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1826/2021

Neue Verkehrsführung im Apostelnquartier

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 04.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 10.06.2021, TOP 3.14

Anlage 1 Prüfung der beschlossenen Verkehrsführung

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Ansehen

Anlage 2 Erste Umsetzungsstufe für das Verkehrsführungskonzept Apostelnviertel

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Ansehen

Anlage 4 Prüfung der Sperrung der Straße Am Alten Posthof

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Ansehen

Anlage 3 Verkehrsführungskonzept für das Apostelnviertel (langfristig)

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 5 Auswertung der Anhörung zum Verkehrsführungskonzept - Zwischenstand vom 25.05.2021

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Ansehen

Anlage 1 Prüfung der beschlossenen Verkehrsführung

934 Zeichen

Zufahrt von Süden bis Parkhaus / 
Ausfahrt nach Norden ab Parkhaus
Bereich nach vorgeschlagener 
Verkehrsführung nicht erschlossen!
Öffnung der Richmodstraße könnte 
Durchgangsverkehr verursachen.
4 betroffene öffentliche Parkhäuser + 
Kundengaragen, Anlieferungen etc.: 
Ausfahrt aus dem Quartier nur nach 
Westen möglich!
Zufahrt in wesentliche Teile des 
Quartiers inkl. 5 Parkhäusern von 
Magnusstraße nicht mehr möglich! 
→ Verlagerung auf andere Strecken
Verkehrsführungkonzept Ehrenstraße/Apostelnviertel 
– Beschluss der BV 1 vom 21.01.2021
Schule
Fahrtrichtung Kfz
Bestand
Änderungen
Autofreier Bereich
Anlage 1

© OpenStreetMap-Mitwirkende© OpenStreetMap-Mitwirkende© OpenStreetMap-Mitwirkende
VU Apostel-Viertel: Kfz-Verkehrsverlagerungen/Belastungsdifferenzen Planfall Variante 1 (Beschluss BV1) zur Analyse
DTVw_Kfz/24h [Mo-Fr] AMT FÜR STRASSEN UND VERKEHRSTENTWICKLUNG  -  661/41 1:7500
erstellt am:01.03.2021 Bearb.: MM

Anlage 2 Erste Umsetzungsstufe für das Verkehrsführungskonzept Apostelnviertel

504 Zeichen

Schule
Fahrtrichtung Kfz
Bestand
Änderungen
Autofreier Bereich
Vorgezogene Drehung 
der Gr. Brinkgasse wird 
noch geprüft
Anlage 2Verkehrsführungkonzept Ehrenstraße/Apostelnviertel 
– Vorschlag der Verwaltung – Stufe 1

© OpenStreetMap-Mitwirkende© OpenStreetMap-Mitwirkende© OpenStreetMap-Mitwirkende
VU Apostel-Viertel: Kfz-Verkehrsverlagerungen/Belastungsdifferenzen Stufe 1 zur Analyse
DTVw_Kfz/24h [Mo-Fr] AMT FÜR STRASSEN UND VERKEHRSTENTWICKLUNG  -  661/41 1:7500
erstellt am:28.05.2021 Bearb.: MM

Anlage 4 Prüfung der Sperrung der Straße Am Alten Posthof

460 Zeichen

Schule
Fahrtrichtung Kfz
Bestand
Änderungen
Autofreier Bereich
Anlage 4Verkehrsführungkonzept Ehrenstraße/Apostelnviertel 
– Prüfung autofreier Bereich Am Alten Posthof

© OpenStreetMap-Mitwirkende© OpenStreetMap-Mitwirkende© OpenStreetMap-Mitwirkende
VU Apostel-Viertel: Kfz-Verkehrsverlagerungen/Belastungsdifferenzen Alternative 3 zur Analyse
DTVw_Kfz/24h [Mo-Fr] AMT FÜR STRASSEN UND VERKEHRSTENTWICKLUNG  -  661/41 1:7500
erstellt am:31.05.2021 Bearb.: MM

Anlage 3 Verkehrsführungskonzept für das Apostelnviertel (langfristig)

451 Zeichen

Schule
Fahrtrichtung Kfz
Bestand
Änderungen
Autofreier Bereich
Anlage 3Verkehrsführungkonzept Ehrenstraße/Apostelnviertel 
– Vorschlag der Verwaltung – Stufe 2

© OpenStreetMap-Mitwirkende© OpenStreetMap-Mitwirkende© OpenStreetMap-Mitwirkende
VU Apostel-Viertel: Kfz-Verkehrsverlagerungen/Belastungsdifferenzen Alternative 4 zur Analyse
DTVw_Kfz/24h [Mo-Fr] AMT FÜR STRASSEN UND VERKEHRSTENTWICKLUNG  -  661/41 1:7500
erstellt am:27.04.2021 Bearb.: MM

