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RR 13/2025

Anfrage der Fraktion Linke/Volt vom 30.04.2025 Auswirkungen des A1-Ausbaus auf den Regierungsbezirk Köln und die Verlagerung von Bayer 04 Leverkusen

Sitzungsvorlage RR 16.05.2025

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 16.05.2025, TOP 14.5

Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion Linke/Volt vom 30.04.2025 Auswirkungen des A1-Ausbaus auf den Regierungsbezirk Köln und die Verlagerung von Bayer 04 Leverkusen)

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Sitzungsvorlage RR (2025-04-29 RR Anfrage Linke Volt A1 Ausbau Bayer 04 Flächen)

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Sitzungsvorlage RR (Anlage _Bericht zur Standortsuche Campus Bayer04 Leverkusen)

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Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion Linke/Volt vom 30.04.2025 Auswirkungen des A1-Ausbaus auf den Regierungsbezirk Köln und die Verlagerung von Bayer 04 Leverkusen)

3208 Zeichen

Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 13/2025 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Henrik Bus 
Telefon 0221-147-5163 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 12.05.2025 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 16.05.2025 14.5 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der Fraktion Linke/Volt vom 30.04.2025 
Auswirkungen des A1-Ausbaus auf den Regierungsbezirk Köln und die Verlagerung von 
Bayer 04 Leverkusen 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Hinsichtlich der Hintergründe und der Einbindung der Bezirksregierung Köln in die Standortsuche 
wird auf den Bericht „Standortsuche Campus Bayer04 Leverkusen“, der mit Mail vom 20.01.2025 
an den Ältestenrat des Regionalrats versendet wurde, verwiesen (s. Anlage).  
 
Zu den Fragen: 
1. 
a) Die genauen Pläne der Autobahn GmbH des Bundes sowie der Planungsstand zum weiteren Ausbau der 
Bundesautobahnen (BAB) sind weder Dezernat 32 noch Dezernat 25 bekannt. Seit 2021 ist das Fern-
straßen Bundesamt die zuständige Planfeststellungsbehörde für die BAB und daher werden entspre-
chende Fragestellungen nicht mehr mit der Bezirksregierung abgestimmt. 
 
b) Siehe a.) 
2.  
a) Hinsicht möglicher "GIB-Ausgleichsforderungen" der Stadt Monheim bestehen keine Ansprüche oder 
Verpflichtungen gegenüber dem Regierungsbezirk Köln.  
 
b) Von regionalplanerischer Seite sind im Hinblick auf die Verdrängung des Vereins aus dem Regierungs-
bezirk Köln keine Ausgleichsmaßnahmen zu berücksichtigt. 
3. 
a) Der Regionalplan Köln sichert die Trasse der A1 als "Straße für den vorwiegend großräumigen Verkehr" 
im regionalplanerischen Maßstab. Der Ausbaubedarf wird im Bundesverkehrswegeplan festgestellt. Aus 
raumordnerischer Sicht ist dem Ausbau vorhandener Verkehrswege bzw. ihrer Kapazitäten grundsätz-
lich Vorrang gegenüber Neuplanungen einzuräumen, um die Flächeninanspruchnahme im Freiraum zu 
reduzieren. Entsprechend "G.4 Thermische Belastungen abbauen" des Regionalplans Köln (Neuaufstel-
lung) soll in den thermischen Belastungsräumen auf den Abbau von bestehenden Hitzebelastungen hin-

Sitzungsvorlage RR RR 13/2025 Seite 2 von 2 
gewirkt werden. Dieser Grundsatz ist von Fachplanungen sowie der kommunalen Bauleitplanung im 
Rahmen von Abwägungsentscheidungen zu berücksichtigen. 
 
b) Von Seiten der Regionalplanungsbehörde wurden (bisher) keine Stellunghamen an das Bundesver-
kehrsministerium oder die Autobahn GmbH im Zuge des Autobahnausbaus abgegeben.  
 
c) Auf Ebene des Regionalplans ist kein Zielkonflikt erkennbar. Die Planung entspricht grundsätzlich den 
Vorgaben des Regionalplans. Insofern sind keine weiteren Schritte erforderlich.  
 
d) Aktuell gibt es keine weiteren Gespräche mit dem Regionalrat Düsseldorf zu der geplanten Fläche für 
Bayer04 Leverkusen. Sollte der Regionalrat Düsseldorf die Entscheidung treffen ein Änderungsverfah-
ren einzuleiten, besteht grundsätzlich die Möglichkeit im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme 
abzugeben. 
 
