?@ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUb©ª!!@"A"(#)#Ü#Ý#$ $%%%&&&¨&©&ª&ú&¶'·' (¡(¢(£(Ä(ä()))))')D)E)F)S)f))) )))³)Ì)é)ë)î)ñ)ô)*** *:*r******î*ï* +l+m+ ,,,,è,---(0000000000000000000000000000000000000000000000000000à0à0à0à0à0à0à 00r0r0r0r0r0r0r 0r0r 0r0r 0r0r 0r0r@0r 0r0ñ0ñ0ñ0ñ0ñ0ñ0ñ0ñ0ñ 0ñ0ñ 0ñ0ñ 0ñ0ñ 0ñ0ñ 0ñ0000000 00 00 00 00 000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000I0000000000000000000000KÈ0 KÈ0 KÈ0 KÈ0 KÈ0 IÈ0 IÈ0 @0@0@0@0IÈ0 @0IÈ0 0I0I04(I0I00I00I000I0I0 ««««° 25!'¨ >&ª&125 "#$%&5 "°!ÿ!ÿð8ð @ñÿÿÿ÷ðnððð( ð ðð\¢ ð 3ðÿ"ñ¿ðð ððV¢ ð #ðÿ"ñ¿ðð ððV¢ ð #ðÿ"ñ¿ðð ððV¢ ð #ðÿ"ñ¿ðð ððV¢ ð #ðÿ"ñ¿ðð ððB ðSð¿Ëÿ ?ð¨]b-g"@w'tg"Z(ªtg"Éw'tg"Iòÿÿw'ùÿÿtg"wûÿÿw'ÇtIF X 6Fý#$))é)é)ë)ë)ì)ì)î)ï)ñ)ò)ô)õ)** ++-Ié)é)ë)ë)ì)ì)î)ï)ñ)ò)ô)õ)**-r¨QFÆ@kÌ)è)é)é)ë)ë)ì)ì)î)ï)ñ)ò)ô)õ)ÿ)*r****-é)é)ë)ë)ì)ì)î)ï)ñ)ò)ô)õ)**-RMÿ¤ )ÿÃGþMÿÿÿÿÿÿÿÿÿPYyÿhþÆh^h`þOJQJo(·ðhþÆh^h`þOJQJo(·ðÐ0ýÆÐ^Ð`0ýo(.hþÆh^h`þOJQJo(·ðÃGþMPYy¤ )RMÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿå®c4©zoÌ)é)ë)î)ñ)ô) ** +- RM RM RM RM RMÿ@0ÓW- @ÿÿUnknownÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿGz ÿTimes New Roman5Symbol3&z ÿArialE&News Gothic MT?5 z ÿCourier New"1ðÄ©n£¶fn£¶fm£¶f½,$M½,$M!ð¥À´´4dÔ)Ô)2ðßßHXðÿ?äÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿ©zo2ÿÿsKonzeptionelle Überlegungen zum Nichtraucherschutz in den kommunalen Jugendhäusern der Wissenschaftsstadt DarmstadtClausDez_V (Fr. 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Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0384
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.06.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00