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

26355 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/661/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1826/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neue Verkehrsführung im Apostelnquartier 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt nimmt die von der Verwaltung dargestellte Alternative für eine neue 
Verkehrsführung im Apostelnquartier im Bereich Breite Straße/Ehrenstraße gemäß dem Plan in Anla-
ge 3 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung: 
 
1. Mit der Planung und vorgezogenen Umsetzung von autofreien Bereichen auf der Ehrenstraße 
und Breite Straße – zunächst im Rahmen eines Pilotversuchs ohne Umbau – als Fußgänger-
zone mit Zusatzschild „Radfahrer frei“ sowie begleitender Maßnahmen gemäß dem Plan in 
Anlage 2. 
2. Mit der Planung der Umgestaltung der Ehrenstraße auf Grundlage des Verkehrskonzepts in 
Anlage 3 als Auftrag für die städtebauliche Aufwertung des Apostelnquartiers. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  145.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Analog zum Verkehrsführungskonzept Altstadt und dem Eigelstein soll auch das Apostelnquartier mit 
der Ehrenstraße und der Breite Straße als innerstädtischer Lupenraum für die Ausweisung von auto-
freien Bereichen und einer Aufwertung des öffentlichen Raums betrachtet werden.  
 
Dies bekräftigte die Bezirksvertretung Innenstadt mit ihrem Beschluss vom 21.01.2021 auf Basis des 
Antrags Nr. AN/0152/2021. In der vorliegenden Beschlussvorlage werden dabei die Beschlusspunkte 
Nr. 1 und 2 des genannten Antrags behandelt. Der Beschluss sieht unter anderem vor, im Bereich der 
Breite Straße und der Ehrenstraße eine neue, autofreie Verkehrsführung umzusetzen. Hierzu fasste 
die Bezirksvertretung Innenstadt bereits einen Umsetzungsbeschluss für ein durch sie eingebrachtes 
Verkehrsführungskonzept. Die Verwaltung hat dieses Konzept umfassend geprüft und einige kritische 
Folgen der eingebrachten Ideen identifiziert. Daraufhin hat die Verwaltung ein alternatives Verkehrs-
führungskonzept erarbeitet, welches die wesentlichen Ziele der Bezirksvertretung Innenstadt erfüllt 
und verkehrlich verträglich ist. 
 
Die erste Stufe des Verkehrsführungskonzepts lässt sich dabei ohne bauliche Anpassungen des 
Straßenraums umsetzen. Darüber hinaus enthält der Beschlussvorschlag den Planungsauftrag für die

3 
vorgestellte langfristige Verkehrsführung. Dieses ist zudem auch Grundlage für die anlaufende ver-
kehrliche und gestalterische Optimierung der Ehrenstraße und des Willy-Millowitsch-Platzes. 
 
 
Bewertung des Verkehrsführungskonzepts der Bezirksvertretung 
 
Die Verwaltung hat das Verkehrsführungskonzept, welches die Bezirksvertretung Innenstadt im Be-
schluss Nr. AN/0152/2021 am 21.01.2021 beschlossen hat, umfassend geprüft. Die Verkehrsführung 
sowie die Verkehrsverlagerungen sind in Anlage 1 dargestellt. Rote Balken stellen dabei Verkehrszu-
nahmen in der entsprechenden Straße dar, grüne Balken Verkehrsabnahmen. Die Breite der Balken 
zeigt die absolute Höhe der Verkehrszunahmen an. Dabei stellten sich folgende negativen Auswir-
kungen für die verkehrliche Erschließung des Quartiers sowie für die Anwohner*innen dar: 
 
 Die Straßen Richmodstraße und Auf dem Berlich zwischen Parkhaus Karstadt und Schwal-
bengasse sowie ein Teil der Helenenstraße werden heute nur über die Breite Straße er-
schlossen. Da diese für den Kfz-Verkehr gesperrt werden soll, wäre der genannte Bereich 
nicht erschlossen. 
 Der Kfz-Verkehr aus der Große Brinkgasse, der Apostelnstraße, der Gertrudenstraße und der 
Wolfsstraße könnte das Quartier nur über den Neumarkt zur Hahnenstraße Richtung Rudolf-
platz verlassen. Verkehre Richtung Nord-Süd-Fahrt und Rheinbrücken könnten das Viertel 
nicht ohne große, teilweise durch untergeordnete Straßen führende Umwege verlassen. Be-
troffen wären auch vier öffentliche Parkhäuser. 
 Aufgrund dessen würde der Verkehr auf der Gertrudenstraße um das Zwei- bis Dreifache des 
heutigen Niveaus zunehmen. Dies erscheint aufgrund des Straßenquerschnitts nicht verträg-
lich. 
 Die Zufahrt zu wesentlichen Teilen des Quartiers, inklusive fünf öffentlichen Parkhäusern, ist 
nicht mehr von der Magnusstraße kommend möglich. Dies führt zu weiteren Verkehrsverlage-
rungen und Umwegfahrten. 
 