 
Anlage(n): 
1. 2025-04-29 RR Anfrage Linke Volt A1 Ausbau Bayer 04 Flächen  
2. Anlage _Bericht zur Standortsuche Campus Bayer04 Leverkusen

Sitzungsvorlage RR (2025-04-29 RR Anfrage Linke Volt A1 Ausbau Bayer 04 Flächen)

3531 Zeichen

Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln 
 Zeughausstraße 2-10 | 50667 Köln 
 +49 221 292 00 704 
 fraktion@linke-volt-regionalrat.koeln 
 www.linke-volt-regionalrat.koeln 
Seite 1 
 
 Mittwoch, 30. April 2025 
 
 
Anfrage zur Sitzung Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, 21. Sitzung am 16.05.2025 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Deppe,  
 
Auswirkungen des A1-Ausbaus auf den Regierungsbezirk Köln und die Verlagerung von 
Bayer 04 Leverkusen 
 
Der geplante Ausbau der A1 hat zur Folge, dass Bayer 04 Leverkusen gezwungen wird, sein 
Trainings- und Leistungszentrum aufgrund der betroffenen Flächen im Zuge des Autobahnaus-
baus zu verlagern. Der Verein hat bereits Gespräche mit der Stadt Monheim aufgenommen, die 
im benachbarten Regierungsbezirk Düsseldorf die Bereitstellung von Flächen anbietet, wenn im 
Gegenzug GIB-Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt werden. 
 
Angesichts dieser Entwicklungen stellen sich mehrere Fragen, die auch für den Regierungsbe-
zirk Köln von Bedeutung sind: 
 
1. Stand des Planfeststellungsverfahrens 
a. Welcher aktuelle Stand ist beim Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der A1 
erreicht?  
b. Wird die Verlagerung von Bayer 04 Leverkusen aufgrund des A1-Ausbaus in die Pla-
nungen einbezogen? Wenn ja: wurden durch die Autobahn GmbH passende Aus-
gleichsflächen angeboten und welche? 
2. GIB-Ausgleichsforderungen der Stadt Monheim 
a. Bestehen bei den evt. GIB-Ausgleichsforderungen der Stadt Monheim, die im Zu-
sammenhang mit der Verlagerung von Bayer 04 Leverkusen stehen, auch mögliche 
Ansprüche oder Verpflichtungen gegenüber dem Regierungsbezirk Köln?  
b. Welche Ausgleichsmaßnahmen müssten von regionalplanerischer Seite im Hinblick 
auf die Verdrängung des Vereins aus dem Regierungsbezirk aufgrund des Auto-
bahnausbaus berücksichtigt werden? 
3. Bewertung durch die Bezirksregierung im Hinblick auf den Regionalplan und den 
Bundesverkehrswegeplan 2030 
a. Wie bewertet die Regionalplanungsbehörde sowie die Landesplanungsbehörde die 
geplante Versiegelung weiterer Flächen im Zuge des A1-Ausbaus im Hinblick auf die 
Festlegungen des Regionalplans, insbesondere in Bezug auf die Ausweisung von 
Leverkusen als Kommune mit überörtlich bedeutender Überhitzung am Tag (vgl. 
Textliche Festlegungen, Regionalplan Köln, Entwurf Zweite Offenlage A-1-2.1 An-
hang-A1_Erlaeuterungskarte_K1_Klimaschutz_Anpassungen_Klimawandel.pdf )? 
(wir bitten um jeweilige Stellungnahme) 
b. Welche Stellungnahmen wurden durch die Regionalplanungsbehörde sowie durch 
die Landesplanungsbehörde an das Bundesverkehrsministerium oder die Autobahn 
GmbH gerichtet in Bezug auf die klimatischen Gegebenheiten vor Ort (vgl. Textliche 
Festlegungen, Regionalplan Köln, Entwurf Zweite Offenlage A-1-2.1 Anhang-A1_Er-
laeuterungskarte_K1_Klimaschutz_Anpassungen_Klimawandel.pdf)

DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln 
Seite 2 
 
c. Welche Schritte sind vorgesehen, um sicherzustellen, dass der Ausbau der A1 mit 
den Zielen des Regionalplans und den aktuellen Klimaschutzvorgaben (Schutz vor 
Überhitzung) in Einklang steht? 
d. Gibt es Gespräche mit dem Regionalrat Düsseldorf zu der geplanten Fläche für 
Bayer Leverkusen, im Hinblick auf ihre Bedeutung für das Klima in Leverkusen und 
den Naturschutz? (regionaler Grünzug) 
 
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 
  
Die Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln  
 
 
 
Freundliche Grüße 
 
 
 
Friedrich Jeschke    Beate Hane-Knoll 
Fraktionsvorsitzender    stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Sitzungsvorlage RR (Anlage _Bericht zur Standortsuche Campus Bayer04 Leverkusen)

11605 Zeichen

Standortsuche Campus Bayer04 Leverkusen 
 
Verwendungszweck dieses Behördendokuments 
Grundlage für die Beratung und Entscheidung der regionalen Planungsträger in Köln und Düsseldorf.  
Abgestimmt zwischen den Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf, den Regionalratsvorsitzenden Köln 
und Düsseldorf und der Landesplanungsbehörde (MWIKE). 
Stand: 17. Januar 2025 
  
Hintergrund der Standortsuche 
Bayer04 Leverkusen (B04) sucht seit 2015 Ersatz - und Erweiterungsflächen für die durch den Ausbau 
der BAB A1/A3 wegfallenden Flächen am Standort der BayArena in Leverkusen. Die Standortsuche ist 
zwischenzeitlich unter Zeitdruck geraten, da bisher keine Flä che gefunden wurde, der 
Autobahnausbau voraussichtlich spätestens 2031 beginnt und die Realisierung des Vorhabens bis 
dahin abgeschlossen sein soll. 
Die Trainingsflächen von B04 befinden sich heute an mehreren Standorten und sollen nach den 
Planungen von B 04 zukünftig vorzugsweise in einem gemeinsamen Trainingszentrum (Campus 
Bayer04) zusammengeführt werden. 
 
Verlauf der Standortsuche / Runder Tisch 
Im Auftrag von B04 wurden durch das Planungsbüro ISR mehrere Standortanalysen zur Ermittlung 
geeigneter Flächen durchgeführt. Dabei wurden sowohl Vorhabenanforderungen als auch landes- und 
regionalplanerischen Vorgaben betrachtet. Dies erfolgte in Abstimmung mit den Bezirksregierungen 
Düsseldorf und Köln.  Es wurden insgesamt 70 potenzielle Standorte auf dem Gebi et der Kommunen 
Köln, Langenfeld, Leverkusen, Monheim, Leichlingen und Burscheid betrachtet. Ergebnis der 
Standortanalysen war, dass sich ein Großteil der Flächen aus fachlicher Sicht nicht für das geplante 
Vorhaben eignen. Diese wurden dann auch nicht weiter untersucht bzw. erörtert.   
Auch bei denjenigen Potentialstandorten, die auf Grundlage der Standortanalysen grundsätzlich in 
Betracht kamen, wurden entweder von der jeweiligen Belegenheitskommune oder vom 
Vorhabenträger Bedenken vorgetragen, die gegen eine Umsetzung des Vorhabens auf diesen Flächen 
im gegebenen Zeitrahmen sprachen, sodass die Standortsuche zu scheitern drohte.  
Um hier einen Konsens herzustellen und aus regionalem Verantwortungsbewusstsein wurde daher 
von den Bezirksregierungen Köln und  Düsseldorf ein Runder Tisch unter Beteiligung aller relevanten 
Akteure initiiert. Ziel des Runden Tisches war es, einen geeigneten und umsetzungsfähigen Standort 
für den Campus Bayer04 zu finden, der von der Region gemeinsam getragen wird. 
Der Runde Tisch  tagte mehrfach in verschiedenen Zusammensetzung, zuletzt am 17.12.2024. Dabei 
wurden die im Rahmen der Standortanalysen identifizierten Potentialstandorte nochmals auf eine 
mögliche Umsetzbarkeit, auch unter Berücksichtigung des gegebenen Zeithorizontes, abgeprüft. 
Zusätzlich wurden weitere Standorte in den Blick genommen, die zunächst etwa aufgrund der Größe 
oder des Zuschnitts nicht attraktiv erschienen, den aber zwischenzeitlich modifizierten Anforderungen 
für die Realisierung des Vorhabens nun entsprachen.

