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BV5/109/2025

Geschwindigkeitsbeschilderung im Düsseldorfer Norden – hier Gerichtsschreiberweg und Zeppenheimer Straße

Anfrage 08.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5, Sitzung am 30.09.2025, TOP 16

Anfrage

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Anfrage

3685 Zeichen

BV5/109/2025 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
der Bezirksvertretung 5 
 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 05.06.2025 
An den 
Bezirksbürgermeister 
des Stadtbezirks 5 
 
 
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 24. Juni 2025 
 
 
Betrifft: 
Geschwindigkeitsbeschilderung im Düsseldorfer Norden – hier 
Gerichtsschreiberweg und Zeppenheimer Straße 
(Anfrage Herr Dorprigter, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom 5. Juni 2025) 
Auf eine Zusatzanfrage zur Geschwindigkeitsbeschilderung auf dem Gerichts -
schreiberweg antwortet die Verwaltung (siehe Informationsvorlage 
BV5/083/2025, Tz. 8): 
„Bei Änderung der Geschwindigkeitsbeschilderung ist es aus Sicht der 
Verwaltung immer notwendig, die neue Beschilderung so zu gestalten, dass alle 
Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer erkennen, welche Geschwindigkeit 
gestattet ist – unabhängig davon, in welche Richtung man fährt.“  
 
Am Gerichtsschreiberweg (siehe auch Anfrage BV5/057/2025) sowie au f der 
Zeppenheimer Straße ist nach dem o.g. Grundsatz der Verwaltung die 
Geschwindigkeitsbeschilderung unvollständig, Verkehrsteilnehmer können nicht 
immer erkennen, welche Geschwindigkeit gefahren werden darf. 
 
Am Gerichtsschreiberweg ist die Situation wi e folgt: fährt man von der B8 aus 
Richtung Duisburg kommend auf den Gerichtsschreiberweg, wird nicht auf die 
Beschränkung von 50 km/h hingewiesen; ebenso ist dies der Fall, wenn man aus 
Richtung Düsseldorf kommt und in Richtung Wittlaer abbiegt. Unkundige 
AutofahrerInnen dürfen hier, da es sich um eine Landstraße handelt, davon 
ausgehen, dass sie 100 km/h fahren dürfen. 
 
Auf der Zeppenheimer Straße stellt sich die Situation wie folgt dar. Kommt man 
aus Richtung Angermund wird hinter der Einmündung Edmund -Bertram-Straße 
die Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h angezeigt. Bis zur Einmündung Alte 
Kalkumer Straße wird auf die Begrenzung nicht mehr hingewiesen. Auch wenn 
man vom Zeppenheimer Weg auf die Zeppenheimer Straße fährt (also ab Alte 
Kalkumer Straße), wird  nicht auf die Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h 
hingewiesen. Dies ist besonders auffallend, da auf dem Zeppenheimer Weg (also 
zwischen Alte Landstraße und Alte Kalkumer Straße) fast an jeder Zufahrt auf 
diese Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h hingewiesen wird. 
 
Bezüglich der Gültigkeit von Geschwindigkeitsbegrenzungen gilt, „dass eine 
temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung auf deutschen Straßen erst mit dem

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Aufhebungszeichen (Zeichen 278) wieder endet. So darf man nicht einfach 
davon ausgehen, dass d as Tempolimit automatisch an der nächsten Kreuzung, 
Einmündung oder Autobahnausfahrt nicht mehr gültig ist. Daneben kann auch 
das Tempolimit-Verkehrsschild (Zeichen 274) eine neue Maximalgeschwindigkeit 
vorgeben und damit die vorherige Geschwindigkeitsbegr enzung aufheben. “ 
(siehe u.a. https://www.geblitzt.de/bussgeldkatalog/tempolimit/wie-lange-gilt-
ein-tempolimit/). 
 
Meine Fragen zu den Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Gerichtsschreiber-
weg und der Zeppenheimer Straße: 
 
1. Ist die Verwaltung nicht auch der Meinung, dass nach dem Verlassen der 
B8 auf dem Gerichtsschreiberweg auf die gültigen Geschwindigkeits -
begrenzungen hingewiesen werden sollte? 
 
2. Ist die Verwaltung nicht auch der Meinung, dass auf der Zeppenheimer 
Straße auf die gültigen Geschwindigkeitsbegrenzungen auch nach Ein -
mündungen und Zufahrten hingewiesen werden sollte? 
 
3. Auf dem Gerichtsschreiberweg wird vor der Kurve kurz vor Angermund 
auf Tempo 70 hingewiesen. Wäre es an dieser Stelle nicht sinnvoll, wie 
vor der Kurve Ecke Buschgasser Weg, die Höchstgeschwindigkeit auf 50 
km/h zu reduzieren? 
 
 
gez. Ulrich Dorprigter

Beratungsverlauf (1)

30.09.2025 Bezirksvertretung 5
TOP 16 - Entscheidung

Beschluss: beantwortet

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV5/109/2025
Typ
Anfrage
Datum
08.06.2025
Erstellt
08.06.2025 10:14