Aufgrund dessen hat die Verwaltung eine Alternative erarbeitet, welche die oben genannten Punkte 
berücksichtigt und verkehrlich verträglich ist.  
 
 
Verkehrsführungskonzept – Vorschlag der Verwaltung – Stufe 1 
 
Die Verwaltung schlägt vor, in einer ersten Stufe verkehrliche Maßnahmen umzusetzen, die keiner 
baulichen Maßnahmen bedürfen. Dies geschieht in Vorgriff auf das langfristige Gesamtkonzept und 
umfasst folgende Maßnahmen: 
 
 Sperrung der Ehrenstraße für den Kfz-Verkehr, Radfahrer frei, Lieferverkehr MO-SA 6-11 frei; 
 Sperrung der Breite Straße zwischen Willy-Millowitsch-Platz und Richmodstraße für den Kfz-
Verkehr, Radfahrer frei, Lieferverkehr MO-SA 6-11 frei; 
 Sperrung der Durchfahrt über den Willy-Millowitsch-Platz von Süden nach Norden für den Kfz-
Verkehr. Die Verbindungen von der Apostelnstraße in die Gertrudenstraße über die Südseite 
des Platzes sowie von der Albertusstraße in die St.-Apern-Straße auf der Nordseite des Plat-
zes bleiben erhalten. Das Gertrudenparkhaus bleibt über die Südseite des Platzes weiterhin 
erreichbar. 
 Drehung der Gertrudenstraße zwischen Willy-Millowitsch-Platz und Wolfsstraße; 
 Auflösung der Durchfahrsperre für Verkehre in Süd-Nord-Richtung auf der Richmodstraße in 
Höhe des Parkhauses vom Karstadt; 
 Öffnung der Wolfsstraße für den Zweirichtungsverkehr zwischen den Ausfahrten aus den 
Parkhäusern und der Richmodstraße. Dies ermöglicht die Ausfahrt aus den Parkhäusern zur 
Magnusstraße und zur Nord-Süd-Fahrt. Dazu muss die Ladezone in diesem Bereich verlegt 
werden. 
 
Darüber hinaus wird noch geprüft, ob die Einbahnstraßenrichtung der Großen Brinkgasse auch be-
reits in Stufe 1 gedreht werden kann. Dies hätte Vorteile hinsichtlich der Erschließung des Quartiers

4 
und würde den Aufwand der Anpassung des Parkleitsystems reduzieren. Die Stufe 1 des Verkehrs-
führungkonzepts ist in Anlage 2 dargestellt. 
 
Die von der Bezirksvertretung Innenstadt beschlossene Freigabe der autofreien Bereiche zwischen 6 
und 11 Uhr neben Lieferverkehren auch für Anwohner*innen kann nicht angeordnet werden. Eine 
Freigabe für Anlieger*innen wäre möglich – dieser Begriff würde jedoch alle umfassen, die ein Anlie-
gen in diesem Bereich haben, zum Beispiel Kund*innen. Dies würde den beabsichtigten Zweck der 
Maßnahme konterkarieren.  
 
 
Verkehrsführungskonzept – Vorschlag der Verwaltung – Stufe 2 
 
Darüber hinaus sind folgende weitere Maßnahmen nach Umsetzung der entsprechend zu planenden 
baulichen Maßnahmen vorgesehen: 
 
 Umbau des Straßenraums und Umsetzung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf der Palm-
straße und der Alten Wallgasse im Bereich der Königin-Luise-Schule im Zuge der Erweiterung 
der Schule gemäß vorliegendem Konzept zur Verkehrsberuhigung im Schulumfeld; 
 Sperrung der Benesisstraße und der Alten Wallgasse zwischen Große Brinkgasse und 
Gerhard-Winkler-Hof für den Kfz-Verkehr. Dadurch wird der Verkehr vor der Königin-Luise-
Schule weiter beruhigt. Dazu muss zunächst der verkehrsberuhigte Bereich baulich hergestellt 
werden, um einen Zweirichtungsverkehr vor der Schule zur Erschließung des Gerhard-
Winkler-Hofs zu ermöglichen; 
 Drehung der Großen Brinkgasse zur Optimierung der Erschließung des dortigen öffentlichen 
Parkhauses (Bazaar de Cologne) sowie der dortigen weiteren Parkplätze. Dazu muss der 
Knotenpunkt mit der Apostelnstraße geringfügig baulich angepasst werden; 
 Sperrung der Pfeilstraße für den Kfz-Verkehr, Radfahrer frei, Lieferverkehr MO-SA 6-11 frei. 
Damit wird eine Platzgestaltung an der Kreuzung zur Ehrenstraße ermöglicht. Lieferverkehre, 
AWB etc. müssten über die Kettengasse abfließen, wo die Fahrtrichtung gedreht werden 
muss. Hierzu muss der Kreuzungsbereich Pfeilstraße/Kettengasse baulich angepasst werden, 
Diese Maßnahme erfolgt nicht im direkten Kontext mit der Umgestaltung der Ehrenstraße und 
stellt ein eigenes Projekt dar. 
 