Begleitend fanden weitere Abstimmungstermine und –Gespräche in variierenden 
Zusammensetzungen zu einzelnen Potentialstandorten statt, deren Ergebnisse jeweils am Runden 
Tisch besprochen wurden.  
Bei dem ersten Termin in großer Runde wurden im Sommer 2024 auf der Basis der Standortanalysen 
von Bayer 04 alle Alternativen im Gesamtraum betrachtet. Dabei sowie im Rahmen verschiedener 
anschließend erbrachter Nachweise (z.B. hinsichtlich der Grundstücksverfügbarkeit) kam man zum 
Ergebnis, dass alle Potenzialflächen mit Restriktionen belegt sind. 
Da in der seitens des Vereins favorisierten Fläche Monheim - Laacher Hof ein Wasserschutzgebiet liegt 
und die Wasserbehörden Bedenken gegenüber dem Standort hatten, lud die Bezirksregierung 
Düsseldorf aufgrund ihrer regionalen Zuständigkeit zu einem Spezialtermin ein, der sich unter 
Beteiligung aller betroffenen Akteure und wasserrechtlichen Fachleute zu dieser Thematik 
austauschte. Danach schied auch diese Fläche als Standort für einen Campus aus, da nach Prüfung 
durch den Kreis Mettmann und die Bezirksregierung Düsseldorf eine Vereinbarkeit dieses Vorhabens 
mit dem Wasserschutzgebiet nicht gegeben ist.  
Da somit nach den verschiedenen Sondierungsgesprächen letztlich noch drei Flächen auf Leverkusener 
Stadtgebiet und zwei in Monheim in Rede standen, fand ein Runder Tisch am 17.12.2024 statt. 
Besonderes Augenmerk lag dabei auf den Alternativen in Leverkusen, da die Stadt in der besonderen 
Verantwortung gegenüber dem eigenen Fußballclub ist. So tauschten sich Vertreter:i nnen von Stadt 
Leverkusen, Bayer 04, MWIKE, BR & Regionalrat Düsseldorf und BR & Regionalrat Köln aus. 
Die diskutierten Standorte und wesentliche Hinderungsgründe für die Realisierung sind im Einzelnen 
Folgende: 
Monheim - Laacher Hof 
 Wasserrechtliche Problematik: Vereinbarkeit mit Wasserschutzgebiet nach Prüfung durch den 
Kreis Mettmann und die Bezirksregierung Düsseldorf nicht gegeben  
 entgegenstehende Planerische Vorgaben: Ziel des LEP NRW (6.6-2); Neuansatz im Freiraum 
Leverkusen - Hitdorf Ost 
 Keine Fläc henverfügbarkeit; schwierige Eigentumsverhältnisse; keine kurzfristige 
Aktivierbarkeit 
 Kommunale Bauleitplanung zeitlich und inhaltlich nach Einschätzung der Stadt Leverkusen 
nicht erreichbar  
 Planerische Restriktion 
Leverkusen - Hitdorf West 
 Keine Flächenverfügbarkeit; schwierige Eigentumsverhältnisse; keine kurzfristige 
Aktivierbarkeit 
 Kommunale Bauleitplanung zeitlich und inhaltlich nach Einschätzung der Stadt Leverkusen 
nicht erreichbar  
 Planerische Restriktion  
Leverkusen - Rheindorf Nord/Langenfeld – Schnepprath (interkommunal) 
 Keine Flächenverfügbarkeit; schwierige Eigentumsverhältnisse; keine kurzfristige 
Aktivierbarkeit 
 Verlagerung bestehender imitierender Nutzungen (Bestehende Pilzsubstratanlage) 
erforderlich

