RR 13/2025
Anfrage der Fraktion Linke/Volt vom 30.04.2025 Auswirkungen des A1-Ausbaus auf den Regierungsbezirk Köln und die Verlagerung von Bayer 04 Leverkusen
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Sitzungsvorlage RR (Anfrage der Fraktion Linke/Volt vom 30.04.2025 Auswirkungen des A1-Ausbaus auf den Regierungsbezirk Köln und die Verlagerung von Bayer 04 Leverkusen)
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Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 13/2025 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Henrik Bus Telefon 0221-147-5163 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 12.05.2025 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 16.05.2025 14.5 zur Kenntnis TOP: Anfrage der Fraktion Linke/Volt vom 30.04.2025 Auswirkungen des A1-Ausbaus auf den Regierungsbezirk Köln und die Verlagerung von Bayer 04 Leverkusen Beschlussvorschlag: Der Regionalrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. Erläuterungen: Hinsichtlich der Hintergründe und der Einbindung der Bezirksregierung Köln in die Standortsuche wird auf den Bericht „Standortsuche Campus Bayer04 Leverkusen“, der mit Mail vom 20.01.2025 an den Ältestenrat des Regionalrats versendet wurde, verwiesen (s. Anlage). Zu den Fragen: 1. a) Die genauen Pläne der Autobahn GmbH des Bundes sowie der Planungsstand zum weiteren Ausbau der Bundesautobahnen (BAB) sind weder Dezernat 32 noch Dezernat 25 bekannt. Seit 2021 ist das Fern- straßen Bundesamt die zuständige Planfeststellungsbehörde für die BAB und daher werden entspre- chende Fragestellungen nicht mehr mit der Bezirksregierung abgestimmt. b) Siehe a.) 2. a) Hinsicht möglicher "GIB-Ausgleichsforderungen" der Stadt Monheim bestehen keine Ansprüche oder Verpflichtungen gegenüber dem Regierungsbezirk Köln. b) Von regionalplanerischer Seite sind im Hinblick auf die Verdrängung des Vereins aus dem Regierungs- bezirk Köln keine Ausgleichsmaßnahmen zu berücksichtigt. 3. a) Der Regionalplan Köln sichert die Trasse der A1 als "Straße für den vorwiegend großräumigen Verkehr" im regionalplanerischen Maßstab. Der Ausbaubedarf wird im Bundesverkehrswegeplan festgestellt. Aus raumordnerischer Sicht ist dem Ausbau vorhandener Verkehrswege bzw. ihrer Kapazitäten grundsätz- lich Vorrang gegenüber Neuplanungen einzuräumen, um die Flächeninanspruchnahme im Freiraum zu reduzieren. Entsprechend "G.4 Thermische Belastungen abbauen" des Regionalplans Köln (Neuaufstel- lung) soll in den thermischen Belastungsräumen auf den Abbau von bestehenden Hitzebelastungen hin- Sitzungsvorlage RR RR 13/2025 Seite 2 von 2 gewirkt werden. Dieser Grundsatz ist von Fachplanungen sowie der kommunalen Bauleitplanung im Rahmen von Abwägungsentscheidungen zu berücksichtigen. b) Von Seiten der Regionalplanungsbehörde wurden (bisher) keine Stellunghamen an das Bundesver- kehrsministerium oder die Autobahn GmbH im Zuge des Autobahnausbaus abgegeben. c) Auf Ebene des Regionalplans ist kein Zielkonflikt erkennbar. Die Planung entspricht grundsätzlich den Vorgaben des Regionalplans. Insofern sind keine weiteren Schritte erforderlich. d) Aktuell gibt es keine weiteren Gespräche mit dem Regionalrat Düsseldorf zu der geplanten Fläche für Bayer04 Leverkusen. Sollte der Regionalrat Düsseldorf die Entscheidung treffen ein Änderungsverfah- ren einzuleiten, besteht grundsätzlich die Möglichkeit im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abzugeben. Anlage(n): 1. 2025-04-29 RR Anfrage Linke Volt A1 Ausbau Bayer 04 Flächen 2. Anlage _Bericht zur Standortsuche Campus Bayer04 Leverkusen
Sitzungsvorlage RR (2025-04-29 RR Anfrage Linke Volt A1 Ausbau Bayer 04 Flächen)