Das langfristige Gesamtkonzept sowie die Verkehrsverlagerungen sind in Anlage 3 dargestellt. Rote 
Balken stellen dabei Verkehrszunahmen in der entsprechenden Straße dar, grüne Balken Verkehrs-
abnahmen. Die Breite der Balken zeigt die absolute Höhe der Verkehrszunahmen an. Die Verlage-
rungen werden im nachfolgenden Abschnitt bewertet. 
 
 
Auswirkungen auf die Verkehrsmengen 
 
Die veränderte Verkehrsführung führt zu Verlagerungen der Kfz-Verkehre auf andere Strecken. Diese 
werden von der Verwaltung als verträglich eingestuft. 
 
Folgende Hauptverkehrsstraßen werden signifikant, jedoch relativ betrachtet gering mehr belastet: 
 
 Nord-Süd-Fahrt 
 Hohenzollernring 
 Neumarkt Südseite 
 
Folgende Straßen innerhalb des Quartiers werden signifikant, jedoch auf einem geringen Niveau 
mehr belastet: 
 
 Richmodstraße 
 Wolfsstraße östlich der Parkhausausfahrten 
 Auf dem Berlich 
 Friesenwall zwischen Magnusstraße und Ehrenstraße

5 
 
Folgende Straßen innerhalb des Quartiers werden, neben den für den Kfz-Verkehr gesperrten Stra-
ßen, signifikant entlastet: 
 
 Alte Wallgasse 
 Albertusstraße 
 St. Apernstraße 
 Wolfsstraße westlich der Parkhausausfahrten 
 Apostelnstraße nördlich der Großen Brinkgasse 
 Gertrudenstraße nördlich der Wolfsstraße 
 
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Umlegung der Verkehrszahlen im Verkehrsmodell eine 
Worst-Case-Betrachtung darstellt. Das Verkehrsmodell kann keine Abnahme der Verkehre aufgrund 
von Verlagerungen auf andere Verkehrsträger berücksichtigen. Diese sind aufgrund der Attraktivie-
rung für den Fuß- und Radverkehr zu erwarten und könnten die im Modell abgebildeten Verkehrszu-
nahmen weiter schmälern. 
 
 
Verkehrsführung Am Alten Posthof 
 
Die Verwaltung hat außerdem geprüft, ob die Straße Am Alten Posthof für den Kfz-Verkehr gesperrt 
werden kann. Hierbei hat die Simulation im Verkehrsmodell jedoch ergeben, dass dies zu einer er-
heblichen Verkehrszunahme auf der Straße Auf dem Berlich führt. Dort würde der Verkehr auf das 
Zwei- bis Dreifache der heutigen Verkehrsmengen zunehmen. Dies ist dadurch begründet, dass Ver-
kehre aus Parkhäusern zur Nord-Süd-Fahrt nicht über die Straße Am Alten Posthof abfließen können, 
sondern einen Umweg über die Straße Auf dem Berlich nehmen müssten. 
 
Die Darstellung der Verkehrsverlagerungen in der Variante mit einer Fußgängerzone Am Alten Post-
hof ist in Anlage 4 abgebildet. Rote Balken stellen dabei Verkehrszunahmen in der entsprechenden 
Straße dar, grüne Balken Verkehrsabnahmen. Die Breite der Balken zeigt die absolute Höhe der Ver-
kehrszunahmen an. 
 
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Verkehrsregelung der Straße Am Alten Posthof zunächst unver-
ändert zu lassen. Des Weiteren bliebe die Verkehrsführung im Quartier anschlussfähig daran, die 
Querung der Breite Straße durch die Richmodstraße/Auf dem Berlich durch den Kfz-Verkehr perspek-
tivisch ebenfalls zu unterbinden. Außerdem wäre dann auch das Quartier östlich des Alten Posthofs 
von einer geänderten Verkehrsführung betroffen, was nicht durch die laufende Öffentlichkeitsbeteili-
gung abgedeckt ist. 
 
 
Rad- und Fußverkehr in den Kfz-freien Bereichen 
 
Die Situation des Rad- und Fußverkehrs wird im Rahmen der verkehrlichen und gestalterischen Op-
timierung der Ehrenstraße umfassend mit betrachtet. In diesem Abschnitt wird der Radverkehr unter 
dem Einfluss der vorgezogenen Einrichtung von autofreien Bereichen in der Ehrenstraße und der 
Breite Straße (Stufe 1) auf Grundlage des bestehenden baulichen Querschnitts bewertet. Die vorge-
zogene Einrichtung bietet dabei die Chance, bereits vor der baulichen Umgestaltung Erfahrungen mit 
der Art der autofreien Führung der Ehrenstraße zu erhalten. 
 
