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AN/1409/2021

Sofortmaßnahmen für die Solar-Offensive in Köln

SPD Antrag nach § 3 28.06.2021

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Nächste Beratung: Bauausschuss, Sitzung am 29.11.2021, TOP 2.1

SPD Antrag nach § 3 (Version Rat 24.06.2021)

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Anlage 1 Vorabauszu Rat 24.06.2021

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SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3 (Version Rat 24.06.2021)

6754 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.06.2021 
 
AN/1409/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 24.06.2021 
 
Sofortmaßnahmen für die Solar-Offensive in Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
der Rat der Stadt Köln hat den Klimanotstand ausgerufen und Sie, Frau Oberbürgermeiste-
rin, forderten mit Recht die Erreichung der Klimaneutralität Kölns deutlich vor 2050. 
 
Mit der Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung die Klima-
schutzvorgaben verschärft, weitere Finanzmittel bereitgestellt und das Ziel der Treibhaus-
gasneutralität bis 2045 verankert. Hierzu muss u.a. die Nutzung von erneuerbaren Energien 
massiv vorangetrieben werden, in Köln im Wesentlichen durch PV-Anlagen.  
 
Kölns Dächer bieten ein enormes Potenzial zum Ausbau der Solarenergie. Dieser Ausbau 
soll massiv vorangetrieben werden (deutlich mehr als 15.000 Dächer pro Jahr). Außerdem 
sind auch auf Freiflächen in Köln erhebliche PV-Potenziale verfügbar. 
 
Deshalb fordern wir, dass die Maßnahmen, die ohne weitere Bewertungen, Konzeptentwick-
lungen und Zielvereinbarungen direkt umzusetzen sind, sofort in Angriff genommen werden. 
 
Beschluss: 
 
1. Internetseite der Stadt Köln zum Thema Solaranlagen (PV Anlagen) 
Mit dem Ratsbeschluss zum Maßnahmenpaket KlimaAktiv2022 wurden der Verwal-
tung ausreichende Ressourcen für Personal und Finanzen bewilligt, die auch im 
Haushalt 2020 und 2021 eingestellt sind.

- 2 - 
 
Im Maßnahmenprogramm KlimaAktiv2022 werden auf den Seiten 17 und 18 unter 
5.1 Nr. 1.1 „Optimierung des Internetauftritts“ die notwendigen Maßnahmen und 
Handlungsschritte ausreichend beschrieben. 
 
Die Verwaltung wird diese sofort umsetzen und sich aus Gründen der Wirtschaftlich-
keit und einer möglichst kurzen Umsetzungszeit an den Best- Practice-Beispielen an-
derer Kommunen orientieren.  
 
2. Gezielte Ansprache von Eigentümern 
Von der Verwaltung werden Eigentümer von großen Dachflachen identifiziert und 
diesen Eigentümern werden konkrete Lösungsvorschläge für Solaranlagen auf be-
stehenden Dachflächen unterbreitet.  
 
Vorrangig werden hier die Eigentümer von Gewerbe- oder Wohngebäuden ange-
sprochen. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, die Contracting- und 
Betriebskonzepte anbietet. 
 
3. PV-Freianlagen 
Für die Errichtung von PV-Freianlagen werden Freiflächen benötigt, die nicht für 
Wohnbebauung, Schule etc. geeignet sind und sich in städtischer Hand befinden.  
 
Hierzu soll ein realistisches Gesamtbild erstellt werden, welche Flächen auf dem 
Stadtgebiet für PV Freianlagen geeignet sind. 
 
Moderne PV-Freiflächenanlagen lassen eine zusätzliche Nutzung der Flächen für 
Landwirtschaft (Gemüseanbau) oder gärtnern sowie als Weidefläche oder als arten-
reiche Wiese zu. Auch nicht anderweitig nutzbare Gewässerflächen eignen sich für 
die Installation von PV Freianlagen. 
 
Die Stadtverwaltung weist bis Ende 2021 erste Flächen aus, die für die Installation 
von PV-Anlagen geeignet sind. 
 
4. Bauleitplanung und PV Anlagen 
(Festsetzung von Solaranlagen in Bebauungsplänen und Baugenehmigungen) 
 
Die Verwaltung schafft eine Solaranlagenpflicht für alle neuen Bauvorhaben. Es wer-
den weitere Möglichkeiten geprüft, wie eine Verpflichtung bei umfangreichen 
Dachsanierungen und -erneuerungen umgesetzt werden können. 
 