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Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln Zeughausstraße 2-10 | 50667 Köln +49 221 292 00 704 fraktion@linke-volt-regionalrat.koeln www.linke-volt-regionalrat.koeln Seite 1 Mittwoch, 30. April 2025 Anfrage zur Sitzung Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, 21. Sitzung am 16.05.2025 Sehr geehrter Herr Vorsitzender Deppe, Auswirkungen des A1-Ausbaus auf den Regierungsbezirk Köln und die Verlagerung von Bayer 04 Leverkusen Der geplante Ausbau der A1 hat zur Folge, dass Bayer 04 Leverkusen gezwungen wird, sein Trainings- und Leistungszentrum aufgrund der betroffenen Flächen im Zuge des Autobahnaus- baus zu verlagern. Der Verein hat bereits Gespräche mit der Stadt Monheim aufgenommen, die im benachbarten Regierungsbezirk Düsseldorf die Bereitstellung von Flächen anbietet, wenn im Gegenzug GIB-Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt werden. Angesichts dieser Entwicklungen stellen sich mehrere Fragen, die auch für den Regierungsbe- zirk Köln von Bedeutung sind: 1. Stand des Planfeststellungsverfahrens a. Welcher aktuelle Stand ist beim Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der A1 erreicht? b. Wird die Verlagerung von Bayer 04 Leverkusen aufgrund des A1-Ausbaus in die Pla- nungen einbezogen? Wenn ja: wurden durch die Autobahn GmbH passende Aus- gleichsflächen angeboten und welche? 2. GIB-Ausgleichsforderungen der Stadt Monheim a. Bestehen bei den evt. GIB-Ausgleichsforderungen der Stadt Monheim, die im Zu- sammenhang mit der Verlagerung von Bayer 04 Leverkusen stehen, auch mögliche Ansprüche oder Verpflichtungen gegenüber dem Regierungsbezirk Köln? b. Welche Ausgleichsmaßnahmen müssten von regionalplanerischer Seite im Hinblick auf die Verdrängung des Vereins aus dem Regierungsbezirk aufgrund des Auto- bahnausbaus berücksichtigt werden? 3. Bewertung durch die Bezirksregierung im Hinblick auf den Regionalplan und den Bundesverkehrswegeplan 2030 a. Wie bewertet die Regionalplanungsbehörde sowie die Landesplanungsbehörde die geplante Versiegelung weiterer Flächen im Zuge des A1-Ausbaus im Hinblick auf die Festlegungen des Regionalplans, insbesondere in Bezug auf die Ausweisung von Leverkusen als Kommune mit überörtlich bedeutender Überhitzung am Tag (vgl. Textliche Festlegungen, Regionalplan Köln, Entwurf Zweite Offenlage A-1-2.1 An- hang-A1_Erlaeuterungskarte_K1_Klimaschutz_Anpassungen_Klimawandel.pdf )? (wir bitten um jeweilige Stellungnahme) b. Welche Stellungnahmen wurden durch die Regionalplanungsbehörde sowie durch die Landesplanungsbehörde an das Bundesverkehrsministerium oder die Autobahn GmbH gerichtet in Bezug auf die klimatischen Gegebenheiten vor Ort (vgl. Textliche Festlegungen, Regionalplan Köln, Entwurf Zweite Offenlage A-1-2.1 Anhang-A1_Er- laeuterungskarte_K1_Klimaschutz_Anpassungen_Klimawandel.pdf) DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln Seite 2 c. Welche Schritte sind vorgesehen, um sicherzustellen, dass der Ausbau der A1 mit den Zielen des Regionalplans und den aktuellen Klimaschutzvorgaben (Schutz vor Überhitzung) in Einklang steht? d. Gibt es Gespräche mit dem Regionalrat Düsseldorf zu der geplanten Fläche für Bayer Leverkusen, im Hinblick auf ihre Bedeutung für das Klima in Leverkusen und den Naturschutz? (regionaler Grünzug) Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln Freundliche Grüße Friedrich Jeschke Beate Hane-Knoll Fraktionsvorsitzender stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Sitzungsvorlage RR (Anlage _Bericht zur Standortsuche Campus Bayer04 Leverkusen)