Im Radverkehrskonzept Innenstadt sind die Ehrenstraße und die Breite Straße als Radhauptrouten 
definiert. Der Radverkehr aus dem Stadtteil Ehrenfeld sowie von der Inneren Kanalstraße und vom 
Inneren Grüngürtel wird über die Achse Vogelsanger Straße – Maastrichter Straße – Ehrenstraße – 
Breite Straße direkt in die zentralen City-Lagen geführt. Die Radverkehrsmengen sind mit ca. 5.000 
Radfahrenden pro Tag hoch.

6 
Die Verwaltung ist beauftragt, für die autofreien Abschnitte die Optionen „Fußgängerzone mit Radfah-
rer frei“ (a) sowie Fahrradstraße (b) darzustellen und zu bewerten, insbesondere auch zu den erwar-
tenden Konflikten im Fuß-/Radverkehr. 
 
a) Mit einer Fußgängerzone entsteht eine verkehrsrechtlich einheitliche Regelung „von Haus-
wand zu Hauswand“. Die zu Fuß Gehenden dürfen die gesamte Fläche, also auch die Fläche 
der heutigen Fahrbahn und Kfz-Parkstände, nutzen. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung 
einer Fußgängerzone für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerver-
kehr Rücksicht nehmen. Der Fußverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn 
nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren (vgl. StVO, 
Anlage 3, zu Verkehrszeichen 242.1 Nr. 2). Ob die Schrittgeschwindigkeit auf einer Hauptach-
se des Radverkehrs eingehalten wird, ist fraglich, jedoch würden die (bei einer Fußgängerzo-
ne zulässigerweise) auf der gesamten Fahrbahnbreite zu Fuß Gehenden den Radverkehr zu 
langsameren Geschwindigkeiten zwingen. Die Fußgänger*innen werden also priorisiert und 
die Geschwindigkeit des Radverkehrs reduziert. Letzteres stellt einen Zielkonflikt mit dem 
RVKI dar, jedoch bestehen für den Durchgangsradverkehr auch alternative Strecken. Des 
Weiteren würde sich eine Fußgängerzone in das bestehende Netz von Fußgängerzonen in 
der City (angrenzend: Breite Straße östlich der Richmodstraße, Ehrenstraße zwischen Frie-
senwall und Hohenzollernring) logisch einfügen. In den genannten Abschnitten haben sich 
Fußgängerzonen mit Freigabe des Radverkehrs bereits bewährt. 
 
b) Mit einer Fahrradstraße bliebe die verkehrsrechtliche Trennung zwischen der ausgebildeten 
Fahrbahn und den Gehbereichen. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 
30 km/h. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt. Eine Senkung der Geschwin-
digkeit durch weitere Verkehrszeichen ist in Fahrradstraßen nach der StVO nicht zulässig. Mit 
einer Fahrradstraße hat der Radverkehr auf der Fahrbahn vollen Vorrang. Dies steht aufgrund 
der häufigen Querungen, die es typischerweise in Geschäftsstraßen wie der Ehrenstraße gibt, 
im Konflikt mit den zu Fuß Gehenden. Daher sieht das Radverkehrskonzept Innenstadt in Ge-
schäftsstraßen explizit keine Fahrradstraßen vor.  
 
In der Ehrenstraße würde damit zudem keine Verbesserung für den Fußverkehr erreicht werden, 
da die Gehbereiche unverändert blieben, die dort teilweise lediglich 1,80 m breit sind. Sowohl in 
der Ehrenstraße als auch in der Breite Straße führt dies zu Zeiten hoher Fußverkehrsfrequenz 
auch im Bestand schon dazu, dass zu Fuß Gehende auf die Fahrbahn ausweichen. Mit einer 
Fußgängerzone könnte die tatsächliche Nutzung des Straßenraums besser regulatorisch gestützt 
werden. 
 
Die Ausweisung einer Fußgängerzone stellt formal zunächst einen Zielkonflikt mit dem Radverkehrs-
konzept Innenstadt dar, da für Radhauptrouten grundsätzlich eine Trennung von Fuß- und Radver-
kehr vorzusehen ist. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Ehrenstraße und Breite Straße nach dem 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept bereits bedeutende Bestandteile der Kölner City-Lage sind. Die 
Definition von Ehrenstraße und Breite Straße als Radhauptroute ergibt sich somit aus der Eigenschaft 
als „linearer Ziel- und Verteilungsraum“ innerhalb der City. Mit der Magnusstraße und der Ost-West-
Achse bestehen parallele, leistungsfähige Achsen für den durchgehenden Radverkehr, deren Funkti-
on für den Radverkehr derzeit (Magnusstraße) bzw. zukünftig (Ost-West-Achse) weiter ausgebaut 
werden. 
 
Mit der funktionalen Zuordnung zur Kölner City-Lage ist zudem der herausragende Nutzungsan-
spruch des Fußverkehrs verknüpft. 
 
Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen ist die Ausweisung als Fußgängerzone diejenige stra-
ßenverkehrsrechtliche Regelung, die nach derzeitiger Bewertung den Nutzungsansprüchen in Gänze 
am besten gerecht wird. Die Freigabe für den Radverkehr ist jedoch aufgrund der oben genannten 
Bedeutung für den Radverkehr ebenfalls folgerichtig und im Sinne des Radverkehrskonzepts Innen-
stadt notwendig. 
 
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile für die einzelnen Verkehrsträger empfiehlt die Verwaltung 
daher für die vorgezogene Maßnahme die Einrichtung einer Fußgängerzone mit Zusatzzeichen „Rad-

7 
fahrer frei“. Hierdurch kann für den Fußverkehr eine Verbesserung erzielt und die Verkehrsführung 
den Nutzungsansprüchen der besonderen City-Lage gerecht werden. In Anbetracht der häufigen 
Querungen der Straßenseite, wie sie typischerweise in Geschäftsstraßen vorkommen, sowie des all-
gemein hohen Fußverkehrsaufkommens, ist eine geringere Fahrgeschwindigkeit des Radverkehrs 
angemessen. Die Fußgängerzone fügt sich zudem sinnvoll in das bestehende Netz von Fußgänger-
zonen in der City ein. 
 
Die Ausgestaltung der vorgezogenen Maßnahme kann als Versuch für die langfristige Umgestaltung 
fungieren. Die miteinander verträgliche Führung des Rad- und Fußverkehrs wird auch im Rahmen der 
weiteren Planungen für die bauliche Umgestaltung der Ehrenstraße beleuchtet. Hier werden die Vari-
anten Fußgängerzone, Fahrradstraße und verkehrsberuhigter Geschäftsbereich sowie deren Bedeu-
tung für die gestalterischen Möglichkeiten auf der Ehrenstraße qualitativ untersucht und bewertet. Die 
Verkehrsregelung während der Dauer der vorgezogenen Maßnahme soll evaluiert und die Erfahrun-
gen in den weiteren Planungsprozess mit berücksichtigt werden. 
 
 
Auswirkungen auf das Parkleitsystem 
 
Aufgrund der geänderten Verkehrsführung muss das Parkleitsystem angepasst werden. Zum Park-
haus Bazaar de Cologne in der Großen Brinkgasse wird im Bestand, neben der weiterhin bestehen-
den Führung von der Ost-West-Achse, auch von der Magnusstraße aus geleitet. Diese Wegeführung 
wird künftig nicht mehr möglich sein. Zudem verändert sich die Wegeführung von der Ost-West-
Achse aus. Das Parkleitsystem muss daher in beiden Stufen an die jeweilige Verkehrsführung ange-
passt werden. Dies erfordert auch die Entfernung, Neuaufstellung sowie Umprogrammierung von 
dynamischen Wegweisern.  
 
 
Auswirkungen auf das Parken 
 
Aufgrund der geänderten Verkehrsführung müssen Ladezonen verlegt werden. Im Rahmen dessen 
entfallen etwa 15 Kurzzeitparkstände mit und ohne Roten Punkt. 
 
 
Anhörung der Anlieger*innen und weitere Schritte 
 
Die Verwaltung schafft für die Umgestaltung der Ehrenstraße alle Voraussetzungen einen offenen 
und transparenten Planungsprozess. Im gesamten Planungsprozess werden Anlieger*innen und die 
Öffentlichkeit teilhaben können. Alle Informationen zum laufenden Stand des Planungsprozesses gibt 
es auf dem Beteiligungsportal der Stadt Köln, abrufbar unter 
https://www.meinungfuer.koeln/dialoge/verkehrliche-umgestaltung-der-ehrenstrasse-0.  
 
Für den ersten Schritt der Verkehrsplanung im Quartier wird eine Information und Anhörung der An-
lieger*innen durchgeführt. Hier können sie seit dem 10.05.2021 bis zum 06.06.2021 bereits erste An-
regungen zum Apostelnquartier insgesamt abgeben. Ein Zwischenstand der Auswertung der geäu-
ßerten Meinungen wird in Anlage 5 zusammengefasst.  
 
Nach dem Beschluss des Verkehrsführungskonzeptes wird die Straßenplanung für die Ehrenstraße 
mit einer Befragung der betroffenen Anrainer*innen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen begin-
nen. Dabei sollen Wünsche und Anregungen aufgenommen, aber auch die zu lösenden Herausforde-
rungen ermittelt werden. Die Anlieger*innen werden über den genauen Ablauf und die möglichen 
Formate frühzeitig informiert. Die Ergebnisse fließen in das Projektprogramm ein. 
 
Nach Abstimmung der Anforderungen an die Ehrenstraße werden auf der Grundlage des Projektpro-
gramms Entwürfe für die Umgestaltung der Ehrenstraße erarbeitet. Die Bezirksvertretung Innenstadt 
soll dann über das Ergebnis der erarbeiteten Vorplanung beraten und einen erweiterten Planungsbe-
schluss fassen.

