AN/1409/2021
Sofortmaßnahmen für die Solar-Offensive in Köln
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SPD Antrag nach § 3 (Version Rat 24.06.2021)
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Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.06.2021 AN/1409/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 24.06.2021 Sofortmaßnahmen für die Solar-Offensive in Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, der Rat der Stadt Köln hat den Klimanotstand ausgerufen und Sie, Frau Oberbürgermeiste- rin, forderten mit Recht die Erreichung der Klimaneutralität Kölns deutlich vor 2050. Mit der Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung die Klima- schutzvorgaben verschärft, weitere Finanzmittel bereitgestellt und das Ziel der Treibhaus- gasneutralität bis 2045 verankert. Hierzu muss u.a. die Nutzung von erneuerbaren Energien massiv vorangetrieben werden, in Köln im Wesentlichen durch PV-Anlagen. Kölns Dächer bieten ein enormes Potenzial zum Ausbau der Solarenergie. Dieser Ausbau soll massiv vorangetrieben werden (deutlich mehr als 15.000 Dächer pro Jahr). Außerdem sind auch auf Freiflächen in Köln erhebliche PV-Potenziale verfügbar. Deshalb fordern wir, dass die Maßnahmen, die ohne weitere Bewertungen, Konzeptentwick- lungen und Zielvereinbarungen direkt umzusetzen sind, sofort in Angriff genommen werden. Beschluss: 1. Internetseite der Stadt Köln zum Thema Solaranlagen (PV Anlagen) Mit dem Ratsbeschluss zum Maßnahmenpaket KlimaAktiv2022 wurden der Verwal- tung ausreichende Ressourcen für Personal und Finanzen bewilligt, die auch im Haushalt 2020 und 2021 eingestellt sind. - 2 - Im Maßnahmenprogramm KlimaAktiv2022 werden auf den Seiten 17 und 18 unter 5.1 Nr. 1.1 „Optimierung des Internetauftritts“ die notwendigen Maßnahmen und Handlungsschritte ausreichend beschrieben. Die Verwaltung wird diese sofort umsetzen und sich aus Gründen der Wirtschaftlich- keit und einer möglichst kurzen Umsetzungszeit an den Best- Practice-Beispielen an- derer Kommunen orientieren. 2. Gezielte Ansprache von Eigentümern Von der Verwaltung werden Eigentümer von großen Dachflachen identifiziert und diesen Eigentümern werden konkrete Lösungsvorschläge für Solaranlagen auf be- stehenden Dachflächen unterbreitet. Vorrangig werden hier die Eigentümer von Gewerbe- oder Wohngebäuden ange- sprochen. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, die Contracting- und Betriebskonzepte anbietet. 3. PV-Freianlagen Für die Errichtung von PV-Freianlagen werden Freiflächen benötigt, die nicht für Wohnbebauung, Schule etc. geeignet sind und sich in städtischer Hand befinden. Hierzu soll ein realistisches Gesamtbild erstellt werden, welche Flächen auf dem Stadtgebiet für PV Freianlagen geeignet sind. Moderne PV-Freiflächenanlagen lassen eine zusätzliche Nutzung der Flächen für Landwirtschaft (Gemüseanbau) oder gärtnern sowie als Weidefläche oder als arten- reiche Wiese zu. Auch nicht anderweitig nutzbare Gewässerflächen eignen sich für die Installation von PV Freianlagen. Die Stadtverwaltung weist bis Ende 2021 erste Flächen aus, die für die Installation von PV-Anlagen geeignet sind. 4. Bauleitplanung und PV Anlagen (Festsetzung von Solaranlagen in Bebauungsplänen und Baugenehmigungen) Die Verwaltung schafft eine Solaranlagenpflicht für alle neuen Bauvorhaben. Es wer- den weitere Möglichkeiten geprüft, wie eine Verpflichtung bei umfangreichen Dachsanierungen und -erneuerungen umgesetzt werden können. Bei planungsbedürftigen Vorhaben werden Regelungen für die Solaranlagen analog zum kooperativen Baulandmodell über städtebauliche Verträge angewandt. - 3 - Bei städtischen Grundstücken sollen dabei - ab sofort - entsprechende Verpflichtun- gen in die Verträge eingesetzt werden, mit denen die Stadt Grundstücke an Bauher- ren verkauft oder verpachtet. Die Verwaltung legt ein Instrument fest, um die geforderten Festsetzungen zu kontrol- lieren. 