 Kommunale Bauleitplanung zeitli ch und inhaltlich nach Einschätzung der Stadt Leverkusen 
nicht erreichbar  
 Planerische Restriktion  
Monheim – Süd 
 Planerische Restriktion; insbesondere fast vollflächige Inanspruchnahme und damit 
Funktionsverlust eines wichtigen Regionalen Grünzugs (RGZ).  
 
Erhebliche fachliche Einschränkungen bestehen auf allen vertieft betrachteten Alternativflächen in 
Leverkusen und Monheim. Es bestätigt sich, dass keine ausreichend große Flächenoption ohne 
fachplanerische oder sonstige Einschränkungen im Gesamtraum zur Verfügung steht. 
Regionalplanerische Einschränkungen bestehen sowohl an den betrachteten Standorten Hitdorf West, 
Hitdorf Ost und Rheindorf Nord / Langenfeld Schnepprath in Leverkusen als auch auf dem alternativ 
betrachteten Standort in Monheim -Süd. Dabei ist insbesondere hervorzuheben, dass keiner der 
Standorte vollständig innerhalb des regionalplanerisch festgelegten Siedlungsraums liegt (Stand: 
Neuaufstellung RPK, RPD), jedoch alle über einen unmittelbaren Anschluss an den Siedlungsraum 
verfügen. Sämtlic he Potentialflächen stellen einen Eingriff in den regionalplanerisch gesicherten 
Freiraum dar und nehmen in unterschiedlicher Intensität die besonders zu schützenden Regionalen 
Grünzüge in Anspruch. Beim Standort Monheim -Süd müsste der Regionale Grünzug ko mplett 
aufgegeben werden, und zudem ist dieser als BSLE ausgewiesen.  
Hinsichtlich der potentiellen Hochwassergefahr sind die Standorte in Rheinnähe Hitdorf West, Hitdorf 
Ost und Monheim -Süd vergleichbar stark betroffen. Lediglich der Standort Rheindorf No rd / 
Langenfeld Schnepprath ist nicht betroffen. In Bezug auf den Grundwasser- und Gewässerschutz liegen 
die Standorte Hitdorf Ost Rheindorf Nord / Langenfeld Schnepprath ganz oder teilweise innerhalb von 
regionalplanerisch festgelegten Bereichen für den Grundwasser- und Gewässerschutz (BGG).   
In Bezug die tatsächlichen Gegebenheiten wie Topografie bzw. Geländeneigung und auf Grund sonstiger 
fachplanerischer Kriterien wie Landschafts-, Natur - und Artenschutz , die insbesondere auf 
nachgelagerten Planungsebe nen behandelt werden, lassen sich auf Grundlage des aktuellen 
Planungstands keine wesentlichen Unterschiede in der Eignung der Standorte ausmachen.   
Ein wesentlicher Hinderungsgrund für die Potentialstandorte auf Leverkusener Stadtgebiet ist die 
faktische Flächenverfügbarkeit. Dies liegt insbesondere an schwierigen Eigentumsverhältnissen. So 
sind bei verschiedenen Potentialflächen eine Vielzahl von Eigentümern betroffen, was per se 
erschwert, Eigentum an der gesamten Fläche zu erlangen. Im einem vertieften Gespräch mit der Stadt 
Leverkusen wurde darüber hinaus die Verfügbarkeit der drei Flächen in Bezug auf einen Grunderwerb 
betrachtet. Die Stadt erläuterte, dass bei früheren städtischen Ankaufsbemühungen in Hitdorf keine 
Verkaufsbereitschaft bestand. Die S tadt Leverkusen hat daher zwischenzeitlich in diesem Bereich 
weitgehend auf eigene Planungen für eine zukünftige gewerbliche Entwicklung verzichtet (Hitdorf 
West) oder verfolgt dies nur mit der sehr langfristigen Zeitperspektiven eines Umlegungsverfahrens 
(Hitdorf Ost).  
Eine weitere Flächenoption zwischen Rheindorf Nord und Leverkusen Schnepprath ist von einem stark 
emittierenden Betrieb belegt, dessen Verlagerung nicht in den zeitlichen Perspektiven der 
Standortsuche für das Trainingsquartier umsetzbar e rscheint. Auch in diesem Bereich berichtet die 
Stadt von erfolglosen Ankaufbemühungen in Bezug auf die Planung einer städtischen 
Feuerwehrwache, für die inzwischen andere Optionen geprüft werden. So war es trotz diverser 
Gespräche in all den Jahren nicht m öglich, eine Verkaufsbereitschaft zu erzielen; vielmehr sei