8 
Fazit 
 
Die neue, vorgezogene Verkehrsführung (Stufe 1) rund um die Ehrenstraße bietet folgende Vor- und 
Nachteile: 
 
Zu Fuß Gehende / 
Aufenthalt / Städ-
tebau 
+ mehr Raum und Aufenthaltsflächen 
+ höhere Aufenthaltsqualität durch weniger Kfz-Verkehr 
Radverkehr + weniger Konflikte mit PKW 
-  Schrittgeschwindigkeit in der Fußgängerzone 
-  Vorrang für zu Fuß Gehende 
→ Zielkonflikt mit Radverkehrskonzept Innenstadt (bei vorgezogener 
     Einrichtung einer Fußgängerzone) 
Erschließung Kfz-
Verkehr 
+ Kurze Wege innerhalb des Quartiers 
+ Optimierung der Erschließung der Großen Brinkgasse nach 
   Drehung der Einbahnstraßenrichtung 
o Erschließung für notwendigen Kfz-Verkehr und alle 
   Parkierungsanlagen bleibt gesichert 
-  teilweise längere Wege für den Kfz-Verkehr aufgrund der Nord- 
   Süd-Trennung des Quartiers 
Laden und Liefern o  Flächen für Laden und Liefern gesichert 
-  Beschränkung des Laden/Lieferns in der Fußgängerzone auf 6-11 
   Uhr 
Bewohnerparken -  Wegfall einzelner Kurzzeitparkstände mit Rotem Punkt 
Kurzzeitparken -  Wegfall einzelner Kurzzeitparkstände 
-  Reduzierung der Einnahmen aus Parkraumbewirtschaftung 
 
Mit dem vorgestellten Maßnahmenpaket wird die Situation für Fußgänger*innen weiter verbessert. 
Die Aufenthaltsqualität wird gesteigert und die Voraussetzungen für die Umgestaltung der Ehrenstra-
ße geschaffen. Die Konflikte zwischen Kfz- und Radverkehr werden reduziert, wenngleich die Reise-
geschwindigkeit für den Radverkehr im Bereich der Fußgängerzone gesenkt wird. Gleichzeitig bleiben 
die notwendigen Kfz-Verkehre (Laden und Liefern, Grundstückszufahrten, etc.) weiterhin möglich. Im 
weiteren Prozess wird das Ziel verfolgt, für die teils miteinander konkurrierenden Nutzungsansprüche 
gute und vor allem funktionierende Kompromisse und Lösungsmöglichkeiten anbieten zu können, die 
durch den späteren Umbau baulich nachvollziehbar unterstützt werden. 
 
 
Kosten 
 
Die Kosten für die verkehrlichen Maßnahmen (insbesondere Beschilderung, Poller, Demarkierung, 
geringfügige bauliche Anpassungen) belaufen sich auf rund 45.000 €. Die notwendige Anpassung 
des Parkleitsystems verursacht Kosten von rund 60.000 € in Stufe 1 sowie weiteren 40.000 € in Stufe 
2, also insgesamt 100.000 €. Die Kosten könnten auf insgesamt 60.000 € reduziert werden, sofern 
die Große Brinkgasse ohne bauliche Anpassungen gedreht werden kann. Dies wird aktuell geprüft. 
Für die im Rahmen der Maßnahme Verkehrskonzept Ehrenstraße entstehenden Kosten i. H. v. rd. 
145.000 € stehen im Hpl. 2020/2021 im Teilergebnisplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teil-
planzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – Mittel in ausreichender Höhe im Hj. 
2021 zur Verfügung. Die genannten Aufwendungen führen nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der 
beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021. 
 
Des Weiteren fallen bei Umsetzung der Maßnahme Einnahmen aus Parkgebühren weg. Diese belie-
fen sich im Jahr 2019 auf insgesamt 16.000 €. 
 
Durch die spätere, auch bauliche Umgestaltung der Ehrenstraße werden weitere Kosten entstehen, 
die im Rahmen der weiteren Beschlussvorlagen näher beziffert werden.

9 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme trägt dazu bei die Attraktivität des motorisierten Individualverkehrs zu 
reduzieren. Gleichzeitig wird der Umweltverbund im Bereich Rad- und Fußverkehr gestärkt und bietet 
den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des pri-
vaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
 