Bei planungsbedürftigen Vorhaben werden Regelungen für die Solaranlagen analog 
zum kooperativen Baulandmodell über städtebauliche Verträge angewandt.

- 3 - 
 
Bei städtischen Grundstücken sollen dabei - ab sofort - entsprechende Verpflichtun-
gen in die Verträge eingesetzt werden, mit denen die Stadt Grundstücke an Bauher-
ren verkauft oder verpachtet.  
 
Die Verwaltung legt ein Instrument fest, um die geforderten Festsetzungen zu kontrol-
lieren. 
 
5. Denkmalschutz 
Beispiel: Von den fast 300 Kölner Schulen steht die Mehrzahl unter Denkmalschutz 
und dies ist oft ein Hinderungsgrund für die Errichtung einer PV-Anlage.  
 
Die Bewertung Denkmalschutz versus Klimaschutz wird die Verwaltung für die Ziel-
setzung Klimaneutralität neu ausrichten. 
 
6. Finanzielle Förderung der Stadt für PV Anlagen 
Die Förderung in der Richtlinie des Förderprogramms „Altbausanierung und Energie-
effizienz - klimafreundliches Wohnen“ ist unter 6.11.2 Photovoltaik-Anlagen mit 150 
€/kWp festgelegt. Diese wird auf 250 €/kWp erhöht.  
  
 
Begründung: 
 
Die Solaroffensive verlangt von allen Beteiligten eine große Kraftanstrengung. Deshalb muss 
sofort mit Maßnahmen, die jetzt schon umsetzbar sind, begonnen werden. 
 
Es muss parallel gehandelt werden: Weitere Planung von Maßnahmen und sofortige, konse-
quente Umsetzung von Maßnahmen, die jetzt schon klar sind. 
 
Zu 1. Internetseite 
Durch die Gestaltung der Internetseite müssen die Bürgerinnen und Bürger u.a. einfach und 
niederschwellig an die erforderlichen Informationen zur Beschaffung und Installation von 
Solaranlagen gelangen können.  
 
Ein Internet-Portal sollte die Angebote der wesentlichen Akteure in der Stadt zusammenfas-
sen, wie z.B. Verbraucherzentrale, SWK, RheinEnergie und die Stadt Köln. 
 
Siehe Beispiele der Stadt Bremen oder die Beispiele in KlimaAktiv 2022. 
Stadt Bremen (https://solar-in-bremen.de/) oder Berlin 
(https://www.solarwende-berlin.de/solarzentrumberlin/beratungsangebot-des-
solarzentrum-berlin) 
Wir müssen in Köln das Rad nicht neu erfinden. 
 
Zu 2. Freiflächen PV-Anlagen

- 4 - 
 
Siehe auch „Planungs- und Genehmigungsleitfaden für Freiflächen-PV Anlagen in Baden-
Württemberg“ 
 
Zu 3. Bauleitplanung 
Viele Städte und Gemeinden haben bereits eine Solar- oder PV-Pflicht für alle geeigneten 
Neubauten eingeführt. 
 
 
Dabei kann die Pflicht zum Zwecke des globalen Klimaschutzes nach  
§ 16 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) angeordnet werden. 
https://www.klimaschutz-
niedersachsen.de/_downloads/FaktenpapiereLeitfaeden/2021-03-
04_MusterSolarpflichtBebauungsplaene.pdf 
 
Zu 4. Denkmalschutz 
Die Belange des Einsatzes erneuerbarer Energien müssen gem. Referentenentwurf zum 
Denkmalschutzgesetz NRW ausdrücklich als zu berücksichtigender Aspekt im Abwägungs-
prozess berücksichtigt werden. Bislang gibt es dazu keine Verpflichtung für die Denkmal-
schutzbehörden. Wird dieses Gesetz in diesem Sinne beschlossen, können denkmalgerech-
te Lösungen insbesondere durch den technischen Fortschritt zunehmend ermöglicht werden, 
beispielsweise durch farblich angepasste Solardachziegel. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Mike Homann  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Anlage 1 Vorabauszu Rat 24.06.2021

599 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 28.06.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 7. Sitzung des Rates vom 
24.06.2021 
öffentlich 
3.1.14 Antrag der SPD-Fraktion betreffend "Sofortmaßnahmen für die Solar-
Offensive in Köln" 
AN/1409/2021 
 