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Standortsuche Campus Bayer04 Leverkusen Verwendungszweck dieses Behördendokuments Grundlage für die Beratung und Entscheidung der regionalen Planungsträger in Köln und Düsseldorf. Abgestimmt zwischen den Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf, den Regionalratsvorsitzenden Köln und Düsseldorf und der Landesplanungsbehörde (MWIKE). Stand: 17. Januar 2025 Hintergrund der Standortsuche Bayer04 Leverkusen (B04) sucht seit 2015 Ersatz - und Erweiterungsflächen für die durch den Ausbau der BAB A1/A3 wegfallenden Flächen am Standort der BayArena in Leverkusen. Die Standortsuche ist zwischenzeitlich unter Zeitdruck geraten, da bisher keine Flä che gefunden wurde, der Autobahnausbau voraussichtlich spätestens 2031 beginnt und die Realisierung des Vorhabens bis dahin abgeschlossen sein soll. Die Trainingsflächen von B04 befinden sich heute an mehreren Standorten und sollen nach den Planungen von B 04 zukünftig vorzugsweise in einem gemeinsamen Trainingszentrum (Campus Bayer04) zusammengeführt werden. Verlauf der Standortsuche / Runder Tisch Im Auftrag von B04 wurden durch das Planungsbüro ISR mehrere Standortanalysen zur Ermittlung geeigneter Flächen durchgeführt. Dabei wurden sowohl Vorhabenanforderungen als auch landes- und regionalplanerischen Vorgaben betrachtet. Dies erfolgte in Abstimmung mit den Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln. Es wurden insgesamt 70 potenzielle Standorte auf dem Gebi et der Kommunen Köln, Langenfeld, Leverkusen, Monheim, Leichlingen und Burscheid betrachtet. Ergebnis der Standortanalysen war, dass sich ein Großteil der Flächen aus fachlicher Sicht nicht für das geplante Vorhaben eignen. Diese wurden dann auch nicht weiter untersucht bzw. erörtert. Auch bei denjenigen Potentialstandorten, die auf Grundlage der Standortanalysen grundsätzlich in Betracht kamen, wurden entweder von der jeweiligen Belegenheitskommune oder vom Vorhabenträger Bedenken vorgetragen, die gegen eine Umsetzung des Vorhabens auf diesen Flächen im gegebenen Zeitrahmen sprachen, sodass die Standortsuche zu scheitern drohte. Um hier einen Konsens herzustellen und aus regionalem Verantwortungsbewusstsein wurde daher von den Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf ein Runder Tisch unter Beteiligung aller relevanten Akteure initiiert. Ziel des Runden Tisches war es, einen geeigneten und umsetzungsfähigen Standort für den Campus Bayer04 zu finden, der von der Region gemeinsam getragen wird. Der Runde Tisch tagte mehrfach in verschiedenen Zusammensetzung, zuletzt am 17.12.2024. Dabei wurden die im Rahmen der Standortanalysen identifizierten Potentialstandorte nochmals auf eine mögliche Umsetzbarkeit, auch unter Berücksichtigung des gegebenen Zeithorizontes, abgeprüft. Zusätzlich wurden weitere Standorte in den Blick genommen, die zunächst etwa aufgrund der Größe oder des Zuschnitts nicht attraktiv erschienen, den aber zwischenzeitlich modifizierten Anforderungen für die Realisierung des Vorhabens nun entsprachen. Begleitend fanden weitere Abstimmungstermine und –Gespräche in variierenden Zusammensetzungen zu einzelnen Potentialstandorten statt, deren Ergebnisse jeweils am Runden Tisch besprochen wurden. Bei dem ersten Termin in großer Runde wurden im Sommer 2024 auf der Basis der Standortanalysen von Bayer 04 alle Alternativen im Gesamtraum betrachtet. Dabei sowie im Rahmen verschiedener anschließend erbrachter Nachweise (z.B. hinsichtlich der Grundstücksverfügbarkeit) kam man zum Ergebnis, dass alle Potenzialflächen mit Restriktionen belegt sind. Da in der seitens des Vereins favorisierten Fläche Monheim - Laacher Hof ein Wasserschutzgebiet liegt und die Wasserbehörden Bedenken gegenüber dem Standort hatten, lud die Bezirksregierung Düsseldorf aufgrund ihrer regionalen Zuständigkeit zu einem Spezialtermin ein, der sich unter Beteiligung aller betroffenen Akteure und wasserrechtlichen Fachleute zu dieser Thematik austauschte. Danach schied auch diese Fläche als Standort für einen Campus aus, da nach Prüfung durch