Fahrradzone Clouth Quartier
Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) AN/1083/2020 vom 20.08.2020
Stand: Am 03.09.2020 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) geändert beschlossen.
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Antrag nach § 3 (Grüne BV5)
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www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 20.08.2020 AN/1083/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 Fahrradzone Clouth Quartier - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Verwaltung wird aufgefordert, zusammen mit der Modernen Stadt Planungen aufzunehmen, das Clouth Quartier als Fahrradzone (Zeichen 244.3) auszuweisen. Begründung: Im Clouth Quartier werden nach endgültiger Fertigstellung viele Menschen auf engstem Raum leben. Leider sind die verkehrstechnischen Anlagen sehr konservativ geplant worden. Da muss nachgebessert werden. Inzwischen haben es die Bewohner geschafft, in Zusammenar- beit mit der Modernen Stadt z. B. mehr Fahrradabstellmöglichkeiten zu installieren und Straßenverläufe zu verändern. Eine weitere Chance ist nun die Einrichtung einer Fahrradzone. In einer mit dem neuen Verkehrsschild „Beginn Fahrradzone“ (Zeichen 244.3) ausgewiesenen Zone hat der Radverkehr Vorrang. So werden die Regeln, die auch schon für eine Fahr- radstraße gelten in einer ganzen Nachbarschaft an Straßen umgesetzt. Es gilt Tempo 30km/h und es darf nebeneinander geradelt werden. /-2- Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 Fax.: 0221 221 95394 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de - 2 - Leider wurde die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung wegen eines Formfehlers kurz- fristig zurückgenommen. Da einige Inhalte der Novelle inzwischen kontrovers diskutiert werden und Zeit benötigen, wird aber allgemein gefordert, dass der Bundesverkehrsminister und seine LänderkollegInnen dafür sorgen, dass die ebenfalls betroffene Fahrradnovelle schnellstens neu verkündet wird. Dieser Teil der Novelle ist unstrittig und somit sollten Planungen für die Fahrradzone zeitnah beginnen. gez. Helmut Metten -
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/1083/2020 Stand: 26.02.2025 Sachstandsbericht Fahrradzone Clouth Quartier - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit der Modernen Stadt zu prüfen, ob das Clouth Quartier als Fahrradzone (Zeichen 244.3, ergänzt mit dem Zusatzzeichen Kfz-Anlieger frei) ausgewiesen werden kann. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Bisher fand keine Bearbeitung statt, diese ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Nächste Schritte: Die Verwaltung prüft die Umsetzung einer Fahrradzone im Clouth-Gelände und nimmt hierfür notwendige Planungen und Abstimmungen vor. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Februar 2026
Beratungsverlauf
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