5. Denkmalschutz Beispiel: Von den fast 300 Kölner Schulen steht die Mehrzahl unter Denkmalschutz und dies ist oft ein Hinderungsgrund für die Errichtung einer PV-Anlage. Die Bewertung Denkmalschutz versus Klimaschutz wird die Verwaltung für die Ziel- setzung Klimaneutralität neu ausrichten. 6. Finanzielle Förderung der Stadt für PV Anlagen Die Förderung in der Richtlinie des Förderprogramms „Altbausanierung und Energie- effizienz - klimafreundliches Wohnen“ ist unter 6.11.2 Photovoltaik-Anlagen mit 150 €/kWp festgelegt. Diese wird auf 250 €/kWp erhöht. Begründung: Die Solaroffensive verlangt von allen Beteiligten eine große Kraftanstrengung. Deshalb muss sofort mit Maßnahmen, die jetzt schon umsetzbar sind, begonnen werden. Es muss parallel gehandelt werden: Weitere Planung von Maßnahmen und sofortige, konse- quente Umsetzung von Maßnahmen, die jetzt schon klar sind. Zu 1. Internetseite Durch die Gestaltung der Internetseite müssen die Bürgerinnen und Bürger u.a. einfach und niederschwellig an die erforderlichen Informationen zur Beschaffung und Installation von Solaranlagen gelangen können. Ein Internet-Portal sollte die Angebote der wesentlichen Akteure in der Stadt zusammenfas- sen, wie z.B. Verbraucherzentrale, SWK, RheinEnergie und die Stadt Köln. Siehe Beispiele der Stadt Bremen oder die Beispiele in KlimaAktiv 2022. Stadt Bremen (https://solar-in-bremen.de/) oder Berlin (https://www.solarwende-berlin.de/solarzentrumberlin/beratungsangebot-des- solarzentrum-berlin) Wir müssen in Köln das Rad nicht neu erfinden. Zu 2. Freiflächen PV-Anlagen - 4 - Siehe auch „Planungs- und Genehmigungsleitfaden für Freiflächen-PV Anlagen in Baden- Württemberg“ Zu 3. Bauleitplanung Viele Städte und Gemeinden haben bereits eine Solar- oder PV-Pflicht für alle geeigneten Neubauten eingeführt. Dabei kann die Pflicht zum Zwecke des globalen Klimaschutzes nach § 16 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) angeordnet werden. https://www.klimaschutz- niedersachsen.de/_downloads/FaktenpapiereLeitfaeden/2021-03- 04_MusterSolarpflichtBebauungsplaene.pdf Zu 4. Denkmalschutz Die Belange des Einsatzes erneuerbarer Energien müssen gem. Referentenentwurf zum Denkmalschutzgesetz NRW ausdrücklich als zu berücksichtigender Aspekt im Abwägungs- prozess berücksichtigt werden. Bislang gibt es dazu keine Verpflichtung für die Denkmal- schutzbehörden. Wird dieses Gesetz in diesem Sinne beschlossen, können denkmalgerech- te Lösungen insbesondere durch den technischen Fortschritt zunehmend ermöglicht werden, beispielsweise durch farblich angepasste Solardachziegel. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Anlage 1 Vorabauszu Rat 24.06.2021
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 28.06.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 7. Sitzung des Rates vom 24.06.2021 öffentlich 3.1.14 Antrag der SPD-Fraktion betreffend "Sofortmaßnahmen für die Solar- Offensive in Köln" AN/1409/2021 Beschluss: Der Antrag wird in die Fachausschüsse Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün, Bauausschuss und Liegenschaftsausschuss verwiesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. ___________ Anmerkung: Verweisungsantrag von RM Abé
