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AN/0664/2019

Milieuschutz für den Kartäuserwall

Dringlichkeitsantrag BV1 (Linke) 09.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 12.09.2019, TOP 5.1.3

Sachstandsbericht 2021

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Dringlichkeitsantrag (Die Linke BV1)

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Sachstandsbericht 2021

610 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0664/2019 
 Stand: 04.01.2022 
Sachstandsbericht  
Milieuschutz für den Kartäuserwall, Dringlichkeitsantrag Linke 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert die Stadt Köln auf, ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu 
werden und sich für den Erhalt des Kat18 Selbsthilfeprojekt e.V. einzusetzen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Vor 2021: erledigt Mitteilung 2195/2019 – 27.06.2019 
 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=88026

Dringlichkeitsantrag (Die Linke BV1)

2496 Zeichen

Bezirksvertretung Innenstadt  
Ludwigstraße 8 
 50667 Köln  
Michael Scheffer  
Fraktionsvorsitzender  
michael.scheffer@stadt-koeln.de  
Manfred Müller  
Stellv. Fraktionsvorsitzender  
manfred.mueller@stadt-koeln.de  
 
Eingang beim Bezirksbürgermeister : 9.5.2019 
 AN/0664/2019 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)  
 
Milieuschutz für den Kartäuserwall 
Dringlichkeitsantrag  
Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert die Stadt Köln auf, ihrer sozialen 
Verantwortung gerecht zu werden und sich für den Erhalt des Kat18 Selbsthilfeprojekt 
e.V. einzusetzen. 
Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert die Stadt Köln auf, eine Veränderungssperre 
gemäß Milieuschutzsatzung für den Kartäuserwall 18 auszusprechen. 
Begründung:  
Zum Schutz der Bevölkerung, der Gewerbetreibenden, der Mieter und Mieterinnen hat 
der Rat der Stadt Köln beschlossen, für das Severinsviertel eine Soziale 
Erhaltungssatzung gemäß Baugesetzbuch zu erlassen. In der Beantwortung der Anfrage 
AN/1851/2017 der Fraktion DIE LINKE („Soziale Erhaltungssatzung Severinsviertel und 
das Auslaufen der Sozialbindungen“) durch die Beigeordnete Blome vom 15.3.2018 
heißt es dazu: 
„Am 09.02.2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss über die Aufstellung 
einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das 
Untersuchungsgebiet Severinsviertel gefasst. Mit diesem Beschluss und der ortsüblichen 
Bekanntmachung im Amtsblatt am 15.03.2017 hat die Verwaltung bereits jetzt die 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

- 2 - 
Möglichkeit, Anträge auf Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen 
Anlagen sowie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für einen 
Zeitraum von bis zu zwölf Monaten zurückzustellen bzw. vorläufig zu untersagen. 
Somit besteht also bereits vor dem abschließenden Erlass der Satzung die Möglichkeit, 
die Ziele und Zwecke einer Sozialen Erhaltungssatzung im Severinsviertel zu sichern.“ 
Die Entwicklung im Kartäuserwall erfordert zwingend ein städtisches Eingreifen um 
die angestammte Mischung aus Gewerbe und Wohnnutzung unter Schutz zu stellen. 
 
Mit freundlichen Grüßen,   
Michael Scheffer            Manfred Müller 
Fraktionsvorsitzender          Stellvertretender Vorsitzender 
 
(Quelle:  https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=653076&type=do&)

Beratungsverlauf (1)

12.09.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ludwigstraße 8
  • Kartäuserwall 18

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Details

Aktenzeichen
AN/0664/2019
Typ
Dringlichkeitsantrag BV1 (Linke)
Datum
09.05.2019
Erstellt
08.05.2019 17:41