0256/2018
Nachfragen zur Situation des Hauses Bergisch Gladbacher Str. 93
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3680 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56/561/3 2828/2017 Vorlagen-Nummer 0256/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 22.01.2018 Nachfragen zur Situation des Hauses Bergisch Gladbacher Str. 93 Herr IRM Litvinov hat zu der Beantwortung einer Anfrage zur Vorlage 2828/2017 drei Fragen formu- liert, die die Verwaltung nachfolgend beantwortet: 1. Bezogen auf die Antworten der Verwaltung zu 1. und zu 2. möchte IRM Herr Litvinov wissen, wie viel Zeit für Umsetzung der geplanten Maßnahmen notwendig sei. 2. Zur Antwort zu 2. (Abs. 1, letzter Abschnitt) (…) "Erst wenn diese Maßnahmen nicht greifen, die Beseitigung des Missstände technisch nicht möglich ist bzw. für die Bewohnerschaft erhebliche ge- sundheitliche Gefahren drohen, kann es zu einer Unbewohnbarkeit kommen", merkt IRM Herr Lit- vinov an, dass bereits jetzt erhebliche gesundheitliche Gefahren für die Bewohner*innen drohen, z.B. es gebe es keinen Witterungsschutz, keine Heizung und keinen Strom. Ein Strom-Generator stehe im Keller, somit bestehe eine "zusätzliche" Gefahr wegen einer möglichen Vergiftung von Abgasen. Die- se Umstände bestünden bereits seit dem Jahr 2013. 3. Zu Antwort zu 3. fragt er, ob die Bewohner*innen über diese Angebote informiert wurden? Wie vie- le Personen nehmen an diesen Projekten teil? Antwort zu 1 und 2.: Es ist schwierig, für die unter 1. und 2. der Antwort genannten Maßnahmen konkrete Zeitfenster zu beschreiben. Verfahren zur Beseitigung von Missständen oder gar Gefahrenlagen sind an den gel- tenden Verfahrensvorschriften zu orientieren. Im Ergebnis werden konkrete Anordnungen gegenüber den Ordnungspflichtigen getroffen, zuvor ermittelte Problematiken innerhalb bestimmter Fristen zu beseitigen. Regelmäßig erfolgen damit auch Androhungen von Zwangsmaßnahmen. Die Bemessung der Erledigungsfristen hängt von der Schwere der Mängel bzw. sich ggf. hieraus entwickelnder Ge- fahrenlagen ab. Beachtlich sind hierbei auch die praktischen Umsetzungszeiten von baulichen Maß- nahmen. Jedenfalls hat sich die Situation vor Ort aufgrund der erlassenen Ordnungsverfügungen bzw. durch das schließlich entsprechende Tun der Verfügungsberechtigen in den letzten Wochen verbessert. Die Gefahrensituation, ausgehend von dem im Keller des Hauses betriebenen Strom- Generators, wurde beseitigt. Stattdessen verfügt das Haus nun über einen regulären Baustromvertei- ler. Wild von den Bewohnern verlegte Stromsteckverbindungen wurden beseitigt. Stattdessen wurden reguläre Stromkabel verlegt. Die Nutzung im Dachgeschoss wurde aufgrund fehlenden Fluchtweges beendet. Alle Brandlasten im Treppenraum wurden inzwischen entfernt. Auch im Außengelände wur- den Verbesserungen erreicht. In der vorgeschriebenen Breite wurden alle störenden Gegenstände entfernt, wodurch der zweite Rettungsweg sichergestellt ist. Die Entwicklung vor Ort wird weiter eng- maschig, derzeit insbesondere durch die Bauaufsicht, verfolgt. Zudem hat sich inzwischen auch der Eindruck gesetzt, dass die Verfügungsberechtigte die ihr gesetzten Auflagen sukzessive weiter erfül- len will. Bei gegenteiligen Erkenntnissen, insbesondere sofern sie unmittelbare Gefahren für die Be- wohner bedeuten, werden notfalls auch Sofortmaßnahmen ausgelöst, ggf. auch weitere Zwangsmit- 2 tel. Antwort zu 3.: Bei den unter Punkt 3 genannten Projekten handelt es sich um Maßnahmen, die von der Dienststelle Diversity initiiert wurden. Die Bewohner des Hauses sind über diese Maßnahmen informiert, da nach Aussagen der Träger Kontakte zum „Jugendladen“, „Latscho Drom“ und „Bonvena“ bestehen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0256/2018
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 22.01.2018
- Erstellt
- 18.01.2018 17:03