den Kreis Mettmann und die Bezirksregierung Düsseldorf eine Vereinbarkeit dieses Vorhabens mit dem Wasserschutzgebiet nicht gegeben ist. Da somit nach den verschiedenen Sondierungsgesprächen letztlich noch drei Flächen auf Leverkusener Stadtgebiet und zwei in Monheim in Rede standen, fand ein Runder Tisch am 17.12.2024 statt. Besonderes Augenmerk lag dabei auf den Alternativen in Leverkusen, da die Stadt in der besonderen Verantwortung gegenüber dem eigenen Fußballclub ist. So tauschten sich Vertreter:i nnen von Stadt Leverkusen, Bayer 04, MWIKE, BR & Regionalrat Düsseldorf und BR & Regionalrat Köln aus. Die diskutierten Standorte und wesentliche Hinderungsgründe für die Realisierung sind im Einzelnen Folgende: Monheim - Laacher Hof Wasserrechtliche Problematik: Vereinbarkeit mit Wasserschutzgebiet nach Prüfung durch den Kreis Mettmann und die Bezirksregierung Düsseldorf nicht gegeben entgegenstehende Planerische Vorgaben: Ziel des LEP NRW (6.6-2); Neuansatz im Freiraum Leverkusen - Hitdorf Ost Keine Fläc henverfügbarkeit; schwierige Eigentumsverhältnisse; keine kurzfristige Aktivierbarkeit Kommunale Bauleitplanung zeitlich und inhaltlich nach Einschätzung der Stadt Leverkusen nicht erreichbar Planerische Restriktion Leverkusen - Hitdorf West Keine Flächenverfügbarkeit; schwierige Eigentumsverhältnisse; keine kurzfristige Aktivierbarkeit Kommunale Bauleitplanung zeitlich und inhaltlich nach Einschätzung der Stadt Leverkusen nicht erreichbar Planerische Restriktion Leverkusen - Rheindorf Nord/Langenfeld – Schnepprath (interkommunal) Keine Flächenverfügbarkeit; schwierige Eigentumsverhältnisse; keine kurzfristige Aktivierbarkeit Verlagerung bestehender imitierender Nutzungen (Bestehende Pilzsubstratanlage) erforderlich Kommunale Bauleitplanung zeitli ch und inhaltlich nach Einschätzung der Stadt Leverkusen nicht erreichbar Planerische Restriktion Monheim – Süd Planerische Restriktion; insbesondere fast vollflächige Inanspruchnahme und damit Funktionsverlust eines wichtigen Regionalen Grünzugs (RGZ). Erhebliche fachliche Einschränkungen bestehen auf allen vertieft betrachteten Alternativflächen in Leverkusen und Monheim. Es bestätigt sich, dass keine ausreichend große Flächenoption ohne fachplanerische oder sonstige Einschränkungen im Gesamtraum zur Verfügung steht. Regionalplanerische Einschränkungen bestehen sowohl an den betrachteten Standorten Hitdorf West, Hitdorf Ost und Rheindorf Nord / Langenfeld Schnepprath in Leverkusen als auch auf dem alternativ betrachteten Standort in Monheim -Süd. Dabei ist insbesondere hervorzuheben, dass keiner der Standorte vollständig innerhalb des regionalplanerisch festgelegten Siedlungsraums liegt (Stand: Neuaufstellung RPK, RPD), jedoch alle über einen unmittelbaren Anschluss an den Siedlungsraum verfügen. Sämtlic he Potentialflächen stellen einen Eingriff in den regionalplanerisch gesicherten Freiraum dar und nehmen in unterschiedlicher Intensität die besonders zu schützenden Regionalen Grünzüge in Anspruch. Beim Standort Monheim -Süd müsste der Regionale Grünzug ko mplett aufgegeben werden, und zudem ist dieser als BSLE ausgewiesen. Hinsichtlich der potentiellen Hochwassergefahr sind die Standorte in Rheinnähe Hitdorf West, Hitdorf Ost und Monheim -Süd vergleichbar stark betroffen. Lediglich der Standort Rheindorf No rd / Langenfeld Schnepprath ist nicht betroffen. In Bezug auf den Grundwasser- und Gewässerschutz liegen die Standorte Hitdorf Ost Rheindorf Nord / Langenfeld Schnepprath ganz oder teilweise innerhalb von regionalplanerisch festgelegten Bereichen für den Grundwasser- und Gewässerschutz (BGG). In Bezug die tatsächlichen Gegebenheiten wie Topografie bzw. Geländeneigung und auf Grund sonstiger fachplanerischer Kriterien wie Landschafts-, Natur - und