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2007/0384

Nichtraucherschutz in den städtischen Jugendhäusern Zusammenfassende Bewertung und Vorschlag zum weiteren Vorgehen

Magistratsvorlage 20.06.2007

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2007/0384

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
21.06.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V  
 
Amt: Sozialverwaltung  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
V                    50 
Stvv  
 
Vorlage-Nr. 2007/0384 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
404  
 
 
Betreff: Nichtraucherschutz in den städtischen Jugendhäusern 
Zusammenfassende Bewertung und Vorschlag zum weiteren Vorgehen 
 
Vorlage vom: 20.06.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Die Anlage 1, „Konzeptionelle Überlegungen und Empfehlungen zum Nichtraucherschutz in den 
kommunalen Jugendhäusern der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Kontext akzeptierender 
Jugendarbeit“, wird zur Kenntnis genommen. Damit ist die Anforderung aus der Magistratsvorlage 
Nr. 2006/0686 „Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden“ vom 27.10.2006, ein Konzept zu 
erarbeiten, das auch den Problemlagen der Jugendarbeit entspricht, erledigt. Die Konsequenzen, 
die sich aus dem Konzept und den politischen Vorgaben der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
Rauchfreiheit und Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern auch in den kommunalen 
Jugendhäusern zu realisieren, ergeben, werden in den Punkten 2 bis 5 zusammengefasst. 
 
2. Ab 1. Juli 2007 gilt in allen städtischen Jugendhäusern ein generelles Rauchverbot. In einer 
Übergangsphase bis zum 14. März 2008 können die städtischen Jugendhäuser einen Raum, in 
dem geraucht werden kann, vorhalten. Dieser Raum muss in geeigneter Weise von den 
rauchfreien Räumen getrennt sein. 
 
3. Ab dem 15. März 2008 gilt das generelle Rauchverbot, wie in der Magistratsvorlage Nr. 2006/0686 
„Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden“ vom 27.10.2006 beschlossen, in allen Räumlichkeiten der 
städtischen Jugendhäuser sowie im JUKUZ Oetinger Villa. 
 
Selbstverständlich ist es den Jugendhäusern freigestellt und ausdrücklich erwünscht, das 
Rauchverbot und die Rauchfreiheit früher umzusetzen.  
 
 
4. Jedes einzelne Jugendhaus ist aufgefordert, die Übergangszeit bis 15. März 2008 für  thematische 
Auseinandersetzung mit dem Nichtraucherschutz und gesundheitsbewusstem Verhalten im

2 
... 
Allgemeinen zu nutzen und diese inhaltliche und organisatorische Anforderung in seine 
Jahresplanungen einzubeziehen. Die Erfahrungen sind im Rahmen der Jahresberichte zu 
dokumentieren. 
 
5. Bei der Vertragsgestaltung und der Kooperation mit anderen Trägern der Jugendarbeit ist darauf 
zu achten, dass die Ziele der Rauchfreiheit im Kontext akzeptierender Jugendarbeit gleichfalls 
berücksichtigt werden. 
 
6. Sollte das Land Hessen, wie beabsichtigt, ein Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des 
Passivrauchens ( Hessisches Nichtraucherschutzgesetz – HessNRSG ) verabschieden, das bereits 
zu einem frühere Zeitpunkt Rauchfreiheit in öffentlichen Gebäuden vorschreibt, wird der unter den 
Punkten 3. und 4. genannte späteste Termin zur Umsetzung des generellen Rauchverbotes in 
städtischen Jugendhäusern sowie im JuKuz Oetinger Villa entsprechend vorgezogen.    
 
 
Anlagen: Nichtraucherschutz Konzeption 
 
Beschluss des Magistrats vom 2706.2007 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

3 
... 
 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 20.06.2007 
 
 
I. Ausgangssituation 
 
Die politische Entscheidung, für die Stadtverwaltung ein Rauchverbot einzuführen, kam relativ 
überraschend und schnell. Deshalb wurde für die Umsetzung in den städtischen Jugendhäusern per 
Magistratsbeschluss-Nr. 746 am 15.11.2006 eine Ausnahme erwirkt, nicht zuletzt, um Zeit für eine 
fachliche Debatte, Einschätzung und Erarbeitung eines Konzepts zu gewinnen. 
 