Dringlichkeitsbegründung 
 
Die abschließende Abstimmung über die Inhalte der Vorlage in der Zeit seit dem Fachgespräch mit 
Vertreter*innen der Bezirksvertretung Innenstadt ließ eine fristgerechte Einbringung nicht zu. Auf-
grund des laufenden Prozesses für die verkehrliche und gestalterische Optimierung der Ehrenstraße 
und des Willy-Millowitsch-Platzes unter Beteiligung externer Büros ist ein Beschluss in der Sitzung 
am 10.06.2021 über die perspektivische Verkehrsführung im Quartier, die als Grundlage für die Pla-
nungen fungieren soll, zwingend erforderlich. Darüber hinaus ist dieser notwendig, um die von der 
Bezirksvertretung Innenstadt beabsichtigte möglichst zeitnahe Umsetzung der vorgezogenen Maß-
nahmen zu ermöglichen und die Verwaltung mit der Einleitung der für die Umsetzung erforderlichen 
Schritte beauftragen zu können. Um den Planungs- und Umsetzungszeitraum für die Maßnahme we-
gen der Sommerpause nicht um drei Monate zu verzögern, muss eine Beschlussfassung in der letz-
ten Sitzung vor der Sommerpause erfolgen. 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Prüfung der beschlossenen Verkehrsführung 
Anlage 2: Erste Umsetzungsstufe für das Verkehrsführungskonzept Apostelnviertel 
Anlage 3: Verkehrsführungskonzept für das Apostelnviertel (langfristig) 
Anlage 4: Prüfung der Sperrung der Straße Am Alten Posthof 
Anlage 5: Auswertung der Anhörung zum Verkehrsführungskonzept – Zwischenstand vom  
                25.05.2021

Anlage 5 Auswertung der Anhörung zum Verkehrsführungskonzept - Zwischenstand vom 25.05.2021

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Anlage 5 
Auswertung der Anhörung zum Verkehrsführungskonzept  
– Zwischenstand vom 25.05.2021 
 
Am 10. Mai 2021 startete die Anhörung der Bürger*innen zu den vorgeschlagenen 
verkehrlichen Veränderungen im Apostelnviertel über das Beteiligungsportal der Stadt Köln 
(www.meinungfuer.koeln) 
 
Bürger*innen erhalten hier Informationen zum politischen Beschluss, zum Ablauf des 
Planungsprozesses und zu möglichen Stufen der verkehrlichen Veränderung sowie zu 
Hintergründen und Motiven. 
 
Über die Beteiligungsmöglichkeit (Anhörung und Beratung) wurde die Öffentlichkeit über eine 
Pressemitteilung informiert. Die Anwohnenden im Viertel wurden gemäß der Anregung 
einiger Bezirksvertreter*innen zusätzlich über eine Karte als Postwurfsendung eingeladen. 
 
Eine Zwischenauswertung nach halber Laufzeit (zwei Wochen) ergab insgesamt bereits gut 
200 Beiträge, rund 80 Kommentare zu den Beiträgen und 1.128 Bewertungen. Damit ist die 
Beteiligung bisher überdurchschnittlich gut angenommen worden. 
 
Bürger*innen haben noch bis zum 6. Juni 2021 Gelegenheit Ihren Anregungen und 
Meinungen über das Beteiligungsportal einzubringen.  
 
Inhaltlich lässt sich nach erster Sichtung eine deutlich überwiegende Zustimmung zu den 
vorgeschlagenen verkehrlichen Veränderungen erkennen. In den meisten Beiträgen wird ein 
Zurücknehmen des Autoverkehrs zugunsten des Fuß- und Radverkehrs ausdrücklich 
begrüßt. Ebenso gibt es viel Zustimmung für mehr Grün und mehr Aufenthaltsqualität. 
Allerdings wird dies häufig auch mit dem Hinweis verbunden, dass sehr viele 
Radfahrer*innen auch problematisch sein können und Regeln brauchen.  
 
Kritische, ablehnende Beiträge sind nach dem Zwischenstand bisher zwar in der Minderheit, 
aber in erkennbarer Zahl vorhanden. Es lassen sich nach erster Sichtung grundsätzlich zwei 
Kategorien der Kritik erkennen. Es gibt Beiträge mit genereller Ablehnung von 
Veränderungen der aktuellen Situation und es gibt Beiträge, in denen konkrete Ängste und 
Bedenken zu individuellen Situationen formuliert werden. So wird beispielsweise befürchtet, 
dass Anlieger*innen zum Ausladen zukünftig nicht mehr ans Haus fahren zu können, oder 
dass Parkhäuser oder Tiefgaragen nicht mehr erreicht werden. Diese Erreichbarkeit von 
Parkhäusern wurde bereits in der vorliegenden verkehrsplanerischen Untersuchung und den 
vorgeschlagenen Lösungen berücksichtigt. Ein Großteil der bisher formulierten konkreten 
Anliegen betreffen den weiteren Planungsprozess der Straßenplanung und lassen sich in der 
Regel gut aufgreifen oder durch Information ausräumen. 
Sämtliche Beiträge werden auch nach dem Abschluss der Anhörung am 06. Juni komplett 
online einsehbar und damit für jeden transparent bleiben. 
  
Eine detaillierte inhaltliche und qualitative Auswertung der Anhörung fließt in den weiteren 
Planungsprozess ein. Das Planungsteam wird die Bezirksvertretung vereinbarungsgemäß 
laufend zu den einzelnen Schritten der Planung informieren.

Beratungsverlauf (1)

10.06.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1826/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.06.2021
Erstellt
12.05.2021 16:39