Artenschutz , die insbesondere auf nachgelagerten Planungsebe nen behandelt werden, lassen sich auf Grundlage des aktuellen Planungstands keine wesentlichen Unterschiede in der Eignung der Standorte ausmachen. Ein wesentlicher Hinderungsgrund für die Potentialstandorte auf Leverkusener Stadtgebiet ist die faktische Flächenverfügbarkeit. Dies liegt insbesondere an schwierigen Eigentumsverhältnissen. So sind bei verschiedenen Potentialflächen eine Vielzahl von Eigentümern betroffen, was per se erschwert, Eigentum an der gesamten Fläche zu erlangen. Im einem vertieften Gespräch mit der Stadt Leverkusen wurde darüber hinaus die Verfügbarkeit der drei Flächen in Bezug auf einen Grunderwerb betrachtet. Die Stadt erläuterte, dass bei früheren städtischen Ankaufsbemühungen in Hitdorf keine Verkaufsbereitschaft bestand. Die S tadt Leverkusen hat daher zwischenzeitlich in diesem Bereich weitgehend auf eigene Planungen für eine zukünftige gewerbliche Entwicklung verzichtet (Hitdorf West) oder verfolgt dies nur mit der sehr langfristigen Zeitperspektiven eines Umlegungsverfahrens (Hitdorf Ost). Eine weitere Flächenoption zwischen Rheindorf Nord und Leverkusen Schnepprath ist von einem stark emittierenden Betrieb belegt, dessen Verlagerung nicht in den zeitlichen Perspektiven der Standortsuche für das Trainingsquartier umsetzbar e rscheint. Auch in diesem Bereich berichtet die Stadt von erfolglosen Ankaufbemühungen in Bezug auf die Planung einer städtischen Feuerwehrwache, für die inzwischen andere Optionen geprüft werden. So war es trotz diverser Gespräche in all den Jahren nicht m öglich, eine Verkaufsbereitschaft zu erzielen; vielmehr sei wiederholt signalisiert worden, dass auch in Zukunft ein Verkauf nicht in Frage komme, so zusammenfassend die Vertreter:innen von Stadt Leverkusen und B04. Im Ergebnis verständigten sich die Teil nehmenden auf folgende Punkte, die für die weitere Standortsuche als Grundlage gelten: Der Standort „Laacher Hof“ wird insb. aufgrund der wasserrechtlichen Problematik nicht weiterverfolgt Den Potentialflächen auf Leverkusener Stadtgebiet stehen zwar keine zwingenden (regional)planerischen Vorgaben entgegen, bestehende planerische Restriktionen wären in (nachfolgenden) Planungs - und Genehmigungsverfahren zu überwinden, ggf. nach einer Regionalplanänderung. Alle drei noch in Rede stehenden Potentialflächen auf Leverkusener Stadtgebiet sind (faktisch) auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit nur sehr schwer umsetzbar. Sie werden daher nur als „Plan B“ eingestuft. Der Fokus der weiteren Standortsuche wird daher auf die Fläche in Monheim Süd gelegt, die als „Plan A“ eingestuft wird. Dessen Umsetzbarkeit sollen Bezirksregierung und Regionalrat Düsseldorf prüfen. Auf Grund der erheblichen Restriktionen der Fläche Monheim Süd kommt der Alternativenbetrachtung eine wesentliche Bedeutung zu. Das entsprechende Gutachten muss daher aktualisiert werden (z.B. warum Flächen auch bei einem Bedarf von lediglich 18 ha nicht in Frage kommen). Da auch der Standort „Monheim Süd“ nicht unproblematisch ist und ein er folgreicher Abschluss des Planverfahrens nicht gewährleistet werden kann, prüft die Stadt Leverkusen weiterhin die Möglichkeiten auf Leverkusener Stadtgebiet. Empfehlung Vor dem Hintergrund des von den Akteuren gemeinsam formulierten Ziels, einen geeign eten und umsetzungsfähigen Standort für den Campus Bayer04 innerhalb der Region zu finden, bittet der Runde Tisch, zu prüfen, ob die planerischen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens am Standort Monheim Süd vorliegen und für diesen Fall hierfür d ie erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 13/2025
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 16.05.2025
- Erstellt
- 30.04.2025 16:16