II. Analyse und fachliche Einschätzung 
 
Eine von mir veranlasste grobe statistische Momentaufnahme in den städtischen Jugendhäusern 
zeigt, dass die theoretische Analyse des Rauchverhaltens von Jugendlichen leider auch in Darmstadt 
empirisch nachvollziehbar ist. Das Einstiegsalter ist sehr niedrig und bei sozial benachteiligten 
Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich in unseren Jugendhäusern aufhalten, ist die Quote 
der Rauchenden im Durchschnitt überdurchschnittlich und erschreckend hoch. Dieses kann nicht 
mehr lediglich als jugendphasenspezifisches Verhalten bewertet, sondern muss als massive 
Suchtmittelgefährdung bzw. -abhängigkeit gedeutet werden. 
 
 
Übersicht: RaucherInnen und NichtraucherInnen in den Einrichtungen 
 
Jugendhaus    Raucher/innen 
      Über 16 
  Raucher/innen 
   Unter 16 Jahren 
  A    Ca.      90  %      Ca.  75   % 
  B    Ca.    100  %      Ca.  50   % 
  C    Ca.      75  %      Kaum vertreten 
  D    Ca.      75  %      Ca.  25   % 
  E    Ca.      51  %      Ca.    7   % 
 
In unserem Kontext interessant ist das Jugendhaus (E), dessen Zustandsbeschreibung relativ positiv 
auffällt. Von dort wird nämlich berichtet, dass das Thema „Rauchen“ seit Jahren Bestandteil der 
täglichen Arbeit sei, dies bedeutet, dass entsprechende Aktivitäten durchaus Aussicht auf Erfolg 
zeigen. 
 
Die Jugendhäuser haben sich erneut (es gibt schon einen Magistratsbeschluss 0210/05 vom April 
2000) zusammen mit dem Suchthilfekoordinator und dem Koordinator für Kinder- und Jugendschutz 
mit dem Grundverständnis suchtpräventiver Arbeit, mit den Bedingungen der Lebenswelt ihrer 
Zielgruppe, sowie dem Gesundheitsverhalten sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher  (speziell 
ihrem Suchtmittelkonsum) ausführlich auseinandergesetzt.  
 
Es wurden folgende soziale Problemlagen und  Risikofaktoren herausgearbeitet: 
• Arbeitsplatz- und Ausbildungsstellenmangel 
• Armut – soziale Benachteiligung 
• Identitätssuche in der Adoleszenz 
• familiäre Probleme 
• medial geprägte Wertorientierungen 
• delinquentes Verhalten 
• Bildungsdefizite und Schulprobleme 
• Perspektivlosigkeit, Ausgrenzungserfahrung 
• Benachteiligung aufgrund des Migrationshintergrundes 
• mangelndes Gesundheitsbewusstsein 
• Suchtgefährdung, bzw. Abhängigkeit von legalen/illegalen Drogen

4 
... 
Aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Jugendhäuser ist die Problematik des 
Rauchens für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Vergleich zu den aufgeführten 
Problemlagen von nachrangiger Bedeutung. 
 
Dennoch räumen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Jugendhäusern dem 
Nichtraucherschutz einen hohen Stellenwert ein. Für die Umsetzung des Nichtraucherschutzes 
bedürfe es allerdings Erfolg versprechender Strategien im Bereich der Suchtprävention, d.h. einer 
Balance zwischen dem Zugang zu dieser Zielgruppe und den angestrebten Verhaltensänderungen. 
 
Die Kommunalen Jugendhäuser haben sich auf Konzeptionelle Überlegungen und Empfehlungen zum 
Nichtraucherschutz geeinigt, die jedoch voraussetzen, dass es in den Häusern wenigstens einen 
Raum, in dem geraucht werden darf, geben müsse. (Siehe Anlage 1) 
 
Alle Jugendhäuser haben im Zuge der konzeptionellen Arbeit hinsichtlich der Umsetzung des 
Nichtraucherschutzes für die jeweils eigenen Situationen konkrete Vorschläge entwickelt. 
Da die Jugendhäuser von unterschiedlichen Altersgruppen besucht werden (je nachdem welche 
„Generation“ das Haus gerade für sich belegt), unterschiedliche Situationen (z.B. bisheriger Umgang 
mit dem Rauchen) und über unterschiedliche räumliche Voraussetzungen verfügen, wurde an dieser 
Stelle darauf verzichtet, die detaillierten konzeptionellen Überlegungen für die Häuser darzulegen. 
 