wiederholt signalisiert worden, dass auch in Zukunft ein Verkauf nicht in Frage komme, so 
zusammenfassend die Vertreter:innen von Stadt Leverkusen und B04.  
Im Ergebnis verständigten sich die Teil nehmenden auf folgende Punkte, die für die weitere 
Standortsuche als Grundlage gelten: 
 Der Standort „Laacher Hof“ wird insb. aufgrund der wasserrechtlichen Problematik nicht 
weiterverfolgt   
 Den Potentialflächen auf Leverkusener Stadtgebiet stehen zwar keine zwingenden 
(regional)planerischen Vorgaben entgegen, bestehende planerische Restriktionen wären in 
(nachfolgenden) Planungs - und Genehmigungsverfahren zu überwinden, ggf. nach einer 
Regionalplanänderung. Alle drei noch in Rede stehenden Potentialflächen auf Leverkusener 
Stadtgebiet sind (faktisch) auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit nur sehr schwer 
umsetzbar. Sie werden daher nur als „Plan B“ eingestuft.  
 Der Fokus der weiteren Standortsuche wird daher auf die Fläche in Monheim Süd gelegt, die 
als „Plan A“ eingestuft wird. Dessen Umsetzbarkeit sollen Bezirksregierung und Regionalrat 
Düsseldorf prüfen. 
 Auf Grund der erheblichen Restriktionen der Fläche Monheim Süd kommt der 
Alternativenbetrachtung eine wesentliche Bedeutung zu. Das entsprechende Gutachten muss 
daher aktualisiert werden (z.B. warum Flächen auch bei einem Bedarf von lediglich 18 ha nicht 
in Frage kommen). 
 Da auch der Standort „Monheim Süd“ nicht unproblematisch ist und ein er folgreicher 
Abschluss des Planverfahrens nicht gewährleistet werden kann, prüft die Stadt Leverkusen 
weiterhin die Möglichkeiten auf Leverkusener Stadtgebiet.  
 
Empfehlung  
Vor dem Hintergrund des von den Akteuren gemeinsam formulierten Ziels, einen geeign eten und 
umsetzungsfähigen Standort für den Campus Bayer04 innerhalb der Region zu finden, bittet der Runde 
Tisch, zu prüfen, ob die planerischen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens am Standort 
Monheim Süd vorliegen und für diesen Fall hierfür d ie erforderlichen planungsrechtlichen 
Voraussetzungen zu schaffen.

Beratungsverlauf (1)

16.05.2025 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 14.5
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 13/2025
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
16.05.2025
Erstellt
30.04.2025 16:16