SPD Antrag nach § 3
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Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.06.2021 AN/1409/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 24.06.2021 Liegenschaftsausschuss 30.08.2021 Bauausschuss 06.09.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.10.2021 Sofortmaßnahmen für die Solar-Offensive in Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, der Rat der Stadt Köln hat den Klimanotstand ausgerufen und Sie, Frau Oberbürgermeiste- rin, forderten mit Recht die Erreichung der Klimaneutralität Kölns deutlich vor 2050. Mit der Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung die Klima- schutzvorgaben verschärft, weitere Finanzmittel bereitgestellt und das Ziel der Treibhaus- gasneutralität bis 2045 verankert. Hierzu muss u.a. die Nutzung von erneuerbaren Energien massiv vorangetrieben werden, in Köln im Wesentlichen durch PV-Anlagen. Kölns Dächer bieten ein enormes Potenzial zum Ausbau der Solarenergie. Dieser Ausbau soll massiv vorangetrieben werden (deutlich mehr als 15.000 Dächer pro Jahr). Außerdem sind auch auf Freiflächen in Köln erhebliche PV-Potenziale verfügbar. Deshalb fordern wir, dass die Maßnahmen, die ohne weitere Bewertungen, Konzeptentwick- lungen und Zielvereinbarungen direkt umzusetzen sind, sofort in Angriff genommen werden. Beschluss: 1. Internetseite der Stadt Köln zum Thema Solaranlagen (PV Anlagen) - 2 - Mit dem Ratsbeschluss zum Maßnahmenpaket KlimaAktiv2022 wurden der Verwal- tung ausreichende Ressourcen für Personal und Finanzen bewilligt, die auch im Haushalt 2020 und 2021 eingestellt sind. Im Maßnahmenprogramm KlimaAktiv2022 werden auf den Seiten 17 und 18 unter 5.1 Nr. 1.1 „Optimierung des Internetauftritts“ die notwendigen Maßnahmen und Handlungsschritte ausreichend beschrieben. Die Verwaltung wird diese sofort umsetzen und sich aus Gründen der Wirtschaftlich- keit und einer möglichst kurzen Umsetzungszeit an den Best- Practice-Beispielen an- derer Kommunen orientieren. 2. Gezielte Ansprache von Eigentümern Von der Verwaltung werden Eigentümer von großen Dachflachen identifiziert und diesen Eigentümern werden konkrete Lösungsvorschläge für Solaranlagen auf be- stehenden Dachflächen unterbreitet. Vorrangig werden hier die Eigentümer von Gewerbe- oder Wohngebäuden ange- sprochen. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, die Contracting- und Betriebskonzepte anbietet. 3. PV-Freianlagen Für die Errichtung von PV-Freianlagen werden Freiflächen benötigt, die nicht für Wohnbebauung, Schule etc. geeignet sind und sich in städtischer Hand befinden. Hierzu soll ein realistisches Gesamtbild erstellt werden, welche Flächen auf dem Stadtgebiet für PV Freianlagen geeignet sind. Moderne PV-Freiflächenanlagen lassen eine zusätzliche Nutzung der Flächen für Landwirtschaft (Gemüseanbau) oder gärtnern sowie als Weidefläche oder als arten- reiche Wiese zu. Auch nicht anderweitig nutzbare Gewässerflächen eignen sich für die Installation von PV Freianlagen. Die Stadtverwaltung weist bis Ende 2021 erste Flächen aus, die für die Installation von PV-Anlagen geeignet sind. 4. Bauleitplanung und PV Anlagen (Festsetzung von Solaranlagen in Bebauungsplänen