Da die Umsetzung dieser Forderung bedeutet, dass es auf lange Sicht „Raucherräume“ in den 
Jugendhäusern geben würde, ist hier eine politische Vorgabe zur Umsetzung der Rauchfreiheit in den 
Jugendhäusern erforderlich, ohne den akzeptierenden Ansatz in der Kinder- und Jugendarbeit 
aufzugeben.  
 
Ein zusätzliches Argument, das Rauchverbot auszusprechen, ergibt sich aus der veränderten 
gesellschaftlichen Debatte und Realität zu diesem Thema: Raucher/innen, egal ob jugendlich oder 
nicht, müssen sich inzwischen überall, auf Bahnhöfen, in Gaststätten, in privaten und öffentlichen 
Räumen damit auseinandersetzen, dass nicht geraucht werden darf. Auf mittlere Sicht wird 
Nichtrauchen in geschlossenen der akzeptierte gesellschaftliche Standard sein. 
 
III. Konsequenzen und Maßnahmen 
 
1. Kurzfristig ist Rauchfreiheit in den Jugendhäusern auf freiwilliger Basis nicht  zu erreichen, 
deshalb ist eine politische Vorgabe erforderlich.  
 
2. Es soll den Vorschlägen der Jugendhäuser, wenigstens einen rauchfreien Raum im 
Jugendhaus zu erhalten, zwar gefolgt werden aber nur für eine Übergangszeit bis zum 14. 
März 2008.  Ab dann soll die Rauchfreiheit in den Jugendhäusern generell umgesetzt werden. 
Dabei steht es den Jugendhäusern frei, schon vorher damit zu beginnen.  
 
3. Für die Oetinger Villa ist zu bedenken, dass bisher im restlichen Haus bei Veranstaltungen 
des JUKUZ geraucht werden kann. Da für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht 
einzusehen ist, dass für die Besucher/innen des JUKUZ andere Regeln gelten als für die des 
städtischen Jugendzentrums müsste dann auch verboten werden im JUKUZ zu rauchen, da 
es sich um ein städtisches Gebäude handelt. Mit Akzeptanz dieser Maßnahme seitens der 
Besucher/innen des JUKUZ kann nicht ohne weiteres gerechnet werden. Mit den Betreibern 
des JUKUZ ist daher im Sinne der Beschlüsse für die Städtischen Jugendhäuser zu 
verhandeln. 
 
4. Im Kontext Nichtraucherschutz sind verstärkt substanzbezogene und zielgruppenspezifische 
Maßnahmen zur Suchtprävention notwendig, d.h. jedes einzelne Jugendhaus ist aufgefordert, 
die thematische Auseinandersetzung mit dem Nichtraucherschutz und gesundheitsbewusstem 
Verhalten im Allgemeinen mit in seine Jahresplanungen einzubeziehen und die Erfahrungen 
im Rahmen der Jahresberichte zu dokumentieren. 
 
5. Die pädagogisch Handelnden vor Ort müssen eine Balance zwischen konsequentem 
Nichtraucherschutz in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und suchtpräventiven 
Strategien im Bereich akzeptierender Jugendarbeit sicherstellen. 
 
6. Neben den rauchfreien öffentlichen Räumen im Jugendhaus sollen Freiflächen außerhalb des 
Jugendhauses vorgehalten werden, um die Kontinuität in der Arbeit mit nicht abstinenten 
Jugendlichen sicherstellen zu können.

5 
... 
 
7. Jugendhäuser sind in ihrem Bestreben zu unterstützen, bei den Jugendlichen und jungen 
Erwachsenen gesundheitsbewusste Verhaltensweisen und den Nichtraucherschutz zu fördern 
(Siehe Anlage 1 Punkt I und III). Dazu gehört eine enge Kooperation mit dem städtischen 
Koordinator für Sucht- und Drogenhilfe.  
 
 
IV. Weiteres Vorgehen 
 
Ich werde im Rahmen einer Dienstbesprechung mit den Jugendhäusern und dem JUKUZ das 
Vorgehen erläutern und die Jugendhäuser auffordern, ihre Konzepte im Rahmen der Jahresplanung 
entsprechend anzupassen.  
 
