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AN/1083/2020

Fahrradzone Clouth Quartier

Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 20.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 03.09.2020, TOP 8.1.8

Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Sachstandsbericht BV

778 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1083/2020
Stand: 26.02.2025 
Sachstandsbericht  
Fahrradzone Clouth Quartier 
- Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit der Modernen Stadt zu prüfen, ob das Clouth 
Quartier als Fahrradzone (Zeichen 244.3, ergänzt mit dem Zusatzzeichen Kfz-Anlieger frei) 
ausgewiesen werden kann.  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Bisher fand keine Bearbeitung statt, diese ist für das Jahr 2025 vorgesehen. 
 
Nächste Schritte: 
Die Verwaltung prüft die Umsetzung einer Fahrradzone im Clouth-Gelände und nimmt hierfür 
notwendige Planungen und Abstimmungen vor.  
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Februar 2026

Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

2140 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 20.08.2020 
AN/1083/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 
 
Fahrradzone Clouth Quartier 
- Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, zusammen mit der Modernen Stadt Planungen  
aufzunehmen, das Clouth Quartier als Fahrradzone (Zeichen 244.3) auszuweisen. 
 
 
Begründung: 
 
Im Clouth Quartier werden nach endgültiger Fertigstellung viele Menschen auf engstem Raum 
leben. Leider sind die verkehrstechnischen Anlagen sehr konservativ geplant worden. Da 
muss nachgebessert werden. Inzwischen haben es die Bewohner geschafft, in Zusammenar-
beit mit der Modernen Stadt z. B. mehr Fahrradabstellmöglichkeiten zu installieren und  
Straßenverläufe zu verändern. Eine weitere Chance ist nun die Einrichtung einer Fahrradzone.  
In einer mit dem neuen Verkehrsschild „Beginn Fahrradzone“ (Zeichen 244.3) ausgewiesenen 
Zone hat der Radverkehr Vorrang. So werden die Regeln, die auch schon für eine Fahr-
radstraße gelten in einer ganzen Nachbarschaft an Straßen umgesetzt. Es gilt Tempo 30km/h 
und es darf nebeneinander geradelt werden.  
 
/-2- 
 
 
  Bezirksvertretung Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln-Nippes 
Tel.: 0221 221 95309 
Fax.: 0221 221 95394 
E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de

- 2 -  
 
 
 
Leider wurde die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung wegen eines Formfehlers kurz-
fristig zurückgenommen.  
 
Da einige Inhalte der Novelle inzwischen kontrovers diskutiert werden und Zeit benötigen, wird 
aber allgemein gefordert, dass der Bundesverkehrsminister und seine LänderkollegInnen  
dafür sorgen, dass die ebenfalls betroffene Fahrradnovelle schnellstens neu verkündet wird. 
Dieser Teil der Novelle ist unstrittig und somit sollten Planungen für die Fahrradzone zeitnah 
beginnen. 
 
 
 
 
 
gez. Helmut Metten

Beratungsverlauf (1)

03.09.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1083/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
20.08.2020
Erstellt
20.08.2020 13:26