Beschluss: 
Der Antrag wird in die Fachausschüsse Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün, 
Bauausschuss und Liegenschaftsausschuss verwiesen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
___________  
Anmerkung: 
Verweisungsantrag von RM Abé

SPD Antrag nach § 3

6861 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.06.2021 
 
AN/1409/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 24.06.2021 
Liegenschaftsausschuss 30.08.2021 
Bauausschuss 06.09.2021 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.10.2021 
 
Sofortmaßnahmen für die Solar-Offensive in Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
der Rat der Stadt Köln hat den Klimanotstand ausgerufen und Sie, Frau Oberbürgermeiste-
rin, forderten mit Recht die Erreichung der Klimaneutralität Kölns deutlich vor 2050. 
 
Mit der Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung die Klima-
schutzvorgaben verschärft, weitere Finanzmittel bereitgestellt und das Ziel der Treibhaus-
gasneutralität bis 2045 verankert. Hierzu muss u.a. die Nutzung von erneuerbaren Energien 
massiv vorangetrieben werden, in Köln im Wesentlichen durch PV-Anlagen.  
 
Kölns Dächer bieten ein enormes Potenzial zum Ausbau der Solarenergie. Dieser Ausbau 
soll massiv vorangetrieben werden (deutlich mehr als 15.000 Dächer pro Jahr). Außerdem 
sind auch auf Freiflächen in Köln erhebliche PV-Potenziale verfügbar. 
 
Deshalb fordern wir, dass die Maßnahmen, die ohne weitere Bewertungen, Konzeptentwick-
lungen und Zielvereinbarungen direkt umzusetzen sind, sofort in Angriff genommen werden. 
 
Beschluss: 
 
1. Internetseite der Stadt Köln zum Thema Solaranlagen (PV Anlagen)

- 2 - 
 
Mit dem Ratsbeschluss zum Maßnahmenpaket KlimaAktiv2022 wurden der Verwal-
tung ausreichende Ressourcen für Personal und Finanzen bewilligt, die auch im 
Haushalt 2020 und 2021 eingestellt sind. 
 
Im Maßnahmenprogramm KlimaAktiv2022 werden auf den Seiten 17 und 18 unter 
5.1 Nr. 1.1 „Optimierung des Internetauftritts“ die notwendigen Maßnahmen und 
Handlungsschritte ausreichend beschrieben. 
 
Die Verwaltung wird diese sofort umsetzen und sich aus Gründen der Wirtschaftlich-
keit und einer möglichst kurzen Umsetzungszeit an den Best- Practice-Beispielen an-
derer Kommunen orientieren.  
 
2. Gezielte Ansprache von Eigentümern 
Von der Verwaltung werden Eigentümer von großen Dachflachen identifiziert und 
diesen Eigentümern werden konkrete Lösungsvorschläge für Solaranlagen auf be-
stehenden Dachflächen unterbreitet.  
 
Vorrangig werden hier die Eigentümer von Gewerbe- oder Wohngebäuden ange-
sprochen. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, die Contracting- und 
Betriebskonzepte anbietet. 
 
3. PV-Freianlagen 
Für die Errichtung von PV-Freianlagen werden Freiflächen benötigt, die nicht für 
Wohnbebauung, Schule etc. geeignet sind und sich in städtischer Hand befinden.  
 
Hierzu soll ein realistisches Gesamtbild erstellt werden, welche Flächen auf dem 
Stadtgebiet für PV Freianlagen geeignet sind. 
 
Moderne PV-Freiflächenanlagen lassen eine zusätzliche Nutzung der Flächen für 
Landwirtschaft (Gemüseanbau) oder gärtnern sowie als Weidefläche oder als arten-
reiche Wiese zu. Auch nicht anderweitig nutzbare Gewässerflächen eignen sich für 
die Installation von PV Freianlagen. 
 
Die Stadtverwaltung weist bis Ende 2021 erste Flächen aus, die für die Installation 
von PV-Anlagen geeignet sind. 
 
4. Bauleitplanung und PV Anlagen 
(Festsetzung von Solaranlagen in Bebauungsplänen und Baugenehmigungen) 
 
Die Verwaltung schafft eine Solaranlagenpflicht für alle neuen Bauvorhaben. Es wer-
den weitere Möglichkeiten geprüft, wie eine Verpflichtung bei umfangreichen 
Dachsanierungen und -erneuerungen umgesetzt werden können.