 
Darmstadt, 19.06.2007 
Pa/Mo 
 
Dezernat V 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Stadtrat 
 
 
 
 
Anlage 
Konzeptionelle Überlegungen und Empfehlungen zum Nichtraucherschutz in den Kommunalen 
Jugendhäusern der Wissenschaftsstadt  Darmstadt im Kontext akzeptierender Jugendarbeit

anlage 1

20561 Zeichen

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ÿÿÿÿAnlage 1















Konzeptionelle Überlegungen und Empfehlungen




zum



Nichtraucherschutz
in den kommunalen Jugendhäusern
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
im Kontext akzeptierender Jugendarbeit





















Präambel

Die Kinder- und Jugendarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt versteht sich als präventiv und ist gekennzeichnet durch einen sehr hohen Anteil von Jugendlichen mit besonderen Problemlagen.

Die Zielgruppe sozial Benachteiligter ist konzeptioneller Schwerpunkt akzeptierender Jugendarbeit in den städtischen Kinder- und Jugendhäusern. Diese Zielgruppe ist mit einer Fülle existentieller, sozialer Probleme und Risikofaktoren konfrontiert, wobei das Thema Rauchen für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen dabei von nachrangiger Bedeutung ist. 

Um den Problemlagen der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit mit sozial benachteiligten Jugendlichen gerecht zu werden, muss ein Konzept zum Nichtraucherschutz eine Balance bilden zwischen aktivem Nichtraucherschutz und akzeptierender Jugendarbeit, um den Zugang zu dieser Zielgruppe sicherzustellen und angestrebte Verhaltensänderungen erzielen zu können.

Förderung von gesundheitsbewussten Verhaltensweisen 

Nach Erkenntnissen des pädagogischen Personals in den kommunalen Jugendhäusern sind Jugendliche sich der Gefahren von legalen und illegalen Drogen, gerade beim Rauchen und beim Alkoholkonsum, sehr wohl bewusst. Diese Kenntnis der Gefahren führt aber nicht zwingend dazu, sich eine gesunde Lebensweise anzueignen. Gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen sind gerade bei sozial benachteiligten Jugendlichen weit verbreitet.

„Durch eine Zunahme kultureller und sozialer Spannungsfelder, einer ständig wachsenden Zahl Jugendlicher, die von relativer Armut betroffen sind, und gleichzeitig hohen gesellschaftlichen Erwartungen an Leistung und Qualifikationen, wächst der Druck auf Jugendliche. Es ist zu erwarten, dass sich drohende Arbeitslosigkeit, eingeschränkte Bildungschancen und schlechte Wohnverhältnisse weiterhin negativ auf die Gesundheit und das Gesundheitsverhalten Jugendlicher auswirken werden.“ („15. Shell-Studie – Jugend 2006“, S. 18)

Aus dieser Erkenntnis und zur Förderung von gesundheitsbewussten Verhaltensweisen, ergeben sich in den kommunalen Kinder- und Jugendhäusern der Wissenschaftsstadt Darmstadt zielgruppenspezifische und ganzheitlich orientierte Aktionen zum Thema „Gesundheit“, mit speziellen Maßnahmen und Angeboten zum Nichtraucherschutz, z.B.:

Gesundheitscheck (Gesundheitsverhalten, Lungenvolumentest, Ausdauereinheiten, Wissensfragen über Gesundheitsverhalten, Auszeichnungen für „Mr. und Mrs. Fit“)

gesundheitsbewußte Kochaktionen (fett- und zuckerarm, wenig Kohlenhydrate)

räumliche und technische Voraussetzungen für „spontane“ sportliche Aktivitäten in den Einrichtungen (Bereitstellung von Sport-Equipment)

Sensibilität für gesundes Körperbewußtsein schaffen

Erleichterung und Stärkung des Nichtrauchens durch Schaffung von „Ersatzbefriedigung“ (z.B. kostenlose Bereitstellung von Obst in den Räumen der Einrichtungen)Stärkung des Nichtraucherschutzes und akzeptierende Jugendarbeit

Mit Beschluss 0210/05. April 2000 hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt dem von den kommunalen Kinder- und Jugendhäusern und der Kinder- und Jugendförderung in Kooperation mit der Fachstelle für Suchtprävention entwickelten „Leitbild der städtischen Kinder- und Jugendhäuser zum Umgang mit drogenkonsumierenden Kinder- und Jugendlichen“ zugestimmt.

Damit wurde die konzeptionelle Grundlage für die pädagogische Arbeit im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit fortgeschrieben und präzisiert. Grundlage der konzeptionellen Fortschreibung ist die Erkenntnis, dass Drogen (legale und illegale Suchtmittel) Bestandteil im Alltag der Gesellschaft sind und somit auch zur Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen gehören. Dies bestimmt somit auch die pädagogische Arbeit der kommunalen Kinder und Jugendhäuser in der Suchtprävention. 

