Milieuschutz für den Kartäuserwall
Dringlichkeitsantrag BV1 (Linke) AN/0664/2019 vom 09.05.2019
Stand: Am 12.09.2019 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) geändert beschlossen.
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Sachstandsbericht 2021
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0664/2019 Stand: 04.01.2022 Sachstandsbericht Milieuschutz für den Kartäuserwall, Dringlichkeitsantrag Linke Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert die Stadt Köln auf, ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu werden und sich für den Erhalt des Kat18 Selbsthilfeprojekt e.V. einzusetzen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Vor 2021: erledigt Mitteilung 2195/2019 – 27.06.2019 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=88026 -
Dringlichkeitsantrag (Die Linke BV1)
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Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Michael Scheffer Fraktionsvorsitzender michael.scheffer@stadt-koeln.de Manfred Müller Stellv. Fraktionsvorsitzender manfred.mueller@stadt-koeln.de Eingang beim Bezirksbürgermeister : 9.5.2019 AN/0664/2019 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Milieuschutz für den Kartäuserwall Dringlichkeitsantrag Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert die Stadt Köln auf, ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu werden und sich für den Erhalt des Kat18 Selbsthilfeprojekt e.V. einzusetzen. Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert die Stadt Köln auf, eine Veränderungssperre gemäß Milieuschutzsatzung für den Kartäuserwall 18 auszusprechen. Begründung: Zum Schutz der Bevölkerung, der Gewerbetreibenden, der Mieter und Mieterinnen hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, für das Severinsviertel eine Soziale Erhaltungssatzung gemäß Baugesetzbuch zu erlassen. In der Beantwortung der Anfrage AN/1851/2017 der Fraktion DIE LINKE („Soziale Erhaltungssatzung Severinsviertel und das Auslaufen der Sozialbindungen“) durch die Beigeordnete Blome vom 15.3.2018 heißt es dazu: „Am 09.02.2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Untersuchungsgebiet Severinsviertel gefasst. Mit diesem Beschluss und der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt am 15.03.2017 hat die Verwaltung bereits jetzt die Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Möglichkeit, Anträge auf Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sowie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten zurückzustellen bzw. vorläufig zu untersagen. Somit besteht also bereits vor dem abschließenden Erlass der Satzung die Möglichkeit, die Ziele und Zwecke einer Sozialen Erhaltungssatzung im Severinsviertel zu sichern.“ Die Entwicklung im Kartäuserwall erfordert zwingend ein städtisches Eingreifen um die angestammte Mischung aus Gewerbe und Wohnnutzung unter Schutz zu stellen. Mit freundlichen Grüßen, Michael Scheffer Manfred Müller Fraktionsvorsitzender Stellvertretender Vorsitzender (Quelle: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=653076&type=do&)
Beratungsverlauf
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