- 3 - 
 
 
Bei planungsbedürftigen Vorhaben werden Regelungen für die Solaranlagen analog 
zum kooperativen Baulandmodell über städtebauliche Verträge angewandt. 
Bei städtischen Grundstücken sollen dabei - ab sofort - entsprechende Verpflichtun-
gen in die Verträge eingesetzt werden, mit denen die Stadt Grundstücke an Bauher-
ren verkauft oder verpachtet.  
 
Die Verwaltung legt ein Instrument fest, um die geforderten Festsetzungen zu kontrol-
lieren. 
 
5. Denkmalschutz 
Beispiel: Von den fast 300 Kölner Schulen steht die Mehrzahl unter Denkmalschutz 
und dies ist oft ein Hinderungsgrund für die Errichtung einer PV-Anlage.  
 
Die Bewertung Denkmalschutz versus Klimaschutz wird die Verwaltung für die Ziel-
setzung Klimaneutralität neu ausrichten. 
 
6. Finanzielle Förderung der Stadt für PV Anlagen 
Die Förderung in der Richtlinie des Förderprogramms „Altbausanierung und Energie-
effizienz - klimafreundliches Wohnen“ ist unter 6.11.2 Photovoltaik-Anlagen mit 150 
€/kWp festgelegt. Diese wird auf 250 €/kWp erhöht.  
  
 
Begründung: 
 
Die Solaroffensive verlangt von allen Beteiligten eine große Kraftanstrengung. Deshalb muss 
sofort mit Maßnahmen, die jetzt schon umsetzbar sind, begonnen werden. 
 
Es muss parallel gehandelt werden: Weitere Planung von Maßnahmen und sofortige, konse-
quente Umsetzung von Maßnahmen, die jetzt schon klar sind. 
 
Zu 1. Internetseite 
Durch die Gestaltung der Internetseite müssen die Bürgerinnen und Bürger u.a. einfach und 
niederschwellig an die erforderlichen Informationen zur Beschaffung und Installation von 
Solaranlagen gelangen können.  
 
Ein Internet-Portal sollte die Angebote der wesentlichen Akteure in der Stadt zusammenfas-
sen, wie z.B. Verbraucherzentrale, SWK, RheinEnergie und die Stadt Köln. 
 
Siehe Beispiele der Stadt Bremen oder die Beispiele in KlimaAktiv 2022. 
Stadt Bremen (https://solar-in-bremen.de/) oder Berlin 
(https://www.solarwende-berlin.de/solarzentrumberlin/beratungsangebot-des-
solarzentrum-berlin)

- 4 - 
 
Wir müssen in Köln das Rad nicht neu erfinden. 
 
Zu 2. Freiflächen PV-Anlagen 
Siehe auch „Planungs- und Genehmigungsleitfaden für Freiflächen-PV Anlagen in Baden-
Württemberg“ 
 
Zu 3. Bauleitplanung 
Viele Städte und Gemeinden haben bereits eine Solar- oder PV-Pflicht für alle geeigneten 
Neubauten eingeführt. 
 
 
Dabei kann die Pflicht zum Zwecke des globalen Klimaschutzes nach  
§ 16 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) angeordnet werden. 
https://www.klimaschutz-
niedersachsen.de/_downloads/FaktenpapiereLeitfaeden/2021-03-
04_MusterSolarpflichtBebauungsplaene.pdf 
 
Zu 4. Denkmalschutz 
Die Belange des Einsatzes erneuerbarer Energien müssen gem. Referentenentwurf zum 
Denkmalschutzgesetz NRW ausdrücklich als zu berücksichtigender Aspekt im Abwägungs-
prozess berücksichtigt werden. Bislang gibt es dazu keine Verpflichtung für die Denkmal-
schutzbehörden. Wird dieses Gesetz in diesem Sinne beschlossen, können denkmalgerech-
te Lösungen insbesondere durch den technischen Fortschritt zunehmend ermöglicht werden, 
beispielsweise durch farblich angepasste Solardachziegel. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Mike Homann  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (4)

24.06.2021 Rat
TOP 3.1.14 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
22.11.2021 Liegenschaftsausschuss
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
25.11.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
29.11.2021 Bauausschuss
TOP 2.1 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1409/2021
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
28.06.2021
Erstellt
14.06.2021 10:56