Im Rahmen dieser Leitlinien setzt sich das pädagogische Personal mit dem Risikoverhalten seiner sozial benachteiligten Besucherinnen und Besucher auseinander und versucht, deren Risikokompetenzen zu stärken, um süchtigen Verhaltensweisen vorzubeugen. 

Im Sinne einer Stärkung des Nichtraucherschutzes - ohne gleichzeitige Ausgrenzung und Stigmatisierung nicht abstinenter Jugendlicher - bedeutet dies:

Priorität der rauchfreien Räume und Zonen innerhalb der kommunalen Jugendeinrichtungen (Ausweitung des Nichtraucherschutzes)

Beibehaltung von Rauchmöglichkeiten als Rückzugsbereich nicht abstinenter Jugendlicher (Verhinderung der Ausgrenzung)

Schaffung ansprechender Freiflächen vor den Jugendhäusern als Alternative zu fehlenden Rauchmöglichkeiten in den Einrichtungen

Vorbildfunktion des rauchenden pädagogischen Personals durch Konsum ausschließlich auf  den Freiflächen der Einrichtungen 

Thematische Auseinandersetzung mit dem Nichtraucherschutz

Obwohl erfolgreiche Konzepte zur Suchtprävention bei Kindern und Jugendlichen existieren, greifen offenbar politische Maßnahmen und Präventionsprogramme zur Reduzierung des Konsums von suchtgefährdenden Stoffen (z.B. Tabak- und Alkoholkonsum) nicht effektiv.

Jugendliche Verhaltensweisen sind von kurzfristigen Perspektiven geprägt, obwohl ihnen die langfristig gesundheitsschädigende Wirkung bekannt und bewusst ist. Daher sind angestrebte Verhaltensänderungen nicht durch Reglementierungen zu erreichen, sondern benötigen als Basis einen vertrauensvollen Umgang und den direkten Kontakt zwischen Pädagogen und Jugendlichen. 

Nur auf dieser Grundlage kann die Bereitschaft von Jugendlichen hergestellt werden, sich mit anderen Wertorientierungen, als Vorstufe eines gesundheitsbewussten Verhaltens, auseinanderzusetzen. Angebote und Projekte zu einer freiwilligen Auseinandersetzung im Sinne des Nichtraucherschutzes in den kommunalen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden folgendermaßen konzipiert:

Auslagen und Aushänge von Informationsmaterial zu gesundheitsrelevanten Themen

themenspezifische Informationsveranstaltungen 

Einzelfallarbeit in Form von individuellen, persönlichen Gesprächen

Diskussionen in Gruppen über gesundheitliche Themen

Mediale Projekte  zum Nichtraucherschutz 

Insbesondere die Zielgruppe sozial benachteiligter Jugendlicher, welche die Besucherinnen- und Besucherstruktur der kommunalen Jugendhäuser hauptsächlich prägt, zeigen ein riskantes Gesundheitsverhalten hinsichtlich Ernährung, Rauchen und Trinken. 

Die genannten konzeptionellen Überlegungen sollen zur Förderung von gesundheitsbewusstem Verhalten beitragen und eine Auseinandersetzung mit gesundheitsschädigenden Verhaltensweisen ermöglichen. 

Präventiven Projekten und Maßnahmen (Gesundheitsgefährdung durch Tabakkonsum ist dabei nur ein Aspekt unter vielen sozialen Problemlagen) zum Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen werden in der pädagogischen Arbeit der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit eine große Bedeutung beigemessen. 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der niederschwellig angelegten offenen Kinder- und Jugendarbeit das „Prinzip der Freiwilligkeit“ besteht. Dies bedeutet, dass Jugendliche entscheiden, mit welchen Themen und in welcher Form sie sich auseinandersetzen wollen. 

Generelle Verbote und Forderungen zu abstinentem Verhalten Jugendlicher im Rahmen des Nichtraucherschutz greifen im Kontext ganzheitlich und langfristig orientierter Suchtprävention zu kurz.

Neben den Programmen und Maßnahmen eines effektiven Nichtraucherschutzes bedarf es insbesondere für Maßnahmen und Projekte der Sekundärprävention des unmittelbaren Kontaktes zu den Jugendlichen, um Einfluss auf ungesunde und riskante Verhaltensweisen ausüben zu können.




































