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0256/2018

Nachfragen zur Situation des Hauses Bergisch Gladbacher Str. 93

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 22.01.2018

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 05.03.2018, TOP 3.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3680 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56/561/3 
2828/2017 
Vorlagen-Nummer 
 0256/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 22.01.2018 
 
Nachfragen zur Situation des Hauses Bergisch Gladbacher Str. 93 
 
Herr IRM Litvinov hat zu der Beantwortung einer Anfrage zur Vorlage 2828/2017 drei Fragen formu-
liert, die die Verwaltung nachfolgend beantwortet: 
 
1. Bezogen auf die Antworten der Verwaltung zu 1. und zu 2. möchte IRM Herr Litvinov wissen, wie 
viel Zeit für Umsetzung der geplanten Maßnahmen notwendig sei. 
 
2. Zur Antwort zu 2. (Abs. 1, letzter Abschnitt) (…) "Erst wenn diese Maßnahmen nicht greifen, die 
Beseitigung des Missstände technisch nicht möglich ist bzw. für die Bewohnerschaft erhebliche ge-
sundheitliche Gefahren drohen, kann es zu einer Unbewohnbarkeit kommen", merkt IRM Herr Lit-
vinov an, dass bereits jetzt erhebliche gesundheitliche Gefahren für die Bewohner*innen drohen, z.B. 
es gebe es keinen Witterungsschutz, keine Heizung und keinen Strom. Ein Strom-Generator stehe im 
Keller, somit bestehe eine "zusätzliche" Gefahr wegen einer möglichen Vergiftung von Abgasen. Die-
se Umstände bestünden bereits seit dem Jahr 2013. 
 
3. Zu Antwort zu 3. fragt er, ob die Bewohner*innen über diese Angebote informiert wurden? Wie vie-
le Personen nehmen an diesen Projekten teil? 
 
Antwort zu 1 und 2.:  
 
Es ist schwierig, für die unter 1. und 2. der Antwort genannten Maßnahmen konkrete Zeitfenster zu 
beschreiben. Verfahren zur Beseitigung von Missständen oder gar Gefahrenlagen sind an den gel-
tenden Verfahrensvorschriften zu orientieren. Im Ergebnis werden konkrete Anordnungen gegenüber 
den Ordnungspflichtigen getroffen, zuvor ermittelte Problematiken innerhalb bestimmter Fristen zu 
beseitigen. Regelmäßig erfolgen damit auch Androhungen von Zwangsmaßnahmen. Die Bemessung 
der Erledigungsfristen hängt von der Schwere der Mängel bzw. sich ggf. hieraus entwickelnder Ge-
fahrenlagen ab. Beachtlich sind hierbei auch die praktischen Umsetzungszeiten von baulichen Maß-
nahmen. Jedenfalls hat sich die Situation vor Ort aufgrund der erlassenen Ordnungsverfügungen 
bzw. durch das schließlich entsprechende Tun der Verfügungsberechtigen in den letzten Wochen 
verbessert. Die Gefahrensituation, ausgehend von dem im Keller des Hauses betriebenen Strom-
Generators, wurde beseitigt. Stattdessen verfügt das Haus nun über einen regulären Baustromvertei-
ler. Wild von den Bewohnern verlegte Stromsteckverbindungen wurden beseitigt. Stattdessen wurden 
reguläre Stromkabel verlegt. Die Nutzung im Dachgeschoss wurde aufgrund fehlenden Fluchtweges 
beendet. Alle Brandlasten im Treppenraum wurden inzwischen entfernt. Auch im Außengelände wur-
den Verbesserungen erreicht. In der vorgeschriebenen Breite wurden alle störenden Gegenstände 
entfernt, wodurch der zweite Rettungsweg sichergestellt ist. Die Entwicklung vor Ort wird weiter eng-
maschig, derzeit insbesondere durch die Bauaufsicht, verfolgt. Zudem hat sich inzwischen auch der 
Eindruck gesetzt, dass die Verfügungsberechtigte die ihr gesetzten Auflagen sukzessive weiter erfül-
len will. Bei gegenteiligen Erkenntnissen, insbesondere sofern sie unmittelbare Gefahren für die Be-
wohner bedeuten, werden notfalls auch Sofortmaßnahmen ausgelöst, ggf. auch weitere Zwangsmit-

2 
 
tel. 
 
Antwort zu 3.: 
 
Bei den unter Punkt 3 genannten Projekten handelt es sich um Maßnahmen, die von der Dienststelle 
Diversity initiiert wurden. Die Bewohner des Hauses sind über diese Maßnahmen informiert, da nach 
Aussagen der Träger Kontakte zum „Jugendladen“, „Latscho Drom“ und „Bonvena“ bestehen.

Beratungsverlauf (1)

05.03.2018 Integrationsrat
TOP 3.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0256/2018
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
22.01.2018
Erstellt
18.01.2018 17:03