und Baugenehmigungen) Die Verwaltung schafft eine Solaranlagenpflicht für alle neuen Bauvorhaben. Es wer- den weitere Möglichkeiten geprüft, wie eine Verpflichtung bei umfangreichen Dachsanierungen und -erneuerungen umgesetzt werden können. - 3 - Bei planungsbedürftigen Vorhaben werden Regelungen für die Solaranlagen analog zum kooperativen Baulandmodell über städtebauliche Verträge angewandt. Bei städtischen Grundstücken sollen dabei - ab sofort - entsprechende Verpflichtun- gen in die Verträge eingesetzt werden, mit denen die Stadt Grundstücke an Bauher- ren verkauft oder verpachtet. Die Verwaltung legt ein Instrument fest, um die geforderten Festsetzungen zu kontrol- lieren. 5. Denkmalschutz Beispiel: Von den fast 300 Kölner Schulen steht die Mehrzahl unter Denkmalschutz und dies ist oft ein Hinderungsgrund für die Errichtung einer PV-Anlage. Die Bewertung Denkmalschutz versus Klimaschutz wird die Verwaltung für die Ziel- setzung Klimaneutralität neu ausrichten. 6. Finanzielle Förderung der Stadt für PV Anlagen Die Förderung in der Richtlinie des Förderprogramms „Altbausanierung und Energie- effizienz - klimafreundliches Wohnen“ ist unter 6.11.2 Photovoltaik-Anlagen mit 150 €/kWp festgelegt. Diese wird auf 250 €/kWp erhöht. Begründung: Die Solaroffensive verlangt von allen Beteiligten eine große Kraftanstrengung. Deshalb muss sofort mit Maßnahmen, die jetzt schon umsetzbar sind, begonnen werden. Es muss parallel gehandelt werden: Weitere Planung von Maßnahmen und sofortige, konse- quente Umsetzung von Maßnahmen, die jetzt schon klar sind. Zu 1. Internetseite Durch die Gestaltung der Internetseite müssen die Bürgerinnen und Bürger u.a. einfach und niederschwellig an die erforderlichen Informationen zur Beschaffung und Installation von Solaranlagen gelangen können. Ein Internet-Portal sollte die Angebote der wesentlichen Akteure in der Stadt zusammenfas- sen, wie z.B. Verbraucherzentrale, SWK, RheinEnergie und die Stadt Köln. Siehe Beispiele der Stadt Bremen oder die Beispiele in KlimaAktiv 2022. Stadt Bremen (https://solar-in-bremen.de/) oder Berlin (https://www.solarwende-berlin.de/solarzentrumberlin/beratungsangebot-des- solarzentrum-berlin) - 4 - Wir müssen in Köln das Rad nicht neu erfinden. Zu 2. Freiflächen PV-Anlagen Siehe auch „Planungs- und Genehmigungsleitfaden für Freiflächen-PV Anlagen in Baden- Württemberg“ Zu 3. Bauleitplanung Viele Städte und Gemeinden haben bereits eine Solar- oder PV-Pflicht für alle geeigneten Neubauten eingeführt. Dabei kann die Pflicht zum Zwecke des globalen Klimaschutzes nach § 16 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) angeordnet werden. https://www.klimaschutz- niedersachsen.de/_downloads/FaktenpapiereLeitfaeden/2021-03- 04_MusterSolarpflichtBebauungsplaene.pdf Zu 4. Denkmalschutz Die Belange des Einsatzes erneuerbarer Energien müssen gem. Referentenentwurf zum Denkmalschutzgesetz NRW ausdrücklich als zu berücksichtigender Aspekt im Abwägungs- prozess berücksichtigt werden. Bislang gibt es dazu keine Verpflichtung für die Denkmal- schutzbehörden. Wird dieses Gesetz in diesem Sinne beschlossen, können denkmalgerech- te Lösungen insbesondere durch den technischen Fortschritt zunehmend ermöglicht werden, beispielsweise durch farblich angepasste Solardachziegel. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1409/2021
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 28.06.2021
- Erstellt
- 14.06.2021 10:56