Empfehlungen
zur Umsetzung des Nichtraucherschutzes in den kommunalen Jugendhäusern

Alle Pädagoginnen und Pädagogen der kommunalen Jugendhäuser räumen dem Nichtraucherschutz sehr hohe Priorität ein. Gleichzeitig sehen sie aber auch in den nichtabstinenten Jugendlichen gleichberechtigte Jugendhausbesucherinnen und Jugendhausbesucher, denen sie auch gerecht werden wollen. Auf dieser Grundlage sind die konzeptionellen Überlegungen entstanden. Kernelement hierbei ist die Schaffung einer Balance zwischen dem Nichtraucherschutz in den Einrichtungen und suchtpräventiven Strategien im Rahmen akzeptierender Jugendarbeit. Zur Umsetzung des Nichtraucherschutzes wird folgendes empfohlen:

Das Konzept zum Nichtraucherschutz in der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit versteht sich als thematische Fortschreibung des vom Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt im April 2000 beschlossenen „Leitbild der städtischen Kinder- und Jugendhäuser zum Umgang mit Drogenkonsumierenden Kindern und Jugendlichen“ 

Die pädagogisch Handelnden vor Ort müssen eine Balance zwischen konsequentem Nichtraucherschutz in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und suchtpräventiven Strategien im Bereich akzeptierender Jugendarbeit sicherstellen.

Hierfür werden die Einrichtungen der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit den Nichtraucherschutz in allen öffentlichen wie auch gemischt genutzten Räumen konsequent gewährleisten.

Akzeptierende Jugendarbeit kann Verhaltensänderungen bei sozial Benachteiligten nur im permanenten Kontakt mit der Zielgruppe bewirken. Das Konzept zum Nichtraucherschutz muss dies ermöglichen.

Hierfür muss neben den rauchfreien öffentlichen Räumen ein separater Raum vorgehalten werden, der den Nichtraucherschutz in der Einrichtung nicht beeinträchtigt um die Kontinuität in der Arbeit mit nicht abstinenten Jugendlichen sicherstellen zu können.

Wetterlagen bedingt ist der Verlagerung dieser Kontakt und Beziehungsarbeit in die Freiflächen der Einrichtungen Vorrang einzuräumen.

Im Kontext Nichtraucherschutz sind verstärkt substanzbezogene und zielgruppenspezifische Maßnahmen zur Suchtprävention notwendig.


Vor diesem Hintergrund bedarf es einer politischen Entscheidung, die neben den 
strukturelle Maßnahmen und den entsprechenden Regelungen zum Nichtraucherschutz die spezielle Arbeitsfelder und Gegebenheiten berücksichtigt und die Notwendigkeit dieser Arbeit bestätigt.

Akzeptanzorientierte Arbeitsfelder der Sucht- und Drogenhilfe sowie der offenen Jugendarbeit sind auf die skizzierten Spielräume angewiesen um die bislang erfolgreiche Arbeit mit schwer erreichbaren Zielgruppen fortsetzen zu können.


Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Wissenschaftsstadt Darmstadt



Volker Weyel
Suchthilfekoordinator
Wissenschaftsstadt Darmstadt


Rainer Claus
Stadtjugendpfleger
Wissenschaftsstadt Darmstadt



Gerhard Kohle
Koordinator für der kommunalen
Kinder- und Jugendschutz
Wissenschaftsstadt Darmstadt








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Konzeptionelle Überlegungen und Empfehlungen
zum Nichtraucherschutz in den kommunalen Jugendhäusern 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt




Sozial benachteiligte Jugendliche sind mit einer Fülle von Risikofaktoren konfrontiert

Erfolgreiche Gesundheits-
förderung muss sich an den jeweiligen Lebensumständen und -bedingungen der Zielgruppe orientieren.

Die Leitlinien zum Umgang mit  Suchtmittel konsumierenden Jugendlichen sind konzeptioneller Bestandteil der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt

Grundlage für die Änderung von riskantem Verhalten bei Jugendlichen ist der kontinuierliche Kontakt und die Akzeptanz der pädagogisch Handelnden.

Suchtprävention ist wirksam, wenn die Programme langfristig, zielgruppen-
orientiert und ganzheitlich angelegt sind.



	
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Beratungsverlauf (1)

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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0384
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.06.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00